Nachmittagssitzung.

[508] [Der Zeuge Reinecke im Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Der Gerichtshof wird von dem Dokument, das Sie gemäß Artikel 21 vorgelegt haben, amtlich Kenntnis nehmen. Der Gerichtshof nimmt an, Sie werden sich mit dem Dokument nicht lange zu beschäftigen haben.

MAJOR ELWYN JONES: Wie Euer Lordschaft es wünschen. Das Dokument D-959 wird Beweisstück GB-571.

Zeuge! Wissen Sie etwas über die Rolle, die die SS-Einheiten bei der Verhaftung und Mißhandlung der Prager Studenten am 17. November 1939 gespielt haben?


REINECKE: Nein. Über diesen Fragenkomplex kann ich nicht aussagen, weil mir die Tatsache der Teilnahme hier das erstemal bekannt wird.


MAJOR ELWYN JONES: Sie wußten nichts über die Beteiligung der 6. SS-Totenkopfstandarte bei diesem Vorfalle? Ich beziehe mich...


REINECKE: Nein.


MAJOR ELWYN JONES: Ich beziehe mich, Euer Lordschaft, auf eine Eintragung in dem früher erwähnten tschechoslowakischen Bericht, USSR-60.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie sagen, daß Sie keine Kenntnis hiervon hatten?

REINECKE: Nein, ich hatte keine Kenntnis.

MAJOR ELWYN JONES: Weiterhin bezieht sich dieser Bericht auf Vergeltungsmaßnahmen gegen Zivilisten, die im Verdacht standen, mit Partisanen in Verbindung zu stehen. Die SS war daran beteiligt. Ist Ihnen bekannt, daß SS-Truppen an Vergeltungsmaßnahmen gegen Zivilisten teilnahmen?


REINECKE: Ich kann insofern darüber aussagen, als mir bekannt ist, in welcher Art und Weise die Waffen-SS eingesetzt war. Ich weiß, daß die Waffen-SS – und nur um die kann es sich hier handeln – an der Front kämpfte.


MAJOR ELWYN JONES: Ich bitte Sie, sich den vorletzten Absatz im zweiten Abschnitt auf Seite 4 des Dokuments D-959 anzusehen, und zwar den vierten Abschnitt im englischen Text:

»Nachdem die SS am 5. Mai 1945 das Dorf Javoriško im Bezirk Litovel geplündert hatte, wurde es niedergebrannt, Während dieses Vollzuges töteten die SS-Truppen alle männlichen Einwohner des Dorfes im Alter von 15 bis 70 Jahren [508] durch Genickschuß oder brachten sie in den brennenden Häusern um. Frauen mit Kindern wurden nach Mißhandlungen weggetrieben.

Die Hinrichtung, bei der 38 Männer ihr Leben verloren, fand statt, weil die Einwohner des Dorfes der Beherbergung von Partisanen verdächtig waren.«

War Ihnen das bekannt, oder kennen Sie ähnliche Fälle, an denen die SS beteiligt war?

REINECKE: Nein, solche Handlungen sind mir nicht bekanntgeworden. Offensichtlich handelt es sich hier um den letzten Kampf um Prag.

MAJOR ELWYN JONES: Ich möchte Sie auf weitere Beweismittel über Mißhandlungen während der Transporte von Gefangenen aus Konzentrationslagern durch die SS aufmerksam machen. Im fünften Abschnitt auf Seite 5 des Berichts ist von 312 Personen die Rede, die zu Tode geprügelt, erschossen wurden oder starben, und deren Leichname in einer Kohlengrube beerdigt wurden. Es heißt dort, daß das Schlagen und die Tötungen von SS-Wachen vorgenommen wurden. Es ist dem holländischen Bericht ähnlich, nicht wahr? Dann folgen im letzten Abschnitt Verbrechen, die während der Revolution im Mai 1945 in Prag begangen wurden; weitere Berichte von SS-Greueltaten.

Nun, Zeuge, möchte ich Sie bitten, sich ein neues Dokument anzusehen, D-878, das Beweisstück GB-572 wird. Es ist beim Bericht des statistischen... des »Statistisch-wissenschaftlichen Instituts des Reichsführer-SS« über die Zusammensetzung der SS. Sehen Sie sich die dritte Seite des Berichts an, eine Seite, die mit »Seite 1« bezeichnet ist. Es heißt dort... – ich bedauere, Euer Lordschaft, ich habe keine Übersetzung dieses Dokuments, aber ich glaube, daß die Eintragungen dort für sich selbst sprechen. Sie sind eindeutig. Die Überschrift lautet: »Gesamtstärke der SS am 30. Juni 1944.« Sie werden sehen, es wird über die »Allgemeine SS« berichtet, und ich glaube, in der Übersetzung sind diejenigen Angehörigen nicht aufgeführt, die damals als Reservisten in der Waffen-SS dienten. Als »nicht einberufen« werden insgesamt 64614 aufgezählt.


VORSITZENDER: 64000?


MAJOR ELWYN JONES: 64000. Einberufen zur Wehrmacht: 115908. Einberufen zum Reichsarbeitsdienst: 722. Einberufen zu sonstigem Einsatz: 19254. Gesamt: 200498 der Allgemeinen SS.


[Zum Zeugen gewandt:]


Können Sie dem Gerichtshof sagen, ob diese »Nichteinberufenen«, ungefähr 64000, – oder ob eine gewisse Anzahl von ihnen – Polizeidienst ausübten?

[509] REINECKE: Nach meiner Auffassung muß es sich bei den Zahlen, die hier in diesem Dokument angegeben sind, um die Angehörigen der Allgemeinen SS handeln, die weder einberufen waren noch sonstige Tätigkeit ausübten, also in der Heimat ihrem Zivilberuf, das heißt ihrem wirtschaftlichen Einsatz und so weiter nachgingen.

MAJOR ELWYN JONES: War die letzte Kategorie »Einberufen zu sonstigem Einsatz«, 19254, das Personal der Einsatzkommandos?


REINECKE: Das ist vollkommen ausgeschlossen, denn das Personal der Einsatzkommandos bestand nur aus wenigen hundert Mann. Es muß unter dem Begriff des »sonstigen Einsatzes« hier irgendeine andere Funktion gemeint sein, die ich im Augenblick nicht übersehen kann.


MAJOR ELWYN JONES: Sie können sehen, daß die Gesamtzahl der Waffen-SS mit 594443 angegeben wird. Ich bitte Sie nun, sich Seite 24 anzusehen.


VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Wie hoch ist die Gesamtzahl?


MAJOR ELWYN JONES: Die Gesamtzahl ist: SS – insgesamt 794941.


VORSITZENDER: Ja, aber was bedeutet das zweite deutsche Wort?


MAJOR ELWYN JONES: »Insgesamt«, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: »Insgesamt«, ach so.


MAJOR ELWYN JONES: [zum Zeugen gewandt] Wenn Sie sich Seite 24 ansehen, so werden Sie finden, daß die Gesamtstärke der Waffen-SS in Höhe von 594443 in verschiedene Kategorien aufgeteilt ist:

Zuerst die »Feldtruppenteile« 368654; sodann, wie ich sehe, »Neuaufstellungen und Auffrischungen« 21365; dann als nächste Kategorie: »Ausbildungs-und Ersatztruppenteile« 127643; »Schulen« 10822.

Dann folgen: »Sonstige dem SS-Führungshauptamt unmittelbar unterstehende Einheiten und Dienststellen« 26544; und dann: »Angehörige der Waffen-SS in den Hauptämtern« 39415, woraus sich eine Gesamtzahl von 594443 ergibt.

Wer waren diese 26544 »Sonstige dem SS-Führungshauptamt unmittelbar unterstehende Einheiten und Dienststellen«? War dies das Personal der Einsatzkommandos?


REINECKE: Ich muß meine Antwort von gerade eben wiederholen. Um das Personal des Einsatzkom mandos kann es sich bei dieser Zahl unter keinen Umständen handeln, weil das Personal [510] der Einsatzkommandos mit der SS an sich nichts zu tun hatte, sondern von den Dienststellen der Exekutive, vor allem auch von der Polizei, gestellt wurde. Diese Zahl von 26544 SS-Angehörigen müssen Angehörige von Dienststellen und Einheiten gewesen sein, die sich nicht in den Hauptämtern befanden, andererseits auch nicht an der Front kämpften, sondern sich im Reichsgebiet bei irgendwelchen...


MAJOR ELWYN JONES: Zeuge! Wollen Sie sich Seite 28 dieses Dokuments ansehen; dort steht, wie die 39415 auf Seite 24 als »Angehörige der Waffen-SS in den Hauptämtern« bezeichneten Leute verwendet wurden. Es beginnt: »SS-Hauptamt: 9349«, dann werden die Waffen-SS-Männer im »Rasse- und Siedlungshauptamt« der SS mit 2689 aufgezählt.

Das war doch das Amt, das Himmler unterstand, von dem Sie gestern sagten, es habe überhaupt nichts mit der Waffen-SS zu tun gehabt. Und dann als drittes das »SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt« – das ist doch das WVHA, nicht wahr? – mit 24091 Waffen-SS-Männern.

»Persönlicher Stab des Reichsführer-SS 673 Mann; SS-Personalhauptamt 170; Hauptamt SS- Obergericht 599; Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer 553; Reichskommissar für die Festi gung deutschen Volkstums 304; Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums (Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle) 987.«

Daraus geht doch deutlich hervor, nicht wahr, daß die Leute der Waffen-SS in diesem schrecklichen Netzwerk von Himmlers Terrormaschine verstrickt waren.

REINECKE: Ich glaube nicht, daß das daraus hervorgeht. Ich habe gestern ausführlich dargestellt, daß die einzelnen Hauptämter kein einheitliches Oberkommando darstellten. Wenn hier zum Beispiel bei den verschiedenen Hauptämtern Angehörige der Waffen-SS erscheinen, so ist das darauf zurückzuführen, daß die dort diensttuenden Personen in das Wehrverhältnis der Waffen-SS während des Krieges einberufen wurden, weil dadurch ihre Uk-Stellung nicht notwendig wurde und sie so dem Zugriff der Wehrmacht entzogen werden konnten.

MAJOR ELWYN JONES: Alle diese Männer wurden doch unter der Waffen-SS geführt; sie waren Angehörige der Waffen-SS, sie trugen Waffen-SS-Uniformen und wurden von der Waffen-SS bezahlt. Das ist doch so, nicht wahr?


REINECKE: Das ist wohl so, das hat aber insofern eine andere Bedeutung, als sie dabei nicht, Mitglieder der Organisation, der gewachsenen Organisation, waren, sondern, wie das im Kriege vielfach der Fall war, einfach die Uniform angezogen bekamen und[511] dementsprechend besoldet wurden. Wenn ich aus diesem Dokument, Seite 28, beispielsweise das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt nehme, mit 24091 angeblichen Waffen-SS-Angehörigen, so muß ich hierzu sagen, daß es sich hier wohl ausschließlich um die Konzentrationslager-Bewachungsmannschaften handeln kann und hieraus eben hervorgeht, daß diese Mannschaften als sogenannte nominelle Waffen-SS eben dem Wirtschafts-Verwaltungshauptamt angehängt waren, aber mit der Waffen-SS in Wirklichkeit nichts zu tun hatten.


MAJOR ELWYN JONES: Euer Lordschaft! Ich bin der Ansicht, daß das Dokument für sich selbst spricht, und ich habe keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte gern die Übersetzungen dieser zwei Dokumente haben, auf die Sie sich beziehen.


MAJOR ELWYN JONES: Gewiß, Euer Lordschaft, sie werden eingereicht.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Ich möchte den Zeugen nicht ausführlich verhören. Ich möchte nur, daß Sie mir erlauben, eine Frage über eine Sache, die er schon gestern behandelt hat, an ihn zu richten, und zwar bezüglich eines sehr kurzen Dokuments.


VORSITZENDER: Ja, bitte sehr.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Zeuge! Habe ich Sie gestern richtig verstanden, daß es in der SS Ehrenmitglieder gab?


REINECKE: Ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben behauptet, daß dieser Rang ihnen nur einmalig und ausschließlich deswegen verliehen wurde, um ihnen das Recht zu geben, die Uniform zu tragen. Habe ich Sie richtig verstanden?


REINECKE: Ja.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich möchte dem Zeugen einen an Himmler gerichteten Brief vorlegen, und zwar einen Brief von einem der Leute, die er gestern als Ehrenmitglieder bezeichnete. Ich bitte um Erlaubnis, dieses kurze Dokument verlesen zu dürfen; ich zitiere:

»12. Juli 1940

Berlin W 8, Wilhelmstraße 73.«


VORSITZENDER: Sagten Sie 1944 oder 1940?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: 1940, Euer Lordschaft. Es ist ein neues Dokument mit der Nummer USSR-512, ist von der Roten Armee in den Berliner Archiven gefunden worden und wird gleich dem Gerichtshof vorgelegt. Ich zitiere:

»Mein lieber Himmler! Meine Ernennung durch den Führer zum Obergruppenführer der SS hat mich sehr herzlich [512] gefreut. Du weißt, wie ich zu Deiner SS stehe und wie ich ihren Aufbau, der Dein eigenstes Werk ist, bewundere. Ich werde es immer als eine besondere Ehre empfinden, diesem stolzen Führerkorps, das für die Zukunft unseres Großdeutschen Reiches von entscheidender Bedeutung ist, anzugehören. In treuer Freundschaft Dein Joachim Ribbentrop.«


[Zum Zeugen gewandt:]


Sagen Sie, Zeuge, beweist der erste Satz dieses Dokuments nicht, daß die Mitglieder der SS, die Sie als Ehrenmitglieder bezeichnen, in Wirklichkeit von Himmler befördert wurden, je nachdem, wie er ihre Tätigkeit beurteilte?

REINECKE: Dieses Dokument beweist nach meiner Auffassung das, was ich gestern darzustellen versuchte. Ich habe gesagt, daß es typisch ist für die Ehrenführer, daß sie nicht aus der SS selbst hervorgegangen sind, also keinen Dienst in der SS getan haben die vielen Jahre wie die anderen Männer alle, sondern daß sie zu irgendeinem Zeitpunkt plötzlich einen hohen Dienstgrad und die SS-Uniform verliehen bekommen, ohne damit...

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Zeuge! Ich habe Sie etwas anderes gefragt. Sie antworten mir nicht auf meine Frage. Ich habe Sie gefragt, ob es nicht tatsächlich so war, daß Himmler die sogenannten Ehrenmitglieder beförderte, je nachdem, wie er ihre Tätigkeit beurteilte – vom SS-Standpunkt aus, natürlich.


REINECKE: Ja, das ist insofern richtig, als es eine typische Politik Himmlers war, Persönlichkeiten, die über bestimmte Machtpositionen verfügten, mit der Uniform der SS zu bedenken; und das sind die Ehrenführer.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich habe keine Fragen mehr, Herr Vorsitzender.


DR. ALFRED SEIDL, VERTEIDIGER DER ANGEKLAGTEN HESS UND FRANK: Herr Präsident! Die Anklage hat heute vormittag ein Dokument vorgelegt, GB-568, es ist gleich D-926. Gegenstand dieses Dokuments sind Aktenstücke des Bayerischen Justizministeriums, und sie beschäftigen sich mit dem Tod von Kriegsgefangenen in Konzentrationslagern, und zwar im Lager Dachau. Ich stelle den Antrag, mir zu gestatten, daß ich die Ziffer 12 dieses Dokuments, die von der Anklage nicht vorgelesen wurde, jetzt nachträglich noch in das Protokoll verlesen darf.

Zur Begründung dieses Antrags erlaube ich mir auszuführen, daß dieses Dokument das gleiche ist, dessen Beiziehung ich bereits vor einem halben Jahre beantragt habe und das nicht aufgefunden werden konnte.

Die von der Anklage verlesenen Aktenstücke des genannten Dokuments können den Eindruck erwecken, als ob die Angaben, die [513] der Angeklagte Frank im Zeugenstand zu dieser Frage gemacht hat, nicht richtig seien. Aus der Ziffer 12 aber ergibt sich,...


VORSITZENDER: Für wen stellen Sie diesen Antrag, für Frank?


DR. SEIDL: Ich stelle den Antrag für den Angeklagten Frank.


VORSITZENDER: Ich glaube, die beiden oberen Absätze auf Seite 10 der englischen Kopie mit der Bezeichnung 12 wurden bereits heute früh vorgelesen.


DR. SEIDL: Von dem Paragraph 2 wurden die ersten beiden Sätze verlesen, nicht aber die übrigen Sätze; und es wurde auch nicht der Absatz 3 verlesen.


VORSITZENDER: Gut, Dr. Seidl, Sie können verlesen, was Sie vorzulesen wünschen.


DR. SEIDL: Jawohl. Ich zitiere dann unter Ziffer 12 einen Aktenvermerk:

»Betreff: Konzentrationslager Dachau.

I. Vormerkung.

Der Antrag des Herrn Staatsministers des Innern auf Niederschlagung der bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts München II anhängigen Ermittlungsverfahren wegen des Todes der Schutzhaftgefangenen Handschuch, Franz und Katz wurde in der Sitzung des Ministerrates vom 5. Dezember 1933 beraten. Als Ergebnis hat Herr Staatsminister der Justiz dem unterzeichneten Referenten mitgeteilt:

Die Strafverfahren wegen der Vorkommnisse im Konzentrationslager Dachau sind mit aller Entschiedenheit weiterzuführen. Der Sachverhalt ist mit größter Beschleunigung zu klären. Gegebenenfalls ist zur Unterstützung die Landespolizei heranzuziehen. Etwaigen Verdunkelungsversuchen ist mit den gebotenen Mitteln entgegenzutreten.

Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht München II wurde angewiesen, entsprechend dem Beschluß des Ministerrates unverzüglich und mit allem Nachdruck die Weiterführung der Verfahren zu betreiben und auf rascheste Klärung der Vorgänge hinzuwirken. Er wird in den Fällen Franz und Katz sofort und im Falle Handschuch nach Eintreffen der von der Politischen Polizei zurückgeforderten Akten gerichtliche Voruntersuchung beantragen und auf ihre beschleunigte Durchführung bedacht sein. Er ist angewiesen, das Staatsmi nisterium der Justiz über den Fortgang der Verfahren auf dem laufenden zu halten und nach Abschluß der Voruntersuchungen die Akten mit einem Bericht über ihr Ergebnis und über die in Aussicht genommene weitere Sachbehandlung vorzulegen. Der GSTA b. d. OLG. München ist [514] verständigt und beauftragt, auch seinerseits dem Verfahren sein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Die Voruntersuchungen werden voraussichtlich von dem für den Bezirk Dachau zuständigen LGRat Kissner geführt werden.

Der Verbindungsmann zur Politischen Polizei, I. StA. Dr. Stepp, wurde weisungsgemäß beauftragt, die Entscheidung des Ministerrates dem Politischen Polizeikommandeur Himmler und dem Leiter der Bayerischen Politischen Polizei mitzuteilen.«

Ich danke Ihnen, Herr Präsident.

RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Ich nehme noch einmal Bezug auf das Dokument, das eben von dem Herrn Kollegen Seidl verlesen worden ist. Sie haben bei dem Vorhalt dieses Dokuments darauf hingewiesen, daß es sich um eine Anordnung und einen Vorgang ganz früh, aus dem Jahre 1933, handelt. Sie haben bei Ihrer Vernehmung aber selbst gesagt, daß Sie im Zuge Ihrer Ermittlungen in späteren Jahren gerade auf solche Vertuschungen von Morden gekommen sind, indem nämlich falsche Tatberichte eingereicht worden sind, und deshalb möchte ich Sie noch mals fragen: Ist es richtig, daß Sie bei Ihren Untersuchungen in späteren Jahren solche Vertuschungen, sobald sie Ihnen begegnet sind, aufs schärfste bekämpft haben?

REINECKE: Das war ja gerade eine unserer Haupttätigkeiten, daß wir gegen solche Vertuschungen, die allerorts im Laufe der durchgeführten Verfahren auftauchten, vorgehen mußten. Wir haben wiederholt in den verschiedensten Lagern durch die Kommissionen feststellen können, daß solche Vertuschungen vorlagen, und gerade in diesen Fällen alsdann die Schuldigen zur Verantwortung gezogen.


RA. PELCKMANN: Konnten Sie als SS-Gerichtsbarkeit im Jahre 1933 gegen solche Verbrechen schon vorgehen?


REINECKE: Im Jahre 1933 hat es eine SS-Gerichtsbarkeit, das heißt eine Strafgerichtsbarkeit, noch nicht gegeben. Zuständig für Durchführung solcher Strafverfahren waren eben die Strafverfolgungsbehörden der allgemeinen Justiz, wie sich dies aus diesem Dokument auch ergibt. Ihre Aufgabe war es, in solchen Fällen die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.


RA. PELCKMANN: Es ist Ihnen ein Protokoll... ein Dokument vorgehalten worden, D-924, GB-570. Es handelt sich dabei um die grauenhaften Erschießungen von Transporten durch die Begleitmannschaften. Sie haben dazu Stellung genommen. Sie haben, wie ich bemerkt habe, Ihre Ausführungen aber nicht beenden können, weil ich glaube, daß Sie nach Ihrem persönlichen Eindruck über [515] dieses Verbrechen noch etwas hinzufügen wollten. Wollen Sie das jetzt nachholen?


REINECKE: Jawohl. Ich wollte sagen, daß es sich hier um einen Transport handelte, daß es sich hier um Begleitmannschaften handelte, und daß das, was ich selbst über die Wachmannschaften gesagt hatte, sich ausschließlich auf diese in den Lagern bezog, also diejenigen Posten, die außen herum um das Lager, auf den Türmen und so weiter die Bewachung vornahmen und nach Beendigung des Wachdienstes in ihre Truppenunterkünfte zurückkamen, die also mit dem inneren Betrieb des Konzentrationslagers nichts zu tun hatten. Solche Transporte sind im Zweifelsfalle durchgeführt von den Angehörigen der Kommandanturstäbe.


RA. PELCKMANN: Von dem Dokument, welches die Statistik über die Stärke der SS am 30. Juni 1944 enthält – ich bedauere, daß die Dokumentennummer aus meinem Exemplar nicht ersichtlich ist – möchte ich Ihnen nur vorhalten die Zahl von 794000 Angehörigen der SS im Jahre 1944. Wir haben gestern von dem Zeugen Brill über die Angehörigen der SS höhere Ziffern gehört, etwa 900000 bis eine Million. Da der Zeuge Brill nicht mehr anwesend ist, frage ich Sie, wenn Sie das gehörige Wissen haben, ob sich diese Differenz dadurch erklärt, daß in der Ziffer, die der Zeuge Brill genannt hat, auch die Toten, die Gefallenen, enthalten waren und insofern keine unrichtige Angabe des Zeugen Brill vorliegt?


REINECKE: Ich habe dieses Wissen, um die Frage beantworten zu können, weil ich mich vom Sektor Gerichtswesen aus stets mit der Stärke der SS befassen mußte. Ich weiß, daß die Angaben des Zeugen Brill den tatsächlichen Verhältnissen entsprachen. Es ist so, wie der Herr Verteidiger sagt, daß in den Angaben des Zeugen Brill die Verluste der Waffen-SS enthalten sind, daß also die in diesem Dokument hier angegebene Zahl um das vermehrt werden muß, was im Laufe der Jahre des Krieges an Männern, Unterführern und Führern der Waffen-SS gefallen war, um auf die wirkliche Stärke der Waffen-SS Schlüsse ziehen zu können.


RA. PELCKMANN: Auf Seite 28 desselben Dokuments haben Sie die Aufstellung über die verschiedenen Ämter; sie schließt mit einer Gesamtzahl von 39415 Mitgliedern der SS. Haben Sie das... die Urkunde noch vor sich, Herr Zeuge?

REINECKE: Nein, leider nicht.


[Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]


RA. PELCKMANN: Sie sagten, daß zum Beispiel die Ziffer des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, das Amt, welches das gesamte KZ-Wesen verwaltete, mit 24091 Personen angegeben ist. Sind dies Personen, die reine Büroarbeiten zu verrichten hatten, [516] war das... war die Zahl 24000 so hoch, waren in diesem Amt tatsächlich 24000 Bürobeamte beschäftigt, oder was ist unter diesen 24000 Mann zu verstehen?

REINECKE: Das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt war eine sehr aufgeblähte Organisation, die vor allem auch, wie der Name selbst sagt, über einen großen Apparat von Firmen und Industrien verfügte. Alle diese Angehörigen solcher Unternehmungen, die formell an das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt angehängt waren, sind, um sie Uk zu stellen, das heißt, sie vom Wehrdienst freizumachen, formell zur Waffen-SS gezogen worden.


RA. PELCKMANN: Soviel ich Sie aber vorhin verstanden habe, sagten Sie außerdem, daß dazu die Bewachungsmannschaften zu rechnen sind.


REINECKE: Ich war mit der Beantwortung der Frage noch nicht fertig. Die Bewachungsmannschaften der Konzentrationslager und das gesamte Personal der Konzentrationslager war ebenfalls im Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppe D, personell und organisatorisch zusammengefaßt und unterstand insofern ausschließlich Pohl als Chef des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes. Ich nehme an, daß die Zahl dieser Bewachungsmannschaften in der Zahl der 24091 enthalten ist.


RA. PELCKMANN: Sehen Sie sich bitte weiter die Ziffer an von 987 Angehörigen der SS beim Reichskommissar... nein, bei dem Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, Volksdeutsche Mittelstelle. Waren – das ist nur ein Beispiel – diese 987 Mann die einzigen Angestellten dieses Hauptamtes?


REINECKE: Ich weiß aus meiner Erfahrung als SS-Richter heraus, daß die Dienststelle »Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums« über Tausende von Angehörigen verfügte, die, wie ich gestern schon gesagt habe, Beamte gewesen sind und in keinerlei Verhältnis zur SS standen. Diese Zahl von 987 SS-Angehörigen erklärt sich ebenso wie die anderen Zahlen. Es sind dies SS-Angehörige geworden, weil sie aus den gleichen Gründen der Uk-Stellung in einer waffentragenden, wehrdienstleistenden Formation untergebracht sein mußten, um nicht eingezogen zu werden. Eine organische Verbindung dieser Personen mit den Organisationen der SS ist in keinem Fall vorhanden, sondern es sind rein technische Gründe, wie ich dargestellt habe, die dazu führten, daß sie in die SS übernommen wurden.


RA. PELCKMANN: Diese vorliegende Statistik umfaßt etwa 800000 Mitglieder der SS. Ist es richtig, Herr Zeuge, daß sich aus der vorliegenden Statistik ergibt, daß sich mit dem Konzentrationslagerwesen demgegenüber etwa nur 25000 Angehörige der SS zu befassen hatten?


[517] REINECKE: Für den Zeitpunkt Juni 1944, aus dem dieses Dokument stammt, ist das das richtige Verhältnis der Konzentrationslagermannschaften im Vergleich zur Gesamtstärke der SS, wie sich aus diesem Dokument einwandfrei ergibt.


RA. PELCKMANN: Darf ich, Euer Lordschaft, jetzt dem Gericht das Dokument überreichen, das ich heute morgen leider nicht verfügbar hatte?

Herr Zeuge! Ich zeige es Ihnen – wollen Sie hersehen –, kennen Sie dieses Dokument?


REINECKE: Ja, dieses Dokument ist mir im Laufe des letzten Jahres bekanntgeworden.


RA. PELCKMANN: In diesem Dokument erscheint auf Seite 46 die Aussage eines Häftlings, der mit den Initialen »E. H.« bezeichnet wird. Es macht den Eindruck, als ob diese Aussage vor amerikanischen Untersuchungsbehörden gemacht worden ist. Sie enthüllt...


VORSITZENDER: Ist das Dokument als Beweismittel vorgelegt worden?


RA. PELCKMANN: In meinem Dokumentenbuch, Euer Lordschaft, habe ich es nicht. Ich halte es lediglich dem Zeugen vor; aber da Euer Lordschaft wünschten, das Buch zu sehen, habe ich es dem Gericht überreicht.


VORSITZENDER: Worum handelt es sich bei diesem Buch? Ich weiß nicht, was das für ein Dokument ist. Was ist das? Woher kommt es?


RA. PELCKMANN: Ich bitte, den Zeugen fragen zu dürfen, ich habe nur eine Frage dazu.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ist es richtig...

VORSITZENDER: Nein, nein, Sie müssen mir erst sagen, woher das Buch kommt. Wo kommt das Buch her?

RA. PELCKMANN: Das kommt hier aus der Bibliothek. Ich habe es soeben aus der Bibliothek bekommen. Es ist eine amtliche Veröffentlichung eines Oberst Quinn. Auf Seite 46 ist die Aussage dieses Häftlings, und es macht den Anschein, als ob diese Aussage vor den Ermittlungsbehörden der amerikanischen Armee abgegeben worden wäre.


[Zum Zeugen gewandt:]


Können Sie etwas dazu sagen? Diese Aussage schildert grauenhafte Zustände und Verbrechen.

REINECKE: Ja, ich kann dazu Auskunft geben. Diese Aussage ist...

[518] VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Das Dokument ist erst dann als Beweismittel zu bewerten, wenn Sie es als solches anbieten. Wenn Sie das tun, so ist die Lage anders. Sie versuchen aber sorgfältig, es zu widerlegen. Es ist doch sinnlos, ein Dokument widerlegen zu wollen, das noch nicht als Beweismittel vorliegt. Wir haben es nie gesehen.


RA. PELCKMANN: Euer Lordschaft! Wenn Euer Lordschaft eben den Zeugen hören wollen, so wird daraus hervorgehen, daß ich gar nicht versuche, dieses Dokument zu widerlegen.


VORSITZENDER: Sie wollen das Dokument also als Beweismittel vorlegen?


RA. PELCKMANN: Ich will es zunächst dem Zeugen vorhalten, und, wenn es mir genehmigt wird, würde ich es gerne als Beweismaterial vorlegen.


VORSITZENDER: Sie bieten es als Beweismittel an, und Sie stützen sich also auf das Dokument? Stützen Sie sich auf das Dokument oder nicht?


RA. PELCKMANN: Soweit ich diese Ziffer 46 zitiere, diese Seite 46 zitiere, jawohl.


VORSITZENDER: Wenn Sie es nur vorlegen wollen, um sich auf Seite 46 zu stützen, können Sie es tun.


RA. PELCKMANN: Und folgende... und folgende Seiten; die ganze Aussage »E.H.«.

Herr Zeuge! Sie hatten meine Frage verstanden?


REINECKE: Ja.


RA. PELCKMANN: Bitte wollen Sie sie beantworten.


REINECKE: Es handelt sich bei dieser Aussage »E. H.« um die Aussage des weiblichen Schutzhäftlings Eleanora Hodis aus Auschwitz, die sie im Spätherbst 1944 vor einem SS-Richter unter Eid gemacht hat. Eine Untersuchungskommission des Hauptamtes SS-Gericht, hat seinerzeit in Auschwitz gegen den Leiter der dortigen Polizeiabteilung, Grabner, und mehrere Beteiligte ein Verfahren wegen Mordes von Häftlingen durchgeführt und diese Personen wegen Mordes in 2000 Fällen angeklagt.

Es gab wie immer erhebliche Schwierigkeiten bei der Aufklärung des Sachverhalts. Der weibliche Schutzhäftling Eleanora Hodis erklärte sich bereit, die Untersuchungskommission des SS-Gerichts durch Aussagen zu unterstützen, falls die Richter ihr ihr Leben garantieren könnten. Diese Garantie wurde übernommen und es gelang, die Hodis aus Auschwitz herauszubringen und nach München zu überführen. In München hat sie zu diesem genannten Zeitpunkt diese grauenerregende Aussage gemacht, die die Grundlage eines Verfahrens gegen Höß und viele andere Beteiligte bilden sollte, ein [519] Verfahren, das aber wegen des Zusammenbruchs nicht mehr zum Abschluß gekommen ist.


RA. PELCKMANN: Es ist also richtig, Herr Zeuge, daß die Zustände, die da geschildert worden sind, im Konzentrationslager Dachau gewesen sind, wie es den Anschein macht...


REINECKE: Nein.


RA. PELCKMANN:... durch die Aufnahme dieses Artikels in diesem Buch; denn das Buch handelt ja vom Konzentrationslager Dachau?

REINECKE: Nein, das ist nicht richtig. Die Aussage der Hodis bezieht sich ausschließlich auf die grauenerregenden Zustände in Auschwitz und hat mit dem Lager Dachau überhaupt nichts zu tun.


RA. PELCKMANN: Zum Abschluß, Euer Lordschaft, bitte ich kurz Stellung nehmen zu dürfen zu dem Dokument D-959, das von der Britischen Delegation überreicht worden ist. Bei der Erörterung der Frage...


VORSITZENDER: Geben Sie dem Dokument, das Sie eben vorgelegt haben, eine Nummer.


RA. PELCKMANN: Es handelt sich um das Dokument »SS Dachau«...


VORSITZENDER: Geben Sie mir später die Nummer, halten Sie sich jetzt damit nicht auf.


RA. PELCKMANN: Ich sehe nur nach, wie viele Dokumente ich überhaupt überreicht habe und beziffere sie dann.

Bei der Stellungnahme der Anklagebehörde wegen der Zulassung dieses Dokuments hat sie gesagt, sie bedauere, daß sie dieses Dokument erst so spät bringen könne, das heißt, sie hätte es also, das ist uns allen bewußt, während des Beweisvortrags bringen müssen. Ich kann jetzt zu den Hunderten von Behauptungen über die Tätigkeit der Waffen-SS, die in der Tschechoslowakei stattgefunden hat, nicht Stellung nehmen. Auch ich bedauere, daß das Dokument zu spät kommt. Aber ich glaube, nachdem es nun einmal zugelassen ist und das Gericht davon Kenntnis nehmen will, amtlich, sollte mir die Möglichkeit gegeben werden zu diesen Einzelheiten, die hier zur Stützung der Anklage vorgebracht worden sind, – anders kann es ja nicht gewertet werden – Stellung zu nehmen. Dazu bitte ich, mir eine Frist zu gewähren.


VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Der Gerichtshof ist der Meinung, daß Sie mit Ihrem Fall fortfahren müssen, und daß Ihnen nicht mehr Zeit bewilligt werden kann. Der Gerichtshof hat erklärt, daß er gemäß Artikel 21 von dem Dokument amtlich Kenntnis nehmen wird. Der Zeuge hat ausgesagt, daß er von den Vorkommnissen – es waren wohl zwei, die ihm vorgehalten wurden – nie etwas gehört habe.


[520] RA. PELCKMANN: Ich habe die letzte... der letzte Teil ist leider in der Übersetzung nicht durchgekommen, Euer Lordschaft. Darf ich noch einmal bitten?


VORSITZENDER: Ich habe gesagt, daß Sie mit der Darlegung Ihres Falles fortfahren müssen und daß der Gerichtshof das Dokument gemäß Artikel 21 zugelassen habe, und daß der Zeuge bezüglich dieser zwei Vorkommnisse, auf die die Anklagebehörde hingewiesen hat, ausgesagt hat, er habe niemals davon etwas gehört.


RA. PELCKMANN: Ich habe an den Zeugen keine Fragen mehr.


DR. GAWLIK: Ich habe zu dem Dokument D-960, das im Kreuzverhör vorgelegt ist, einige Fragen an den Zeugen.


VORSITZENDER: Welches Dokument, bitte?


DR. GAWLIK: D-960, Beweisstück Nummer GB-569.

Herr Zeuge! Ich lege Ihnen dieses Dokument nochmals vor. War für die Erledigung dieses Schreibens der SD zuständig?


REINECKE: Diese Frage ist mit Nein zu beantworten. Das ergibt sich aus dem Briefkopf. Das Schreiben ist gerichtet an die »Sicherheitspolizei und SD Straßburg«. Diese Bezeichnung ist bezüglich des SD insofern irreführend, als es nur ein Sprachgebrauch ist, der mit dem SD organisatorisch nichts zu tun hat und daher kommt, daß der Chef des RSHA sich »Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD« nannte.


DR. GAWLIK: Ich habe keine weiteren Fragen.


MR. BIDDLE: Ich habe einige Fragen an Sie, Zeuge, über die Untersuchungen in den Lagern. Sie sagten, Ihre Untersuchungen hätten im Jahre 1943 begonnen. Zeuge! Zu welcher Zeit im Jahre 1943 begannen Ihre Untersuchungen über die Konzentrationslager?


REINECKE: Euer Lordschaft! Es war dies in der zweiten Hälfte des Jahres 1943; soweit ich mich erinnern kann im Juni oder Juli.


MR. BIDDLE: Es dauerte beinahe zwei Jahre, nicht wahr, bis Ende des Krieges?


REINECKE: Jawohl.


MR. BIDDLE: In wieviel Lagern stellten Sie Ihre Untersuchungen an?


REINECKE: Es begann mit dem Lager Buchenwald, und von da aus wurden in allen Lagern, zu denen sich Verdachtspuren hinzogen, Untersuchungskommissionen eingesetzt.


MR. BIDDLE: Zeuge! Passen Sie sehr sorgfältig auf, und beantworten Sie meine Fragen. Ich fragte Sie nur, in wieviel Lagern Sie Ihre Untersuchungen durchgeführt haben.


[521] REINECKE: Die Untersuchungen insgesamt sind angestellt in sieben bis zehn Lagern. Die genaue Zahl kann ich im Augenblick nicht angeben, sie war auch in den verschiedenen Zeiten verschieden.


MR. BIDDLE: Sie meinen also insgesamt sieben bis zehn Lager, nicht wahr?


REINECKE: Jawohl, das habe ich gemeint.


MR. BIDDLE: Waren auch Arbeitslager darunter?


REINECKE: Unter den sieben bis zehn Lagern sind die Stammlager, also die Konzentrationslager selbst gemeint. Von da aus erstreckte sich die Untersuchung innerhalb einer Kommission des Stammlagers auch auf die Arbeitslager.


MR. BIDDLE: Und auch auf Auschwitz und Dachau?


REINECKE: In beiden Konzentrationslagern befand sich eine Untersuchungskommission.


MR. BIDDLE: Und in Treblinka?


REINECKE: Treblinka nicht, Euer Lordschaft.


MR. BIDDLE: Stellten Sie auch in Lagern außerhalb Deutschlands Untersuchungen an?


REINECKE: Jawohl. Wir haben beispielsweise eine Kommission in dem Konzentrationslager Hertogenbosch in Holland gehabt, und dort ein Verfahren durchgeführt gegen einen Lagerkommandanten, das mit schweren Freiheitsstrafen endete.


MR. BIDDLE: Wie viele Untersuchungsbeamte haben Sie gleichzeitig im Dienst gehabt?

REINECKE: Die gesamte Zahl der untersuchenden Beamten mag zwischen 30 und 50 Personen geschwankt haben, wobei die größte... die Mehrzahl dieser Personen nicht dem Gerichtswesen entnommen war, sondern Fachkräfte des Reichssicherheitshauptamtes und des Kriminalpolizeiamtes gewesen sind.


MR. BIDDLE: Nein, ich möchte nicht... Wieviel Fälle wurden von Ihnen zur gerichtlichen Aburteilung vorgeschlagen?


REINECKE: Verfahren, die mit einem Urteil endeten, sind bis zum Kriegsende 200 durchgeführt worden. Es lagen also 200 Urteile vor, die auch vollstreckt worden sind.


MR. BIDDLE: Das habe ich Sie wiederum nicht gefragt, Zeuge. Ich frage, wieviel Fälle schlugen Sie für gerichtliche Verfahren vor? Sie machten doch Vorschläge?


REINECKE: Es sind insgesamt 800 Verfahren durch die Untersuchung in Lauf gekommen.


MR. BIDDLE: Wohin sandten Sie Ihre Berichte? Gingen sie direkt an die Gerichte?


[522] REINECKE: Die Berichte der Untersuchungskommissionen gingen, wenn die Untersuchungen abgeschlossen waren und der Fall anklagereif gewesen ist, mit der Anklageverfügung des Gerichtsherrn zum Gericht, das dann die Hauptverhandlung durchführte und das Urteil sprach.


MR. BIDDLE: Wohin gingen die Abschriften dieser Sachen? Gingen die Abschriften an das Innenministerium?


REINECKE: Nein, das halte ich für ausgeschlossen.


MR. BIDDLE: Sie meinen also, das Innenministerium hatte mit dieser Angelegenheit nichts zu tun?


REINECKE: Es handelte sich hier um Strafverfahren gegen SS-Angehörige, die deshalb der SS-Strafgerichtsbarkeit unterstanden. Insofern war der Innenminister nicht beteiligt.


MR. BIDDLE: Sie wollen also sagen, daß Sie nur Fälle untersucht haben, an denen die SS beteiligt war.


REINECKE: Es sind alle Fälle untersucht worden, die in den Lagern aufgegriffen wurden, und diese Fälle betrafen SS-Angehörige neben Polizeiangehörigen, also Sicherheitspolizeiangehörigen, und diese wurden zum... zur gerichtlichen Aburteilung gebracht.


MR. BIDDLE: Sie haben uns noch nicht gesagt, welche Zustände Sie in den Lagern vorfanden. Sie sagten zwar, daß sie schlecht gewesen seien. Wie waren sie, was ging in den Lagern vor?

REINECKE: Wir haben festgestellt durch unsere Untersuchungen, daß sich in den Lagern teilweise ein regelrechtes System der Tötung eingebürgert hatte.


MR. BIDDLE: Durch das Ergebnis dieser Untersuchungen, nämlich daß sich ein regelrechtes System der Tötung eingebürgert hatte, entstand bei Ihnen doch der Gedanke, es müsse ein entsprechender Befehl von oben vorliegen, obwohl Sie ihn nie aufgefunden haben. Ist das richtig?


REINECKE: Ja, Euer Lordschaft. Diese Tatsache, daß ein Befehl von oben vorlag, ist uns Ende des Jahres 1944 bekanntgeworden.


MR. BIDDLE: Aus welchem Grunde haben Sie angenommen, daß ein regelrechtes Tötungssystem vorliege? War es deswegen, weil dort soviel Menschen getötet wurden?


REINECKE: Aus dem Grunde, weil es so viele Fälle gewesen sind, und auch deshalb, weil man ein System des Zusammenarbeitens der Konzentrationslagerkommandanten mit den kriminellen Häftlingen feststellen konnte. Es war...


MR. BIDDLE: Richtig. Wie viele von diesen sieben bis zehn Lagern, wie viele von diesen Kommandanten waren in diese Tötungen verwickelt?


[523] REINECKE: Es ist praktisch so gewesen, daß beinahe jeder Kommandant einer Untersuchung unterzogen wurde. Unter Strafverfahren wurden insgesamt fünf Kommandanten gestellt.


MR. BIDDLE: Fünf, von wie vielen insgesamt?


BEINECKE: Es sind insgesamt zwölf Konzentrationslagerkommandanten vorhanden gewesen, weil es zwölf große Konzentrationslager gab, die sogenannten Stammkonzentrationslager.


MR. BIDDLE: Es sind also von zwölf Untersuchungsfällen gegen fünf Strafverfahren eingeleitet worden, ist das so?


REINECKE: Ja, das ist so.


MR. BIDDLE: Sie sagten, Sie hätten angenommen, daß diese Ermordungen in großem Maßstabe durchgeführt worden seien. Haben Sie Beweise gefunden, daß Gaskammern vorhanden waren, die Sie in Ihrem Glauben an Tötungen in großem Maßstabe verstärkten? Haben Sie Beweise für das Bestehen von Gaskammern gefunden?


REINECKE: Der erste Fall des Auftauchens einer Gaskammer liegt im Fall Auschwitz. Das ist dieser Fall, Euer Lordschaft, den ich hier gerade erzählt habe, mit der... mit dem Häftling Eleanora Hodis.

MR. BIDDLE: Zu welcher Zeit erhielten Sie einen Bericht, daß eine Gaskammer in Auschwitz verwendet wurde? Wann war das?


REINECKE: Das war Ende Oktober, Anfang November 1944.


MR. BIDDLE: Haben Sie Zahlen über die Personen erhalten, die in diesen zehn Konzentrationslagern gestorben sind? Haben Sie erfahren, wie viele Menschen in verschiedenen Lagern gestorben sind? Haben Sie irgendwelche statistische Angaben bekommen?


REINECKE: Nein, Euer Lordschaft. Darüber haben wir nichts erfahren. Wir haben unser ganzes Material selbst zusammentragen und erarbeiten müssen, aber wir hatten keine Übersicht.


VORSITZENDER: Erinnern Sie sich an die Namen der fünf Lagerkommandanten, gegen die Sie ein Strafverfahren eingeleitet haben?


REINECKE: Es war dies der Lagerkommandant in Buchenwald, Koch, der Lagerkommandant in Lublin, dessen Name mir im Augenblick auch entfallen ist, und der Lagerkommandant im Konzentrationslager Hertogenbosch fällt mir eben noch ein, das war ein gewisser Grünwald. Ein Ermittlungsverfahren haben wir ferner noch durchgeführt gegen den Lagerkommandanten Oranienburg, Loritz, weiter gegen den späteren Lagerkommandanten Kaindl. Dieses Verfahren ist aber eingestellt worden, weil der Nachweis erbracht wurde, daß zur Zeit des Lagerkommandanten Kaindl keine Tötungen vorgekommen waren.


[524] VORSITZENDER: Haben Sie Höß gerichtlich verfolgt?


REINECKE: Wir haben Ende des Jahres 1944 gegen Höß ein Verfahren eingeleitet auf Grund der Aussage dieses eben genannten Schutzhäftlings.


VORSITZENDER: Welches Verbrechens haben Sie Höß angeklagt?


REINECKE: Ich darf hier aufklären: Das Verfahren gegen Höß war noch nicht so weit fortgeschritten, daß Höß angeklagt werden konnte. Es stand erst noch im Untersuchungsstadium, es mußte das Material erst gesammelt werden.


VORSITZENDER: Aber Sie müssen doch sicherlich zu irgendeiner Entscheidung über Höß gekommen sein. Sie müssen doch gewußt haben, wegen welcher Verbrechen Sie eine Untersuchung geführt haben. Welche Verbrechen wurden im Falle Höß untersucht?


REINECKE: Im Falle Höß wurde das Verbrechen des Mordes an unbestimmten und unbestimmt vielen Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz untersucht.


VORSITZENDER: Sagten Sie, daß Sie niemals von den Tatsachen gehört haben, die in dem Dokument EC-168 erwähnt sind, dem Dokument, in dem Himmler erklärte, daß die Anzahl der Todesfälle in den Konzentrationslagern vermindert werden müsse?


REINECKE: Ich habe dieses Dokument früher nie gesehen. Ich habe es hier erstmals durch den Anwalt vorgelegt bekommen. Meine Richter aber hatten mir im Laufe der Untersuchungen bestätigt, daß Anordnungen solcher Art durch die Lager durchgegangen waren und auch eingehalten wurden.


VORSITZENDER: Wenn Sie sich erinnern, Besagt das Dokument, daß von 136000 Personen im Konzentrationslager 70000 gestorben sind.


REINECKE: Ich weiß im Augenblick nicht, welches Dokument gemeint ist.


VORSITZENDER: Es ist EC-168. Das ist die Nummer des Dokuments. Ich möchte wissen, ob Sie im Zuge Ihrer Untersuchungen tatsächlich festgestellt haben, daß von 136000 Personen 70000 gestorben sind?


REINECKE: Nein, solche Tatsachen sind nicht festgestellt worden.

RA. PELCKMANN: Ich habe nichts zu fragen, Euer Lordschaft, ich möchte mir nur erlauben, einen Vorschlag zu machen. Dieser Zeuge ist seinerzeit bis zum letzten Ende des Krieges nur der stellvertretende Leiter des Hauptamtes SS-Gericht gewesen. Der Leiter, ein gewisser Herr Breithaupt, ist inzwischen gestorben. Diesem Leiter haben die Kommissionen in erster Linie berichtet und die [525] SS-Richter, die diese Untersuchungen in den Lagern geführt haben, die sind allerdings noch am Leben, und die Fragen, die Euer Lordschaft und Richter Biddle gestellt haben, die kann der Zeuge Morgen eingehend beantworten.

Und wenn ich mir einen weiteren Vorschlag erlauben darf...


VORSITZENDER: Sie haben doch noch mehr Zeugen, nicht wahr, die Sie rufen wollen?


RA. PELCKMANN: Ich habe während der ganzen Verhandlung das Bestreben gehabt, den Zeugen Hinderfeld möglichst überflüssig zu machen. Es ist mir gelungen, die Fragen, die ich dem Zeugen Hinderfeld stellen wollte, an die anderen Zeugen zu stellen. Wenn es das Hohe Gericht...


VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Ich verstehe nicht, was Sie damit sagen wollen.

Dieser Zeuge ist doch schon verhört, kreuzverhört, rückverhört und durch den Gerichtshof verhört wor den. Er kann sich zurückziehen, und Sie können mit Ihrem Fall fortfahren.


RA. PELCKMANN: Kann sich der Zeuge zurückziehen?


VORSITZENDER: Ja, er kann sich zurückziehen, und der Gerichtshof wird sich vertagen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]

[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Es wird mir gesagt, daß ich vielleicht mißverstanden habe, was Sie mir vor der Vertagung gesagt haben. Sie baten, einen anderen Zeugen an Stelle des Zeugen rufen zu dürfen, den Sie schon beantragt hatten?

RA. PELCKMANN: Ja.


VORSITZENDER: Gut, wen wollen Sie rufen lassen?


RA. PELCKMANN: Jawohl, Euer Lordschaft, ich habe mich, da ich den Wunsch des Gerichts auf Abkürzung kenne, bemüht, die Fragen, die ich den fünften Zeugen fragen wollte, die anderen Zeugen schon zu fragen. Ich glaube, das ist mir gelungen, aber aus dem Interesse, das das Hohe Gericht an der Frage der Untersuchung der Konzentrationslager genommen hat, habe ich gesehen, daß es vielleicht sehr zweckmäßig wäre, und ich muß sagen, daß es im Interesse der Verteidigung liegen würde, wenn der von dem Zeugen Reinecke genannte Richter Dr. Morgen kurz über diese Dinge vernommen werden könnte. Ich wäre sofort in der Lage, diesen Zeugen zu vernehmen und würde den Zeugen Hinderfeld, der eigentlich gehört werden soll, nicht mehr brauchen. Ich hatte schon...


[526] VORSITZENDER: Sie wollen Dr. Morgen vernehmen und auf einen anderen verzichten, ist das richtig?


RA. PELCKMANN: Jawohl.


VORSITZENDER: Jawohl, gut. Er war schon vor der Kommission, nehme ich an?


RA. PELCKMANN: Nein... Nein, Euer Lordschaft. Es liegen eidesstattliche Versicherungen von ihm vor. Darf ich ganz kurz erklären, warum ich ihn vor der Kommission nicht hören konnte? Der Zeuge ist am 1. Juli hier in Nürnberg angekommen, nachdem ich sehr lange nach ihm gesucht hatte. Der Zeuge saß bis dahin in Dachau, ohne daß ich es erfahren konnte. Am 1. Juli war ich mit den letzten Vernehmungen vor der Kommission so beschäftigt, ich habe zum Beispiel den Zeugen Eberstein und den Zeugen Reinecke erst am 5. und 6. Juli vor der Kommission hören können, so daß ich die Aussage dieses Zeugen nicht vorbereiten konnte. Infolgedessen habe ich erst nach Schluß der Kommissionsvernehmungen Affidavits mit ihm vorbereitet. Das sind diese Affidavits 65, glaube ich, und 67. Aber aus diesen Affidavits gehen die Dinge nicht so klar hervor, als wenn ich ihn jetzt vernehmen würde, Euer Lordschaft, und ich stelle auch ergebenst anheim, daß nicht ich den Zeugen vernehme, sondern vielleicht das Hohe Gericht, wenn das prozessual möglich ist.


VORSITZENDER: Auf welchen Zeugen wollen Sie verzichten?


RA. PELCKMANN: Hinderfeld.


VORSITZENDER: Herr Elwyn Jones! Welche Ansicht vertritt die Anklagebehörde gegenüber diesem Antrag?


MAJOR ELWYN JONES: Ich schlage vor, Herr Vorsitzender, daß wir uns, wenn möglich, eine ausführlichere eidesstattliche Erklärung von diesem Zeugen geben lassen, womit vielleicht der Fall erledigt wäre. Aber im Hinblick auf den Verzicht der Verteidigung auf einen Zeugen will ich nicht darauf bestehen; jedoch möchte ich mit Rücksicht auf die Zeit, die bereits für diese Organisation beansprucht wurde, den Vorschlag zur Vorlage eines Affidavits nahelegen, zumal Dr. Pelckmann sich mit dem Teil des Falles beschäftigt, an dem der Gerichtshof besonders interessiert ist.


VORSITZENDER: Was haben Sie dazu zu sagen, Dr. Pelckmann? Können Sie nicht dieselben Fragen an den Zeugen stellen und den gewünschten Punkt in seine eidesstattliche Versicherung mit einschließen? Er hat ja schon drei Affidavits abgegeben.


RA. PELCKMANN: Gewiß, Euer Lordschaft. Ich denke folgendes: Die Anklagebehörde hat einen Zeugen Sievers hierher gerufen, um ihre Stellung noch zu unterstützen, und ich denke mir, wenn ich die Aussagen des Zeugen Reinecke auch durch einen Zeugen hier unterstützen würde, dann würde das prozessual etwa auf derselben Linie [527] liegen und durch eine Zeugenaussage, glaube ich, die Dinge über das KZ-Wesen, die Geheimsphäre des KZ-Wesens und das Eindringen der Gerichtsbarkeit darein viel tiefer und viel klarer für das Gericht aufklären zu können als mit einem Affidavit.


VORSITZENDER: Ist Ihr Zeuge hier?


RA. PELCKMANN: Er befindet sich im Zeugenbau.


VORSITZENDER: Wollten Sie ihn als nächsten Zeugen rufen?

RA. PELCKMANN: Ich würde es tun. Wenn allerdings die Anklagebehörde vorher die beiden anderen Zeugen wünscht, kann ich auch unterbrechen, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Dr. Pelckmann! Haben Sie eine Vorstellung, wie lange Sie für diesen Zeugen brauchen werden, wenn Sie ihn rufen?


RA. PELCKMANN: 45 Minuten bis zu einer Stunde.


VORSITZENDER: Gut, wenn Sie es wünschen und Sie auf den anderen Zeugen, Dr. Hindenberg oder wie er heißt, verzichten, können Sie Dr. Morgen rufen.


RA. PELCKMANN: Ich danke sehr, Euer Lordschaft. Ich rufe den Zeugen Dr. Morgen.


MAJOR ELWYN JONES: Euer Lordschaft! Der Zeuge ist im Augenblick im Gefängnisgebäude, und deshalb wäre es vielleicht angebracht, den Zeugen zu rufen, den Dr. Pelckmann für ein Kreuzverhör beantragt hat und der sofort verfügbar ist. Der Gerichtsmarschall kann ohne Zweifel die notwendigen Vorbereitungen für den anderen Zeugen treffen.


VORSITZENDER: Das ist doch Dr. Sievers?


MAJOR ELWYN JONES: Nein, Euer Lordschaft, erst kommt kurz der Zeuge Israel Eisenberg, dessen Affidavit Dokument Nummer D-939, GB-563 ist.

VORSITZENDER: Eisenberg?


MAJOR ELWYN JONES: Ja, Euer Lordschaft, Eisenberg.


VORSITZENDER: Ja. Gerichtsmarschall! Wollen Sie den Zeugen Eisenberg hereinführen und Dr. Morgen rufen lassen?


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie bitte Ihren vollen Namen an.

ZEUGE ISRAEL EISENBERG: Israel Eisenberg.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte diesen Eid nachsprechen: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


[528] VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

MAJOR ELWYN JONES: Zeuge! – Ich möchte nur die Aussagen dem Zeugen vorlegen, Euer Lordschaft. – Zeuge! Sind Sie Israel Eisenberg aus Stuttgart, Reinsburgstraße 203?


EISENBERG: Jawohl.


MAJOR ELWYN JONES: Wollen Sie sich die eidesstattliche Versicherung D-939, GB-563, ansehen? Schauen Sie sie an. Ist das Ihre Aussage?


EISENBERG: Jawohl, ich habe sie unterschrieben.


MAJOR ELWYN JONES: Und stimmt sie?


EISENBERG: Jawohl.


MAJOR ELWYN JONES: Zeuge! Sie haben eine Narbe im Gesicht. Wollen Sie dem Gerichtshof sagen, wodurch Sie sie bekommen haben?


EISENBERG: Jawohl, ich kann es dem Gericht sagen. Ende Oktober 1942 wurde auf mich im Lager Maidanek geschossen, zusammen mit vielen anderen Juden. Die Kugel traf meine linke Wange, und ich lag von 9.30 Uhr bis 4.30 Uhr morgens. Als die Leute die Leichen wegtrugen, wurde ich zusammen mit einem anderen Mann, dessen Name Stagel war, als die einzigen Überlebenden weggenommen.


MAJOR ELWYN JONES: Wie viele wurden bei dieser Gelegenheit getötet?


EISENBERG: Um 9.30 Uhr abends wurden Gruppen von etwa 1000 Menschen oder mehr auf ein Feldge führt. Ich war unter diesen Menschen. Dann hat man auf uns geschossen, und ich lag in diesem Feld bis 4.30 Uhr morgens.


MAJOR ELWYN JONES: Nun eine letzte Frage, wer hat auf Sie geschossen?


EISENBERG: Das waren SS-Leute in SS-Uniformen.


MAJOR ELWYN JONES: Ich habe keine weiteren Fragen, Euer Lordschaft.


RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Ich kenne Ihre eidesstattliche Versicherung. Soviel ich daraus ersehe, sind Sie in Lublin gewesen, zunächst in Lublin. Waren es dort auch SS-Leute, die Sie kennengelernt haben?


EISENBERG: Jawohl, ich kannte viele von ihnen. Ich arbeitete in dem SS-Stab als Elektriker, und ich kam sehr häufig dorthin, um elektrische Anlagen anzulegen.


RA. PELCKMANN: Sie haben in Ihrem Affidavit sogar einmal Namen genannt, und zwar Riedel, Mohrwinkel und Schramm.


[529] EISENBERG: Jawohl, ich kannte sie persönlich.


RA. PELCKMANN: Die gehörten zu diesem Stab?


EISENBERG: Jawohl, sie waren beim Stab, und der Stab befand sich in der Warschauer Straße 21.


RA. PELCKMANN: Wissen Sie auch genau die Dienstränge, die Dienstgrade, die Sie bei diesen Personen angegeben haben in Ihrem Affidavit?


EISENBERG: Jawohl, ich kenne sie.


RA. PELCKMANN: Was war zum Beispiel der Riedel?


EISENBERG: Riedel war Unterscharführer.


RA. PELCKMANN: Und der Mohrwinkel?


EISENBERG: Zuerst war er Rottenführer, und später, als Ergebnis dieser Aktion, wurde er zum Untersturmführer befördert.


RA. PELCKMANN: Sie sagten eben, daß Riedel Unterscharführer war. In Ihrem Affidavit sagen Sie, er war Oberscharführer.


EISENBERG: Er hatte weiße Tressen auf seinen Achselklappen.


RA. PELCKMANN: Ich überreiche Ihnen jetzt mal ein Bild und bitte, mir zu sagen, ob das der Riedel oder der Mohrwinkel ist, und welchen Dienstgrad dieser SS-Mann hat.


[Dem Zeugen wird ein Bild überreicht.]


EISENBERG: Das ist weder Mohrwinkel noch Riedel.

RA. PELCKMANN: Und welchen Dienstgrad hat er?


EISENBERG: Es scheint mir, daß er ein Rottenführer ist, weil er nichts auf den Achselklappen trägt und nur ein Zeichen an seinem Ärmel hat.


RA. PELCKMANN: Danke sehr. Ich überreiche Ihnen noch ein Bild. Wenn ich das andere Bild noch recht in Erinnerung habe, dann müßte das auch ein Rottenführer sein.


[Dem Zeugen wird ein Bild überreicht.]


EISENBERG: Ich kann das nicht mit Gewißheit sagen, aber der andere hatte auf seinen Achselklappen einen weißen Streifen ringsherum und hier sehe ich einen doppelten weißen Streifen auf dieser Photographie.

RA. PELCKMANN: Danke sehr, Herr Zeuge.


VORSITZENDER: Das ist alles, was Sie fragen wollen?


RA. PELCKMANN: Ich habe keine Fragen mehr, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


[530] RA. PELCKMANN: Zur Aufklärung des Hohen Gerichts möchte ich nur sagen, daß ich diese Photos aus dem gestern von der Anklagebehörde in polnischer Sprache überreichten Buch über Warschauer Greuel entnommen habe und daß die Photos überhaupt keine Männer von der Waffen-SS darstellen, sondern Männer der Polizei. Das ist dem Zeugen nicht aufgefallen.

VORSITZENDER: Der Zeuge sagte, daß er diese Leute nie vorher in seinem Leben gesehen hat. Wir brauchen nicht darüber zu streiten.

Wer ist nun Ihr nächster Zeuge?


RA. PELCKMANN: Darf ich diese... Darf ich diese Bilder dem Hohen Gericht überreichen, oder sind sie bekannt? Sie stehen in dem polnischen Buch... in polnischer Sprache geschriebenen Buch auf den Seiten VIII... nein, IX und XI. Lediglich eine Uniformfrage, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Sie können sie bestimmt vorlegen, wenn Sie glauben, daß es der Mühe wert ist; aber wollen Sie bitte mit Ihrem Fall fortfahren.

Haben Sie noch einen anderen Zeugen, den Sie vor Dr. Morgen rufen wollen?


RA. PELCKMANN: Ja, ich glaube, von der Anklagebehörde gerufen, der Zeuge Sievers, Euer Lordschaft.


VORSITZENDER: Gut, ist er hier?


OBERSTLEUTNANT JAMES R. GIFFORD, GERICHTSMARSCHALL: Ja, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Gut, rufen Sie ihn dann.


GERICHTSMARSCHALL: Beide Zeugen sind jetzt hier, beide, Sievers und Morgen.


VORSITZENDER: Dann werden wir jetzt mit Sievers fortfahren.


MAJOR ELWYN JONES: Vielleicht, Euer Lordschaft... wie Sie schon andeuteten, Euer Lordschaft, wäre es für Dr. Pelckmann angenehmer, wenn er seine Zeugen noch vor Dr. Sievers zu Ende verhören könnte.


VORSITZENDER: Gut, es ist mir recht. Rufen Sie dann Dr. Morgen.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte Ihren vollen Namen angeben.

ZEUGE DR. GEORG KONRAD MORGEN: Georg Konrad Morgen.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte diesen Eid nachsprechen: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen.

[531] RA. PELCKMANN: Herr Zeuge! Wegen der Bedeutung Ihrer Aussage frage ich Sie zunächst etwas eingehender über Ihre Persönlichkeit. Waren Sie SS-Richter der Reserve?


MORGEN: Jawohl.


RA. PELCKMANN: Bitte sprechen Sie langsam, und warten Sie nach jeder Frage etwas ab.

Welche Vorbildung hatten Sie?


MORGEN: Ich habe Jurisprudenz an den Universitäten Frankfurt am Main, Rom, Berlin, an der »Académie de Droit International« in Den Haag und an dem »Institut für Weltwirtschaft und Seeverkehr« in Kiel studiert. Ich habe das erste und das große juristische Staatsexamen bestanden und war vor dem Kriege als Richter am Landgericht Stettin tätig.


RA. PELCKMANN: Waren Sie Spezialist in Kriminalistik und Strafrecht?


MORGEN: Nein. Ich hatte mich auf internationales Recht spezialisiert; aber später, als ich mich mit Kriminalistik und Strafrecht während des Krieges zu befassen hatte, habe ich dort besondere Leistungen erbracht.


RA. PELCKMANN: Wie kamen Sie zur SS?


MORGEN: Zur Allgemeinen SS wurde ich unfreiwillig übernommen. Ich gehörte 1933 dem Reichskuratorium für Jugendertüchtigung an, dessen Studentengruppe geschlossen überführt wurde. Zur Waffen-SS wurde ich bei Kriegsbeginn eingezogen.


RA. PELCKMANN: Welchen Dienstgrad hatten Sie dort?


MORGEN: In der Allgemeinen SS Staffelanwärter, SS-Rottenführer. In der Waffen-SS zuletzt Sturmbannführer der Reserve.


RA. PELCKMANN: Welches Beispiel können Sie dafür anführen, daß Sie nicht glaubten, einer Verschwörung beizutreten, wenn Sie in die SS eintraten? Ganz kurz, bitte.


MORGEN: Ich habe 1936 ein Buch veröffentlicht »Kriegspropaganda und Kriegsverhütung«. Dieses Buch diente dazu, in einer Zeit drohender Kriegsgefahren Mittel und Wege zu zeigen, um Kriege und Völkerverhetzung zu verhindern. Das Buch wurde parteiamtlich geprüft und veröffentlicht. Ich konnte deshalb nicht annehmen, daß die SS oder die Politik der Reichsregierung auf Krieg ausginge.


RA. PELCKMANN: Wie kamen Sie zu den Untersuchungen in Konzentrationslagern?


MORGEN: Ich war auf Befehl des Reichsführer-SS wegen meiner besonderen kriminalistischen Fähigkeiten vom Hauptamt SS-Gericht versetzungsgleich kommandiert zum Reichskriminalpolizeiamt Berlin. Dort erhielt ich kurz nach meinem Eintreten die Aufgabe, einen [532] Korruptionsfall in Weimar zu untersuchen. Der Beschuldigte war ein Angehöriger des Konzentrationslagers Weimar-Buchenwald. Die Untersuchungen führten bald auf die Person des früheren Kommandanten Koch, auf zahlreiche seiner Führer und Unterführer, darüber hinausgriffen sie um auf eine Reihe anderer Konzentrationslager. Als diese Untersuchungen größeren Umfang annahmen, erhielt ich Vollmacht des Reichsführer-SS, generell für der artige Untersuchungen in Konzentrationslagern tätig zu sein.


RA. PELCKMANN: Wozu war... Warum war eine besondere Vollmacht des Reichsführers nötig?


MORGEN: Für die Wachmannschaften der Konzentrationslager waren die SS- und Polizeigerichte zuständig, das heißt jeweils das örtliche Gericht, in dessen Bezirk das betreffende KZ war. Das Gericht konnte deshalb wegen der begrenzten Zuständigkeit seines Gerichtsherrn über seinen Bezirk hinaus nicht tätig sein. Bei diesen Untersuchungen und ihren weiten Verzweigungen kam es aber darauf an, überörtlich tätig sein zu können. Außerdem bedurfte es des Einsatzes von kriminalistischem Fachpersonal, also der Kriminalpolizei. Die Kriminalpolizei konnte aber direkt bei der Truppe keine Untersuchungen führen, und nur durch die Kombination von richterlicher und kriminalpolizeilicher Tätigkeit war es möglich, dies aufzuklären, und für diesen Zweck wurde mir diese Sondervollmacht des Reichsführers gegeben.


RA. PELCKMANN: Welche Ausdehnung nahmen nun diese Untersuchungen an? Sie können sich kurz fassen, weil dieser Punkt teilweise durch den Zeugen Reinecke beantwortet wurde.


MORGEN: Untersucht wurden von mir Weimar-Bu chenwald, Lublin, Auschwitz, Sachsenhausen, Oranienburg, Hertogenbosch, Krakau, Plaschow, Warschau und das Konzentrationslager Dachau. Nach mir noch andere.


RA. PELCKMANN: Wie viele Fälle haben Sie etwa untersucht? Wieviel sind abgeurteilt worden? Wie viele Todesurteile?


MORGEN: Ich habe etwa 800 Fälle bearbeitet, das heißt 800... etwa 800 Aktenstücke, wobei ein Aktenstück mehrere Fälle umfaßte. Während meiner Tätigkeit gelangten etwa 200 zur, Aburteilung. Ich persönlich habe fünf Kommandanten von Konzentrationslagern verhaftet, zwei wurden nach gerichtlichem Verfahren erschossen.


RA. PELCKMANN: Erschießen lassen, Herr Zeuge?


MORGEN: Bitte?


RA. PELCKMANN: Wurden erschossen?


MORGEN: Ja, außer den Kommandanten ergingen noch andere zahlreiche Todesurteile gegen Führer und Unterführer.


[533] RA. PELCKMANN: Hatten Sie selbst die Möglichkeit, einen direkten Einblick in die Verhältnisse der Konzentrationslager zu bekommen?


MORGEN: Jawohl, denn ich hatte die Genehmigung, Konzentrationslager selbst zu besuchen. Diese Genehmigung hatten sonst nur ganz wenige Personen. Ich habe vor Beginn von Untersuchungen das betreffende Konzentrationslager in allen seinen Einzelheiten und die für mich besonders wichtigen Einrichtungen desselben eingehendst untersucht, wiederholt besucht, überraschend besucht. Ich war in Buchenwald selbst acht Monate hauptsächlich tätig und habe dort gewohnt, in Dachau etwa ein, zwei Monate.


RA. PELCKMANN: Nachdem so viele Besucher von KZ-Lagern behaupteten, daß sie getäuscht worden sind: Halten Sie es für möglich, daß auch Sie ein Opfer solcher Täuschungsmanöver geworden sind?


MORGEN: Ich betonte vorhin, daß ich kein Besucher eines Konzentrationslagers war, sondern ich hatte mich ja dort zu einem Daueraufenthalt niedergelassen, ich möchte fast sagen, direkt eingenistet. Während einer solchen langen Zeit ist es wohl unmöglich, getäuscht zu werden. Außerdem hatte ich die Kommissionen des Reichskriminalpolizeiamtes, die nach meinen Weisungen arbeiteten, unmittelbar in die Konzentrationslager selbst hineingesetzt. Ich will nicht behaupten, daß ich trotz dieser sehr intensiven Bemühungen hätte alle Verbrechen erfahren können, aber ich glaube, daß über das, was ich erfahren habe, daß es da keine Täuschung gibt.


RA. PELCKMANN: Hatten Sie den Eindruck gewonnen und zu welchen Zeiten, daß die Konzentrationslager Menschenvernichtungsstätten waren?


MORGEN: Diesen Eindruck habe ich nicht gewonnen. Ein Konzentrationslager ist keine Menschenvernichtungsstätte. Ich muß sagen, schon der erste Besuch in einem Konzentrationslager – ich erwähnte, daß der erste Weimar-Buchenwald gewesen ist – brachte für mich eine außerordentliche Überraschung. Das Lager liegt auf waldigen Höhen mit wunderbarer Fernsicht, die Anlagen sind sauber, frisch gestrichen, viel Rasen und Blumen, die Häftlinge waren gesund, normal ernährt, braun gebrannt, von irgendeinem besonderen Tempo der Arbeit...


VORSITZENDER: Von welchem Zeitpunkte sprechen Sie?


MORGEN: Ich spreche von dem Beginn meiner Untersuchungen, Juli 1943.


RA. PELCKMANN: Welche Delikte haben Sie festgestellt?


MORGEN: Verzeihen Sie, ich war noch... darf ich fortfahren?


RA. PELCKMANN: Fassen Sie sich etwas kürzer.

[534] MORGEN: Die sonstigen Lagereinrichtungen waren tadellos in Ordnung, besonders der Krankenbau. Die Führung des Lagers in Händen des Kommandanten Diester war darauf angelegt, den Häftlingen ein menschenwürdiges Dasein zu bereiten. Die Häftlinge hatten freien Post- und Briefverkehr, sie hatten eine große Lagerbücherei, selbst mit fremdsprachigen Werken, sie hatten Variété, Film, sportliche Wettkämpfe und sogar ein Bordell. Ähnlich wie Buchenwald sind ungefähr alle anderen Konzentrationslager eingerichtet gewesen.


VORSITZENDER: Was haben sie auch gehabt? Ich habe das letzte Wort nicht genau verstanden.


MORGEN: Ein Bordell.


RA. PELCKMANN: Welche Delikte haben Sie nun festgestellt?


MORGEN: Ich erwähnte vorhin, die Untersuchungen nahmen ihren Ausgangspunkt von dem Verdacht von Korruptionsverbrechen. Mit der Zeit mußte ich jedoch feststellen, daß außer diesen Verbrechen auch Tötungsdelikte vorgekommen waren.


RA. PELCKMANN: Wie kamen Sie zu dem Verdacht, daß Tötungen vorgenommen wurden?


MORGEN: Ich mußte feststellen, daß der Ausgangspunkt der Korruption die Einlieferungen der Juden nach der Aktion 1938 waren. Es kam mir darauf an, alle nur möglichen Fakten über diese Aktion zu gewinnen, und ich mußte dabei feststellen, daß Häftlinge, von denen anzunehmen war, daß sie etwas über diese Korruptionsverbrechen wissen konnten, in ihrer Mehrzahl verstorben waren. Diese besondere Häufigkeit der Tötungen fiel deshalb auf, fiel mir deshalb auf, weil andere Häftlinge, die sich in keinen Schlüsselstellungen befanden, auch jahrelang in bester Gesundheit sich in Buchenwald befanden und noch da waren, so daß es also auffallen mußte, daß gerade bestimmte Häftlinge, die als Zeugen in Frage gekommen wären, verstorben waren. Ich habe daraufhin die Akten dieser verstorbenen Häftlinge geprüft. Aus den Akten selbst ergab sich kein Verdacht einer unrechtmäßigen Tötung. Die Todestage lagen bis zu Jahren auseinander, und es waren jeweils verschiedene Todesursachen angegeben. Es fiel mir aber auf, daß die meisten dieser verstorbenen Häftlinge kurz vor ihrem Tode in dem Krankenrevier oder in dem Arrest waren. So erhielt ich den ersten Verdacht, daß in diesen beiden Einrichtungen des Konzentrationslagers unter Umständen Morde an Häftlingen vorgekommen sein könnten. Ich habe daraufhin einen Spezialbeamten eingesetzt, der nur die Aufgabe hatte, die Verdachtgründe und Gerüchte, die sich hinsichtlich von Häft lingstötungen um den Arrest, den sogenannten Bunker, rankten, zu untersuchen. Dieser sehr eifrige und tüchtige Kriminalbeamte mußte mir aber immer und immer wieder melden, daß er nicht den [535] geringsten Anhaltspunkt für diesen meinen Verdacht gefunden habe. Nach zwei Wochen völlig ergebnisloser Tätigkeit verweigerte mir der Krimmalbeamte den weiteren Dienst, fragte mich ironisch, ob ich denn selbst daran glaube, daß solche Gerüchte, es seien Häftlinge unrechtmäßig getötet worden, wahr sein könnten.

Nur durch einen Zufall kam ich viel später auf die erste Spur, und zwar fiel mir auf, daß bei bestimmten Häftlingen sowohl in den Büchern des Kommandanturarrestes wie in denen des Krankenhauses sie zur selben Zeit geführt worden sind. Im Arrestbuch stand zum Beispiel: »Entlassungstag 9. Mai, 12 Uhr.« In den Registern des Krankenrevieres: »Patient verstorben 9. Mai, 9.15 Uhr vormittags.« Ich sagte mir: Der Häftling kann nicht gleichzeitig im Kommandanturarrest sein und Patient im Krankenbau. Es müssen also hier Fälschungen vorgekommen sein, und hierauf spezialisierte ich mich, und es gelang mir, hinter dieses System, denn es war ein System unter dem Kommandanten Koch, zu kommen. Man hatte die Häftlinge an einem geheimen Ort, nämlich meistens in dem... einer Zelle des Kommandanturarrestes getötet, und es waren für die Akten Krankenberichte und Todesbe scheinigungen angefertigt worden. Diese waren derart raffiniert gemacht, daß jeder unbefangene Leser dieser Akten den Eindruck erhalten mußte, daß der betreffende Häftling tatsächlich behandelt worden und an der angegebenen schweren Krankheit verstorben war.


RA. PELCKMANN: Was haben Sie nach diesen Feststellungen veranlaßt?


MORGEN: Ich ermittelte als ersten Täter den Standortarzt Buchenwald, den SS-Hauptsturmführer Dr. med. Hoven und verhaftete ihn. Ich habe von diesen raffinierten Fälschungen meine Untersuchungskommissionen unterrichtet und ihr spezielles Augenmerk darauf gelenkt, nunmehr systematisch in den von uns bearbeiteten Konzentrationslagern danach zu forschen, ob auch in anderen Konzentrationslagern derartige Morde vorgekommen sind. Wir konnten dabei feststellen, daß in dem damaligen Zeitpunkt der Untersuchung – ich spreche jetzt vom zweiten Halbjahr 1943 – in den Konzentrationslagern Buchenwald, Sachsenhausen und Dachau nach menschlichem Ermessen derartige Tötungen nicht vorkamen; dagegen bei den anderen Konzentrationslagern wurden solche festgestellt. Die betreffenden ermittelten Beschuldigten wurden verhaftet und angeklagt.


RA. PELCKMANN: Warum ist das nicht schon früher geschehen?

MORGEN: Ich sagte bereits, die Täuschungen waren derartig raffiniert, daß es nicht möglich gewesen ist, sie früher zu erkennen. Vor allen Dingen fehlte es an der Aufklärungsmöglichkeit, und dann handelte es sich immer um Taten ohne Zeugen. Diese Fälle [536] wären an und für sich von den SS-Gerichten zu untersuchen gewesen. Sie sind auch untersucht worden, denn jeder unnatürliche Todesfall eines Häftlings war durch Fernschreiben den zentralen Dienststellen zu melden. Außerdem hatte sich der in dem Lager befindliche, besonders vereidigte Gerichtsoffizier sofort an den Tatort zu begeben, die Zeugen zu vernehmen, es waren Tatortskizzen, Tatortphotos anzufertigen, und es war Vorschrift, daß über jeden derartigen Fall eine Sektion stattzufinden hatte.

Diese Akten über unnatürliche oder vermutet unnatürliche Todesfälle gingen regelmäßig an die SS- und Polizeigerichte. Aber wie ich bereits sagte, waren diese Berichte derart raffiniert angelegt, die Akten waren so einwandfrei in Ordnung, daß selbst dem Fachmann nicht der Verdacht einer unrechtmäßigen Tötung kommen konnte. Es sind daneben selbstverständlich laufend Verhandlungen und Urteile gegen Angehörige des Konzentrationslagerpersonals ergangen, auch Todesurteile, aber diese Kriminalität schien im üblichen Truppenrahmen von etwa 0,5 auf 3 vom Hundert zu liegen.

Wäre aus den Konzentrationslagern überhaupt nichts an die SS-Gerichte gekommen, dann hätte... wäre das selbstverständlich aufgefallen, ebenso wenn sehr viel an uns herangetragen worden wäre. Aber es war ein normaler Durchschnitt, und man konnte keinerlei Verdacht schöpfen, daß in den Konzentrationslagern sich der Herd gefährlicher Verbrechen befände. Erst durch meine Untersuchungen, von denen ich sagte, daß sie durch einen Zufall ausgelöst worden sind, bekamen wir einen Einblick in die wahren Zustände.


RA. PELCKMANN: Wie kamen Sie auf die Spuren der Massenvernichtungen, wenn Sie eben noch von Einzelvernichtungen gesprochen haben?


MORGEN: Ich kam auf die Spuren von Massenvernichtungen ebenfalls durch einen Zufall. Und zwar bekam ich gegen Ende des Jahres 1943 gleich zwei Spuren; von denen führte die eine nach Lublin, die andere nach Auschwitz.


RA. PELCKMANN: Schildern Sie zunächst die Lubliner Spur.


MORGEN: Es kam eines Tages zu mir ein Bericht des Kommandeurs der Sicherheitspolizei Lublin. Der Kommandeur berichtete darin: Es habe in seinem Bezirk in einem jüdischen Arbeitslager eine Judenhochzeit stattgefunden. An dieser Judenhochzeit hätten sich 1100 geladene Gäste... An dieser... Es ist offenbar eine technische Störung.


RA. PELCKMANN: Sprechen Sie weiter, Herr Zeuge, schneller.


MORGEN: An dieser Judenhochzeit hätten sich 1100 Gäste beteiligt. Der weitere Verlauf wurde als ganz außerordentlich hinsichtlich des Konsums von Schlemmereien und des Verbrauches von Alkoholika geschildert. Unter diesen... Mitten unter diesen Juden[537] hätten Angehörige der Lagertruppe, also irgendwelche SS-Angehörige gesessen und hätten an diesem Treiben teilgenommen.

Dieser Bericht kam erst auf vielen Umwegen nach Monaten zu mir, und zwar deshalb, weil der Kommandeur der Sicherheitspolizei hier Zustände vermutete, die den Verdacht strafbarer Handlungen aufkommen ließen. Dies war auch mein Eindruck, und ich nahm an, durch diesen Hinweis Anhaltspunkte für ein weiteres größeres Korruptionsverbrechen zu erhalten. In dieser Absicht fuhr ich nach Lublin. Ich sprach bei der Sicherheitspolizei vor, konnte aber dort nur den Hinweis erhalten, daß es sich um Vorgänge in einem Lager der »Deutschen Ausrüstungswerke« handle. Dort war nichts davon bekannt. Ich erhielt aber den Hinweis, daß die Möglichkeit bestände, es handle sich hier um – man drückte sich so aus – ein undurchsichtiges oder eigenartiges Lager in der Nähe von Lublin. Ich machte dieses Lager ausfindig und seinen Kommandanten. Dieser Kommandant war der Kriminalkommissar Wirth. Ich fragte Wirth, ob dieser Bericht zuträfe oder was es damit auf sich habe. Daraufhin gab Wirth zu meinem grenzenlosen Erstaunen diesen Vorfall zu. Ich fragte ihn, wie er dazukomme, insbesondere Angehörige seines Kommandos dazukämen. Daraufhin enthüllte mir Wirth, er habe im Auftrag des Führers die Judenvernichtung durchzuführen.


RA. PELCKMANN: Bitte schildern Sie weiter, Herr Zeuge, Ihre Ermittlungen.


MORGEN: Ich fragte den Wirth, was dieser Auftrag mit der jüdischen Hochzeit zu tun habe. Darauf schilderte mir Wirth die Methode, mit der er die Judenvernichtung durchführte. Er sagte mir ungefähr folgendes:

Man muß die Juden mit ihren eigenen Waffen schlagen, das heißt, ich bitte um Verzeihung, daß ich diesen Ausdruck gebrauche, man muß sie bescheißen, das heißt, Wirth baute ein riesiges Täuschungsmanöver auf. Er hat zunächst Juden sich gesucht, die ihm als Kolonnenführer dienlich erschienen. Diese Leute, diese Juden, haben dann wieder andere mitgebracht, die unter ihnen arbeiteten. Und mit diesem zunächst kleinen bis mittleren Kommando von Juden hat er begonnen, die Vernichtungslager aufzubauen. Diesen Stab von Juden hat er erweitert, und mit diesen Juden hat Wirth die Vernichtung der Juden selbst durchgeführt. Wirth sprach mir davon, daß er vier Vernichtungslager habe und daß etwa 5000 Juden an der Judenvernichtung und der Erfassung der jüdischen Effekten tätig seien. Um nun diese Juden für dieses Geschäft der Tötung und Ausplünderung ihrer Glaubens-und Rassegenossen zu gewinnen, hat Wirth ihnen jegliche Freiheiten gegeben und sie sozusagen an der Ausbeutung der toten Opfer finanziell beteiligt. Als Folge dieses Verhaltens war es dann auch zu dieser fürstlichen Judenhochzeit gekommen.

[538] Ich fragte nun Wirth weiter, wie er mit diesen seinen Juden die Juden selbst umbringe. Wirth schilderte mir daraufhin das ganze Verfahren, das jedesmal wie ein Film ablief. Die Vernichtungslager befanden sich im Osten des Generalgouvernements in großen Wäldern oder unbewohnten Ödländern. Sie waren aufgebaut wie ein Potemkinsches Dorf, das heißt, die Ankömmlinge hatten den Eindruck von einer größeren... in eine größere Stadt oder menschliche Siedlung zu kommen. Der Zug fuhr in einen Scheinbahnhof hinein. Nachdem Begleitpersonal und Zugpersonal das Gelände verlassen hatten, wurden die Waggons geöffnet und die Juden stiegen aus. Sie sahen sich sofort von diesen jüdischen Arbeitskommandos umgeben, und als erstes hielt der Kriminalkommissar Wirth beziehungsweise einer seiner Vertreter eine Ansprache. Er sagte dies: »Juden, Ihr seid hierhergebracht worden, um umgesiedelt zu werden. Ehe wir Euch aber diesen zukünftigen Judenstaat organisieren, müßt Ihr selbstverständlich arbeiten lernen. Ihr müßt einen neuen Beruf ergreifen. Das kriegt Ihr hier gelernt. Zunächst fängt das hier so an, daß sich jeder, wie es vorgeschrieben ist, auszieht, damit Eure Kleider desinfiziert und Ihr gebadet werden könnt und keine Seuchen in das Lager geschleppt werden.« Nachdem er also so beruhigende Worte an seine Opfer gefunden hatte, traten diese den Weg in den Tod an. In der ersten Station – Frauen und Männer getrennt – hatte er seinen Hut abzugeben, in der nächsten seinen Rock, seinen Kragen, sein Hemd, bis auf die Schuhe und Strümpfe. Dafür bekam er bei einer... bei diesen als Garderobe eingerichteten Stellen jedesmal eine Kontrollmarke in die Hand, so daß die Leute glaubten, sie bekämen nachher auch ihre Sachen zurück.

Dabei hatten die Juden, die anderen Juden, die Aufgabe, die Sachen in Empfang zu nehmen und im übrigen die Ankömmlinge anzutreiben, damit sie überhaupt nicht zur Besinnung kamen. Das Ganze ging wie an einem laufenden Band, und so gelangten sie nach der letzten Station in einen großen Raum, von dem gesagt wurde, es wäre das Bad. Wenn der letzte drinnen war, wurden die Türen geschlossen, und dann hat man Gas in den Raum einströmen lassen. Sofort nach Eintritt des Todes liefen die Exhaustoren an; wenn die Luft wieder atembar war, öffneten sich die Tore und die jüdischen Hilfsarbeiter schafften die Leichen heraus. Diese wurden nach einem besonderen Verfahren, das Wirth sich ausgedacht hatte, in der freien Luft verbrannt ohne Zuhilfenahme von Brennmaterial.


RA. PELCKMANN: Haben Sie Wirth gefragt... zunächst eine Frage: War Wirth Angehöriger der SS?


MORGEN: Nein. Wirth war Kriminalkommissar in Stuttgart.


RA. PELCKMANN: Haben Sie Wirth gefragt, wie er auf dieses teuflische System gekommen ist?


[539] MORGEN: Als Wirth die Judenvernichtung übernahm, war er bereits ein Spezialist in Massenvernichtungen von Menschen, und zwar hatte er vorher den Auftrag ausgeführt, die unheilbaren Geisteskranken zu beseitigen. Er hatte zu diesem Zweck im Auftrag des Führers selbst, der ihm durch die Kanzlei des Führers übermittelt worden ist, sich Anfang des Krieges ein Kommando zusammengestellt aus einigen Beamten, die er hatte – ich nehme an, der Rest waren Spitzel und Agenten der Kriminalpolizei.

Wirth schilderte mir sehr lebhaft, wie er an die Ausführung herangegangen sei, daß er dabei keinerlei Hinweise gefunden habe, keinerlei Hilfe, sondern daß er alles aus sich selbst heraus habe finden müssen. Man hatte ihm lediglich eine alte geräumte Anstalt in Brandenburg überlassen. In Brandenburg hat er seine ersten Versuche unternommen, und ist dann nach vielen Überlegungen und Einzelausführungen zu dem späteren System gekommen. Dieses System wurde nun in großem Rahmen bei dieser Irrenaktion angewandt. Eine Kommission von Ärzten habe vorher die Akten geprüft und nach den Anstaltsberichten diejenigen Irren, die unheilbar schienen, in einer besonderen Liste zusammengefaßt; dann bekam die betreffende Anstalt eines Tages die Aufforderung, die und die Patienten in eine andere Anstalt zu verlegen; von dieser Anstalt wurde der Patient noch einmal, unter Umständen mehrmals, verlegt, und kam dann schließlich in die Einrichtungen von Wirth. Dort wurde er durch Gas getötet und eingeäschert.

Dieses System, das also die Anstalten täuschte und diese mit zum Helfer, zum unwissenden Helfer machte, dieses System, mit dem er mit ganz wenigen Leuten große Menschenmengen umbringen konnte, dieses System hat Wirth nun bei der Judenvernichtung mit einigen Abwandlungen und Verbesserungen angewandt. Zu diesen Judenvernichtungen erhielt er ebenfalls den Auftrag von der Kanzlei des Führers.


RA. PELCKMANN: Diese Darstellung, die Ihnen Wirth gegeben hat, muß doch das menschliche Denkvermögen überstiegen haben. Haben Sie denn Wirth so ohne weiteres geglaubt?


MORGEN: Zunächst erschien mir die Darstellung von Wirth völlig phantastisch; aber ich habe in Lublin selbst ein Lager von ihm gesehen. Es war ein Lager, das die Effekten oder einen Teil der Effekten seiner Opfer aufnahm. Schon aus diesem Umfange – es waren unerhört viele Uhren, die da nun gestapelt waren – mußte ich erkennen, daß hier Ungeheuerliches vor sich ging. Ich bekam auch die Wertsachen gezeigt. Ich kann sagen, ich habe noch nie soviel Geld, insbesondere ausländisches Geld, sämtliche Münzsorten der ganzen Welt, zusammen gesehen; außerdem eine Goldschmelze und geradezu gewaltige Barren Gold. Ich habe auch gesehen, daß [540] das Hauptquartier, von dem Wirth seine Aktionen lenkte, vollkommen klein und unauffällig war. Er hatte tatsächlich nur drei, vier Leute um sich. Ich sprach auch mit ihnen.

Ich sah, ich beobachtete auch seinen Kurierverkehr. Die Kuriere kamen tatsächlich von Berlin, Tiergartenstraße, Kanzlei des Führers, und gingen dorthin. Ich habe in den Schriftverkehr von Wirth Einsicht genommen und fand in ihm alles bestätigt. Ich habe dies natürlich nicht alles bei diesem ersten Besuch übersehen und ermitteln können, sondern ich bin öfters da gewesen, und ich habe Wirth verfolgt bis zu seinem Tode.


RA. PELCKMANN: Hat Wirth Ihnen noch Namen genannt von Leuten, die mit dieser Aktion verknüpft waren?


MORGEN: Es wurden da nicht so viele Namen genannt aus dem einfachen Grunde, weil wirklich die Zahl jener, die daran teilnahmen, sozusagen an den Fingern abzuzählen war. Es ist mir noch einer erinnerlich – ich glaube, der Name Blankenburg in Berlin.


RA. PELCKMANN: Blankenburg?


MORGEN: Blankenburg, Kanzlei des Führers.


VORSITZENDER: Wir werden uns jetzt vertagen; wir haben schon 50 Minuten gebraucht.


[Das Gericht vertagt sich bis

8. August 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 20, S. 508-542.
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