Vormittagssitzung.

[341] KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Wie sich der Gerichtshof erinnern wird, haben wir gestern zum Schluß der Verhandlung die Verlesung eines Teiles eines beschworenen Verhörs des Gaustabsamtsleiters des Gauleiters von München beendet und waren bis zu dem Punkte gekommen, wo er erklärte, daß Kaltenbrunner an das Konzentrationslager Dachau Anweisungen erließ, westeuropäische Gefangene mit Lastautos in die Schweiz zu bringen und die übrigen Insassen zu Fuß nach Tirol zu schicken.

Ich lege nun als nächstes Beweisstück die ersten fünf Seiten des Protokolls des Gottlob Berger, Chef des Hauptamtes der SS, vor; die Aussage wurde am 20. September 1945 unter Eid abgelegt. Sie werden diese Seiten am Ende des Urkundenbuchs finden, Beweisstück US-529. Diese Seiten wurden in die deutsche Sprache übersetzt und dem Angeklagten zugänglich gemacht.


VORSITZENDER: Trägt die Urkunde eine Nummer?


KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Nein, sie trägt keine PS-Nummer, Herr Vorsitzender; sie befindet sich ganz am Ende des Urkundenbuchs. Ich will nur eine Frage und Antwort aus diesen Seiten verlesen, und ich beziehe mich auf die letzte Frage und Antwort auf Seite 3 des Beweisstücks:

»Frage: Angenommen, für den Zweck dieser Unterredung, daß die Greueltaten, über die wir hörten, wahr sind, wer ist Ihrer Meinung nach hauptsächlich dafür verantwortlich?

Antwort: Zuerst der Kommandant; als zweiter Glücks, weil er tatsächlich für alle inneren Anordnungen in den Lagern verantwortlich war. Um genau zu sein, müßte man feststellen, wie der Nachrichtendienst zwischen dem Lagerkommandanten und Glücks tatsächlich vor sich ging. Ich möchte Ihnen das folgende Beispiel geben: Während der Nacht vom 22. auf den 23. April wurde ich nach München geschickt. Als ich in der Stadt mit dem Flugzeug ankam, begegnete ich einer Gruppe von ungefähr 120 Männern, die die Kleidung der Konzentrationslager trugen. Diese Leute machten auf mich einen sehr kümmerlichen Eindruck. Ich fragte die Wache, die mit ihnen ging: ›Was ist mit diesen Leuten los?‹ Er antwortete mir, daß diese Männer zu Fuß in die Alpen marschierten. Zunächst sandte ich ihn nach Dachau [341] zurück. Dann schrieb ich dem Kommandanten einen Brief, niemanden mehr zu Fuß irgendwohin zu schicken, sondern bei einem weiteren Vormarsch der Alliierten das Lager als Ganzes zu übergeben. Ich tat dies auf meine eigene Verantwortung und erklärte ihm, daß ich gerade aus Berlin käme, und daß er mich in meiner Dienststelle in München finden könne. Der Kommandant oder sein Stellvertreter telefonierte ungefähr um 12 Uhr und erklärte mir, daß er diesen Befehl von Kaltenbrunner erhalten habe, nachdem dieser vom Gauleiter in München, dem Reichskommissar, hierum gebeten worden war...« Dokument US-529.

Das zehnte Verbrechen, für das Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei und des SD verantwortlich ist, ist die Verfolgung der Juden. Dieses Verbrechen dauerte natürlich auch nach dem 30. Januar 1943 an, und es wurde bereits als Tatbestand vorgelegt, daß diese Verfolgung bis zum Ende des Krieges andauerte und sich verstärkte. Kaltenbrunner hatte persönliches Interesse an diesen Fällen, wie aus dem Schriftstück 2519-PS, US-Beweisstück 530, hervorgeht. Dieses Beweisstück besteht aus einer Aktennotiz und einer eidesstattlichen Erklärung, und ich mache den Gerichtshof auf diese eidesstattliche Erklärung aufmerksam. Ich zitiere nun aus ihr:

»Ich, Henri Monneray, lege unter Eid nieder und sage aus, daß ich seit 12. September 1945 und auch gegenwärtig ein Mitglied des französischen Stabes für die Verfolgung von Verbrechen der Achse bin und meine offiziellen Pflichten in diesem Zusammenhang in Nürnberg/Deutschland seit 12. Oktober 1945 ausübe.

Im Laufe meiner offiziellen Pflichten überprüfte ich auf Veranlassung des französischen Hauptanklagevertreters die persönlichen Schriftstücke der Angeklagten...«


VORSITZENDER: Ist es notwendig, das alles zu lesen? Was ist der Sinn dieser eidesstattlichen Erklärung?

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Zu zeigen, daß dieses Schriftstück aus den persönlichen Habseligkeiten des Angeklagten Kaltenbrunner stammte.


VORSITZENDER: Aus seinem persönlichen Besitz?


KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Ja, aus seinem persönlichen Besitz.


VORSITZENDER: Sie können die unwichtigen Teile weglassen.


KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Jawohl, Herr Vorsitzender. Ich gehe auf den letzten Satz der eidesstattlichen Erklärung über:

»Besagtes Dokument 2519-PS ist das Schriftstück, welches ich in dem Briefumschlag fand, der Kaltenbrunners persönliche Papiere enthielt.«

[342] Ich lese nun das Memorandum und zitiere:

»Funkspruch an Gruf. Fegelein, Führer-Hauptquartier, über Staf. Sansoni, Berlin. Ich bitte Sie dem RF-SS zu melden und dem Führer vorzutra gen, daß alle Vorkehrungen gegenüber Juden, politischen und Konzentrationslagerhäftlingen im Protektorat von mir heute persönlich getroffen wurden. Die Situation selbst ist dort ruhig, Angst vor sowjetischen Erfolgen und Hoffnung auf westfeindliche Besetzung. Kaltenbrunner.«

MR. BIDDLE: Trägt das Dokument kein Datum?

KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Nein, es ist nicht datiert. Das elfte Verbrechen, für das Kaltenbrunner verantwortlich ist, ist die Verfolgung der Kirchen. Es ist nicht notwendig, besondere Beweise vorzulegen, da diese Verbrechen auch nach dem 30. Januar 1943 andauerten, da sie, wie bereits gezeigt wurde, eine der grundlegenden Aufgaben der Sicherheitspolizei und des SD darstellten.

Dies sind die Verbrechen, für die sich der Angeklagte Kaltenbrunner verantworten muß. Was seinen Vorsatz angeht, so besteht keine Notwendigkeit, hierfür Beweise außerhalb des Protokolls dieses Gerichtshofs zu suchen.

Am 1. Dezember 1945 wurde der Zeuge Lahousen in dieser Verhandlung im Kreuzverhör befragt: »Kennen Sie Herrn Kaltenbrunner?«

Nach Beschreibung seiner Zusammenkunft mit Kaltenbrunner an einem bestimmten Tage in München, an dem ein Universitätsstudent und seine Schwester wegen Verteilung von Flugblättern im Hörsaal verhaftet und hingerichtet wurden, sagte Lahousen, und ich möchte nur zwei Sätze der Übersetzung auf Seite 742 (Band III, Seite 39) zitieren:

»Ich kann diesen Tag ohne Schwierigkeiten rekonstruieren. Es war das erste und letzte Mal, daß ich Kaltenbrunner, dessen Name mir bekannt war, sah. Selbstverständlich hat Kaltenbrunner dieses Thema Canaris gegenüber erwähnt, der – und dafür sind Zeugen vorhanden, die Gott sei Dank leben – völlig erschüttert über das Geschehene war und unter dem Eindruck dieses Tages stand. Kaltenbrunner hat in einer Art gesprochen, die als Zynismus zu bezeichnen noch sehr sachlich ist. Das ist das einzige, was ich zu dieser Frage zu sagen habe.«

Kaltenbrunner war Zeit seines Lebens ein fanatischer Nazi. Er war der Führer der SS in Österreich vor dem Anschluß und spielte eine Hauptrolle bei dem Verrat seines Heimatlandes an die Nazi-Verschwörer. Als Höherer SS- und Polizeiführer in Österreich nach dem Anschluß überwachte er die Tätigkeit der Gestapo und des SD [343] in Österreich und war über sie voll unterrichtet. Das Konzentrationslager von Mauthausen wurde unter seiner Zuständigkeit errichtet und von ihm mehrmals besucht. Zumindest einmal sah er die Gaskammer in Tätigkeit. Mit diesen Kenntnissen und aus diesem Hintergrund nahm er im Januar 1943 seine Ernennung als Chef der Sicherheitspolizei und des SD an, jener Behörden, die solche Opfer in den Tod schickten. Er bekleidete dieses Amt bis zum Ende; er erwarb sich eine große Berühmtheit in der SS und der deutschen Polizei und empfing von Hitler hohe Auszeichnungen. Wie andere führende Nazis war Kaltenbrunner ein machthungriger Mensch; um Macht zu gewinnen, machte er einen Vertrag mit dem Verbrechen.

OBERST STOREY: Hoher Gerichtshof, nun folgt die Vernehmung einiger Zeugen, und Oberst Amen wird die Befragung durchführen. Oberst Amen.

OBERST JOHN H. AMEN, BEIGEORDNETER ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Euere Lordschaft, ich möchte als Zeuge für die Anklagevertretung Herrn Otto Ohlendorf vernehmen.


VORSITZENDER: Wollen Sie den Namen bitte buchstabieren.


OBERST AMEN: (Buchstabiert den Namen Ohlendorf.) Sein Vorname ist Otto. Der Hohe Gerichtshof möge beachten, daß sein Name auf der Wandkarte unter Amt III erscheint.


VORSITZENDER: Was sagten Sie, bitte?


OBERST AMEN: Der Name dieses Zeugen erscheint unter »Amt III« auf der Wandkarte, RSHA, in dem großen Quadrat, dem dritten von oben.

VORSITZENDER: Ja, ich sehe es.


[Der Zeuge Ohlendorf betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie mir den Eid nachsprechen:

Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sprechen werde, nichts verschweigen und nichts hinzufügen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


OBERST AMEN: Wollen Sie, bitte, langsam sprechen und hinter jeder Frage eine Pause einlegen.

ZEUGE OTTO OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Wo sind Sie geboren?


OHLENDORF: In Hoheneggelsen.


OBERST AMEN: Wie alt sind Sie?


[344] OHLENDORF: 38 Jahre.


OBERST AMEN: Wann, wenn überhaupt, wurden Sie Mitglied der Nationalsozialistischen Partei?


OHLENDORF: 1925.

OBERST AMEN: Wann, wenn überhaupt, wurden Sie Mitglied der SA?


OHLENDORF: Zum erstenmal 1926.


OBERST AMEN: Wann, wenn überhaupt, wurden Sie Mitglied der SS?


OHLENDORF: Ich muß mich berichtigen. Ich habe die erste Frage als SS-Frage angesehen.


OBERST AMEN: Wann wurden Sie ein Mitglied der SA?


OHLENDORF: Im Jahre 1925.


OBERST AMEN: Wann, wenn überhaupt, traten Sie dem SD bei?


OHLENDORF: 1936.


OBERST AMEN: Welches war Ihre letzte Stellung im SD?


OHLENDORF: Amtschef III im Reichssicherheitshauptamt.


OBERST AMEN: Wenden Sie sich zur Karte an der Wand hinter Ihnen und sagen Sie dem Gerichtshof, ob Sie diese Wandkarte erkennen können?


OHLENDORF: Diese Zeichnung ist von mir vorher gesehen, vorher durchgearbeitet und kann daher von mir als richtig identifiziert werden.


OBERST AMEN: Was, wenn überhaupt, hatten Sie mit der Herstellung dieser Karte zu tun?


OHLENDORF: Diese Zeichnung ist während der Vernehmungen hergestellt.


OBERST AMEN: Zur Unterrichtung des Gerichtshofs: die vom Zeugen erwähnte Karte stellt Beweisstück US-493 dar.


OHLENDORF: Ich habe Sie nicht verstanden.


OBERST AMEN: Wollen Sie dem Gerichtshof sagen, ob diese Karte ein richtiges Bild gibt von der Grundorganisation des RSHA, der Stellung Kaltenbrunners, der Gestapo und des SD im deutschen Polizeisystem?


OHLENDORF: Das in der Zeichnung wiedergegebene Organisationsschema stellt das Reichssicherheitshauptamt dar. Es gibt die Position sowohl der SD-Ämter, als auch der Staatspolizei, als auch der Kriminalpolizei richtig wieder.


[345] OBERST AMEN: Zeigen Sie uns nochmals auf der Karte Ihre Stellung im RSHA und erklären Sie, während welchen Zeitraums Sie in diesem Amt gearbeitet haben.


[Der Zeuge weist auf Amt III auf der Wandkarte hin.]


OBERST AMEN: Welches waren die Stellungen von Kaltenbrunner, Müller und Eichmann im RSHA? Erklären Sie uns, innerhalb welcher Zeiträume jeder von ihnen seine Funktionen innehatte.

OHLENDORF: Kaltenbrunner war der Chef der Sicherheitspolizei und des SD. Als solcher war er auch Chef des Reichssicherheitshauptamtes, der internen Organisationsbezeichnung für die Dienststelle des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD.

Kaltenbrunner hat diese Position innegehabt vom 30. Januar 1943 bis zum Schluß des Krieges. Müller war Chef des Amtes IV, der Geheimen Staatspolizei. Bei Gründung der Staatspolizei wurde er Vertreter des Chefs der Geheimen Staatspolizei und ist als solcher auch folgerichtig in die Stellung des Chefs des Amtes IV des Reichssicherheitshauptamtes eingerückt. Er hat diese Stellung bis zum Schluß des Krieges gehabt.

Eichmann hat im Amt IV unter Müller die Judenprobleme bearbeitet, und zwar etwa seit 1940. Nach meinem Wissen hat er diese Stellung ebenfalls bis zum Schluß des Krieges gehabt.


OBERST AMEN: Haben Sie uns schon gesagt, in welchem Zeitabschnitt Sie als Chef des Amtes III tätig waren?


OHLENDORF: Ich bin als Chef im Amt III von 1939 bis 1945 nebenamtlich tätig gewesen.


OBERST AMEN: Wir wenden uns nun der Bezeichnung »mobile Einheiten« in der Armee zu, die in der rechten unteren Ecke der Karte ersichtlich sind. Bitte erklären Sie dem Gerichtshof die Bedeutung der Worte »Einsatzgruppe« und »Einsatzkommando«.


OHLENDORF: Der Begriff »Einsatzgruppe« wurde gefunden nach einem Abkommen zwischen den Chefs des Reichssicherheitshauptamtes und dem OKW und OKH über den Einsatz eigener sicherheitspolizeilicher Verbände im Operationsraum. Der Begriff der »Einsatzgruppe« wurde zum ersten Male im Polen-Feldzug aufgestellt.

Das Abkommen mit dem OKH und OKW wurde aber erst vor Beginn des Rußland-Feldzugs getroffen. In diesem Abkommen wurde bestimmt, daß den Heeresgruppen, beziehungsweise Armeen, ein Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD zugeteilt würde, dem gleichzeitig mobile Verbände der Sicherheitspolizei und des SD, in Form einer Einsatzgruppe, unterteilt in Einzelkommandos, unterstellt würden. Die Einsatzkommandos sollten nach Weisung der Heeresgruppe, beziehungsweise der Armee, den Heereseinheiten nach Bedarf zugeteilt werden.


[346] OBERST AMEN: Erklären Sie bitte, falls Sie es wissen, ob vor dem russischen Feldzug ein Übereinkommen zwischen OKW, OKH und RSHA zustande kam?


OHLENDORF: Jawohl. Der Einsatz der von mir geschilderten Einsatzgruppen und Einsatzkommandos wurde nach einem schriftlichen Abkommen zwischen OKW, OKH und Reichssicherheitshauptamt geregelt.


OBERST AMEN: Woher wissen Sie, daß ein solches Abkommen schriftlich getroffen wurde?


OHLENDORF: Ich bin wiederholt dabei gewesen, als die Verhandlungen, die Heydrich und Schellenberg mit dem OKW und OKH führten, besprochen wurden und habe außerdem das Ergebnis dieser Verhandlung, das schriftliche Abkommen, selbst in die Hände bekommen, als ich die Einsatzgruppe übernahm.


OBERST AMEN: Wollen Sie dem Gerichtshof mitteilen, wer Schellenberg war? Welche Stellung er innehatte?


OHLENDORF: Schellenberg war zuletzt Chef des Amtes VI im Reichssicherheitshauptamt, das heißt, als er die Verhandlungen im Auftrag von Heydrich führte, gehörte er dem Amte I an.


OBERST AMEN: Ungefähr zu welcher Zeit fand diese Verhandlung statt?


OHLENDORF: Die Verhandlungen haben mehrere Wochen gedauert. Das Abkommen muß etwa ein bis zwei Wochen vor Beginn des Rußland-Feldzugs abgeschlossen worden sein.


OBERST AMEN: Haben Sie jemals eine Ausfertigung dieses schriftlichen Abkommens zu Gesicht bekommen?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Hatten Sie jemals Gelegenheit, mit diesem schriftlichen Abkommen zu arbeiten?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Bei mehr als einer Gelegenheit?


OHLENDORF: Jawohl, und zwar bei allen Fragen, die über die Zuständigkeit der Armee den Einsatzgruppen gegenüber auftraten.


OBERST AMEN: Wissen Sie, wo das Original oder eine Abschrift dieses Abkommens sich heute befindet?


OHLENDORF: Nein.

OBERST AMEN: Bitte erklären Sie dem Gerichtshof nach Ihrem besten Wissen und nach Ihrer Erinnerung den Gesamtinhalt dieses schriftlichen Abkommens.


OHLENDORF: In dem Abkommen war zuerst die Tatsache geregelt, daß Einsatzgruppen aufgestellt wurden, sowie Einsatzkommandos, die im Operationsraum arbeiten sollten. Es war dies [347] ein ausgesprochenes Novum, weil die Armee bis dahin die Aufgaben, die hier die Sicherheitspolizei selbständig übernahm, in eigener Verantwortung durchgeführt hatte. Das Zweite war die Regelung der Zuständigkeit in sachlicher Hinsicht.


VORSITZENDER: Sie gehen zu schnell vorwärts! Was sagten Sie eben, daß die Einsatzkommandos gemäß dem Abkommen getan haben?


OHLENDORF: Ich sagte, das war die Zuständigkeit zwischen der Armee gegenüber den Einsatzgruppen und Einsatzkommandos. In dem Abkommen war festgelegt, daß die Heeresgruppen beziehungsweise Armeen gegenüber den Einsatzgruppen für Marsch und Verpflegung zuständig wären. Die sachlichen Weisungen kamen vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD.


OBERST AMEN: Verstehen Sie mich recht: Stimmt es, daß eine Einsatzgruppe an jede Armeegruppe oder Armee angeschlossen war?


OHLENDORF: Jeder Heeresgruppe sollte eine Einsatzgruppe zugeteilt werden, die Einsatzkommandos dann wiederum von der Heeresgruppe den Armeen.


OBERST AMEN: Und war es die Aufgabe des Armeebefehlshabers die Territorien zu bestimmen, in denen die Einsatzgruppe arbeiten sollte?


OHLENDORF: Für die Einsatzgruppe war das Territorium ja dadurch schon bestimmt, daß sie einer bestimmten Heeresgruppe zugeteilt wurde und daher mit der Heeresgruppe marschierte, während für die Einsatzkommandos die Territorien dann durch die Heeresgruppe beziehungsweise durch die Armeen festgelegt wurden.


OBERST AMEN: Sah das Abkommen auch vor, daß das Armeekommando die Zeit bestimmen sollte, während welcher sie zu operieren hätten?


OHLENDORF: Das war in dem Begriff »Marsch« enthalten.


OBERST AMEN: Konnte das Armeekommando ihnen auch irgendwelche weiteren Aufgaben zuweisen?


OHLENDORF: Jawohl, über dem an sich vorhandenen sachlichen Weisungsrechte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD schwebte sozusagen die Generalformulierung, daß die Armee Weisungen geben konnte, wenn es die operative Lage notwendig machte.


OBERST AMEN: Was stand in dem Abkommen bezüglich der Angliederung der Kommandos der Einsatzgruppe an das Armeekommando?


OHLENDORF: Ich kann mich nicht erinnern, ob darüber etwas Besonderes gesagt wurde. Auf alle Fälle wurde zwischen dem Kommando und dem SD ein Verbindungsführer gestellt.


[348] OBERST AMEN: Können Sie sich anderer Vorschriften in diesem schriftlichen Abkommen erinnern?


OHLENDORF: Ich glaube, daß ich den wesentlichen Inhalt wiedergegeben habe.


OBERST AMEN: Welche Stellung hatten Sie auf Grund dieses Abkommens inne?


OHLENDORF: Ich habe vom Juni 1941 bis zum Tode Heydrichs im Juni 1942 die Einsatzgruppe D geführt und war Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD bei der 11. Armee.


OBERST AMEN: Und wann war Heydrichs Tod?


OHLENDORF: Heydrich wurde Ende Mai 1942 ver wundet und ist am 4. Juni 1942 gestorben.


OBERST AMEN: Wie lange im voraus, wenn überhaupt, wußten Sie, daß der Russen-Feldzug stattfinden sollte?


OHLENDORF: Etwa vier Wochen vorher.


OBERST AMEN: Wieviel Einsatzgruppen gab es, und wer waren ihre Führer?


OHLENDORF: Es gab vier Einsatzgruppen. Die Einsatzgruppe A, B, C und D. Chef der Einsatzgruppe A war Stahlecker; Chef der Einsatzgruppe B Nebe; Chef der Einsatzgruppe C Dr. Rasche und später Dr. Thomas; Chef der Einsatzgruppe D Ohlendorf und später Bierkamp.


OBERST AMEN: Welcher Armee war Gruppe D angeschlossen?


OHLENDORF: Die Gruppe D war keiner Heeresgruppe angeschlossen, sondern der 11. Armee unmittelbar zugeteilt.


OBERST AMEN: Wo operierte die Gruppe D?


OHLENDORF: Gruppe D operierte in der südlichen Ukraine.


OBERST AMEN: Können Sie genau die Natur und das Ausmaß des Gebiets beschreiben, in dem die Gruppe D ursprünglich operierte; welches waren die Städte und Gebiete?


OHLENDORF: Die nördlichste Stadt war Czernowitz, von dort nach Süden über Mogilew-Podolsk-Jampol bis Odessa, dann östlich Nikolajew, Cherson, Melitopol, Taganrog, Rostow und die Krim.


OBERST AMEN: Was war das Endziel der Gruppe D?


OHLENDORF: Die Gruppe D war an und für sich in Reserve gestellt und war vorgesehen für den Kaukasus, für eine Heeresgruppe, die für diese Operation noch vorgesehen war.


OBERST AMEN: Wann begann die Gruppe D in Sowjet-Rußland einzumarschieren?


[349] OHLENDORF: Die Gruppe D ist am 21. Juni von Duegen abmarschiert und hat in drei Tagen Pietra Namsk in Rumänien erreicht. Dort wurden bereits die ersten Einsatzkommandos von der Armee angefordert und haben sich sofort nach den Zielen, die von der Armee angegeben waren, in Marsch gesetzt. Die gesamte Einsatzgruppe ist Anfang Juli zum Einsatz gekommen.


OBERST AMEN: Sprechen Sie von der 11. Armee?


OHLENDORF: Jawohl.

OBERST AMEN: Welches war die offizielle Aufgabe der Einsatzgruppen im Hinblick auf Juden und kommunistische Kommissare?


OHLENDORF: Über die Frage von Juden und Kommunisten war den Einsatzgruppen und den Einsatzkommandoführern vor dem Abmarsch mündliche Weisung erteilt.


OBERST AMEN: Welches waren ihre Weisungen im Hinblick auf die Juden und die kommunistischen Funktionäre?


OHLENDORF: Es war die Weisung erteilt, daß in dem Arbeitsraum der Einsatzgruppen im russischen Territorium die Juden zu liquidieren seien, ebenso wie die politischen Kommissare der Sowjets.


OBERST AMEN: Wenn Sie das Wort »liquidieren« verwenden, meinen Sie »töten«?


OHLENDORF: Damit meine ich »töten«.


OBERST AMEN: Nahmen Sie vor dem russischen Feldzug an einer Konferenz in Pretsch teil?


OHLENDORF: Jawohl. Es war die Arbeitsbesprechung, in der den Einsatzgruppen und Einsatzkommandos die Arbeitsziele angegeben und die entsprechenden Befehle erteilt wurden.


OBERST AMEN: Wer war bei dieser Besprechung anwesend?


OHLENDORF: Es waren die Einsatzgruppen-Chefs und die Einsatzkommandoführer anwesend, und vom Reichssicherheitshauptamt Streckenbach, der die Befehle Heydrichs und Himmlers überbrachte.


OBERST AMEN: Wie lauteten jene Befehle?


OHLENDORF: Es waren die allgemeinen Befehle, die die Sicherheitspolizei und der SD ihrer Natur nach hatten und zusätzlich der Liquidierungsbefehl, den ich eben schon erwähnte.


OBERST AMEN: Und wann ungefähr fand diese Besprechung statt?


OHLENDORF: Etwa drei oder vier Tage vor dem Abmarsch.


OBERST AMEN: Sie hatten also vor dem Abmarsch in das russische Gebiet bei dieser Besprechung Befehl erhalten, neben den [350] regulären Aufgaben der Sicherheitspolizei und des SD die Juden und kommunistischen Funktionäre auszurotten; ist das richtig?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Hatten Sie jemals eine persönliche Unterhaltung mit Himmler, die sich auf eine Mitteilung Himmlers an die Chefs der Armeegruppen und Armeen bezog, und die diese Sonderaufgabe betraf?


OHLENDORF: Jawohl. Himmler hat mir mitgeteilt, daß vor Beginn des Rußland-Feldzugs Hitler in einer Besprechung mit den Heeresgruppen- und Armeechefs – nicht Armeechefs – den Oberbefehlshabern diese Aufgabe mitgeteilt hat und die Oberbefehlshaber angewiesen hat, dabei entsprechende Unterstützung zu gewähren.


OBERST AMEN: So können Sie also bezeugen, daß die Chefs der Armeegruppen und der Armeen in ähnlicher Weise über diesen Befehl der Liquidierung der Juden und der Sowjet-Funktionäre unterrichtet waren?


OHLENDORF: Ich glaube, daß es in dieser Form nicht richtig ist. Sie hatten keinen Liquidationsbefehl, sondern die Liquidation war Himmler für die Durchführung übertragen. Da aber die Liquidierungen im Raume des Oberbefehls der Heeresgruppe beziehungsweise der Armee stattfanden, wurde den Armeen die Unterstützung befohlen. Abgesehen davon, daß ohne diese Anweisung an die Armee, ein Tätigwerden der Einsatzgruppen in diesem Sinne nicht möglich gewesen wäre.


OBERST AMEN: Hatten Sie sonst noch jemals eine andere Besprechung mit Himmler in Bezug auf diesen Befehl?


OHLENDORF: Jawohl. Im Spätsommer 1941 war Himmler in Nikolajew. Er ließ die Führer und Männer der Einsatzkommandos antreten und wiederholte ihnen den gegebenen Liquidationsbefehl mit dem Hinweis, daß Führer und Männer, die an der Liquidation beteiligt seien, keinerlei persönliche und eigene Verantwortung für die Durchführung dieses Befehls trugen. Die Verantwortung trüge er allein zusammen mit dem Führer.


OBERST AMEN: Und Sie selbst hörten, wie das gesagt wurde?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Wissen Sie, ob diese Mission der Einsatzgruppe den Befehlshabern der Armeegruppen bekannt war?


OHLENDORF: Dieser Befehl und die Durchführung dieser Befehle war dem Oberbefehlshaber der Armee bekannt.


OBERST AMEN: Woher wissen Sie das?


[351] OHLENDORF: Durch Besprechung bei der Armee und durch Weisungen, die von der Armee in Bezug auf diese Durchführung gegeben worden sind.


OBERST AMEN: War die Mission der Einsatzgruppen und das Abkommen zwischen OKW, OKH und RSHA den anderen Führern des RSHA bekannt?


OHLENDORF: Zum mindesten ein Teil der Führer wußte es, da ein Teil der Führer ebenfalls in den Einsatzgruppen und Einsatzkommandos im Laufe der Zeit tätig waren. Im übrigen wußten es auch die Führer, die mit der Organisation und Rechtsfrage zu tun hatten.


OBERST AMEN: Kamen nicht die meisten Führer vom RSHA?


OHLENDORF: Welche Führer?


OBERST AMEN: Der Einsatzgruppen?


OHLENDORF: Das kann man nicht sagen. Die Führer in den Einsatzgruppen und Einsatzkommandos kamen aus dem ganzen Reich.


OBERST AMEN: Wissen Sie, ob die Mission und das Abkommen auch Kaltenbrunner bekannt war?


OHLENDORF: Nach seinem Dienstantritt hat sich Kaltenbrunner mit diesen Fragen beschäftigen müssen und muß daher auch die Unterlagen der Einsatzgruppen, die ja seine Dienststellen waren, gekannt haben.


OBERST AMEN: Wer war der Befehlshaber der 11. Armee?


OHLENDORF: Befehlshaber der 11. Armee war zuerst Ritter von Schober und später von Manstein.


OBERST AMEN: Wollen Sie bitte dem Gerichtshof mitteilen, in welcher Art und Weise der Befehlshaber der 11. Armee die Einsatzgruppe D bei ihrer Liquidierungstätigkeit leitete und überwachte?


OHLENDORF: In Nikolajew kam ein Befehl der 11. Armee, daß die Liquidationen nur in einer Entfernung von 200 km vom Quartier der Oberbefehlshaber entfernt, durchgeführt werden dürften.


OBERST AMEN: Können Sie sich noch an irgendeine andere Gelegenheit erinnern?


OHLENDORF: In Simferopol wurde vom Armeeoberkommando an die zuständigen Einsatzkommandos die Bitte herangetragen, die Liquidationen zu beschleunigen, und zwar mit der Begründung, daß in diesem Gebiet Hungersnot drohe und ein großer Wohnungsmangel sei.


OBERST AMEN: Wissen Sie, wieviele Personen durch die Einsatzgruppe D liquidiert wurden, und zwar unter Ihrer Führung?


[352] OHLENDORF: In dem Jahre von Juni 1941 bis Juni 1942 sind von den Einsatzkommandos etwa 90000 als liquidiert gemeldet worden.


OBERST AMEN: Schließt diese Zahl Männer, Frauen und Kinder ein?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Worauf gründen Sie diese Ziffern?


OHLENDORF: Das sind Meldungen, die von den Einsatzkommandos an die Einsatzgruppen gegeben wurden.


OBERST AMEN: Wurden Ihnen diese Meldungen vorgelegt?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Und Sie haben sie gesehen und gelesen?


OHLENDORF: Bitte?


OBERST AMEN: Und Sie haben sie persönlich gesehen und gelesen?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Und auf diese Meldungen stützen Sie sich bei den dem Gerichtshof angegebenen Zahlen?


OHLENDORF: Jawohl.

OBERST AMEN: Wissen Sie, wie diese Zahlen sich zu der Zahl der durch andere Einsatzgruppen liquidierten Personen verhalten?


OHLENDORF: Die Ziffern, die mir von anderen Einsatzgruppen bekannt sind, sind erheblich größer.


OBERST AMEN: Worauf ist das zurückzuführen?


OHLENDORF: Ich glaube, daß in den anderen Einsatzgruppen zu einem erheblichen Teil die Zahlen übertrieben wurden.


OBERST AMEN: Haben Sie manchmal die Liquidierungsmeldungen von anderen Einsatzgruppen zu Gesicht bekommen?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Und diese Meldungen zeigten Liquidierungen, die über die Zahl der Gruppe D hinausgingen? Ist das richtig?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Haben Sie persönlich Massenhinrichtungen dieser Leute überwacht?


OHLENDORF: Ich bin bei zwei Massenhinrichtungen inspektionsweise dabei gewesen.


OBERST AMEN: Wollen Sie dem Gerichtshof Einzelheiten beschreiben, wie eine bestimmte Massenhinrichtung durchgeführt wurde?


[353] OHLENDORF: Ein örtliches Einsatzkommando versuchte eine vollständige Erfassung der Juden herbeizuführen durch Registrierung. Die Registrierung wurde den Juden selbst aufgegeben.


OBERST AMEN: Unter welchem Vorwand wurden sie zusammengetrieben?


OHLENDORF: Die Zusammenfassung erfolgte unter dem Vorwand der Umsiedlung.


OBERST AMEN: Wollen Sie fortfahren!


OHLENDORF: Nach der Registrierung wurden die Juden an einem Ort zusammengefaßt. Von da aus wurden sie dann später an den Hinrichtungsort gefahren. Der Hinrichtungsort war in der Regel ein Panzer-Abwehrgraben oder eine natürliche Gruft. Die Hinrichtungen wurden militärisch durchgeführt, durch Pelotons mit entsprechenden Kommandos.


OBERST AMEN: Wie wurden sie zum Hinrichtungsort hinbefördert?


OHLENDORF: Sie wurden mit LKWs an die Hinrichtungsstätte gefahren, und zwar immer nur soviel, wie unmittelbar hingerichtet werden konnten; auf diese Weise wurde versucht, die Zeitspanne so kurz wie möglich zu halten, in der die Opfer von dem ihnen Bevorstehenden Kenntnis bekamen, bis zu dem Zeitpunkt der tatsächlichen Hinrichtung.


OBERST AMEN: War das Ihre Idee?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Und was geschah mit den Leichen, nachdem die Leute erschossen waren?


OHLENDORF: Sie wurden in dem Panzergraben oder in der Gruft beerdigt.


OBERST AMEN: Wie wurde festgestellt, ob die einzelnen wirklich tot waren oder nicht?


OHLENDORF: Die Einheitsführer beziehungsweise die Führer der Pelotons hatten Befehl erhalten, darauf zu achten und gegebenenfalls selbst den Fangschuß zu geben.


OBERST AMEN: Und wessen Aufgabe war dies?


OHLENDORF: Das tat entweder der Einheitsführer selbst oder ein von ihm dafür bestimmter Mann.


OBERST AMEN: In welcher Stellung wurden die Opfer erschossen?


OHLENDORF: Stehend oder kniend.


[354] OBERST AMEN: Was geschah mit dem Eigentum und den Kleidern der erschossenen Leute?


OHLENDORF: Wertgegenstände wurden bei der Registrierung beziehungsweise der Zusammenfassung beschlagnahmt, waren abzugeben und wurden über das Reichssicherheitshauptamt oder direkt dem Finanzministerium übergeben. Die Kleider wurden zuerst an die Bevölkerung verteilt und im Winter 1941/42 von der NSV unmittelbar erfaßt und disponiert.


OBERST AMEN: Wurde zur gleichen Zeit alles persönliche Eigentum registriert?


OHLENDORF: Im einzelnen nicht; registriert wurden nur Wertgegenstände.


OBERST AMEN: Was geschah mit den Kleidern, die die Opfer anhatten, als sie zum Hinrichtungsort kamen?


OHLENDORF: Sie hatten lediglich die Oberkleidung abzulegen, unmittelbar vor der Hinrichtung.


OBERST AMEN: Alle?


OHLENDORF: Die Oberkleidung; jawohl.


OBERST AMEN: Und was geschah mit dem Rest der Kleidungsstücke, die sie anhatten?


OHLENDORF: Die behielten die Leute an.

OBERST AMEN: Traf das nur für Ihre Gruppe oder auch für die anderen Einsatzgruppen zu?


OHLENDORF: Bei meiner Einsatzgruppe war es so Befehl. Bei anderen Einsatzgruppen weiß ich das nicht.


OBERST AMEN: Wie handhabten jene die Sache?


OHLENDORF: Einige Einheitsführer verzichteten auf die militärische Liquidationsweise und führten die Tötung einzeln durch Genickschuß durch.


OBERST AMEN: Und Sie waren gegen ein derartiges Vorgehen?


OHLENDORF: Ich war gegen dieses Vorgehen, jawohl.


OBERST AMEN: Aus welchem Grund?


OHLENDORF: Weil es sowohl die Opfer als auch die, die zur Tötung befohlen waren, unendlich seelisch belastete.


OBERST AMEN: Was geschah nun mit dem von den Einsatzgruppen gesammelten Eigentum der Opfer?


OHLENDORF: Soweit es sich um Wertsachen handelte, wurden sie nach Berlin an das Reichssicherheitshauptamt oder an das Reichsfinanzministerium abgegeben. Die Dinge, die im Operationsraum gebraucht werden konnten, wurden dort unmittelbar verwendet.


[355] OBERST AMEN: Was – zum Beispiel – wurde mit dem Gold und Silber getan, das man den Opfern abnahm?


OHLENDORF: Es wurde über Berlin abgeliefert, wie ich eben schon sagte, an das Reichsfinanzministerium.


OBERST AMEN: Woher wissen Sie das?


OHLENDORF: Ich kann mich erinnern, daß von Simferopol aus es unmittelbar so gehandhabt worden ist.


OBERST AMEN: Was ist zum Beispiel mit Uhren geschehen, die den Opfern abgenommen wurden?


OHLENDORF: Die Uhren wurden auf Anforderung der Armee der Front zur Verfügung gestellt.


OBERST AMEN: Wurden alle diese Opfer: Frauen, Männer und Kinder, auf die gleiche Art und Weise hingerichtet?


OHLENDORF: Bis zum Frühjahr 1942, jawohl. Dann folgte ein Befehl von Himmler, daß in der Zukunft Frauen und Kinder nur noch durch Gaswagen zur Tötung kommen sollten.

OBERST AMEN: Wie sind die Frauen und Kinder vorher getötet worden?


OHLENDORF: Genau wie die Männer durch Erschießen.


OBERST AMEN: Wie erfolgte die Beerdigung der Opfer nach der Hinrichtung, soweit überhaupt eine erfolgte?


OHLENDORF: Die Gräber wurden zuerst von den Kommandos angefüllt, so daß die Spuren der Liquidation nicht mehr zu sehen waren und dann mit Arbeitskommandos aus der Bevölkerung planiert.


OBERST AMEN: Welche Anweisung erhielten Sie hinsichtlich der Verwendung der Gaswagen, die Sie im Frühjahr 1942 bekamen?


OHLENDORF: Die Gaswagen sollten in Zukunft für die Tötung der Frauen und Kinder verwendet werden.


OBERST AMEN: Können Sie dem Gerichtshof die Konstruktion dieser Gaswagen und ihr Aussehen erklären?


OHLENDORF: Dem Gaswagen sah man außen den Verwendungszweck nicht an. Es waren praktisch geschlossene Lastwagen. Sie waren so eingerichtet, daß nach Anlaufen der Motore Gas in den Wagen geleitet wurde und den Tod in etwa zehn bis fünfzehn Minuten herbeiführte.


OBERST AMEN: Erklären Sie im einzelnen, wie ein solcher Wagen zu einer Hinrichtung verwandt wurde.


[356] OHLENDORF: Die Wagen wurden mit den dafür bestimmten Opfern beladen und dann zur Beerdigungsstätte gefahren, die gewöhnlich dieselbe war, wie die für die Massenhinrichtungen verwandte. Der Transport genügte zur Tötung der Insassen.


OBERST AMEN: Wie veranlaßte man die Opfer dazu, die Wagen zu betreten?


OHLENDORF: Indem ihnen gesagt wurde, daß sie an einen anderen Platz geführt würden.


OBERST AMEN: Wie wurde das Gas angedreht?


OHLENDORF: Ich kenne die einzelnen technischen Dinge nicht.


OBERST AMEN: Wie lange dauerte gewöhnlich die Herbeiführung des Todes?


OHLENDORF: Etwa zehn bis fünfzehn Minuten, ohne daß die Opfer davon etwas merkten.


OBERST AMEN: Wieviele Personen konnten zu gleicher Zeit in einem solchen Wagen getötet werden?


OHLENDORF: Die Wagen waren von verschiedener Größe – etwa fünfzehn bis fünfundzwanzig.


OBERST AMEN: Haben Sie manchmal Meldungen von den Leuten erhalten, die diese Wagen bedienten?


OHLENDORF: Ich habe die Frage nicht verstanden.


OBERST AMEN: Haben Sie Meldungen von den Leuten erhalten, die diese Wagen bedienten?


OHLENDORF: Ich habe die Meldung erhalten, daß die Einsatzkommandos die Wagen nur ungern benutzten.


OBERST AMEN: Warum?


OHLENDORF: Weil die Beerdigung der Insassen für die Angehörigen der Einsatzkommandos eine starke Belastung war.


OBERST AMEN: Können Sie dem Gerichtshof erklären, wer diese Wagen den Einsatzgruppen lieferte?


OHLENDORF: Die Gaswagen gehörten nicht zum Fuhrpark der Einsatzgruppen, sondern waren als Sonderkommando den Einsatzgruppen zugeteilt, und zwar führte dieses Kommando der Konstrukteur des Wagens. Die Wagen waren vom Reichssicherheitshauptamt den Einsatzgruppen zugeteilt.


OBERST AMEN: Wurden diese Wagen auch allen anderen Einsatzgruppen zur Verfügung gestellt?

OHLENDORF: Das kann ich nicht genau sagen, ich weiß nur von der Einsatzgruppe D und indirekt noch, daß auch von der Einsatzgruppe C die Wagen verwendet wurden.


[357] OBERST AMEN: Sind Sie mit dem Brief vertraut, den Becker bezüglich dieser Gaswagen an Rauff geschrieben hat?


OHLENDORF: Ich habe diesen Brief während meiner Vernehmungen gesehen.


OBERST AMEN: Meine Herren Richter! Ich beziehe mich auf das Beweisstück 501-PS, US-288, ein Brief, der sich bereits als Beweismaterial vor dem Gerichtshof befindet, ein Brief von Becker an Rauff.


[Zum Zeugen]:


Wollen Sie dem Gerichtshof erklären, wer Becker war?


OHLENDORF: Becker ist meiner Erinnerung nach der Konstrukteur des Wagens. Er war derjenige, der die Wagen bei der Einsatzgruppe D führte.


OBERST AMEN: Und wer war Rauff?


OHLENDORF: Rauff war der Gruppenleiter im Amt II des Reichssicherheitshauptamtes. Ihm unterstand damals das Kraftfahrwesen unter anderem.


OBERST AMEN: Können Sie den Brief identifizieren?


OHLENDORF: Der Inhalt entspricht etwa meinen Erfahrungen und wird daher auch wahrscheinlich richtig sein.


[Dem Zeugen wird Dokument 501 überreicht.]


OBERST AMEN: Wollen Sie sich den Brief ansehen, der Ihnen vorgelegt wurde, und uns sagen, ob sie ihn in irgendeiner Weise identifizieren können?


OHLENDORF: Die äußere Aufmachung des Briefes, ebenso die Abzeichnungen »R«/Rauff und der Hinweis auf Zwabel oder Fabel, der unter Rauff das Kraftfahrwesen bearbeitete, scheint mir die Echtheit des Briefes zu bestätigen. Inhaltlich entspricht er etwa den Erfahrungen, die ich aus dieser Zeit habe.


OBERST AMEN: Sie sind also der Ansicht, daß es sich um ein echtes Dokument handelt?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Wollen Sie den Brief bitte dort auf den Tisch beiseite legen. Wollen Sie dem Gerichtshof jetzt unter Bezugnahme auf Ihre frühere Aussage er klären, warum Sie glauben, daß die Art der Hinrichtung, wie Sie sie anordneten, nämlich die militärische, dem Genickschuß vorzuziehen war, den die anderen Einsatzgruppen anwendeten.


OHLENDORF: Auf der einen Seite sollte damit erreicht werden, daß die einzelnen Führer und Männer auf militärische Weise durch Befehl die Hinrichtung vollziehen konnten, und daher keinen eigenen Entschluß zu fassen brauchten. Es war lediglich auf Befehl, [358] auch äußerlich ein Befehl. Zum anderen war mir bekannt, daß bei den einzelnen Hinrichtungen durch seelische Erregungen sich Mißhandlungen nicht vermeiden ließen, da die Opfer zu früh von ihrer Hinrichtung erfuhren und daher nervenmäßig einer längeren Belastung nicht Stand hielten. Ebenso erschien es mir unerträglich, daß einzelne Führer und Männer auf diese Weise gezwungen wurden, im eigenen Entschluß eine große Zahl von Tötungen vorzunehmen.


OBERST AMEN: Wie bestimmten Sie, welche Juden hingerichtet werden sollten?


OHLENDORF: Es gehörte nicht zu meiner Bestimmung, aber die Identifizierung ist durch die Juden selbst erfolgt, da die Registrierung durch einen jüdischen Ältestenrat durchgeführt wurde.


OBERST AMEN: Hatte der Prozentsatz jüdischen Blutes etwas damit zu tun?


OHLENDORF: Ich kann mich an Einzelheiten nicht erinnern, aber ich glaube, daß hier auch die Halbjuden mit unter den Begriff »Juden« fielen.


OBERST AMEN: Welche Organisationen stellten hauptsächlich das Offizierspersonal für diese Einsatzkommandos und Gruppen?


OHLENDORF: Ich habe die Frage nicht verstanden.


OBERST AMEN: Welche Organisationen stellten den größten Teil des Offizierpersonals für die Einsatzgruppe?


OHLENDORF: Das Führungspersonal wurde von der Staatspolizei, Kriminalpolizei und zu einem geringen Prozentsatz vom SD gestellt.


OBERST AMEN: Kripo?


OHLENDORF: Jawohl, Staatspolizei, Kriminalpolizei und auch in geringer Weise der SD.


OBERST AMEN: Gab es sonstige Quellen, aus denen sich das Personal rekrutierte?


OHLENDORF: Jawohl, der breite Mannschaftsbestand wurde durch die Waffen-SS und Ordnungspolizei gestellt. Die Staatspolizei und die Kriminalpolizei stellten die Sachbearbeiter im wesentlichen, während von der Waffen-SS und Ordnungspolizei die Mannschaften gestellt wurden.


OBERST AMEN: Wie stand es mit der Waffen-SS?


OHLENDORF: Die Waffen-SS sollte den Einsatzgruppen genau wie die Ordnungspolizei eine Kompanie stellen.


OBERST AMEN: Wie stand es mit der Ordnungspolizei?


[359] OHLENDORF: Die Ordnungspolizei stellte ebenfalls eine Kompanie an die Einsatzgruppen.


OBERST AMEN: Wie groß war die Einsatzgruppe D und ihr Operationsgebiet im Vergleich zu den anderen Einsatzgruppen?


OHLENDORF: Ich schätze, daß die Einsatzgruppe etwa zwei Drittel bis zur Hälfte der anderen Einsatzgruppen hatte. Das hat sich im Laufe der Zeit verändert. Es haben sich einzelne Einsatzgruppen im Laufe der Zeit sehr verstärkt.


OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Ich habe noch weitere Fragen bezüglich organisatorischer Dinge zu stellen, die das bereits vorgelegte Beweismaterial weiter zu klären geeignet sind. Ich möchte aber den Gerichtshof damit nicht aufhalten, vorausgesetzt, daß er keine weiteren Informationen wünscht. Falls einer der Herren Richter irgendwelche weiteren Fragen hat, so glaube ich, wäre es besser, wenn er diese selbst an den Zeugen stellte, da der Zeuge am besten über diese Organisationsangelegenheiten unterrichtet ist, mehr als irgendein anderer, der dem Gerichtshof vorgeführt werden könnte.


VORSITZENDER: Wir machen eine Verhandlungspause von 10 Minuten.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Oberst Amen, der Gerichtshof glaubt nicht, daß es notwendig ist, weitere Organisationsfragen zu diesem Zeitpunkt zu klären. Sie müssen diese Frage selbst entscheiden, da Sie wissen, welcher Art das Beweismaterial ist, das Sie in Betracht ziehen wollen. Soweit der Gerichtshof in Frage kommt, ist er der Auffassung, die Angelegenheit im augenblicklichen Stadium zu belassen. Hinsichtlich eines Punktes der Zeugenaussage bittet Sie der Gerichtshof jedoch, zu untersuchen, ob das Verfahren, von dem der Zeuge sprach, noch nach dem Jahre 1942 fortgesetzt wurde und wie lange?

OBERST AMEN:


[zum Zeugen gewandt]


Können Sie uns sagen, ob die Liquidierungen, die Sie beschrieben haben, nach dem Jahre 1942 fortgesetzt wurden, und, falls dies der Fall ist, wie lange darüber hinaus?


OHLENDORF: Mir ist nicht bekannt, daß der grundsätzliche Befehl aufgehoben worden ist, aber ich kann mich nicht an Einzelheiten erinnern, die die Möglichkeit geben würden, konkrete Aussagen darüber zu machen, zum mindesten nicht in Bezug auf Rußland, denn es haben ja sehr bald die Rückzüge eingesetzt, so daß der Operationsraum der Einsatzgruppe immer mehr schwand. Mir ist aber bekannt, daß weitere Einsatzgruppen mit entsprechenden Befehlen auch für andere Räume vorgesehen waren.


[360] OBERST AMEN: Bis zu welchem Datum haben Sie persönliche Kenntnisse über die Liquidationstätigkeit?


OHLENDORF: In Bezug auf die Judenliquidation ist mir bekannt, daß entsprechende Verbote etwa sechs Monate vor Schluß des Krieges kamen. Ich habe im übrigen ein Dokument gesehen, wonach die Liquidation von Sowjetkommissaren eingestellt werden sollte. An ein genaues Datum kann ich mich nicht erinnern.


OBERST AMEN: Wissen Sie, ob diese tatsächlich auf diese Weise beendet wurden?


OHLENDORF: Ich glaube ja.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wünscht die Zahl der Leute zu wissen, die sich in Ihrer Einsatzgruppe befanden.


OHLENDORF: In meiner Einsatzgruppe werden etwa 500 Personen gewesen sein, außer denjenigen, die hilfsweise hinzugezogen wurden aus dem Lande selbst.


OBERST AMEN: Einschließlich dieser, sagten Sie?


OHLENDORF: Ausschließlich derjenigen, die aus dem Lande selbst dazu genommen wurden.


OBERST AMEN: Wissen Sie, wieviel in den anderen Gruppen waren?


OHLENDORF: Ich schätze, daß im Anfang 700 bis 800 dagewesen sein werden, aber wie ich vorhin schon sagte, hat sich diese Zahl im Laufe der Zeit sehr schnell geändert, und zwar dadurch, daß einzelne Einsatzgruppen selbst Leute nachgezogen, beziehungsweise es ihnen beim Reichssicherheitshauptamt gelang, weiteres Personal zu bekommen.


OBERST AMEN: Die Zahl stieg an, nicht wahr?

OHLENDORF: Ja, die Zahl stieg an.


OBERST AMEN: Ich habe noch ungefähr ein halbes Dutzend weiterer Fragen zu stellen; Sie können dem Gerichtshof eine weitere Klärung des vorherigen Beweismaterials geben; ich will mich kurz fassen, wenn der Gerichtshof damit einverstanden ist.


[Zum Zeugen gewandt]:


Können Sie die Bedeutung der verschiedenen Breiten der blauen Linien auf der Karte erklären?


OHLENDORF: Die starke blaue Linie zwischen der Position Himmler als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei und dem Reichssicherheitshauptamt ist gewählt, um die Identität der Dienststellen, der Chefstellen, der Sicherheitspolizei und des SD in ihrer Aufgabenstellung hervorzuheben. Es handelte sich hier um ein Amt, in dem sowohl ministerielle Führungsfragen als auch einzelne Exekutivfragen bearbeitet wurden, nämlich geschlossen der Fragenkreis der Sicherheitspolizei und des SD.

[361] Das Organisationsschema gibt aber rechtlich-verwaltungsmäßig gesehen einen illegalen Zustand wieder, der darin besteht, daß das Reichssicherheitshauptamt als Begriff niemals offizielle Gültigkeit gehabt hat. Der formelle, gesetzliche Zustand war ein anderer als er in dem Bild in Erscheinung tritt. Es waren hier staatliche Dienststellen und Parteidienststellen mit verschiedenen Befehlswegen zusammengefaßt. So sind unter dieser Bezeichnung weder Verordnungen noch Gesetze noch auf gesetzlicher Grundlage beruhende Erlasse herausgekommen. Das lag daran, daß die Staatspolizei in ihrer Ministerialinstanz nach wie vor abhängig war vom Innenministerium, während der SD trotz dieser Konstruktion ein Parteiorgan war.

Wenn ich also das Schema nach der Verwaltungssituation rechtlich wiedergeben wollte, so müßte ich zum Beispiel an Stelle des Amtes IV das Amt Politische Polizei des früheren Hauptamtes Sicherheitspolizei nennen. Dieses Amt »Politische Polizei« hat formell bis zuletzt bestanden und war hervorgegangen aus der Polizeiabteilung des Reichsinnenministeriums. Gleichzeitig war auch formell bestehen geblieben das Geheime Staatspolizeiamt, die Zentrale der Preußischen Geheimen Staatspolizei, dem Führungsorgan sämtlicher politischen Polizeien der Länder.

So wurden die Ministerialfragen auch weiterhin unter dem Kopf des Reichsministers des Innern abgewickelt. Soweit die Betonung der formellen Zuständigkeit des Innenministeriums notwendig war, erschien sie unter dem Kopf »Reichsminister des Innern« mit dem Aktenzeichen »Pol«, dem früheren Zeichen der Polizeiabteilung des Innenministeriums und dem entsprechenden Aktenzeichen des zuständigen Amtes, des früheren Hauptamtes Sicherheitspolizei, zum Beispiel Aktenzeichen »Pol-S« gleich Sicherheitspolizei, V gleich Amt Verwaltung und Recht.

Das Reichssicherheitshauptamt war also lediglich eine Tarnbezeichnung, die die tatsächlichen Verhältnisse nicht richtig wiedergab, aber dem Chef der Sicherheitspolizei und des SD als zusammenfassende Bezeichnung für den Chef des Hauptamtes Sicherheitspolizei und dem bis 1939 bestehenden Chef des SD-Hauptamtes die Möglichkeit gab, jeweils den einen oder den anderen Briefkopf zu benutzen.

Gleichzeitig gab es ihm die Möglichkeit einer internen Zusammenfassung der Kräfte und einer Aufteilung der Arbeitsgebiete nach sachlichen Zweckmäßigkeits-Gesichtspunkten. Aber es blieb dabei, daß in diesem Amt staatliche Dienststellen in einer gewissen Abhängigkeit vom Innenministerium blieben und die Ämter aus dem SD Parteiämter blieben.

Das SD-Hauptamt beziehungsweise das Reichssicherheitshauptamt hat formell nur die Bedeutung eines SS-Hauptamtes gehabt, [362] eines Hauptamtes, über das die SS-Angehörigen der Sicherheitspolizei und des SD zur SS gehörten. Aber es wurden für die staatlichen Dienststellen damit von der SS, das heißt Himmler als Reichsführer-SS, keine sachlichen Wei sungsbefugnisse gegeben.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, ob ich das, was Sie gesagt haben, genau verfolgen konnte. Aber ist das, was Sie uns gesagt haben, der Grund dafür, daß Sie auf der Zeichnung als der Leiter des Amtes III angegeben sind, das sich augenscheinlich nur auf Deutschland selbst bezieht, während auf Grund Ihrer Aussage Sie der Führer einer Einsatzgruppe D waren, die außerhalb Deutschlands operierte?


OHLENDORF: Die Tatsache, daß ich eine Einsatzgruppe geleitet habe, hat mit der Stellung als Chef des Amtes III nichts zu tun, sondern wurde mir als Person gegeben und nicht als Leiter des Amtes III. Ich kam also als Leiter einer Einsatzgruppe in eine völlig neue Funktion und in eine völlig von der bisherigen Dienststelle getrennte Dienststelle.


VORSITZENDER: Ich verstehe. Bedeutet das, daß Sie Deutschland verlassen mußten und in das besetzte Gebiet der Sowjetunion einrückten?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST AMEN: Wollen Sie nun, bitte, erklären, was die punktierten blauen Linien im Gegensatz zu den festen blauen Linien auf der rechten Seite der Zeichnung zu bedeuten haben?


OHLENDORF: Die festen Linien bedeuten einen unmittelbaren Befehlsweg, während die punktierten Linien bedeuten, daß hier in der Regel kein unmittelbarer Befehlsweg bestand.


OBERST AMEN: Wurde die Bezeichnung »SD« dazu verwendet, um beide, die Sipo und den SD, zusammenzufassen?


OHLENDORF: Der »SD« ist im Laufe der Jahre immer mehr völlig verkehrt gebraucht worden. Er hat sich als Abkürzung für Sicherheitspolizei und SD eingebürgert, ohne dazu an sich geeignet zu sein. SD war ursprünglich nur die Bezeichnung für die Tatsache, daß jemand der SS über das SD-Hauptamt angehörte. Als das SD-Hauptamt aufgelöst wurde und im Reichssicherheitshauptamt aufging, ist daher auch die Frage aufgeworfen worden, daß für die Bezeichnung SD, die auch als Rune an dem Ärmel des betreffenden SS-Mannes geführt wurde, eine neue Rune oder eine neue Abkürzung, zum Beispiel RSHA, zu verwenden sei. Es ist dazu nicht gekommen, weil damit die Tarnung des RSHA gefährdet gewesen wäre; aber wenn ich zum Beispiel in einem Führerbefehl gelesen habe, daß in Frankreich Personen an den SD übergeben werden sollten, so ist das zum Beispiel eine solche falsche Anwendung des [363] SD, da es in Frankreich solche Dienststellen gar nicht gab, und andererseits dem SD, soweit er in Ämtern, zum Beispiel im Amt III, als Dienststelle existierte, keinerlei Exekutivgewalt zustand, sondern ein reiner Nachrichtenapparat war.


OBERST AMEN: Kurz gesagt: Worin bestand die Verbindung zwischen SS und Gestapo?


OHLENDORF: Die Beziehungen zwischen SS und Gestapo bestanden darin, daß der Reichsführer-SS als solcher die Polizeiaufgaben übernommen hatte und versuchte, Staatspolizei und SS miteinander eng zu verbinden, das heißt, auf der einen Seite nur noch Staatspolizeiangehörige zu beschäftigen, die SS-fähig waren, und auf der anderen Seite die Einrichtungen der SS, zum Beispiel die Schulung und die Nachwuchserziehung der Waffen-SS, zu benutzen, um auch für die Staatspolizei den Nachwuchs auf diese Weise zu bekommen. Diese Zusammenfassung wurde ja auch später fortgesetzt, als er versuchte, denselben Zusammenhang zwischen SS und Innenministerium beziehungsweise der gesamten inneren Verwaltung herbeizuführen.


OBERST AMEN: Wieviele vollangestellte Beamte und wieviel ehrenamtliches Hilfspersonal beschäftigte ungefähr der SD?


OHLENDORF: Ja, also auch in diesem Zusammenhang kann man den Begriff SD nicht gebrauchen, sondern man muß hier unterscheiden zwischen dem Amt III und Amt VI. Das Amt III als Inlandsnachrichtendienst hatte etwa insgesamt 3000 hauptamtliche Angehörige, einschließlich Männer und Frauen. Dagegen arbeitete der Inlandsnachrichtendienst wesentlich mit ehrenamtlichen Mitarbeitern, das heißt mit Männern und Frauen, die die Erfahrungen ihres Berufs oder ihrer Umgebung dem Inlandsnachrichtendienst zur Verfügung stellten. Diese Zahl schätze ich auf etwa 30000.


OBERST AMEN: Wollen Sie mit wenigen Worten dem Gerichtshof allgemein erklären, wie eine typische Aktion auf den Kanälen, die auf der Karte aufgezeichnet sind, durchgeführt wurde?


OHLENDORF: Erst ein allgemeines Beispiel, das ich der Deutlichkeit wegen konstruiere. Himmler hatte in der Lage erfahren, daß immer mehr Saboteure durch Flugzeuge über dem deutschen Heimatraum abgeworfen wurden und Transport- und Fabrikanlagen gefährdeten. Er teilte dieses Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei mit, mit der Weisung, seine Organe auf diesen Tatbestand hinzuweisen und Vorkehrungen zu treffen, daß diese abgeworfenen Saboteure so schnell und so umfassend wie möglich ergriffen würden.

Kaltenbrunner beauftragte den Amtschef IV, das heißt die Staatspolizei, mit der Vorlage eines entsprechenden Erlasses an die regionalen Dienststellen. Dieser Erlaß wurde von der zuständigen [364] sachbearbeitenden Stelle des Amtes IV entworfen und nunmehr entweder von Müller unmittelbar an die Staatspolizeistellen im Reiche herausgegeben, oder aber, was wahrscheinlicher ist, wegen der Wichtigkeit der Frage und der Notwendigkeit, auch gleichzeitig die anderen Dienststellen der Sicherheitspolizei darauf aufmerksam zu machen, gab er den Erlaßentwurf an Kaltenbrunner, der ihn nunmehr unterschrieb und an die übrigen Dienststellen im Reich herausgab.

Auf Grund dieses Erlasses wurde zum Beispiel angewiesen, daß die Staatspolizeistellen sowohl ihre Maßnahmen, als auch die jeweiligen Erfolge zu berichten hätten. Diese Berichte gingen denselben Weg rückwärts von den regionalen Dienststellen draußen an die sachbearbeitende Dienststelle im Amt IV, von da an den Amtschef IV, von da an den Chef der Sicherheitspolizei, Kaltenbrunner, und von da an den Chef der Deutschen Polizei, Himmler.


OBERST AMEN: Und schließlich wollen Sie uns an Hand der Karte ein Beispiel für die Durchführung einer speziellen Aktion auf dem Dienstwege darstellen?


OHLENDORF: Ich nehme das Beispiel der Verhaftung von führenden Männern der Linksparteien nach den Ereignissen vom 20. Juli. Auch diese Weisung kam aus der Lage und wurde von Himmler an Kaltenbrunner gegeben; von Kaltenbrunner wiederum dann dem Amt IV ein entsprechender Erlaßentwurf aufgegeben und dieser Erlaßentwurf an die Dienststellen von Kaltenbrunner gezeichnet und herausgegeben; die Berichterstattung von unten nach oben wiederum auf demselben Weg.


OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Der Zeuge steht jetzt den anderen Anklagevertretern zur Verfügung. Ich weiß, daß Oberst Pokrowsky in Vertretung der Sowjets einige Fragen an ihn richten will.


OBERST Y. V. POKROWSKY, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Die Aussagen des Zeugen haben Bedeutung für die Aufklärung einiger Fragen in einem Bericht, mit dem sich die sowjetrussische Delegation im Augenblick beschäftigt. Mit Bewilligung des Gerichtshofs wünsche ich deshalb einige Fragen an den Zeugen Ohlendorf zu stellen: Sie sagten, Herr Zeuge, daß Sie zweimal bei den Massenhinrichtungen zugegen waren. Auf wessen Befehl waren Sie als Inspekteur bei den Hinrichtungen zugegen?


OHLENDORF: Bei den Hinrichtungen war ich auf eigene Initiative hin anwesend.

OBERST POKROWSKY: Aber Sie sagten, daß Sie als Inspekteur zugegen waren?


OHLENDORF: Ich habe gesagt, zur Inspektion.


[365] OBERST POKROWSKY: Das war Ihre Initiative?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: War bei den Hinrichtungen immer einer Ihrer Chefs zwecks Inspektion zugegen?


OHLENDORF: Wenn es mir irgendwie möglich war, habe ich irgendeinen der Angehörigen des Einsatzgruppenstabes zu den Hinrichtungen geschickt, aber es war bei der großen Entfernung des Raumes der Einsatzgruppe nicht immer möglich.


OBERST POKROWSKY: Aus welchem Grunde wurde jemand zu Inspektionszwecken hingeschickt?


OHLENDORF: Wollen Sie die Frage, bitte, noch einmal wiederholen?


OBERST POKROWSKY: Zu welchem Zwecke wurde ein Inspekteur hingeschickt?


OHLENDORF: Um festzustellen, ob meine Weisungen, wie bei der Hinrichtung zu verfahren war, auch durchgeführt wurden.


OBERST POKROWSKY: Soll ich das so verstehen, daß sich der Inspekteur davon überzeugen sollte, daß die Hinrichtung auch wirklich durchgeführt wurde?


OHLENDORF: Nein, das würde die Sache nicht richtig wiedergeben, sondern er sollte sich überzeugen, ob die Bedingungen bei der Hinrichtung, die ich gestellt hatte, durchgeführt wurden.


OBERST POKROWSKY: Welche Art von Bedingungen hatten Sie im Sinn?


OHLENDORF: Erstens: der Ausschluß der Öffentlichkeit, zweitens: die militärische Durchführung im Peloton, drittens: der reibungslose Ablauf des Herantransports und der Durchführung der Liquidation, um unnötige Erregungen zu vermeiden, viertens: die Überwachung der Eigentumsbehandlung, um jede Bereicherung zu vermeiden. Es können sich aus der damaligen Situation noch Einzelheiten ergeben haben, an die ich mich jetzt nicht mehr erinnere. Auf alle Fälle sollten jede Mißhandlungen durch diese Maßnahmen vermieden werden, und zwar sowohl seelische als auch körperliche.


OBERST POKROWSKY: Sie wollten sich vergewissern, daß eine Ihrer Meinung nach angemessene Verteilung dieses Eigentums vorgenommen würde, oder beabsichtigen Sie eine vollständige Inbesitznahme der Wertgegenstände?


OHLENDORF: Die Wertsachen wurden bereits übergeben, bevor die Exekution stattfand; sie wurden von dem jüdischen Verbindungsmann eingesammelt und dem örtlichen Einsatzkommando ausgehändigt.


OBERST POKROWSKY: Um was für Wertsachen oder Eigentümer handelte es sich?


OHLENDORF: Zum Beispiel Gold, Silber und Wertpapiere.


OBERST POKROWSKY: Sie wollen behaupten, daß mit diesen Wertsachen ordnungsgemäß verfahren wurde?


OHLENDORF: Jawohl.


[366] OBERST POKROWSKY: Sie sprachen von Mißhandlungen. Was verstanden Sie unter Mißhandlungen bei den Hinrichtungen?


OHLENDORF: Wenn zum Beispiel die Art der Hinrichtung nicht vermeiden konnte, daß Erregungen und Ungehorsam bei den Opfern aufkamen, und so die bei der Liquidation befindlichen Kommandos mit Gewalt die Ordnung durchsetzen mußten.


OBERST POKROWSKY: Was verstehen Sie unter »mit Gewalt die Ordnung durchsetzen mußten«. Was verstehen Sie unter gewaltsamer Unterdrückung der unter den Opfern entstehenden Erregung?


OHLENDORF: Also wenn, wie ich eben schon sagte, zur Herbeiführung der ordnungsgemäßen Liquidation zum Beispiel Schlagen angewandt werden mußte.


OBERST POKROWSKY: War es durchaus notwendig, die Opfer zu schlagen?


OHLENDORF: Also, ich habe selbst keinen solchen Fall gesehen, aber ich habe davon gehört.


OBERST POKROWSKY: Von wem?


OHLENDORF: In Gesprächen mit Angehörigen anderer Kommandos.


OBERST POKROWSKY: Sie sagten, daß Wagen, Kraftwagen für die Hinrichtung verwendet wurden?


OHLENDORF: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Wissen Sie, wo und mit wessen Hilfe der Erfinder Becker imstande war, seine Erfindungen zu verwirklichen?


OHLENDORF: Ich habe nur in Erinnerung, daß es im Rahmen des Amtes II des Reichssicherheitshauptamtes geschehen ist, ich kann es aber nicht mehr mit Bestimmtheit sagen.


OBERST POKROWSKY: Wieviele Leute wurden in diesen Wagen hingerichtet?


OHLENDORF: Ich habe die Frage nicht verstanden.


OBERST POKROWSKY: Wieviele Leute wurden unter Verwendung dieser Wagen hingerichtet?


OHLENDORF: Ich kann genaue Zahlen nicht angeben, aber es sind verhältnismäßig sehr wenige gewesen; ich schätze einige hundert.


OBERST POKROWSKY: Sie sagten, daß in diesen Wagen hauptsächlich Kinder und Frauen hingerichtet wurden. Aus welchem Grunde?


[367] OHLENDORF: Es war ein ausdrücklicher Befehl Himmlers, und zwar sollten die Kinder und Frauen auf diese Weise der seelischen Belastung der Exekutionshandlung nicht ausgesetzt werden, ebenso die Männer, die zu einem großen Teil verheiratet waren, nicht gezwungen werden, auf Frauen und Kinder zu schießen.


OBERST POKROWSKY: Hat irgend jemand das Verhalten der Leute beobachtet, die in diesen Wagen hingerichtet wurden?


OHLENDORF: Jawohl, der Arzt.


OBERST POKROWSKY: Ist Ihnen bekannt, daß Becker gemeldet hat, daß der Tod in diesen Wagen besonders qualvoll war?


OHLENDORF: Nein. Ich habe von Beckers Meldung zum erstenmal in dem Brief an Rauff gelesen, der mir vorgelegt worden ist. Im Gegenteil, ich weiß von der Meldung des Arztes, daß die Opfer von dem eintretenden Tode keine Empfindung hatten.


OBERST POKROWSKY: Haben irgendwelche militärischen Einheiten, ich meine Einheiten der Armee, an diesen Massenhinrichtungen teilgenommen?


OHLENDORF: In der Regel nicht.


OBERST POKROWSKY: Und als Ausnahme?


OHLENDORF: Ich meine in Erinnerung zu haben, daß sowohl in Nikolajew als auch in Simferopol vorübergehend ein Zuschauer vom Armee-Oberkommando dabei gewesen ist.


OBERST POKROWSKY: Zu welchem Zweck?


OHLENDORF: Das kann ich nicht sagen; wahrscheinlich um sich selbst persönlich zu informieren.


OBERST POKROWSKY: Waren in diesen Städten militärische Abteilungen beauftragt, Hinrichtungen durchzuführen?


OHLENDORF: Die Armee hat offiziell keine Abteilungen gestellt, wie überhaupt die Armee an und für sich gegen die Liquidationen war.


OBERST POKROWSKY: Aber tatsächlich?


OHLENDORF: Selbst da haben sich freiwillige Abteilungen hier und da zur Verfügung gestellt. Allerdings ist mir im Augenblick kein Fall bekannt aus der Armee selbst, sondern lediglich aus dem Heeresgefolge.


OBERST POKROWSKY: Sie waren der Mann, auf dessen Befehl Menschen in den Tod geschickt wurden. Wurden nur Juden den Einsatzgruppen zur Hinrichtung übergeben, oder wurden auch Kommunisten, Sie nennen sie in Ihren Anweisungen kommunistische Kommissare, mit den Juden zusammen zur Hinrichtung übergeben?


[368] OHLENDORF: Jawohl, und zwar Aktivisten und zwar war es immer der Begriff: politische Kommissare; nicht die Tatsache der kommunistischen Parteizugehörigkeit war für eine Verfolgung oder für eine Tötung ausreichend.


OBERST POKROWSKY: Wurden irgendwelche besonderen Untersuchungen darüber angestellt, welche Rolle eine Person in der kommunistischen Partei spielte?


OHLENDORF: Nein, sondern ich sagte das Gegenteil: Die Tatsache der Angehörigkeit der kommunistischen Partei war nicht ausschlaggebend, weder zur Verfolgung eines Menschen überhaupt, noch zur Hinrichtung, sondern es war eine besondere politische Funktion vorausgesetzt.


OBERST POKROWSKY: Haben Sie irgendwelche Besprechungen über die aus Berlin geschickten Mordwagen und über deren Verwendung gehabt?


OHLENDORF: Ich habe die Frage nicht verstanden.


OBERST POKROWSKY: Hatten Sie Gelegenheit, mit Ihren Vorgesetzten und Ihren Kollegen über den Umstand zu sprechen, daß von Berlin an Ihre eigene Einsatzgruppe diese Motorfahrzeuge zur Durchführung der Hinrichtungen geschickt worden waren? Erinnern Sie sich an irgendeine solche Unterredung?


OHLENDORF: An eine konkrete Unterredung könnte ich mich nicht erinnern.


OBERST POKROWSKY: Hatten Sie irgendwelche Kenntnis von der Tatsache, daß die Angehörigen der mit der Hinrichtung beauftragten Vollstreckungsmannschaften diese Wagen nur widerstrebend benutzten?


OHLENDORF: Daß Einsatzkommandos sich der Wagen bedienten, davon hatte ich Kenntnis.


OBERST POKROWSKY: Nein, ich meine etwas anderes. Ich wollte wissen, ob Ihnen irgendwelche Berichte darüber zugegangen sind, daß Mitglieder der Vollstreckungskommandos die Wagen widerstrebend benutzten, und ob sie andere Hinrichtungsmethoden vorzogen?


OHLENDORF: Also den Gaswagen lieber benutzten als die Tötung durch Erschießen?


OBERST POKROWSKY: Im Gegenteil, daß sie die Hinrichtung durch Erschießen derjenigen durch die Gaswagen vorzogen?


OHLENDORF: Jawohl, das habe ich vorhin schon ausgeführt, daß der Gaswagen...


OBERST POKROWSKY: Und warum zogen sie die Hinrichtung durch Erschießen derjenigen durch die Gaswagen vor?


[369] OHLENDORF: Ich sagte vorhin schon, deswegen, weil das Ausladen der Leichen nach Ansicht der Einsatzkommandoführer eine unnötige seelische Belastung darstellte.


OBERST POKROWSKY: Was meinen Sie, »eine unnötige seelische Belastung«?


OHLENDORF: Soweit ich mich an die damaligen Zustände erinnere, an die Lagebilder der Leichen und dadurch, daß wahrscheinlich bestimmte Funktionen des Körpers ausgeübt wurden, die eben die Leichen im Schmutz liegen ließen.


OBERST POKROWSKY: Sie wollen sagen, daß die Leiden, die die Opfer vor der Hinrichtung erdulden mußten, ihnen deutlich anzusehen waren? Habe ich Sie richtig verstanden?


OHLENDORF: Die Frage verstehe ich nicht; Sie meinen während der Tötung im Gaswagen?


OBERST POKROWSKY: Ja.


OHLENDORF: Daraufhin kann ich nur wiederholen, was mir der Arzt gesagt hat, daß die Opfer von der Tötung im Gaswagen keine Empfindung hatten.


OBERST POKROWSKY: In diesem Falle wird Ihre Antwort auf meine vorhergehende Frage, daß nämlich das Ausladen der Leichen einen furchtbaren Eindruck auf die Mitglieder der Vollstreckungsmannschaften machte, völlig unverständlich.


OHLENDORF: Ja, und wie ich sagte, durch die Lagebilder der Leichen und durch den Zustand, in dem sich der Wagen, wahrscheinlich beschmutzt und so weiter, befand.

OBERST POKROWSKY: Ich habe im gegenwärtigen Stand der Verhandlung keine weiteren Fragen an diesen Zeugen zu stellen.


VORSITZENDER: Wünscht der Hauptanklagevertreter Frankreichs einige Fragen an diesen Zeugen zu richten?


M. FRANÇOIS DE MENTHON, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK: Nein.


VORSITZENDER: Hat der Verteidiger Kaltenbrunners den Wunsch, das Kreuzverhör jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen?


DR. KAUFFMANN: Vielleicht kann ich einige wenige Fragen jetzt stellen, mit der Bitte, mir die Ergänzung des Kreuzverhörs vorzubehalten, nachdem ich mit Kaltenbrunner gesprochen habe.


VORSITZENDER: Jawohl.


DR. KAUFFMANN:


[zu dem Zeugen gewandt]


Seit wann ist Kaltenbrunner in Ihren Gesichtskreis getreten?


[370] OHLENDORF: Darf ich eine Bitte aussprechen, darf ich mich setzen? Darf ich mich hinsetzen?


VORSITZENDER: Jawohl.


OHLENDORF: Ich habe Kaltenbrunner zum ersten Male gesehen auf der Fahrt von Berlin ins Hauptquartier Himmlers, als Kaltenbrunner zum Chef der Sicherheitspolizei und des SD eingesetzt werden sollte. Vorher habe ich nur die Tatsache seiner Existenz gekannt.


DR. KAUFFMANN: Nicht gekannt?


OHLENDORF: Nur die Tatsache seiner Existenz gekannt.


DR. KAUFFMANN: Kamen Sie mit Kaltenbrunner persönlich in dienstliche oder private Gespräche, nachdem er Chef des Reichssicherheitshauptamtes geworden war?


OHLENDORF: Ja, selbstverständlich.


DR. KAUFFMANN: Kennen Sie seine Gedankengänge, beispielsweise zur Judenfrage?


OHLENDORF: Mir ist keine besondere Stellungnahme Kaltenbrunners bekannt.


DR. KAUFFMANN: Zur Kirchenfrage?


OHLENDORF: In der Kirchenfrage lehnte er den antikirchlichen Kurs, wie er in Deutschland gesteuert wurde, ab. Wir waren in Übereinstimmung darüber, daß mit der Kirche eine Verständigung herbeigeführt werden müßte.


DR. KAUFFMANN: Wissen Sie, wie er dachte in der Frage der Liquidierung von Zivilgefangenen, Fallschirmabspringern und so weiter?


OHLENDORF: Nein.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen bekannt, daß Kaltenbrunner bestrebt war, sich besonders des SD zu bedienen, um die im Führerstab fehlende Kritik zu ersetzen?


OHLENDORF: Ja, das war die Aufgabe des SD, auch schon bevor Kaltenbrunner kam, und er hat diese Aufgabe auch durchaus sachlich unterstützt.


VORSITZENDER: Etwas langsamer.


OHLENDORF: Dies war die Aufgabe des SD, auch bevor Kaltenbrunner kam, und er hat die Tendenz dieser Arbeit sachlich gebilligt und unterstützt.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen irgendwie unmittelbar oder beispielsweise mittelbar bekannt, daß Kaltenbrunner keine Befugnis hatte, Exekutive auszuüben, also, daß er keine Befugnis hatte, [371] Menschen in das Konzentrationslager zu bringen oder solche Menschen herauszunehmen; daß diese ganzen Dinge vielmehr ausschließlich in Händen Müllers und Himmlers lagen?


OHLENDORF: Diese Frage ist, glaube ich, zu allgemein, zu weit, um sie konkret beantworten zu können, sondern ich glaube, daß man diese Frage auflösen müßte.

Wenn Sie die Frage stellen, ob Kaltenbrunner Exekutiv-Handlungen veranlassen konnte, dann muß ich dies mit ja beantworten. Wenn Sie weiterhin Müller und Himmler, unter Ausschaltung von Kaltenbrunner, nennen, dann muß ich darauf hinweisen, daß nach der Konstruktion des Reichssicherheitshauptamtes Müller der Untergebene von Kaltenbrunner war und daher auch Befehle von Himmler an Müller Befehle an Kaltenbrunner waren und Müller verpflichtet war, Kaltenbrunner zu unterrichten. Andererseits ist sicher, daß gerade in Bezug auf die Konzentrationslager, und zwar sowohl die endgültige Einweisung als auch die Herauslassung, wesentlich von Himmler bestimmt wurde. Ich kann sagen, daß es mir absolut bekannt ist, daß – ein Ausdruck, der oft gefallen ist, – »bis zur letzten Waschfrau« Himmler sich persönlich die Entscheidung vorbehielt. Ob Kaltenbrunner keinerlei Befugnisse in dieser Beziehung gehabt hat, kann ich nicht behaupten.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie persönlich Originalbefehle und Originalunterschriften Kaltenbrunners gesehen, die die Liquidierung von Sabotagetruppen und so weiter betrafen?


OHLENDORF: Nein.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen unmittelbar oder mittelbar bekannt, daß nach dem Tode Heydrichs eine zwar nicht formelle Änderung eintrat, daß aber doch ein anderer und milderer Kurs gesteuert wurde, von Kaltenbrunner?


OHLENDORF: Ich könnte diese Frage nicht konkret mit Material beantworten.


DR. KAUFFMANN: Ich stelle diese Frage zurück. Ich komme jetzt zu einer anderen Frage. War Kaltenbrunner bekannt, daß Sie Einsatzführer waren im Osten?


OHLENDORF: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Wer hat Ihnen diesen Einsatzbefehl gegeben?


OHLENDORF: Heydrich.


DR. KAUFFMANN: Heydrich hat Ihnen diesen gegeben? Also das war vor der Zeit?


OHLENDORF: Ja, selbstverständlich.

DR. KAUFFMANN: Ich habe im Augenblick keine Fragen mehr.


[372] GENERALMAJOR I. T. NIKITCHENKO, MITGLIED DES GERICHTSHOFS FÜR DIE SOWJETUNION: Zeuge Ohlendorf, können Sie darüber Auskunft geben, bis zu welchem Zeitpunkt die Einsatzgruppe unter Ihrem Befehl tätig war?


OHLENDORF: Der Einsatzstab ist noch mit in den Kaukasus gegangen und ist dann zurückgekehrt und, soweit ich mich erinnere, ist ein Kampfkommando daraus gebildet, unter dem Namen »Bierkamp«, das beim Bandenkampf eingesetzt worden ist. Von da ist die Einsatzgruppe dann meiner Erinnerung nach völlig aufgelöst worden. Bierkamp kam ins Generalgouvernement und hat auch eine große Zahl seiner Leute mit nach dort genommen.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Was war ihre Tätigkeit nach dem Weggang von Bierkamp?


OHLENDORF: Ich glaube, man kann sagen, daß die Einsatzgruppe mit dem Rückzug aus dem Kaukasus zu bestehen aufgehört hat. Sie hat dann wehrmachtsähnliche Aufgaben unternommen, unter dem unmittelbaren Befehl des Befehlshabers der Sicherheitspolizei der Ukraine und vor allen Dingen unter den höheren SS- und Polizei-Offizieren der Ukraine.

GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Mit anderen Worten, die Gruppen haben ihre Tätigkeit nur in anderen Gebieten unter einer anderen Führung ausgeübt, das war der ganze Unterschied. Dieselben Aufgaben, die bisher von der Einsatzgruppe durchgerührt wurden, fanden ihre Fortsetzung in neuen Gebieten.


OHLENDORF: Nein, sie ist dann zu einer tatsächlichen Kampfeinheit geworden.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Was bedeutet das? Gegen wen waren die militärischen Aktionen gerichtet?


OHLENDORF: Im Rahmen der Operationen, die gegen die Bandenbewegung eingesetzt wurden.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Können Sie konkreter sagen, was diese Gruppe eigentlich getan hat?


OHLENDORF: Nach dem Rückzug?


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Wenn Sie davon sprechen, daß sich die Funktionen geändert haben, als sie Operationen gegen die Partisanen durchführte.


OHLENDORF: Ich habe keine konkreten Erfahrungen selbst; sie wird nach meinem Dafürhalten sowohl mit Aufklärungen gegenüber den Bandeneinheiten zu tun gehabt haben und auch selbst im militärischen Einsatz gestanden haben.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Aber führte sie irgendwelche Hinrichtungen aus?


[373] OHLENDORF: Also, das kann ich für diesen Zeitpunkt nicht mehr sagen, denn sie kam ja jetzt in Gebiete, für die diese Aufgabenstellung nicht mehr in Frage kam.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: In Ihrer Zeugenaussage haben Sie erklärt, daß die Einsatzgruppe die Vernichtung der Juden und Kommissare zum Ziele hatte, ist das richtig?


OHLENDORF: Ja.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Und zu welcher Kategorie zählten Sie die Kinder? Aus welchem Grunde wurden die Kinder abgeschlachtet?


OHLENDORF: Es war ja der Befehl, daß die jüdische Bevölkerung total ausgerottet werden sollte.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Einschließlich der Kinder?


OHLENDORF: Jawohl.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Wurden alle jüdischen Kinder ermordet?

OHLENDORF: Jawohl.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Und die Kinder derjenigen, die sie als zur Kategorie der Kommissare gehörig ansahen, wurden diese auch umgebracht?


OHLENDORF: Mir ist nicht bekannt, daß jemals nach der Familie eines Kommissars geforscht worden ist.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Haben Sie irgendwohin über diese von der Gruppe vorgenommenen Hinrichtungen berichtet?


OHLENDORF: Die Meldungen über Hinrichtungen wurden regelmäßig an das Reichssicherheitshauptamt erstattet.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Nein, Sie selbst, haben Sie persönlich Berichte über die von Ihnen veranlaßte Vernichtung Tausender von Menschen erstattet? Haben Sie persönlich irgendeinen Bericht vorgelegt?


OHLENDORF: Die Berichte liefen von den Einsatzkommandos, die ja die Aktionsträger waren, an die Einsatzgruppe und die Einsatzgruppe berichtete an das Reichssicherheitshauptamt.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: An wen?


OHLENDORF: Sie gingen an den Chef der Sicherheitspolizei persönlich, und an die....


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Persönlich?


OHLENDORF: Persönlich, jawohl.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Wie hieß dieser Polizeioffizier? Können Sie seinen Namen angeben?


[374] OHLENDORF: Heydrich damals.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Und nach Heydrich?


OHLENDORF: Ja, ich habe keine Zeit mehr erlebt, aber es war ja allgemein so befohlen.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Ich frage, ob Sie nach dem Tode Heydrichs auch weiterhin Berichte erstatteten oder nicht?


OHLENDORF: Ich war nach Heydrichs Tod nicht mehr im Einsatz, aber die Berichterstattung wurde selbstverständlich fortgesetzt.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Ist Ihnen bekannt, ob nach dem Tode Heydrichs die Berichte fortgesetzt wurden oder nicht?


OHLENDORF: Jawohl!...

GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Ja?


OHLENDORF: Nein, die Berichterstattung ist von...


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: War der Befehl zur Ausrottung des Sowjetvolkes in Übereinstimmung mit der Politik der Deutschen Regierung oder der Nazi-Partei oder stand er im Widerspruch dazu? Verstehen Sie die Frage?


OHLENDORF: Jawohl. Hier muß man unterscheiden. Der Befehl zu der Liquidation kam von dem Führer des Reiches; und zur Ausführung war der Reichsführer-SS bestimmt.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Aber stand das in Übereinstimmung mit der von der Nazi-Partei und der Deutschen Regierung geführten Politik, oder stand es im Widerspruch dazu?


OHLENDORF: Politik ist bereits Tätigkeit, also insofern ist es eben eine Politik, die vom Führer bestimmt war. Wenn Sie die Frage stellen würden ob es mit der Idee des Nationalsozialismus übereinstimmt, dann würde ich das verneinen.


GENERALMAJOR NIKITCHENKO: Ich spreche von der Tätigkeit.


VORSITZENDER: Aus dem, was Sie sagten, entnehme ich, daß Wertgegenstände den jüdischen Opfern vom jüdischen Ältestenrat weggenommen wurden.


OHLENDORF: Jawohl.


VORSITZENDER: Bestimmte der jüdische Ältestenrat, wer getötet werden sollte?


OHLENDORF: Nein.


VORSITZENDER: Wie wußte er, wer getötet werden sollte?


OHLENDORF: Der jüdische Ältestenrat entschied, wer Jude war und registrierte sie einzeln.


[375] VORSITZENDER: Und als er sie registrierte nahm er ihnen ihre Wertgegenstände ab?


OHLENDORF: Das wurde verschieden gemacht. Soweit ich mich erinnern kann, wurde dem Ältestenrat gleichzeitig der Befehl zur Einsammlung der Werte gegeben.


VORSITZENDER: Das heißt, der jüdische Ältestenrat wußte nicht, ob sie getötet werden sollten?


OHLENDORF: Jawohl.


VORSITZENDER: Wir schalten nunmehr eine Verhandlungspause bis 14.05 Uhr ein.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.05 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 4, S. 341-377.
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