Nachmittagssitzung.

[Der Zeuge Kaufmann im Zeugenstand.]


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Zeuge! Erinnern Sie sich daran, daß Hitler in seiner Reichstagsrede vom 20. Februar 1938 sagte:

»Der Nationalsozialismus... besitzt ganz Deutschland,... und zwar restlos und ausschließlich. Es gibt keine Institution in diesem Staat, die nicht nationalsozialistisch ist.«

Erinnern Sie sich an diese Worte? Oder, wenn Sie sich nicht an die genauen Worte erinnern, erinnern Sie sich sicherlich noch an den Sinn dieser von Hitler ausgesprochenen Worte?

KAUFMANN: Ich erinnere mich an den Sinn, aber nicht der Worte.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Der Auszug dieser Rede befindet sich im Dokumentenbuch 5, Dokument 2715-PS.

Sind Sie mit dem Sinn dieser Worte einverstanden?


KAUFMANN: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Glauben Sie, daß es eine Übertreibung gewesen ist?


KAUFMANN: Ich bin der Überzeugung, daß noch nicht alle Einrichtungen nationalsozialistisch waren.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Sie würden darin zustimmen, daß die Mehrheit der Einrichtungen nationalsozialistisch waren?


KAUFMANN: Sie waren im Begriff, nationalsozialistisch zu werden; der Prozeß war noch nicht beendet.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Sie würden zugeben, daß das, was Hitler als Tatsache feststellte, das Ziel war, auf das er hinarbeitete?


KAUFMANN: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und die Methode, mittels welcher er für dieses Ziel arbeitete, war das System der politischen Führung, ausgeführt durch das Korps der Politischen Leiter?


KAUFMANN: Auf diesem Weg war das gesteckte Ziel nur teilweise zu erreichen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber es war eine wesentliche Methode, Deutschland zu besitzen im Sinn der Erlangung einer vollständigen Kontrolle über die Gedanken, die Herzen und die Gefühle der Bevölkerung Deutschlands, nicht wahr?


KAUFMANN: Nein, nach meiner Auffassung nur am Anfang.


[46] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nur am Anfang? Aber das war das Werk, an dem man von 1933 bis 1938 arbeitete, als diese Worte von Hitler ausgesprochen wurden?


KAUFMANN: Das war ein Teil des Erfolges der Partei vor der Machtübernahme und nach der Machtübernahme.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Lassen Sie mich nur noch einige Worte Hitlers vorbringen, um Ihnen zu zeigen, wie er sich ausdrückte; es handelt sich um dieselbe Rede:

»Vor allem aber hat die Nationalsozialistische Partei... nicht nur die Nation nationalsozialistisch gemacht, sondern sich auch selbst jene vollendete Organisation gegeben,...«

Gibt Hitler damit eine zutreffende Beschreibung der Führer?

KAUFMANN: Ja, ich würde »Ja« sagen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nun nur noch das, was Dr. Servatius angeführt hat, aufnehmen und Sie fragen, welchen Anteil das Führerkorps daran gehabt hat. Nehmen wir zuerst die Judenfrage.

Im allgemeinen und nicht nur in Bezug auf Ihren eigenen Gau Hamburg nahmen die Politischen Leiter aktiven Anteil an den Demonstrationen vom November 1938?


KAUFMANN: Was ich von dieser Aktion erfahren habe aus den anderen Gauen vermittelte mir den Eindruck, daß solche Aktionen zwar stattgefunden hatten, aber keineswegs, daß, von Ausnahmen abgesehen, die Träger der Aktionen Politische Leiter waren.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, wenn Sie das sagen, dann sehen Sie sich doch Heydrichs Befehl vom 10. November an.

Euer Lordschaft! Sie werden das auf Seite 79 des Dokumentenbuches 14 finden, Dokument 3051-PS.


VORSITZENDER: Welche Seite?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Seite 79, Euer Lordschaft.

Zeuge! Sie werden es auf der Seite 96 des deutschen Dokumentenbuches finden. Wenn es nicht 96 ist, dann ist es 97. Haben Sie es gefunden?

Sie sehen, das war ein Befehl Heydrichs, herausgegeben um 1.20 Uhr am Morgen des 10., ich möchte nur, daß Sie sich den ersten Absatz ansehen:

»Die Leiter der Staatspolizeistellen oder ihre Stellvertreter haben sofort nach Eingang dieses Fernschreibens mit den für ihren Bezirk zuständigen politischen Leitungen – Gauleitung oder Kreisleitung – fernmündlich Verbindung aufzunehmen und eine Besprechung über die Durchführung der Demonstrationen zu vereinbaren, zu der der zuständige Inspekteur oder Kommandeur der Ordnungspolizei zuzuziehen ist. In [47] dieser Besprechung ist der politischen Leitung mitzuteilen, daß die deutsche Polizei vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei die folgenden Weisungen erhalten hat, denen die Maßnahmen der politischen Leitungen zweckmäßig anzupassen wären:«

Sie erinnern sich wohl, die allgemeinen Instruktionen betrafen die Niederbrennung der Synagogen, die Verhaftung von 20000 Juden, um sie in Konzentrationslager zu bringen, und die Zerstörung oder Aneignung von jüdischem Eigentum. Was waren denn »ihre eigenen Maßnahmen«, die die Politischen Leiter treffen sollten?

KAUFMANN: Zunächst darf ich darauf aufmerksam machen, daß im deutschen Text dieses Dokuments die Stelle, die besagt, daß die Gauleiter richterliche Gewalt gehabt hätten, nicht enthalten ist. Ich finde sie nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Der Punkt, über den ich Sie frage – wir werden das in einem Augenblick behandeln –, aber was ich von Ihnen wissen möchte, ist, was »ihre eigenen Maßnahmen« waren, die die Politischen Leiter im Hinblick auf diesen Angriff auf die Juden ergreifen sollten?

KAUFMANN: Dazu kann ich folgendes sagen. Ich selbst habe an der neunten-November-Tagung des Jahres 1938 nicht teilgenommen und bin von München über die beabsichtigte Aktion nicht unterrichtet worden, sondern erfuhr am Abend des 9. November von dem damaligen Leiter der Hamburger Staatspolizei, daß eine solche Aktion bevorstünde.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das heißt, der Chef der Hamburger Staatspolizei führte die Weisungen dieses Absatzes aus, nachdem er mit Ihnen in Verbindung getreten war. Ich glaubte, Sie wären imstande, für die Gauleiter im allgemeinen zu sprechen, abgesehen vom Gau Hamburg, und ich möchte, daß Sie dem Gerichtshof sagen, was denn »ihre eigenen Maßnahmen« waren, die die Führerschaft der Partei ergreifen sollte? Ich meine, Sie müssen doch später darüber sprechen gehört haben. Erzählen Sie uns, was das war. Was sollten die Führer der Partei tun?


KAUFMANN: Der Herr Ankläger hat mich in seiner vorherigen Frage über meine eigenen Erfahrungen gefragt, darauf mußte ich antworten. Ich selbst erfuhr von dem Leiter der Staatspolizei, daß diese Aktion beabsichtigt sei. Ich habe den Befehl für den Gau Hamburg gegeben – danach wurde ich ja gefragt hier –, daß sofort durch Beamte der Staats- oder Kriminalpolizei die Geschäftsstraßen und Wohnviertel der Juden in Hamburg zu sichern seien. Ausgeführt hat polizeilich diese Maßnahme der Kriminalkommissar Winke, dem ein Gauinspekteur zur Unterstützung von mir beigegeben war. Außerdem habe ich unverzüglich nach der Information durch die [48] Staatspolizei die Kreisleiter angerufen und sie für die Verhinderung dieser Aktion in ihrem Gebiet verantwortlich gemacht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Brannten Sie in Ihrem Gau die Synagogen nieder?


KAUFMANN: Nein, ich habe...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will genau sein. Wurden die Synagogen niedergebrannt? Ich hätte die Frage so stellen sollen.


KAUFMANN: In der ersten Nacht, das heißt vom 9. auf 10. November, sind auf Grund meiner Maßnahmen Ausschreitungen nicht vorgekommen. Es haben kleinere Ausschreitungen in unbedeutendem Maße in der Nacht vom 10. auf 11. stattgefunden, und eine Synagoge ist entgegen meinen Maßnahmen – ich nehme an, von auswärtigen Elementen – angezündet worden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn ich mich recht erinnere, so wurden in ganz Deutschland mindestens 75 Synagogen angezündet. Trifft es nicht im all gemeinen, abgesehen von Ihrem eigenen Gau, zu, daß das Korps der Politischen Leiter auf den Befehl Heydrichs hin mit der Polizei zusammenarbeitete, um darauf zu sehen, daß die Synagogen angezündet wurden, daß Juden verhaftet, jüdisches Eigentum beschädigt und nichtjüdisches Eigentum in Sicherheit belassen wurde?


KAUFMANN: Mir ist kein Befehl und keine Anordnung bekannt, wonach das Politische-Leiter-Korps auch außerhalb des Gaues Hamburg irgendwie befehlsgemäß verpflichtet war, an dieser Aktion teilzunehmen. Ich habe nur erfahren, daß im Anschluß an die Tagung des 9. November der Reichsminister Dr. Goebbels eine Aufforderung gegeben hat, die dann praktisch zu Ausschreitungen in einzelnen Gauen oder vielen Gauen geführt hat. Mir ist weiter bekannt, daß der damalige Vorsitzende des Vierjahresplans wenige Tage nach der Aktion auf einer Tagung in Berlin diese Maßnahme als nicht im Sinne des Führers und nicht in seinem Sinne befindlich auf das schärfste gegeißelt hat, und bei dieser Tagung den Gau Hamburg als Ausnahme genannt hat.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie erinnern sich, mir vor einigen Augenblicken gesagt zu haben, daß dies ein Vorfall war, der sich nur in einzelnen Fällen ereignete. Hier ist der Befehl Heydrichs, der die Polizei anwies, sich mit dem Korps der Politischen Leiter in Verbindung zu setzen, damit sie gemeinsam mit der Polizei seine Befehle ausführen könnten, die roh gesprochen dahin gingen, die Juden anzugreifen und darauf zu achten, daß dabei Nichtjuden nicht belästigt werden. Es ist ganz falsch, was Sie vor einigen Augenblicken sagten, daß dies eine Einzelangelegenheit war. Das Korps der Politischen Leiter wurde durch den Befehl Heydrichs hineingezogen, der damals Himmlers rechte Hand, nämlich Chef der Geheimen Polizei war, nicht wahr?


[49] KAUFMANN: Nein, das ist nicht richtig. Das Korps der Politischen Leiter hatte von Heydrich keinerlei Befehle entgegenzunehmen. Zuständig für die Befehlsgebung an Politische Leiter war ausschließlich der Gauleiter, der seine Weisung vom Führer empfing, oder vom Stellvertreter des Führers oder der Parteikanzlei.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, erinnern Sie sich, was nach diesem Ereignis geschah? Erinnern Sie sich an eine Sitzung des Parteigerichts?


KAUFMANN: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann lassen Sie mich Ihnen das Parteigericht in Erinnerung rufen. Sie finden das in Dokument 3063-PS auf den Seiten 81 bis 88 desselben Dokumentenbuches. Zeuge, es ist Seite 105.


KAUFMANN: Ich habe die Seite.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie finden auf Seite 81 eine Sitzung des Obersten Parteigerichts. Es beginnt mit einem Bericht über die Ereignisse und die Verfahren im Zusammenhang mit den antisemitischen Kundgebungen vom 9. November 1938. Sehen Sie sich die Stelle an nach den Worten »Anlage 2«, wo es heißt:

»Die mündlich gegebenen Weisungen des Reichspropagandaleiters sind wohl von sämtlichen anwesenden Parteiführern so verstanden worden, daß die Partei nach außen nicht als Urheber der Demonstrationen in Erscheinung treten, sie in Wirklichkeit aber organisieren und durchführen sollte. Sie wurden in diesem Sinne sofort – also geraume Zeit vor Durchgabe des ersten Fernschreibens – von einem großen Teil der anwesenden Parteigenossen fernmündlich an die Dienststellen ihrer Gaue weitergegeben.«

Und wenn Sie sich den übernächsten Absatz ansehen:

»Ende November 1938 erhielt das Oberste Parteigericht durch Meldungen mehrerer Gaugerichte davon Kenntnis, daß es bei Durchführung der Demonstrationen vom 9. 11. 1938 in erheblichem Umfang u. a. zu Plünderungen und Tötungen von Juden gekommen war, die bereits Gegenstand polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen waren.«

Und danach heißt es weiter:

»Der Stellvertreter des Führers teilte die Auffassung des Obersten Parteigerichts, daß die bekannt gewordenen Ausschreitungen jedenfalls zunächst von der Gerichtsbarkeit der Partei zu untersuchen seien: 1.) wegen des offenbaren Zusammenhangs der zu beurteilenden Vorgänge mit den Weisungen, die der Reichspropagandaleiter Pg. Dr. Goebbels während des Kameradschaftsabends im Rathaussaal gegeben [50] hatte. Ohne Nachprüfung und Würdigung dieser Zusammenhänge schien eine gerechte Beurteilung der Täter nicht möglich. Diese Prüfung konnte aber nicht unzähligen staatlichen Gerichten überlassen werden,...«

In Absatz 2 heißt es dann, daß »... Straftaten, die primär das Interesse der Partei berühren«, auch einer Parteibeurteilung unterliegen sollten, »um gegebenenfalls rechtzeitig den Führer um Niederschlagung der Verfahren vor den staatlichen Gerichten bitten zu können«.

Und wenn Sie weiter sehen – ich möchte nicht zuviel Zeit in Anspruch nehmen –, dann werden Sie finden, daß 16 Fälle dem Obersten Parteigericht vorgelegt worden sind. Die ersten drei Fälle handeln... o ja, ich wollte noch auf einen Punkt aufmerksam machen, bevor wir zum ersten Fall übergehen:

»Gauleiter und Gruppenführer der Gliederungen haben als Schöffen bei den Verhandlungen und Entscheidungen mitgewirkt. Die Entscheidungen, die aus später zu behandelnden Gründen z. Tl. nur die Feststellungen des Tatbestandes enthalten, liegen an.«

Die ersten drei Fälle, die von Rheinhausen, Niederwerrn und Linz herrühren, betreffen Diebstahl und Sittlichkeitsverbrechen. Diese Fälle dürften den Staatsgerichten übergeben werden. Die nächsten 13 Fälle, die aus ganz verschiedenen Orten Deutschlands herkamen, wie Heilsberg, Dessau, Lesum, Bremen, Neidenburg, Eberstadt, Lünen, Chemnitz, Aschaffenburg, Dresden, München und so weiter sind 13 Fälle von Judenermordungen.

Zwei der Täter erhielten die sehr milde Strafe einer Verwarnung, und wegen Disziplinverletzung ein Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden; gegen die übrigen elf wurde das Verfahren eingestellt.

Bitte sehen Sie sich jetzt Seite 102 an, Nummer 6; es handelt sich um die Erschießung eines jüdischen Ehepaares namens Goldberg; dann Nummer 7, die Erschießung des Juden Rosenbaum und der Jüdin Zwienicki; Nummer 10, die Erschießung der Jüdin Susanne Stern; und dann Nummer 5 betrifft die Erschießung des 16 Jahre alten Juden Herbert Stein.

Sie sagen, daß Sie mit keinem dieser Fälle etwas zu tun hatten. Ist das richtig?

KAUFMANN: Das habe ich ja klar ausgeführt, daß ich Gegenbefehle in meinem Gau gegeben habe.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja. Ich frage Sie, wie ich bereits zu Anfang ausführte, ich möchte, daß Sie dem Gerichtshof im allgemeinen darüber berichten, wie es dazu kam, daß das Gericht Ihrer Partei, das doch über die Disziplin und Anständigkeit ihrer Mitglieder richten sollte, über 13 Mordfälle hinwegging, nur in zwei Fällen dreijährigen Amtsverlust verhängt und in den anderen elf [51] Fällen das Verfahren einfach einstellte? Glauben Sie nicht, daß dies eine schändliche Art war, Mordfälle zu behandeln?


KAUFMANN: Ich darf zunächst dem Herrn Ankläger antworten, daß unter den 13 Fällen, die hier zitiert worden sind, sich ein einziger Politischer Leiter befindet.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, Sie haben nicht recht, wissen Sie. Die Fälle 9 und 10 betreffen Ortsgruppenleiter, Fall 11 einen Blockleiter. Es ist richtig, daß es sich bei den Fällen 2 bis 8, 12 und 15 um SA-Männer verschiedenen Ranges handelt und daß die Fälle 11, 14 und 16 Leute aus den Reihen der SS betreffen. Aber Sie werden sicher finden, daß die Fälle 9, 10 und 11 Politische Leiter betreffen. Ich will aber nicht darauf hinweisen, Zeuge, sondern auf folgendes: Hier stehen diese Parteimitglieder vor dem Parteigericht, und das Parteigericht verzeiht Mord und drückt ein Auge zu. Das ist der springende Punkt, und ich möchte Ihre Erklärung dafür haben, warum Sie Mord verzeihen und ein Auge zudrücken.


KAUFMANN: Dieses Dokument, das mir hier vorgelegt wurde, habe ich erstmalig seit meiner Einlieferung hier als Zeuge im Justizpalast gesehen. Auf Grund meiner Einstellung zur Judenfrage und zu den Judenmaßnahmen billigte ich unter keinen Umständen eine Erledigung der Fälle, wie sie hier angedeutet sind und hätte sie nie gebilligt, wenn ich vorher davon erfahren hätte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Zeuge, wenn das Ihre persönliche Meinung ist, lassen wir diese Ihre persönliche Meinung für einen Augenblick beiseite. Der Gerichtshof erwägt den Fall des Korps der Politischen Leiter der Partei. Hier haben wir den höchsten Gerichtshof der Partei. Wenn das höchste Gericht der Partei solche Entscheidungen fällt, die Sie nachdrücklich nicht billigen, zeigt das dann nicht, daß das Oberste Parteigericht bis auf den Grund faul war?


KAUFMANN: Das Oberste Parteigericht hätte sich dem Führer gegenüber stark machen müssen, daß der Urheber dieser Aktion, der ja die ganzen Dinge ausgelöst hat, entsprechend den Konsequenzen zur Rechenschaft gezogen wurde, das hat das Parteigericht offen bar versäumt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nicht jede Einzelheit behandeln. Ich möchte Sie nur noch auf einen Absatz der Begründung aufmerksam machen, die das Parteigericht gibt. Die vollständige Begründung ist hier auf Seite 87.

Es ist der zweite Absatz, Euer Lordschaft.

Wollen Sie in Ihrem Buch einige Seiten weiterblättern, ich glaube, bei Ihnen ist es Seite 112, Zeuge. Versuchen Sie doch, uns hier zu helfen. Haben Sie den Absatz, der wie folgt beginnt:

»Auch in den Fällen, in denen Juden ohne Befehl (Anlage 13, 14 und 15) oder befehlswidrig (Anlage 8 und 9) getötet wurden...«

[52] Bitte zeigen Sie die Nummern an.

KAUFMANN: Nein, ich habe den Absatz nicht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Versuchen Sie auf Seite 113; der Feldwebel wird Ihnen helfen.


KAUFMANN: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie, es beginnt:

»Auch in den Fällen, in denen Juden ohne Befehl (Anlage 13, 14 und 15) oder befehlswidrig (Anlage 8 und 9) getötet wurden, konnten unlautere Motive nicht festgestellt werden. Die Männer waren innerlich der Überzeugung, ihrem Führer und der Partei mit ihrer Tat einen Dienst getan zu haben. Ein Ausschluß aus der Partei ist deswegen nicht erfolgt. Denn letzter Zweck der durchgeführten Verfahren und damit auch Maßstab für die Beurteilung muß nach Auffassung des Obersten Parteigerichts sein, diejenigen Parteigenossen zu decken, die aus anständiger nationalsozialistischer Haltung und Einsatzbereitschaft über das Ziel hinausgeschossen waren, und auf der anderen Seite einen Trennungsstrich zu ziehen zwischen der Partei und denjenigen, die den völkischen Freiheitskampf der Partei gegen das Judentum in schnöder Weise zu persönlichen Zwecken mißbraucht... haben.«

Sagen Sie, daß es eine »anständige nationalsozialistische Haltung und Einsatzbereitschaft« ist, Jüdinnen und sechzehnjährige Kinder zu ermorden?

KAUFMANN: Meine Auffassung in diesen Dingen ist vollkommen klar. Ich habe die Aktion abgelehnt, ich billigte den Standpunkt des Parteigerichts in keiner Weise und bin überzeugt, daß die Masse der Parteigenossen derselben Meinung ist.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das muß also heißen, nicht wahr, Zeuge, Ihre eigene Darstellung muß dann lauten, daß eine Anzahl von Männern im Parteigericht waren, die keinerlei moralischen Sinn besaßen, nicht wahr?


KAUFMANN: Diese weitgehende Charakteristik kann ich mir nicht zu eigen machen. Ich persönlich habe mit dem Obersten Parteigericht nie etwas zu tun gehabt und habe in seine entscheidenden Maßnahmen und Urteile, vor allen Dingen in solchen und ähnlichen Fragen, nie Einblick gehabt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nicht Zeit damit verbrauchen, Sie zu einer zu starken Verurteilung Ihrer alten Kollegen zu überreden; ich werde es daher damit bewenden lassen, wenn Sie [53] soweit mit mir übereinstimmen, daß Sie die Handlungsweise dieses Parteigerichts stark mißbilligten. Ich glaube, Sie haben das gesagt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, werde ich mich nicht weiter damit befassen. Ist das richtig?


KAUFMANN: Die Auffassung des Parteigerichts im vorliegenden Dokument lehne ich ab; ich mache sie mir nicht zu eigen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Jetzt möchte ich Ihnen noch zeigen, daß das nicht ein vereinzeltes Beispiel war, und, Euer Lordschaft, wenn Euer Lordschaft so freundlich sein wollen, Seite 45 desselben Buches aufzuschlagen – nein, Euer Lordschaft, es ist Seite 46-, und Euer Lordschaft, das Dokument beginnt auf Seite 45, aber, was ich Euer Lordschaft anzusehen bitte, ist tatsächlich auf Seite 47. Es ist entweder auf Seite 50 oder 51 in den deutschen Exemplaren, Zeuge.

Es handelt sich um ein Dokument vom 7. Juni 1933, das der Gaupropagandaleiter des Gaues Koblenz-Trier herausgegeben hat. Sie werden feststellen, daß es an alle Kreisleiter gerichtet ist. Der Gegenstand ist »Judenbekämpfung«. Der erste Absatz sagt, daß sie eine Liste jüdischer Firmen und Geschäfte erhalten werden; der zweite Absatz lautet:

»Judenbekämpfung.

Die Kreisleitung bestimmt einen Ausschuß, welcher über das ganze Kreisgebiet die Orte zu leiten und zu überwachen hat. Die Stärke des Ausschusses bestimmt der Kreisleiter. Gesamte Ausschüsse haben Sie sofort der Gaupropagandaleitung mitzuteilen. Die Gaupropagandaleitung wird sich dann mit diesen Ausschüssen über Sie in Verbindung setzen.«

Dann geht es weiter und schlägt eine beträchtliche Zahl von Maßnahmen gegen die Juden vor einschließlich des Abbruchs von Geschäftsverbindungen mit ihnen und Aktionen gegen diejenigen, die weiterhin geschäftlichen Verkehr mit innen aufrechthalten.

Nun, dies war zufällig ein Dokument, das wir aus dem Gau Koblenz-Trier erbeuteten. Ich möchte, daß Sie dem Gerichtshof erzählen, wie das in die Parteimaschinerie hineinpaßt. Das geht also von der Gaupropagandaleitung an den Kreis und dann, nehme ich an, sobald die Parteiführer in den verschiedenen Kreisen ihre Ausschüsse eingesetzt haben, würden sie die Ortsgruppenleiter, Blockleiter oder Zellenleiter dazu verwenden, diese Ausschüsse zu bilden. Würde es sich so abgespielt haben?

KAUFMANN: Das Dokument, das mir vorliegt, ist die Niederschrift eines Funkspruches. Mir ist nicht bewußt, daß es üblich war in den Gauen 1933, Weisungen durch Radio zu geben. Wenn ich unterstelle, daß diese Weisung gegeben worden ist, dann ist das[54] eine Maßnahme im Gau Koblenz-Trier, für die meines Wissens eine Anordnung als Grundlage nicht besteht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie werden doch nicht behaupten, daß von 42 Gauen Koblenz-Trier der einzige Gau war, in welchem 1933 Judenhetzen stattfanden?


KAUFMANN: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was ich Sie fragte, war: Angenommen, die Befehle des Gaues wurden von den Kreisen ausgeführt, würden dann diese Ausschüsse aus den Zellen- und Blockleitern der verschiedenen Teile des Kreises gebildet worden sein?


KAUFMANN: Wenn dieses Dokument, das mir vorliegt, richtig ist, dann muß ich das dem Dokument entnehmen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, vorausgesetzt, daß es sich um ein überprüftes erbeutetes Dokument handelt, ist meine Annahme richtig, daß die Kreisleiter von Koblenz-Trier die Anordnungen des Dokuments befolgten und Judenbekämpfungsausschüsse aus Zellen- und Blockleitern bildeten?


KAUFMANN: Unter keinen Umständen ist diese Methode und Maßnahme reichsüblich gewesen; unter keinen Umständen hat reichsseitig eine entsprechende Weisung bestanden, sonst hätte ich sie wissen müssen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn das Ihre Antwort ist, dann möchte ich keine weitere Zeit damit verbrauchen. Ich wollte nur zeigen, was 1933 und 1938 geschehen ist. Jetzt wollen wir etwas vornehmen, was während der Kriegszeit geschah.

Euer Lordschaft, wollen Sie die Güte haben, Seite 27 und 28 aufzuschlagen. Es handelt sich um Seite 29 und 30, Zeuge.


KAUFMANN: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie, hier handelt es sich um ein Dokument vom 5. November 1942, L-316, betitelt »Strafrechtspflege gegen Polen und Angehörige der Ost Völker«, und Sie können feststellen, daß die Gerichtsbarkeit über... Ich werde Ihnen den Punkt I vorlesen, um es Ihnen zu erklären:

»Der Reichsführer-SS hat mit Reichsjustizminister Dr. Thierack vereinbart, daß die Justiz auf die Durchführung ordentlicher Strafverfahren gegen Polen und Angehörige der Ostvölker verzichtet. Diese fremdvölkischen Personen sollen zukünftig der Polizei abgegeben werden. Entsprechend sollen Juden und Zigeuner behandelt werden. Die Vereinbarung ist vom Führer gebilligt worden.«

Weiterhin wird dargelegt, daß der Grund, aus welchem die Polen ohne Zubilligung eines Verfahrens abgegeben werden sollen, wie Sie dies in Punkt II sehen, darin liegt, daß

[55] »Polen und Angehörige der Ostvölker sind fremdvölkische und rassisch minderwertige Menschen, die im deutschen Reichsgebiet leben.«

Jetzt möchte ich Sie auf den Schluß aufmerksam machen, in dem ausgeführt wird, daß Erwägungen darüber, Deutsche vor ein Gericht zu stellen, nicht auf Angehörige von Ostvölkern anzuwenden sind.

Dann heißt es in Punkt III:

»Die vorstehenden Ausführungen dienen der persönlichen Information. Es bestehen jedoch keine Bedenken, im Bedarfsfalle die Gauleiter in entsprechender Form zu unterrichten.«

Euer Lordschaft! Es ist der letzte Satz des Dokuments:

»Es bestehen jedoch keine Bedenken, im Bedarfs falle Gauleiter in entsprechender Form zu unterrichten.«

Wollen Sie jetzt dem Gerichtshof sagen, Zeuge, wie die Gauleiter dazu kamen, den Ostvölkern keine Gerichtsverfahren zuzubilligen und sie der Polizei zu übergeben. Was hatten sie damit zu tun?

KAUFMANN: Erstens beruft sich dieses Dokument eingangs auf eine Weisung des Reichsführer-SS an die ihm unterstellten Stellen, also nicht an die Gauleiter, und zweitens ist es den Empfängern dieses Dokuments anheimgestellt, im Bedarfsfalle die Gauleiter zu unterrichten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das möchte ich eben von Ihnen erklärt bekommen. Wieso war es für diese Funktionäre der Polizei und des RSHA notwendig, die Gauleiter über die Verweigerung eines Verfahrens zu konsultieren? Ich möchte, daß Sie dem Gerichtshof sagen, wie die Gauleiter dazu kamen, wenn nicht dadurch, daß sie die Polizei unterstützten bei der Durchführung dieser Ungerechtigkeit, wie vieler anderer Ungerechtigkeiten. Wie kamen sie dazu?


KAUFMANN: Die Gauleiter hatten mit diesen Dingen überhaupt nichts zu tun. Mit Genehmigung des Hohen Gerichts darf ich vielleicht meine Erfahrung in dieser Sache schildern...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte das lieber nicht. Ihre Erfahrungen interessieren mich nicht. Was mich interessiert, ist, warum die Polizei angewiesen wurde, die Gauleiter nötigenfalls zu informieren. Sagen Sie uns, unter welcher Art von Umständen die Polizei sich an die Gauleiter wandte. Das ist es, was ich hören möchte.


KAUFMANN: Das entzieht sich meiner Kenntnis. Beteiligt waren die Gauleiter an diesen Dingen nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie antworten also, daß Sie das dem Gerichtshof nicht sagen können. Sie können sich also nicht die Umstände vorstellen, die Herrn Streckenbach veranlassen würden, diese Instruktionen an den Höheren SS- und Polizeiführer und an [56] ein halbes Dutzend Polizeidistrikte zu richten. Können Sie sich keinen Grund dafür denken, warum dieser Absatz hier eingesetzt wurde?


KAUFMANN: Ich habe bereits gesagt, daß der Brief Schreiber es in das Gutdünken der Empfänger stellt, die Gauleiter zu unterrichten oder nicht; ich kann nicht beurteilen, in welchen Fällen eine solche Unterrichtung geschehen ist und in welchen Fällen nicht.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, sehen wir uns etwas anderes an.

Euer Lordschaft! Wenn Euer Lordschaft Seite 24 aufschlagen wollen. Zeuge, Seite 26 in Ihrem Buch, Dokument EC-265. Das ist ein Bericht des Herrn Abetz, Botschafter des Reiches in Paris, ein Bericht, der eine weite Verteilung im Außenamt und anderen Ämtern erfuhr. Er behandelt Juden, die Österreich verlassen und ihren österreichischen Paß nicht gegen einen deutschen eingetauscht hatten, und um reichsdeutsche Juden, die sich nicht gemeldet hatten, wenn sie im Ausland waren.

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf das Ende des ersten Absatzes lenken. Herr Abetz sagt:

»Anrege in Zukunft für besetztes Gebiet Frankreich Kollektivausbürgerungsverfahren auf Grund von hier im Einvernehmen mit Hoheitsträger aufgestellten Listen, in die zunächst Angehörige folgender Personengruppen aufgenommen werden würden:...«

Dann zählt er die ehemaligen Österreicher und Juden auf, die sich nicht gemeldet haben.

KAUFMANN: Darf ich fragen, wo das Wort »Hoheitsträger« gefunden wird?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sehen Sie Nummer 1? Also ungefähr drei Zeilen hoher:

»Anrege in Zukunft für besetztes Gebiet Frankreich Kollektivausbürgerungsverfahren auf Grund von hier im Einvernehmen mit Hoheitsträger aufgestellten Listen, in die zunächst Angehörige folgender Personengruppen aufgenommen werden würden:...«

Nun schlägt Herr Abetz vor, daß die Hoheitsträger die Listen der Juden aufstellen sollen, die die Vorschriften nicht befolgt hatten und daher aus ihrer verhältnismäßig sicheren Lage in Frankreich ins Reich gebracht werden sollten, von wo sie – es war 1942 – wahrscheinlich die Reise nach dem Osten antreten würden, um dann vergast zu werden.

Nun, war das eine normale Obliegenheit der Hoheitsträger, für die Reichsbehörden Listen von Juden aufzustellen, die Anordnungen nicht befolgt hatten?

[57] KAUFMANN: Zunächst handelt es sich hier offenbar um die Hoheitsträger der Auslandsorganisation. Als Gauleiter...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, das geht daraus hervor.


KAUFMANN: Mir sind solche Hilfsstellungen und solche Arbeiten niemals zugemutet worden. Wären sie es, hätte ich sie abgelehnt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun noch ein Punkt, der die Juden betrifft. Wollen Sie sich bitte »Die Lage« ansehen?

Dies wird GB-534, Euer Lordschaft. Wir haben Kopien der erheblichen Auszüge. »Die Lage« ist ein Lagebericht über die militärische und politische Lage des Tages.

Sie werden sehen, wenn Sie bis zum Anfang zurückblättern, Zeuge, wenn Sie einen Augenblick bis zur Titelseite zurückblättern, wenn Sie so freundlich sein wollen, bis zur Titelseite zurückzugehen, daß das Heft für August 1944 ist und mit einem Artikel des Angeklagten Dönitz über den Seekrieg beginnt. Nun sehen Sie, daß zu Beginn der Ort Höngen erwähnt wird, der, wie ich verstehe, in der Nähe von Aachen liegt. NSDAP Höngen. Nun, haben Sie es? Haben Sie »Die Lage«?


KAUFMANN: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, dann sehen Sie sich einmal Seite 23 an. Hier handelt es sich um die Judenfrage in Ungarn.

»Es war selbstverständlich, daß nach dem 19. März die deutschen Stellen in Ungarn alles daran setzten, um das jüdische Element so rasch und so vollkommen wie nur möglich auszuschalten. In Anbetracht der Nähe der russischen Front begann man mit der Säuberung der Nordostgebiete (Nord- Siebenbürgen und Karpatenland), wo zahlenmäßig das stärkste jüdische Element war. Dann wurden in der übrigen ungarischen Provinz die Juden gesammelt und nach Deutschland bzw. in den deutschen Machtbereich abtransportiert. Hunderttausend Juden blieben in den Händen der Ungarn, um in Arbeitsbataillonen eingesetzt zu werden.«

Und dann wird die Frage der Zustimmung der Ungarn erörtert und die Frage der geringfügigen Schwierigkeit der Definition des Begriffs »Jude« im ungarischen Recht.

Gegen Ende des ersten Absatzes heißt es dann:

»Bis zum 9. Juli waren rund 430000 Juden aus der ungarischen Provinz den deutschen Stellen übergeben worden. Die Übernahme geschieht an der ungarischen Landesgrenze, bis zu der die Durchführung der Judenmaßnahmen und damit auch die Verantwortung dafür bei den Ungarn liegt.«

[58] Dann möchte ich Sie auf den nächsten Absatz aufmerksam machen, über Budapest. Es heißt dort:

»Als letzte Phase der Judenmaßnahmen sollten die Juden aus Budapest abtransportiert werden. Es handelt sich dabei um rund 260000. Mittlerweile war aber der Druck aus dem feindlichen und neutralen Ausland, (Hull«, ich denke, es war Mr. Cordell Hull, »König von Schweden, Schweiz, Papst) so stark geworden, daß judenfreundliche Kreise in Ungarn auf die Ungarische Regierung einzuwirken versuchten, um weitere Judenmaßnahmen... zu verhindern.«

Nun, Zeuge, wer auch sonst in Deutschland sich in Unwissenheit über die Maßnahmen gegen die Juden in Ungarn befand, so wußte doch jeder, der »Die Lage« erhielt, was die Deutschen mit den ungarischen Juden taten, nicht wahr?

KAUFMANN: Ich muß den Herrn Ankläger enttäuschen. Ich selbst sehe diese Zeitschrift heute zum erstenmal, ich bestreite nicht, daß sie mir zugestellt worden ist, ich habe sie niemals gelesen, vielleicht aus Zeitmangel. Wie weit sie anderen Kreisen der Partei zugestellt war, kann ich nicht feststellen. Ich selbst erfahre von den Judenmaßnahmen in der Form von diesen Zahlen hier zum erstenmal.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, lassen Sie uns die Verteilung der »Lage« ansehen. Es mag sein, daß es Pech war, daß Sie sie nicht gelesen haben. Oder vielleicht Glück; immerhin ging sie allen Gauleitern zu und allen Heeres-, Marine- und Luftwaffenkommandos. Ging sie an die Kreis- und Ortsgruppenleiter?


KAUFMANN: Darf ich vielleicht den Herrn Ankläger bitten, mir zu sagen, woraus das hervorging?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich frage Sie, ob das unrichtig ist. Sie wissen genau so gut wie ich, nicht wahr, daß sie allen Gauleitern und Wehrmachtskommandos zuging?


KAUFMANN: Ich habe dem Herrn Anklagevertreter gesagt, daß ich zum erstenmal... es ist möglich, daß sie mir zugestellt wurde, ich sehe dieses Heft heute zum erstenmal hier in diesem Saal. Ich habe es nie mals gelesen und niemals gesehen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben es überhaupt nie gelesen, sagen Sie?


KAUFMANN: Ich kenne »Die Lage«, diese Schrift, die mir vorliegt, nicht, und sehe sie heute zum erstenmal hier im Saal.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: So können Sie also nicht sagen, ob irgendeine Verteilung an Kreis- oder Ortsgruppenleiter stattfand?


KAUFMANN: Ich halte deshalb diese Verteilung für unwahrscheinlich, weil meine Haltung zur Judenfrage bekannt war, und [59] meine Kreisleiter mich auf den Artikel bestimmt aufmerksam gemacht hätten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wie ich verstanden habe, sagten Sie vor einigen Augenblicken, daß es möglich sei, daß Sie »Die Lage« bekommen haben, sie aber nicht gelesen haben?


KAUFMANN: Jawohl, ich sage das hier unter Eid aus.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Warum glaubten Sie, daß es möglich sei, daß Sie »Die Lage« erhalten haben, wenn keine Verteilung an die Gauleiter stattfand?


KAUFMANN: Ich habe nicht behauptet, daß keine Verteilung stattfand, sondern ich habe nur gebeten, mir zu sagen, woraus das hervorgeht, daß die Gauleiter diese Schrift bekamen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, ich habe Sie auf das Titelblatt verwiesen, auf das, was auf dem von uns erbeuteten Exemplar steht. Es steht dort: »NSDAP Höngen«. Es sieht nicht so aus, als ob die Verteilung sehr begrenzt gewesen wäre, wenn es sogar die NSDAP Höngen erhalten hat. Ich habe doch recht, nicht wahr, daß Höngen ein Dorf in der Nähe von Aachen ist, ist das nicht richtig?


KAUFMANN: Ich weiß nicht, ob das ein Dorf bei Aachen ist. Was ich sehe, ist eine handschriftliche Notiz. Wie sie entstanden ist, kann ich nicht beurteilen. Ich sehe diese Schrift »Die Lage« heute zum erstenmal.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Nun, wir dürfen nicht zu viel Zeit beanspruchen. Ich möchte jetzt zu einem anderen Punkt übergehen, den Dr. Servatius erwähnt hat. Ich möchte Ihnen nur eine oder zwei Fragen über das Lynchen von alliierten Fliegern stellen.

Euer Lordschaft! Wenn Euer Lordschaft Seite 41 des Buches ansehen wollen.

Zeuge, es ist Seite 43 für Sie.

Das ist ein vom Angeklagten Heß am 13. März 1940 unterzeichneter Befehl. Es ist Dokument 062-PS, Euer Lordschaft, Beweisstück US-696. Es betrifft

»Belehrung der Zivilbevölkerung über sachgemäßes Verhalten bei Landungen feindlicher Flugzeuge oder Fallschirmabspringer auf deutschem Reichsgebiet.«

Dort wird ausgeführt:

»Der französischen Zivilbevölkerung wurden amtlich und durch Rundfunk Anweisungen gegeben, wie sie sich bei Landungen deutscher Flugzeuge zu verhalten habe.

[60] Auf Grund dieser Tatsache hat mich der Oberbefehlshaber der Luftwaffe gebeten, die Zivilbevölkerung über den Parteidienstweg entsprechend zu unterrichten.

Die beigefügten Verhaltungsanweisungen sind nur mündlich über Kreisleiter, Ortsgruppenleiter, Zellenleiter, Blockleiter, Führer der Gliederungen und angeschlossenen Verbände zu verbreiten. Eine Weitergabe durch amtliche Befehle, Anschläge, Presse oder Rundfunk ist verboten.«

Offizieller Stempel »Geheime Reichssache« und verschiedene Instruktionen über die Behandlung geheimer Reichssachen.

Wenn Sie sich jetzt die nächste Seite ansehen, lesen Sie in dem Dokument:

»1. Jedes feindliche Flugzeug, das auf deutschem Boden landet, ist sofort unter wirksamen Schutz zu stellen.

2. Die Flieger sind sofort festzunehmen, und vor allem ist ein Wiederstart, sowie die Zerstörung oder Verbrennung des Flugzeugs oder seines Inhalts zu verhindern.«

Punkt 3 besagt, daß keine Plünderungen vorgenommen und auch keine Andenken weggenommen werden dürfen.

Und Absatz 4 lautet:

»Ebenso sollen feindliche Fallschirmjäger sofort festgenommen oder unschädlich gemacht werden.«

Nun, was bedeutet »unschädlich machen«, ist das Ermorden?

KAUFMANN: Der Ausdruck »unschädlich machen« in diesem Zusammenhang ist nach meiner Auffassung schlecht gewählt und gefährlich nach der Lage in dieser Zeit und in Anbetracht der Tatsache, daß dieser Brief vom Stellvertreter des Führers stammt, dessen anständige und humane Haltung allgemein bekannt war.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Sie sehen, daß der Ausdruck gebraucht wurde. Es steht hier schon »festgenommen«; mit »unschädlich gemacht« muß doch sicher etwas anderes gemeint sein als mit »festgenommen«. Glauben Sie nicht, daß der einfache Blockleiter, dem diese Mitteilung mündlich gegeben wurde, annehmen mußte, daß er die Fallschirmab springer ermorden sollte, wenn er sie nicht festnehmen konnte? Was ist der Sinn von all diesen Geheimhaltungen, wenn »unschädlich machen« nicht diese Bedeutung hat? Warum haben Sie ungefähr 15 verschiedene Vorschriften über die Geheimhaltung dieses Befehls, wenn nicht Mord gemeint war? Es ist doch sonst nichts Geheimes in diesem Befehl, nicht wahr? Nichts, was man nicht in der Sonntagsschule lehren konnte.


KAUFMANN: Dieser Befehl enthält noch andere Punkte außer Punkt 4. Ich erkläre, daß aus der damaligen Situation dieses Wort »unschädlich« bedeutete, daß, wenn Widerstand geleistet werden [61] sollte, der Betreffende unschädlich gemacht werden soll, gebe aber zu, daß ohne Interpretation an die Empfänger in dem Wort eine gewisse Gefahr liegen konnte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist also der Angeklagte Heß. Jetzt sehen Sie einmal Himmlers Befehl vom 10. August 1943 an.

Euer Lordschaft! Dies werden Euer Lordschaft auf Seite 89 finden. Zeuge, in Ihrem Dokumentenbuch ist es Seite 116 oder 117.

Der Befehl wurde am 10. August 1943 im Auftrag Himmlers von einem gewissen Brandt, SS-Obersturmbannführer, abgeschickt, und dort sehen Sie wieder... Sehen Sie sich den Verteiler an:

»Anliegend übersende ich im Auftrage des Reichsführer-SS eine Anordnung mit der Bitte um Unterrichtung der Befehlshaber der Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei, die diese Weisung mündlich den nachgeordneten Dienststellen zur Kenntnis bringen sollen.

Außerdem bittet der Reichsführer-SS, von dieser Anordnung die zuständigen Gauleiter mündlich zu unterrichten.

Es ist nicht Aufgabe der Polizei, sich in Auseinandersetzungen zwischen deutschen Volksgenossen und abgesprungenen englischen und amerikanischen Terrorfliegern einzumischen.«

Warum sollten denn die Gauleiter wieder mündlich unterrichtet werden, wenn sie nicht Ermordungen von Fliegern stillschweigend zusehen sollten?

KAUFMANN: Die Absicht dieses Befehls im einzelnen ist mir nicht klar. Ich habe diesen Befehl auf dem Wege über den Höheren SS- und Polizeiführer auch erhalten und habe an die Partei, das heißt an die Kreisleiter zur Weitergabe an ihre Organe und an den Polizeipräsidenten Befehl gegeben, daß unter allen Umständen die Flieger gefangenzunehmen sind, nicht mißhandelt werden dürfen und abzuliefern sind.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das sagte aber der Befehl nicht, wie Sie wissen, wenn Sie ihn weitergegeben haben. Der Befehl sagte, die Polizei solle sich nicht in Auseinandersetzungen zwischen Fliegern und Deutschen einmischen. Mit anderen Worten, sie sollte beiseite stehen und die Flieger lynchen lassen. Wenn Sie das weitergaben, so hieß das, daß das Führerkorps die Nichteinmischung bei dem Lynchen von alliierten Fliegern unterstützen und ermutigen sollte. Darauf läuft es doch hinaus, nicht wahr? Gut jetzt, ich möchte Sie nur daran erinnern, daß das nicht das Ende war.

Euer Lordschaft! Wenn Euer Lordschaft die Seiten 39 und 40 aufschlagen wollen, Seite 41, Zeuge, in Ihrem Dokumentenbuch. Das ist vom 30. Mai 1944.


[62] VORSITZENDER: Sagte der Zeuge nicht, daß seiner Auffassung nach die Terrorflieger ergriffen und übergeben werden sollten?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Euer Lordschaft. Das ist etwas ganz anderes als der Befehl.


VORSITZENDER: Ja, aber an wen sollten sie denn übergeben werden?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Zeuge! Wem sollten Ihrer Ansicht nach die Terrorflieger Ihren Befehlen gemäß übergeben werden?


KAUFMANN: Die Politischen Leiter, die beteiligt waren an den Festnahmen, sollten die gefangenen Flieger an die Polizei, und die Polizei die gefangenen Flieger an die zuständigen Luftwaffendienststellen abliefern.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ihre Befehle lauteten dahin, daß die Politischen Leiter, die teilnahmen, sie der Polizei ausliefern sollten. War das die Ordnungspolizei oder die Sicherheitspolizei?


KAUFMANN: An die Ordnungspolizei.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut, der nächste Befehl stammt von Bormann, datiert vom 30. Mai 1944. Sie finden es auf Seite 41.

Seite 39, Dokument 057-PS, Euer Lordschaft.

Im ersten Paragraphen steht folgendes:

»Englische und nordamerikanische Flieger haben in den letzten Wochen wiederholt im Tiefflug auf Plätzen spielende Kinder, Frauen und Kinder bei der Feldarbeit, pflügende Bauern, Fuhrwerke auf der Landstraße, Eisenbahnzüge usw. aus geringer Höhe mit Bordwaffen beschossen und dabei auf gemeinste Weise wehrlose Zivilisten – insbesondere Frauen und Kinder – hingemordet.

Mehrfach ist es vorgekommen, daß abgesprungene oder notgelandete Besatzungsmitglieder solcher Flugzeuge unmittelbar nach der Festnahme durch die auf das äußerste empörte Bevölkerung an Ort und Stelle gelyncht wurden.

Von polizeilicher und strafgerichtlicher Verfolgung der dabei beteiligten Volksgenossen wurde abgesehen.«

Und Sie sehen, daß dies an die Reichsleiter, Gauleiter und Kreisleiter geht, und auf der nächsten Seite heißt es:

»Der Leiter der Partei-Kanzlei«, das ist Bormann, »läßt bitten, die Ortsgruppenleiter über den Inhalt dieses Rundschreibens durch die Kreisleiter nur mündlich unterrichten zu lassen.«


KAUFMANN: Ich habe dieses Schreiben Bormanns, das ich gut kenne, durch den Gaustabsamtsleiter anhalten lassen und darüber [63] hinaus aus Vorsichtsgründen auch auf Grund dieses Schreibens meinen hier erwähnten Befehl an Partei und Polizei, bei der Polizei an den Polizeipräsidenten, erneuert, trotzdem Verluste, wie sie hier geschildert sind, auch in Hamburg entstanden waren.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber Sie bestreiten doch nicht, Zeuge, daß dieser Befehl darauf hinzielte, jeden bis zum Ortsgruppenleiter hinunter zur Nichteinmischung bei dem Lynchen von Fliegern zu ermutigen, nicht wahr?


KAUFMANN: Nein, das geht ja klar aus dem Wortlaut hervor.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nicht über ein schriftliches Dokument argumentieren. Ich ziehe es vor, Ihnen zu zeigen, wie es in einem anderen Gau ausgelegt wurde. Wollen Sie Seite 27 aufschlagen.

Wenn Euer Lordschaft freundlich genug sein wollen, Seite 25 aufzuschlagen, so finden Sie dort das Dokument L-154, US-335, »Gauleiterdienst am 25. Februar 1945«. »Der Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar des Gaues Westfalen-Süd«, gezeichnet Hoffmann. Es ist an alle Landräte, Kreisleiter und Kreisstabsführer des Volkssturms gerichtet.

»Sämtliche Jabo-Piloten, die abgeschossen werden, sind grundsätzlich der Volksempörung nicht zu entziehen. Ich erwarte von allen Dienststellen der Polizei, daß sie sich nicht als Beschützer dieser Gangstertypen zur Verfügung stellen. Behörden, die dem Volksempfinden zuwider handeln, werden von mir zur Rechenschaft gezogen. Alle Polizei- und Gendarmeriebeamten sind unverzüglich über diese meine Auffassung zu unterrichten. gez. Albert Hoffmann.«

Es ist ganz klar, daß es in einigen Gauen als direkter Befehl betrachtet wurde, auf keinen Fall zu intervenieren, wenn diese Flieger gelyncht würden.

Sie sagten allerdings, daß Sie im Gau Hamburg den Befehl gaben, daß sie der Polizei ausgeliefert werden sollten.

KAUFMANN: Das zeigt das Dokument, und daß es in einigen Gauen entsprechend gemacht worden ist, muß ich nach den Erfahrungen der letzten Monate unterstellen. Ich bin auch der Überzeugung, daß in einigen Gauen so verfahren worden ist wie bei mir.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Zeuge! Ich möchte, daß Sie dem Gerichtshof noch einen Punkt erklären, obwohl er nicht direkt das Korps der Politischen Leiter betrifft. Warum sollte ein SA-Obersturmbannführer am 25. Februar 1945 dieses Dokument paraphieren, warum sollte er das tun?

KAUFMANN: Ich habe die Frage nicht verstanden.


[64] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wenn Sie Seite 27 ansehen, werden Sie feststellen, daß es von »Buckemüller, SA-Obersturmbannführer und Kreisstabsführer des Volkssturms« abgezeichnet wurde. Warum hat er das getan?


KAUFMANN: Es entzieht sich meiner Kenntnis.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte Ihnen damit nicht weiter Mühe machen.

Ich will nun zum nächsten Thema übergehen. Ich hoffe da, die von Dr. Servatius erwähnte Frage sehr kurz zu erledigen, nämlich die Kirchen. Sind Sie auch der Meinung, daß es die allgemeine Politik der Nazi-Partei war, alles im Bereich Mögliche zu tun, um den Einfluß der christlichen Kirchen zu schwächen?


KAUFMANN: Nein.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Wollen Sie Seite 1 des letzten Buches aufschlagen. Es ist Seite 7 in Ihrem Buch und Seite 1 im englischen Buch. Dies ist D-75, vom 12. Dezember 1941 datiert, und behandelt einen geheimen Erlaß des Reichsleiters Bormann über das Verhältnis von Nationalsozialismus und Christentum, und wenn Sie den ersten Absatz ansehen, er behandelt das Auffinden dieses Erlasses, eine Kopie eines Schreibens über das »Verhältnis« aus den Papieren eines protestantischen Geistlichen namens Eichholz in Aachen, das von Reichsleiter Bormann stammen soll. Der zweite Absatz besagt:

»Wie ich festgestellt habe, handelt es sich bei diesem Schriftstück tatsächlich um einen von Reichsleiter Bormann unterzeichneten Geheimerlaß der Partei-Kanzlei, in dem Reichsleiter Bormann eindeutig darlegt, daß Nationalsozialismus und Christentum miteinander unvereinbar sind und daß die Einflüsse der Kirchen in Deutschland – auch der protestantischen Kirche – ausgeschaltet werden müßten. Der Erlaß ist am 6. 6. 1941... an Gauleiter Dr. Meyer in Münster gerichtet,...«

Und hier wird die Bezugnummer angegeben.

»Der Erlaß ist, wie ich ferner festgestellt habe, am 7. 6. 1941 auch den übrigen Gauleitern... übersandt worden.«

Und dann heißt es, daß es, da dieser erste Absatz des an alle Gauleiter gerichteten Runderlasses in dem Dokument, das der Priester Eichholz besitzt, fehlt, der Kirche bekannt gewesen zu sein scheint.

Nun, erinnern Sie sich, daß Sie diesen Erlaß Bormanns ungefähr am 7. Juni 1941 zugestellt erhielten? Wenn Sie sich nicht an den Erlaß erinnern können, dann finden sie ihn in den nächsten beiden [65] Seiten, und ich will Sie an eine oder zwei seiner schlimmsten Stellen erinnern. Am Ende des zweiten Absatzes steht:

»Unser nationalsozialistisches Weltbild steht weit höher als die Auffassungen des Christentums, die in ihren wesentlichen Punkten vom Judentum übernommen worden sind. Auch aus diesem Grunde bedürfen wir des Christentums nicht.«

Dann wird gesagt, wenn die Jugend davon nichts höre, werde das Christentum verschwinden; dann kommen noch einige sehr seltsame Äußerungen, es wird von einer Lebenskraft gesprochen. Und wenn Sie sich das Ende des Bormann-Dokuments ansehen, so heißt es dort im drittletzten Absatz:

»Zum ersten Male in der deutschen Geschichte hat der Führer bewußt und vollständig die Volksführung selbst in der Hand. Mit der Partei, ihren Gliederungen und angeschlossenen Verbänden hat der Führer sich und damit der deutschen Reichsführung ein Instrument geschaffen, das ihn von der Kirche unabhängig macht.«

Dann wird das weiterentwickelt, und im vorletzten Absatz, Satz 2, heißt es:

»Ebenso wie die schädlichen Einflüsse der Astrologen, Wahrsager und sonstigen Schwindler ausgeschaltet und durch den Staat unterdrückt werden, muß auch die Einflußmöglichkeit der Kirche restlos beseitigt werden.«

Nachdem Ihnen dies ins Gedächtnis zurückgerufen worden ist, glaube ich nicht, daß Sie einen Erlaß, der – wollen wir sagen – in so sonderbarer Sprache abgefaßt war, vergessen haben sollten. Erinnern Sie sich jetzt daran?

KAUFMANN: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sagen Sie immer noch, daß die Führerschaft der Nationalsozialistischen Partei nicht ihr möglichstes tat, um das Christentum anzugreifen?


KAUFMANN: Jawohl, im vorliegenden Falle handelt es sich um eine Äußerung des Reichsleiters Bormann, die meines Wissens wenige Tage später auf Befehl des Führers als seine private Meinung zurückgezogen wurde.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das kann nicht sein, denn Sie sehen, daß der Erlaß am 7. Juni herausgegangen ist, und dieser Erlaß, der immerhin an das RSHA, an Müller, ging, ist vom 12. Dezember, also sechs Monate, nachdem der Erlaß eröffnet wurde, und es ist nicht ersichtlich, daß er zurückgezogen wurde. Wenn er am 14. Juni zurückgezogen worden wäre oder wenn in diesem Dekret etwas für den SD oder Nachrichtendienst des Reiches enthalten gewesen wäre, würden diese doch sicherlich erfahren haben,[66] daß das Dekret bereits sechs Monate früher zurückgenommen worden war.


KAUFMANN: Ich sage hier unter meinem Eid aus, daß nicht nur der Erlaß vom Mai zurückgezogen worden ist, sondern daß sogar der Erlaß auch tatsächlich zurückgeschickt werden mußte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Gut. Was sagen Sie dann zu der Tatsache, daß die Sicherheitspolizei niemals etwas von der Zurückziehung gehört hat? – Wir diskutierenden Erlaß im einzelnen – fassen wir es einmal so auf. Ich weiß nicht, ob Sie davon gehört oder gelesen haben, daß der Angeklagte Fritzsche hier erklärt hat, daß sogar Goebbels Bormann gefürchtet habe. Ist es also nicht richtig, daß Bormann großen Einfluß hatte, besonders in den letzten Jahren?


KAUFMANN: Das stimmt; aber es stimmt nicht, daß nicht auch Männer keine Angst vor ihm hatten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber es waren sicher viele, die beeinflußt worden wären, wenn Bormann der Nationalsozialistischen Partei eine antichristliche Richtung gegeben hätte, nicht wahr?


KAUFMANN: Dabei kann es sich nur um Nachwuchskräfte in der Führung der Partei handeln.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nur zwei Beispiele nehmen, und ich werde versuchen, die weit auseinanderliegend zu wählen. Ich sage Ihnen, daß das Ihre typisch ist. Lassen Sie mich eines aus 1935 nehmen.

Euer Lordschaft! Es handelt sich um Dokument 1507-PS, es ist ein neues Dokument.

Ich kann mich nicht erinnern, Zeuge, ob Sie ein Katholik oder ein Protestant sind. Ich will Ihnen damit nicht nahetreten. Ich möchte einen Zwischenfall in einer katholischen Kirche behandeln. Welcher gehören Sie an?


KAUFMANN: Ich habe der katholischen Konfession angehört.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bin sicher, daß Sie folgen können. Sie werden wissen, wer die Leute sind und so weiter. Hier handelt es sich um einen Zwischenfall vom 18. Februar 1935 bei einer Predigt Kardinal Faulhabers im Freisinger Dom. Die örtliche Parteidienststelle wünschte ein Protokoll der Predigt aufzunehmen für den Fall, daß Seine Eminenz etwas sagen würde, was die Partei beleidigen könnte; und sie taten es, indem sie ein Fenster der Kirche zerbrachen und ein Kabel legten, um Schallplattenaufnahmen zu machen. Es geschah dann allerhand, und es wurde viel darüber gesprochen, womit ich aber den Gerichtshof nicht belästigen will. Einer der Priester der Domkirche benachrichtigte den örtlichen Wehrmachtsbefehlshaber von diesem Zwischenfall, und ich möchte [67] Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, was er über die Betätigung des Korps der Politischen Leiter sagt. Ich kann Ihnen versichern, daß es sich um den allgemein bekannten Zwischenfall handelt, der des langen und breiten beschrieben wird, wobei beide Seiten einander der Übertreibung beschuldigen. Ich nehme daher nur den Teil, worin der Standortkommandant der Wehrmacht die Lage beschreibt.

Euer Lordschaft! Es ist am Ende der Seite 4 und geht auf Seite 5 weiter. Hat Euer Lordschaft es gefunden?


VORSITZENDER: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Es ist im letzten Absatz, Seite 5. Der Wehrmachtsoffizier berichtet nach dem Vorfall folgendes; er sagt:

»Am Montag, den 18. dieses Monats erschien bei Stabszahlmeister Grüber in der Wohnung die Kreisleiterin des NS-Frauenbundes, eine Frau Dr. Kreis, und forderte die Frau des Stabszahlmeisters Grüber unter Hinweis auf ihre Pflicht als Parteimitglied und Angehörige des NS-Frauenbundes auf, unverzüglich mit ihr in den Dom zur Predigt des Kardinals Faulhaber zu kommen. Ihr Einwand, daß sie evangelisch sei, wurde als unwesentlich abge lehnt, dagegen angeordnet, daß jede Angehörige des NS-Frauenbundes sich einem SA-Mann in Zivil anzuschließen habe, um auf diese Weise als Publikum angesehen zu werden und nicht als entsandtes Parteimitglied. Die Absicht einer Störung des Gottesdienstes und Herbeiführung von Tumultszenen liegt bei dieser Maßnahme zweifelsfrei zutage.«

Und darauf sagte ihr der Wehrmachtsoffizier – Sie werden denken, klugerweise –, daß sie sich auf die Tatsache, daß Herr Grüber ein Zahlmeister oder etwas von dieser Sorte war, stützen sollte und daß er nicht in Parteiangelegenheiten gemischt zu werden brauchte.

Aber worüber ich Sie fragen möchte, ist folgendes: Die Kreisleiterin der Frauen des Kreises war doch die Frauenführerin im Kreispersonal der Partei, nicht wahr? Korrigieren Sie mich, wenn ich unrecht habe. War das ihre Stellung?

KAUFMANN: Ja.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und sie würde diese Aktion nicht unternommen haben, die Frauen von München zusammenzurufen und für die Predigt Kardinal Faulhabers eine Gruppe zu bilden, wenn der Kreisleiter es nicht befohlen hätte, nicht wahr? Sie würde es doch nicht von selbst getan haben? Es muß vom Kreisleiter befohlen worden sein, nicht wahr?

VORSITZENDER: Bitte beantworten Sie die Frage.


[68] KAUFMANN: Mir ist der geschilderte Vorgang völlig unbekannt, und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß ein ernsthafter Mann, in diesem Falle ein Kreisleiter, eine Maßnahme anordnet, die in ihrem Effekt sich gegen die Partei richten muß.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Was ich hier meine, ist folgendes: Hier ist der Bericht eines verantwortlichen Wehrmachtsoffiziers, ich glaube eines Regimentskommandeurs, und er ist von seinem Adjutanten gegengezeichnet. Er sagt, daß die Kreisleiterin, die Führerin der Frauen, zur Frau des Zahlmeisters kam und sie aufforderte, das zu tun. Was ich Ihnen vorhalte, ist folgendes: Angenommen, der Regimentskommandeur und Herr Grüber haben recht – wir müssen uns für den Moment damit begnügen, anzunehmen, daß sie recht hatten –, dann würde die Kreisleiterin doch nicht ohne Befehl des Kreisleiters gehandelt haben, nicht wahr?


KAUFMANN: Das ist wahrscheinlich. Bei mir würde ein solcher Kreisleiter ausgeschlossen werden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber behaupten Sie vor diesem Gerichtshof, daß...


VORSITZENDER: Ich glaube, Sir David, dieses Dokument spricht für sich selbst.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Das ist auch meine Ansicht, Euer Lordschaft. Ich möchte nur noch ein einziges Beispiel anführen, Euer Lordschaft. Ich habe nur die Fragen zu behandeln, die von Dr. Servatius aufgeworfen wurden und die Beispiele soweit als möglich zu begrenzen.


VORSITZENDER: Vielleicht schalten wir jetzt eine Pause ein.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Sir David! Der Gerichtshof ist der Meinung mit Bezug auf alle weiteren Dokumente, die Sie noch haben mögen, daß es vielleicht Zeit sparen würde, wenn Sie die Dokumente einfach ohne Kreuzverhör vorlegen wollten, falls es sich nicht um Dokumente handelt, die vom Zeugen selbst herrühren.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich werde das tun, um Zeit zu sparen. Ich begrüße dies. Ich werde gerne tun, was Euer Lordschaft vorschlagen. Es dient meinen Zwecken viel besser.


DR. SERVATIUS: Herr Präsident! Die Einführung der Dokumente, die ich noch nicht kenne, als Beweismittel ist meiner Ansicht nach unzulässig, denn ich habe keine Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen, weil ich ja zu Ende bin mit meinem Beweismaterial. Ich habe das ganze Material, die Affidavits und Dokumente eingereicht, und meine Zeugen sind vernommen. Ich weiß nicht, wie ich dann dagegen Stellung nehmen soll.


[69] VORSITZENDER: Ich bin sicher, daß Sir David den Verteidigern sobald wie möglich die Dokumente zukommen lassen wird, und wenn es dem Verteidiger unmöglich ist, sie sogleich zu überprüfen, dann kann er auf das Dokument später antworten.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es stehen Abschriften zur Verfügung, und sie werden Dr. Servatius sofort überreicht. Das nächste Dokument über die Kirchenfrage, das ich vorbringen wollte, ist Dokument D-901, ein neues Dokument. Es enthält vier Berichte von Ortsgruppenleitern. Ich wollte sagen, daß es GB-536 ist.


VORSITZENDER: Sie gaben dem anderen Dokument doch eine Nummer. Ich meine das andere, das Sie eingereicht haben. War da nicht ein anderes neues Dokument, das Sie eingereicht haben, 1507-PS?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: GB-535, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Ja, sehr gut.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Dieses Dokument enthält vier Berichte von Ortsgruppenleitern und die Bemerkungen, die dazu vom Kreisleiter gemacht wurden. Euer Lordschaft, ich möchte dem Gerichtshof lediglich die ersten Sätze der beiden ersten Berichte vorlegen, welche zeigen werden, was sie sind. Der erste Bericht stammt von der Ortsgruppe Darmstadt-Schloßgarten vom 20. Februar 1939. »Punkt 9: Kirchliche Fragen.« Ich zitiere:

»Wie mir der Hausverwalter des Gemeindehauses der Martinsgemeinde, Blockleiter Pg. Keil, mitteilt, finden zur Zeit im Martinstift, Müllerstraße (Ortsgruppe Gutenberg) wieder Veranstaltungen der Bekenntnisfront unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Einlaß haben nur Besitzer einer roten Ausweiskarte.«

Dann beanstandet er, daß die Bibelstunden hinter abgeschlossenen Türen stattfinden und erwähnt die Gestapo.

Der zweite bezieht sich auf eine Äußerung eines Geistlichen. Es kommt von der Ortsgruppe Pfungstadt vom 17. Februar 1939:

»›Wer aus der Kirche austritt, wird mit einer anderen Steuer belegt‹, so sprach wieder einmal unser schon so viel besprochener Bekenntnispfarrer Strack im Rahmen eines Mütterabends. Man sollte doch wirklich einmal diesem Herrn ernstlich auf die Finger klopfen.«

Der dritte sendet ein Gedicht der Bekenntnisfront ein, und der vierte spricht vom Fortbestehen des evangelischen Jugendvereins.

Euer Lordschaft! Die Bemerkungen des Kreisleiters stehen auf der dritten Seite. Ich will nur eine oder zwei davon lesen:

[70] »Politischer Lagebericht für Februar 1939.«

»1.) Meldung des Ortsgruppenleiters Wimmer (Martinsgemeinde). (SD, Gestapo und der zuständige Ortsgruppenleiter werden von mir unterrichtet.)

2.) Den aus Pfungstadt meldenden Ortsgruppenleiter Frick werde ich morgen zum Kreisleiter bestellen und ihn veranlassen, seine Zeugen zu benennen. Diese werden Ihnen und der Gestapo (letzterer unter Meldung des Vorfalls) mitgeteilt. Der hinreichend bekannte Pfarrer Strack ist reif für das Konzentrationslager, bezw. für das Sondergericht. Seine angeführte Feststellung vor Volksgenossen stellt ein Vergehen gegen das Heimtückegesetz dar. Auf jeden Fall muß der Kerl aus dem Kreis- bzw. Gaugebiet verschwinden.«

Euer Lordschaft! Ich glaube nicht, daß ich den Gerichtshof mit der Sache noch weiter belästigen soll. Dies ist der wesentliche Punkt.

Euer Lordschaft! Nun habe ich zwei Dokumente über die Sklavenarbeit vorzulegen, die ebenfalls neu sind. Euer Lordschaft, das erste ist 315-PS; es wird GB-537. Euer Lordschaft, es handelt sich um das Protokoll einer Konferenz über die Behandlung von Fremdarbeitern vom 12. März 1943.

Euer Lordschaft! Dieses Dokument soll zeigen, daß eine bewußte und allgemeine Wendung der Politik auf diesem Gebiete eingetreten war, und wenn Euer Lordschaft die Mitte des zweiten Absatzes ansehen, werden Sie folgenden Satz finden:

»Hier habe sich die bisherige Behandlung der Ostarbeiter« – diesen Punkt will ich besonders betonen – »nicht allein leistungsmindernd, sondern auch äußerst nachteilig auf die politische Einstellung der Bevölkerung der besetzten Ostgebiete selbst ausgewirkt und zu den bekannten Schwierigkeiten für die Truppen geführt. Zur Entlastung der militärischen Operationen sei eine Besserung der Stimmung im Wege einer besseren Behandlung der Ostarbeiter im Reich zu fordern.«

Euer Lordschaft! Die Bedeutung dieser Sache zeigt sich, sobald sie in die Dienstwege der Partei kommt, was im nächsten Dokument 205-PS gezeigt wird; es wird GB-538.

Euer Lordschaft! Dies ist einem Erlaß des Angeklagten Bormann entnommen. Das Papier kommt aus der Parteikanzlei und lautet:

»Das Reichspropagandaministerium und das Reichssicherheitshauptamt haben gemeinsam ein Merkblatt über die Behandlung der im Reich tätigen ausländischen Arbeitskräfte herausgegeben.

Ich bitte, an Hand des beiliegenden Abdrucks die Partei- und Volksgenossen in geeigneter Weise über die Notwendigkeit einer strengen, aber gerechten Behandlung der ausländischen Arbeitskräfte aufzuklären.«

[71] Die Verteilung erfolgt an die Reichs-, Gau-, Kreis-und Ortsgruppenleiter.

Euer Lordschaft! Auf Seite 2, Nummer 1, dritter Absatz steht:

»Jeder, auch der primitive Mensch, hat ein feines Empfinden für Gerechtigkeit. Daher muß sich jede ungerechte Behandlung verheerend auswirken. Ungerechtigkeiten, Kränkungen, Schikanen, Mißhandlungen usw. müssen also unterbleiben. Die Anwendung der Prügelstrafe ist verboten. Über die scharfen Maßnahmen bei widersetzlichen und aufrührerischen Elementen sind die fremdvölkischen Arbeiter entsprechend aufzuklären.«

Euer Lordschaft! Wichtig ist der Anklagevertretung das Wort »unterbleiben«.

Euer Lordschaft! Wenn Euer Lordschaft die beiden Dokumente zusammen ansehen, zeigt der Zusammenhang, daß hier ein ausgesprochener Wandel vorliegt.

Nun, Euer Lordschaft, das dritte Dokument ist D-884, das die Nummer GB-539 erhält und, Euer Lordschaft, vom 28. März 1944 datiert ist. Es ist ein von der Gauleitung Baden-Elsaß in Straßburg am 28. März 1944 herausgegebener Parteibefehl. Sie sehen, daß es die Überschrift »Der Gaustabsamtsleiter« und den Vermerk »Geheim« trägt und vom Geschlechtsverkehr zwischen ausländischen Arbeiterinnen und Deutschen handelt. Und, Euer Lordschaft, es erklärt, was mit den ausländischen Arbeiterinnen zu geschehen habe und was zu tun sei, falls den Beziehungen ein Kind entspringen sollte, und, Euer Lordschaft, oben auf der Seite 2 des Dokuments heißt es:

»Hinsichtlich des Geschlechtsverkehrs zwischen deutschen Männern und weiblichen fremdvölkischen Arbeitskräften bestehen folgende Grundsätze:

Ist die fremdvölkische Arbeiterin durch den deutschen Mann (z.B. unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses) zum Geschlechtsverkehr veranlaßt, wird sie kurzfristig in Schutzhaft genommen, sodann in eine andere Arbeitsstelle vermittelt. In anderen Fällen erfolgt Einweisung der fremdvölkischen Arbeiterin in ein Frauen-Konzentrationslager. Schwangere sind erst nach erfolgter Entbindung und Ablauf der Stillzeit in ein Konzentrationslager einzuweisen. Die Behandlung des deutschen Beteiligten untersteht ebenfalls besonderen Richtlinien; hat er seine Aufsichtspflicht oder erzieherische Pflicht erheblich verletzt, werden ihm weibliche fremdvölkische Arbeitskräfte entzogen und auch in Zukunft keine mehr zugewiesen. Es erfolgen je nach Lage des Falles weitere staatspolitische Maßnahmen.

[72] Die bisher angeführten Grundsätze finden insbesondere auf folgende Personengruppen Anwendung: a) Arbeitskräfte polnischen Volkstums, b) fremdvölkische Arbeitskräfte nichtpolnischen Volkstums aus dem Generalgouvernement... c) Arbeitskräfte aus Litauen, d) Arbeitskräfte aus dem altsowjetischen Gebiet... e) Arbeitskräfte aus... Serbien.«

Absatz 2 handelt von dem Kind und zunächst, Euer Lordschaft, lautet die Überschrift am Ende des ersten Absatzes:

»Über die Behandlung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen und der im Reich von diesen geborenen Kinder.«

Der letzte Satz des ersten Absatzes heißt:

»Im folgenden wird der Arbeitsgang eines Antrages auf Schwangerschaftsunterbrechung nochmals klargestellt.«

Und dann gibt es noch verschiedene gesundheitliche und rassische Untersuchungen.

In den Absätzen 5 und 6 steht folgendes:

»Ergeben die Überprüfungen, daß es sich um gutrassischen und erbgesunden Nachwuchs handelt, kommen die Kinder zur NSV-Betreuung in Kinderheime für Ausländerkinder oder in Familienpflege.

In negativen Fällen werden die Kinder in Ausländer-Kinderpflegestätten untergebracht.«

Und dann der letzte Absatz:

»Ich bitte die Kreisleiter, im Benehmen mit dem Kreisobmann der DAF und dem Kreisbauernführer sofort die Erfassung sämtlicher bereits vorgekom mener Schwangerschaftsfälle sowie der bereits geborenen Kinder auf dem genannten Wege durchzuführen. Ebenfalls ist die Überprüfung aller bereits vor der Neuregelung in die Betreuung der NSV genommenen Kinder von ausländischen Arbeiterinnen entsprechend den neuen Richtlinien erforderlich.«

Euer Lordschaft, Sie werden den Verteiler sehen. Er lautet: An den Gauobmann der Deutschen Arbeitsfront, also an den Vertreter der DAF im Gau, an den Gaupropagandaleiter, den Gaupresseamtsleiter, an den Gauamtsleiter des Amtes für Rassenpolitik, für Volksgesundheit, für Landvolk, für Volkswohlfahrt, für Volkstumsfragen, an die Gaufrauenschaftsleitung, an das Gauarbeitsamt, dann an die Kreisleiter, Kreisobmänner der DAF und Kreisbauernführer. Es geht außerdem, Euer Lordschaft, an die Sicherheitspolizei und den SD, an den Leiter der Dienststelle des Beauftragten des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums.

Euer Lordschaft! Ich danke Ihnen vielmals dafür. Es erspart uns sehr viel Zeit.

[73] DR. SERVATIUS: Herr Vorsitzender! Ich habe eine Frage zu der Beweisführung. Das letzte Dokument 205-PS, das hier vorgebracht wurde, ist hier neu angerührt worden. Der Zeuge ist überhaupt nicht dazu gefragt worden. Ich nehme an, die Beweisaufnahme ist an sich geschlossen, und es können keine neuen Dokumente hier eingefügt werden. Ich bitte, daß dieses Dokument gestrichen wird. Es hätte vor die Kommission gebracht und dem Zeugen gezeigt werden sollen. Ich hätte dann die Möglichkeit gehabt, weiteres Beweismaterial zu beschaffen. Es ist dies eine grundsätzliche Frage, die hier nun häufiger auftauchen wird. Es ist ja nicht dem Zeugen vorgehalten worden, um seine Glaubwürdigkeit zu prüfen.

VORSITZENDER: Es ist dem Zeugen mit Rücksicht auf den Beschluß, den der Gerichtshof soeben gefaßt hat, nicht vorgelegt worden. Um Zeit zu sparen, hat der Gerichtshof Sir David Maxwell-Fyfe angewiesen, daß er das Dokument in dieser Weise vorlegen soll. Ich sagte – wobei ich Ihr Einverständnis annahm –, daß das Dokument Ihnen gezeigt werden sollte und daß Sie angemessene Gelegenheit haben sollten, es zu kritisieren.


DR. SERVATIUS: Ich kenne das Dokument. Aber ich möchte die prinzipielle Frage klären, ob der Beweisantritt durch die Staatsanwaltschaft grundsätzlich geschlossen ist oder ob hier im Verfahren neue Dokumente eingeführt werden können?


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Meinung, daß die Anklagevertretung sicherlich Beweise und Dokumente vorbringen kann, wenn sie damit die für die Organisation vorgelegten Beweise widerlegen will.


DR. SERVATIUS: Ohne daß sie dem Zeugen gezeigt wurden?


VORSITZENDER: Der einzige Grund, warum es dem Zeugen nicht gezeigt worden ist, war, daß das Dokument nicht vom Zeugen selbst herrührt, und deshalb schien es sich dem Gerichtshof nur um die Erörterung des Dokuments zu handeln. Wenn Sie selbst Veranlassung haben, dem Zeugen das Dokument vorzulegen oder das Dokument zu erörtern, so steht Ihnen jede Gelegenheit dazu frei.


DR. SERVATIUS: Dann würde ich also, wenn es nötig ist, die Erlaubnis erhalten, ein Gegendokument vorzulegen?


VORSITZENDER: Ja, gewiß. Sie können dem Zeugen hier jede beliebige Frage über das Dokument stellen.


DR. SERVATIUS: Herr Vorsitzender! Der Zeuge ist zuletzt weniger über Tatsachen gefragt worden, es erfolgte vielmehr eine Argumentation, und ich glaube, ich kann darauf in meinem Schlußwort eingehen.


[74] VORSITZENDER: Ich habe nicht ganz verstanden, was Sie über eine Argumentation gesagt haben.


DR. SERVATIUS: Der Zeuge ist über Dinge gefragt worden, die er ja selbst nacht kannte. Es sind ihm nur Beispiele vorgehalten worden über Vorgänge in einzelnen Gauen, von denen er nichts weiß. Er mußte nur Schlußfolgerungen ziehen, in welcher Form die Dokumente auszulegen sind.


VORSITZENDER: Über allgemeine Grundsätze können Sie ihn zu allem rückverhören, was sich direkt aus seinem Kreuzverhör ergibt. Wenn er im Kreuzverhör über ein Dokument befragt wurde oder wenn das Dokument jetzt vorgelegt wurde, wie es eben geschah, so können Sie in Bezug auf das Dokument oder auf das im Kreuzverhör vorgelegte Dokument jede Frage an ihn richten.


DR. SERVATIUS: Ja, ich habe einige Fragen.

Herr Zeuge! Ihnen ist das Dokument vorgelegt worden, eine Anordnung des Stellvertreters des Führers, Heß, vom 13. März 1940. Das ist im deutschen Dokumentenbuch auf Seite 43. Es handelt sich da um die Belehrung der Zivilbevölkerung und sachgemäßes Verhalten bei Landungen feindlicher Flugzeuge oder Fallschirmabspringer auf deutschem Reichsgebiet. Sie wurden da auf die Ziffer 4 verwiesen, wo es heißt:

»Ebenso sollen feindliche Fallschirmjäger sofort festgenommen oder unschädlich gemacht werden.«

Haben Sie darauf geachtet, daß das Schreiben vom Jahre 1940 stammt, und wie war damals die Luftlage?

KAUFMANN: Das Schreiben liegt mir im Augenblick nicht mehr vor. Ich erinnere mich, daß es aus dem Jahre 1940 stammt, und ich habe bereits in meiner ersten Antwort auf diese Frage zum Ausdruck bringen wollen, daß die Luftlage und die ganze Kriegssituation nur eine humane Auslegung dieses Begriffes aus der damaligen Situation, soweit es zu Irrtümern führen könnte, zuläßt.

DR. SERVATIUS: War es nicht so, daß die Gefahr bestand, daß zu Spionagezwecken Flieger herunterkamen und daß die Worte »unschädlich machen« in Verbindung damit standen?


KAUFMANN: Abgesprungen sind im Luftkrieg die verschiedensten Leute: Flieger in Not, Sabotagekommandos, Agenten in Zivil und ähnliches. Auf welche Gruppe dies Bezug haben soll, geht aus dem Text nicht einwandfrei hervor.


DR. SERVATIUS: Darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf folgendes lenken: In Ziffer 2 heißt es:

»Die Flieger sind sofort festzunehmen, und vor allem ist ein Wiederstart, sowie die Zerstörung oder Verbrennung des Flugzeuges oder seines Inhalts zu verhindern.«

[75] Ziffer 4 sagt:

»Ebenso sollen feindliche Fallschirmjäger sofort festgenommen oder unschädlich gemacht werden.«

Ist aus dem Wort »ebenso« nicht zu schließen, daß es in erster Linie sich nur um eine Festnahme handelte?

KAUFMANN: Ich wiederhole, daß ich unter der Bezeichnung »unschädlich« im Jahre 1940 im Hinblick auf die damalige Kriegslage ausschließlich verstand, sie wehrlos zu machen, aber in keinem Falle sie zu mißhandeln oder zu töten.

DR. SERVATIUS: Ich habe keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen.


VORSITZENDER: Zeuge! Waren diese Politischen Leiter bezahlt, bekamen sie von der Partei Gehälter?


KAUFMANN: Nein. Ein ganz geringer Prozentsatz, weniger als 0,1 Prozent, waren nach meiner Schätzung hauptamtlich und bezahlt, die Masse war ehrenamtlich ohne jede Entschädigung tätig.


VORSITZENDER: Trifft das auf alle Ränge der Parteifunktionäre zu?


KAUFMANN: Nein. Die Summe der Aufgabe in den höheren Dienststellen ließ die Freizeit als nicht genügend erscheinen, um neben dem Beruf ehrenamtlich die Summe der geforderten Aufgaben zu erfüllen.


VORSITZENDER: Waren alle Gauleiter bezahlt?


KAUFMANN: Nach der Machtübernahme jawohl, das heißt die Gauleiter, soweit sie nicht ein staatliches Amt innehatten.


VORSITZENDER: Und wieviel wurde ihnen bezahlt?


KAUFMANN: Ich selbst habe als Gauleiter nie ein Gehalt bezogen. Bis 1928 habe ich meinen Unterhalt selbst verdient. Ab 1928 war ich Parlamentsabgeordneter, und ab 1933 war ich Statthalter, ähnliches galt für die meisten meiner Kameraden.


VORSITZENDER: Sie meinen also, daß von 1933 an die meisten von ihnen Staatsämter innehatten, die Gehälter einbrachten?


KAUFMANN: Jawohl.


VORSITZENDER: Und wie war es bei den Kreisleitern?


KAUFMANN: Bis zur Machtübernahme waren alle Kreisleiter grundsätzlich ehrenamtlich und ohne Bezahlung.


VORSITZENDER: Und nachher?


KAUFMANN: Und später jahrelang auch noch. Ich schätze, daß sie in ihrer Masse, aber auch dann noch mit Ausnahmen, etwa von 1937/1938 an hauptamtlich wurden und damit besoldet wurden.


VORSITZENDER: Sie wurden also Staatsbeamte?


[76] KAUFMANN: Nein, nicht Staatsbeamte, Parteiangestellte.


VORSITZENDER: Und bekamen Gehälter; ich verstehe. Und die unteren Rangstufen, wie Ortsgruppenleiter und Blockleiter?


KAUFMANN: Nein, vom Kreisleiter abwärts war niemand mehr hauptamtlich, alle ehrenamtlich.


VORSITZENDER: Sogar nach 1933?


KAUFMANN: Jawohl.


VORSITZENDER: Und nach 1937?


KAUFMANN: Auch. Beim Kreisleiter waren die wichtigsten Mitglieder des Stabes zum Teil hauptamtlich und besoldet, die Masse seiner Mitarbeiter ehrenamtlich, vom Ortsgruppenleiter an abwärts einschließlich Ortsgruppenleiter alle ehrenamtlich ohne Besoldung.


VORSITZENDER: Aus welcher Quelle wurden sie bezahlt, wenn sie eine Bezahlung erhielten?


KAUFMANN: Vom Reichsschatzmeister der Partei.


VORSITZENDER: Aus welcher Quelle bekam er das Geld, um sie zu bezahlen?


KAUFMANN: Aus den Beiträgen der Mitglieder der Bewegung.


VORSITZENDER: Die Parteigelder wurden getrennt gehalten, nicht wahr?


KAUFMANN: Der Reichsschatzmeister hatte eine vollkommen eigene Geldverwaltung.


VORSITZENDER: Wurden die Rechnungen der Partei veröffentlicht?


KAUFMANN: Nein, ich weiß nur, daß bei Führertagungen der Reichsschatzmeister einen kurzen Rechenschaftsbericht gelegentlich erteilt hat. Publiziert wurde dieser nicht.


VORSITZENDER: Wurde im staatlichen Budget oder bei staatlichen Rechnungen auf Parteifonds Bezug genommen?


KAUFMANN: Nein, im Gegenteil, ich war unter dem Eindruck, daß der Reichsschatzmeister aus den Einnahmen der Partei Versicherung und aus den Einnahmen der Mitgliedsbeiträge über außerordentlich viel Mittel verfügte.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie Ihren nächsten Zeugen rufen, Dr. Servatius?

DR. SERVATIUS: Mit Erlaubnis des Hohen Gerichts rufe ich dann den Kreisleiter Willi Meyer-Wendeborn.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie Ihren vollen Namen an.

ZEUGE WILLI MEYER-WENDEBORN: Willi Meyer-Wendeborn.


[77] VORSITZENDER: Sprechen Sie mir den folgenden Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die reine Wahrheit zu sagen, nichts zu verschweigen und nichts hinzuzufügen.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Setzen Sie sich.

DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Wann sind Sie geboren?


MEYER-WENDEBORN: Am 24. Juni 1891.

DR. SERVATIUS: Sie waren zwölf Jahre Kreisleiter in Cloppenburg (Oldenburg) im Gau Weser-Ems, von 1934 bis 1945, und haben daneben wiederholt den benachbarten Kreis Vechta vertretungsweise geführt. Vorher waren Sie etwa einundeinhalb Jahre Ortsgruppenleiter. Ist dies richtig?


MEYER-WENDEBORN: Elf Jahre im Kreis Cloppenburg.


DR. SERVATIUS: Das war von 1934 bis?


MEYER-WENDEBORN: Von 1934 bis 1945.


DR. SERVATIUS: Haben Sie über diesen Kreis hinaus einen Überblick über die Verhältnisse in anderen Kreisleitungen gehabt?


MEYER-WENDEBORN: Das konnte ich einmal schon als Ortsgruppenleiter und später auch als Kreisleiter, weil ich mit den Politischen Leitern, auch mit den Kreisleitern, wiederholt zusammenkam.


DR. SERVATIUS: Waren Sie als Kreisleiter hauptamtlich gegen Gehalt angestellt oder ehrenamtlich?


MEYER-WENDEBORN: Die erste Hälfte ehrenamtlich, zuletzt hauptamtlich gegen Gehalt.


DR. SERVATIUS: Welche Politischen Leiter waren in der Kreisleitung sonst gegen Gehalt angestellt?

MEYER-WENDEBORN: Der Kreisgeschäftsführer, der Propagandaleiter, der Schulungsleiter, der Kassenleiter.


DR. SERVATIUS: Erhielten die hauptamtlichen Politischen Leiter im Kreis besondere geheime Instruktionen?


MEYER-WENDEBORN: Nein, niemals.


DR. SERVATIUS: Hatten sie einen besseren Einblick in die Verhältnisse?


MEYER-WENDEBORN: Sie kamen mehr herum als die anderen und horten mehr.


DR. SERVATIUS: Aus welchen Personen setzte sich die Kreisleitung zusammen?


MEYER-WENDEBORN: Einmal die Haupt- oder Führungsämter, das waren: Organisation, Propaganda, Schulung und Personal, und [78] nachher die betreuenden und Fachämter, wie Kreisbauernführer, der Obmann der Deutschen Arbeitsfront, der Leiter der NSV, der Leiter des Amtes für Erzieher und der Leiter des Amtes für Beamte.


DR. SERVATIUS: Wurden die Mitglieder der Kreisleitung mit ihrer Ernennung Mitglieder eines Korps der Politischen Leiter?


MEYER-WENDEBORN: Eine Ernennung zum Mitglied des Korps der Politischen Leiter hat es nicht gegeben. Wenn der betreffende Parteigenosse ernannt war, wurde er Politischer Leiter.


DR. SERVATIUS: Ist Ihnen eine Anordnung von Heß bekannt, wonach die Bezeichnung »Politische Organisation« oder »Korps der Politischen Leiter« verboten wurde?


MEYER-WENDEBORN: Die Bezeichnung »Politische Organisation« ist durch den damaligen Stellvertreter des Führers verboten worden.


DR. SERVATIUS: Sie hielten als Kreisleiter Besprechungen der Kreisleitung ab. Wer nahm an diesen Besprechungen teil?


MEYER-WENDEBORN: Es gab zwei Arten von Besprechungen: Eine im engeren Kreis, das war der Kreisstab. Und eine im weiteren Rahmen, daran nahmen auch Vertreter der Behörden und solche Männer teil, die ein Interesse hatten, besondere Sachen vorzubringen.


DR. SERVATIUS: War der Inhalt der Besprechungen rein wirtschaftlicher Art, oder wurden auch politische Fragen besprochen?


MEYER-WENDEBORN: In der Hauptsache handelte es sich um Fragen der Fürsorge und Betreuung für die Kreisbewohner. Am Schluß habe ich dann meistens einen kurzen Überblick über die letzten Wochen gegeben.


DR. SERVATIUS: Wurden nicht auch politisch-kritische Fragen behandelt und hierzu Anweisungen gegeben, die sich etwa auf die Beseitigung der Widerstände gegen die Führung eines Angriffskrieges bezogen, zum Beispiel Anweisungen in der Judenfrage, der Kirchenfrage, in der Gewerkschaftsfrage und der Verhaftung politischer Gegner?


MEYER-WENDEBORN: Besondere Anweisungen hatte ich nicht zu geben. Es war strikte verboten, eigene Politik zu machen. Wir haben niemals etwas von Kriegsvorbereitungen gehört. Wenn irgendwelche Maßnahmen gegen politische Gegner zu ergreifen waren, so war das Sache des Staates.


DR. SERVATIUS: Welche Anweisungen wurden bezüglich der Judenfrage gegeben, und was war ihr Ziel?


MEYER-WENDEBORN: In der Judenfrage, die bei uns in einem ländlichen Kreis keine so große Bedeutung hatte, behandelten wir hauptsächlich das grundsätzliche Thema, also Zurückführung des [79] jüdischen Einflusses auf eine Zahl von Juden, die ihrer Gesamtstärke in Deutschland entsprach.


DR. SERVATIUS: Welche Anweisungen wurden von Ihnen als Kreisleiter in der Kirchenfrage gegeben, und was war deren Ziel?


MEYER-WENDEBORN: Der Kampf gegen die Kirchen war grundsätzlich verboten. Ich brauchte dazu auch keine Anweisungen zu geben, denn meine Männer waren durchweg katholisch und in der Kirche verblieben.


DR. SERVATIUS: Wie war es mit den antijüdischen Aktionen am 9. und 10. November 1938? Was wurden da für Anweisungen gegeben?


MEYER-WENDEBORN: Ich habe keinerlei Anweisungen erhalten und wurde vor die vollendete Tatsache gestellt. Ich habe dann festgesetzte Juden im Einvernehmen mit dem Landrat sofort in Freiheit gesetzt und anschließend von meiner Gauleitung striktes Verbot erhalten, Politische Leiter oder Parteigenossen irgendwie einzusetzen. Mehr ist dann bei uns auch nicht geschehen.


DR. SERVATIUS: Welche Anweisungen wurden in der Frage der Gewerkschaften gegeben, und was war ihr Ziel?


MEYER-WENDEBORN: Wir wurden durch die Maßnahmen des damaligen Reichsleiters Dr. Robert Ley am 1. oder 2. Mai vollkommen überrascht und hatten selbst als Politische Leiter damit nichts zu tun. Irgendwelche Anweisungen sind daher nicht ergangen.


DR. SERVATIUS: Welche Anweisungen gaben Sie als Kreisleiter bezüglich der politischen Gegner?


MEYER-WENDEBORN: Die Behandlung der politischen Gegner war in erster Linie eine Aufgabe der staatlichen Organe. Wenn ich irgend jemand als Gegner vermutete, so habe ich regelmäßig mit ihm eine Aussprache herbeigeführt. Ich habe daher auch wenig Anweisungen oder Maßnahmen treffen brauchen.


DR. SERVATIUS: Bestand nicht tatsächlich eine so enge Verbindung zwischen Staatspolizei und Kreisleitung, daß diese praktisch die Verhaftung der politischen Gegner jederzeit nach Willkür durchsetzen konnte?


MEYER-WENDEBORN: Das wäre gut gewesen. Und als ich das beim Gauleiter wiederholt anregte, sagte der damalige Gauleiter Karl Röver, es handle sich hier um Maßnahmen des Staates, die uns als Politische Leiter nichts angingen.


DR. SERVATIUS: Herr Zeuge! Sie haben mich nicht verstanden. Ich wollte fragen, ob Sie die Möglichkeit hatten, Verhaftungen vornehmen zu lassen auf Grund Ihrer engen Beziehungen zur Staatspolizei?


[80] MEYER-WENDEBORN: Nein, das konnte ich nicht. Ich hatte keine engen Beziehungen zur Staatspolizei und habe auch nie Gelegenheit gehabt, Leute verhaften zu lassen oder verhaften zu müssen.


DR. SERVATIUS: Wurde nicht auf Anordnungen der übergeordneten Parteistellen eine Gegnerkartei geführt?


MEYER-WENDEBORN: Wir haben nie eine Gegnerkartei geführt, weder im Kreis noch in der Ortsgruppe.


DR. SERVATIUS: Hat die Gestapo eine solche Kartei geführt, und haben Sie dabei geholfen?


MEYER-WENDEBORN: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Gesagt haben sie es mir niemals, ich weiß es nicht. Geholfen habe ich dazu keinesfalls.


DR. SERVATIUS: Forderten Sie als Kreisleiter nicht »Stimmungsberichte« und politische Beurteilungen an, die auf Grund einer Haushaltkartei erstattet wurden, und waren diese nicht Spitzelberichte?


MEYER-WENDEBORN: Eine Haushaltskartei hat es in meinem Kreis nicht gegeben. Es war beabsichtigt, eine solche aufzustellen, es ist aber nicht dazu gekommen. Spitzelberichte habe ich nie angefordert, hätte ich auch nie bekommen, sondern ich habe mir Stimmungsberichte ausgebeten über die Auswirkung von Maßnahmen des Staates und der Partei.


DR. SERVATIUS: Und was war der Zweck der Stimmungsberichte?


MEYER-WENDEBORN: Wir wollten sehen, wie sich neue Gesetze, Anordnungen in der breiten Masse auswirken.


DR. SERVATIUS: Wie erhielten Sie Ihre Anweisungen durch den Gauleiter?


MEYER-WENDEBORN: Ich bekam meine Anweisungen schriftlich und auch mündlich.


DR. SERVATIUS: Nahmen die Kreisleiter an Besprechungen der Gauleiter teil, und wer war bei solchen Besprechungen zugegen?


MEYER-WENDEBORN: Wir haben nicht immer teilgenommen, nur dann, wenn etwas verhandelt wurde, was den eigenen Kreis besonders interessierte. An Besprechungen der Gauleitung nahmen die Gauamtsleiter und Referenten teil.


DR. SERVATIUS: Was war der Inhalt dieser Besprechungen? Entsprach das dem, was Sie vorhin von den Kreisleiterbesprechungen gesagt haben?

MEYER-WENDEBORN: Es war ungefähr dasselbe, nur vergrößert auf die ganze Ebene eines Gaues.


[81] DR. SERVATIUS: Wie wurden die Ortsgruppenleiter von Ihnen unterrichtet? Geschah das im Sinne der Besprechungen in Gau- und Kreisleitung, oder wurden dort etwas geänderte Mitteilungen weitergegeben, also falsche Mitteilungen?


MEYER-WENDEBORN: Ich habe meine Männer nach Besprechungen beim Gauleiter regelmäßig über das informiert, was ich dort gehört habe, und das habe ich so weitergegeben, wie es mir mein Gauleiter erzählt hat.


DR. SERVATIUS: Wie erfolgte die Zusammenarbeit mit der SA? War diese in der Kreisleitung vertreten?


MEYER-WENDEBORN: Ich habe der SA freigestellt, an unseren Besprechungen teilzunehmen. Der Ortsführer kam hin und wieder und hörte das, was wir im allgemeinen besprachen.


DR. SERVATIUS: Konnten Sie der SA Befehle geben oder sie anfordern?


MEYER-WENDEBORN: Ich konnte der SA keine Befehle geben. Ich konnte lediglich über deren vorgesetzte Dienststelle ihre Hilfe für irgendwelche Propagandamaßnahmen, Sammlungen, Arbeitshilfe und so weiter anfordern.


DR. SERVATIUS: Welche Zusammenarbeit bestand mit der Allgemeinen SS? War sie in der Kreisleitung vertreten?


MEYER-WENDEBORN: Wir hatten am Ort keinen SS-Führer. Die SS hat von sich aus nichts unternommen, um irgendwie in der Kreisleitung vertreten zu sein.


DR. SERVATIUS: Hatten Sie einen Einblick in die Maßnahmen, die die SS bezüglich Schutzhaft und Konzentrationslagern traf?


MEYER-WENDEBORN: Nein, ich hatte keinen Einblick.


DR. SERVATIUS: Haben Sie einmal versucht, einen solchen Einblick zu bekommen?


MEYER-WENDEBORN: Jawohl, es war etwa 1935. Es ist mir aber nicht gelungen, einen Einblick zu bekommen. Der Besuch eines Konzentrationslagers, das ich nicht wegen irgendwelcher vermuteter Greuel besuchen wollte, sondern weil es mir neu war, wurde mir verweigert.


DR. SERVATIUS: Und was wurde als Grund angegeben?


MEYER-WENDEBORN: Ich möchte mir diese Erlaubnis über das Reichssicherheitshauptamt besorgen. Ich habe das der Gauleitung gesagt, weil ich persönlich mit dem Reichssicherheitshauptamt nicht in Verbindung treten durfte. Die Gauleitung hat dann abgeraten, weil das doch sehr umständlich wäre.


DR. SERVATIUS: Wissen Sie, ob das Reichssicherheitshauptamt zuständig war?


[82] MEYER-WENDEBORN: Das kann ich nicht sagen.


DR. SERVATIUS: Haben Sie in Ihrem Kreis Anweisungen erhalten oder gegeben bezüglich des Lynchens von notgelandeten Fliegern?


MEYER-WENDEBORN: Wir hatten viele Notlandungen. Ich habe dazu niemals irgendwelche Anweisungen gegeben oder zu geben brauchen.


DR. SERVATIUS: Sie kennen aber sicher den Bormann-Brief und andere Dokumente, die sich mit dieser Frage befassen. Ist Ihnen nichts davon bekanntgeworden als Kreisleiter?


MEYER-WENDEBORN: Den Bormann-Brief habe ich nicht mehr erhalten, dagegen am Rundfunk den betreffenden Artikel des Reichspropagandaministers gehört.


DR. SERVATIUS: Und was ist darauf in Ihrem Kreis geschehen? Ist danach gehandelt worden, was Goebbels am Radio erklärte?


MEYER-WENDEBORN: Es wurde weiterhin nach dem allgemeinen Kriegsrecht gehandelt und die Männer, die dort niedergegangen sind, sind durchweg sehr gut behandelt worden. Das liegt im ganzen Charakter der Bevölkerung.


DR. SERVATIUS: Haben Sie Anweisungen erhalten oder gegeben, die eine schlechte Behandlung der Kriegsgefangenen oder der ausländischen Arbeiter bestimmten, oder haben Sie solche Mißhandlungen geduldet?


MEYER-WENDEBORN: Anweisung für Kriegsgefangene konnte ich nicht geben, das war Ressort der Wehrmacht. Ich habe aber dafür gesorgt und auch darauf gesehen, daß ausländische Arbeiter bei uns gut behandelt wurden, und wenn schon einmal Schlägereien oder ähnliche Zwischenfälle vorkamen, dann habe ich über das Arbeitsamt sofortigen Abzug veranlaßt und die Betreffenden zunächst einmal einige Wochen ohne Hilfe gelassen.


DR. SERVATIUS: Also Anweisungen über eine unrechte Behandlung dieser Fremdarbeiter sind Ihnen nicht zugegangen?


MEYER-WENDEBORN: Nein. Ich wurde im Gegenteil aufgefordert, auf eine gute Behandlung zu sehen.


DR. SERVATIUS: War die Einstellung der Politischen Leiter in Ihrem Kreise bezüglich der vorhin erörterten politischen kritischen Fragen eine Ausnahme, oder war das die Einstellung auch über Ihren Kreis hinaus, soweit Sie beurteilen konnten? War das allgemein so?


MEYER-WENDEBORN: Ich habe vor dem Krieg das Gefühl gehabt, daß die Einstellung allgemein gewesen ist. Auch im Krieg und während meiner Zeit im Lager Fallingbostel, als ich mithalf, eidesstattliche Erklärungen zu bekommen, habe ich mich endgültig[83] überzeugen können, daß das, was ich Ihnen hier sage, für jene Tausende allgemein gewesen ist.


DR. SERVATIUS: Sie haben diese eidesstattlichen Versicherungen gesichtet und gesammelt?


MEYER-WENDEBORN: Jawohl.


DR. SERVATIUS: Haben Sie da nicht ungünstige zurückgewiesen?


MEYER-WENDEBORN: Nein, das habe ich niemals getan. Es waren auch keine ungünstigen dabei.


DR. SERVATIUS: Wie erklären Sie dann die tatsächlichen Vorfalle auf diesen Gebieten, zum Beispiel in Bezug auf die Kirchenfrage und Judenfrage?


MEYER-WENDEBORN: Von dem Umfang dieser ganzen Sachen haben wir niemals Kenntnis gehabt, und das, was ich erfuhr, das war nicht sehr groß. Es kam einmal vor, daß der eine oder andere Mann irgendein Erlebnis aus der Kampfzeit nicht vergessen hatte und daß er irgendwelche Anweisungen falsch verstand und dann Dummheiten machen wollte. Aber im allgemeinen haben wir diese Dinge bei uns nicht erlebt und nichts davon gewußt.


DR. SERVATIUS: Sind Ihnen auch keine zur Kenntnis gekommen?


MEYER-WENDEBORN: Nein.


DR. SERVATIUS: Mußte nicht das Verhalten der SS und insbesondere die Weigerung, einen Einblick ins Konzentrationslager zu geben, starke Bedenken hervorrufen? Es waren doch wohl Gerüchte über die Konzentrationslager im Umlauf?


MEYER-WENDEBORN: Ich habe diese Weigerung, mir Einblick zu geben, nicht so gesehen, als wenn man irgendwelche Verbrechen vertuschen wollte, sondern bei dem Charakter der SS habe ich angenommen, daß es mehr eine gewisse Selbstherrlichkeit war, und daß sie eben meinte: Das ist unser Aufgabengebiet, und das geht euch Politische Leiter nichts an.

DR. SERVATIUS: Haben Sie die tatsächliche Praxis der Partei, in allen Punkten gebilligt?


MEYER-WENDEBORN: Nein, das habe ich nicht immer getan und habe auch mit meinem alten Gauleiter darüber gesprochen.


DR. SERVATIUS: Waren das schwere Beanstandungen, die Sie hatten?


MEYER-WENDEBORN: Schwere Beanstandungen waren das nicht, aber nach dieser Judensache damals im November habe ich darauf aufmerksam machen müssen, wie sich das im Auslande auswirken wird. Ich hatte erfahren, daß Männer in hohen Stellungen[84] damit nicht einverstanden gewesen sind, und das machte mir Mut, auch meinerseits etwas zu sagen.


DR. SERVATIUS: Haben Sie einmal überlegt, ob Sie Ihr Amt weiterführen oder ob Sie es niederlegen sollten?


MEYER-WENDEBORN: Wenn ich es niedergelegt hätte, hätte ich nichts gebessert, eher verschlechtert, denn nach 20 Jahren in dem Kreis hätte mein Nachfolger meine Leute nicht so gekannt, und so konnte ich die Fehler rechtzeitig erkennen und ausgleichen.


VORSITZENDER: Ist das alles, was Sie fragen wollen?

DR. SERVATIUS: Ich hätte noch eine oder zwei Fragen morgen zu stellen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis

31. Juli, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 20, S. 46-86.
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