Hörige , der, cliens.
gehörig , I) angehörend, eigen: proprius. – privatus ... ... (so, wie etw. sein soll od. muß, gehörig beschaffen). – debitus (was zukommt). – dignus (würdig ... ... richtigem Wege, z.B. alqd reputare). – rite (mit den gehörigen Formalitäten). – satis ( ...
Horizont , s. Gesichtskreis.
ungehörig , alienus. non aptus (nicht passend, z.B ... ... indignus (unangemessen). – etwas Ungehöriges sagen, dicere quod non opus est. – es ist od ... ... alienum od. non alienum esse videtur mit folg. Infin. – Ungehörigkeit , die, indignitas; facinus indignum. ...
harthörig etc ., s. schwerhörig etc.
horizontal , libratus (abgewogen, wagerecht). – aequus (eben). – directus (in gerader Richtung fortlaufend). – eine h. Richtung geben, ad libellam dirigere. – Adv. ad libram; ad libellam. – h. machen, ad regulam et ...
schwerhörig , surdaster. – sch. sein, gravius audire; tardis esse auribus (langsam hören): auf dem rechten Ohre sch. sein, dextrā aure surdiorem esse: sch. werden, gravius audire coepisse.
Gehörigkeit , ratio (z.B. mei facti).
metaphorisch , translatus. – m. Ausdruck, s. Metapher. – Adv. translatis verbis (z.B. reden etc.). – ein Wort m. gebrauchen, verbum transferre.
gehörigermaßen , recte; iusto modo; quo par est (oder quo decet) modo; vgl. »gehörig« ( Adv .).
Horizontallinie , linea, quae dicitur horizon. – linea directa (übh. eine in gerader Richtung fortlaufende Linie).
Schwerhörigkeit , gravitas audiendi od. auditus. – aurium tarditas (das langsame Gehör).
Staatsangehörigen , die, qui eiusdem sunt civitatis (als zu demselben Staat Gehörige). – qui civitatis eiusdem fines incolunt (als Bewohner desselben Staatsgebietes).
... luminosus (eig., wohin die Lichtstrahlen gehörig dringen können). – lucidus (gehöriges Licht habend u. verbreitend; auch uneig., gehörige Klarheit habend, wofür jedoch Cicero immer dilucidus gebraucht). – ... ... , deutlich, verständlich). – distinctus (uneig., gehörig geordnet u. deshalb verständlich; alle diese z.B. ...
... II) = mit jmd. verwandt sein, s. verwandt. – angehörig , I) im allg., s. gehörig no. I. – II) insbes. subst. u. im Plur., die Angehörigen jmds., s. »Verwandten (die)« unter »verwandt«.
und , et (καί, verbindet früher Unverbundenes und Unabhängiges). – que, an das dazu gehörige Wort angehängt (τέ, reiht an, nämlich Gehöriges und sich Ergebendes, auch Verschiedenartiges, aber zu einem Zwecke Verbundenes). – ...
... ordnen , ordinare (im allg., in gehörige Ordnung u. Reihenfolge bringen, gehörig aufstellen, einrichten, z.B. libros ... ... digerere (eine Sache sobehandeln, daß man alles an den gehörigen Ort bringt, gehörig verteilen, z.B. crines od. capillos: ... ... dispensare (genau nach allen seinen Teilen abwägen, gehörig einrichten, damit kein Teil zu kurz kommt). – ...
wehren , I) v. tr . reprimere (in die gehörigen Schranken zurückweisen). – coërcere (gehörig in Schranken halten, z.B. fenus [dem Wucher]). – arcere (fern halten, z.B. excursiones populi). – ich wehre ...
... , daß eins gehörig auf das andere folgt). – componere (gehörig zurechtlegen, -stellen, z. B. capillum od. comas: u. rem publicam). – disponere (eine Masse in gehöriger Ordnung auseinanderlegen u. verteilen, z. B. ein Gedicht). ...
gesittet , moratus. – gut g., bene ... ... im Betragen u. Handeln das rechte Maß nie überschreitet); humanus (der die gehörige Bildung besitzt); urbanus (dessen Manieren gehörig abgeschliffen sind, manierlich, artig). – vollkommen g., optime moratus. – ...
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