Nachmittagssitzung.

[317] [Der Zeuge Gisevius im Zeugenstand.]


DR. DIX: Der Vertreter der Russischen Anklage hat im Zusammenhang mit dem Anschluß Österreichs an Sie eine Frage gerichtet. Bei Beantwortung dieser Frage wurden Sie während Ihrer Antwort unterbrochen. Sie hatten gerade gesagt wörtlich: »Aber die Form...« Ich bitte Sie, diese Antwort jetzt zu Ende zu führen.

GISEVIUS: Ich wollte zum Ausdruck bringen, daß Schacht zweifellos gegen diese Form des Anschlusses war.


DR. DIX: Dann noch eine letzte Frage zu dem sogenannten Zwischenfall von gestern. Ich habe mich gestern mit Ihnen über diesen Zwischenfall unterhalten und Ihnen über die Persönlichkeit meines Herrn Kollegen Stahmer eine Erklärung abgegeben mit der Ermächtigung, von dieser Erklärung jederzeit Gebrauch zu machen. Ich bitte Sie, jetzt diese Erklärung dem Gericht abzugeben.


JUSTICE JACKSON: Darf ich hier mit einem Einwand unterbrechen? Meiner Ansicht nach ist diese Art und Weise, den Gerichtshof zu unterrichten – falls er von irgend etwas unterrichtet werden sollte –, höchst ungewöhnlich, daß nämlich Dr. Dix dem Zeugen sagt, was der Zeuge dem Gerichtshof sagen soll.

Ich habe nichts dagegen, wenn der Zeuge dem Gerichtshof erzählt, was er aus eigener Kenntnis weiß. Ich erhebe aber Einspruch dagegen, daß der Zeuge aufgefordert wird, das zu erzählen, was Dr. Dix ihm erlaubt hat, dem Gerichtshof mitzuteilen. Ich bin der Ansicht, daß dieses eine höchst ungewöhnliche Art ist, die Dinge zu klären.


DR. DIX: Nein, so ist das nicht. Ich habe zu Dr. Gisevius eine Bemerkung über Herrn Stahmer gemacht. Das ist ein Vorfall zwischen ihm und mir. Ich lege Wert darauf, daß diese meine Bemerkung von dem Zeugen erzählt und bekundet wird. Es ist doch ein Vorgang, den er beobachtet hat.

Ich ziehe es vor, mir vor dem Zeugen bestätigen zu lassen, daß ich ihm das erklärt habe. Ich sehe nicht ein, was daran ungewöhnlich sein soll. Ich bitte das zu entscheiden, sonst würde ich die Erklärung abgeben; aber ich halte es für besser, der Zeuge kann bekunden, daß ich ihm das gleich nach dem Vorfall gestern gesagt habe.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie dem Zeugen die Frage wohl stellen können.


DR. DIX: Also, ich bitte, ich habe Ihnen meine Frage gestellt, und Sie dürfen sie jetzt beantworten.


[317] VORSITZENDER: Ich bin nicht mehr ganz sicher, wie Ihre Frage lautete, aber der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie die Frage stellen dürfen. War es etwas im Zusammenhang mit dem Vorfall, was der Zeuge uns noch nicht erzählt hat, was er aber noch sagen möchte?


DR. DIX: Die Frage bezieht sich auf ein Gespräch zwischen dem Zeugen und mir. Also, Herr Zeuge, was habe ich Ihnen gestern gesagt?


GISEVIUS: Sie haben mir sofort zum Ausdruck gebracht, daß nach Ihrer Meinung Ihr Kollege Stahmer keinen unzulässigen Druck auf mich ausüben wollte, sondern daß dieser unzulässige Druck von dem Angeklagten Göring ausging.


DR. DIX: Ich habe keine Fragen mehr.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Waren Sie während des Krieges...


VORSITZENDER: Herr Dr. Seidl! Wollen Sie noch einmal Fragen stellen?


DR. SEIDL: Herr Vorsitzender, ich wollte nur eine Frage stellen...


VORSITZENDER: Ich habe nicht an die Zeit gedacht, die Sie in Anspruch nehmen würden, sondern ob es Ihnen erlaubt werden soll, noch Fragen zu stellen. Bitte, fahren Sie fort, Dr. Seidl.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Waren Sie während des Krieges zu irgendeiner Zeit im Nachrichtendienst einer ausländischen Macht tätig?


GISEVIUS: Zu keinem Zeitpunkt.


DR. SEIDL: Es ist auch nicht richtig...


VORSITZENDER: Das ist keine Frage, die Sie dem Zeugen im Rückkreuzverhör stellen sollten.


DR. SEIDL: Es ist eine Frage, Herr Vorsitzender, die sich auf die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen bezieht. Wenn sich ergeben sollte, daß dieser Zeuge, der deutscher Reichsangehöriger ist oder mindestens war, sich bei einem Nachrichtendienst einer ausländischen Macht betätigt hat, dann ist das eine Tatsache, die von Bedeutung für die Glaubwürdigkeit des Zeugen ist.


JUSTICE JACKSON: Ich bitte auch etwas dazu sagen zu dürfen. Erstens bin ich nicht der Ansicht, daß der Zeuge irgendeinem Angriff ausgesetzt werden sollte. Zweitens möchte ich zu erwägen geben, daß es nicht gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen spricht, daß er dieser Art von Organisation Widerstand gelei stet hat. Ich glaube, daß der Angriff auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen, falls einer gemacht werden sollte – er ist für die Angeklagten vereidigt worden und ist kein Zeuge der Anklagebehörde –, daß [318] dieser Angriff unangebracht und kein richtiger Angriff ist, und daß der Inhalt der Frage sich nicht auf Glaubwürdigkeit bezieht.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof erlaubt Ihnen, die Frage zu stellen, Dr. Seidl.


DR. SEIDL: Beantworten Sie dann bitte noch einmal, unter Berufung auf Ihren Eid, meine Frage.


GISEVIUS: Herr Rechtsanwalt! Es ist gar nicht nötig, daß Sie mich noch einmal auf meinen Eid aufmerksam machen. Ich habe gesagt, daß ich in keinem ausländischen Nachrichtendienst stand. Ich stand im Dienste einer guten, sauberen, deutschen Sache.


DR. SEIDL: Haben Sie während des Krieges von einer der Mächte, mit denen Deutschland sich im Kriegszustand befand, Geldzuwendungen erhalten?


GISEVIUS: Nein.


DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt, was die Buchstaben O S S bedeuten?


GISEVIUS: Jawohl.


DR. SEIDL: Was bedeuten diese Buchstaben?


GISEVIUS: Sie bedeuten den Organisationsnamen eines amerikanischen Nachrichtendienstes.


DR. SEIDL: Mit dieser Organisation hatten Sie nichts zu tun?


GISEVIUS: Ich habe mit mehreren Mitgliedern dieser Organisation freundschaftliche und politische Beziehungen unterhalten.


DR. SEIDL: Ich habe keine Fragen mehr an den Zeugen.


VORSITZENDER: Ich hoffe, daß die Herren Verteidiger sich daran erinnern, daß sie schon alle Gelegenheit zum Kreuzverhör gehabt haben und daß sie nicht...


DR. EGON KUBUSCHOK, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON PAPEN, VERTEIDIGER FÜR DIE REICHSREGIERUNG: Die Person von Papen ist erst im Kreuzverhör des amerikanischen Anklagevertreters erwähnt worden. Infolgedessen konnte ich nicht vorher fragen.

Herr Zeuge! Sie verneinten gestern eine Frage des amerikanischen Hauptanklagevertreters, ob der Angeklagte von Papen jemals irgendwie einen Protest eingelegt hätte. Sie wiesen allerdings einschränkend dar auf hin, daß irgendein Schreiben von von Papen an das Innenministerium nicht gerichtet worden sei.

Zur Erklärung möchte ich wissen, ob diese Ihre Feststellung sich lediglich auf das Innenministerium bezieht. Auf Seite 133 Ihres Buches wiesen Sie nämlich darauf hin, daß eine der Hauptbeschäftigungen des Angeklagten von Papen als Vizekanzler in der[319] Einreichung von Protestschreiben bestanden habe, und daß er diese Proteste vor allem an Hindenburg und Göring gerichtet habe.


GISEVIUS: Ich habe letzteres heute oder gestern nochmals hervorgehoben. Irgendein Protest Papens an den zuständigen Polizeiminister nach dem 30. Juni 1934 ist mir dienstlich nicht bekanntgeworden. Ich kann nur sagen, es wäre eine außerordentliche Stützung des Polizeiministeriums gewesen, wenn ein solcher Protest mit den näheren Beschreibungen der Ermordung des engsten Mitarbeiters von Papens ins Innenministerium gekommen wäre. Dann wäre ja wohl dieses Gerücht von dem Selbstmord oder dem zweifelhaften Ableben Boses und Jungs nicht so in die Öffentlichkeit gelangt.


DR. KUBUSCHOK: Glauben Sie nicht aber, daß es verständlich ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Stellung Fricks, der verhältnismäßig kleinen Stellung von Frick oder unwirksamen Stellung von Frick, daß man derartige Proteste an übergeordnete Stellen anbringt, wenn man hierzu die Möglichkeit hat?


GISEVIUS: In dem Augenblick, wo sich die Minister auf der Standpunkt stellten, sie könnten sich nur an die übergeordnete Stelle, also den Diktator selber wenden, sprengten sie ja von sich aus die verfassungsmäßige Zuständigkeit einzelner Ministerien und des Reichskabinetts. Es wäre von großer Bedeutung gewesen, wenn Herr von Papen damals den formell gegebenen Weg eingehalten hätte.


DR. KUBUSCHOK: Sie bestreiten aber nicht in Übereinstimmung mit Ihrem Buche, daß von Papen auch in anderen Fragen bei diesen übergeordneten Stellen sehr viele Proteste erhoben hat?


GISEVIUS: Nein, Proteste hat er sehr oft erhoben.


DR. KUBUSCHOK: Sie haben gestern im Zuge Ihrer allgemeinen Feststellungen eine ungünstige Charakterisierung des Angeklagten von Papen gegeben. Diese Charakterisierung deckt sid mit der in Ihrem Buche enthaltenen. In Ihrem Buche gehen Sie hierbei auf einige Einzelheiten ein, aus denen Sie Ihre Schlüsse ziehen. Da der Angeklagte von Papen in Ihrem Buche einen verhältnismäßig kleinen Raum einnimmt, Sie mit ihm in Ihrer Dienst Stellung wohl auch keinerlei Konnex gehabt haben, so sind Sie bei Ihren tatsächlichen Angaben wohl auf Informationen Dritter angewiesen gewesen. Da diese, soweit sie von Papen betreffen sämtlich unrichtig sind, muß ich ganz kurz auf sie eingehen.

Erstens: Sie gehen davon aus, daß von Papen trotz der Ereignisse des 30. Juni nicht demissioniert habe.

Historisch richtig ist dagegen, daß Papen schon nach dem Publikationsverbot seiner Marburger Rede demissioniert hat, daß über diese Demission Verhandlungen zwischen Hitler und Hindenburg [320] schwebten, und daß Hitler unmittelbar nach Papens Freilassung am 3. Juli auf dessen abermalige Forderung die Demission angenommen, ihre Veröffentlichung jedoch, trotz entgegenstehender Forderung Papens, erst für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen hat.

Ist es möglich, Herr Zeuge, daß Sie über diesen internen Vorgang nicht richtig informiert worden sind?


GISEVIUS: Es ist durchaus möglich, daß ich interne Vorgänge nicht erfahren habe. Ich möchte aber betonen, daß ein Minister oder Vizekanzler zu einer gewissen Publizität seiner Meinung und Entschlüsse verpflichtet ist, und ich kann nur sagen, gleichgültig, was Papen intern mit Hitler besprochen hat, so hat er seine Rücktrittsabsichten oder den bereits vollzogenen Rücktritt vor dem deutschen Volke meisterhaft zu verbergen gewußt, und darauf kommt es an.


DR. KUBUSCHOK: Ist Ihnen bekannt, daß zu diesem Punkt gerade der Angeklagte von Papen wenige Wochen vorher die schlechtesten Erfahrungen gemacht hatte, als man seine freimütige Meinungsäußerung in der Marburger Rede in der Presse unterdrückte und allen, die diese Rede verbreiteten, Strafen ausgesetzt hatte?


GISEVIUS: Es ist mir bekannt, weil wir entrüstet waren, daß ein Vizekanzler des Deutschen Reiches sich in dieser Weise das Wort verbieten ließ, und ich glaube, der 30. Juni wäre nicht so blutig über die Bühne gegangen, was die Toten auf der bürgerlichen Seite betraf, wenn damals rechtzeitig von dem Vizekanzler von Papen ein mannhaftes Nein, ein sichtbares Nein, gesprochen worden wäre.


DR. KUBUSCHOK: Ich habe eben vorhin ausgeführt, und Sie berücksichtigen das bei Ihrer Antwort nicht, daß von Papen tatsächlich auf Grund des Publizitätsverbotes seiner Marburger Rede demissioniert hatte.

Zweitens: Sie gehen davon aus, daß von Papen an der Kabinettssitzung vom 3. Juli teilgenommen habe, in der das Gesetz beschlossen worden ist, daß die Maßnahmen im Zuge des 30. Juni als Staatsnotwehr rechtens sind. Ist Ihnen bekannt, daß von Papen an dieser Sitzung nicht teilgenommen hat, daß er viel mehr, gerade freigelassen, in die Reichskanzlei kam, während die Sitzung tagte, und Hitler ihn aus der Sitzung in das Nebenzimmer bat; daß von Papen seine Demission abermals forderte und von Hitler erhielt und daraufhin sofort die Reichskanzlei verließ, ohne an der Sitzung teilzunehmen?


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, ob es dem Zeugen möglich ist, Ihren Fragen zu folgen. Sie sind so lang und enthalten so viele Tatsachen, daß es für jeden sehr schwierig ist, ihnen zu folgen. Es ist auch für den Gerichtshof sehr schwierig.


[321] DR. KUBUSCHOK: Der Kernpunkt der Frage war, daß von Papen an der Kabinettssitzung vom 3. Juli nicht teilgenommen hat. Meine Frage an den Zeugen...


VORSITZENDER: Herr Dr. Kubuschok! Weshalb fragen Sie den Zeugen nicht, ob er weiß, ob er daran teilgenommen hat oder nicht? Wenn das die Frage ist, die Sie stellen wollen, warum stellen Sie sie nicht?


DR. KUBUSCHOK: Meine Frage geht lediglich dahin, ob seine gegenteilige Feststellung im Buche auch durch einen Informationsirrtum von dritter Seite erklärt werden kann.


GISEVIUS: Das ist erklärlich durch die falsche Information, durch das Stillschweigen von Papens, durch das, als es an die deutsche Öffentlichkeit gekommen ist, auch ich irregeführt wurde.


DR. KUBUSCHOK: Drittens: Sie gehen davon aus, daß von Papen nachher zwar zu Hindenburg gereist sei, jedoch keinen genügenden Protest gegen die Maßnahmen erhoben habe. Ist Ihnen bekannt, daß von Papen alles versucht hat, um zu Hindenburg zu kommen, daß er aber von Hindenburg ferngehalten worden ist, und daß er seit dem 30. Juni zum erstenmal erst nach Hindenburgs Tod nach Neudeck, dem Sitz Hindenburgs, gekommen ist? Ist auch die entgegenstehende Feststellung in Ihrem Buche möglicherweise auf einen Informationsirrtum zurückzuführen?


GISEVIUS: Ja, wenn Sie mir sagen, daß er noch nicht einmal als Vizekanzler des Reiches zu dem Reichspräsidenten gekommen ist und daß er trotzdem in seinem Amte blieb, trotzdem es ausländische Journalisten gab, trotzdem es ein ausländisches Diplomatenkorps gab, trotzdem es genug Deutsche gegeben hat, die hörten und sahen – wenn Sie mir dieses alles sagen, werde ich von diesem Verhalten eines deutschen Vizekanzlers Kenntnis nehmen.


DR. KUBUSCHOK: Sie vergessen allerdings, Herr Zeuge, daß er seit mehreren Wochen bereits Vizekanzler a. D. war und kein Amt mehr hatte.

Viertens: Sie gehen davon aus, daß von Papen an der Reichstagssitzung teilgenommen habe, in der die Maßnahmen des 30. Juni gerechtfertigt wurden. Ist Ihnen bekannt, daß von Papen trotz der Aufforderung von Hitler an dieser Sitzung nicht teilgenommen hat? Können Sie auch in diesem Punkt falsch informiert worden sein.


GISEVIUS: Ich glaube, Sie haben mich darüber schon einmal gefragt.


DR. KUBUSCHOK: Nein, das ist nicht die Kabinettssitzung, das ist die Reichstagssitzung.


GISEVIUS: Ja, dann muß ich falsch informiert sein.


[322] DR. KUBUSCHOK: Danke.


[Dr. Laternser tritt an das Pult.]


GENERAL RUDENKO: Herr Vorsitzender! Es scheint mir, daß die Verteidigung bereits die Möglichkeit hatte, diesen Zeugen zu vernehmen. Nachdem dieser Zeuge von der Anklagebehörde bereits vernommen wurde und das Kreuzverhör nun zu Ende ist, kommt die Verteidigung noch einmal auf das Verhör dieses Zeugen zurück.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß er vollkommen in der Lage ist, die Verhandlung selbst zu leiten ohne eine derartige Unterbrechung. Wir werden uns mit Dr. Laternser beschäftigen, wenn er seinen Antrag zum Kreuzverhör stellt.


GENERAL RUDENKO: Ich verstehe, nur wollte ich in diesem Zusammenhang bemerken, daß wir bestrebt sind, den Prozeß so weit wie möglich abzukürzen; deshalb wünscht die Anklagevertretung, daß auch die Verteidigung sich danach richtet.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich habe noch einige Fragen an den Zeugen zu stellen, die sich aus dem Kreuzverhör, dem der Zeuge unterzogen worden ist, ergeben haben. Ich nehme an, daß gegen die Befragung keine Bedenken seitens des Gerichts bestehen werden.


VORSITZENDER: Wenn Sie sich aus seinem Kreuzverhör ergeben, nein.


DR. LATERNSER: Herr Zeuge! Sie haben gestern auf die Frage des amerikanischen Anklagevertreters die Meinung geäußert, daß ein Putsch gegen das damals bestehende Regime nur bei einem Zusammengehen mit der Generalität möglich gewesen sei, daß aber die vielen Unterredungen, die stattgefunden haben, ein Zusammengehen nicht hätten herbeiführen können. Ich wollte Sie nun fragen, Herr Zeuge, mit welchen Generalen haben Sie persönlich über bestehende Putschabsichten seitens Ihrer Gruppe gesprochen?


VORSITZENDER: Sie sind doch nicht an allen Generalen der Wehrmacht interessiert. Sie sind nur an denjenigen interessiert, die als verbrecherische Gruppe angeklagt sind.


DR. LATERNSER: Jawohl.


VORSITZENDER: Sie müssen die Frage an diese richten, oder sie mit Bezug auf diese Generale stellen.


DR. LATERNSER: Jawohl, Herr Präsident! Dann bitte ich das Gericht, dem Zeugen den Kreis des Generalstabs und Oberkommandos beschreiben zu dürfen, damit er diese Frage beantworten kann.


VORSITZENDER: Sie können ihn, glaube ich, fragen, ob er Verbindung zu irgendwelchen Mitgliedern des Generalstabs hatte, [323] zu denjenigen, die als verbrecherische Gruppe angeklagt sind. Sie wissen, wer diese Generale sind.


DR. LATERNSER: Jawohl, ich werde dem Zeugen eine kurze Vorbemerkung machen und dann die Frage im Anschluß daran stellen. Herr Zeuge...


VORSITZENDER: Wie lautet nun die Frage, die Sie stellen wollen?


DR. LATERNSER: Damit der Zeuge die Frage in der durch das Gericht gewünschten Einschränkung versteht, möchte ich dem Zeugen zunächst eine kurze Erklärung geben über den Kreis der Personen, die zu der Gruppe gehören, und ihn im Anschluß daran fragen, mit welchen dieser Personen er persönlich gesprochen hat, um sie für die Putschabsichten seitens seiner Gruppe zu gewinnen. Auf andere Weise...


VORSITZENDER: Wenn Sie sich kurz fassen...


DR. LATERNSER: Herr Zeuge! Unter der Gruppe Generalstab und Oberkommando werden die Inhaber von gewissen Dienststellungen in einem Zeitraum von Februar 1938 bis Mai 1945 zusammengefaßt. Diese Dienststellungen sind folgende. Die Oberbefehlshaber der Wehrmachtsteile...


VORSITZENDER: Sie wollen doch nicht etwa alle Mitglieder der Gruppe aufzählen, alle 130?


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Die Aufzählung ist ziemlich kurz; auf andere Weise kann ich die Frage nicht einschränken, wie es vom Hohen Gericht gewünscht wird.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, was Sie meinen. Ich fragte Sie, ob Sie beabsichtigen, alle 130 Generale oder Offiziere aufzuzählen?


DR. LATERNSER: Nein, Herr Präsident.

VORSITZENDER: Gut. Dann fahren Sie fort.


DR. LATERNSER: In der Gruppe sind zusammengefaßt die Inhaber von gewissen Dienststellungen. Kurz gesagt, alle diejenigen, die in dem Zeitraum von Februar 1938 bis Mai 1945 Oberbefehlshaber waren.

Nun frage ich Sie, mit welchen Generalen dieser Gruppe haben Sie persönlich gesprochen, und zwar über das Thema Putschabsicht, um sie zu einer Mitwirkung an einem eventuellen Putsch zu veranlassen.


GISEVIUS: Sie meinen Oberbefehlshaber von Gruppen?


DR. LATERNSER: Von Armee-, Heeresgruppen, Wehrmachtsteilen und Generalstabschefs der Wehrmachtsteile.


[324] GISEVIUS: Also, ich habe schon genannt den Namen Halder, Brauchitsch.


DR. LATERNSER: Eine Frage, Herr Zeuge: Haben Sie mit Feldmarschall von Brauchitsch über eine Putschabsicht gegen das Regime oder gegen die Gestapo gesprochen?


GISEVIUS: Ich habe über beides mit ihm gesprochen, und bei beidem hat er zunächst ja gesagt, und nachher mit Nein gehandelt. Ich habe mit Halder und Witzleben gesprochen; mit Kluge war ich von früher gut bekannt; ich weiß nicht, zu welchem Zeitpunkt er in die Kategorie, die Sie meinen, eingerückt ist. Jedenfalls ist mein Strang zu ihm nie abgerissen; mag sein, daß ich den einen oder anderen noch gesprochen habe, der in diese Kategorie noch hineingehörte.


DR. LATERNSER: Ja, aber es ist doch immerhin ein großes Ereignis, wenn man mit einem höheren Führer über Putschabsichten spricht; das würde Ihnen doch jetzt noch in Erinnerung sein, wenn Sie mit einem Feldmarschall darüber gesprochen haben würden?


GISEVIUS: So ein großes Ereignis war es nun wieder nicht, Herr Rechtsanwalt. Feldmarschalle waren auch nicht so große Leute im Dritten Reich.


VORSITZENDER: Herr Dr. Laternser! Die Tatsache, daß diese Generale angesprochen wurden und sich weigerten, an einem Putsch teilzunehmen, ist kein Verbrechen im Sinne des Statuts.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich habe gestern bereits ausgeführt, daß dieser Punkt sehr wichtig ist, weil er die Annahme einer Verschwörung ausschließen würde.


VORSITZENDER: Ich befürchte, Herr Dr. Laternser, daß es keinen Zweck hat, wenn Sie mir antworten, daß ein Punkt sehr wichtig ist. Was ich Sie fragte, war, warum es erheblich sein soll, zu zeigen, daß diese Generale einen Putsch gegen das Regime besprachen. Ich halte Ihnen vor, daß das kein Verbrechen im Sinne des Statuts ist.


DR. LATERNSER: Jawohl, aber dieser Umstand würde die Annahme einer Verschwörung, die von der Anklagebehörde behauptet wird, ausschließen.


VORSITZENDER: Aber schließt es die Möglichkeit einer Verschwörung, die Führung eines Angriffskrieges aus? Es hat nichts damit zu tun.


DR. LATERNSER: Ich habe das eben nicht richtig verstanden.


VORSITZENDER: Die Frage eines Putsches gegen das Regime in Deutschland scheint mir nicht unbedingt mit einer Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges etwas zu tun zu haben; deshalb ist alles, was mit einem Putsch gegen das Regime in Deutschland [325] zusammenhängt, nicht erheblich für die Frage, mit der Sie sich zu befassen haben.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Die Verschwörung wird doch gerade angenommen mit Rücksicht auf die Angriffskriege, und eine Verschwörung würde dann ausgeschlossen sein, wenn die betreffenden hohen militärischen Führer sich gegen das Regime gewendet haben, und zwar in einer derartig starken Form, daß sie Putschabsichten besprochen und auch durchgeführt haben.


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die Frage, die Sie der Meinung des Gerichtshofs nach stellen wollen, richtig gestellt, so lauten soll, daß Sie fragen, welche der Generale bereit waren, an einem Putsch teilzunehmen. Diese Frage dürfen Sie stellen.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Um feststellen zu können, inwieweit bei dem gesamten Kreis eine Bereitwilligkeit vorhanden war, muß ich den Zeugen fragen, mit wievielen er gesprochen hat, und wieviele davon sich bereit erklärt haben, mitzumachen.


VORSITZENDER: Ich denke, das können Sie ihn fragen – wieviele? Fragen Sie ihn, wieviele?


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Das war ja die Frage, die ich eingangs gestellt hatte.


VORSITZENDER: Ich habe gesagt, daß Sie die Frage stellen dürfen.


DR. LATERNSER: Ja, Herr Präsident.

Herr Zeuge! Mit wieviel Generalen der Gruppe haben Sie darüber gesprochen?


GISEVIUS: Im Laufe der Jahre mögen das ein Dutzend oder mehrere Dutzend gewesen sein; aber ich möchte hier feststellen, daß es mehr die Aufgabe des Generaloberst Beck und Osters oder Canaris' gewesen war, mit diesen Herren zu sprechen, als meine Aufgabe. Das, was Sie an Namen hören wollen, werden Sie also weniger durch mich hören; andererseits kann ich Ihre Frage abkürzen insofern, daß eben leider nur wenige führende Generale in den Positionen, die unter Anklage stehen, jemals ernsthaft ihren Willen bekundet haben, dieses System mitzustürzen.


DR. LATERNSER: Herr Zeuge! Das will ich ja gerade feststellen. Sie haben mit Feldmarschall von Brauchitsch, von Witzleben und Halder gesprochen?


GISEVIUS: Und Olbricht.


DR. LATERNSER: Ja, der gehört aber nicht der Gruppe an. Also mit diesen Dreien haben Sie gesprochen?


GISEVIUS: Und mit Kluge.


[326] DR. LATERNSER: Bezüglich der Putschabsichten?


GISEVIUS: Ja, selbstverständlich.


DR. LATERNSER: Und von diesen Vieren, die Sie eben genannt haben, hat Ihnen Feldmarschall von Witzleben eine Zusage gegeben?


GISEVIUS: Nein, Zusagen gaben sie zunächst immer alle. Nur Witzleben stand zu seinem Wort.

DR. LATERNSER: Nahm er damals an diesem Putsch teil?


GISEVIUS: Ja.


DR. LATERNSER: Ich habe Sie gestern richtig verstanden, als Sie sagten, daß der Putsch vom 20. Juli in der Hauptsache von der Wehrmacht ausgegangen ist, also von der Generalität und den Generalstabsoffizieren, und daß diese die Absicht hatten, den Kreis der Beteiligten am 20. Juli möglichst klein zu halten?


GISEVIUS: Nein, so genau habe ich es nicht gesagt. Ich will so sagen: Einen Putsch können ja in einem Terrorsystem nur die Militärs machen; insofern ist es richtig, daß die Generale, die wenigen, die sich beteiligten, Träger des Putsches waren. Das Schwergewicht des 20. Juli lag jedoch bei der breiten Front von Zivilisten, die seit Jahren um die Generale kämpften und am laufenden Band von diesen Generalen enttäuscht wurden; und nur deshalb, weil immer wieder die Zusagen der Generale gebrochen wurden, entschlossen wir uns, am 20. Juli diesmal zu warten, bis die Generale wirklich gehandelt hatten, um nicht wieder vielen Zivilisten unnötige Hoffnungen und Gewissensbelastungen zu bereiten. So habe ich die Einschränkung gemeint.


DR. LATERNSER: Also, der einzige Putsch, bei dem es allein zu einer Ausführungstat gekommen ist, ist getätigt worden von der Generalität und vom Generalstab?


GISEVIUS: Und Zivilisten.


DR. LATERNSER: Jawohl. Und das Haupt dieser Gruppe war ja, wie Sie angegeben haben, Generaloberst Beck?


GISEVIUS: Jawohl.


DR. LATERNSER: Und dieser gehörte ja auch zu dieser Gruppe, die angeklagt ist unter dem Namen »Generalstab und Oberkommando«.

Nun eine weitere Frage: Wissen Sie von Verbindungen dieser hohen militärischen Führer mit dem Finanzminister Popitz, der selbst auch Putschabsichten hatte, und zwar zum Zwecke der Beseitigung Hitlers sogar mit Himmler verhandelt haben soll. Wissen Sie etwas darüber?


GISEVIUS: Ja, das ist richtig. Popitz gab sich unendliche Mühe, die Generale zu einem Putsch und zu einem Attentat zu bewegen. [327] Ich bedauere, daß ich seinen Namen nicht rechtzeitig genannt habe. Auch er war einer derjenigen, der von 1938 oder 1939 an alles tat, um das System zu stürzen.


DR. LATERNSER: Haben Sie einmal mit Minister Popitz darüber gesprochen?


GISEVIUS: Ja, wiederholt.


DR. LATERNSER: Hat er Ihnen mal davon etwas gesagt, mit welchen hohen militärischen Führern er zu diesem Zweck in Verbindung gestanden habe?


GISEVIUS: Popitz hat vornehmlich mit Beck in Verbindung gestanden, hat sicherlich mit Witzleben in Verbindung gestanden, er hat mit Halder in Verbindung gestanden und mit Brauchitsch. Die Liste der Enttäuschungen ist nicht minder groß, als die Liste von Enttäuschungen von uns übrigen allen.


DR. LATERNSER: Hat er selbst es eine Enttäuschung genannt?


GISEVIUS: Ja. Der Mann war bitter enttäuscht. Es war das Thema unserer Unterhaltung, die bittere, ewige Enttäuschung, und das war ja die Schwierigkeit der Zivilisten, Herr Rechtsanwalt.


DR. LATERNSER: Andere Möglichkeiten zur Beseitigung haben nicht bestanden?


GISEVIUS: Nein. Nachdem durch die Schuld der Generale keine anderen Machtmittel verfassungsmäßiger oder illegaler Art mehr in Deutschland waren, sondern die Generale sich als die einzigen Waffenträger der Nation von Hitler dirigieren ließen, war es nicht möglich, sich von irgendeinem anderen Kreise aus zum Kampfe zu stellen. Ich erinnere Sie daran, daß nach 1938 jeder Streikversuch von seiten der Linken als Meuterei im Kriege bestraft worden wäre, und ich erinnere Sie an die vielen Todesurteile, die in die Hunderte gingen, die solche Zivilisten unter den Kriegsgesetzen erhielten.


DR. LATERNSER: Nun zu etwas anderem. Wann...


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß dieses Thema schon erschöpfend behandelt und wirklich nicht erheblich ist. Sie haben diesen Zeugen schon einmal ziemlich lange verhört, und der Gerichtshof möchte im weiteren Kreuzverhör über dieses Thema nichts mehr hören.


DR. LATERNSER: Herr Vorsitzender! Ich bin schon am Ende.

Herr Zeuge! Wann haben Sie von der genauen Sachlage in der Fritsch-Krise...


VORSITZENDER: Ich dachte, Sie haben gesagt, daß Sie fertig sind?


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bin leider mißverstanden worden. Ich bin fertig mit den Fragen zu irgendwelchen Putschabsichten, und ich möchte jetzt zu einem anderen Punkt übergehen und über die Fritsch-Krise eine Frage stellen.

[328] VORSITZENDER: Welche Frage?


DR. LATERNSER: Ich möchte an den Zeugen über die Fritsch-Krise die Frage stellen, wann er von der genauen Sachlage dieser Angelegenheit erfahren hat, und ob er diese Sachlage hohen militärischen Führern mitgeteilt hat, oder mitteilen hat lassen.


VORSITZENDER: Aber die Fritsch-Krise hat mit der Anklage gegen das Oberkommando nichts zu tun. Die Anklagepunkte gegen das Oberkommando sind Verbrechen im Sinne des Statuts, und die Fritsch-Krise hat überhaupt nichts damit zu tun.


DR. LATERNSER: Ich ziehe dann diese Frage zurück.

Herr Zeuge! Sie haben heute im Kreuzverhör...


VORSITZENDER: Was wollen Sie ihn jetzt fragen?


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich möchte jetzt den Zeugen über Punkte befragen, die er auf Befragen durch den amerikanischen Hauptanklagevertreter behandelt hat, und ich glaube, daß da noch einige Aufklärungen erforderlich sind.


VORSITZENDER: Es handelt sich hier nicht darum, ob Sie meinen, daß eine Aufklärung nötig ist, sondern, ob der Gerichtshof es meint, und darum möchte der Gerichtshof gern wissen, über welche Punkte Sie ihn befragen wollen.


DR. LATERNSER: Jawohl, der Zeuge hat im Laufe seiner heutigen Aussage erwähnt, daß er im Besitz von Unterlagen über Morde in Polen und Rußland gewesen sei. Ich wollte ihn nun befragen, wer diese Berichte angefertigt hat, und ob ihm insbesondere ein grundlegender Bericht des Generaloberst Blaskowitz bekannt ist, den dieser als Militärbefehlshaber in Polen angefertigt hatte, um ihn zur weiteren Veranlassung an seine vorgesetzte Dienststelle gehen zu lassen. Das wäre außerordentlich wichtig. Generaloberst Blaskowitz ist Angehöriger der von mir vertretenen Gruppe, und aus diesen zu beweisenden Tatsachen ergibt sich, daß die Mitglieder dieser Gruppe sich immer dann gegen irgendwelche Grausamkeiten gewandt haben, wenn diese ihnen im Wege der Meldung zugegangen sind. Infolgedessen muß ich feststellen, ob die Berichte, die ja den Zweck hatten, Grausamkeiten abzustellen, auch zurückzuführen sind auf die Mitwirkung von Generalen, die der angeklagten Gruppe angehörten.


JUSTICE JACKSON: Es scheint mir, wenn ich es sagen darf, meine Herren Richter, daß der Verteidiger unter dem Eindruck steht, daß er sich hier mit einzelnen Generalen befassen muß. Wir befassen uns nur mit der Gruppe. Falls das, was der Verteidiger von General Blaskowitz sagt, wahr ist, ist das natürlich ein Verteidigungspunkt für ihn, und ich kann mit Recht sagen, daß General Blaskowitz dieser Nazi-Verschwörung Widerstand geleistet hat. [329] Falls diese Tatsache je bewiesen wird, soll er gewiß nicht für Taten bestraft werden, gegen welche er opponiert hat.

Es scheint mir, daß wir hier zu Einzel-Verteidigungen übergehen in der irrtümlichen Annahme, daß hier die Gelegenheit ist, jeden einzelnen der Generale vor Gericht zu stellen. Wir klagen sie nicht an, weil sie einen Putsch machten oder eine Fritsch-Affäre hatten, oder weil sie nichts Derartiges hatten. Die Fritsch-Affäre wurde hier nur erwähnt, weil sie den Zeitpunkt festsetzt, zu dem der Angeklagte Schacht zu der Überzeugung gelangte, daß es die Absicht des Nazi-Regimes war, einen Angriffskrieg zu führen. Der Putsch wurde hier nur vorgebracht, weil Schacht zu seiner Verteidigung sagt, daß er versuchte, einen Putsch zu organisieren. Es hat mit dem Fall gegen den Generalstab überhaupt nichts zu tun. Die meisten Angehörigen des Generalstabs, die an diesem Putsch teilgenommen hatten, wurden gehängt und ich kann nicht einsehen warum es für die Überlebenden, die unter Anklage stehen, ein für die Verteidigung wesentlicher Umstand sein kann, ob ein Putsch stattgefunden hat oder nicht. Es scheint mir, daß wir hier vom Hauptthema abgewichen sind.

DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich bitte dazu kurz Stellung nehmen zu dürfen. Wenn es mir nicht gestattet wird, über das Verhalten von Mitgliedern der Gruppe Fragen zu stellen in einem derart wichtigen Punkt, aus dem sich ergäbe, daß sie gegen Grausamkeiten angekämpft haben, dann ist es mir nicht möglich, den Gericht die typische Einstellung der hohen militärischen Führer darzutun. Es ist unbedingt erforderlich, daß ich solchen Punkten nachgehen kann, zumal mir anderes Beweismaterial nicht zur Verfügung steht; denn ich kann ja auch eine Gruppe nur dann als verbrecherisch erklären, wenn zum Beispiel die Mehrzahl dieser Gruppenangehörigen Verbrechen begangen hat. Ich muß nun in diesem Fall fragen können, wie sich der Generaloberst Blaskowitz gegen die stattgefundenen Morde in Polen gestellt hat.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich zurückziehen, um die Sache zu besprechen.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Herr Dr. Laternser! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die Fragen, die Sie bis jetzt gestellt haben, wenn überhaupt, dann nur sehr wenig erheblich sind. Der Gerichtshof kann das Kreuzverhör nicht noch längere Zeit fortführen lassen, weil sonst noch mehr Zeit des Gerichtshofs verschwendet würde. Der Gerichtshof ist der Ansicht und hat beschlossen, daß Sie die Frage, die Sie seiner Meinung nach stellen wollen, in dieser Form stelle können: Der Zeuge hat von Berichten über Greueltaten im Osten gesprochen, die der von Ihnen erwähnte Personenkreis erhalten hat; [330] der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie ihn fragen können, wer diese Berichte vorgelegt hat.

DR. LATERNSER: Herr Zeuge! Ich bitte, diese Frage zu beantworten: Von wem stammten diese Berichte über Morde in Polen und Rußland?


GISEVIUS: Ich kenne einen Bericht, den der Generaloberst von Blaskowitz in den ersten Monaten des Polenkrieges auf Grund der ihm zugegangenen Informationen und seiner nachgeordneten militärischen Dienststellen gemacht hat. Darüber hinaus wurden solche Berichte meines Wissens nur von der Gruppe Canaris-Oster zusammengestellt. Ich möchte aber nicht damit behaupten, daß vielleicht nicht doch noch irgendwo ein anderer einen solchen Bericht geschrieben hat.


DR. LATERNSER: Was war der Zweck dieses Berichtes, den Generaloberst Blaskowitz eingereicht hatte?


GISEVIUS: Generaloberst von Blaskowitz wollte bei den damaligen...


VORSITZENDER: Der Bericht, den ein bestimmter General gemacht hat, zeigt nicht unbedingt, ob diese Gruppe unschuldig oder verbrecherisch war.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Das ist doch ein Hilfsmittel, um festzustellen, wie die Einstellung der Gruppe war.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß der Bericht eines Generals kein Beweis hinsichtlich der Kriminalität der ganzen Gruppe ist.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ist die Frage nunmehr zugelassen? Ich habe nach dem Zweck des Berichtes gefragt.


VORSITZENDER: Nein, der Gerichtshof ist der Ansicht, daß das, was im Bericht enthalten war, nicht zugelassen werden kann.


DR. LATERNSER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


VORSITZENDER: Dann kann der Zeuge abtreten.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


Dr. Pannenbecker! Damit ist Ihr Fall beendet, nicht wahr?

DR. PANNENBECKER: Der Fall des Angeklagten Frick ist damit beendet bis auf die Antworten auf die Fragebogen, die noch nicht eingegangen sind.

VORSITZENDER: Jawohl.

Verteidiger des Angeklagten Streicher, Herr Dr. Marx, bitte!


[331] DR. HANNS MARX, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN STREICHER: Mit Erlaubnis des Gerichts, Herr Präsident, rufe ich nun den Angeklagten Julius Streicher als Zeugen auf.


[Der Angeklagte Streicher betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

JULIUS STREICHER: Julius Streicher.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir folgenden Eid nachsprechen:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

DR. MARX: Herr Zeuge! Geben Sie dem Gerichtshof zunächst eine kurze Schilderung Ihres Werdeganges.

STREICHER: Ich möchte das Hohe Gericht bitten, mir zu meiner Verteidigung eine sachliche kurze Feststellung geben zu lassen. Erstens:...


VORSITZENDER: Sie müssen aber die Fragen beantworten, die Ihnen gestellt werden.


STREICHER: Euer Lordschaft! Mein Verteidiger kann nicht das sagen, was ich jetzt sagen muß. Das kann er nicht. Ich möchte darum bitten, sachlich und kurz: Mein Verteidiger hat meine Verteidigung nicht so geführt oder nicht so führen können, wie ich es haben wollte, und ich möchte das dem Gericht bekanntgeben.


VORSITZENDER: Angeklagter! Sie verstehen, daß der Gerichtshof seine Zeit nicht mit unnötigen Sachen in Anspruch nehmen lassen möchte. Er hat nichts dagegen, wenn Sie etwas sagen, was erheblich ist, oder wenn Sie es, falls nötig, verlesen. Er hofft, daß Sie sich so kurz wie möglich fassen werden.


STREICHER: Ich sage nur Tatsachen, vier Tatsachen:

Erstens: Das Statut, das für diesen Internationalen Militärgerichtshof geschaffen wurde, garantiert dem Angeklagten das Recht auf eine ungehinderte und damit gerechte Verteidigung.

Zweitens: Vor Beginn dieses Prozesses erhielten die Angeklagten eine Liste mit den Namen der Rechtsanwälte zugestellt, aus denen der Angeklagte sich einen Verteidiger wählen konnte. Da der Münchener Rechtsanwalt, den ich für meine Verteidigung ausgewählt hatte, mir nicht mehr zur Verfügung gestellt werden konnte, bat ich das Hohe Militärgericht, mir den Nürnberger Rechtsanwalt Dr. Marx zur Verfügung zu stellen. Das ist geschehen.

Drittens: Als ich mit meinem Verteidiger zum erstenmal zusammentraf, sagte ich ihm, er müsse sich darauf gefaßt machen, [332] als mein Verteidiger öffentlich angegriffen zu werden. Bald darauf erfolgte ein Angriff seitens einer in der russischen Zone in Berlin erscheinenden kommunistischen Zeitung. Das Internationale Militärtribunal sah sich veranlaßt, in einer öffentlichen Erklärung den Angriff jener Zeitung zurückzuweisen und meinen Verteidiger des Schutzes des Militärgerichts ausdrücklich zu versichern.

Viertens: Obwohl durch die Erklärung des Internationalen Militärgerichtshofs kein Zweifel darüber bestehen konnte, daß das Gericht die Verteidigung der Angeklagten unbehindert wissen wollte, erfolgte ein erneuter Angriff, diesmal durch den Rundfunk. Der Rundfunksprecher sagte: »Unter den Verteidigern befinden sich verkappte Nazis und Antisemiten.« Daß dieser Terror mit der Absicht erfolgte, die Verteidiger einzuschüchtern, ist klar. Diese Terrorangriffe dürften mit dazu geführt haben – das ist mein Eindruck –, daß mein eigener Verteidiger es abgelehnt hat, eine große Anzahl meiner Beweisanträge, die ich für wichtig halten mußte, dem Gericht vorzulegen.

Fünftens: Ich stelle hiermit fest, daß mir vor diesem Internationalen Militärgerichtshof eine ungehinderte und damit gerechte Verteidigung nicht möglich gemacht worden ist.


VORSITZENDER: Sie können versichert sein, daß der Gerichtshof dafür sorgen wird, daß alles, was nach der Meinung des Gerichtshofs mit Ihrem Fall etwas zu tun hat oder für Ihren Fall erheblich oder für Ihren Fall irgendwie wesentlich ist, vorgelegt wird und daß Ihnen die bestmögliche Gelegenheit zur Verteidigung gegeben wird.


STREICHER: Ich danke. Aus meinem Leben...


DR. MARX: Verzeihung, Herr Präsident, darf ich ganz kurz bitten, zu der Sache Stellung nehmen zu können.

Hoher Gerichtshof, als ich seinerzeit vor die Frage gestellt wurde, die Verteidigung des Herrn Streicher zu übernehmen, waren bei mir naturgemäß sehr starke Bedenken vorhanden. Ich habe...


VORSITZENDER: Dr. Marx, ich glaube wirklich nicht, daß es notwendig ist, daß Sie jetzt irgendeine persönliche Erklärung abgeben. Es ist sehr gut möglich, daß der Angeklagte über seine eigene Verteidigung anderer Meinung ist. Ich glaube, daß wir ihn mit seiner Verteidigung beginnen lassen sollten.


DR. MARX: Ich bitte mir trotzdem zu dem einen Punkt, Herr Präsident, noch einmal ein Wort zu erlauben, und zwar handelt es sich um folgendes: Als Anwalt und als Verteidiger eines Angeklagten muß ich für mich das Recht in Anspruch nehmen, zu bestimmen, in welcher Weise ich die Verteidigung führe. Wenn der Klient der Meinung ist, daß gewisse Dokumente oder Bücher nach seiner Auffassung beweiserheblich sind, der Anwalt aber der Meinung ist, daß[333] sie nicht beweiserheblich sind, dann besteht eben eine Divergenz zwischen dem Verteidiger und seinem Klienten. Wenn Herr Streicher der Meinung ist, daß ich nicht fähig oder nicht in der Lage bin, seine Verteidigung zu führen, dann möge er um einen anderen Verteidiger bitten. Ich bin mir aber bewußt, daß es in dieser Lage des Verfahrens sehr schwer ist, auch für mich, nun die Konsequenzen zu ziehen und zu sagen, ich bitte, mich von dieser Verteidigung zu entbinden. Aber ich fühle mich zwar nicht terrorisiert von irgendeinem Zeitungsschreiber, aber etwas anderes ist es, wenn der eigene Klient kein Vertrauen zu seinem Verteidiger hat. Ich sehe mich daher veranlaßt, die Entscheidung des Gerichte herbeizuführen, ob ich unter diesen Umständen die Verteidigung noch weiterführen soll, oder wie sich das Gericht dazu stellt.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die von Ihnen soeben abgegebene Erklärung und Feststellung den Überlieferungen des Anwaltsberufs entspricht; er glaubt deshalb, daß das Verfahren fortgesetzt werden sollte und daß Sie den Fall weiter behandeln. Nun, Angeklagter, fahren Sie fort.


STREICHER: Aus meinem Leben: Ich bin am 12. Februar 1885 in einem kleinen Dorf in Bayerisch-Schwaben geboren worden. Ich bin das letzte von neun Kindern gewesen. Mein Vater war Volksschullehrer, auch ich bin Volksschullehrer geworden. Nachdem ich einige Jahrein meiner engeren Heimat in Bayerisch-Schwaben beruflich tätig gewesen war, wurde ich im Jahre 1909 an die Stadtschule nach Nürnberg berufen. Hier hatte ich Gelegenheit, mit den Familien der Arbeiterkinder der Vorstädte in Berührung zu kommen, und hier hatte ich Gelegenheit, die sozialen Gegensätze kennenzulernen, und diese Erkenntnis führte dazu, daß ich mich im Jahre 1911 entschloß, politisch tätig zu werden. Ich wurde Mitglied der demokratischen Partei. Ich habe 1912 als junger demokratischer Redner zur Reichstagswahl gesprochen. Das Auto, das mir zur Verfügung gestellt worden war, wurde bezahlt vom Bankhaus Kohn. Ich betone dies deshalb: ich hatte zu jener Zeit viel Gelegenheit, mit Juden zu verkehren, auch in der demokratischen Partei. Es müssen also schicksalsmäßige Gründe gewesen sein, wenn ich später rassenpolitischer Schriftsteller und Redner wurde. Es kam der Weltkrieg. Auch ich rückte ein als Gefreiter eines Infanterie-Regiments. Ich wurde dann Offizier in einer Maschinengewehrabteilung. Ich kehrte in die Heimat zurück mit beiden Eisernen Kreuzen, mit dem Bayerischen Orden und dem seltenen österreichischen Verdienstkreuz am Bande der Tapferkeit. Als ich in die Heimat zurückgekommen war, hatte ich nicht das Verlangen, noch einmal politisch tätig zu sein. Ich hatte nur die Absicht, in aller Zurückgezogenheit meinem Beruf zu leben. In Deutschland, da sah ich die blutroten Plakate der Revolution, und ich begab mich erstmals unter die tobenden [334] Massen jener Zeit. Als der Versammlungsredner zu Ende gesprochen hatte, bat ich um das Wort als Unbekannter. Eine innere Stimme schickte mich hinauf auf das Podium und ich sprach. Ich sprach zur Diskussion und ich sprach zu dem, was in Deutschland sich jetzt zugetragen hatte. In Deutschland hatten durch die Novemberrevolution 1918 Juden und Judengenossen die politische Macht an sich gerissen. Juden waren in der Reichsregierung und befanden sich nun auch in sämtlichen Länderregierungen. In meinem engeren Vaterland Bayern wurde ein polnischer Jude Ministerpräsident, Eisner-Kosmanowsky. Die Reaktion in Deutschland im Bürgertum offenbarte sich in einer Vereinigung, die sich nun gebildet hatte, dem »Schutz- und Trutzbund«. In allen großen Städten Deutschlands wurden Ortsgruppen des Schutz- und Trutzbundes gebildet, und wie es das Schicksal wollte, als ich wieder einmal in einer Rednerversammlung zur Diskussion gesprochen hatte, trat ein Bürger an mich heran und bat mich, ich möchte in den Kulturverein, in den Goldenen Saal kommen und hören, was man dort zu sagen habe. So, meine Hohen Herren, kam ich in das hinein, was mich nun hierhergeführt hat. Schicksalhafte Fügung machte mich zu dem, wozu mich eine internationale Propaganda glaubte gemacht zu haben. Man erklärte mich zu einem Bluthund, man erklärte mich zu einem blutigen Zaren von Franken. Man ging heran an meine Ehre. Man zahlte einen Verbrecher mit 300 Mark, der hier in diesem Saale seine Hand zum Schwur erheben mußte, der erklärte, er hätte gesehen, wie ich während des Krieges als Offizier in Frankreich, in Atis bei Peronne, eine Lehrersfrau, eine Madame Duquesne, angeblich vergewaltigt hätte. Zwei Jahre hat es gedauert, bis die Wahrheit an den Tag kam durch einen Verrat. Hier in diesem Saale, meine Herren, lag die Quittung über 300 Mark. Mit 300 Mark wollte man mir meine Ehre nehmen. Ich erwähne diesen Fall nur, meine Hohen Herren – mein Fall ist ein besonderer Fall – und wenn er gerecht beurteilt werden soll, dann muß es mir gestattet sein, im Vorübergehen so eine Bemerkung machen zu dürfen. Vielleicht darf ich in diesem Zusammenhang sagen, meine Herren: Es ist kein Zufall, daß die erste Frage des vernehmenden Offiziers der Delegation aus Sowjetrußland an mich war, ob ich ein Sittlichkeitsverbrecher sei. Nein, meine Herren, ich habe eben berichtet, wie schicksalhaft ich in den Schutz- und Trutzbund, in die Volksaufklärung hineingekommen bin. Ich habe Ihnen erzählt, wie die Verhältnisse damals in Deutschland waren, und so war es nun eine ganz natürliche Entwicklung, daß ich nicht mehr in die Revolutionshäuser ging, um zur Diskussion zu sprechen. Ich fühlte die Berufung in mir, selbst Versammlungen einzuberufen, und sprach nun, ich darf wohl sagen, fünfzehn Jahre lang fast jeden Freitag vor etwa 5000 bis 6000 Menschen. Ich sprach im Laufe von zwanzig Jahren, [335] ich bekenne das ganz offen heraus, in den größten Städten Deutschlands, manchmal vor Versammlungen auf Sportplätzen, auf Stadtplätzen vor 150000 bis 200000 Menschen. Ich habe das zwanzig Jahre lang getan und erkläre hier: Ich bin von der Partei nicht bezahlt gewesen. Der Anklagevertretung ist es nicht möglich, auch nicht durch einen öffentlichen Aufruf, hier in diesem Saale irgend jemanden zu bringen, der bezeugen könnte, daß ich bezahlt war. Ich hatte ein kleines Gehalt, das mir noch gelassen war, nachdem ich im Jahre 1924 aus meinem Beruf enthoben worden war. Trotzdem blieb ich der einzige unbezahlte Gauleiter in der Bewegung. Daß später meine schriftstellerische Tätigkeit mich und meine Mitarbeiter ernährte, das war selbstverständlich.

Und so, meine Herren, im Jahre 1921 – ich komme jetzt wieder zurück in jene Zeit –, da begab ich mich nach München. Ich war neugierig. Zu mir hatte jemand gesagt, Sie müssen einmal Adolf Hitler hören. Und nun kommt wieder das Schicksal. Man kann dieses Drama nur begreifen, wenn man nicht nur materiell zu sehen vermag, sondern wenn man die höheren Schwingungen in sich aufzunehmen vermag, die heute noch zu erfühlen sind.

Ich begab mich nach München in den Bürgerbräukeller. Dort sprach Adolf Hitler. Ich hatte nur den Namen gehört. Diesen Mann hatte ich noch nie gesehen gehabt. Und da saß ich als Unbekannter unter Unbekannten. Sah diesen Mann nach dreistündiger Rede, kurz vor Mitternacht, schweißgebadet, umstrahlt. Ein Nachbar neben mir sagte, er glaube einen Heiligenschein um diesen Kopf zu sehen; und ich empfand etwas, meine Hohen Herren, das war nicht alltäglich. Als er fertig war mit seiner Rede, da befahl mir eine innere Stimme, mich zu erheben. Ich begab mich an das Podium. Als Adolf Hitler herunterstieg, ging ich auf ihn zu und sagte meinen Namen.

Die Anklagevertretung hat dem Gericht ein Dokument übergeben, das an jenen Augenblick erinnert. Adolf Hitler schreibt in seinem Buch »Mein Kampf«, daß es mich eine Überwindung gekostet haben müsse, daß ich ihm meine Bewegung, die ich in Nürnberg geschaffen hatte, nun übergeben hätte.

Ich erwähne das, weil die Anklagebehörde glaubte, diese Bemerkung in Hitlers Buch »Mein Kampf« vorlegen zu sollen, gleichsam gegen mich auswerten zu sollen. Jawohl, ich bin stolz darauf; ich selbst habe mich bezwungen und habe die Bewegung, die ich in Franken geschaffen hatte, Hitler übergeben. Mit dieser fränkischen Bewegung bekam die Bewegung, die Adolf Hitler in München und in Südbayern geschaffen hatte, die Brücke nach Norddeutschland. Das war mit meine Tat.

Im Jahre 1923 nahm ich teil an der ersten nationalen Revolution das heißt, es war ein Revolutionsversuch; er ging ein in die [336] Geschichte als Hitler-Putsch. Adolf Hitler hatte mich darum ersuchen lassen, nach München zu kommen. Ich begab mich nach München und nahm an jener Versammlung teil, in der Adolf Hitler mit den Vertretern des Bürgertums auf Handschlag vereinbart hatte, gemeinsam nun nach Norddeutschland zu gehen und dem Chaos ein Ende zu bereiten.

Ich habe den Marsch bis an die Feldherrnhalle mitgemacht. Ich wurde dann verhaftet und kam, wie Adolf Hitler, Rudolf Heß und so weiter, nach Landsberg am Lech. Nach einigen Monaten wurde ich vom Völkischen Block zum Abgeordneten des Bayerischen Landtages aufgestellt und als solcher im Jahre 1924 gewählt.

Im Jahre 1925 wurde ich, nachdem die Bewegung wieder gestattet worden war und Adolf Hitler das Gefängnis verlassen hatte, zum Gauleiter von Franken ernannt. Im Jahre 1933 wurde ich Reichstagsabgeordneter. Im Jahre 1933 oder 1934 erhielt auch ich den Titel, den Ehrentitel eines SA-Gruppenführers.

Im Februar 1940 wurde ich beurlaubt. Ich lebte dann fünf Jahre bis zum Kriegsende auf meinem Hof. Ende April begab ich mich nach Südbayern, nach Tirol. Ich wollte in den Freitod gehen. Dann kam ein Ereignis, das ich nicht weiter erzählen will. Aber das eine kann ich sagen, ich erklärte Freunden, ich habe zwanzig Jahre vor der Weltöffentlichkeit mich bekannt, ich will nicht durch Selbstmord enden. Ich will meinen Weg, sei er wie er will, als Wahrheitsfanatiker gehen bis zum Ende. Wahrheitsfanatiker, vielleicht darf ich die Bemerkung hier machen. Ich habe bewußt meinem Kampfblatt, dem »Stürmer«, einen Untertitel gegeben und dieser Titel lautet: Wochenblatt zum Kampfe um die Wahrheit. Ich war mir bewußt, daß ich nicht die ganze Wahrheit besitzen könne, aber ich bin mir bewußt, daß ich zu 80 und zu 90 % die Wahrheit überzeugt bekannt habe.


DR. MARX: Herr Zeuge! Weshalb erfolgte Ihre Entlassung aus dem Lehrberuf? Haben Sie sich insbesondere je einer strafbaren oder unsittlichen Handlungsweise schuldig gemacht?


STREICHER: Ich habe diese Frage eigentlich schon beantwortet. Jeder weiß, ich hätte nicht im öffentlichen Leben in diesem Beruf sein können, wenn ich mich eines Verbrechens schuldig gemacht haben würde. Das ist unwahr. Ich bin aus dem Beruf entlassen worden, weil die Mehrheit der Parteien im Bayerischen Landtag im Herbst 1923 nach dem Hitler-Putsch verlangte, daß ich aus meinem Beruf entlassen werde. Das war mein Sittlichkeitsverbrechen, meine Herren.


DR. MARX: Es ist Ihnen bekannt, daß Sie in zwei Punkten angeklagt sind. Einmal sind Sie beschuldigt, daß Sie der Verschwörung angehört haben, welche das Ziel hatte, einen Angriffskrieg oder Angriffskriege allgemein zu führen, Verträge zu brechen [337] und bei dieser Gelegenheit oder auch schon vorher Verbrechen gegen die Humanität zu begehen; und zum zweiten sind Sie des Verbrechens gegen die Humanität beschuldigt. Zu dem ersten Punkt stelle ich nun verschiedene Fragen an Sie: Besprachen Sie sich je mit Adolf Hitler oder nahmen Sie je an Besprechungen anderen führender Männer des Staates oder der Partei teil, bei denen die Frage eines Angriffskrieges behandelt wurde?


STREICHER: Das kann ich gleich mit einem Nein beantworten Aber ich bitte, mir eine kurze Erklärung dazu zu gestatten. Ich habe mich im Jahre 1921, wie ich bereits sagte, nach München begeben und in aller Öffentlichkeit am Podium dem Führer meine Bewegung übergeben. Habe ihm auch später noch den Brief geschrieben diesbezüglich; weiter hat keine Besprechung mehr statt gefunden, weder mit Adolf Hitler noch mit irgendeiner anderer Persönlichkeit. Ich ging zurück nach Nürnberg und sprach weiter. Bei Verkündung des Parteiprogramms war ich gar nicht dabei. Die Verkündung geschah aber wiederum in aller Öffentlichkeit, so öffentlich war die Verschwörung gewesen, daß politische Gegner einen Terrorversuch machen konnten.

Also, ich fasse zusammen: Es hat nie eine geheime Besprechung stattgefunden, bei der man einen Eid ablegte und etwas vereinbarte, was die Öffentlichkeit nicht hätte wissen sollen. Das Programm stand. Es war der Polizei übergeben, auf Grund des Vereinsgesetzes war die Partei wie andere Parteien in das Vereinsregister eingetragen gewesen. Es war also damals keine Verschwörung vor gekommen.


DR. MARX: Einer der wichtigsten Programmpunkte des Parteiprogramms war doch die Forderung »Los von Versailles!«. Welche Gedanken haben Sie sich darüber gemacht, wie das Diktat von Versailles einmal beseitigt werden sollte?


STREICHER: Ich glaube, da kann ich mich auch ganz kurz fassen. Ich glaube, das Gericht weiß längst, wie die Sache liegt. Selbstverständlich, es gibt in einem Volk mal einen Verräter, so wie er heute hier saß, und es gibt eine Menge von anständigen Menschen. Und diese anständigen Menschen damals nach dem Weltkrieg, die hatten in sich die Parole »Los von Versailles!«


JUSTICE JACKSON: Hohes Gericht! Ich glaube, daß ich gegen diese Art von Verfahren Einspruch erheben muß. Dieser Zeuge hat nicht das Recht, einen anderen Zeugen Verräter zu nennen. Man hat ihm keine Frage gestellt, worauf dieses eine Antwort wäre. Ich verlange, daß der Gerichtshof ihn unzweideutig verwarnt und daß er sich hier darauf beschränkt, die Fragen zu beantworten, damit das Verfahren in Ordnung weitergeht.

[338] VORSITZENDER: [zum Zeugen gewandt] Ja, Sie werden diese Zurechtweisung beachten.


STREICHER: Ich bitte das Gericht zu entschuldigen. Das ist mir entschlüpft.


VORSITZENDER: Die Bemerkung, die Sie gemacht haben, habe ich anscheinend selbst nicht gehört. Aber sie wurde bezüglich eines Zeugen gemacht, der hier gerade ausgesagt hat. Sie waren keineswegs berechtigt, ihn Verräter zu nennen oder über seine Aussagen irgendwelche Bemerkungen zu machen.


DR. MARX: Also, Herr Streicher, derartige Bemerkungen wollen Sie bitte unterlassen.

Adolf Hitler sprach an den Gedenktagen zu der Partei stets von einer verschworenen Gemeinschaft. Was wollen Sie hierzu sagen?


STREICHER: Verschworene Gemeinschaft, das sollte heißen, daß er, Hitler, der Überzeugung ist, daß seine alten Anhänger mit ihm in Gesinnung, im Herzen und in der Überzeugung der politischen Treue verbunden sind. Verschworene Gemeinschaft in der Gesinnung, im Herzen verbunden.


DR. MARX: Sollte damit nicht zum Ausdruck gebracht sein, daß eine Verschwörung bestände?


STREICHER: Dann hätte er gesagt, wir sind eine Verschwörergemeinschaft.


DR. MARX: Bestand zwischen Ihnen und den übrigen Angeklagten eine irgendwie geartete nähere Gemeinschaft, die man als Verschwörung bezeichnen konnte, und waren Sie mit einem dieser Mitangeklagten überhaupt näher bekannt oder in näheren Beziehungen?


STREICHER: Soweit es alte Parteigenossen sind, ist es eine Gesinnungsgemeinschaft. Man hat sich auf Gauleitertagungen getroffen, vielleicht, daß einer einmal in der Gaustadt sprach; dann sah man ihn. Die Reichsminister, die habe ich erst die Ehre gehabt, hier richtig kennenzulernen. Die Herren vom Heer habe ich auch erst hier kennengelernt. Also eine politische Gemeinschaft, Tatgemeinschaft, hat wirklich nicht bestanden.


DR. MARX: Wie dachte man sich denn in den Anfängen der Partei die Lösung der Judenfrage?


STREICHER: Ja, in den Anfängen der Partei, da wurde überhaupt nicht über die Lösung der Judenfrage gesprochen, genau so wie damals nicht darüber gesprochen wurde, wie die Frage von Versailles, das Diktat von Versailles, gelöst werden sollte. Man muß sich das Chaos vorstellen, das damals in Deutschland herrschte. Ein Adolf Hitler, der damals gesagt hätte zu seinen Mitgliedern, ich werde im Jahre 1933 beginnen, einen Krieg hervorzurufen, zu dem [339] hätte man gesagt, er sei ein Narr. Wir hatten in Deutschland keine Waffen mehr; das Hunderttausend-Mann-Heer hatte nur noch ein paar Infanteriekanonen; eine Möglichkeit zu einem Krieg, ihn zu prophezeien, gab es nicht, und von einer Judenfrage zu sprechen in einer Zeit, ich möchte sagen, wo die Öffentlichkeit den Juden ja nur nach der Religion unterschied, darüber zu sprechen, über eine Lösung, wäre ein Unding gewesen. Es wurde also vor 1933 über eine Lösung der Judenfrage nicht gesprochen. Ich habe Adolf Hitler nicht sprechen hören darüber; auch hier sitzt niemand, von dem ich sagen könnte, ich hätte einmal ein Wort darüber von ihm gehört.


DR. MARX: Es wird angenommen, daß Sie in besonders engen Beziehungen zu Adolf Hitler gestanden seien und daß Sie einen erheblichen Einfluß auf die Entschließungen dieses Mannes ausgeübt hätten. Ich möchte Sie daher ersuchen, Ihre Beziehungen zu Adolf Hitler nun etwas klarzulegen.


STREICHER: Wer Gelegenheit hatte, Adolf Hitler kennenzulernen, der weiß, wie richtig das ist, was ich jetzt sagen werde: Wenn irgendeiner glaubte, er könnte sich einen Weg bahnen, um vielleicht einmal persönlicher Freund von Adolf Hitler zu werden, der hatte sich darüber völlig falsche Gedanken gemacht. Adolf Hitler war nun einmal etwas Absonderliches in jeder Beziehung, und ich glaube sagen zu können, eine Freundschaft zwischen ihm und anderen Männern gab es nicht, eine Freundschaft, von der man hätte sagen können, das ist nun wirklich eine Herzensfreundschaft. Adolf Hitler, es war schwer sich ihm zu nahen, und wer ihm nahe kommen wollte, der kam ihm nur nahe durch eine männliche Tat, und wenn Sie mich nun hier gefragt haben, ich weiß, worauf die Frage hinaus will, so darf ich folgendes sagen: Vor 1923 hat Adolf Hitler mir mißtraut; obwohl ich ihm meine Bewegung mit offenem Gesicht übergeben hatte, schickte er nach einiger Zeit den späteren Reichsmarschall Hermann Göring nach Nürnberg. Er kam als junger SA-Führer, ich glaube, er war SA-Führer, und prüfte die Verhältnisse, ob ich recht hätte oder meine Denunzianten. Das soll keine Anklage sein, sondern nur eine Feststellung. Kurze Zeit später sandte er wieder einen und dann nochmals einen. Also, Adolf Hitler hat mir vor 1923 nicht getraut. Dann kam München, der Putsch. Nach Mitternacht, als er von den meisten verlassen worden war, da erschien ich vor ihm und sagte ihm, man müsse jetzt doch die Öffentlichkeit aufklären, wenn der nächste Tag komme. Da schaute er mich mit großen Augen an und sagte:

»Wollen Sie es machen?« Ich sagte: »Ich mache es.«

Vielleicht hat die Anklagebehörde nun das Dokument in Händen. Er schrieb nun nach Mitternacht auf ein Blatt Papier: »Streicher ist die gesamte Organisation übertragen.« Das sollte für den kommenden Tag, den 11. November, sein und am 11. November leitete[340] ich nun die Propaganda in der Öffentlichkeit, bis eine Stunde vor dem Marsch auf die Feldherrnhalle. Als ich zurückkehrte, war alles aufgestellt. Vorne die Fahne, die dann später zur Blutfahne wurde. Ich stellte mich in das zweite Glied, wir marschierten nun in die Stadt hinein, marschierten Richtung Feldherrnhalle, und als ich nun vor der Feldherrnhalle Gewehr an Gewehr sah, und als ich nun wußte, jetzt wird geschossen, begab ich mich zehn Meter vor die Fahne und marschierte in die Gewehre hinein. Es kam dann das Blutbad, und wir wurden verhaftet.

Ich bin gleich fertig damit.

In Landsberg – jetzt komme ich zum Kern der Sache – erklärte mir dann Adolf Hitler, mir und seinen Mitgefangenen, er würde mir das nie vergessen; also weil ich damals teilgenommen hatte am Marsch auf die Feldherrnhalle, an der Spitze des Marsches, hat sich Adolf Hitler zu mir vielleicht mehr hingezogen gefühlt gehabt als zu einem anderen. Das war die Freundschaft aus der Tat heraus geboren.

DR. MARX: Sind Sie fertig?


STREICHER: Jawohl.


DR. MARX: Wurden Sie von Adolf Hitler bei wichtigen Angelegenheiten zu Rate gezogen?


STREICHER: Ich bin mit Adolf Hitler, das heißt ich habe Adolf Hitler nur gesehen bei Gauleiter-Tagungen, wenn er zu einer Versammlung nach Nürnberg kam, dann saßen wir beisammen beim Essen, fünf, zehn oder auch noch mehr Leute. Ich entsinne mich, nur einmal mit ihm allein gewesen zu sein im Braunen Haus zu München, als das Braune Haus fertig geworden war, und das war ein unpolitisches Gespräch. Alle Gespräche, die ich mit Adolf Hitler hatte, sei es in Nürnberg, sei es in München oder sonstwo, vollzogen sich im Kreise von Parteigenossen.


DR. MARX: Ich komme nun zu der Zeit von 1933. Am 1. April 1933 war ein Boykott-Tag im ganzen Deutschen Reich gegen die jüdische Bevölkerung angesetzt. Was können Sie dazu sagen, und welche Rolle spielten Sie dabei?


STREICHER: Ich wurde einige Tage vor dem 1. April nach München in das Braune Haus befohlen. Adolf Hitler erklärte mir das, was ich eigentlich schon wußte. In der Auslandspresse sei eine ungeheure Hetze gegen das neue Deutschland; obwohl er – sagte er – erst Kanzler war, obwohl Hindenburg noch an der Spitze des Reiches stand, obwohl noch das Parlament da war, hatte sofort eine ungeheure Hetze in der Auslandspresse gegen Deutschland begonnen.

Der Führer sagte mir, sogar die Reichsfahne, das Hoheitszeichen würde im Ausland beleidigt, und wir müßten jetzt dem Weltjudentum sagen: »Bis hierher und nicht weiter«. Wir müßten ihnen ein [341] Zeichen geben, daß wir uns das weiterhin nicht bieten lassen könnten. Er sagte dann daraufhin zu mir, es solle am 1. April ein Anti-Boykott-Tag festgesetzt werden, und er wünschte, daß ich die Sache übernehme. Vielleicht ist es von Bedeutung auf folgendes hinzuweisen: Für diesen Anti-Boykott-Tag glaubte Adolf Hitler, daß es vielleicht, gut wäre, sich meines Namens zu bedienen. Später ist es nicht mehr geschehen. Ich übernahm also die Leitung des Anti-Boykotts und gab eine Anweisung heraus, die dem Gericht, glaube ich, vorliegt. Da brauche ich nicht viele Worte zu verlieren. Ich ordnete an, daß kein jüdisches Leben angegriffen werden dürfe, daß vor jedem jüdischen Besitz, das heißt vor jedem Geschäft, ein Posten stehen müsse oder mehrere, die dafür verantwortlich sind, daß keine Sachbeschädigung geschehen könne. Kurz gesagt, ich traf meine Anordnungen, die man vielleicht von mir gar nicht erwartet hatte und vielleicht auch nicht von manchen Seiten in der Partei; das gebe ich offen zu. Fest steht, der Anti-Boykott-Tag ist bis auf Nebensächlichkeiten tadellos abgelaufen. Selbst ich glaube, daß kein Jude hier ist, der das Gegenteil erklären könnte. Der Anti-Boykott-Tag war etwas Diszipliniertes und war auch ein »Anti« nicht zum Angriff, sondern zur Abwehr.


DR. MARX: Wurde damals ein Komitee gebildet, das aus prominenten Mitgliedern, führenden Mitgliedern der Partei, bestand, und ist dieses Komitee überhaupt in Erscheinung getreten?


STREICHER: Mit diesem Komitee... da ist es gegangen, wie mit dem Geheimen Kabinettsrat in Berlin; das hat nie getagt, und ich glaube, die Kabinettsmitglieder haben sich gar nicht alle kennen gelernt oder gesehen.


DR. MARX: Die Komitee-Mitglieder?


STREICHER: Das Boykott-Komitee, das wurde in Berlin von Goebbels in die Zeitung gegeben; das war eine Zeitungssache. Ich habe einmal telephonisch mit Goebbels gesprochen, da frug er in München an, wo ich war, wie diese Sache ablaufe. Da habe ich ihm erklärt: alles tadellos. Also es hat nie eine Besprechung stattgefunden, das war mehr nach außen hin; das sollte eine Repräsentation sein, eine Ausschmückung, ins Große hinein.

DR. MARX: Herr Zeuge! Ihnen ist vorhin ein Fehler unterlaufen bei der Sache von München 1923. Sie wollten doch sagen 9. November, oder nicht? 9. November 1923. Und was haben Sie gesagt?


STREICHER: Das weiß ich nicht mehr.


DR. MARX: Es muß heißen 9. November 1923?


STREICHER: 9. November 1923.


DR. MARX: Ja. Im Jahre 1935 sind auf dem Reichsparteitag zu Nürnberg die sogenannten Rassengesetze verkündet worden. Wurden [342] Sie bei der Planung und Beratung des Gesetzentwurfes beigezogen, und waren Sie dabei in irgendwelcher Weise beteiligt, bei der Vorbereitung insbesondere?


STREICHER: Ja, ich glaube insofern bin ich beteiligt gewesen, als ich seit Jahren geschrieben habe, daß eine weitere Vermischung des deutschen Blutes mit jüdischem Blut verhindert werden müsse. Ich habe wiederholt solche Artikel geschrieben, und ich habe immer wieder in meinen Artikeln darauf hingewiesen, daß wir die jüdische Rasse zum Vorbild nehmen müßten, oder das jüdische Volk. Ich habe immer wieder in Artikeln mitgeteilt, daß die Juden für sämtliche Rassen Vorbild sein sollten; denn sie haben sich ein Rassengesetz geschaffen, das Gesetz Moses, das da lautet: »Wenn ihr in ein fremdes Land kommt, so sollt ihr die fremden Frauen euch nicht zu eigen machen.« Und das, meine Herren, das ist von ungeheurer Bedeutung, wenn man die Nürnberger Gesetze beurteilen will. Sie sind zum Vorbild genommen worden, diese Gesetze der Juden. Als nach Jahrhunderten der Gesetzgeber Esra, der jüdische, festgestellt hatte, daß trotzdem viele Juden nichtjüdische Frauen geheiratet hatten, wurden diese Ehen getrennt, und damals entstand das Judentum, das deshalb, weil es diese Rassengesetze einführte, alle Jahrhunderte überdauert hat, während alle anderen Rassen und Kulturvölker zugrundegegangen sind.


DR. MARX: Also, Herr Streicher, das geht etwas zu sehr in die Breite. Ich habe Sie gefragt, ob Sie bei der Planung und Beratung des Gesetzentwurfes dabei waren, oder sind Sie nicht selbst durch die Verkündung dieser Gesetze überrascht gewesen?


STREICHER: Ich bin doch ehrlich gewesen, wenn ich selber sage, daß ich glaube, indirekt dazu beigetragen zu haben. Also jetzt weiter.


DR. MARX: Aber das Gesetz selbst haben nicht Sie mitberaten?


STREICHER: Nein, ich erkläre folgendes: Im Jahre 1935, am Reichsparteitag zu Nürnberg, da wurden wir in den Saal gerufen, ohne zu wissen, was kommen würde; wenigstens ich hatte keine Ahnung; und nun wurden die Rassengesetze verkündet. Ich habe dort erst von diesen Gesetzen erfahren, und ich glaube, soweit die Herren, die hier als Gefangene sitzen, damals am Reichsparteitag waren, bis auf den Herrn Heß und so weiter, wird es den meisten so gegangen sein. Erst auf dem Reichsparteitag haben wir von diesem Gesetz erfahren. Direkt habe ich nicht mitgearbeitet. Ich erkläre offen, ich habe es als Zurücksetzung empfunden, daß ich zur Beratung dieser Gesetze nicht beigezogen worden war.


DR. MARX: Man glaubte also Ihrer Mithilfe entsagen zu können?


STREICHER: Jawohl.


[343] DR. MARX: Waren Sie der Meinung, daß diese Gesetzgebung von 1935 die endgültige Lösung der Judenfrage seitens des Staates darstellen sollte?


STREICHER: Mit Einschränkung, jawohl. Ich war der Überzeugung, daß durch die Erfüllung des Parteiprogramms nun die Judenfrage gelöst wäre. Die Juden sind im Jahre 1848 Staatsbürger geworden in Deutschland. Diese staatsbürgerlichen Rechte wurden ihnen durch Gesetze genommen; die Vereinigung, die geschlechtliche wurde verboten. Damit war für mich die Judenfrage in Deutschland gelöst. Aber ich glaubte, daß noch einmal eine internationale Lösung kommen würde, ich glaubte daran, daß von Staat zu Staat einmal Besprechungen stattfinden würden, im Sinne der Forderungen, die der Zionismus aufgestellt hatte. Diese Forderungen zielten auf einem Judenstaat.


DR. MARX: Was können Sie über die Demonstrationen gegen die jüdische Bevölkerung in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 sagen, und welche Rolle spielten Sie dabei?


VORSITZENDER: Herr Dr. Marx! Es ist jetzt 5.00 Uhr und wenn Sie das ausführlich behandeln wollen, ist es besser, wenn wir uns bis Montag vormittag vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

29. April 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 12, S. 317-345.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Stifter, Adalbert

Feldblumen

Feldblumen

Der junge Wiener Maler Albrecht schreibt im Sommer 1834 neunzehn Briefe an seinen Freund Titus, die er mit den Namen von Feldblumen überschreibt und darin überschwänglich von seiner Liebe zu Angela schwärmt. Bis er diese in den Armen eines anderen findet.

90 Seiten, 5.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Zwischen 1765 und 1785 geht ein Ruck durch die deutsche Literatur. Sehr junge Autoren lehnen sich auf gegen den belehrenden Charakter der - die damalige Geisteskultur beherrschenden - Aufklärung. Mit Fantasie und Gemütskraft stürmen und drängen sie gegen die Moralvorstellungen des Feudalsystems, setzen Gefühl vor Verstand und fordern die Selbstständigkeit des Originalgenies. Für den zweiten Band hat Michael Holzinger sechs weitere bewegende Erzählungen des Sturm und Drang ausgewählt.

424 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon