Schlußvermögen

[296] Schlußvermögen ist, nach BENEKE, der Inbegriff aller »Spuren oder Angelegtheiten, welche, zum Bewußtsein gesteigert, in Schlüsse einzugehen geeignet sind« (Lehrb. d. Psychol.3, § 134).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 2. Berlin 1904, S. 296.
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