Vormittagssitzung.

[121] MR. DODD: Hoher Gerichtshof! Hinsichtlich des Antrags auf Dokumente für den Angeklagten Seyß-Inquart wurden der Anklagevertretung im ganzen 87 Dokumente vorgelegt. Wir haben den deutschen Text geprüft und nach zahlreichen Konferenzen mit dem Verteidiger des Angeklagten Seyß-Inquart festgestellt, daß wir uns mit 17 dieser Dokumente nicht einverstanden erklären können. Die Anzahl betrug gestern 20, wie ich sagte, wir haben sie jedoch jetzt auf 17 reduziert.

Dokument Nummer 5 in der Liste des Angeklagten ist die Abschritt einer Entschließung der deutschen Nationalversammlung vom 21. Februar 1919, die für den Anschluß Österreichs an Deutschland eintrat. Wir haben dem Verteidiger erklärt, daß wir Einspruch erheben, weil dies vollkommen unerheblich und unwesentlich ist. Es ist die Resolution einer deutschen parlamentarischen Körperschaft, und es scheint uns gleichgültig, was sie über den Anschluß im Jahre 1919 dachte.

Dokument Nummer 10 ist ein Auszug aus einem Zeitungsartikel, der im Oktober 1945 veröffentlicht und von einem Mann namens Walford Selby verfaßt wurde. Der Artikel stellt eine Kritik des Vertrags von Saint Germain dar; er kritisiert, daß er nicht imstande gewesen sei, die Vernichtung der österreichisch-ungarischen Wirtschaftseinheit zu vermeiden und schildert die sogenannten Fehler von 1919 und so weiter. Soviel wir verstehen, beabsichtigt man damit, im Zusammenhang mit anderen Dokumenten, den wirtschaftlichen Hintergrund der Anschlußbewegung zu erklären. Was man über ein derartiges Beweismittel auch sagen kann, so sind noch mindestens fünf andere Dokumente auf derselben Grundlage vorhanden, gegen die wir keinen Einspruch erhoben haben. Wir sind jedoch der Ansicht, daß diese Dinge, selbst wenn sie erheblich sind, doch als kumulativ zu betrachten sind. Die Dokumente 7, 12, 26 und 33 beziehen sich alle auf denselben umfangreichen Gegenstand, nämlich den wirtschaftlichen Hintergrund der Anschlußbewegung. Deshalb sind wir der Ansicht, daß sie sicher nicht notwendig sind, nur wenig Neues bringen, viele Schreibereien verursachen und kumulativ sind.

Dokument Nummer 11 ist eine von einem Dr. Schober gehaltene Rede, in der Flächeninhalt und Bevölkerungszahl der österreichischen Republik angegeben werden. Wir haben keinen ernsthaften Einspruch gegen diese Art von Dokumenten zu erheben, aber es[121] sind wahrscheinlich bessere Quellen vorhanden, wenn der Angeklagte wünscht, Flächeninhalt und Bevölkerungszahl Österreichs im Jahr 1921 festzustellen. Weiterhin glauben wir, daß der Gerichtshof von Flächeninhalt und Bevölkerungszahl Österreichs zu diesem Zeitpunkt durch zuverlässige Veröffentlichungen amtlich Kenntnis nehmen könnte.

Dokument Nummer 14 ist eine Aussage des früheren Kanzlers von Österreich aus dem Jahre 1922, derzufolge Österreich zu Deutschland gehört. Unser Einspruch beruht wiederum auf dem kumulativen Charakter dieses Dokuments, weil mindestens drei andere Dokumente mit beinahe identischen Erklärungen Dr. Renners vorhanden sind, gegen die wir keinen Einspruch erhoben haben.

Dokument Nummer 19 ist ein Auszug aus dem Buch eines gewissen Kleinschmied. Dieser Auszug zeigt, daß eine Anzahl von Politikern in Österreich auf Kosten der Anschlußbewegung gelebt haben. Das scheint uns nicht sehr wesentlich zu sein und auch dem Gerichtshof keinen sehr bedeutenden Nutzen zu bringen.


VORSITZENDER: Herr Dodd! Was bedeutet »lebten von Propaganda«? Daß sie ihren Lebensunterhalt durch Propagandatätigkeit verdienten?


MR. DODD: Ja. Es soll zeigen, daß sie das Problem des Anschlusses für politische Propagandatätigkeit benutzten, es aufbauschten und sich dadurch im politischen Leben hielten.

Nummer 21 ist ein Auszug aus dem Buch Kunschaks »Österreich 1918-1934«. Es zeigt die Zunahme der nationalsozialistischen Stimmen in Österreich zwischen 1930 und 1932. Dies scheint uns nicht sehr wesentlich zu sein oder von irgendwelcher Hilfe für den Gerichtshof. Wir haben dagegen Einspruch erhoben, weil es uns unerheblich und unwesentlich erscheint.

Dokument Nummer 22 ist ein Auszug aus einem Artikel der »Neuen Freien Presse« vom August 1932 gegen die Völkerbundanleihe. Auch dies ist vorgelegt worden, um die Weiterentwicklung der Anschlußbewegung zu beweisen. Es ist aber mindestens ein weiteres Dokument, Nummer 23, vorhanden, welches demselben Zwecke dient und denselben Beweis enthält.

Dokument Nummer 27 ist ein Auszug aus einem Artikel von Martin Fuchs »Un Pacte avec Hitler« und erörtert die jugoslawische Politik in Bezug auf den Anschluß Österreichs an Deutschland. Was immer auch die Jugoslawen darüber dachten, es scheint dies der Anklagebehörde wiederum keine nützliche Beziehung zu dem hier vorliegenden Verhandlungsthema zu haben.

Dokument Nummer 31 ist ein Auszug aus der »Neuen Zeitung« vom 11. Januar dieses Jahres, in welcher Gordon Walker behauptet, [122] daß die Begeisterung in Österreich nach dem Anschluß echt war. Nun, das ist die Ansicht des Herrn Walker; auf der Gegenseite waren einige grundlegende, anders geartete Ansichten vorhanden. Wir zweifeln sehr stark, daß seine Meinung hier wesentlich oder zutreffend ist.


VORSITZENDER: Wer ist dies?


MR. DODD: Soviel ich weiß, ist er ein Mitglied der Arbeiterpartei in Großbritannien und Schriftsteller.

Nummer 39 ist ein Auszug aus dem »Archiv« von 1938 und enthält eine Erklärung des Senators Borah von den Vereinigten Staaten, daß der Anschluß natürlich und unvermeidlich gewesen sei und mit den Vereinigten Staaten nichts zu tun hatte; das war keine Rede des verstorbenen Senators Borah im Senat, sondern seine Privatmeinung, und sie scheint uns keine große Hilfe zu sein. Spätere Meinungen des Senators Borah sind nicht von so großem Interesse, und auch dies wird wahrscheinlich dem Gerichtshof für dieses Verfahren nicht sehr, behilflich sein.

Nummer 47 ist ein Auszug aus Zernattos Buch »Die Wahrheit über Österreich«. Zernatto war einer der Unterstaatssekretäre Österreichs, wie das Gericht weiß. Er verließ das Land nach dem Anschluß, begab sich in die Vereinigten Staaten und schrieb dort dieses Buch. Er gab eine Reihe von Erklärungen, wie ich sagen möchte, über den Angeklagten Seyß-Inquart ab. Der Gerichtshof mag vielleicht daran interessiert sein, daß dieses Dokument 47, sowie die Dokumente 48, 50, 54, 55, 60 und 61 Auszüge aus demselben Buche sind. Nun, es scheint uns, daß jedesmal, wenn er über ein Gespräch mit Seyß-Inquart berichtet, das für den Gerichtshof wichtig und von Bedeutung ist; wenn er jedoch nur seine Meinung ausspricht, haben wir Zweifel an der Erheblichkeit derselben. Diese Aussage Nummer 47 scheint seine eigene Meinung zu sein. Er zitiert kein Gespräch, sondern äußert lediglich die Ansicht, daß Seyß-Inquart Leopolds Bemühungen nicht gutgeheißen habe.

Wir erheben keinen Einspruch gegen 48, 50 oder 54, denn, obwohl wir zuerst dachten, wir würden Einspruch erheben, ergab sich doch nach Einsichtnahme, daß sie tatsächlich geführte Gespräche zwischen Zernatto und Seyß-Inquart brachten. Sie könnten daher wohl für den Gerichtshof von Nutzen sein. Deshalb erheben wir auch keinen Einspruch gegen die nächsten drei.

Nummer 55 ist aber wiederum eine Erklärung aus Zernattos Buch, daß nämlich, nach Zernattos Meinung, Seyß-Inquart nur eine Schachfigur war und von den Nazis oder der neuen Parteiführung hintergangen wurde. Wir erheben Einspruch dagegen, und zwar aus dem Grund, den ich schon vorher angegeben habe, daß es die Meinung des Verfassers ist. Dieser steht nicht mehr zur Verfügung, [123] da er gestorben ist. Jedenfalls glauben wir nicht, daß seine Meinung uns sehr behilflich sein kann.

Nummer 60 ist auch eine Erklärung aus Zernattos Buch, und zwar ein Gespräch mit einem österreichischen Nazi, dessen Name nicht genannt wird. Das erscheint uns doch als viel zu unbestimmt und könnte uns keineswegs helfen.

Nummer 61 ist wiederum eine Meinungsäußerung Zernattos, nach der Seyß-Inquart sich fürchtete, Verantwortung zu übernehmen.

Ich möchte unsere Einsprüche hinsichtlich dieser Auszüge nicht allzusehr betonen; ich glaube allerdings nicht, daß sie großen Schaden anrichten könnten, ziehe jedoch vor, Einspruch dagegen zu erheben, denn wir wollen doch diese Druckschriften auf ein Mindestmaß beschränken. Auch glaube ich nicht, daß sie für Seyß-Inquart von großer Bedeutung sein würden.

Nummer 68 ist das erste Dokument über Antisemitismus. Es ist ein Auszug aus einer Veröffentlichung unter dem Titel »Die Elemente des Nationalsozialismus« und stammt von Bischof Alois Hudal. Die Schrift erklärt den Antisemitismus in Deutschland und Österreich und erörtert Dinge, über die der Gerichtshof durch andere Angeklagte bereits viel gehört hat, nämlich das Mißverhältnis der Stellung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und so weiter. Wir erheben dagegen Einspruch, denn das ist weder dienlich noch wesentlich.

Nummer 69 ist ein anderer Auszug aus Zernattos Buch über die Ursachen des Antisemitismus nach der Ansicht einiger dieser Leute. Es ist seine Meinung und scheint uns in diesem Verfahren nicht wesentlich oder dienlich zu sein.

Nummer 71 behandelt die slowakische Frage. Ich bezweifle, daß hier in diesem Prozeß jemals ernsthaft behauptet worden ist, die Slowaken hätten zu verschiedenen Zeitpunkten keine Autonomie verlangt. Dieser Auszug aus dem »Archiv« von 1938 versucht, soweit wir sehen können, festzustellen, daß die Slowaken Autonomie wünschten. Wir glauben daher nicht, daß es hier besonders wichtig ist, oder daß es dem Gerichtshof oder Seyß-Inquart helfen könnte.


VORSITZENDER: Ist es ein Staatsdokument?


MR. DODD: Es ist ein Dokument aus dem »Archiv« und in diesem Sinne ein öffentliches Dokument.


VORSITZENDER: Nach der Übernahme der Slowakei durch das Reich?

MR. DODD: Nein, früher. Das war im Jahre 1938 und ging der Übernahme voran.


[124] VORSITZENDER: Ich verstehe.


MR. DODD: Dies sind unsere Einsprüche, Herr Vorsitzender. Ich glaube, wir haben versucht...


VORSITZENDER: Natürlich, Herr Dodd, wir betrachten ja nur die Frage der Einsprüche gegen die Übersetzung. Wir besprechen weder die Frage der Zulässigkeit noch verpflichten wir Sie, nach der Übersetzung keine Einwendungen dagegen zu erheben.


MR. DODD: Ich weiß, Herr Vorsitzender. Wir versuchten in Bezug auf diese Liste ziemlich großzügig zu sein. Die meisten dieser Auszüge sind nicht allzu lang; allerdings glaubten wir, daß wir irgendwo Einhalt gebieten müßten, und ich bin der Ansicht, daß unsere 17 Einsprüche bei 87 aufgeführten Dokumenten nicht allzu streng sind, oder daß sie dem Angeklagten Seyß-Inquart in Wirklichkeit Beschränkungen auferlegen.


DR. GUSTAV STEINBAUER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SEYSS-INQUART: Euer Lordschaft! Hohes Militärgericht! Ich weiß, daß Sie mein kleines Vaterland Österreich schätzen, nicht nur wegen seiner alten Kultur, wegen seiner landschaftlichen Schönheiten, sondern auch deshalb, weil es das erste Land war, das durch Hitler seine Freiheit verlor. Aber bei aller Wertschätzung, die Sie diesem Lande entgegenbringen, kann ich von Ihnen nicht verlangen, daß Sie als Vertreter von Großmächten die Geschichte des Landes bis ins kleinste kennen. Ich glaube aber, daß es für die Verteidigung Seyß-Inquarts von größter Wichtigkeit ist, daß Sie verstehen, aus welchem Milieu heraus, aus welchen Motiven heraus der Mann so gehandelt hat, wie er gehandelt hat.

Ich sehe drei Gründe, die zum Anschluß geführt haben.

Die ersten Komponente: Die wirtschaftliche Notlage, die sich wie ein roter Faden von 1918 – wir müssen es leider sagen – auch noch durch 1946 hinzieht.

Der zweite Grund ist, ich werde mich ganz kurz fassen bezüglich der Dokumente...


VORSITZENDER: Dr. Steinbauer! Wollen Sie sich bitte so schnell wie möglich jetzt den Dokumenten zuwenden. Sie werden sich erinnern, es handelt sich ja nur um die Frage, ob sie übersetzt werden sollen oder nicht.


DR. STEINBAUER: Ja.

Der zweite Grund ist die Uneinigkeit der demokratischen Parteien.

Der dritte Grund ist das Verhalten der umliegenden Mächte. Aus diesem Gesichtspunkt heraus habe ich die Dokumente zusammengestellt.

Das erste Dokument ist ein Beschluß der Weimarer Nationalversammlung. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß es wichtig ist [125] für die Beurteilung, daß der Anschluß nicht nur ein Wunsch der österreichischen Bevölkerung war, sondern ein gesamtdeutsches Postulat. Es ist ganz kurz, und ich möchte bitten, es zuzulassen.

Das zweite Dokument ist von Sir Selby, der viele Jahre in Wien Britischer Gesandter war, ein aufrichtiger Freund unseres Landes, und der in diesem Artikel auf den wirtschaftlichen Hintergrund und die Verhältnisse in Österreich, die zum Anschluß geführt haben, verweist. Deshalb habe ich diese Urkunde gebracht.

Die nächste Urkunde ist eine Rede des Bundeskanzlers Schober, der in der Welt großes Ansehen genossen hat und in dieser Rede ebenfalls darauf hinweist, daß die Lasten, die man Österreich auferlegt hat, größer sind, als es imstande ist, tatsächlich zu bewältigen. Er bezeichnete das Ganze als Konkursmasse.

Die nächste Urkunde ist eine Rede des jetzigen Bundespräsidenten, Dr. Karl Renner, im Jahre 1922.

Damals ist Dr. Seipel nach Genf gefahren und hat mit großer Mühe beim Völkerbund eine Anleihe durchgesetzt, die aber für uns deshalb außerordentlich wichtig ist, weil gleichzeitig von Österreich verlangt wurde, daß wir zehn Jahre auf die Unabhängigkeit verzichten, das heißt, keine Schritte unternehmen, die Anschlußbedingungen abzuändern.

Renner ist damals gegen Seipel im Parlament aufgetreten. Es ist dies keineswegs kumulativ mit 33, weil ich in 33 nur dann die Situation wirtschaftlich aus dem Jahre 1938 schildern will.

Die nächste Urkunde ist Punkt 2 meiner Grundlagen, nämlich die starke politische Propaganda für den Anschluß. Jedenfalls muß ich aber entschieden bestreiten, Hohes Gericht, wenn man behauptet, daß die nächste Urkunde, Nummer 21, sie ist ganz kurz, irrelevant sei. Ich halte es für außerordentlich wichtig, festzuhalten, daß diese ganz neue junge Partei, die auf diesem Nährboden der wirtschaftlichen Notlage sich gebildet, hat, vom Jahre 1930 bis 1932 sich in der Stimmenzahl verzehnfacht hat, also immerhin eine namhafte politische Opposition gegen die Regierung vorhanden war.

Das nächste Dokument, Nummer 22, ist ein Artikel, der wiederum die wirtschaftliche Situation Österreichs beleuchtet, in einem sehr wesentlich historischen Zeitpunkt, nämlich in dem Moment, wo Bundeskanzler Dollfuß nach Lausanne ging, um neuerdings eine Völkerbundsanleihe durchzusetzen und neuerdings uns die Bindung auferlegt wurde, auf weitere 10 Jahre den Anschlußgedanken zurückzustellen. Sowohl diese Urkunde als auch die nächste, nämlich Nummer 23, sind nicht kumulativ, weil die eine die politische und die andere die wirtschaftliche Stellung der Parlamentarier zur Völkerbundsanleihe von Lausanne aus dem Jahre 1932 darstellt.

[126] Die nächste Urkunde ist nur ein Ausschnitt aus der Stellungnahme der verschiedenen Randstaaten, Anliegerstaaten, in der Anschlußfrage. Ich habe Jugoslawien herausgegriffen, weil gerade dieses Land am stärksten den Anschlußgedanken in der Außenpolitik uns gegenüber gefördert hat.

Was die Urkunde Nummer 31 anbelangt, so möchte ich bemerken, zusätzlich zu den Ausführungen des Herrn Anklägers, daß Gordon Walker nicht nur ein Mitglied der Labor-Party ist, sondern, was viel wichtiger ist, er war die ganzen Kriegsjahre hindurch Leiter des britischen Rundfunks, Abteilung Österreich, und ist selbst im Jahre 1938 in Österreich gewesen und hat den Anschluß miterlebt. Sein Urteil ist daher immerhin außerordentlich wichtig, weil es das Urteil eines prominenten Ausländers ist.

Das gleiche gilt von der nächsten Urkunde des Senators Borah, der 25 Jahre Vorsitzender des Amerikanischen Außenausschusses war. Seine Meinung ist immerhin sicherlich beachtenswert.

Die nächsten Urkunden betreffen Äußerungen des Dr. Zernatto. Ich möchte ergänzend hinzufügen, daß Dr. Zernatto Bundesminister, Generalsekretär der Vaterländischen Front und die rechte Hand Schuschniggs zum Zeitpunkt des Anschlusses war. Er ist einer der geistigen Väter der Schuschnigg-Volksabstimmung. Er ist leider in der Emigration 1940 gestorben. Ich kann ihn nicht mehr als Zeugen bringen, aber sein Buch ist ein Dokument und gibt uns tatsächlich wieder, was der Mann damals in den kritischen Tagen erlebt hat.

Ich möchte unbedingt bitten, daß man auch die restlichen drei Dokumente, die sehr kurz sind, im Buche beläßt.

Was die nächsten zwei Urkunden anbelangt, betreffend die antisemitische Frage, so habe ich mich sehr ungern entschlossen, sie aufzunehmen, um nicht etwa den Vorwurf antisemitischer Propaganda zu bekommen. Ich habe sie aufgenommen, weil im Trialbrief meinem Klienten der Vorwurf gemacht wird, daß er Mitglied einer antisemitischen Vereinigung war. Dieser Vorwurf ist insofern ungerechtfertigt, als man diesem Verein eine größere Bedeutung zuweist, als ihm tatsächlich zukommt. Falls diese Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft nicht weiter betont wird, lege ich keinen besonderen Wert auf diese beiden Urkunden.

Die letzte Urkunde, die bemängelt wird, Nummer 71, beinhaltet das Übereinkommen von Pittsburg, das zwischen Masaryk und Hlinka, dem Slowakenführer, geschlossen wurde und wo Masaryk feierlich die Autonomie den Slowaken versprochen hat, die dann nicht in dieser Form eingehalten wurde und eine starke Autonomieforderung in der Slowakei ausgelöst hat, die von Hitler unterstützt wurde. Ich bitte, aus diesen Gründen auch diese Urkunde noch zu genehmigen.


[127] VORSITZENDER: Dr. Steinbauer! Der Gerichtshof wird die Frage dieser Dokumente beraten.

Bitte, Dr. Siemers.


DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Ich habe gestern im Zusammenhang mit Norwegen an einer Stelle die Urkunden 81, 82, 83, 84, 85 und 86 überreicht. Ich bitte zu entschuldigen, daß ich vergaß, ein dazu gehöriges Dokument ebenfalls zu überreichen, und ich darf dies nachholen.

Es handelt sich um das vom Tribunal genehmigte Raeder-Exhibit Nummer 88, ein Dokument, das ebenfalls aus dem Weißbuch stammt und in meinem Dokumentenbuch Nummer 5 auf Seite 392 und folgende abgedruckt ist Dieses Dokument stellt den englischen Befehl vom 6. April 1940, betreffend Vorbereitungen zur Besetzung der nordschwedischen Erzfelder von Narvik aus dar. Da das Dokument dem verehrlichen Gericht bekannt ist, brauche ich nichts weiter daraus zu verlesen.

Herr Großadmiral! Wir waren gestern beim Thema Rußland stehengeblieben. Sie hatten meine Frage über die Weisung Nummer 21, Dokument 446-PS vom 18 Dezember 1940, beantwortet und zwar dahin, daß die Marine an dieser Weisung nicht mitgearbeitet hat. Sie führten weiter aus, daß die Marine die Vorbereitungen befehlsgemäß dann im Januar vorgenommen hat.


RAEDER: Darf ich zu der Weisung noch kurz sagen, daß Sie sich gestern, glaube ich, insofern versprochen haben, als Sie sagten, daß die Weisung von Hitler, Keitel und Jodl unterschrieben wäre. Es war dies das Exemplar des Führungsstabes, wo Hitler unterschrieben hatte, wo aber Herr Keitel und Herr Jodl nur abgezeichnet hatten. Also eine Unterschrift der beiden kam nicht in Frage; solche Weisungen wurden, wenn sie hinausgingen, nur von Hitler unterschrieben, und die anderen konnten nur gegenzeichnen.


DR. SIEMERS: Ja, ich bitte um Entschuldigung und danke Ihnen vielmals für die Berichtigung.

Im Zusammenhang hiermit darf ich das Tribunal bitten, auf die Urkunde C-35, gleich US-132, zu achten. Diese Urkunde befindet sich im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10a auf Seite 16. Es ist ein Auszug aus dem Kriegstagebuch mit dem Datum vom 30. Januar 1941 und stellt die Vorbereitungen der Marine dar entsprechend dem Befehl Hitlers vom 18. Dezember, wo Hitler unter IV der Weisung befohlen hatte, daß Vorsichtsmaßnahmen zu treffen seien für den Fall, daß Rußland seine bisherige Haltung gegen Deutschland ändern sollte, also nur für einen Eventualfall.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Im Zusammenhang mit Ihrer Darstellung über Rußland hat die Anklage dann noch das Dokument C-66 [128] vorgelegt, gleich GB-81. Es ist Ihr Bericht vom 10. Januar 1944 an Admiral Aßmann für das geschichtliche Archiv der Marine. Das Dokument ist im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 13.

Dort findet sich die grundsätzliche Stellungnahme Raeders zu dem Fall »Barbarossa«, unter a) der Urkunde.

Dort haben Sie geschrieben unter Ziffer 1...

Ich höre eben, daß das Dokument auch in dem Dokumentenbuch 10a, auf Seite 35 sein soll.

Dort haben Sie geschrieben:

»Zu diesem Zeitpunkt hatte der Führer seinen ›unabänderlichen Entschluß‹ bekanntgegeben, den Ostfeldzug trotz aller Gegenvorstellungen zu führen. Danach waren weitere Warnungen, sofern sich nicht ganz neue Lagen ergaben, erfahrungsgemäß völlig zwecklos. Von der ›zwingenden Notwendigkeit‹ zu Barbarossa war ich als Chef der Seekriegsleitung nie überzeugt.«

Haben Sie diesen damaligen Ausführungen von Ihnen noch irgend etwas hinzuzufügen?

RAEDER: Ich möchte dazu sagen, daß ich, trotzdem die Weisung schon am 18. Dezember herausgekommen war, nun Ende Dezember, wie sich aus dem Dokument C-170, das ich gestern verschiedentlich erwähnte, ergibt, noch einen umfassenden Vortrag gehalten habe, um den Führer von der Unrichtigkeit dieses Entschlusses zu überzeugen. Das zeigt, daß ich ganz außerordentlich weit gegangen bin, denn wenn der Führer eine Weisung herausgegeben hatte, wenn sie auch nur auf einen Eventualfall abgestellt war, so war es im allgemeinen unmöglich ihm wieder mit grundsätzlichen Erwägungen gegen diese Weisung zu kommen. Alles übrige habe ich gestern schon ausgeführt.

DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Sie haben gestern im Zusammenhang mit Ihren Gegenvorstellungen bei Hitler bezüglich Rußland erwähnt, daß im Herbst noch geplant war, die Aktion »Seelöwe« durchzuführen, das heißt, in England zu landen.


RAEDER: Jawohl.

DR. SIEMERS: Wann ist nach Ihrer strategischen Meinung, beziehungsweise nach Meinung der Marine, diese Möglichkeit erledigt gewesen? Wann mußte man also von diesem Plan absehen?


RAEDER: Im Laufe des September glaubten wir noch daran, daß die Landung durchgeführt werden könnte. Als Vorbedingung war aber, sowohl vom Oberbefehlshaber des Heeres als auch von mir, hier immer wieder angegeben und wurde von ihm in vollem Umfange anerkannt, daß dazu die Luftherrschaft auf unserer Seite [129] sein müßte, und es wurde infolgedessen immer darauf gewartet, ob diese Luftherrschaft rechtzeitig hergestellt werden könnte, denn die Landung konnte nach den ganzen Wetterverhältnissen spätestens Anfang Oktober vorgenommen werden. Wenn es bis dahin nicht möglich war, mußte sie aufgeschoben werden auf den Mai des folgenden Jahres. Es stellte sich heraus, daß die Luftherrschaft nicht in genügendem Maße hergestellt werden konnte, und infolgedessen wurde gesagt, daß die Landung auf das Frühjahr des nächsten Jahres verschoben werden sollte. Es sollten weitere Vorbereitungen getroffen werden und wurden auch getroffen. Im Laufe des Winters aber wurde die Landung völlig abgeblasen, und es wurde von Hitler befohlen, daß nur Vorbereitungen in den Häfen am Kanal so weit weitergeführt werden sollten, daß der Eindruck für England bestehen bliebe, daß diese Landung doch noch erfolgen würde. Ich hatte im September den Eindruck, daß Hitler kein sehr großes Interesse für die Landung mehr hatte und daß er innerlich vollkommen auf den Rußlandfeldzug eingestellt war, neben dem er selbstverständlich die Landung nicht mehr durchführen konnte.


DR. SIEMERS: Ich komme nun zu dem Vorwurf der Anklage, daß Sie zum Kriege gegen Amerika aufgefordert haben. Die Anklage hat in dieser Beziehung das Dokument C-152 vorgelegt, gleich GB-122, im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 23. Es handelt sich dabei um einen Auszug des Kriegstagebuches der Seekriegsleitung über einen Vortrag des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine, also von Ihnen, beim Führer am 18. März 1941. Unter Ziffer 11 dieser Urkunde wird gesagt, ich zitiere;

»Japan muß sobald wie möglich zur Wegnahme von Singapore schreiten, da die Gelegenheit so günstig nie wieder ist (Bindung der ganzen englischen Flotte; Nichtbereitschaft der USA, gegen Japan Krieg zu führen; Unterlegenheit der USA- Flotte gegenüber der japanischen). Japan bereitet zwar diese Aktion vor, will sie nach allen Äußerungen japanischer Offiziere aber erst ausführen, wenn Deutschland zur Landung in England schreitet. Alle Bemühungen Deutschlands müssen sich daher darauf einstellen, Japan zum sofortigen Vor gehen zu veranlassen. Hat Japan Singapore, so sind alle anderen ostasiatischen Fragen gegenüber USA und England damit gelöst (Guam, Philippinen, Borneo, Niederländisch-Indien).

Japan will den Krieg gegen USA möglichst vermeiden, kann dies auch, wenn es entschlossen baldigst Singapore nimmt.«

[130] Die Anklagebehörde will diesen Hinweis von Ihnen dahin auslegen, daß Sie Japan zum Kriege gegen Amerika veranlassen wollten. Ist dies richtig?

RAEDER: Es ist eine der unrichtigsten Behauptungen, die in den Anklageschriften gegen mich aufgestellt worden sind.

Es ist doch ganz klar, daß, wenn ich schon in einen Seekrieg mit England mit der deutschen kleinen Marine verwickelt war, ich mir unter keinen Umständen auch noch Amerika auf den Hals ziehen wollte, und es ist hier schon wiederholt zur Sprache gekommen, daß mein eindringlichstes Bestreben während der ganzen ersten Kriegsjahre gewesen ist, unter gar keinen Umständen die Vereinigten Staaten vor den Kopf zu stoßen. Der Admiral Wagner hat hier ausführlich dargestellt, welche Einschränkungen ich der deutschen Marine auferlegt hatte, um zu vermeiden, daß irgendwelche Zusammenstöße mit den Vereinigten Staaten erfolgten. Ich habe mir Beschränkungen auferlegt, die eigentlich kaum zu verantworten waren bei der Durchführung des U-Bootkrieges mit so verhältnismäßig geringen Mitteln.

Auf der anderen Seite haben die Vereinigten Staaten von Ende 1940 an spätestens und das ganze Jahr 1941 uns auf alle Weise bedrängt in der Seekriegführung und Handlungen begangen, die durchaus als unneutral hingestellt werden konnten.

Ich erinnere nur an die Reparatur der englischen Kriegsschiffe in USA, eine bis dahin gänzlich unmögliche und unbekannte Sache. Dann die Schießbefehle Roosevelts im Juli und im September des Jahres 1941. Angriffe von amerikanischen Zerstörern »Greer« und »Kearney« im Atlantik auf unsere U-Boote. In zwei Fällen wurden U-Boote zwei Stunden lang mit Wasserbomben verfolgt, bis sie schließlich auftauchten und schossen und in dem einen Falle auch einen Zerstörer beschädigten. Trotz allem habe ich noch im Juni 1941 Hitler darüber Vortrag gehalten, daß wir weiterhin die Handelsschiffahrt der Vereinigten Staaten in keiner Weise belästigen und daß der Erfolg davon wäre, daß die USA-Handelsschiffe völlig ungestört über den Ozean fahren könnten auf Wegen, wo sie wollten, daß sie in der Lage wären, Nachrichten über unsere U-Boote und unsere Kriegführung abzugeben, ohne daß wir sie daran hinderten, und daß die Engländer dadurch in der Lage wären, ihre Schiffe als amerikanische zu tarnen. Das haben sie auch getan; denn das erstemal, als unser Panzerschiff »Admiral Scheer« bei seiner Atlantikfahrt ein Schiff mit amerikanischer Flagge untersuchte, stellte sich heraus, daß es das englische Schiff »Canadian Cruiser« sei. Trotz all diesem habe ich dem Führer empfohlen, und er hat es völlig gebilligt, daß wir keine Maßnahmen gegen die amerikanischen Schiffe ergriffen. Daß wir auch nicht nach Halifax gingen, um da Minen zu legen, hat ebenfalls Admiral [131] Wagner schon erwähnt. Ich brauche es nicht noch einmal zu erklären.


DR. SIEMERS: Dieser Vorschlag, daß Japan Singapore wegnehmen solle, war demnach lediglich darauf gerichtet, eine Hilfe und einen Bundesgenossen gegen England zu erhalten, mit dem wir ja bereits im Kriege standen?


RAEDER: Das ist tatsächlich so, und ich darf ganz kurz den Verlauf oder die Entwicklung schildern, wodurch es zu diesem Vorschlag kam; das war nicht ein Initiativvorschlag von mir, sondern im Anfang 1941 waren politische Verhandlungen teilweise vom Führer, teilweise vom Außenminister geführt mit Japan. Zu diesen Verhandlungen war ich überhaupt nicht hinzugezogen. Ich muß sagen leider, denn es wurde gar manches besprochen, was nicht stimmte, und es zeigt aber auf der anderen Seite, daß wieder von Verschwörung keine Rede war. Es kam zu einer Annäherung und es kam ja dann der Besuch des Außenministers Matsuoka, glaube ich, im März.

Auf Grund dieser ganzen Entwicklung gab der Führer am 5. März 1941 die Weisung Nummer 24 heraus; das ist das Dokument C-75, US-151 vom 5. März.


DR. SIEMERS: Ich darf das Gericht auf diese Urkunde C-75 hinweisen, gleich US-151, im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 58. In dieser Weisung Nummer 24 steht unter Ziffer 3a:

»Als gemeinsames Ziel der Kriegführung ist herauszustellen, England rasch niederzuzwingen und USA dadurch aus dem Kriege herauszuhalten.«

Und drei Absätze später steht unter d)

»Die Wegnahme von Singapore...«


VORSITZENDER: Das auf Seite 58 ist Anweisung Nummer 54 und bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit Japan.

DR. SIEMERS: Ich höre eben zu meiner Überraschung, daß aus dieser Weisung in der englischen Übersetzung nur ein Teil enthalten ist.

Ich bitte das Tribunal, mir zu gestatten, daß ich unter diesen Umständen als Raeder-Dokument nachträglich die vollständige Weisung einreiche.


VORSITZENDER: Haben Sie das im Raeder-Doku mentenbuch, Dr. Siemers?


DR. SIEMERS: Nein, bisher nicht, weil ich nicht wußte, daß nur ein Teil übersetzt worden ist. Ich bitte um die Erlaubnis, daß ich das Dokument im vollen Umfange als Raeder-Exhibit nachreichen darf.


[132] VORSITZENDER: Jawohl, gut.


DR. SIEMERS: Danke schön. Dies findet sich also unter Ziffer 3a, und das nächste Zitat findet sich unter Ziffer 3d und heißt folgendermaßen:

»Die Wegnahme von Singapore als Schlüsselstellung Englands im Fernen Osten würde einen entscheidenden Erfolg für die Gesamtkriegführung der Drei-Mächte bedeuten.

Außerdem sind Angriffe auf andere Stützpunktsysteme der englischen – der amerikanischen Seemacht nur, wenn Kriegseintritt der USA nicht verhindert werden kann – geeignet, das dortige Machtsystem des Feindes zu erschüttern.«

Ich bitte das Tribunal darauf zu achten, daß hier von Hitler bereits am 5. März, das ist das Datum der Weisung, die Wegnahme von Singapore angeordnet wurde. Folglich kann der Vorschlag von Großadmiral Raeder in der Urkunde C-152 vom 18. März nicht mehr maßgebend gewesen sein, da bereits ein Befehl Hitlers vorlag.

RAEDER: Darf ich kurz dazu noch sagen: Es ist immer wieder dasselbe bei jedem der Fälle, die hier erwähnt werden. Zunächst die politische Entscheidung Hitlers, des Staatsoberhauptes, dann die Weisung des Obersten Befehlshabers der Wehrmacht für die Wehrmacht, dann das Ziehen der Folgerung seitens der einzelnen Wehrmachtsbefehlshaber. Und, nachdem ich die Weisung vom 5. März erhalten hatte, mußte ich überlegen, wie Japan strategisch, wenn es in den Krieg eintreten wollte, am zweckmäßigsten eingesetzt werden würde. Und da kam es wieder darauf an, wie wird unser Hauptgegner zur See, England, am zweckmäßigsten geschädigt, und da mußte ich ganz besonders deswegen darauf drängen, daß Japan gegen Singapore vorginge, weil es auch Kreise gab, die der Ansicht waren, daß Japan besser gegen Wladiwostok vorginge, was ein grober Fehler gewesen wäre. Es mußte das Machtzentrum Englands in Ostasien angefaßt werden. Aber gerade der Umstand, daß auch ich glaubte, daß durch die Wegnahme von Singapore die USA vom Kriege abgeschreckt würde, der hatte mich ja mit zu diesem Vorschlag veranlaßt und nicht das Gegenteil.

DR. SIEMERS: Ich komme dann noch in diesem Zusammenhang auf das Dokument Nummer 1877-PS, das in der Spezialanklage gegen Sie vorgelegt wurde. Es ist US-152 und befindet sich im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 320. Es ist, die Unterhaltung zwischen dem japanischen Außenminister Matsuoka... Ich höre eben, es soll nicht 320, sondern Nummer 319 sein. Es ist die Unterhaltung zwischen...


VORSITZENDER: Es sollte 10a sein, nicht?


[133] DR. SIEMERS: 10a, ich bitte um Verzeihung. Es ist die Unterhaltung zwischen Matsuoka und Ribbentrop am 29. März 1941. Hierüber ist schon einmal gesprochen worden. Im achten Absätze der Urkunde ist folgendes gesagt:

»Der Reichsaußenminister kam anschließend noch einmal auf die Frage Singapore zu sprechen. Angesichts der von Japan geäußerten Befürchtungen wegen etwaiger Unterseebootsangriffe von den Philippinen her und das Eingreifen der englischen Mittelmeerflotte und der Home Fleet, habe er die Lage noch einmal mit Generaladmiral Raeder besprochen. Dieser hat ihm erklärt, daß die englische Flotte in diesem Jahr in den englischen Heimatgewässern und im Mittelmeer so vollständig beschäftigt sein würde, daß sie auch nicht ein einziges Schiff nach dem Fernen Osten entsenden könnte. Die amerikanischen Unterseeboote habe Generaladmiral Raeder als so schlecht bezeichnet, daß sich Japan um sie überhaupt nicht zu kümmern brauche.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr von Ribbentrop hat auf meine Frage am 1. April 1946, in diesem Jahr, erklärt, daß er sich geirrt habe, daß die Äußerung wahrscheinlich von Hitler stamme. Ich bitte Sie, diesen Punkt endgültig aufzuklären.

RAEDER: Ich kann nur bestätigen, daß ich niemals mit Herrn von Ribbentrop über solche Fragen gesprochen habe, denn leider bestanden ja keinerlei Beziehungen zwischen dem Auswärtigen Amt und dem OKM, zumal der Führer es verboten hatte, daß irgendwelche Unterrichtungen der Militärbehörden durch das Auswärtige Amt stattfinden. Solche Aussprüche würde ich niemals getan haben, da sie einmal meiner Auffassung völlig widersprachen, und da ich in diesem Falle auch irgendwelche Grundlagen für eine solche Behauptung nicht hatte.

DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Sind nicht im Gegenteil in der Seekriegsleitung oft die Fragen behandelt worden, wie stark die industrielle und kriegerische Fähigkeit und militärische Fähigkeit von USA sei, und daß gerade deshalb jeder Eintritt von USA zu befürchten wäre?


RAEDER: Darüber waren wir uns völlig klar bis in alle Einzelheiten.


DR. SIEMERS: Haben Sie dieses Dokument 1877-PS, das Ihnen vorliegt, überhaupt jemals während des Krieges gesehen?


RAEDER: Nein, nein.


DR. SIEMERS: Sind Sie über diese Unterhaltungen zwischen Herrn von Ribbentrop und dem japanischen Außenminister [134] Matsuoka, beziehungsweise über die Besprechung mit Oshima orientiert worden?


RAEDER: Nein, ich habe nur vom Führer mir sagen lassen, und das geht auch aus der Urkunde C-170 hervor, welches denn das Resultat seiner Unterhaltungen mit Matsuoka gewesen wäre. Aber mit Herrn von Ribbentrop habe ich keine Unterhaltungen gehabt.


DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Ich bin eben gebeten worden, ein Wort von mir richtigzustellen, das ich eben gebraucht habe. Um fair zu sein, möchte ich dieses tun. Ich habe gesagt: Hitler hat in der Weisung vom 5. März 1941 »befohlen«, Singapore wegzunehmen.

Die Ausdrucksweise ist nicht richtig. Er konnte selbstverständlich Japan nichts befehlen. Der Irrtum kommt, weil die Weisung anfängt mit den Worten:

»Der Führer hat für die Zusammenarbeit mit Japan folgendes befohlen.«

Und unter Ziffer 3 heißt es dann: »Hierfür gelten folgende Richtlinien«, und unter den Richtlinien ist dann die Wegnahme von Singapore vorgesehen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Haben Sie irgendwann, bei irgendeiner Besprechung irgend jemandem vorgeschlagen, daß Japan einen Angriff auf Pearl Harbor machen müsse?

RAEDER: Nein, davon ist niemals die Rede gewesen.

DR. SIEMERS: Haben Sie irgend etwas von diesem Plan gehört, bevor Japan Pearl Harbor angriff?


RAEDER: Niemals. Es war eine völlige Überraschung für mich und die Seekriegsleitung, daß dieser Angriff stattgefunden hatte, und es ist da ein völliges Verkennen der Mentalität der Japaner, wenn man annimmt, daß sie einen solchen Plan auch nur irgendeinem Menschen innerhalb von Japan mitteilen, der nicht unmittelbar damit zu tun hat. In der gleichen Weise haben sie ja 1904 die russischen Schiffe völlig aus heiterem Himmel überfallen, ohne daß irgend jemand es ahnte.


DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Ich darf in diesem Zusammenhang drei mir genehmigte Dokumente einreichen, und zwar Raeder Exhibit 19, im Dokumentenbuch 2, Seite 108. Es handelt sich um den Bericht des amerikanischen Generals Marshall, der mir mit Hilfe des Gerichts zur Verfügung gestellt wurde. In diesem Bericht von 1. September 1945 hat General Marshall folgendes ausgeführt. Ich verweise auf Seite 116:

»Um festzustellen, wann und wie Deutschland und Japan versagten, bat ich General Eisenhower um Befragung der [135] höchsten deutschen militärischen Führer, die zur Zeit Kriegsgefangene sind, durch seine Abwehroffiziere. Das Ergebnis dieser Interviews ist von außerordentlichem Interesse. Sie geben uns ein Bild von Meinungsverschiedenheiten zwischen den feindlichen Nationen sowie einen Mangel an weitreichender Planung – beides Faktoren, die in den kritischen Augenblicken dieses Weltkrieges sehr wohl die entscheidenden gewesen sein mögen.«

Und zwei Absätze später:

»Kein Beweis ist bis jetzt gefunden, daß das deutsche Oberkommando einen alles erfassenden strategischen Plan hatte. Das Oberkommando billigte zwar grundsätzlich die Politik Hitlers, aber dessen ungestüme Strategie überrannte die deutschen militärischen Fähigkeiten und führte schließlich zur Niederlage Deutschlands. Die Geschichte des deutschen Oberkommandos von 1938 an ist von ständigen persönlichen Konflikten erfüllt, in welchen sich zunehmend Hitlers persönliche Befehle gegen militärisches Urteil durchsetzten. Der erste Zusammenstoß erfolgte im Jahre 1938 und endete mit der Entfernung von Blombergs, von Fritschs und Becks und des letzten wirkungsvollen konservativen Einflusses auf die deutsche Außenpolitik.

Die Feldzüge in Polen, Norwegen, Frankreich und in den Niederlanden hatten ernste Diversionen zwischen Hitler und den Generalen hinsichtlich der Einzelheiten in der Durchführung, der strategischen Pläne zur Folge. In jedem Falle setzte sich der Generalstab für die orthodoxe Form der Offensive ein, Hitler dagegen für einen unorthodoxen Angriff, dessen Ziele tief im Feindgebiet lagen. In jedem Falle setzte sich Hitlers Auffassung durch, und der wirklich erstaunliche Erfolg jedes dieser aufeinanderfolgenden Feldzüge erhoben Hitlers Prestige zu einem Punkt, wo man nicht mehr wagte seiner Ansicht zu widersprechen. Sein militärisches Selbstvertrauen wurde grenzenlos nach dem Siege in Frankreich, und er begann nunmehr die Gedankengänge seiner Generale selbst in der Gegenwart jüngerer Offiziere zu kritisieren und herabzusetzen. So kam es, daß vom Generalstab kein Widerstand vorgebracht wurde, als Hitler seinen schicksalhaften Entschluß faßte, in Sowjetrußland einzufallen.«

Auf Seite 118 ist ein Auszug über Deutschland und Japan. Ich zitiere:

»Es liegt fernerhin keinerlei Beweis vor für enge Strategische Planung zwischen Deutschland und Japan. Der deutsche Generalstab erkannte die Bindung Japans durch den Neutralitätspakt mit Ruß land an, hoffte jedoch, daß Japan [136] starke britische und amerikanische Land-, See- und Luftstreitkräfte im Fernen Osten binden würde.

Da bisher kein gegenteiliger Beweis vorliegt, ist anzunehmen, daß Japan ebenfalls auf eigene Faust handelte und nicht in Übereinstimmung mit vorher koordinierten strategischen Plänen.«

Und ferner in ebenfalls genehmigten Dokumenten Raeder-Exhibit 113 und 114, im Dokumentenbuch VI, Seite 491 und Seite 497...

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Ich glaube, Sie sollten den Zeugen fragen, ob er mit der Ansicht des Generals Marshall übereinstimmt.

DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Stimmen Sie mit den Ansichten des amerikanischen Generals Marshall überein?


RAEDER: Ich habe die Ausführungen nicht so tief in mich aufgenommen; im allgemeinen sind es ja die Gedankengänge, die wir auch gehabt haben, aber ich kann nicht für jeden einzelnen Punkt sicherstehen, dazu müßte ich sie noch einmal ansehen oder sie müßten nochmals vorgelesen werden.


DR. SIEMERS: Ich glaube, die allgemeine Bestätigung genügt. In dem Raeder-Dokument 113 möchte ich mich auf die Überschrift beziehen:

»Die Armee hat Japans Bewegung vorhergesehen, erklärt Marshall.

Washington, 11. Dezember...

General George C. Marshall, früher Generalstabschef der Armee, anerkannte gestern, daß die Armee mehr als 10 Tage vor dem 7. Dezember 1941 wußte, daß eine japanische Bewegung auf Pearl Harbor sie über den Termin hinausbringen würde, wo die amerikanischen führenden Militärs glaubten, daß die Vereinigten Staaten kämpfen sollten.«

Ich möchte, um Zeit zu sparen, nicht die Einzelheiten vorlesen, es ergibt sich aus dem Marshall-Bericht, daß die amerikanische Armee es kannte, und nachher wird das Datum vom 25. und 26. November genannt. Und ferner hat Marshall bezeugt, daß Vorbereitungen in USA ausgearbeitet waren vor dem Kriege für die Konstruktion von Landestreifen für amerikanische Bomber in Rabaul, Port Moresby und Singapore. Im Raeder-Exhibit 114, das ich ebenfalls vorlege, hat Henry L. Stimson eine Erklärung abgeben unter dem 21. März 1946 als ehemaliger Kriegsminister der Vereinigten Staaten von Amerika und erklärt, daß

... »das frühere Kriegskabinett des Präsidenten Roosevelt 9 Tage vor dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor einen [137] amerikanischen Angriff gegen die japanischen Streitkräfte ›ohne weitere Warnung‹ diskutiert und abgelehnt habe...

Stimson gab an, daß er am 28. November 1941 Nachricht erhalten habe von japanischen Bewe gungen entlang der asiatischen Küste. Am selben Tage... versammelte sich das Kabinett und diskutierte die mögliche Bedeutung dieser japanischen Bewegung.«

Er hat dann weiter gesagt:

»... wenn die Japaner in den Isthmus von Kra gelangten, die Briten kämpfen würden, und daß, wenn die Briten kämpften, wir kämpfen müssen.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Hat demnach, Herr Großadmiral, die USA früher über die Planungen von Japan Bescheid gewußt als Sie?

RAEDER: Offenbar, ja.

DR. SIEMERS: Ich komme dann zu dem letzten Vorwurf der Anklage, und dieser betrifft Brasilien. In dieser Beziehung hat die Anklagebehörde das Dokument 1807-PS vorgelegt, gleich GB-227, im Dokumentenbuch der Britischen Delegation 10a, Seite 288.

Es handelt sich um Jodls Tagebuch, und zwar um die Eintragung vom 16. Juni 1942.

Ich muß leider wieder um Entschuldigung bitten, mir wird eben gesagt, es ist die Seite 287, nicht 288.

Die Eintragung lautet:

»Am 29. 5. hat die SKL die Freigabe des Waffeneinsatzes gegen die brasilianischen See- und Luft streitkräfte beantragt. Sie hält ein schlagartiges Zupacken gegen brasilianische Kriegs- und Handelsschiffe zum jetzigen Zeitpunkt, wo Abwehrmaßnahmen noch unvollständig und die Möglichkeit zur Überraschung gegeben sei, für zweckmäßig, da Brasilien praktisch gegen Deutschland Seekrieg führe.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Anklage macht Ihnen hieraus den Vorwurf der Neutralitätsverletzung und des Völkerrechtsbruchs, weil Sie diesen Vorschlag zu einer Zeit gemacht haben, wo Brasilien neutral war. Ich erinnere daran, daß der Krieg mit Brasilien zwei Monate später, am 22. August 1942 erst, ausbrach. Ich bitte, kurz aus Ihrer Erinnerung dazu Stellung zu nehmen, wie Sie zu diesem Vorschlage kamen.

RAEDER: Das Verhältnis zwischen Brasilien und Deutschland war damals schon denkbar schlecht. Die Deutschen wurden außerordentlich verfolgt, schlecht behandelt, die wirtschaftlichen [138] Interessen Deutschlands wurden schwer geschädigt. Die Brasilianer waren bereits völlig den USA hörig. Sie hatten gestattet, daß USA-Flugstationen an der brasilianischen Küste angelegt werden dürfen, ebenso Nachrichtenstationen. Sie haben selbst bestätigt, daß sie ein deutsches U-Boot vernichtet hätten, und auf der anderen Seite hatten deutsche U-Boote auch brasilianische Schiffe angegriffen, weil diese nicht vorschriftsmäßig beleuchtet waren und infolgedessen als solche, als brasilianische Schiffe, nicht erkannt werden konnten. Deutschland hatte vorher die ganzen südamerikanischen Staaten gebeten, daß die Schiffe so beleuchtet würden, daß man sie nach ihrer Nationalität nachts erkennen könnte. Dann waren Flugzeugangriffe auf Unterseeboote der Achsenmächte erfolgt. Diese Flugzeugangriffe konnten nur von den brasilianischen Stationen aus unternommen sein. Auf diese Bitte der Seekriegsleitung an den Führer ordnete dieser an, daß noch einmal bei den Italienern angefragt werden solle, was für Nachrichten bei ihnen vorlägen, und da wurde von Italien bestätigt, daß schon vor Wochen italienische U-Boote, die mit den unseren zusammen operierten, an der brasilianischen Küste angegriffen worden seien. Ebenso hatte das brasilianische Luftwaffenministerium veröffentlicht, daß brasilianische oder US-Flugzeuge, die von ihren Stationen kamen, Achsen-U-Boote angegriffen hätten. Auf diese Bestätigung hin hatte der Führer erlaubt, daß gegen brasilianische Schiffe unter der brasilianischen Küste Waffeneinsatz erfolgen dürfe, und es wurde ein Plan ausgearbeitet, wonach eine gewisse Welle von U-Booten, die im Juni von der französischen Küste abgingen, um in den Atlantik zu fahren, nach der brasilianischen Küste zu gehen haben. Der Führer hatte extra angeordnet, es sollten keine Nadelstiche sein, sondern eine energische Unternehmung. Diese Unternehmung ist dann aber nachher abgeblasen worden und, ich kann leider nicht mehr sagen aus welchem Grunde, nicht ausgeführt worden. Es ist aber ersichtlich aus unserem Dokument, das die Aufzeichnungen im Kriegstagebuch wiedergibt.

DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Ich glaube, daß der ganze Vorwurf von der Anklage bezüglich dieser Planung nicht erhoben worden wäre, wenn das Dokument 1807-PS, Jodls Tagebucheintragung vom 16. Juni, in vollem Umfange vorgelegt worden wäre. Es ist nur der erste Teil vorgelegt. Ich überreiche deshalb diese Eintragung als Raeder-Exhibit Nummer 115, im Dokumentenbuch 6, Seite 500. Aus den weiteren Ausführungen von Generaloberst Jodl in seinem Tagebuch ergibt sich, daß die Lage korrekt überprüft worden ist. Den von der Anklage gebrachten ersten Teil, also die ersten zwei Sätze, habe ich bereits vorgelesen. Die Eintragung lautet folgendermaßen im weiteren Wortlaut:

[139] »Botschafter Ritter vom A.A. erklärt, daß eine Verschärfung des Konflikts mit Brasilien mit Rücksicht auf die Haltung Argentiniens und Chiles unerwünscht ist und daß von Kriegsmaßnahmen gegen Brasilien mit Japan und Italien Fühlung ge nommen werden müsse. Auf Vortrag des Chefs WFST hat der Führer am 30. Mai befohlen, daß die SKL. durch eine Rückfrage in Rom feststellen solle, ob die brasilianischen Meldungen von Kampfhandlungen gegen Achsen-U-Boote richtig seien. Die Nachprüfungen der SKL. ergeben, daß ital. U-Boote an der Nordostecke Brasiliens am 22. und 26. Mai von Flugzeugen angegriffen wurden, die zweifellos von einem brasilianischen Flugplatz gestartet waren. Die SKL. übermittelt außerdem den Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung des bras. Luftwaffenministeriums über die Kampfhandlungen und schlägt vor, die in der Zeit vom 22. Juni bis 4. Juli aus westfranzösischen Häfen auslaufenden 10 U-Boote unter Ausnutzung des Tankers ›U-460‹ in der Zeit vom 3. bis zum 8. August vor den Haupthäfen Brasiliens einzusetzen. Der Durchführungsbefehl muß den U-Booten spätestens bis zum 15. Juni erteilt werden. Nachdem der Ob.d.M. dem Führer am 15. Juni nachm. auf dem Berghof dieses vorgetragen hat, erklärte sich der Führer mit den Absichten der SKL. einverstanden, befahl jedoch, vor endgültiger Entscheidung eine nochmalige Überprüfung der politischen Lage durch das Ausw. Amt.«

Ich glaube, daß sich daraus ergibt, daß man vorsichtig genug gewesen ist, und ich beziehe mich weiter auf Raeder-Exhibit 116, das ich hiermit überreiche, das gleiche Dokumentenbuch Seite 503, ein Auszug aus dem Kriegstagebuch, wo unter dem 6. Juni eingetragen ist, daß die Entwicklung dahin geführt hat,

»... daß ein latenter Kriegszustand praktisch schon besteht (Brasilien völlig USA-hörig, stärkste Verletzung aller deutschen Interessen, einzelne Brasiliendampfer von U-Booten versenkt, da nicht bestimmungsgemäß beleuchtet; zunehmende Hetze in Brasilien; Brasilianer behaupten, bereits deutsches U-Boot bei Küstenüberwachung versenkt zu haben.)«

Und ein weiterer Auszug aus dem Kriegstagebuch, Raeder-Exhibit 117, den ich hiermit überreiche im gleichen Dokumentenbuch Seite 509. Ich bitte das Hohe Gericht, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen und darf lediglich auf Ziffer 3 und 4 im einzelnen verweisen. Unter Ziffer 3 heißt es:

»Als Brasilianer begannen, sich mit Tarnanstrich zu versehen und zu bewaffnen, wurde am 15. Mai 1942 sofortiger [140] Waffeneinsatz gegen erkennbar bewaffnete Südamerikaner freigegeben.«

Und unter Ziffer 4:

»Auf Grund der Tatsache, daß Achsen-U-Boote an brasilianischer Küste von Fahrzeugen angegriffen wurden und daß das brasilianische Luftfahrtministerium amtlich bekanntgab, daß Angriffe von der brasilianischen Luftwaffe durchgeführt seien, erbat Skl. am 29. Mai 1942 mit 12938/42 g. Kdos. von WFSt Freigabe Waffeneinsatzes gegen brasilianische Streitkräfte und Handelsschiffe.«

Ich überreiche ferner noch Raeder-Exhibit Nummer 118, Dokumentenbuch 6, Seite 510. Ich bitte, von diesem Dokument Kenntnis zu nehmen. Ich möchte nicht daraus zitieren, weil es praktisch den gleichen Tatbestand, den wir jetzt schon kennen, wiederholt.

Ich glaube, daß die eben verlesene Ziffer 4 des Dokuments 117 den Sachverhalt vollständig klärt und jeden Vorwurf gegen die Marine widerlegt.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie diesen Ausführungen aus dem Kriegstagebuch noch etwas hinzuzufügen, Herr Großadmiral?

RAEDER: Nein, ich habe nichts hinzuzufügen. Das ist völlig klar.

DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Ich darf Sie bitten, nunmehr dem Gericht zu schildern – damit komme ich zum Schluß des Verhörs –, wie es dazu gekommen ist, daß Sie im Januar 1943 abdankten?

Hohes Tribunal! Soll erst eine Pause eintreten?


VORSITZENDER: Wenn Sie in einigen Minuten fertig sein können, dann werden wir die Sitzung nicht unterbrechen bis Sie Ihr Verhör beendet haben.


DR. SIEMERS: Ich denke mir, es dauert vielleicht 10 Minuten.

VORSITZENDER: Gut, dann fahren Sie bitte fort.


DR. SIEMERS: [zum Zeugen gewandt] Ich bitte Sie, zu schildern, wie es dazu kam, daß Sie im Januar 1943 abdankten. Vorher möchte ich nur noch die Frage stellen: Haben Sie schon in früheren Zeiten einmal den Plan gehabt, abzudanken?


RAEDER: Ich möchte ganz kurz erwähnen, daß es während der Friedenszeit mehrere Male dazu gekommen ist, daß ich den Führer entweder bat, mich meiner Stellung zu entheben, oder daß ich ihm ein Ultimatum stellte. Ich möchte als Beispiel, wie diese Fälle verliefen, nur ganz kurz zwei Fälle anführen: Im November 1938 hatte ich einen Vortrag beim Führer in Gegenwart von Generaloberst Keitel über die Schiffstypen, unsere Pläne, wie die Schiffe [141] weiter ausgestaltet werden sollten. Bei dieser Gelegenheit begann der Führer, alles, was wir bisher gebaut hatten und im Bau hatten, unter anderem sogar die Pläne des »Bismarck«, auf eine ganz unerklärliche Weise anzugreifen und als falsch zu erklären. Ich habe nachher festgestellt, daß solche Dinge immer dadurch entstanden, daß irgendwelche Personen aus seinem Gefolge, die von diesen Dingen wenig verstanden, ihm ihre Ansichten vortrugen und daß er dann darauf einging und vielleicht, habe ich mir nachher gesagt, nachprüfen wollte, ob das irgendwie stimmte. Dieser Fall war aber so kraß, daß ich nichts anderes tun konnte als meine Pläne zusammenzupacken, in die Mappe zu stecken und das Zimmer zu verlassen. Generaloberst Keitel war dabei. Der Führer lief mir bis an die Tür nach, bat mich, wieder hereinzukommen, milderte seine Vorwürfe ab und bat mich noch, unter keinen Umständen jetzt den Abschied zu nehmen.

Das zweitemal – ein rein persönlicher Fall, aber er ist typisch – wollte sein Marineadjutant, der gerade eben ernannt war, ein junges Mädchen heiraten, das in Kiel an der Universität einen ganz üblen Ruf hatte. Ich erklärte dem Führer, ich würde nicht den Konsens geben. Der Führer ließ sich das Mädchen vorstellen und entschied, er hätte nichts dagegen. Ich fuhr vom Berghof ab und sandte dem Führer durch einen Stabsoffizier einen Brief, in dem ich schrieb, ich gäbe nicht den Konsens, der Offizier bliebe nicht in der Marine, wenn er heiratete, oder ich gehe ab, und ich bäte, dem überbringenden Offizier die Antwort an mich mitzugeben, da ich meine Entscheidung unmittelbar zu treffen wünschte. Der Führer ließ den Offizier zwei Tage warten auf dem Berghof und schickte ihn dann mit einem Brief an mich zurück und sagte: »Gut, der Offizier kann in der Marine nicht heiraten, und er wird auch nicht weiter als Marineadjutant verwendet, es wird ein anderer kommandiert. Er wird bei mir in der NSKK irgendwie Führer und wird dann als einer mei ner Parteiadjutanten weiter Dienst tun.« Auch typisch für den Führer, daß er in gewisser Weise seinen Willen doch durchsetzen wollte; aber er war aus der Marine heraus und ich konnte auch in diesem Punkte meinen Standpunkt behaupten.

Ich habe unter diesen Umständen mich bereit erklärt, weiter zu dienen, habe aber, das war Anfang 1939, im Laufe des Frühjahrs, noch einmal gebeten, ob ich nicht jetzt ausscheiden könnte, ich wäre schon sehr lange in der Marine und ich glaubte nicht, daß ich noch längere Zeit die Würde des Amtes tragen könne und ich schlug ihm vor, daß es vielleicht im Oktober 1939 sein könnte. Der Führer lehnte es damals schon ab, und es kam ja dann am 1. September zum Kriege, und im Kriege glaubte ich, wenn es nicht ganz dringend wäre, unter gar keinen Umständen die Marine verlassen zu dürfen, zumal ich mich auch für die ganzen Vorbereitungen und Erziehung der Marine voll verantwortlich fühlte. Im [142] Laufe des Krieges wurde das Zusammenarbeiten, das bis dahin, abgesehen von solchen Zwischenfällen, durchaus sympathisch war, denn der Führer bemühte sich stets, mir Achtung entgegenzubringen, im Laufe des Krieges wurde das Verhältnis allmählich stark getrübt, und zwar dadurch, daß der Führer nervöser wurde bei Vorträgen, bei Meinungsverschiedenheiten sehr stark aufbrauste, bei Zwischenfällen, wie zum Beispiel technischem Versagen oder Mißerfolg eines Schiffes, sehr ausfallend wurde, wobei es immer wieder dazu kam, daß seine Umgebung in gewisser Weise auf ihn einwirkte bevor ich die Dinge erklären konnte und ich dann erst nachträglich immer ihn richtig wieder einstellen mußte. Also dabei kam es zu unerquicklichen Szenen, die mich außerordentlich zermürbten.

Ein Punkt, in dem der Führer außerordentlich empfindlich war, waren die großen Schiffe. Er war stets beunruhigt, wenn die großen Schiffe im Ozean waren und dort Handelskrieg führten. Einen Ausfall eines solchen Schiffes, wie »Graf Spee«, oder später »Bismarck«, empfand er immer als sehr großen Prestigeverlust, und deswegen erregte ihn das ganz besonders. Das ging so weiter bis Ende 1942. Dazu kam nun noch, und das hatte mich ganz besonders beeindruckt, mein Mißerfolg bei der Beratung des Führers in den Fragen der Behandlung von Norwegen und Frankreich, und vor allem von Rußland, daß er stets letzten Endes auf die Parteileute, wie zum Beispiel Terboven, mehr hörte als auf einen alten Offizier, das führte zu einer Lage, die auf die Dauer nicht zu ertragen war.

Ein Grundzug des Führers war ja ein ungeheures Mißtrauen eigentlich gegen jedermann, besonders aber gegen alte Offiziere, die aus der früheren Wehrmacht stammten und von denen er, bei aller oft wohlwollender Behandlung, immer annahm, daß sie doch im Grunde ihres Herzens nicht so eingestellt seien, wie er es verlangen müßte. Gerade der Fall Rußland hatte mich so oft in Gegensatz zu ihm geführt, daß dadurch das Verhältnis doch stark beeinflußt wurde. Es ist ja auch von dem Bearbeiter dieser ganzen Kriegstagebücher und Sitzungsprotokolle, dem Admiral Aßmann, so aufgefaßt, daß er an einer Stelle im Anschluß an eine solche Besprechung schreibt: »Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine steht also in vollem Gegensatz zum Führer in dieser Frage.«

Ende 1942, nachdem ich gerade den Schlußpunkt unter die ganze norwegische Frage hatte machen müssen, trat nun ein Zwischenfall ein, der zum Ende führte. Es hatte ein Angriff stattfinden sollen auf einen Geleitzug, der nach Murmansk oder Archangelsk ging von England. Es war im Dezember, eine Zeit, zu der da oben nur ein bis zwei Stunden Dämmerung am Tage ist, wo also kein günstiges Wetter für das Kämpfen großer Schiffe ist, wenn sie sich [143] größeren Zerstörermengen gegenübersehen. Die Schiffe waren ausgelaufen, mit Zerstörern zusammen und waren auch in der Zeit der Dämmerung an den Geleitzug gekommen. Da aber die Dämmerung bald wieder verschwand und es dunkel wurde und der Geleitzug von vielen Zerstörern gesichert war, hielt der Admiral es für richtig, die großen Schiffe wieder aus dem Kampf herauszuziehen. Das war der einzig richtige Entschluß, denn er konnte sie alle zusammen verlieren durch Torpedoangriffe.

Einmal diese Tatsache, und dann zweitens, daß unglücklicherweise die Funkverbindung zwischen diesem Admiral und der Seekriegsleitung durch atmosphärische Störungen sehr erschwert, teilweise ganz abgebrochen war, führte dahin, daß der Führer in seinem Hauptquartier, wohin ich ihm alles meldete, was ich melden konnte und selbst erfuhr, außerordentlich erregt wurde.

Es ging den ganzen Tag mit Hin- und Herfragen, und auch am Abend noch konnte ich ihm kein klares Bild geben. Dies erregte ihn ganz außerordentlich. Er ließ mir durch den dort befindlichen Admiral Krancke allerlei Beleidigendes sagen, forderte, ich solle sofort hinkommen, und ich sah, daß hier eine sehr starke Reibung entstünde. Ich bewirkte noch, daß ich erst am 6. Januar, also nach sechs Tagen, hinzukommen brauchte, um die Atmosphäre erst etwas abzukühlen. Am 6. Januar konnte ich mit einem vollen Bericht zu ihm fahren, und am Abend hielt er dann in einer Besprechung mit mir, bei der auch Herr Generalfeldmarschall Keitel zugegen war, einen ungefähr einstündigen Vortrag, in dem er alles niederzog, was die Marine gemacht hatte, im völligen Gegensatz zu allen bisherigen Beurteilungen der Marine, woraus ich sah, daß er wohl auch einen Bruch herbeiführen wolle.

Ich selbst war fest entschlossen, diese Gelegenheit zu ergreifen, um meinen Abschied zu bekommen, zumal sich ja auch immer mehr herausstellte, daß der Krieg ein reiner U-Bootkrieg würde, so daß ich glauben konnte, daß ich selbst in diesem Moment mit gutem Gewissen weggehen könnte.

Nachdem er den Vortrag beendet hatte, bat ich, unter vier Augen mit ihm sprechen zu können. Feldmarschall Keitel und die Stenographen gingen hinaus, und ich sagte ihm nun, daß ich meinen Abschied erbäte, da ich aus seinem Vortrag ersähe, daß er völlig unzufrieden mit mir wäre, und es wäre infolgedessen der gegebene Moment. Wie immer, suchte er zunächst abzuschwächen, aber ich bestand darauf und erklärte, es müßte unter allen Umständen ein neuer Ob.d.M. ernannt werden, der die volle Verantwortung trüge. Er sagte dann, es wäre aber eine große Belastung für ihn, wenn ich jetzt wegginge, denn einmal wäre die Lage sehr kritisch – es stand Stalingrad gerade bevor –, und zweitens würde ihm schon [144] vorgeworfen, daß er so viele Generale entlassen hätte. Es würde ihn nach außen hin belasten, wenn ich jetzt wegginge.

Ich sagte ihm, was ich dazu tun könnte, daß das nicht geschehe, das würde ich tun. Wenn er Wert darauf legte, nach außenhin nicht den Eindruck zu erwecken, daß ich da im Unfrieden geschieden wäre, so könne er ja den Weg gehen, daß er mich als Generalinspekteur nominell mit einem Titel versehe, der den Eindruck erwecke, daß ich noch zur Marine gehöre und daß mein Name mit der Marine verbunden bliebe.

Dieses leuchtete ihm sofort ein, und ich sagte ihm daraufhin, daß ich bäte – das war also am 6. Januar – ich möchte am 30. Januar entlassen werden. Da war ich gerade zehn Jahre unter ihm tätig als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine.

Er erklärte sich auch damit einverstanden und forderte mich auf, ihm zwei Nachfolger zu nennen zur Auswahl.

Am 30. Januar hat er mich dann persönlich verabschiedet, indem er mich zum Admiralinspekteur der Marine ernannte. Er sagte, er würde mich noch gelegentlich um Rat fragen, aber das ist niemals vorgekommen, sondern ich bin bloß zweimal entsandt worden, einmal nach Bulgarien zur Beisetzung des Königs von Bulgarien und einmal nach Ungarn zum Reichsverweser Horthy, um ihm ein Geschenk des Führers zu überbringen.


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Sie haben sonst als Admiralinspekteur keine Arbeiten ausgeführt?


RAEDER: Ich habe keinerlei Funktion gehabt und keinerlei Aufträge bekommen.


DR. SIEMERS: Dann meine letzte Frage. Hatten Sie den Eindruck bei Ihrer Unterhaltung vom 6. Januar 1943 mit Hitler, daß er Sie – sagen wir einmal – ganz gern los sein wollte mit Rücksicht auf die vielfachen Differenzen, weil Sie häufig Widerspruch gegen ihn erhoben hatten in marinetechnischen und in politischen Dingen: Norwegen, Frankreich, Rußland?


RAEDER: Ich glaube wohl, daß er den Willen hatte, mich in diesem Moment loszuwerden, weil ich ihm in gewisser Weise unbequem war. Dieser eine geschilderte Fall, wo ich meinen Willen durchgesetzt hatte, den hat er nie vergessen.


DR. SIEMERS: Ich danke Ihnen.

Das beendet dann das Verhör von Großadmiral Raeder.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird heute bis 13.30 Uhr Verhandlung abhalten.

Wir werden nun für 10 Minuten vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


[145] VORSITZENDER: Haben noch andere Verteidigungsanwälte Fragen zu stellen?

FLOTTENRICHTER OTTO KRANZBÜHLER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN DÖNITZ: Herr Großadmiral! Sie entsinnen sich an die Denkschrift der Seekriegsleitung vom 15. Oktober über die Möglichkeiten zur Verschärfung des Handelskrieges. Sie befindet sich in dem Anklagebuch der Britischen Delegation Nummer 10 auf den Seiten 96/97 des britischen Textes. Admiral Wagner hat hier bereits darüber ausgesagt. Können Sie dieser Aussage noch etwas hinzufügen über die Aufgabe und den Sinn dieser Denkschrift?


RAEDER: Da der Krieg gegen England für uns völlig überraschend kam, so hatten wir uns mit Einzelfragen der U-Bootführung bis dahin nur ganz wenig beschäftigt. Wir hatten unter anderem überhaupt noch nicht die Frage des sogenannten uneingeschränkten U-Bootkrieges behandelt, die ja im vorigen Kriege eine sehr große Rolle gespielt hatte. Daraus entstand, daß am 3. September der Offizier, der neulich erwähnt wurde, zum Auswärtigen Amt geschickt wurde, mit einigen Erörterungen über diese Frage des uneingeschränkten U-Bootkrieges, damit wir uns erst einmal mit dem Auswärtigen Amt darüber klar würden, wie weit wir gehen könnten. Und das ist dieses Papier, das neulich hier eine Rolle spielte, D-851, GB-451 vom 3. November.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: September – vom 3. September.


RAEDER: Ja, 3. September.

... das alle diese Fragen anschnitt. Es haben dann Unterhandlungen mit dem Auswärtigen Amt stattgefunden, und bei uns im OKM wurde auf Grund der Resultate dieser Verhandlungen diese U-Boot-Denkschrift ausgearbeitet, die von Ihnen erwähnt wurde und die unter dem 15. Oktober herausgebracht wurde. Sie wurde, glaube ich, am 15. Oktober von mir dem Führer vorgelegt, der grundsätzlich mit dem Inhalt einverstanden war. Aber gerade der Umstand, daß eine U-Boot-Denkschrift über die Möglichkeiten der Verschärfung des U-Bootkrieges erst am 15. Oktober herauskam, zeigt, wie wenig wir auf diesen Fall vorbereitet waren.

Diese Denkschrift enthält ja am Anfang den Satz, der von der Anklagebehörde vorgeführt worden ist, bezüglich unserer Stellung zum internationalen Recht, wo gesagt wird: Größte Kampfsittlichkeit, möglichstes Halten an das Völkerrecht und Stützen aller militärischen Maßnahmen auf das internationale, auf das geltende Recht; wenn es aber nicht möglich ist, der wenn es möglich ist, durch eine Abweichung kriegsentscheidende Erfolge zu erzielen und wir diese Abweichung verantworten können, dann muß auch eventuell vom geltenden Völkerrecht abgewichen werden, das heißt [146] also auch eventuell neues Völkerrecht entwickelt werden. Im übrigen aber ist diese ganze Denkschrift nur ein dauerndes Suchen nach Möglichkeiten, durch geringsten Schaden der Neutralen und durch ein möglichstes Halten an das Völkerrecht den U-Bootkrieg so gestalten zu können, daß er Erfolge für die Kriegsentscheidung bringt.

Es werden die verschiedensten Fälle erörtert, wie man eine Verschärfung bringen kann, aber es handelt sich immer darum, daß man nur Gegenmaßnahmen gegen feindliche Maßnahmen finden möchte. Solche Vorgänge, wie Blockade, oder, ein neuer Begriff, Belagerung Englands durch den U-Bootkrieg, werden nach allen Richtungen hin untersucht, es kommt aber die Bearbeitung stets zum Schluß, daß bei der Zahl der U-Boote und bei den sonstigen Bedenken es noch nicht möglich ist, solche Operationen vorzunehmen. Und das Endresultat dieser ganzen Denkschrift, in dem Dokument niedergelegt, findet sich auf den beiden letzten Seiten. Ich habe leider nur das deutsche Exemplar vor mir, wo unter dem letzten Absatz D »Abschließende Beurteilung« folgende Sätze bemerkenswert sind, die ich zitieren möchte...


VORSITZENDER: Ist das Datum der 15. Oktober 1939?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Jawohl, Seite 96 und 97.


VORSITZENDER: Befindet es sich auf Seite 98, 10 a?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Im Dokumentenbuch der Anklage auf Seite 96 und 97.


VORSITZENDER: Welches, Nummer 10?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Zehn.


VORSITZENDER: Diese Nummern sind nicht richtig. Die Auskunft ist unrichtig.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Seite 99 und 100, werde ich gerade belehrt.


[Kurze Besprechung zwischen Sir David Maxwell-Fyfe und Dr. Kranzbühler.]


In dem Dokumentenbuch der Anklage ist nur ein kurzer Auszug. Der Zeuge hat das ganze Dokument in der Hand.

VORSITZENDER: Wo ist der Auszug?

FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Auf Seite 99 und 100 im Dokumentenbuch 10, GB-224. Herr Präsident! Ein weiterer Auszug aus dem gleichen Dokument ist bereits erörtert worden. Er befindet sich im Dokumentenbuch Dönitz III, Seite 199 bis 203. Ich glaube aber nicht, daß es erforderlich ist, darauf Bezug zu nehmen, denn der Zeuge wird nur diesen einen oder zwei Sätze verlesen.

[147] RAEDER: Also der Schlußabsatz »Abschließende Beurteilung« lautet:

»1. Die bisherige Form der Handelskriegführung nach Prisenordnung entspricht nicht den militärischen Forderungen nach rücksichtsloser Schärfe.

Ein großer Teil der feindlichen Handelsschiffahrt, unter anderem die gesamte Ausfuhr auf neutralen Schiffen, wird nicht erfaßt.

Die rechtspolitische Forderung, die neutralen Handelsschiffe anhalten und untersuchen zu müssen, kann bei der starken Luftüberwachung und U-Bootsabwehr im feindlichen Küstenvorfeld nicht mehr verantwortet werden. Der Handelskrieg nach Prisenordnung muß daher eingeschränkt und in der Nord- und Ostsee nur den Überwasserstreitkräften überlassen werden. Im Atlantik beschränken sich die U-Boote im Vorfeld der feindlichen Küsten auf den warnungslosen Angriff auf Geleitzüge, Truppentransporte, bewaffnete und (nach Freigabe) auf alle feindlichen Handelsschiffe, und führen Handelskrieg nach Prisenordnung nur in besonderen Fällen. Ein Einsatz der operativen Luftwaffe im Handelskrieg ist nicht möglich. Der Handelskrieg vollzieht sich im völkerrechtlichen Sinne. Eine Konfliktmöglichkeit mit den Neutralen besteht nicht.«

Noch ein Satz:

»Falls die oberste Kriegsleitung sich aus politischen Gründen zur schärfsten Form der Handelskriegführung durch die Belagerung zum gegenwär tigen Zeitpunkt noch nicht zu entscheiden vermag, wird unter Beibehaltung der bisherigen Handelskriegführung durch verstärkte, rücksichtslose Minenverwertung und Luftangriffe auf feindliche Hafenanlagen eine Steigerung der Wirksamkeit der Unterbindung des feindlichen Handels zu erzielen sein. Eine entscheidende Wirkung kann jedoch durch den Handelskrieg in der augenblicklichen Form nicht erwartet werden.«


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das unmittelbare Ergebnis dieser Denkschrift und Ihres Vertrags beim Führer war der Befehl vom 17. Oktober?

RAEDER: Jawohl. Und er betraf erstens, daß alle feindlichen Handelsschiffe torpediert werden dürften, und zweitens, als Verschärfung, daß Passagierdampfer in Geleitzügen torpediert werden dürfen, einige Zeit nachdem eine Bekanntmachung darüber erfolgt wäre.

Das war also im Rahmen der Verschärfung Zug um Zug. wie wir sie bis dahin auf die einzelnen feindlichen Maßnahmen durchgeführt hatten.


[148] VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Wenn dieser lange, vom Angeklagten verlesene Auszug noch nicht als Beweismittel vorgelegt wurde, muß er von Ihnen als solches eingereicht werden. Meines Wissens wurde er bis jetzt noch nicht vorgelegt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Ich glaube, behilflich sein zu können. Ich werde dieses Dokument verwenden und es dem Gerichtshof vorlegen.


VORSITZENDER: Wurde es schon als Beweismittel eingereicht?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nur teilweise, nicht jener Teil, auf den sich der Angeklagte soeben bezogen hat. Ich werde mich aber in Anbetracht dessen später darauf beziehen.


VORSITZENDER: Sehr gut.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Herr Großadmiral! Sie sprachen davon, daß vor 1935 gewisse Vorbereitungen stattgefunden hätten für einen Aufbau einer deutschen U-Bootwaffe. War Admiral Dönitz an diesen Vorbereitungen irgendwie beteiligt?


RAEDER: In gar keiner Weise war, er beteiligt. Er befand sich ja, wie hier schon gesagt wurde, im letzten Jahre im Ausland. Aber auch vorher hatte er nichts damit zu tun gehabt.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sie berichteten eben über Ihren Abgang als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Wollen Sie mir bitte sagen, in welcher Weise es dazu gekommen ist, daß Admiral Dönitz Ihr Nachfolger wurde?


RAEDER: Der Führer hatte mir befohlen, zwei Admirale als Nachfolger vorzuschlagen. Ich schlug ihm schriftlich erstens als älteren...


VORSITZENDER: Dr. Kranzbühler! Wieso ist das erheblich für unsere Entscheidung, auf welche Weise Admiral Dönitz Oberbefehlshaber der Marine wurde?


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Das hat insofern Bedeutung, Herr Präsident, als die Anklage behauptet, Admiral Dönitz sei auf Grund politischer Beziehungen oder Verdienste Nachfolger von Großadmiral Raeder geworden.


VORSITZENDER: Gut.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Wollen Sie bitte fortsetzen, Herr Großadmiral?


RAEDER: Ich werde ganz kurz sein. Ich schlug in erster Linie Generaladmiral Carls vor, der der ältere war und sehr großen Überblick über die ganze Seekriegführung und Marinepolitik hatte. Für den Fall, daß der Führer dokumentieren wollte, daß er jetzt den U-Bootkrieg ganz in den Vordergrund stellte, schlüge ich Admiral Dönitz vor, der die größte Autorität auf diesem Gebiet [149] wäre. Von irgendwelchen politischen Rücksichten ist überhaupt nicht die Rede gewesen, so daß es eine rein fachliche, technische Ernennung war.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


DR. OTTO NELTE, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN KEITEL: Herr Präsident! Das Tribunal hatte mir mit Schreiben vom 26. März gestattet, daß für den Angeklagten Keitel ein Affidavit des Mitangeklagten Großadmiral Raeder vorgelegt werden könne, wenn der Anklagebehörde Gelegenheit gegeben wäre, den Großadmiral Raeder im Kreuzverhör über seine Aussage zu vernehmen. Ich habe das Affidavit der Anklagebehörde zugeleitet, und diese hat keine Einwendungen erhoben. Ich bitte, dieses Affidavit, das sich auf Stellung und Funktionen des Angeklagten Keitel als Chef OKW bezieht, als Beweisstück Nummer 19 entgegenzunehmen, nachdem mir Herr Großadmiral Raeder bestätigt hat, daß er dieses Affidavit unterschrieben hat und mit der Einreichung einverstanden ist.

Herr Großadmiral! Sie kennen die Fragen, die ich an Sie gestellt und die Sie am 19. März schon nach Rücksprache mit Ihrer Verteidigung beantwortet und unterzeichnet haben.


RAEDER: Es handelt sich doch um die Stellung des Feldmarschalls Keitel im OKW?


DR. NELTE: Jawohl.


RAEDER: Das ist mir ganz genau bekannt.


DR. NELTE: Dann darf ich dieses Affidavit überreichen. Die Anklagebehörde hat auch eine Abschrift.

Ich habe noch einige Fragen an Großadmiral Raeder, deren Beantwortung mit Erlaubnis des Gerichts sehr vereinfacht werden könnte. Es handelt sich um die gleichen Fragen, die ich am 9. Mai, also heute vor acht Tagen, an Großadmiral Dönitz richtete und die sich beziehen auf den vom Zeugen Dr. Gisevius behaupteten ungeheueren Einnuß Keitels und auf den Ring des Schweigens, den Keitel um Hitler gezogen haben soll.

Ich möchte den Zeugen Großadmiral Raeder nur fragen, wenn das Gericht dies erlaubt, ob er die von Großadmiral Dönitz in seiner Gegenwart auf meine Fragen gegebenen Antworten auch für die Zeit vor 1943, also für die Zeit, in der Raeder Oberbefehlshaber der Kriegsmarine war, als richtig bestätigen kann. Ich bitte um die Entscheidung des Gerichts, ob ich diese allgemeine Frage zur Abkürzung des Verfahrens so stellen darf.


VORSITZENDER: Ja, sicher.


[150] [Zum Zeugen gewandt:]


DR. NELTE: Herr Großadmiral! Sie haben gehört, und ich frage Sie, können Sie die von Großadmiral Dönitz auf meine Fragen am 9. Mai gegebenen Antworten auch für die Zeit vor 1943 als richtig bestätigen?

RAEDER: Jawohl, das kann ich.


DR. NELTE: Nun habe ich noch eine Schlußfrage. In Ihrem Verhör wurde das Dokument L-79, »Der kleine Schmundt«, behandelt. Sie haben dieses Dokument als ungenau beanstandet und als nicht beweiskräftig bezeichnet?


RAEDER: Jawohl.


DR. NELTE: Herr Dr. Siemers hat dann einen Teil dieses Dokuments verlesen, den die Anklagebehörde, als sie diese Urkunde vorlegte, noch nicht verlesen hatte. In diesem verlesenen Teil des Dokuments ist die Rede von einem Studienstab beim OKW.


RAEDER: Ja.


DR. NELTE: Ich bitte Sie, mir zu sagen, ob ein solcher Studienstab beim OKW tatsächlich gebildet worden ist?


RAEDER: Meines Wissens nicht. Die Bearbeitung erfolgte durch den Wehrmachtführungsstab, in dem ja Offiziere aller drei Wehrmachtsteile drin waren.


DR. NELTE: Also trat keinerlei Veränderung in dem Aufgabengebiet und in der Zuständigkeitsverteilung ein?


RAEDER: Nein, durchaus nicht.


DR. NELTE: Es betrifft das auch die Fragen der Bearbeitung der strategisch-operativen Gebiete zwischen OKW, Wehrmachtführungsstab einerseits und den Generalstäben der Wehrmachtsteile beziehungsweise Seekriegsleitung andererseits.


RAEDER: Soweit die Seekriegsleitung in Frage kommt, jawohl, hat sich nichts geändert daran.


DR. NELTE: Soweit es sich aber um die anderen Wehrmachtsteile handelt wissen Sie nichts, oder?


RAEDER: Nein, das kann ich nicht sagen, das weiß ich nicht.


DR. NELTE: Darüber hat Feldmarschall von Brauchitsch und Halder ausgesagt. Danke. Ich habe keine Fragen mehr.


VORSITZENDER: Dr. Nelte! Ist das Affidavit, auf das Sie sich beziehen, in Ihrem Dokumentenbuch enthalten?


DR. NELTE: Noch nicht, es wird Nummer 19.

VORSITZENDER: Ja. Werden Sie dafür sorgen, daß Übersetzungen dem Gerichtshof übergeben werden?


[151] DR. NELTE: Jawohl.


DR. HANS LATERNSER, VERTEIDIGER FÜR GENERALSTAB UND OBERKOMMANDO: Herr Großadmiral! Sie sind das älteste Mitglied der Gruppe Generalstab und OKW und haben dieser angeblichen Gruppe am längsten angehört?


RAEDER: Jawohl.


DR. LATERNSER: In welcher Weise sind Sie Mitglied dieser angeblichen Gruppe geworden?


RAEDER: Ich bin von Reichspräsident Generalfeldmarschall von Hindenburg zum Chef der Marineleitung ernannt worden und dadurch nicht etwa in diese Gruppe eingetreten, sondern eben Chef der Marine geworden. Von einer Gruppe wußte man nichts.


DR. LATERNSER: Für den Beitritt und Verbleib in der Gruppe wird von der Anklagebehörde das Erfordernis der Freiwilligkeit aufgestellt. Bestand überhaupt die Möglichkeit, daß sich militärische Führer für freigewordene Posten melden konnten?


RAEDER: Nein, so was gab es nicht.


DR. LATERNSER: Also maßgebend war die militärische Leistung?


RAEDER: Es war ein militärischer Befehl. Von irgendwelcher Freiwilligkeit war gar keine Rede.


DR. LATERNSER: Kannten Sie die jeweiligen Mitglieder der Gruppe zu der Zeit, als Sie dieser Gruppe angehört haben?


RAEDER: Nein, ich kannte sicher nicht alle von den anderen Wehrmachtsteilen. Einen großen Teil kannte ich selbstverständlich


DR. LATERNSER: Jawohl. Hat innerhalb der rein militärischen Führung jemals eine Beratung über einen Plan stattgefunden, mit dem Zweck der Entfesselung von Angriffskriegen?


RAEDER: Nein, es hat niemals eine solche Beratung stattgefunden. Es ist hier wiederholt zur Sprache gekommen, wie die einzelnen Unternehmungen entstanden: politischer Entschluß des Führers, Weisung von ihm herausgegeben, dann bearbeitet worden


DR. LATERNSER: Herr Großadmiral! Ich meine jetzt nicht bei dieser Frage die Sitzungen, die unter der Führung von Hitler stattgefunden haben, ich meine nur rein... also Sitzungen rein militärischer Dienstgrade.


RAEDER: Was meinen Sie? Innerhalb der verschie denen Wehrmachtsteile?


DR. LATERNSER: Innerhalb der verschiedenen Wehrmachtsteile...


[152] RAEDER: Ja, natürlich fanden innerhalb der Seekriegsleitung Sitzungen über irgendwelche Fragen statt. Aber nicht über Angriffskriege.


DR. LATERNSER: Ja, darauf bezog sich ja allein diese Frage.

Die Anklage behauptet weiter, daß diese angeklagte Gruppe von dem Regime des Nationalsozialismus überhaupt erst eingerichtet worden sei. Ist das richtig?


RAEDER: In gar keiner Weise. Es hat überhaupt keine Gruppe bestanden, sondern die Organisation war so, wie sie schon verschiedentlich dargestellt ist.


DR. LATERNSER: Und wie sie in allen Heeren der Welt auch immer bestanden haben?


RAEDER: Ja, wie sie immer bestanden haben.


DR. LATERNSER: Die Anklage hat weiter behauptet, daß nach der Machtergreifung durch Hitler die hohen militärischen Führer die Wahl gehabt hätten, entweder mitzuarbeiten, oder die Folge hinzunehmen, daß das neue Regime eine neue, also eigene Wehrmacht gründen würde, und aus dieser Sachlage heraus hätten sich die Generale erst zur Zusammenarbeit ent schlossen. Stimmt diese Behauptung der Anklage?


RAEDER: Nein, daß daraufhin irgendein Zusammenschluß stattgefunden hat, ist nicht der Fall. Ich weiß, daß solche Bestrebungen vorhanden waren und habe zum Beispiel einmal dem Führer im Jahre 1934 gemeldet, mir wäre mitgeteilt, daß der SA-Gruppenführer Killinger, der früher in der Marine war und aus ihr hervorgegangen sei, die Absicht hätte, Chef der Marineleitung zu werden. Aber irgendwelche weitergehende Bestrebungen habe ich nicht erlebt; aber vor allen Dingen ist nicht etwa ein Zusammenschluß der Generale zur Abwehr eines solchen Versuchs vorgekommen.


DR. LATERNSER: Die Behauptung der Anklage ist also nicht richtig?


RAEDER: Nein, nicht richtig. Das war überhaupt keine Art und Weise, die dem soldatischen Empfinden entsprach, daß da Zusammenschlüsse stattfanden, um irgend etwas abzuwehren.


DR. LATERNSER: Die Anklage behauptet weiter, daß die Gruppe, vor allem die Generale, sich von dem Regime hätten gewinnen lassen wegen des Ausblicks auf Eroberung. Ist diese Behauptung richtig?


RAEDER: Das ist eine vollkommen unzutreffende und aus der Luft gegriffene Behauptung.

[153] DR. LATERNSER: Ist militärischerseits jemals und in irgendeiner Form das Bestreben der Partei, die alleinige Gewalt in Deutschland an sich zu reißen, unterstützt oder gefördert worden?


RAEDER: Es ist mir nicht bekannt, daß dies jemals vorgekommen ist. Meinen Sie die Machtergreifung?


DR. LATERNSER: Nach der Machtergreifung, die Bestrebungen der Partei, die alleinige Herrschaftsgewalt in Deutschland an sich zu reißen. Ist die Partei in dieser Richtung durch militärische Führer, soweit Ihnen bekannt, unterstützt worden?


RAEDER: Nein.


DR. LATERNSER: Sie haben gestern auf Befragen Ihres Verteidigers die Art und Weise geschildert, wie es zu Ihrer Vereidigung auf Hitler gekommen ist. Bestand, wenn diese Absicht bei einem der Oberbefehlshaber vorgelegen haben würde, damals die Möglichkeit, den Eid zu verweigern?


RAEDER: Das kann ich nicht sagen, aber ich glaube, keiner von uns sah die Notwendigkeit, diesen Eid zu verweigern.


DR. LATERNSER: Die Anklage hat weiter behauptet, daß die hohen militärischen Führer mit den Grundlagen und Zielen des Nationalsozialismus voll übereingestimmt hätten. Ist das richtig?


RAEDER: Das habe ich gestern hier auseinandergesetzt, wie weit man mit den Grundlinien des Nationalsozialismus übereinstimmen konnte und wie weit man diese Grundlinien auch seinen Soldaten anerzog. Alles, was darüber hinaus war, wurde abgelehnt und fand keinen Eingang – ich kann hier nur für die Marine sprechen – in die Kriegsmarine.


DR. LATERNSER: Haben die Ihnen unterstellten und in die Gruppe fallenden Offiziere jemals einen Einblick in die politische Lage und Absichten Hitlers gehabt, so daß man von einer Teilnahme oder Mitgliedschaft an einem Plan sprechen kann?


RAEDER: Nein. Es war ja allgemein verboten, über Reden, in denen Hitler über Absichten und Entwicklungsmöglichkeiten sprach, über solche Reden mit irgend jemandem zu sprechen. Offiziere unterhalb der Wehrmachtsbefehlshaber erhielten nur Kenntnis, wenn es soweit war, daß eine Weisung herausgegeben wurde.


DR. LATERNSER: Es wird von der Anklage behauptet, daß die...


RAEDER: Ich muß das einschränken. Diese Weisung wurde ja zunächst im Oberkommando des Heeres, der Marine, bearbeitet. Sie erhielten also Kenntnis, wenn die Weisung des einzelnen Wehrmachtsteils herausgegeben wurde, und das geschah immer erst eine gewisse Zeit später.


[154] DR. LATERNSER: Die Anklage behauptet weiter, daß die hohen militärischen Führer nicht Militärtechniker gewesen seien, sondern die Angriffsabsichten Hitlers gekannt und willig mitgearbeitet hätten. Können Sie mir militärische Führer nennen, die irgendwelchen aggressiven Handlungen, bevor sie befohlen waren, positiv gegenüberstanden?


RAEDER: Das kann ich nicht sagen. Ich habe gestern hier ausgeführt, wie der Generaladmiral Carls mich auf die Gefahr aufmerksam machte, die in Norwegen drohte. Er hat aber auch weiter nichts getan, als mir die Nachrichten mitgeteilt, mich auf die Gefahr aufmerksam gemacht und die Lage beleuchtet.


DR. LATERNSER: Die Stellungnahme des früheren Oberbefehlshabers der Wehrmacht, von Fritsch und die des Generalstabschefs Beck, zur Frage eines Krieges ist ja bekannt. Ich wollte Sie nur fragen: Hat der Oberbefehlshaber des Heeres, Feldmarschall von Brauchitsch, die gleiche Einstellung einem Kriege gegenüber gehabt?


RAEDER: Ich glaube, jawohl.


DR. LATERNSER: Über die Besprechung am 5. November 1937 haben Sie sich gestern bereits ausführlich ausgelassen. Ich möchte...


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Sie haben diese Art Fragen an jeden Marine- und Militärzeugen gerichtet, der vorgeladen wurde. Der Gerichtshof möchte Ihnen gegenüber zum Ausdruck bringen, daß in keinem Kreuzverhör durch irgendein Mitglied der Anklagebehörde irgendeiner dieser Punkte bestritten worden ist. Diese Aussage ist daher nur wiederholend und kumulativ, und die Frage soll von Ihnen nicht an jeden Militär- und Marinezeugen, der den Zeugenstand betritt, gerichtet werden. Es ist nur Zeitverschwendung für den Gerichtshof. Wenn Fragen von einem Zeugen beantwortet werden und nicht Gegenstand eines Kreuzverhörs durch die andere Seite werden, so ist es üblich zu vermuten, daß die Antworten als angenommen gelten.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Das ist für mich eine außerordentlich wichtige Frage, die jetzt berührt worden ist, nämlich die Frage, ob eine Frage deswegen unzulässig ist, weil sie nach Ansicht des Gerichts kumulativ ist. Ich würde gerne dazu einige kurze Ausführungen machen, ob eine Frage kumulativ ist oder nicht...


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Es ist Ihnen doch sicher klar, was der Gerichtshof gesagt hat, nämlich, daß in Anbetracht der Bestimmungen des Statuts jetzt gewünscht wird, daß dieser Prozeß so schnell wie möglich durchgeführt wird. Der Gerichtshof wünscht nicht, daß die gleichen Aussagen immer wieder und wieder beigebracht werden. Ist das nicht klar?


[155] DR. LATERNSER: Herr Präsident! Wenn ich unterstellen kann, daß das Gericht diejenigen Beweise, die ich mit der Stellung der Fragen dartun will, als wahr hinnimmt, dann kann ich selbstverständlich auf die Stellung solcher Fragen verzichten. Ich kann aber nicht feststellen, ob das der Fall ist, wenn ich nicht bestimmt weiß, ob ich einen bestimmten Beweis schon erbracht habe...


VORSITZENDER: Was ich darlegen wollte, war, daß Sie dieselben Fragen einer großen Anzahl von Zeugen gestellt haben, und daß diese Fragen im Kreuzverhör nicht wieder aufgenommen worden sind. Unter diesen Umständen können Sie annehmen, daß die von den Zeugen gegebenen Antworten angenommen worden sind.


DR. LATERNSER: Wenn ich diesen Schluß jetzt zu ziehen berechtigt bin, werde ich selbstverständlich auf die Stellung solcher Fragen in Zukunft verzichten.

Ich habe nur noch wenige Fragen, Herr Präsident.


[Zum Zeugen gewandt:]


Zur Begründung der Anklage gegen die Gruppe Generalstab und OKW sind von der Anklagebehörde zwei eidesstattliche Versicherungen vorgelegt worden, und zwar eine von Feldmarschall Blomberg und eine von Generaloberst Blaskowitz. In diesen beiden eidesstattlichen Versicherungen erklären diese beiden Generale, daß allgemein innerhalb der Generalität vor dem Kriege die Ansicht bestanden habe, daß die Frage des Korridors unbedingt, und zwar eventuell mit Gewalt, entschieden werden müsse.

Ist diese von den beiden Generalen angegebene Meinung richtig? Hat diese Einstellung damals in dieser Allgemeinheit gegolten?

RAEDER: Ich habe niemals von einer solchen Auffassung gehört Mir gegenüber hat auch der General von Blomberg niemals so etwas geäußert. Die Frage Polen ist bei uns in der Marine nur soweit erörtert worden, wie es in den letzten Tagen hier zur Sprache gekommen ist, nämlich, daß ein Angriff auf Polen von Seiten Deutschlands unter allen Umständen verhindert werden müsse. Die politische Behandlung dieser Frage hat...

VORSITZENDER: Der Angeklagte sagt, daß er das noch niemals gehört hat.


DR. LATERNSER: Das war auch der Grund, weshalb ich die Frage an den Zeugen gerichtet habe.


RAEDER: Die politischen Fragen wurden ja nach 1933 lediglich von Hitler erörtert und entschieden, und er hat gesagt, die ganze Politik würde von ihm gemacht.


DR. LATERNSER: Es ist also richtig, daß für die Generalität dieser Standpunkt, den Blomberg und Blaskowitz angegeben haben, nicht zutreffend ist?


[156] RAEDER: Ich habe jedenfalls aus der Generalität nichts darüber gehört. In der Marine war er nicht.


DR. LATERNSER: Sie waren auch bei den Besprechungen am 23. November 1939?


RAEDER: Jawohl.


DR. LATERNSER: Ich möchte nur zusätzlich zu diesen Besprechungen noch eine Frage stellen:

Herr Großadmiral! Erinnern Sie sich, daß in diesen Besprechungen Hitler den Generalen den Vorwurf gemacht hat, daß sie noch an überholten Ritterlichkeitsbegriffen hingen und daß diese abgelehnt werden müssen?


RAEDER: Das kann ich mit Sicherheit nicht sagen. Ich glaube, mich zu erinnern, daß ich einmal so etwas gehört habe, daß Hitler dieser Auffassung wäre.


DR. LATERNSER: Nun habe ich noch eine letzte Frage über das Dokument, das Ihr Verteidiger bei Ihrer Vernehmung Ihnen bereits vorgelegt hat. Es handelt sich um das Dokument C-66, das von der Britischen Anklagebehörde unter GB-81 vorgelegt worden ist. Es befindet sich im Dokumentenbuch 10, Seite 13 oder 10a, Seite 35. Auf Seite 5, zum letzten Absatz dieser Seite, haben Sie folgendes ausgeführt. Ich zitiere:

»Wie aus vielen Äußerungen und Planungen hervorgeht, rechnete der Führer mit einer grundsätzlichen Beendigung des Ostfeldzuges im Herbst 1941, während das OKH (Generalstab) sehr skeptisch war.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Großadmiral! Ich wollte Sie fragen, worin hat diese Skepsis bestanden?

RAEDER: Soweit ich weiß, war das OKH der Ansicht, daß es unmöglich wäre, einen so gewaltigen Feldzug in einer so kurzen Zeit zu erledigen, und auf diesem Standpunkt standen auch sehr viele andere Menschen. Während der Führer glaubte, daß er an Hand der neuen Waffen und seiner Strategie den Feldzug sehr schnell erledigen könnte.

DR. LATERNSER: Wissen Sie etwas darüber, ob gerade bei dieser Dienststelle – dem OKH – Bedenken grundsätzlicher Art vor Beginn des Rußlandfeldzugs bestanden haben?


RAEDER: Soweit ich weiß, war der Oberbefehlshaber des Heeres sehr ablehnend, aber das kann ich auch nicht genau sagen.


DR. LATERNSER: Danke schön, ich habe keine weiteren Fragen.


[157] PROFESSOR DR. HERBERT KRAUS, IN VERTRETUNG VON DR. OTTO FREIHERR VON LÜDINGHAUSEN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON NEURATH: Herr Großadmiral! Im Verlaufe der Verhandlungen ist oft bekundet worden, ich glaube, von dem Mitangeklagten Göring, daß der Feldmarschall von Hindenburg besonders gewünscht habe, daß Herr von Neurath Außenminister würde.

Ist Ihnen darüber näheres bekannt?


RAEDER: Das ist mir damals bekanntgeworden, daß Hindenburg diesen Wunsch geäußert hatte. Der Wunsch fiel mir besonders auf, weil der Feldmarschall von Hindenburg bis dahin nur immer die Ernennung des Reichswehrministers und des Chefs der Heeresleitung und Marineleitung gegenüber der Reichsregierung als sein Vorrecht betrachtete. Es war zum erstenmal, daß er auch beim Außenminister die Bitte aussprach.


PROF. DR. KRAUS: Also es entsprach nicht der Praxis des Feldmarschalls, die Ministerposten anzuregen?


RAEDER: Nein, er hat diesen Wunsch, den Reichswehrminister immer zu ernennen, auch gegenüber den vorhergehenden sozialdemokratischen und demokratischen und anderen Regierungen durchgesetzt.


PROF. DR. KRAUS: Was mag der Grund des Feldmarschalls von Hindenburg gewesen sein, daß er in diesen Ausnahmefall eingegriffen hat?


RAEDER: Er wollte wohl unter allen Umständen sicherstellen, daß die bisherige friedliche Politik Deutschlands weiter durchgeführt würde, und er war sicher, daß Herr von Neurath diese Politik in seinem Sinne weiterführen wollte.


PROF. DR. KRAUS: Also hat er besonderes Vertrauen zu der bisherigen Haltung von Neurath gehabt?


RAEDER: Ohne Zweifel.


PROF. DR. KRAUS: Sie kannten von Neurath ganz gut und waren über seine politischen Grundanschauungen orientiert? Was waren die Hauptgrundlinien dieser Politik?


RAEDER: Herr von Neurath wollte die allmähliche Gesundung des deutschen Volkes durchgeführt wissen und wollte danach streben, die Gleichberechtigung des Deutschen Reiches mit friedlichen Mitteln herbeizuführen.

Er wollte vor allen Dingen mit England ein gutes Verhältnis haben, was auch im Sinne Hindenburgs war, und gerade auf diesem Punkt trafen wir uns beide sehr.


[158] PROF. DR. KRAUS: Also man kann sagen, von Neurath galt Ihnen als Exponent einer Verständigung mit England und einer friedlichen Ausgleichspolitik.


RAEDER: Jawohl.


PROF. DR. KRAUS: Dann habe ich noch eine zweite Frage an Sie, Herr Großadmiral. Ein Fritz Wiedemann, der ein Adjutant Hitlers von 1935 bis 1939 war, hat ein Affidavit eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Affidavit unter 3037-PS eingereicht. In diesem Affidavit bekundet der Herr Wiedemann, daß am 28. Mai 1938 eine Besprechung im Wintergarten der Reichskanzlei mit allen maßgebenden Leuten des Auswärtigen Amtes, des Heeres und der Führungsstellen stattgefunden habe, also eine Mammutversammlung, der gegenüber man wenig Zweifel haben kann. ob die Herren im Wintergarten Platz gehabt haben.

Und hier sagt er, außer Göring, General Beck, General Keitel, von Brauchitsch, sei gleichzeitig anwesend gewesen von Neurath, von Ribbentrop und außerdem Sie.

In dieser Versammlung hat Hitler unter anderem von der Tschechei gesprochen und hat erklärt, es sei sein unerschütterlicher Wille, daß die Tschechoslowakei von der Landkarte verschwinden müsse. Ist Ihnen etwas von dieser Versammlung bekannt?


RAEDER: Während ich mich sonst jeder solchen größeren oder wichtigeren Versammlung erinnere, habe ich auch nicht die geringste Erinnerung an diese Versammlung in jener Zeit. Die Zusammensetzung scheint mir auch unwahrscheinlich. Ich habe niemals in derselben Versammlung Herrn von Neurath und Herrn von Ribbentrop zusammen gesehen. Ich möchte auch bezweifeln, ob Herr von Neurath in jener Zeit überhaupt noch in Berlin war. Er war ganz bestimmt nicht in dieser Versammlung. Aber auch ich erinnere mich keiner Versammlung, in der von Ribbentrop war als Außenminister, wenn da militärische Dinge besprochen worden waren. Ich glaube, daß ich ihn niemals in einer Versammlung gesehen habe, in der solche Dinge besprochen sein sollen. Es schickte der Führer diesen persönlichen Adjutanten vorher stets hinaus. Ich glaube, daß eine Verwechslung vorliegt.


PROF. DR. KRAUS: Eine so wichtige Bemerkung des Führers würden Sie ja zweifellos im Gedächtnis behalten haben.


RAEDER: Jawohl. In jenem Sommer gingen die Auffassungen des Führers ja sehr stark hin und her. Ich glaube, daß Ende Mai damals eine Mobilmachung in der Tschechei war der so etwas, ich kann es aber nicht mehr genau sagen; aber eine solche Versammlung, in der das geäußert wäre, habe ich meines Wissens nicht erlebt.


[159] PROF. DR. KRAUS: Danke, ich habe keine Fragen mehr.


VORSITZENDER: Haben irgendwelche andere Verteidigungsanwälte Fragen zu stellen?

Sir David! Es erscheint uns nicht mehr der Mühe wert zu sein, mit dem Kreuzverhör anzufangen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich stimme dem bei, Herr Vorsitzender.


[Das Gericht vertagt sich bis

20. Mai 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 14, S. 121-161.
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