Vormittagssitzung.

[186] [Der Zeuge Funk im Zeugenstand.]


MR. DODD: Herr Zeuge! Sie hatten gestern abend eine Besprechung von ungefähr einer Stunde mit Herrn Dr. Sauter, nachdem der Gerichtshof sich vertagt hatte, nicht wahr?

FUNK: Jawohl.


MR. DODD: Als sich der Gerichtshof gestern vertagte, sprachen wir über die Goldbestände der Reichsbank, und ich hatte Sie gefragt, wann Sie anfingen, mit der SS Geschäfte zu machen, und, wenn ich mich erinnere, sagten Sie, Sie hätten keine Geschäfte mit der SS gemacht. Dann gingen wir etwas weiter und dann sagten Sie, die SS habe verschiedene Sachen hinterlegt, Dinge, die Leuten in Konzentrationslagern gehörten. Habe ich Ihre Aussagen richtig verstanden, so, wie ich sie jetzt im wesentlichen wiedergegeben habe?


FUNK: Nein, ich habe gesagt, daß Herr Puhl mir, das Jahr weiß ich nicht mehr, eines Tages berichtet hat, daß von der SS ein Golddepot angekommen ist, und er sagte weiterhin etwas ironisch, am besten ist, wir stellen nicht fest, was das ist Das konnte man ja auch, das habe ich gestern ja auch gesagt, bei einem Depot nicht. Die Reichsbank hatte ja bei einem Depot gar kein Recht hineinzusehen, was in dem Depot vorhanden ist. Erst später ist mir bei einem weiteren Vortrag von Herrn Puhl zum Bewußtsein gekommen, daß er den Ausdruck »Depot« falsch gewählt hatte, daß es sich hier nicht um ein Depot handelte, sondern um eine Goldablieferung. Das ist natürlich ein gewaltiger Unterschied. Ich persönlich habe angenommen, daß sich das immer um ein Golddepot handelte, daß dieses Gold aus Goldmünzen oder sonstigen Devisen bestand oder kleinen Goldbarren oder etwas Ähnlichem, das von den Insassen der Konzentrationslager abgeliefert wurde, wie ja jeder Mensch in Deutschland diese Dinge abgeben mußte, und daß das der Reichsbank zur Verwertung übergeben war. Ich entsinne mich, nachdem Sie mich jetzt auf diese Sache gebracht haben, auf etwas anderes, was mir bisher nicht im Bewußtsein war, wonach ich aber in der Vorverhandlung gefragt wurde und was ich in der Vorverhandlung nicht bejahen konnte, weil ich mich tatsächlich nicht, erinnerte. In der Vorverhandlung wurde ich nämlich gefragt, ob ich die Zustimmung des Reichsführers erwirkt hätte, daß dieses Gold, das bei der Reichsbank abgeliefert war, für die Reichsbank [186] verwertet werden konnte. Ich habe darauf gesagt, ich erinnere mich nicht mehr daran. Wenn Herr Puhl das natürlich unter Eid aussagt, so will ich das nicht bestreiten und kann das auch nicht bestreiten. Aber das ist ja selbstverständlich, daß, wenn Gold abgeliefert wird, das in die Reichsbank gehört, daß dann die Reichsbank auch dieses Gold verwerten kann. Ich habe über diese Angelegenheit mit Herrn Puhl bestimmt nicht mehr als zwei- oder höchstens dreimal gesprochen. Woraus diese Depots bestanden oder diese Ablieferungen bestanden, und was mit den Ablieferungen geschehen ist, wie die verwendet worden sind, das ist mir nicht bekannt. Darüber hat Herr Puhl mich auch nicht informiert.


MR. DODD: Also, jetzt wollen wir mal sehen. Es war nicht die Gewohnheit der Reichsbank, Juwelen, Monokel, Brillen, Uhren, Zigarettenetuis, Perlen, Diamanten, Goldzähne und so weiter anzunehmen, nicht wahr? Normalerweise haben Sie solche Dinge als Depot in Ihrer Bank angenommen?


FUNK: Nein. Das ist meines Erachtens auch völlig ausgeschlossen, daß die Bank das tun durfte, denn diese Dinge mußten ganz woanders abgeliefert werden. Wenn ich richtig informiert bin über die Rechtslage, mußten die an die Reichsstelle für Edelmetalle abgeliefert werden, aber nicht bei der Reichsbank, und mit Schmuck und Juwelen und was weiß ich, Diamanten hatte die Reichsbank ja überhaupt nichts zu tun. Wir waren ja keine Verkaufsstelle oder Handelsstelle für Diamanten oder für Juwelen oder für Schmuck, das durfte sie nicht machen, meines Erachtens. Wenn das geschehen ist, hat das die Reichsbank zu unrecht, gemacht.


MR. DODD: Das ist ganz richtig.


FUNK: Falls das geschehen ist, dann hat die Reichsbank etwas Illegales getan. Die Reichsbank hatte die Autorität dazu nicht gehabt.


MR. DODD: Und Sie behaupten also, daß, wenn das getan worden ist, Sie davon nichts gewußt haben?


FUNK: Nein.


MR. DODD: Sie wußten es nicht?


FUNK: Nein.


MR. DODD: Sie waren öfter in den Stahlkammern der Reichsbank, nicht wahr? Sie führten ja Besucher gern dahin. Ich behaupte, Sie waren persönlich häufig in den Stahlkammern, nicht wahr?


FUNK: Ja, wo die Goldbarren lagen.


MR. DODD: Wir kommen gleich zu den Goldbarren. Ich will nur feststellen, daß Sie häufig in den Stahlkammern der Reichsbank gewesen sind, und Ihre Antwort ist »ja«. Sie waren dort?


[187] FUNK: Das war üblich, wenn wir Besuche bekamen, insbesondere auch, wenn ausländische Besuche kamen, ihnen die Goldkammern zu zeigen, und es wurden dabei immer die Goldbarren gezeigt und der übliche Scherz gemacht, ob man einen Goldbarren heben könnte oder nicht. Aber etwas anderes als Goldbarren habe ich da unten nie gesehen.


MR. DODD: Wie schwer waren diese Goldbarren, die Sie in den Gewölben hatten?


FUNK: Das waren die üblichen Goldbarren im Verkehr zwischen Notenbanken. Die sind, soviel ich weiß, verschieden schwer. Ich glaube, daß die Goldbarren ein Gewicht haben von vielleicht 20 kg, schätze ich, man kann es sich ja ausrechnen. Wenn man...


MR. DODD: Gut, die Antwort genügt mir. Als Sie in den Stahlkammern waren, haben Sie niemals irgendwelche Sachen, die ich vorhin erwähnt habe, Juwelen, Zigarettenetuis, Uhren und so weiter gesehen?


FUNK: Niemals! Niemals! Ich bin vielleicht im ganzen vier-, fünfmal überhaupt in den Vaults, in den Goldkammern, gewesen und auch nur immer, um Besuchern dieses ganz interessante Schauspiel zu bieten.

MR. DODD: Nur vier- oder fünfmal zwischen 1941 und 1945?


FUNK: Ich nehme an, Otters nicht. Ich bin immer nur mit Besuchern hineingegangen, hauptsächlich mit ausländischen Besuchern.


MR. DODD: Behaupten Sie vor dem Gerichtshof, daß Sie als Leiter der Reichsbank nie eine Inspektion, wenn man das so nennen will, der Stahlkammern vornahmen und daß Sie sich nie die Deckung ansahen? Haben Sie nie eine Inspektion gemacht, bevor Sie Bescheinigungen darüber abgaben, was vorhanden war? Das macht doch jeder verantwortliche Bankier regelmäßig, nicht wahr? Was können Sie darauf sagen?


FUNK: Nein, niemals. Die Geschäfte der Reichsbank führt ja auch nicht der Präsident. Die Geschäfte der Reichsbank führt das Direktorium. Ich habe mich um Einzelgeschäfte, auch um Einzelgoldgeschäfte, insbesondere auch um eine etwaige Verschiebung in den einzelnen Goldbeständen in kleinem Umfange und so weiter, nie gekümmert. Wenn große Goldabladungen stattfanden, so wurde das vom Direktorium berichtet; das Direktorium führte die Geschäfte, und ich glaube, daß über Einzelvorgänge wahrscheinlich auch nur der verantwortliche Direktor, der Referent oder Dezernent des Direktoriums, informiert worden ist.


MR. DODD: Nun, haben Sie jemals Geschäfte mit Leihhäusern gemacht?


[188] FUNK: Womit?


MR. DODD: Mit Leihhäusern. Wissen Sie nicht, was ein »Pawnshop« ist? Es muß doch ein deutsches Wort dafür geben.


FUNK: Pfandleihe.


MR. DODD: Sie wissen doch jedenfalls, was dies ist, nicht wahr?


FUNK: Wo man etwas versetzt?


MR. DODD: Jawohl.


FUNK: Nein, ich habe nie etwas...


MR. DODD: Gut, wir werden es später nochmal besprechen. Jetzt, da Sie sich nicht erinnern können, daß Sie je solches Material, wie ich es beschrieben habe, besaßen oder sahen, bitte ich darum, daß uns Gelegenheit dazu gegeben wird, Ihnen einen Film über etliche Gegenstände zu zeigen, die in Ihren Stahlkammern aufgefunden wurden als die alliierten Streitkräfte eintrafen.


[Zum Vorsitzenden gewandt:]


Ich möchte bitten, Herr Vorsitzender, daß dem Angeklagten gestattet wird, herunterzukommen, damit er den Film besser sehen kann, so daß sein Gedächtnis entsprechend aufgefrischt wird.

VORSITZENDER: Ja, lassen Sie ihn herunterbringen.


[Der Angeklagte Funk wird zu einem Sitz neben seinem Anwalt, Dr. Sauter, geführt. Der Film wird gezeigt. Danach nimmt der Angeklagte Funk wieder im Zeugenstand Platz.]


VORSITZENDER: Herr Dodd! Ich nehme an, daß Sie irgendwann eine Erklärung darüber vorlegen werden, wo dieser Film aufgenommen wurde.

MR. DODD: Ja, gewiß. Über die Verhältnisse, unter denen der Film gemacht wurde, wer da war und warum, wird eine eidesstattliche Erklärung vorgelegt werden; einstweilen kann ich dem Gerichtshof mitteilen, daß der Film in Frankfurt gemacht wurde, als die alliierten Streitkräfte Frankfurt einnahmen und in die Stahlkammern der Reichsbank eindrangen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Nachdem Sie diese Bilder über die Dinge, die vor ungefähr einem Jahr in Ihren Reichsbankkammern aufgefunden wurden, gesehen haben, erinnern Sie sich wohl, daß Sie vier oder fünf Jahre lang, drei oder vier Jahre lang, ich glaube, es waren drei Jahre oder etwas länger, solche Gegenstände bei sich hatten?

FUNK: Ich habe etwas Derartiges nie gesehen. Ich habe auch den Eindruck, daß hier ein großer Teil von den Dingen, die auf dem Film gezeigt worden sind, aus Depots stammten, denn die Menschen haben ja vielfach zu Tausenden Depots, verschlossene [189] Depots in die Reichsbank gebracht, in denen sie ihre Schmuckstücke und ihre Werte und so weiter, wie man hier gesehen hat, wahrscheinlich zum Teil versteckte Werte, also die sie abliefern mußten, wie ausländisches Geld, Devisen, Goldmünzen und so weiter, deponiert hatten. Wir haben, soviel ich weiß, Tausende von geschlossenen Depots gehabt, in die die Reichsbank ja nicht hineinsehen konnte. Also, ich habe niemals auch nur einen einzigen Gegenstand von denen gesehen, die hier auf den Bildern gezeigt worden sind und habe auch keine Vorstellung darüber, woher diese Sachen stammen, wem sie gehören und wozu sie verwendet worden sind.

MR. DODD: Das ist eine interessante Antwort! Ich habe Sie gestern gefragt und frage Sie jetzt wieder: Haben Sie schon irgendeinmal gehört, daß jemand seine Goldzähne in eine Bank gebracht hat, um sie sicherzustellen?


[Keine Antwort.]


MR. DODD: Sie haben den Film gesehen, die Goldbrücken, die Gaumenplatten und die anderen Zahnarbeiten. Sicherlich hat niemand jemals so etwas in einer Bank deponiert, glauben Sie nicht?

FUNK: Was das Bild mit den Zähnen anbelangt, so ist hier natürlich ein besonderer Fall. Woher diese Zähne gekommen sind, weiß ich nicht, das hat man mir nicht berichtet, und was mit den Zähnen gemacht worden ist, weiß ich auch nicht. Nach meiner Überzeugung mußten derartige Dinge, wenn sie an die Reichsbank abgeliefert wurden, der Reichsstelle für Edelmetalle übergeben werden, denn die Reichsbank war ja keine Goldverarbeitungsanstalt. Die Reichsbank durfte also meines Erachtens solche Dinge gar nicht verarbeiten. Ich weiß auch nicht, ob die Reichsbank überhaupt die technischen Einrichtungen hatte, um solche Dinge zu verarbeiten. Das ist mir nicht bekannt.


MR. DODD: Nicht nur haben niemals Menschen Goldzähne hinterlegt, sondern sie haben auch nie Brillengestelle deponiert, wie Sie auf dem Bild sahen, nicht wahr?


FUNK: Ja, das sage ich ja. Jawohl. Diese Dinge sind natürlich keine regulären Depots. Das ist selbstverständlich.


MR. DODD: Und Sie sahen auch verschiedene Gegenstände, die offensichtlich eingeschmolzen werden sollten. Im letzten Bild wurde etwas gezeigt, das anscheinend schon eingeschmolzen wurde, nicht wahr? Sie haben es gesehen? Antworten Sie mir bitte, ja oder nein. Haben Sie das gesehen?


FUNK: Das kann ich nicht genau sagen, ob das zum Verschmelzen gebracht werden sollte. Ich habe von diesen technischen Dingen keine Vorstellung. Jedenfalls ist mir völlig klar und bisher unbekannt, daß die Reichsbank selbst Verschmelzungsprozesse [190] vorgenommen hat, als eine technische Verarbeitung von Goldgegenständen.


MR. DODD: Nun, wollen wir sehen, was Ihr Mitarbeiter, Herr Puhl, dazu sagt, der Mann, von dem Sie uns gestern sagten, daß er ein zuverlässiger Mann sei, den Sie als Entlastungszeugen beantragt haben. Ich habe hier eine eidesstattliche Erklärung, die am 3. Mai 1946 von ihm in Baden-Baden, Deutschland, abgegeben wurde.

»Ich, Emil Puhl, erkläre hiermit unter Eid:

1. Ich heiße Emil Puhl. Ich wurde am 28. August 1889 zu Berlin, Deutschland, geboren und wurde im Jahre 1915 zum Mitglied des Direktoriums der Reichsbank und im Jahre 1939 zum Vizepräsidenten der Reichsbank ernannt. Diese Positionen hatte ich laufend bis zu Deutschlands Kapitulation inne.

2. Im Sommer des Jahres 1942 hatte der Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister Walther Funk eine Unterredung mit mir und später mit Herrn Friedrich Wilhelm, einem Mitglied des Reichsbankdirektoriums. Funk sagte mir, daß er eine Vereinbarung mit dem Reichsführer Himmler getroffen habe, Gold und Schmuck für die SS in Verwahrung zu nehmen. Funk gab die Anweisung, daß ich die notwendigen Vereinbarungen mit Pohl treffen solle, der der Leiter der Wirtschaftsabteilung der SS war und dem die Verwaltung der ökonomischen Seite der Konzentrationslager unterstand.

3. Ich fragte Funk nach der Herkunft des Goldes, des Schmuckes, des Geldes und der anderen Gegenstände, die von der SS eingeliefert werden sollten. Funk erwiderte, daß es sich um beschlagnahmten Besitz aus den besetzten Ostgebieten handle und daß ich keine weiteren Fragen stellen solle. Ich protestierte dagegen, daß die Reichsbank diese Werte übernehme. Funk sagte, wir sollten die notwendigen Vereinbarungen für die Übernahme der Werte treffen und die Sache absolut geheimhalten.

4. Daraufhin traf ich die nötigen Vereinbarungen für die Entgegennahme der Werte mit zuständigen Beamten, die die Kasse und die Safes unter sich hatten, und bei der nächsten Konferenz berichtete ich dem Direktorium der Reichsbank über die getroffenen Maßnahmen. Am selben Tage rief mich Pohl von der Wirtschaftsabteilung der SS telephonisch an und fragte mich, ob ich über die Angelegenheit unterrichtet sei. Ich weigerte mich, die Angelegenheit am Telephon zu besprechen. Daraufhin kam er zu mir und sagte, daß die SS einigen Schmuck bereit hätte, den sie der Reichsbank zur Aufbewahrung überführen wolle. Ich trat mit ihm die [191] notwendigen Vereinbarungen für die Übergabe, und von diesem Zeitpunkt an wurden von Zeit zu Zeit Lieferungen gemacht, von August 1942 durch die folgenden Jahre.

5. Unter den Gegenständen, die von der SS deponiert wurden, befanden sich Schmuck, Uhren, Brillenrahmen, Goldfüllungen und andere Gegenstände in großer Menge, die von der SS Juden, Konzentrationslageropfern und anderen Personen abgenommen worden waren. Dies gelangte dadurch zu unserer Kenntnis, daß die SS-Leute versuchten, dieses Material in Bargeld umzusetzen, und hierzu mit Funks Billigung und Wissen die Hilfe des Reichsbankpersonals in Anspruch nahmen. Außer Gold, Schmuck und anderen derartigen Gegenständen lieferte die SS auch Papiergeld, Devisen und Wertpapiere in die Reichsbank ein, die in der für solche Gegenstände üblichen legalen Weise gehandhabt wurden. Was den Schmuck und das Gold anlangte, sagte mir Funk, daß Himmler und der Reichsfinanzminister von Krosigk eine Vereinbarung getroffen hätten, nach der Gold und ähnliche Gegenstände auf Staatskonto deponiert waren und Beträge, die durch Verkauf dieser Gegenstände erzielt würden, der Staatskasse gutgeschrieben würden.

6. In der Ausübung meiner Pflichten besuchte ich von Zeit zu Zeit die Safes der Reichsbank und sah, was dort aufbewahrt wurde. Auch Funk besuchte die Safes von Zeit zu Zeit in Ausübung seiner Pflichten.

7. Unter Funks Anweisung errichtete die Golddiskontbank auch einen laufenden Fonds, der schließlich 10 bis 12 Millionen Reichsmark betrug und der der Wirtschaftsabteilung der SS zur Verfügung stand für die Finanzierung der Herstellung von Materialien in SS-geleiteten Fabriken durch Arbeitskräfte aus Konzentrationslagern.

Ich bin mit der englischen Sprache vertraut und erkläre, daß die obengemachten Angaben nach meinem besten Wissen und Gewissen wahr sind.«

Das ist Dokument 3944-PS. Es ist von Emil Puhl unterzeichnet und gehörig beglaubigt.

Herr Vorsitzender! Ich möchte diese eidesstattliche Versicherung als Beweisstück US-846 unterbreiten und den Film als Beweisstück US-845.


[Zum Zeugen gewandt:]


Jetzt, Herr Zeuge, nachdem Sie diese eidesstattliche Erklärung von Ihrem Mitarbeiter und Kollegen im Reichsbankdirektorium, von dem Mann, von dem Sie gestern zugaben, daß er ein zuverlässiger Mann ist, gehört haben, was wollen Sie nun diesem [192] Gerichtshof über Ihre Kenntnis der Vorgänge zwischen der SS und Ihrer Bank sagen?

FUNK: Ich erkläre dieses Affidavit von Herrn Puhl für unwahr. Ich habe über die ganze Angelegenheit dieses Golddepots, wie hier immer gesagt wurde, mit Herrn Puhl höchstens dreimal, ich glaube aber nur zweimal, gesprochen. Von Edelsteinen und Schmuck habe ich mit Herrn Puhl nie ein Wort gesprochen. Es ist jedoch geradezu für mich der unfaßbare Fall eingetreten, daß ein Mann, der sicherlich hier gewisse Funktionen auch in seinen Absprachen mit der SS, mit dem Herrn Puhl, ausgeübt hat, die Schuld auf mich schieben will. Diese Verantwortung übernehme ich keinesfalls, und ich bitte, daß Herr Puhl hier erscheint und in meiner Gegenwart sich in allen Einzelheiten erklärt, wann, wo und wie er diese einzelnen Dinge mit mir besprochen hat und inwieweit er von mir aus Anweisungen bekommen hat.

Ich erkläre noch einmal, daß ich über Schmuck und über Abgaben aus den Konzentrationslagern, von diesen Dingen mit Herrn Puhl niemals gesprochen habe. Ich kann nur das sagen, was ich zur Einleitung gesagt habe, daß Herr Puhl eines Tages mich davon unterrichtete, daß ein Golddepot der SS da wäre und daß später, das ist richtig, ich auf seine Veranlassung hin, ich erinnere mich jetzt daran, es war mir entfallen, weil ich der Sache nicht so große Bedeutung beimaß, daß ich mit dem Reichsführer darüber sprach, ob das verwandt werden könnte für die Reichsbank. Das hat der Reichsführer bejaht. Aber auch mit dem Reichsführer habe ich kein Wort über Schmuck und über Edelsteine und über Uhren und derartige Dinge gesprochen, sondern ich habe immer nur von Gold gesprochen. Und was Herr Puhl sagt über eine Finanzierung, dazu ist mir folgendes bekannt: Das liegt aber wohl schon, glaube ich, Jahre zurück, daß Herr Puhl eines Tages zu mir kam und mir sagte, daß er für gewisse Fabriken der SS einen Kredit geben sollte und daß darüber mit ihm verhandelt werde. Darauf habe ich ihm gesagt: »Ist der Kredit sicher, wird er verzinst?« Er hat gesagt: »Jawohl, der Kredit war bisher ein Bankkredit bei der Dresdner Bank und soll abgelöst werden.« Ich habe gesagt; »Schön, machen Sie das«, und weiter habe ich auch von dieser Angelegenheit nichts mehr gehört. Es ist mir bisher völlig neu, wie hoch dieser Kredit ist, daß er bei der Golddiskontbank geführt ist. Es ist mir auch nicht erinnerlich, aber das kann durchaus sein. Aber weiter habe ich über diesen Kredit, den Herr Puhl gewissen Fabriken gegeben hatte, es ist immer nur von Fabriken gesprochen worden, von Betrieben, es war ja ein Bankkredit vorher, den eine Privatbank gegeben hatte, nichts gehört. Ich erinnere mich, ich habe ihn einmal gefragt: »Ist eigentlich dieser Kredit schon zurückgezahlt«, das [193] ist nach Jahr und Tag, worauf er sagte: »Nein, er ist noch nicht zurückgezahlt.« Das ist alles, was ich von diesen Dingen weiß.


MR. DODD: Gut! Nun, was wissen Sie über diesen einen Teil der eidesstattlichen Versicherung, den Sie nicht berührt haben? Was wissen Sie über den letzten Teil, wonach Sie für die SS einen laufenden Fonds zur Errichtung von Werken in der Nähe von Konzentrationslagern einrichteten? Erinnern Sie sich daran?

Ich habe es Ihnen vorgelesen. Puhl sagt:

»Unter Funks Anweisung errichtete die Reichsbank auch einen laufenden Fonds, der schließlich 10 bis 12 Millionen Reichsmark betrug und der der Wirtschaftsabteilung der SS zur Finanzierung der Produktion den von der SS geleiteten Fabriken durch Arbeitskräfte aus Konzentrationslagern zur Verfügung stand.«

Geben Sie zu, daß Sie das getan haben?

FUNK: Das ist das, wie ich eben erwähnt habe, daß Herr Puhl mir eines Tages, das war, glaube ich, schon im Jahre 1939 oder 1940, mitteilte, daß Herren von den Wirtschaftsbetrieben der SS bei ihm gewesen wären und mit ihm verhandelt hätten über einen Kredit, der bisher bei der Dresdner Bank lief und den sie bei der Reichsbank erbaten. Darauf habe ich Herrn Puhl gefragt: »Wird denn dieser Kredit verzinst, ist der Kredit sicher?« »Jawohl« hat er gesagt. Darauf habe ich gesagt: »Schön, geben Sie ihm diesen Kredit«, und ich habe nachher später noch einmal gesagt, genau was ich vorher schon gesagt habe... Weiter weiß ich nichts, das ist alles, was ich von der Sache weiß.

MR. DODD: Haben Sie von der SS eine Gebühr erhalten für die Behandlung der im Film gesehenen Sachen, nicht wahr? Die Bank erhielt wohl eine Bezahlung für die Ausführung dieses Programms?


FUNK: Das habe ich nicht verstanden.


MR. DODD: Ich fragte: Stimmt es nicht, daß Sie während dieses Zeitraums von mehr als drei Jahren von der SS Gebühren für die Verwaltung der von ihr übergebenen Güter erhielten?

FUNK: Das weiß ich nicht.


MR. DODD: Als Reichsbankpräsident müssen Sie doch wissen, ob Sie eine Zahlung erhielten. Wie können Sie es nicht wissen?


FUNK: Das werden wahrscheinlich so geringe Zahlungen gewesen sein, daß mir darüber niemand etwas berichtet hat. Von Einzahlungen der SS weiß ich nichts.


MR. DODD: Was würden Sie nun sagen, wenn ich Ihnen mitteile, daß Puhl erklärte, daß die Bank während dieser Jahre Zahlungen erhielt und daß im ganzen 77 Sendungen von Materialien, [194] wie Sie hier heute morgen gesehen haben, erfolgt sind? Sagen Sie, daß das nicht wahr ist? Oder stimmen Sie mir zu?


FUNK: Das kann durchaus wahr sein, aber man hat mich über diese Dinge nicht informiert, ich weiß nichts davon.


MR. DODD: Ist es glaubhaft, daß Sie als Reichsbankpräsident von 77 solcher Sendungen und von einer Transaktion, für die Sie bezahlt wurden, nichts wissen konnten? Sind Sie der Ansicht, daß das eine glaubwürdige Geschichte ist?


FUNK: Wenn das Direktorium mir über diese Dinge nichts berichtet hat, kann ich nichts davon wissen, und ich erkläre hier absolut nochmals eindeutig, man hat mich über diese Einzelheiten nicht informiert. Ich bin nur informiert worden einmal über ein Golddepot der SS, das eingelegt worden ist, wie sich nachher noch herausstellte, eine Ablieferung der SS und zweitens über dieses Kreditgeschäft. Das ist alles, was ich von diesen Dingen weiß.


MR. DODD: Nun lassen Sie mich Ihnen etwas sagen, das Ihnen vielleicht helfen wird. Tatsache ist, daß Ihre Bank ab und zu Memoranden über diese Sachen ausgesandt hat, und ich vermute, daß Sie das wissen, nicht wahr? Sie verfaßten Aufstellungen darüber, was Sie vorrätig hatten und für wen das bestimmt war. Ist Ihnen ein solches Memorandum bekannt?


FUNK: Nein.


MR. DODD: Gut. Dann sehen Sie sich besser Dokument 3949-PS, Beweisstück US-847 an. Vielleicht wird es Ihr Erinnerungsvermögen etwas auffrischen. Es ist 3948-PS.

Dieses Dokument ist ein Schreiben, das anscheinend an die Städtische Pfandleihe in Berlin gerichtet ist und das Datum vom 15. September 1942 trägt. Ich will nicht alles lesen, obwohl es ein sehr interessantes Schriftstück ist, aber, wie Sie sehen können, besagt das Schreiben folgendes:

»Wir übergeben Ihnen mit der Bitte um bestmögli che Verwertung nachstehend aufgeführte Wertgegenstände.«

Und dann sind da aufgeführt:

247 Ringe aus Platin und Silber, 154 goldene Uhren, 207 Ohrringe, 1601 Ohrringe, 13 Broschen mit angeblichem Brillant, ich gehe nur flüchtig durch, ich lese nicht alles, 324 silberne Armbanduhren, 12 silberne Leuchter, Löffel, Gabeln, Messer und dann weiter noch unten verschiedene Schmuck- und Uhrengehäuseteile, 187 Perlen, 4 angebliche Brillanten. Es trägt die Unterschrift: »Deutsche Reichsbank Hauptkasse.« Die Unterschrift ist unleserlich.

Wenn Sie sich vielleicht das Original ansehen möchten, könnten Sie uns dann sagen, wer es unterschrieben hat?

FUNK: Nein, ich weiß nicht, wer es unterschrieben hat.

[195] MR. DODD: Haben Sie das Original?


FUNK: Ich weiß nicht.


MR. DODD: Sehen Sie sich die Unterschrift an und sagen Sie, ob Sie darin die Unterschrift eines Ihrer Mitarbeiter erkennen?


FUNK: Ja hier steht... das hat ein Mann von der Kasse unterschrieben, ich kenne ihn nicht... die Unterschrift nicht.

MR. DODD: Irgend jemand von Ihrer Bank? Stimmt das nicht?


FUNK: Von der Kasse, jawohl, ich kenne die Unterschrift nicht.


MR. DODD: Wollen Sie den Gerichtshof glauben machen, daß die Angestellten und Leute in Ihrer Bank diese Listen an Städtische Pfandleihen geschickt haben, ohne daß es jemals zu Ihrer Kenntnis gelangte?


FUNK: Ich weiß von diesen Vorgängen nichts, sie sind auch nur dadurch erklärlich, daß offenbar Dinge abgeliefert worden sind an die Reichsbank, die sie nicht behalten durften. Das geht doch hieraus hervor.


MR. DODD: Nun, ich möchte auch, daß Sie sich Beweisstück 3949-PS ansehen, das vier Tage später datiert ist, am 19. September 1942, Beweisstück US-848. Sie werden sehen, daß das ein Schreiben ist über die Verwertung von Noten, Gold, Silber und Schmuckstücken zugunsten des Reichsfinanzministers. Es steht auch darauf, daß es eine Teilabrechnung über die von der »Edelmetall«-Abteilung empfangenen Werte ist. Es ist, glaube ich, unnötig, das ganz zu verlesen. Sie können es sich ansehen und lesen. Nach einer Angabe des Inhalts der Sendungen, wie sie am 26. August 1942 eintrafen, heißt es in den letzten zwei Absätzen folgendermaßen:

»Bevor wir den bisherigen Gesamterlös von RM 1.184.345,59 der Reichshauptkasse für Rechnung des Herrn Reichsministers der Finanzen überweisen, bitten wir uns mitzuteilen, unter welcher Kennzeichnung dieser Betrag und die späteren Erlöse zur Verfügung gestellt werden sollen.

Es dürfte sich ferner empfehlen, der zuständigen Stelle im Reichsfinanzministerium rechtzeitig einen Hinweis auf die von der Deutschen Reichsbank zu erwartenden Überweisungen zu geben.«

Dies ist ebenfalls unterschrieben: »Deutsche Reichsbank, Hauptkasse« und ist gestempelt »im Girowege bezahlt, Berlin, 27. Oktober 1942, Hauptkasse.«

FUNK: Für dieses Dokument, also für diese Nachricht an den Reichsfinanzminister, glaube ich, eine Aufklärung geben zu können, und zwar auf Grund der. Aussagen, die hier von gewissen Zeugen bei den Konzentrationslagern gemacht worden sind. Es haben hier die Zeugen Ohlendorf, soviel ich weiß, und auch noch ein anderer [196] Zeuge ausgesagt, daß die Wertgegenstände, die den Häftlingen in den Konzentrationslagern abgenommen wurden, dem Reichsfinanzminister übergeben werden mußten, ausgeliefert wurden. Nun nehme ich an, ist der technische Vorgang so gewesen, daß diese Dinge zunächst einmal von den Leuten irrtümlicherweise an die Reichsbank gebracht worden sind, die Reichsbank konnte aber, wie ich immer wieder betone, mit Schmucksachen, Perlenketten, Perlenschmuck und so weiter und was hier alles festgestellt ist, nichts anfangen und hat diese Dinge nun dem Reichsfinanzminister abgeliefert oder für Rechnung des Reichsfinanzministers verwandt. Das geht aus diesem Schreiben hervor. Es ist also hier seitens der Reichsbank eine Abrechnung für den Reichsfinanzminister vorgenommen worden; das, glaube ich, aus diesem Schriftstück ersehen zu müssen.

MR. DODD: Nun, Sie haben tatsächlich von Ohlendorf gehört, daß das Eigentum dieser Unglücklichen, die in diesen Lagern ausgerottet wurden, dem Reichsfinanzminister übergeben wurde. Ich glaube, der Zeuge hat derartiges ausgesagt. Nun, Sie haben ja auch...


FUNK: Das habe ich hier gehört; diese Dinge waren mir neu. Ich habe auch nicht gewußt, daß die Reichsbank...


MR. DODD: Sie haben uns das bereits zweimal gesagt.


FUNK:... daß die Reichsbank in diesem Umfange sich mit diesen Dingen beschäftigt hatte.


MR. DODD: Behaupten Sie, daß Sie nicht wußten, daß die Reichsbank sich damit in solchem Umfange befaßte oder daß sie sich mit diesen Sachen überhaupt befaßte? Ich halte das für wichtig Welches ist Ihre Antwort: daß Sie nicht wußten, daß sie sich damit in diesem Umfange befaßte oder daß Sie überhaupt nichts davon wußten?


FUNK: Ich habe mich überhaupt nicht damit befaßt.


MR. DODD: Wußten Sie darüber?


FUNK: Nein.


MR. DODD: Sie haben niemals etwas darüber gehört?


FUNK: Ich habe nicht gewußt, daß überhaupt hier aus den KZ Schmucksachen, Uhren, Zigarettendosen und ähnliche Dinge bei der Reichsbank abgeliefert worden sind, das ist mir neu.


MR. DODD: Wußten Sie, daß von Konzentrationslagern an die Reichsbank irgend etwas eingeliefert wurde? Überhaupt etwas?


FUNK: Jawohl, das Gold, selbstverständlich, das habe ich hier ja schon gesagt.


MR. DODD: Goldzähne?


FUNK: Ich habe das bereits gesagt, nein.


[197] MR. DODD: Welches Gold von den Konzentrations lagern?


FUNK: Das ist das Gold, von dem Puhl mir berichtet hatte, und da nahm ich an, daß das Goldmünzen und alles Gold ist, was der Reichsbank sowieso abgeliefert werden mußte, das die Reichsbank nach gesetzlichen Bestimmungen ja weiter verwerten konnte; von anderen Dingen weiß ich nichts.


MR. DODD: Was hat Himmler Ihnen gesagt, und was haben Sie zu Himmler gesagt, als Sie diese Unterredung mit ihm über dieses Gold von den Opfern der Konzentrationslager hatten? Ich glaube, daß sich der Gerichtshof für diese Unterhaltung interessieren würde. Was sagten Sie, was sagte er, wo fand die Unterhaltung statt?


FUNK: Wo die Unterhaltung gepflogen wurde, weiß ich nicht mehr. Ich habe Himmler ja sehr selten gesehen, ja, vielleicht ein- oder zweimal. Ich nehme an, es war bei einem Besuch bei Lammers in dessen Feldquartier – wo auch das Feldquartier von Himmler war, da wird es gewesen sein –, und daß ich bei dieser Gelegenheit nur ganz kurz, ganz kurz darüber sprach.


MR. DODD: Eine Sekunde! Wollen Sie uns sagen, wann war das?


FUNK: Na, das kann gewesen sein im Jahre 1943, es kann auch 1944 gewesen sein, ich weiß es nicht.

MR. DODD: Gut.


FUNK: Ich habe dieser Sache gar keine Bedeutung beigemessen. Und dann habe ich zwischendurch einmal gefragt: »Es besteht doch ein Golddepot von Ihnen, von der SS bei der Reichsbank. Die Herren des Reichsbankdirektoriums haben mich gefragt, ob das für die Reichsbank verwertet werden kann.« Darauf hat er gesagt: »Ja«. Ich habe mit ihm kein Wort gesprochen über Schmuck oder über ähnliche Dinge oder gar über Goldzähne oder so etwas. Das ganze Gespräch bezog sich nur ganz kurz auf diesen Gegenstand.


MR. DODD: Wollen Sie uns sagen, daß, unabhängig von Himmler und von Ihnen, ein Abkommen mit Ihrer Bank getroffen wurde, und zwar durch jemanden von der SS, der mit jemandem aus Ihrer Bank verhandelte und daß es nicht ursprünglich Sie waren, der diese Angelegenheit arrangiert hatte?


FUNK: Jawohl, das bin ich auch nicht gewesen.


MR. DODD: Wer in Ihrer Bank hat dieses Arrangement getroffen?


FUNK: Das muß Herr Puhl mit den Herren oder jemand anders aus dem Reichsbankdirektorium mit den Herren der Wirtschaftsbetriebe der SS gemacht haben, und ich bin nur von Herrn Puhl darüber benachrichtigt worden, ganz kurz.


MR. DODD: Kennen Sie Herrn Pohl, P-o-h-l, von der SS?


[198] FUNK: Ich nehme an, daß der das gewesen ist, mit mir hat Herr Pohl nicht darüber gesprochen.


MR. DODD: Sie kennen diesen Mann nicht?


FUNK: Ich habe ihn schon gesehen, sicher mal, aber Herr Pohl hat mit mir über diese Dinge kein Wort und niemals gesprochen.


MR. DODD: Wo sahen Sie ihn, in der Bank?


FUNK: Jawohl, ich habe ihn einmal in der Bank gesehen, als er mit Herrn Puhl und anderen Herren des Direktoriums zusammen zu Mittag aß. Da bin ich durch den Raum durchgekommen, und da habe ich ihn gesehen. Aber ich persönlich habe mit Herrn Pohl niemals über diese Dinge gesprochen. Es ist mir völlig neu, daß solche Dinge gemacht worden sind.


MR. DODD: Erinnern Sie sich an die Aussage des Zeugen Höß hier in diesem Gerichtssaal, die nicht so lange her ist? Erinnern Sie sich an den Mann? Er saß da, wo Sie eben sitzen. Er sagte, daß er zweieinhalb bis drei Millionen Juden und andere Menschen in Auschwitz ausgerottet habe. Bevor ich Ihnen die nächste Frage stelle, möchte ich Sie an diese Aussage erinnern. Ich sage Ihnen etwas, das Ihnen helfen wird. Sie erinnern sich, daß er sagte, daß Himmler ihn im Juni 1941 habe kommen lassen und ihm die Endlösung der Judenfrage mitgeteilt habe und daß er diese Vernichtungen leiten solle.

Erinnern Sie sich, daß er zurückfuhr und die Einrichtungen in einem Lager in Polen besichtigte und fand, daß es nicht groß genug sei, um so viele Leute umzubringen und daß infolgedessen Gaskammern konstruiert werden sollten, die 2000 Leute auf einmal fassen konnten, so daß sein Vernichtungsprogramm erst im Herbst 1941 anlaufen konnte? Sie erinnern sich, daß Ihr Mitarbeiter und zuverlässiger Freund Puhl sagte, daß diese Sendungen von der SS 1942 einzulaufen begannen?


FUNK: Nein. Ich weiß das nicht, wann das gewesen ist, ich weiß nicht, wann diese Dinge sich hier abgespielt haben, ich bin damit nicht beschäftigt worden, es ist mir völlig neu, daß die Reichsbank in diesem Umfange mit diesen Dingen sich beschäftigt hat.


MR. DODD: Ich nehme an, daß Sie es vollständig ableugnen wollen, daß Sie über diese Transaktionen mit der SS oder über ihre Beziehung zu den Opfern der Konzentrationslager jemals etwas gewußt haben, nachdem Sie diesen Film gesehen und Puhls Affidavit gehört haben. Sie leugnen also alles ab?

FUNK: Nur soweit ich es hier gesagt habe.


MR. DODD: Daß also ein Golddepot nur einmal geschaffen worden sei, aber sonst nicht mehr? Das ist Ihre Aussage? Lassen Sie mich noch etwas fragen, Herr Funk...


[199] FUNK: Jawohl, daß fortlaufend hier solche Dinge vorgekommen sind, ist mir unbekannt.


MR. DODD: Gut! Sie wissen, Sie sind mindestens einmal, vielleicht auch zweimal zusammengebrochen und haben geweint, als Sie verhört wurden. Sie erinnern sich, Sie sagten damals, Sie seien schuldig, und Sie haben sich darüber gestern ausgesprochen. Sie erinnern sich an diese Tränen. Ich frage Sie jetzt. Ich bin sicher, daß Sie es tun. Ich versuche nur, eine Grundlage für eine andere Frage zu schaffen; jedenfalls erinnern Sie sich, daß dies stattgefunden hat?


FUNK: Ja.


MR. DODD: Und Sie sagten: »Ich bin ein schuldiger Mann.« Gestern erklärten Sie das dadurch, daß Sie wegen der allgemeinen Lage erschüttert waren. Ich behaupte aber, daß diese Angelegenheit, die wir seit gestern besprochen haben, ständig auf Ihrem Gewissen gelastet hat und daß Sie dies tatsächlich bedrückt und daß über Ihnen ein Schatten schwebt, seit Sie sich in Haft befinden. Und ist es nicht endlich Zeit, daß Sie dem Gerichtshof die ganze Sache erzählen?


FUNK: Ich kann dem Tribunal nicht mehr sagen, als ich hier gesagt habe, das ist die Wahrheit. Das soll Herr Puhl, was er hier ausgesagt hat, vor Gott verantworten. Ich verantworte das, was ich hier gesagt habe. Das ist mir völlig klar, daß Herr Puhl versucht, hier eine Schuld auf mich zu schieben und sich selbst zu exkulpieren; wenn er solche Dinge hier jahrelang mit der SS gemacht hat, dann ist es seine Schuld und seine Verantwortung. Ich habe mit ihm nicht mehr als zwei- oder dreimal überhaupt über diese ganzen Dinge gesprochen, das heißt, über die Dinge, die ich hier erwähnt habe.


MR. DODD: Sie wollen die Schuld auf Puhl abwälzen, nicht wahr?


FUNK: Nein. Er beschuldigt mich, und ich weise das zurück.


MR. DODD: Das Unglück ist, daß Blut an diesem Gold klebt, nicht wahr? Und Sie wußten das seit 1942?


FUNK: Habe ich nicht verstanden.


MR. DODD: Ich möchte an Sie noch eine oder zwei Fragen über zwei kurze Schriftstücke stellen. Es wird nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Sie sagten dem Gerichtshof gestern, daß Sie mit irgendwelchen Plünderungen in den besetzten Gebieten nichts zu tun gehabt haben.

Wissen Sie, was die Roges-Gesellschaft war?


FUNK: Ja. Was sie im einzelnen gemacht hat, weiß ich nicht, ich weiß nur, daß es eine Gesellschaft war, die im amtlichen [200] Auftrage Einkäufe machte, Käufe durchführte für mehrere Reichsstellen, glaube ich.


MR. DODD: Diese Roges-Gesellschaft hat auf dem schwarzen Markt in Frankreich mit den Überschüssen aus den Fonds der Besatzungskosten eingekauft, nicht wahr?


FUNK: Ich war dagegen, daß solche Käufe auf den schwarzen Märkten ausgeführt wurden.


MR. DODD: Ich frage Sie nicht, ob Sie dafür oder dagegen waren, ich frage Sie nur, ob es Tatsache ist, daß sie es getan hat.


FUNK: Das weiß ich nicht.


MR. DODD: Gut, dann sehen Sie sich bitte Dokument 2263-PS an, das von einem Ihrer Mitarbeiter, Dr. Landfried, geschrieben worden ist, den Sie auch als Zeugen beantragt haben und von dem Sie einen Fragebogen haben. Es ist dies ein Brief vom 6. Juni 1942 an den Chef des OKW, Verwaltungsamt.

»Auf mein Schreiben vom 25. April 1942« und so weiter »sind mir vom Oberkommando der Wehrmacht 100 Millionen Reichsmark aus dem Besatzungskostenkonto B bereitgestellt worden. Über diesen Betrag ist bis auf 10 Millionen Reichsmark schon verfügt worden, da die Anforderungen der Roges-Rohstoffhandelsgesellschaft m.b.H., Berlin, für Ankäufe von Waren auf dem schwarzen Markt in Frankreich sehr groß waren. Um keine Stockung in den Aufkäufen, die im kriegsnotwendigen Interesse vorgenommen werden, stattfinden zu lassen, müssen weitere Beträge aus dem Besatzungskostenfonds zur Verfügung gestellt werden. Nach Mitteilung der Roges und der Wirtschaftsabteilung des Militärbefehlshabers in Frankreich werden alle 10 Tage mindestens 30 Millionen Reichsmark in französischen Franken für derartige Ankäufe benötigt.

Da nach Mitteilung der Roges mit einer Steigerung der Aufkäufe zu rechnen ist, wird die Bereitstellung der restlichen 100 Millionen Reichsmark entsprechend meinem Schreiben vom 25. April 1942 nicht genügen, sondern darüber hinaus ein weiterer Betrag von 100 Millionen Reichsmark notwendig sein.«

Es geht aus diesem Brief, der von Ihrem Mitarbeiter, Dr. Landfried, geschrieben worden ist, klar hervor, daß die Roges-Handelsgesellschaft, die von Ihrem Ministerium gegründet war, sich mit Schwarzmarktgeschäften in Frankreich befaßt hat, und zwar mit Geld, das von den Franzosen durch übermäßige Besatzungskosten erpreßt wurde, nicht wahr?

FUNK: Daß die Roges solche Aufkäufe gemacht hat, ist sicher. Diese Dinge sind auch schon einmal hier behandelt worden im [201] Zusammenhang mit den Aufträgen, den Anweisungen, die der Vierjahresplan für diese Aufkäufe auf den schwarzen Märkten gegeben hat Es handelt sich hier aber um staatlich genehmigte und organisierte Transaktionen; das, wogegen wir insbesondere gekämpft haben, waren die ungehemmten Aufkäufe auf den schwarzen Märkten. Ich habe gestern schon erwähnt, daß es mir dann gelungen ist, vom Reichsmarschall eine Anweisung zu erhalten, daß alle Aufkäufe auf dem schwarzen Markt eingestellt wurden, weil durch diese Aufkäufe naturgemäß von den legalen Märkten die Waren abgezogen wurden.

MR. DODD: Das haben Sie gestern gesagt. Das war 1943. Damals war in Frankreich überhaupt nicht mehr viel übrig, weder auf dem schwarzen noch auf dem weißen noch auf irgendeinem anderen Markt. Stimmt das? Das Land war damals durch die Besatzung recht ausgesogen, wie aus diesen Briefen hervorgeht.


FUNK: 1943 ist noch sehr viel, glaube ich, aus Frankreich gekommen. Es ist ja fortlaufend in Frank reich produziert worden, und zwar in erheblichen Mengen produziert worden. Das geht aus den amtlichen französischen Statistiken hervor, daß noch 1943 sehr erhebliche Mengen von der Gesamtproduktion nach Deutschland abgezweigt worden sind, die keineswegs wesentlich geringer sind als 1941 und 1942.


MR. DODD: Gut. Auf jeden Fall möchte ich auch daß Sie sich ein wenig über Rußland äußern, weil ich Sie gestern dahin verstanden habe, daß Sie damit nicht viel zu tun hatten. Schlotterer war Ihr Mann, der eingesetzt war, um mit Rosenberg zusammenzuarbeiten, nicht wahr?


FUNK: Ich hatte von Anfang an für Rosenberg den Ministerialdirektor Dr. Schlotterer abgestellt, damit nicht zwei Wirtschaftsabteilungen oder zwei Wirtschaftsbehörden in Rußland arbeiteten, sondern nur eine, nämlich die für den zuständigen Ostminister.


MR. DODD: Das ist alles, was ich wissen wollte. Er war beauftragt, und er nahm teil an dem Programm, Rußland der Maschinen, Materialien und Güter zu berauben, was während eines beträchtlichen Zeitraums durchgeführt wurde. Sie wußten davon?

Funk: Nein, das stimmt nicht, das hat nicht dieser Mann gemacht, sondern diese Transaktionen wurden von der Wirtschaftsstelle Ost oder wie die hieß, ich glaube, das stand für den Vierjahresplan, durchgeführt, sie wurden, soviel ich weiß, nicht vom Ministerium Rosenberg durchgeführt, aber vom Wirtschaftsministerium ganz bestimmt nicht.


MR. DODD: Das ist eine verschiedene Geschichte bei verschiedenen Gelegenheiten. Ich halte es für das beste, aus Ihrem Verhör vorzulesen.

[202] Am 19. Oktober 1945 wurden Sie hier in Nürnberg verhört, und es wurde Ihnen folgende Frage gestellt:

»Frage:... und ein Teil des Planes bestand darin, Maschinen, Material und Güter aus Rußland herauszubringen, um sie nach Deutschland zu verschieben, nicht wahr?«

Sie haben geantwortet:

»Ja sicherlich, aber ich habe nicht daran teilgenommen, aber jedenfalls wurde es so gemacht.«

Die nächste Frage:

»Ja, und Sie haben an den Besprechungen über diese Pläne selbst teilgenommen und ebenfalls Ihr Vertreter Dr. Schlotterer?

Antwort: Ich selbst habe daran nicht teilgenommen.

Frage: Aber Sie haben Ihre Vollmachten dafür an Dr. Schlotterer gegeben?

Antwort: Ja, Schlotterer hat mich in Wirtschaftsfragen im Ministerium Rosenberg vertreten.«


FUNK: Nein, das stimmt nicht. Diese Aussage ist völlig konfus, denn Schlotterer ist ja in das Ministerium Rosenberg übergetreten, ist ja im Ministerium Rosenberg der Leiter der Wirtschaftsstelle dort geworden. Im übrigen stimmt auch insofern diese Aussage nicht, als wir bestimmt sehr viel mehr Maschinen nach Rußland hineingegeben haben als aus Rußland herausgenommen haben; denn, als unsere Truppen nach Rußland kamen, war ja dort alles zerstört und, um die Wirtschaft dort wieder in Ordnung zu bringen, mußten ja in großem Umfang aus Deutschland Maschinen und andere Investitionsgüter dort investiert werden.

MR. DODD: Wollen Sie sagen, daß Sie damals diese von mir eben vorgelesenen Antworten nicht gegeben hatten als Sie vernommen wurden?


FUNK: Nein, die Antworten stimmen nicht.


MR. DODD: Sehen Sie, es ist sehr interessant, daß Sie uns gestern gesagt haben, daß die Antworten auf die Fragen des Majors Gans unrichtig seien; dann habe ich Ihnen gestern noch ein Verhör vorgelegt, und Sie behaupten, es sei nicht richtig; und jetzt hat Sie ein dritter Mann befragt, und Sie sagen, daß auch das unrichtig sei?


FUNK: Nein, ich sage, das ist unrichtig was ich gesagt habe.


MR. DODD: Aber natürlich, davon spreche ich eben.


FUNK: Das ist falsch.


MR. DODD: Ich werde dieses Verhör als Beweismittel vorlegen. Ich möchte es etwas später vorlegen, wenn es der Gerichtshof [203] gestattet, da es noch nicht in der Form ist, in der es vorgelegt werden kann.


VORSITZENDER: Sie werden uns dann die Nummer und so weiter mitteilen?


MR. DODD: Jawohl. Ich habe sonst keine Fragen.


VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Anklagevertreter ein Kreuzverhör vorzunehmen?


STAATSJUSTIZRAT II. KLASSE M. Y. RAGINSKY, HILFSANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Nach dem Verhör des Herrn Dodd verbleiben mir nur wenige Ergänzungsfragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Angeklagter Funk! Sie haben gestern gesagt, daß Ihr Ministerium zur Zeit des Angriffs auf die Sowjetunion sehr geringe Funktionen hatte und daß Sie selber kein vollwertiger Minister waren. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einige Fragen im Hinblick auf den Aufbau des Wirtschaftsministeriums stellen. Ist Ihnen das Buch von Hans Quecke unter dem Titel: »Reichswirtschaftsministerium« bekannt? Kennen Sie das Buch?

FUNK: Nein.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie kennen es nicht? Ist Ihnen der Name Hans Quecke bekannt?


FUNK: Hans Quecke?


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, Hans Quecke.


FUNK: Quecke? Hans Quecke?


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Jawohl, Quecke. Er war Rat im Wirtschaftsministerium.


FUNK: Quecke war Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, und er kannte natürlich den Aufbau des Wirtschaftsministeriums und auch die Funktionen, die es hatte, nicht wahr?


FUNK: Sicher muß er das wissen.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich lege dieses Buch dem Gerichtshof als Beweisstück USSR-451 vor und Sie, Herr Zeuge, erhalten eine Photokopie des Buchauszuges, damit Sie mir folgen können. Ich bitte, Seite 65 aufzuschlagen, letzter Absatz. Haben Sie die Stelle gefunden?

FUNK: Ich habe es noch nicht gefunden, ich sehe nur...


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Es ist Seite 65, letzter Absatz der Seite.


FUNK: Ja.


[204] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Haben Sie es gefunden?


FUNK: Der Aufbau des Reichswirtschaftsministeriums?


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, es handelt sieh um den Aufbau des Reichswirtschaftsministeriums vom 1. Juli 1941, Ihr Stellvertreter war ein Dr. Landfried. Ist das derselbe Landfried, dessen eidesstattliche Erklärung von der Verteidigung vorgelegt wurde?


FUNK: Ja.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich bitte Sie, dem Text zu folgen. »Landfried leitete eine besondere Abteilung, die sich mit den Grundsatzfragen der Rohstoffbewirtschaftung und der Wehrwirtschaft beschäftigte.« Angeklagter Funk, ich frage Sie...


FUNK: Einen Moment, einen Moment, wo steht das?


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Es ist Teil II, Abschnitt 2 Haben Sie die Stelle jetzt gefunden? Ab schnitt 2, Absatz 2.


FUNK: Nein, da steht nichts von Kriegswirtschaft, ich sehe nichts von Kriegswirtschaft, Auslandsorganisationen...


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Teil II, Absatz 2.


FUNK: Hier steht nichts über Kriegswirtschaft.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich werde den ganzen Absatz verlesen. Zu den Auslandsorganisationen kommen wir dann noch.


FUNK: Das ist eine Spezialabteilung.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, eine Spezialabteilung.


FUNK: Dem Staatssekretär unmittelbar unterstellt steht hier Abteilung S, Sonderabteilung, Grundsatzfragen der Rohstoffbewirtschaftung, Grundsatzfragen der Wehrwirtschaft, Grundsatzfragen der...


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Wehrwirtschaft Darüber spreche ich gerade. Ihm unterstehen die Grundsatzfragen der Marktpolitik, der Verkehrswirtschaft und Grenzwirtschaftsfragen. Das Ministerium bestand aus fünf Hauptabteilungen, stimmt das?


FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: An der Spitze der Hauptabteilung III stand Schmeer, stimmt das?


FUNK: Ja.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Und Sie hatten eine Spezialabteilung »Entjudung der Wirtschaft«; das war im Jahr 1941. Habe ich recht?


FUNK: Ja, ja, da wurden die Dinge bearbeitet, das stimmt. Da [205] wurden die Dinge bearbeitet. Da wurden die Durchführungsverordnungen bearbeitet, die wir hier ja lange besprochen haben, gestern.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Angeklagter Funk! Bitte folgen Sie dem Text. Die Hauptabteilung IV stand unter der Leitung von Ministerialdirektor Dr. Klucki, und dieser Abteilung waren das Banken-, Devisen-, Kredit- und Versicherungswesen unterstellt. Ist das richtig?


FUNK: Ja.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich nehme an, daß Sie den Aufbau Ihres eigenen Ministeriums kennen, und wir brauchen deshalb keine Zeit mit weiteren Erörterungen zu verlieren. Sie wissen, daß die Hauptabteilung V vom Staatssekretär von Jagwitz geleitet wurde? Diese Abteilung beschäftigte sich mit besonderen Wirtschaftsaufgaben in einzelnen Ländern. Das Referat 5 dieser Hauptabteilung hatte wehrwirtschaftliche Fragen der Außenwirtschaft zu behandeln. Ist das richtig?


FUNK: Ja.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Dieselbe Abteilung war für Auslandszahlungen und für konfiszierte Depots zuständig.


FUNK: Das verstehe ich nicht. Das ist die Außenhandelsabteilung. Diese hatte die technische Durchführung des Auslandsexports.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nehmen Sie die Devisenabteilung. Haben Sie diese Stelle gefunden?


FUNK: Ja.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie sehen, daß hier vom Sperrguthaben die Rede ist. Hatten Sie etwas zu tun mit der Zusammenarbeit Ihres Ministeriums mit dem Außenpolitischen Amt der NSDAP? Verstehen Sie meine Frage?


FUNK: Ja.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie hatten in Ihrem Ministerium eine besondere Abteilung, die sich mit diesen Dingen beschäftigte?


FUNK: Nur diese Stelle. Das ist dadurch zu erklären, daß der Unterstaatssekretär von Jagwitz, der hier der Leiter dieser Hauptabteilung war, gleichzeitig in der Auslandsorganisation tätig war und für sich persönlich dort im Ministerium eine Verbindungsstelle geschaffen hatte, um wirtschaftliche Fragen, die über die Auslandsorganisation an das Ministerium herankamen, an diese Abteilung also, die ja die Exportabteilung, die Auslandsabteilung war, zu behandeln. Es lag nur an der Person des Herrn von Jagwitz, der gleichzeitig aus der Auslandsorganisation und dort, also nach wie vor, eine Verbindung hatte.


[206] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Also muß man es dahin verstehen, daß die Außenpolitische Abteilung besondere wirtschaftliche Funktionen im Ausland hatte und daß diese Abteilung mit Ihrem Ministerium zusammenwirkte? Nicht wahr?


FUNK: Nein, das stimmt nicht.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Wozu hatten Sie dann diese Abteilung?


FUNK: Das ist keine Abteilung, sondern der Unterstaatssekretär von Jagwitz war gleichzeitig in der Auslandsorganisation. Ich weiß nicht, in welcher Position er tätig war, er war in der Auslandsorganisation schon tätig, bevor er vom Reichsmarschall in das Ministerium übernommen wurde. Und nun hat er selbst in seiner Abteilung sich eine Art Verbindungsstelle zur Auslandsorganisation geschaffen, das heißt, es kamen ja oft Wirtschaftler aus dem Ausland, die zur Auslandsorganisation der NSDAP gehörten, nach Berlin, und diese Leute haben nun den Unterstaatssekretär von Jagwitz über ihre Geschäfte und über ihre Erfahrungen und Kenntnisse im Ausland berichtet. Mehr weiß ich davon nicht.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie wollen uns also davon überzeugen, daß es eine persönliche Initiative des Herrn von Jagwitz war und daß Sie als Minister darüber nichts wußten?


FUNK: Doch, doch, ich wußte davon, das war mit meiner Kenntnis natürlich geschehen. Mit meiner Kenntnis und Billigung...


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Folgen Sie dem Text und hören Sie zu, was ich sagen werde. Ich lese den letzten Absatz vor. Er lautet:

»Der Hauptabteilung V ist die Dienststelle AO im Reichswirtschaftsministerium zugeteilt. Sie sichert die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der Auslandsorganisation der NSDAP.«

Es handelt sich also nicht um die persönliche Initiative des Herrn von Jagwitz, wie Sie es uns glauben machen wollten, sondern diese Abteilung war eine Abteilung Ihres Ministeriums. Haben Sie diese Stelle gefunden?

FUNK: Ja. Der Herr von Jagwitz hat diese Verbindungsstelle gehabt. Sie war im wesentlichen auf seine Person beschränkt, und sie war die Verbindungsstelle für die Zusammenarbeit mit der Auslandsorganisation, die ja in vielen Fällen ganz natürlich war. Ich weiß nicht, was daran etwas Außergewöhnliches ist oder verbrecherisch sein soll.

[207] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Auf diese Frage werden wir noch zurückkommen.


[Zum Gerichtshof gewandt:]


Herr Vorsitzender! Ich möchte jetzt zu einem anderen Teil übergehen. Würde es jetzt passen, eine kurze Pause einzulegen? Ich habe noch einige Fragen zu stellen.

VORSITZENDER: Gut, der Gerichtshof vertagt sich nun.


[Pause von 10 Minuten.]


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie haben gestern gesagt, daß Sie Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft gewesen sind, aber nicht im vollen Sinne des Wortes. Schacht wäre der richtige Generalbevollmächtigte gewesen, Sie aber nur ein zweitklassiger.

Erinnern Sie sich an Ihren Artikel »Wirtschaftliche und finanzielle Mobilmachung«? Wissen Sie noch, was Sie damals geschrieben haben?


FUNK: Nein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Also gut. Wir wollen damit keine Zeit vergeuden. Ich will es Ihnen in Erinnerung bringen. Ich lege dem Gerichtshof als Beweis unter der Nummer USSR-452 einen Artikel von Funk vor, der in der Monatsschrift der NSDAP und der Deutschen Arbeitsfront »Der Schulungsbrief« vom Jahre 1939 veröffentlicht wurde.

Sie schrieben damals:

»Als der vom Führer berufene Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft habe ich dafür zu sorgen, daß der volle Einsatz der Lebens- und Kampfkraft der Nation im Kriege auch wirtschaftlich gesichert ist.«

Haben Sie diese Stelle gefunden?

FUNK: Ja, die habe ich gefunden.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ferner haben Sie geschrieben:

»Der Einsatz der Wirtschaft für die großen politischen Ziele des Führers erfordert nämlich nicht nur eine straffe und einheitliche Leitung aller wirt schaftspolitischen Maßnahmen, sondern vor allem auch eine sorgfältige Abstimmung... Die gewerbliche Wirtschaft, die Ernährungs- und Landwirtschaft, die Forst- und Holzwirtschaft, der Außenhandel, Wirtschaftstransporte, Arbeitseinsatz, Lohn- und Preisregelung, Finanzierung und Kreditwesen müssen einheitlich eingesetzt werden, um alle wirtschaftlichen Kräfte in den Dienst der Reichsverteidigung zu stellen. Zur Durchführung dieser [208] Aufgabe sind die für diese Arbeitsgebiete zuständigen obersten Reichsbehörden in den von mir als Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft geleiteten Geschäftsbereich einbezogen worden.«

Sie bestätigen doch, dies im Jahre 1939 geschrieben zu haben?

FUNK: Ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ist meine Frage Ihnen nicht ganz klar?


VORSITZENDER: Er sagte: »Ja«.


FUNK: Ich habe ja gesagt, sicher habe ich das geschrieben.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie sagen also ja.

Ist Ihnen die im Juli 1941 herausgegebene sogenannte »Grüne Mappe« Görings bekannt? Sie ist bereits verlesen worden. Es sind die Weisungen über die Wirtschaftsführung oder besser gesagt, die Weisungen für die Ausplünderung der besetzten Gebiete der USSR.

Inwieweit haben Sie persönlich an der Ausarbeitung dieser Weisungen teilgenommen?


FUNK: Ich weiß das nicht. Ich weiß das nicht mehr ob ich daran überhaupt mitgearbeitet habe.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie erinnern sich nicht? Wie ist es möglich, daß solche Dokumente ohne Ihre Mitarbeit zusammengestellt wurden, wo Sie doch Wirtschaftsminister, Reichsbankpräsident und Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft und Rüstungswirtschaft waren?


FUNK: Erstens war ich damals nicht mehr Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft; Bevollmächtigter für die Rüstungswirtschaft bin ich niemals gewesen. Die Vollmachten des Bevollmächtigten für die Wirtschaft sind bereits kurz nach Beginn des Krieges auf den Beauftragten für den Vierjahresplan übergegangen. Das ist wiederholt bestätigt und betont worden. Und was ich persönlich damals hinsichtlich der Wirtschaftsführung in den besetzten Ostgebieten getan habe, das kann nur sehr minimal gewesen sein. Ich entsinne mich darauf nicht, denn die Lenkung der gesamten Wirtschaft in den besetzten Ostgebieten lag beim Wirtschaftsführerstab Ost und beim Beauftragten für den Vierjahresplan; und diese Stelle arbeitete natürlich mit dem Ministerium Rosenberg, dem Ministerium für die besetzten Ostgebiete, zusammen, Ich persönlich erinnere mich nur, daß im Laufe der Zeit vom Wirtschaftsministerium aus, wie ich gestern schon sagte, Einzelkaufleute, Handelskaufleute aus Hamburg und aus Köln und so weiter beauftragt wurden, eine privatwirtschaftliche Tätigkeit im besetzten Osten zu sichern.


[209] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, das haben wir schon gehört. Wir wissen, welche »Tätigkeit« Sie dort entwickelt haben. Sie bezeichnen Raub als »privatwirtschaftliche Tätigkeit«.

Erinnern Sie sich an Ihre Rede in Prag im Dezember 1941, bei einer Versammlung der Südosteuropa-Gesellschaft? Oder soll ich Sie daran erinnern?


FUNK: Nein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nicht nötig?


FUNK: Ich bin in der Voruntersuchung von General Alexandrow auf diese Rede aufmerksam gemacht worden und habe ihm bereits damals mitgeteilt, daß das eine falsche Zeitungsnachricht war von mir, die später oder nach kurzer Zeit berichtigt worden ist.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Einen Augenblick, Angeklagter Funk! Sie laufen den Tatsachen etwas voraus. Sie wissen ja noch gar nicht, was ich Sie fragen will. Hören Sie erst mal meine Frage, dann können Sie antworten. Sie haben hier vor Gericht ausgesagt, daß Sie an keinen Besprechungen bei Hitler, bei denen die politischen und wirtschaftlichen Ziele des Angriffs gegen die Sowjetunion besprochen wurden, teilgenommen haben und daß Ihnen die Weisungen und Erklärungen Hitlers über die Aufteilung der Gebiete der Sowjetunion unbekannt waren. In Ihrer Rede jedoch haben Sie selbst gesagt, daß der Osten die zukünftige Kolonie Deutschlands sei.

Haben Sie davon gesprochen, daß der Osten das zukünftige Kolonialgebiet Deutschlands sei?


FUNK: Nein, das habe ich in der Voruntersuchung bereits bestritten. Ich habe sofort, als mir das vorgehalten wurde, gesagt, daß ich von den alten deutschen Kolonisierungsgebieten gesprochen habe. Das kann Herr General Alexandrow bestätigen. Der hat mich ja damals vernommen.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich habe keine Absicht, General Alexandrow als Zeuge zu laden. Ich frage Sie, haben Sie das gesagt, wie es hier geschrieben ist?


FUNK: Nein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie haben gesagt, es wäre nicht nötig, Sie daran zu erinnern. Gerade das aber ist in Ihrer Rede enthalten. Ich will Ihnen diese Stelle wörtlich zitieren:

»Die weiten, für Europa noch nicht eröffneten Rohstoffgebiete des osteuropäischen Raumes werden in ein vielversprechendes Kolonialland Europas verwandelt.«

Und von welchem Europa und von welchen alten deutschen Gebieten haben Sie im Dezember 1941, wie Sie es dem Gerichtshof glauben machen wollen, gesprochen? Ich frage Sie.

[210] FUNK: Habe ich nicht gesagt. Ich habe nicht von Kolonialgebieten gesprochen, sondern von den alten Kolonisierungsräumen Deutschlands, von den alten deutschen Kolonisierungsräumen gesprochen.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, aber hier wird nicht von alten Kolonisierungsräumen gesprochen, sondern von neuem Raum, den Sie erobern wollten.


FUNK: Der Raum war ja schon erobert, den brauchten wir erst nicht mehr erobern, der war ja von den deutschen Truppen schon erobert worden.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nein, es war nicht bekannt, daß sie erobert waren, da sie sich aus diesen Gebieten schon zurückgezogen hatten.

Sie haben erklärt, daß Sie Präsident der Continen tal-Öl-Gesellschaft gewesen sind. Diese Gesellschaft war für die Ausbeutung der Ölvorkommen in den besetzten Ostgebieten, besonders in Grozny und Baku geschaffen worden, nicht wahr? Antworten Sie ja oder nein.


FUNK: Nicht bloß für die besetzten Gebiete, sondern diese Gesellschaft befaßte sich mit Ölindustrie in ganz Europa. Sie ist entstanden aus den Ölbeteiligungen in Rumänien und, wenn von den deutschen Truppen Gebiete besetzt wurden, in denen Ölvorkommen waren, so war die Gesellschaft, die eine Gründung des Vierjahresplans war, von den betreffenden Stellen, wirtschaftsmilitärischen und den Vierjahresplanwirtschaftsstellen, beauftragt, später von der Rüstungswirtschaft, dort Ölproduktion zu betreiben, die zerstörten Ölproduktionsgebiete wieder aufzubauen. Das ist eine Gesellschaft, die einen ungeheuer großen Wiederaufbau betrieben hat.

Ich persönlich war der Präsident des Aufsichtsrats und habe im wesentlichen nur die Finanzierung dieser Gesellschaft betrieben.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Das habe ich gehört. Sie haben jedoch meine Frage nicht beantwortet. Ich habe Sie gefragt: Waren die Ölquellen von Grozny und Baku das Ausbeutungsobjekt dieser Gesellschaft? Waren nicht die Ölquellen des Kaukasus das Grundkapital der Continental-Öl-Gesellschaft?


FUNK: Nein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nein? Danke, diese Antwort genügt mir.


FUNK: Das ist nicht richtig. Wir hatten ja den Kaukasus nicht erobert, infolgedessen konnte die Continental-Öl-Gesellschaft im Kaukasus auch nicht tätig sein.


[211] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Schön. Aber Rosenberg hatte zu dieser Zeit bereits seinen Bericht über die Eroberung und Ausbeutung des Kaukasus ausgearbeitet. Erinnern Sie sich daran, daß hier vor dem Gerichtshof ein stenographischer Bericht über eine Sitzung bei Göring vom 6. August 1942 verlesen wurde? Es war eine Besprechung mit den Reichskommissaren der besetzten Gebiete. Erinnern Sie sich an diese Sitzung?


FUNK: Ja.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Haben Sie an dieser Besprechung teilgenommen?


FUNK: Das weiß ich nicht. In dieser Sitzung soll über die Ölgebiete des Kaukasus gesprochen worden sein? Das weiß ich nicht.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nein, ich will noch nichts sagen. Ich werde Ihnen eine Frage stellen und dann werden Sie antworten. Ich frage Sie: Haben Sie an dieser Besprechung teilgenommen?


FUNK: Das weiß ich nicht mehr, das kann sein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie erinnern sich also nicht?


FUNK: Nein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: In diesem Fall wird Ihnen dieses Dokument gezeigt werden. Es liegt dem Gerichtshof bereits vor; das Dokument ist auch verlesen worden. Es ist die Urkunde USSR-170, sie wurde bereits vorgelegt.

Wie festgestellt, wurden bei dieser Besprechung die geeignetsten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Ausplünderung der besetzten Gebiete der Sowjetunion, Polens, der Tschechoslowakei, Jugoslawiens und anderer Länder behandelt. Bei dieser Besprechung hat der Angeklagte Göring Sie selbst angesprochen. Erinnern Sie sich jetzt, ob Sie bei dieser Besprechung anwesend waren oder nicht?


FUNK: Jawohl, ich erinnere mich. Aber was Göring zu mir gesagt hat, bezieht sich darauf, daß wir, nachdem also die russischen Gebiete längst besetzt waren, Kaufleute, wie es hier heißt, Kaufleute hinschickten, die dort irgendwelche Waren hinbrachten, die für die Bevölkerung interessant wären. Also hier heißt es gerade:

»Es sollten Kaufleute dorthin geschickt werden... die müssen wir nach Venedig schicken«, heißt es hier, »damit sie dort diese Dinge aufkaufen und so weiter, damit diese Dinge dann wieder in den besetzten russischen Gebieten verkauft werden sollten.«

Das ist das, was Göring hier zu mir gesagt hat. Das steht jedenfalls hier drin.

[212] STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Das ist nicht meine Frage, Angeklagter Funk. Ich frage Sie, waren Sie bei dieser Besprechung oder nicht? Können Sie mir auf diese Frage antworten?

FUNK: Sicher, da Göring zu mir gesprochen hat, mußte ich ja auch bei der Besprechung gewesen sein. Es war am 7. August 1942.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Angeklagter Funk! Sie haben hier auf bestimmte Fragen von Herrn Dodd über die Ergänzung des Golddepots der Reichsbank geantwortet; ich stelle Ihnen nun folgende Frage: Sie haben gesagt, daß die Goldreserven der Reichsbank nur durch das Gold der Belgischen Bank ergänzt wurden. Wußten Sie denn nicht, daß aus der Tschechoslowakischen Nationalbank 23000 Kilo Gold gestohlen und der Reichsbank überwiesen wurden?


FUNK: Daß es gestohlen worden war, war mir nicht bekannt


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Was ist Ihnen denn darüber bekannt?


FUNK: Aber ich habe gestern hier ausdrücklich gesagt, daß der Goldbestand vermehrt worden war im wesentlichen durch die Übernahme des Goldes der Tschechischen Nationalbank und der Belgischen Bank. Ich habe gestern extra selbst hier die Tschechische Nationalbank erwähnt.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja. Ich frage Sie aber jetzt nicht über die Belgische, sondern über die Tschechoslowakische Bank.


FUNK: Jawohl, ich habe sie gestern erwähnt. Ich sagte gestern so...


VORSITZENDER: Er hat es soeben gesagt. Er sagte, daß er über die tschechoslowakischen Golddepots gesprochen hatte.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Herr Vorsitzender! Gestern hat er von der Tschechoslowakei nicht gesprochen, daher habe ich diese Frage heute gestellt. Wenn er es aber heute bestätigt, dann will ich ihn nicht weiter über diesen Punkt fragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich wende mich nun der nächsten Frage über Jugoslawien zu. Am 14. April 1941, das heißt, vor der vollständigen Besetzung Jugoslawiens hat der Oberbefehlshaber des Heeres eine Mitteilung für die besetzten jugoslawischen Gebiete erlassen. Es ist das Dokument USSR-140. Es liegt dem Gerichtshof bereits vor.

In Punkt 9 dieser Mitteilung wird der Zwangskurs der jugoslawischen Währung festgesetzt. Der Umrechnungskurs beträgt 20 Dinar für eine Mark. Neben dem jugoslawischen Dinar werden [213] zwangsweise die Reichskreditkassenscheine der Deutschen Reichskreditkasse als Zahlungsmittel eingeführt, und zwar zum gleichen Umrechnungskurs.

Diese Währungsoperationen ermöglichten den deutschen Eindringlingen, Waren sowie andere Werte zu billigen Preisen aus Jugoslawien auszuführen. Die gleichen Operationen wurden in allen besetzten Ostgebieten durchgeführt.

Ich frage Sie: Geben Sie zu, daß solche Operationen zu den Mitteln gehörten, um die wirtschaftliche Ausplünderung der besetzten Gebiete durchzuführen?

FUNK: Nein.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Gut.

FUNK: Es kommt darauf an, in welchem Verhältnis die Kurse festgesetzt waren. Ich habe in einigen Fällen, das gilt insbesondere für den Fall Frankreich, gegen die Unterbewertung...


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Entschuldigen Sie einen Moment, Angeklagter Funk! Über Frankreich haben Sie bereits gesprochen, und ich möchte die Zeit des Gerichtshofs mit dieser Frage nicht unnötig in Anspruch nehmen. Ich glaube, daß Sie auf meine Fragen antworten sollten.


FUNK: Ich weiß im Augenblick nicht, wie damals das Verhältnis von Dinar zu Mark war. Im allgemeinen habe ich, soweit ich dabei mitwirken konnte... ich habe das ja nicht bestimmt, die Bestimmung traf der Finanzminister und die Wehrmacht; soweit ich dabei mitwirken konnte, habe ich immer darauf gedrungen, daß der Kurs sich nicht allzuweit von dem Kurs entfernte, der auf Grund der gegebenen Kaufkraft in Gültigkeit war. Ich weiß im Augenblick nicht, wie damals der Kurs des Dinar war.

Reichskreditkassenscheine mußten natürlich mit den Truppen mitgebracht werden, denn sonst hätten Requisitionsscheine ausgegeben werden müssen. Und das wäre ja viel schlimmer gewesen, als wenn ein offizielles Zahlungsmittel in den Verkehr gebracht wor den wäre, wie das ja jetzt auch seitens der Alliierten bei uns geschieht, denn mit Requisitionsscheinen zu arbeiten ist natürlich für die Bevölkerung und für das ganze Land sehr viel unvorteilhafter und schädlicher als mit einem anerkannten Zahlungsmittel Die haben wir ja selbst erfunden, diese Reichskreditkassenscheine.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Sie wollen also damit sagen, daß Sie damit nichts zu tun hatten und daß die ganze Sache vom Reichsfinanzminister abhing. Dann sagen Sie mir, ob Ihnen die Aussage Ihres Stellvertreters Landfried bekannt ist, seine eidesstattliche Erklärung, die von Ihrem Verteidiger vorgelegt wurde. Erinnern Sie sich daran, daß Landfried etwas ganz anderes aussagte? Er sagte, daß bei der Festsetzung der Devisenkurse in den [214] besetzten Gebieten Ihre Meinung die endgültige und die entscheidende war. Stimmen Sie mit Landfried nicht überein?


FUNK: Ich wurde bei der Festsetzung dieser Kurse selbstverständlich gefragt als Reichsbankpräsident, und ich habe, das wird durch jeden Akt bestätigt werden müssen, immer mich dafür eingesetzt, daß die neuen Kurse so nah wie möglich an dem alten, auf Grund der Kaufkraft bestehenden Kurs festgesetzt werden, also keine Unterbewertungen eintreten.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Folglich ist der Zwangskurs in den besetzten Ländern mit Ihrem Wissen und entsprechend Ihren Weisungen eingeführt worden? Nicht wahr?


FUNK: Nicht auf meine Weisungen hin, sondern ich wurde nur gefragt hiernach.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Um Ihre Meinung?


FUNK: Ich mußte meine Zustimmung geben, das heißt, es gab das Reichsbankdirektorium die Zustimmung, aber...


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Danke, das genügt mir. Ich gehe zur nächsten Frage über. Am 29 Mai 1941 hat der Oberbefehlshaber in Serbien eine Verordnung über die Serbische Nationalbank erlassen. Dieses Dokument liegt dem Gerichtshof bereits als USSR-135 vor. Durch diese Verordnung wurde die Jugoslawische Nationalbank liquidiert und es wurde das ganze Vermögen der Bank zwischen Deutschland und seinen Vasallenstaaten verteilt An Stelle der Jugoslawischen Nationalbank wurde eine fingierte, sogenannte Serbische Nationalbank gegründet. Die Leiter dieser Bank wurden von dem deutschen Wirtschaftsbevollmächtigten in Serbien ernannt. Ist Ihnen bekannt, wer der Wirtschaftsbevollmächtigte in Serbien gewesen ist?

FUNK: Das war wahrscheinlich der Generalkonsul Franz Neuhausen, der Beauftragte des Vierjahresplans.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ja, es war Franz Neuhausen. War er ein Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums?


FUNK: Nein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Nein? Und er hat niemals im Reichswirtschaftsministerium gearbeitet?


FUNK: Neuhausen? Nein, niemals. Neuhausen hat nie im Reichswirtschaftsministerium gearbeitet.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: War er ein Mitarbeiter Görings?


FUNK: Ja, das stimmt.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: So, er war also ein Mitarbeiter Görings. Geben Sie zu, daß eine derartig spezifische [215] Devisenoperation, durch die der Jugoslawische Staat und seine Bürger einiger Milliarden Dinare beraubt wurden, ohne Ihre Teilnahme und ohne die Mitwirkung der Ihnen unterstellten Ämter nicht durchgeführt werden konnte?


FUNK: Ich kenne im einzelnen nicht die Bestimmungen, nach denen diese Liquidation ausgeführt und eine neue Serbische Nationalbank gegründet wurde. Aber es ist selbstverständlich, daß die Reichsbank an solchen Transaktionen beteiligt wurde.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich will Ihnen noch zwei weitere Fragen stellen. Zusammen mit der unverhüllten Ausplünderung, die aus den von den deutschen Eindringlingen in den besetzten Ländern Osteuropas durchgeführten Beschlagnahmen und Requisitionen bestanden, haben sie auch alle wirtschaftlichen Quellen dieser Länder bis zum äußersten ausgenützt. Sie haben mit Hilfe verschiedener Wirtschafts- und Devisenmaßnahmen, wie zum Beispiel der Entwertung der Währung, der Besitzergreifung der Banken, der künstlichen Senkung der Preise und Löhne, die wirtschaftliche Ausplünderung der besetzten Gebiete fortgesetzt. Geben Sie zu, daß dies die deutsche Politik in den besetzten Ostgebieten gewesen ist?


FUNK: Nein.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Das geben Sie also nicht zu?


FUNK: In keiner Weise.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich lege dem Gerichtshof das Dokument USSR-453, Ju 119 vor. Es ist ein neues Dokument und besteht aus einem Vermerk über eine Besprechung beim Reichskommissar für die Preisbildung vom 22. April 1943. Der Besprechung wohnten die Referenten über die Preispolitik aller besetzten Gebiete bei. Ich möchte einige Auszüge aus diesem Dokument verlesen: Auf Seite 2 steht geschrieben:

»Die 5,5 Millionen Ausländer gliedern sich in

1,5 Millionen Kriegsgefangene und

4 Millionen Zivilarbeiter.«

In dem Dokument heißt es dann weiter:

»1,2 Millionen aus dem Osten,

1 Million aus den ehemaligen polnischen Gebieten,...

200000 Protektoratsangehörige,...

65000 Kroaten,

50000 Rest Jugoslawien (Serbien)« und so weiter.

Ferner wird in diesem Dokument über die Preisangleichung gesagt:

[216] »Der Preisausgleich soll zu Lasten der Lieferungsländer, das heißt von den Clearingspitzen erfolgen, die meistens zugunsten der besetzten Gebiete bestehen.«

Auf Seite 14 wird gesagt:

»Diese preispolitischen Erwägungen hätten für die besetzten Gebiete keine Bedeutung, da hier das Hauptinteresse nicht bei der Bevölkerung, sondern in der Ausnützung der Wirtschaft des Landes liege.«

Auf Seite 16 stehen folgende Ausführungen:

»Für die besetzten Ostgebiete hat Ministerialrat Römer ausgeführt, daß die Preise dort weit unter den deutschen Preisen liegen und schon bisher große Schleusengewinne zugunsten der Reichskasse erzielt wurden.«

Auf Seite 19 sind Angaben über die Clearing-Guthaben beziehungsweise Verschuldungen des Reiches gegenüber dem Ausland gegeben, und zwar insgesamt 9,3 Milliarden. Dabei entfallen auf das Protektorat 2 Millionen, die Ukraine 82,5 Millionen, Serbien 219 Millionen, Kroatien 85 Millionen, Slowakei 301 Millionen.

Und schließlich steht auf Seite 22 des Dokuments geschrieben:

»Die Preise sind in den besetzten Ostgebieten so niedrig gehalten wie nur möglich. Schleusengewinne werden schon heute gemacht, aber zur Abdeckung von Reichsschulden verwendet. Der Lohnstand ist allgemein 1/5 des deutschen.«

Sie müssen zugeben, daß eine solche planmäßige Plünderung, die von den deutschen Eindringlingen in ganz gigantischem Ausmaße durchgeführt wurde, ohne Ihr Wissen nicht möglich war, da Sie doch Reichswirtschaftsminister, Reichsbankpräsident und Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft gewesen sind.

FUNK: Ich muß immer wieder betonen, daß ich während des Krieges nicht mehr Bevollmächtigter für die Wirtschaft war. Aber ich darf zu diesem Dokument Stellung nehmen.

Zunächst handelt es sich um die Zahl der aus den besetzten Gebieten und sonst aus dem Auslande nach Deutschland hereingebrachten Arbeitskräfte. Ich habe selbst betont, und es ist durch Aussagen auch bewiesen worden, daß ich grundsätzlich dagegen war, daß aus den besetzten Gebieten ausländische Arbeitskräfte in einem Umfang abgezogen wurden, wie es der wirtschaftlichen Ordnung in diesen Gebieten abträglich war. Von der zwangsweisen Beitreibung dieser Arbeitskräfte sehe ich ganz ab, dagegen habe ich mich auch ausgesprochen. Wenn hier ein Referent, den ich nicht kenne, gesagt hat, daß die preispolitischen Erwägungen für die besetzten Gebiete keine Bedeutung hätten, da das Hauptinteresse nicht bei der Bevölkerung, sondern in der Ausnützung der Wirtschaftskraft liege, so muß ich diesem Standpunkt widersprechen.[217] Es ist jedenfalls nicht mein Standpunkt. Ich weiß nicht, wer dieser Referent hier gewesen ist. Denn es ist ganz selbstverständlich, daß ein Gebiet nichts Vernünftiges produzieren kann, wenn man nicht die Wirtschaft in Ordnung hält und wenn man nicht die Preise so stellt, daß die Menschen dort existieren und das soziale Leben in Ordnung gehalten wird.

Also gegen diesen Standpunkt muß ich auch Stellung nehmen.

Was die Clearingverschuldung anbelangt, so habe ich gestern des näheren auseinandergesetzt, daß dieses Clearingverfahren das übliche Handelsverfahren für Deutschland war und daß ich zu jeder Zeit immer wieder anerkannt habe und festgestellt habe, daß diese Clearingschulden echte, wahre Schulden sind, die nach dem Kriege in der Valuta der Kaufkraft, wie sie entstanden, zurückbezahlt werden müssen. Also hier kann ich keine Ausplünderung feststellen. Im übrigen muß ich grundsätzlich immer wieder betonen, daß ich für die Wirtschaft in den besetzten Gebieten nicht zuständig war, daß ich dort keine Anweisungsvollmacht hatte, sondern daß ich nur soweit dort beteiligt war als ich zu den einzelnen Stellen, ebenso wie alle anderen Ressorts, Beamte abstellte, und daß natürlich zwischen diesen Stellen und den Ressorts in der Heimat eine Zusammenarbeit bestand. Aber die Verantwortung für die Wirtschaft in den besetzten Gebieten übernehme ich nicht, das hat auch der Reichsmarschall ausdrücklich anerkannt, daß die volle Verantwortung hierfür auf ihn fällt, soweit es auf die Wirtschaftsfrage ankommt.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich verstehe, daß Sie mitgearbeitet haben. Sie haben mitgearbeitet, aber die Verantwortung wollen Sie nicht tragen. Sie sagen, daß der Referent gesprochen habe. Erinnern Sie sich nicht an Ihre Aussagen, die Sie während Ihres Verhörs am 22. Oktober 1945 gemacht haben?


FUNK: Ich weiß nicht was für Aussagen...


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Als von dem Zwangseinsatz der ausländischen Arbeiter gesprochen wurde, wurden Sie gefragt, ob Sie darüber wußten und ob Sie dagegen protestiert haben. Stimmt das nicht? Sie sagten: »Nein, warum sollte gerade ich Protest dagegen erheben?«


FUNK: Nein, das stimmt nicht. Ich habe Protest dagegen erhoben, gegen zwangsweise Eintreibung der Arbeiter und auch dagegen, daß so viele Arbeiter aus den besetzten Gebieten herausgenommen wurden, daß dort in der Wirtschaft nicht mehr produziert werden konnte. Das stimmt nicht.


STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich habe noch eine letzte Frage: Erinnern Sie sich an einen Artikel, der in der Zeitung »Das Reich« am 18. August 1940 erschien, und zwar im Zusammenhang [218] mit Ihrem 50. Geburtstag. Dieser Artikel trägt die Überschrift »Walther Funk, als Pionier nationalsozialistischen Wirtschaftsdenkens«.

Ich möchte einige Auszüge aus diesem Artikel zitieren:

»Seit 1931, als persönlicher Wirtschaftsberater und -beauftragter des Führers tätig und so der unermüdliche Mittelsmann zwischen Partei und Wirtschaft, ist Walther Funk zum Wegbereiter einer neuen geistigen Haltung des deutschen Unternehmertums geworden.

Wenn beim Umbruch 1933 der mehr als ein Jahrzehnt das deutsche öffentliche Leben beherrschende Gegensatz zwischen Politik und Wirtschaft, insbesondere Politik und Unternehmertum von heute auf morgen fortgewischt war, wenn von Anfang an eine sich dann ständig steigernde Hingabe an das Ganze zur selbstverständlichen Richtschnur aller Arbeit wurde, so ist dies mit das verdienstvolle Ergebnis der in Rede und Schrift gleich umfassenden Aufklärungsarbeit, die vor allem Funk, namentlich seit 1939, geleistet hatte.«

Und sodann im letzten Abschnitt dieses Artikels:

»Walther Funk ist sich selbst treu geblieben, weil er war, ist und bleiben wird ein Nationalsozialist, ein Kämpfer, der alle Arbeit dem Siege der Ideale des Führers weiht.«

Wie die Ideale des Führers aussehen, das wissen wir und auch die ganze Welt. Erkennen Sie an, daß dieser Artikel eine richtige Einschätzung Ihrer Arbeit und Ihrer Person enthält?

FUNK: Im großen und ganzen, ja.

STAATSJUSTIZRAT RAGINSKY: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.


[Dr. Dix nähert sich dem Rednerpult.]


VORSITZENDER: Was wollen Sie sagen, Dr. Dix?

DR. DIX: Ich habe nur eine Frage an den Zeugen, die ausgelöst worden ist durch das Kreuzverhör von Mr. Dodd, die ich nicht eher stellen konnte, da der Anlaß zu dieser Frage erst durch Mr. Dodd gegeben wurde.


VORSITZENDER: Jawohl, fahren Sie fort.


DR. DIX: Herr Zeuge! Mr. Dodd hat Ihnen ein Vorverhör Ihrerseits vorgehalten, wonach Schacht nach seinem Abgang noch ein Zimmer in der Reichsbank gehabt haben soll. Sie haben hier die Zeugenbekundung Schachts gehört. Er hat hier eindeutig bekundet, daß er kein Zimmer in der Reichsbank gehabt hat, daß vielmehr die Reichsregierung ihm ein Zimmer in seiner Wohnung zur Verfügung gestellt hat durch entsprechenden Beitrag zur Miete [219] und daß die Reichsregierung ihm eine Sekretärin bezahlt hat, die er von der Reichsbank mitgenommen hatte, die nunmehr von der Reichsregierung und nicht mehr von der Reichsbank bezahlt wurde. Das war die Aussage Schachts. Durch Ihre Antwort an Mr. Dodd ist nicht ganz eindeutig geklärt worden, ob Sie an der Richtigkeit dieser Aussage Schachts irgendwelchen Zweifel äußern wollten. Ich bitte dazu Stellung zu nehmen.


FUNK: Ich kenne die Zimmerverhältnisse von Herrn Dr. Schacht nicht. Mir ist seinerzeit mitgeteilt worden in der Reichsbank, daß er noch öfters zu der Reichsbank käme und daß ein Zimmer für ihn reserviert wäre. Wenn diese Mitteilung nicht richtig ist, so kann ich dafür nichts. Ich zweifle nicht daran, daß das, was Herr Dr. Schacht gesagt hat, richtig ist. Er muß seine Zimmerverhältnisse ja besser kennen als ich.


VORSITZENDER: Herr Dr. Sauter! Wollen Sie den Angeklagten rückverhören?


DR. SAUTER: Herr Präsident! Wir tun uns bei dieser Schlußvernehmung des Angeklagten Dr. Funk etwas schwerer als in anderen Fällen, und zwar deshalb, weil namentlich heute die Übersetzung erhebliche Schwierigkeiten machte. Ich selbst habe das, was hier gesprochen worden ist, das muß ich offen gestehen, nur zum Teil verstehen können. Beim Angeklagten wird es vielleicht ebenso sein. Und ich muß mir deshalb das Recht vorbehalten, Herr Präsident, daß ich nach Eintreffen des stenographischen Berichtes vielleicht die eine oder andere Berichtigung nachbringen werde, wenn sich aus dem Bericht die Veranlassung dazu ergeben sollte. Wir tun uns auch deshalb schwer, Herr Präsident, weil dem Angeklagten, Dr. Funk, im Laufe des Kreuzverhörs nicht nur eine große Zahl umfangreicher Dokumente vorgehalten worden ist, diese Überraschungen sind wir ja allmählich gewöhnt, sondern vor allem auch deshalb, weil der Angeklagte Funk sich verantwortlich äußern sollte, zu Urkunden, die von ihm nicht stammen, die seinen Tätigkeitsbereich nichts angehen, die er nicht...


VORSITZENDER: Herr Dr. Sauter! Es ist dem Gerichtshof überhaupt nicht aufgefallen, daß der Angeklagte Funk nicht in der Lage war, jede ihm vorgelegte Frage gründlich zu verstehen. Ich glaube, daß daher für Sie kein Grund besteht, irgendwie zu protestieren, und Sie sollten fortfahren, ihm die Fragen stellen, die Sie in dem Rückverhör an ihn richten wollen, das heißt, Fragen, die sich aus dem Kreuzverhör ergeben.


DR. SAUTER: Herr Präsident! Jedenfalls an unseren Apparaten hier an dieser Seite haben wir manche Fragen nicht verstehen können. Ob es an diesen Apparaten hängt oder an der ganzen Apparatur, das weiß ich nicht.


[220] VORSITZENDER: Wenn der Angeklagte Funk irgendeine Frage, die ihm gestellt wurde, nicht verstand, so hätte er das sagen können. Er hat es aber nicht gesagt. Er hat alle Fragen logisch und vollkommen richtig beantwortet. Wenn Sie wollen, können Sie ihn fragen, ob er irgendeine der ihm vorgelegten Fragen nicht verstanden hat.


DR. SAUTER: [zum Zeugen gewandt] Herr Funk! Es ist Ihnen von der Anklagevertretung unter anderem vorgehalten worden, daß Sie an der Ausplünderung Frankreichs mitgewirkt haben. Ist es nun in diesem Zusammenhang richtig, daß die Waren, die Konsumgüter, die aus Frankreich gekommen sind, vielfach auch hergestellt wurden aus Rohstoffen, die von Deutschland geliefert waren?


FUNK: Sicherlich. Wir haben fortlaufend naturgemäß Kohle, Koks, Eisen und andere Rohstoffe nach Frankreich geliefert, damit dort produziert werden konnte, besonders die Rohstoffe, über die die französische Wirtschaft nicht verfügte. Es fand ja ein sehr enger Produktionsaustausch und eine sehr enge Produktionsgemeinschaft zwischen der deutschen und der französischen Wirtschaft statt. Sogar organisatorisch waren hier die gleichen Formen angewandt worden.


DR. SAUTER: Herr Dr. Funk! Es ist vorhin ein Artikel teilweise verlesen worden, der zu Ihrem Geburtstag geschrieben worden ist. Kennen Sie den Verfasser dieses Artikels?


FUNK: Ja, aus früheren Jahren.


DR. SAUTER: Hat er für diesen Artikel von Ihnen irgendwelche tatsächlichen Unterlagen bekommen?

FUNK: Nein.


DR. SAUTER: Auch nicht erbeten?


FUNK: Nein. Ich habe von dem Artikel vorher nichts gewußt. Ich habe mir ja keinen Geburtstagsartikel bestellt.


DR. SAUTER: Eben. Sie haben also von dem Artikel nichts gewußt und infolgedessen besteht, wenn ich Sie recht verstehe, auch keine Gewähr, daß das, was in dem Artikel steht, auch tatsächlich vollkommen zutrifft?


FUNK: Nein. Aber ich finde die Tendenz in dem Artikel im allgemeinen sehr schön. Die Tendenz...


DR. SAUTER: Herr Zeuge! Der amerikanische Anklagevertreter hat Ihnen gestern diese Angelegenheit in Ihrer Verhandlung mit Rosenberg im Frühjahr 1941 vorgehalten und hat aus der Tatsache, daß Sie damals, wenige Monate vor dem Einmarsch in Rußland, die Verhandlungen mit Rosenberg gepflogen haben, anscheinend den Schluß ziehen wollen, sie hätten damit zugegeben oder [221] wollten zugeben, daß Sie von der Absicht Hitlers gewußt hätten, einen Angriffskrieg gegen Rußland zu führen. Sie sind zu diesem Punkt gestern nicht mehr zu Wort gekommen, deshalb möchte ich Ihnen nochmal Gelegenheit geben, das ganz klar herauszuarbeiten, was Sie da mals über die Absichten Hitlers geglaubt haben, als Sie im Frühjahr 1941 mit Rosenberg zu verhandeln hatten und was Sie über die Gründe einer etwaigen Kriegsmöglichkeit vorher erfahren hatten.


FUNK: Ich habe die Frage des Herrn amerikanischen Anklagevertreters nicht so aufgefaßt, daß ich von einem Angriffskrieg gegen Rußland etwas gewußt habe, sondern er hat ausdrücklich gesagt, von Kriegsvorbereitungen mit Bezug auf Rußland, denn ich hatte ja selbst vorher klargelegt, daß mir die Beauftragung Rosenbergs völlig überraschend gekommen ist, und, daß mir als Begründung für diese Beauftragung und für die Tätigkeit Rosenbergs sowohl von ihm wie von Lammers mitgeteilt wurde, daß der Führer mit einem Krieg gegen Rußland rechne, weil Rußland an der gesamten Ostgrenze starke Truppenzusammenziehungen vornehme, weil Rußland in Bessarabien und die Bukowina eingefallen wäre und weil die seinerzeitigen Verhandlungen mit Molotow den Beweis erbracht hätten, daß Rußland eine aggressive Politik auf dem Balkan und dem Ostseeraum verfolge, durch die sich Deutschland bedroht fühle und daß infolgedessen von deutscher Seite aus Vorbereitungen für einen eventuellen Krieg mit Rußland getroffen werden mußten. Es ist von mir auch hinsichtlich der Sitzung, die der Herr amerikanische Anklagevertreter erwähnt hat, ausdrücklich gesagt worden, daß ich die Währungsmaß nahmen, die hier besprochen wurden, gerade mit Rücksicht darauf gutgeheißen habe, daß man stabile Währungsverhältnisse in den besetzten Ostgebieten schuf. Ich war also dagegen, daß man eine deutsche Reichsmark dort einführte, die die russische Bevölkerung gar nicht angenommen hätte, weil sie sie nicht lesen konnte.


DR. SAUTER: Herr Zeuge! Der Herr sowjetrussische Ankläger hat vorhin immer wieder betont, daß Sie nicht bloß Reichbankpräsident und Reichswirtschaftsminister waren, sondern auch Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft. Sie haben das bereits richtiggestellt und darauf hingewiesen, daß schon gleich von Anfang an, als Sie ernannt wurden, praktisch Ihre Vollmachten als Generalbevollmächtigter der Wirtschaft auf Göring übergegangen sind, und daß, ich glaube im Dezember 1939, Ihre Vollmachten als Generalbevollmächtigter der Wirtschaft auch formell auf Göring übertragen wurden.


MR. DODD: Ich möchte nicht nur gegen die Form dieses Verhörs, sondern auch gegen seinen Inhalt Einspruch erheben. Tatsächlich [222] legt der Verteidiger selbst Zeugnis ab, und zwar über Angelegenheiten, über die der Zeuge bereits im direkten Verhör ausgesagt hat. Es ist klar, daß dies dem Gerichtshof als Gegenstand des Rückverhörs nicht helfen kann.

VORSITZENDER: Herr Dr. Sauter! Halten Sie es wirklich für angebracht, daß der Zeuge nochmals die Aussagen, die er bereits gegeben hat, wiederholt? Der einzige Zweck des nochmaligen Rückverhörs besteht darin, Irgendwelche Fragen, die im Kreuzverhör nicht genügend beantwortet wurden, klarzustellen. Der Zeuge hat sich bereits zu den Fragen, mit welchen Sie sich jetzt beschäftigen, geäußert, und zwar in dem gleichen Sinne, in dem Sie sie jetzt stellen.


DR. SAUTER: Ich habe diese Fragen, diese Feststellungen nur deshalb vorausgeschickt, weil ich jetzt eine Frage stellen will in Bezug auf eine Urkunde, die gestern erst vorgelegt worden ist, die bisher nicht vorgelegt war und zu der ich infolgedessen bisher nicht Stellung nehmen konnte. Und weil der sowjetrussische Anklagevertreter hier wiederholt die Behauptung aufgestellt hat, der Angeklagte sei auch noch während des Krieges Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft gewesen, obwohl das ja nicht stimmt, Herr Vorsitzender...


VORSITZENDER: Ich habe selbst gehört, wie der Zeuge wiederholt gesagt hat, daß er nicht Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft während des Krieges war. Er hat das wiederholt gesagt.


DR. SAUTER: Aber es ist von hier aus wiederholt worden. Herr Präsident, es ist gestern eine Urkunde vorgelegt worden, welche die Nummer EC-488...


VORSITZENDER: Mit welchem Dokument wollen Sie sich befassen?


DR. SAUTER: EC-488. Es ist gestern vorgelegt worden, EC-488, ein Schreiben vom 28. Januar 1939. Es steht groß auf der ersten Seite darauf »Geheim«. Hier im Original ist der Kopf, der mit Druckschrift angebracht ist, angegeben mit »Der Generalbevollmächtigte für die Kriegswirtschaft«. Soweit der Kopf des Briefbogens. Und hier ist nun das Wort »Krieg« ausdrücklich ausgestrichen, so daß man zum Schluß nur noch liest »Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft«. Es muß also vor dem 28. Januar 1939 der Titel – ich gebe ihn wörtlich wieder – »Der Generalbevollmächtigte für die Kriegswirtschaft« umgeändert worden sein in einen neuen Titel »Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft«. Da würde ich nun bitten, daß der Angeklagte...


VORSITZENDER: Ja, gut. Das Exemplar, das uns vorliegt, enthält das Wort »Krieg« überhaupt nicht.


DR. SAUTER: Auf meiner Photokopie ist das drauf.


[223] VORSITZENDER: Ich sehe es. Aber welche Frage wollen Sie stellen?


DR. SAUTER: Zu der Zeit, als dieser Brief geschrieben wurde, war Generalbevollmächtigter der Angeklagte Funk, und ich würde nun bitten, an ihn die Frage stellen zu dürfen, wie es sich erklärt, daß der Titel seiner Dienststelle, nämlich »Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft«, die Frage würde lauten, wie es sich erklärt, daß der Titel seiner Dienststelle »Generalbevollmächtigter für die Kriegswirtschaft« umgeändert wurde in den neuen Titel »Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft«?


FUNK: Der Grund liegt darin...


DR. SAUTER: Moment, Herr Dr. Funk!


VORSITZENDER: Ich habe Sie nicht gebeten, mit Ihrer Frage aufzuhören. Sie dürfen Ihre Frage stellen. Wie lautet die Frage?


DR. SAUTER: Bitte, Dr. Funk.


FUNK: Der Grund liegt darin, daß nach dem alten Reichsverteidigungsgesetz Schacht zum Generalbevollmächtigten für die Kriegswirtschaft ernannt worden war und nach dem zweiten Reichsverteidigungsgesetz, in dem ich ernannt wurde, wurde ich zum Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft ernannt, weil damals schon klarstand, daß die besonderen kriegswirtschaftlichen Aufgaben, also mit Rüstung, die eigentliche Kriegswirtschaft nicht mehr bei dem Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft lagen, sondern daß diesem im wesentlichen die Koordinierung der zivilen Wirtschaftsressorts oblag.


DR. SAUTER: Im Zusammenhang damit, Herr Präsident, darf ich vielleicht Ihre Aufmerksamkeit lenken auf eine andere Urkunde, die gestern vorgelegt wurde, nämlich 3562-PS. Hier ist der Kopf bereits richtig mit dem neuen Titel angegeben »Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft«. Also nicht mehr »Der Generalbevollmächtigte für die Kriegswirtschaft«. Das ist auch eine neue Urkunde, die erst gestern vorgelegt wurde. Gestern, Herr Präsident, wurde...


MR. DODD: Um die Angelegenheit richtigzustellen, Herr Vorsitzender. Das Dokument 3562-PS ist als Beweisstück vorgelegt worden, und zwar von Leutnant Meltzer, als der Fall gegen den Angeklagten Funk vorgetragen wurde.


VORSITZENDER: Herr Dodd: Habe ich nicht recht, wenn ich glaube, daß der Angeklagte Funk vom Beginn seines Verhörs an erklärte, daß er zum Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft ernannt wurde?


MR. DODD: Ja, bestimmt, Herr Vorsitzender, so habe ich es verstanden.


[224] VORSITZENDER: Und Sie haben dagegen keinen Einspruch erhoben?


MR. DODD: Wir haben der Tatsache, daß er es so gesagt hat, nicht widersprochen. Aber wir widersprechen der Behauptung, daß er in Wirklichkeit nur für die Wirtschaft war. Wir behaupten, daß er als Bevollmächtigter tatsächlich viel mit den Kriegsanstrengungen zu tun hatte.


VORSITZENDER: Jawohl. Aber er wurde nicht als solcher bezeichnet?


MR. DODD: Nein. Das Dokument EC-488 wurde ohnehin nicht deswegen vorgelegt, sondern nur, um zu zeigen, daß der Angeklagte sich darüber ausließ, was Kriegsgefangene nach einem Angriff tun sollten.


DR. SAUTER: Es wurde gestern ein Protokoll vorgelegt über die Vernehmung eines Hans Posse. Es ist das Dokument 3894-PS. Der Zeuge Hans Posse war früher Staatssekretär im Wirtschaftsministerium und als solcher stellvertretender Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft. Dieses Protokoll hat die Anklagevertretung deshalb vorgelegt, um zu zeigen, daß zwischen Funk und Göring angeblich ein Kampf um die Macht, wie es da heißt, bestanden habe.

Ich möchte aber aus diesem Protokoll einige andere Punkte dem Zeugen vorhalten, damit auch einige andere Punkte zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden.


[Zum Zeugen gewandt:]


Herr Zeuge! Das sagt zum Beispiel und das würde ich Sie fragen, ob das auch heute Ihre Auffassung ist, der Staatssekretär Hans Posse in diesem Dokument 3894-PS, Seite 2, der deutschen Übersetzung unten:

»Wie oft« – wurde er gefragt – »haben Sie an Funk Berichte in Verbindung mit Ihren Pflichten als stellvertretender Generalbevollmächtigter gegeben?«

Und der Zeuge antwortete dann wörtlich:

»Der Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft trat eigentlich niemals wirklich in Aktion.«


FUNK: Da muß ich das, was ich immer wieder gesagt habe und was von allen, die über diese Frage hier gehört worden sind, bestätigt worden ist, nochmals sagen, das war eine Stellung, die auf dem Papier stand.

DR. SAUTER: Dann wurde der Zeuge gefragt, mit welchem Endziel Sie, Herr Dr. Funk, gearbeitet hätten:

[225] »Dr. Posse« – heißt es – »stimmt es, daß das Büro des Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft eingerichtet wurde mit dem Ziel, alle wirtschaftlichen Tätigkeiten gleichzuschalten im Hinblick auf die Vorbereitung des Krieges?«

Der Zeuge antwortete dann wörtlich, ich zitiere:

»Das Ziel war, was ich gerade gesagt habe: Die widerstreitenden wirtschaftlichen Interessen auf ein Ziel auszurichten, aber von einer Vorbereitung des Krieges war keine Rede.«

Und ganz unten auf der nämlichen Seite 4 sagt dann der Zeuge wörtlich:

»Es ist richtig, daß der Zweck war, alle wirtschaftlichen Fragen gleichzuschalten, aber das Ziel war nicht, den Krieg vorzubereiten. Natürlich, wenn Kriegsvorbereitungen notwendig werden, war es auch die Aufgabe des Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft, sich mit dieser Frage zu befassen und die Dinge gleichzuschalten.«


FUNK: Der Herr Posse war ein alter, kranker Mann, den ich auf diesen Posten abgestellt hatte. Er war vorher Staatssekretär bei Schacht gewesen, und als ich das Ministerium übernahm, habe ich durch Göring einen neuen Staatssekretär bekommen, der leider nachher geisteskrank wurde und dann kam zu mir der Staatssekretär Dr. Landfried, und der Herr Posse, der auch noch als Staatssekretär formell im Wirtschaftsministerium war, hatte keine Beschäftigung mehr, infolgedessen habe ich ihm diesen geschäftsführenden Posten beim Generalbevollmächtigten für die Wirtschaft gegeben, und hier hatte er natürlich dauernde Schwierigkeiten; das OKW wollte, das Oberkommando der Wehrmacht oder der Wehrwirtschaftsstab wollte von Anfang an den Generalbevollmächtigten in seinen Zuständigkeiten kürzen, was aus dem Brief hervorgeht, der gestern vorgelegt wurde. Die zivilen Wirtschaftsressorts wollten ihm nicht parieren, weil sie an sich schon dem Beauftragten für den Vierjahresplan unterstellt waren und parieren mußten, und infolgedessen ist tatsächlich dieser unglückselige Generalbevollmächtigte für die Wirtschaft im wesentlichen auf dem Papier stehengeblieben.

VORSITZENDER: Wäre dies nicht ein geeigneter Augenblick für die Pause?


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 13, S. 186-227.
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