Nachmittagssitzung.

[412] VORSITZENDER: Ich erfahre, daß sich der Angeklagte Kaltenbrunner jetzt im Gerichtssaal befindet. Wollen Sie bitte aufstehen.


[Der Angeklagte Kaltenbrunner erhebt sich

von der Anklagebank.]


In Übereinstimmung mit Paragraph 24 des Statuts müssen Sie sich jetzt schuldig oder unschuldig bekennen.

ERNST KALTENBRUNNER: Ich bekenne mich nicht schuldig. Ich glaube, mich nicht schuldig gemacht zu haben.

MR. ALDERMAN: Hoher Gerichtshof! Ich habe soeben unser Dokument 1456-PS als Beweisstück US-148 angeführt. Ich möchte nun von Seite 17 folgendes verlesen:

»Nachstehende neue Auffassung des Führers hat mir Minister Todt heute ausgeführt und Feldmarschall Keitel in einem anschließenden Vortrage bestätigt:

I. Der Verlauf des Krieges zeigt, daß wir in unseren autarkischen Bestrebungen zu weit gegangen sind. Es ist unmöglich, alles, was uns fehlt, durch synthetische Verfahren oder sonstige Maßnahmen selbst herstellen zu wollen. Es ist z.B. unmöglich, daß wir unsere Treibstoffwirtschaft so ausbauen, daß wir uns ganz auf sie fundieren können. Diese ganzen autarkischen Bestrebungen nehmen einen riesigen Menschenbedarf in Anspruch, der einfach nicht gedeckt werden kann. Man muß einen anderen Weg gehen und muß das, was man benötigt, und nicht hat, erobern. Der Menscheneinsatz, der dazu einmalig notwendig ist, wird nicht so groß sein wie der Menscheneinsatz, der für die Betreibung der betreffenden synthetischen Werke laufend benötigt wird. Das Ziel muß also sein, sich alle die Gebiete, die für uns wehrwirtschaftlich von besonderem Interesse sind, durch Eroberung zu sichern. Ich habe dazu ausgeführt, daß, als s. Zt. der Vierjahresplan eingerichtet wurde, ich immer den Standpunkt vertreten habe, daß eine völlig autarkische Wirtschaft für uns unnötig ist, weil dazu der Menschenbedarf zu groß ist. Allerdings ist meine Lösung immer in der Richtung gegangen, daß man sich die erforderlichen Vorräte für die fehlenden Bestände anlegt bzw. durch Wirtschaftsbündnisse auch die Belieferung im Kriege sichert.«

Mit dieser düsteren Note komme ich zum Ende der Geschichte dieses Angriffs. Wir haben gesehen, wie diese Verschwörer ihren frevelhaften Angriff gegen die Sowjetunion planten, vorbereiteten und schließlich ausführten. Andere werden diesen Bericht fortsetzen und die schreckliche Weise beschreiben, in der dieser Angriffskrieg durchgeführt wurde, und die zahllosen Verbrechen, [412] die in seinem Verlaut begangen wurden. Wenn ich die feierliche Versicherung des Nichtangriffs betrachte, die damit verbundenen niedrigen und dunklen Motive, die Monate geheimer Planung und Vorbereitungen und das unglaubliche Leid, das mit Überlegung und Vorbedacht verursacht wurde, wenn ich all das bedenke, dann fühle ich mich vollkommen gerechtfertigt zu sagen, daß niemals zuvor, und so Gott will, niemals wieder in der Geschichte der Beziehungen zwischen souveränen Staaten ein schwärzeres Kapitel geschrieben wurde als das der unprovozierten Invasion der Sowjetunion durch die Nazi-Verschwörer. Die Verantwortlichen stehen vor Ihnen als die Angeklagten in diesem Falle; möge die Strafe dem Verbrechen entsprechen.

Ich wende mich nun der Schlußphase der ausführlichen Darlegung des den Angriffskrieg betreffenden Teiles des Anklagevorbringens zu: der deutschen Zusammenarbeit mit Italien und Japan und dem Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten. Die erheblichen Teile der Anklageschrift erscheinen in Absatz 7 des Abschnitts IV (F) von Anklagepunkt 1, auf Seite 9 und 10 des gedruckten englischen Textes der Anklageschrift. Das sich auf diese unheilige Allianz zwischen den drei faschistischen Mächten und auf den Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten von Amerika beziehende Beweismaterial ist in einem Urkundenbuch zusammengestellt worden, das mit dem Buchstaben »Q« bezeichnet ist, und das ich jetzt dem Gerichtshof unterbreite.

Bevor ich mich dem Thema dieser dreifachen Zusammenarbeit zuwende, möchte ich die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Bedeutung dieser Phase lenken. Im Verlauf der gemeinsamen Beweisführung durch die britischen und amerikanischen Anklagebehörden während der letzten Tage konnten wir sehen, wie das Hakenkreuz mit Waffengewalt von einem straff kontrollierten und wieder militarisierten Deutschland in alle vier Ecken Europas getragen wurde. Die Elemente einer Verschwörung, die ich nunmehr besprechen will, stellen den Plan der Nazis auf eine universelle Bühne, die die »Alte Welt« Asiens und die »Neue Welt« der Vereinigten Staaten von Amerika mit einbezieht. Als Ergebnis fanden die Angriffskriege, die in Berlin geplant wurden und über Polen entfacht wurden, fast auf den Tag sechs Jahre später in einer Übergabefeierlichkeit auf einem amerikanischen Kriegsschiff, das in der Bucht von Tokio vor Anker lag, ihr Ende.

Die erste formelle Allianz zwischen Hitlers Deutschland und der Japanischen Regierung war der Antikomintern-Pakt, der in Berlin am 25. November 1936 unterzeichnet wurde. Dieses Abkommen richtete sich seinem Äußeren nach gegen die Tätigkeit der kommunistischen Internationale. Italien trat ihm später, am 6. November 1937, bei.

[413] Ich bitte den Gerichtshof, diese offiziellen Staatsurkunden auf Grund des Artikels 21 des Statuts amtlich zur Kenntnis zu nehmen. Der deutsche Text dieser Verträge, das Original des deutsch-japanischen Antikomintern-Paktes und des späteren Protokolls über den Beitritt Italiens, findet sich in den »Dokumenten der Deutschen Politik«, Band IV und V. Die englische Übersetzung des deutsch-japanischen Antikomintern-Paktes vom 25. November 1936 findet sich in unserem Dokument 2508-PS; die englische Übersetzung des Protokolls über den Beitritt Italiens vom 6. November 1937 findet sich in unserem Dokument 2506-PS. Beide Urkunden sind in dem Dokumentenbuch enthalten, welches ich soeben dem Gerichtshof überreicht habe.

Es ist besonders im Lichte des Beweismaterials, das ich bezüglich der aktiven Teilnahme des Angeklagten Ribbentrop an der Zusammenarbeit mit Japan vorlegen werde, interessant, daß Ribbentrop den Antikomintern-Pakt für Deutschland in Berlin unterzeichnete, obwohl er zu dieser Zeit, im November 1936, nicht deutscher Reichsaußenminister, sondern nur Hitlers bevollmächtigter Sonderbotschafter war.

Am 27. September 1940, ungefähr vier Jahre nach Unterzeichnung des Antikomintern-Paktes und ein Jahr nach Beginn des Krieges in Europa, unterschrieben die Regierungen Deutschlands, Italiens und Japans einen weiteren Pakt in Berlin, und zwar ein militärisch-wirtschaftliches Bündnis auf zehn Jahre. Wieder bemerke ich, daß der Angeklagte Ribbentrop für Deutschland unterschrieben hat, diesmal in seiner Stellung als Außenminister. Der amtliche deutsche Text wie auch der japanische und italienische Text dieses Paktes finden sich zusammen mit der englischen Übersetzung im Dokument 2643-PS, das durch die Unterschrift und das Siegel des Außenministers der Vereinigten Staaten beglaubigt ist. Ich lege nun Dokument 2643-PS, US-149, als Beweisstück vor.

Der Dreimächte-Pakt verpflichtete Deutschland, Italien und Japan zur gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit bei der Schaffung einer »Neuen Ordnung« in Europa und Ostasien. Ich möchte Teile dieses weitreichenden Abkommens in das Verhandlungsprotokoll verlesen.

»Die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan sehen es als eine Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden an, daß jede Nation der Welt den ihr gebührenden Raum erhält. Sie haben deshalb beschlossen, bei ihren Bestrebungen im großostasiatischen Raum und in den europäischen Gebieten Seite an Seite zu stehen und zusammenzuarbeiten, wobei es ihr vornehmstes Ziel ist, eine neue Ordnung der Dinge zu schaffen und aufrechtzuerhalten, die geeignet ist Gedeihen und Wohlfahrt der dortigen Völker zu fördern. Es ist ferner [414] der Wunsch der drei Regierungen, die Zusammenarbeit auf solche Nationen in anderen Teilen der Welt auszudehnen, die geneigt sind, ihren Bemühungen eine ähnliche Richtung wie sie selbst zu geben, damit so ihre auf den Weltfrieden als Endziel gerichteten Bestrebungen verwirklicht werden können. Dementsprechend haben die Regierungen von Deutschland, Italien und Japan folgendes vereinbart:

Artikel 1) Japan anerkennt und respektiert die Führung Deutschlands und Italiens bei der Schaffung einer neuen Ordnung in Europa;

Artikel 2) Deutschland und Italien anerkennen und respektieren die Führung Japans bei der Schaffung einer neuen Ordnung im großostasiatischen Raum;

Artikel 3) Deutschland, Italien und Japan kommen überein, bei ihren Bemühungen auf der vorstehend angegebenen Grundlage zusammenzuarbeiten. Sie übernehmen ferner die Verpflichtung, sich mit allen politischen, wirtschaftlichen und militärischen Mitteln gegenseitig zu unterstützen, falls einer der drei Vertragschließenden Teile von einer Macht angegriffen wird, die gegenwärtig nicht in den europäischen Krieg oder in den chinesisch-japanischen Konflikt verwickelt ist.«

Ich springe jetzt auf den ersten Satz von Artikel 6 über:

»Der gegenwärtige Pakt soll sofort mit der Unterschrift in Kraft treten und 10 Jahre, gerechnet vom Tage seines Inkrafttretens an, in Geltung bleiben.«

Der Dreimächte-Pakt vom 27. September 1940 war daher eine kühne Ankündigung an die Welt, daß die faschistischen Führer Deutschlands, Japans und Italiens ein volles Militärbündnis geschlossen hatten, um die Weltherrschaft zu erreichen und um eine »Neue Ordnung« einzurichten, die schon durch die japanische Invasion der Mandschurei im Jahre 1931, die erbarmungslose italienische Eroberung von Abessinien im Jahre 1935 und das Nazi-Überfluten nach Österreich im Frühjahr 1938 angekündigt war. Ich möchte dazu noch bemerken, daß diese Tatsache das Führerprinzip in die Weltpolitik einführt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Erklärung Cordell Hulls vorlesen, der zur Zeit der Unterzeichnung dieses Dreier-Paktes Außenminister der Vereinigten Staaten war. Diese Erklärung ist in der offiziellen amerikanischen Publikation »Frieden und Krieg; die Außenpolitik der Vereinigten Staaten, 1931 bis 1941«, das bereits als Beweisstück US-122 vorgelegt worden ist, enthalten. Die Erklärung Hulls ist unter Nummer 184 zu finden. Es ist auch unser Dokument 2944-PS, der englische Text sowie seine deutsche Übersetzung sind in den Dokumentenbüchern zu finden.

[415] Ich zitiere nunmehr die Erklärung des amerikanischen Außenministers vom 27. September 1940:

»Der gemeldete Abschluß eines Bündnisses ändert hinsichtlich der Regierung der Vereinigten Staaten nicht wesentlich eine Lage, die seit mehreren Jahren bestanden hat. Die Bekanntmachung des Bündnisses macht nur allen die Beziehungen klar, welche seit langem tatsächlich bestanden haben und auf die diese Regierung wiederholt aufmerksam gemacht hat. Daß ein solcher Vertragsabschluß im Gange war, ist seit einiger Zeit bekannt gewesen, und diese Tatsache wurde voll berücksichtigt von der Regierung der Vereinigten Staaten bei der Festsetzung der Politik dieses Landes.«

Hiermit endet das Zitat.

Ich werde nicht versuchen, hier die Beziehungen und Verhandlungen, die zu diesem Dreier-Pakt vom 27. September 1940 führten, zu verfolgen. Ich muß jedoch auf ein Beispiel hinweisen, das zeigt, welcher Art die Verbindungen zwischen der Deutschen und der Japanischen Regierung schon vor der formellen Schaffung des Dreier-Paktes war. Dies ist die Niederschrift einer Unterhaltung, die am 31. Januar 1939 zwischen Himmler und General Oshima, dem Japanischen Botschafter in Berlin, stattfand, und auf die sich der amerikanische Hauptanklagevertreter in seiner Eröffnungsrede bereits bezogen hat.

Dieses Dokument, das von Himmler mit Bleistift unterzeichnet wurde, ist unser Dokument 2195-PS.

Ich lege es als Beweisstück US-150 vor und zitiere nunmehr aus dieser Aktennotiz:

»Ich war heute bei General Oshima. Die Unterhaltung bewegte sich über folgendes:

1. Rede des Führers, die ihm sehr gut gefiel, besonders weil sie geistig in jeder Form begründet gewesen wäre.

2. Wir sprachen über den Abschluß des Vertrags, durch den das Dreieck Deutschland/Italien/Japan eine noch festere Form annehme. Er erzählte mir weiterhin, daß er zusammen mit der deutschen Abwehr Zersetzungsarbeit auf lange Sicht vom Kaukasus her und von der Ukraine in Rußland betreibe. Diese Organisation solle aber erst im Falle eines Krieges wirksam werden.

3. Darüber hinaus sei es ihm bis jetzt gelungen, 10 Russen mit Bomben über die kaukasische Grenze herüber zu bringen. Diese Russen hätten den Auftrag, Stalin umzubringen. Eine Anzahl weiterer Russen, die er ebenfalls herübergeschickt hätte, seien an der Grenze erschossen worden.«

[416] Ohne Rücksicht auf Anfang und Verlauf des faschistischen Dreier-Paktes rieten, nach Abschluß der militärischen und wirtschaftlichen Verbindung mit Japan, die Nazi-Verschwörer den Japanern dringend zu einem Angriff gegen die Nationen, mit denen sie schon im Kriegszustand waren oder gegen die sie Krieg planten. Hierbei verfolgten die Nazi-Verschwörer einen Kurs, der auffallend parallel lief mit den von ihnen in ihren Beziehungen mit dem anderen Mitglied der europäischen Achse verfolgten Kurs. In Erfüllung seines Abkommens mit Deutschland hatte Italien am 10. Juni 1940 den Dolchstoß ausgeführt, indem es Frankreich und England den Krieg erklärte. Die Nazi-Verschwörer machten den Versuch, Japan auf der anderen Seite der Welt zu ähnlichen Taten zu überreden.

Wie ich beweisen werde, waren die Nationen, gegen die sich die deutsch-japanische Zusammenarbeit richtete, zu verschiedenen Zeiten das Britische Commonwealth, die Sowjetunion und die Vereinigten Staaten von Amerika. Ich werde mich mit jedem dieser Länder in der genannten Reihenfolge befassen.

Schon am 23. Februar 1941, wie aus Dokumenten, die uns zur Verfügung stehen, hervorgeht, bemühten sich die Verschwörer, ihr Bündnis mit Japan dahingehend auszunützen, daß sie Japan anspornten, eine Aggression gegen das Britische Commonwealth zu begehen. Auch hier tritt wieder der Angeklagte Ribbentrop in Erscheinung.

An diesem Tag, dem 23. Februar 1941, besprach er sich mit General Oshima, dem Japanischen Botschafter in Berlin, und versuchte, ihn dazu zu überreden, daß die Japaner die Feindseligkeiten gegen die Briten im Fernen Osten sobald als möglich eröffneten. Der Bericht über diese Besprechung ist unser Dokument 1834-PS und zur Beweisführung im Falle des Angriffskriegs gegen Rußland als Beweisstück US-129 bereits vorgelegt worden. Ein Teil dieses Dokuments ist schon in das Gerichtsprotokoll verlesen worden, und ich möchte nunmehr weitere Teile verlesen. Ich werde auf dieses Dokument wieder zurückkommen, wenn ich die deutsch-japanische Zusammenarbeit in Bezug auf die Vereinigten Staaten behandeln werde.

Wie aus der ersten Seite der englischen Übersetzung zu ersehen ist, schickte Ribbentrop am 2. März Kopien eines Auszugs aus der Niederschrift über diese Besprechung an seine verschiedenen Botschafter und Gesandten zu ihrer streng vertraulichen und ausschließlich persönlichen Unterrichtung, mit der weiteren Bemerkung, – und ich zitiere:

»Zur Orientierung über die allgemeine politische Lage, wie sie für Deutschland zu Beginn des Frühlings 1941 vorliegt, sind diese Ausführungen von grundsätzlicher Bedeutung.«

[417] Ich zitiere nun von der Seite 2 der englischen Übersetzung von oben, 1834-PS, bis zu Ende des ersten Absatzes dieser Seite, und dann lese ich die letzten drei Sätze des zweiten Absatzes:

»Auszug aus der Niederschrift über die Unterredung des Herrn Reichsaußenministers mit Botschafter Oshima in Fuschi am 23. Februar 1941.

Nach der gegenseitigen besonders herzlichen Begrüßung führte der Herr RAM aus, daß Botschafter Oshima mit der Politik, die er mit Deutschland verfolgt habe, gegenüber den vielen Zweiflern in Japan recht behalten habe. Durch den Sieg Deutschlands im Westen sei diese Politik voll gerechtfertigt worden. Er (der RAM)« – das ist Ribbentrop – »bedauere, daß das Bündnis zwischen Deutschland und Japan, an dem er mit dem Botschafter schon seit Jahren gearbeitet hätte, erst nach mancherlei Umwegen zustandegekommen wäre, aber die Stimmung wäre hierfür in Japan nicht früher reif gewesen. Die Hauptsache sei aber, daß man nun zusammen sei.«

Nun überspringen wir:

»Jetzt sei das deutsch-japanische Bündnis geschlossen worden. Botschafter Oshima sei der Mann, der hierfür auf japanischer Seite das Verdienst habe. Nach Abschluß des Bündnisses stände jetzt die Frage seiner weiteren Ausgestaltung im Vordergrund. Wie sei hierzu die Lage?«

Ribbentrop formulierte im weiteren Verlauf der Konferenz die Argumente für ein japanisches Eingreifen gegen England. Zunächst umriß er den Luft- und U-Bootkrieg Deutschlands gegen England und sagte, und ich verlese jetzt die letzten zwei Sätze von Absatz 4 auf Seite 2 der englischen Übersetzung:

»Dadurch würde die Lage Englands sich von heute auf morgen katastrophal gestalten. Die Landung in England sei vorbereitet, ihre Durchführung hänge jedoch von verschiedenen Faktoren, vor allem von der Wetterlage ab.«

Und dann überspringe ich das nächste und komme zum ersten Absatz auf Seite 3 der englischen Übersetzung. Ich zitiere wiederum den Angeklagten Ribbentrop:

»Der Führer werde England schlagen, wo er es träfe. Wir seien im übrigen an Kräften nicht nur einer Kombination der englisch-amerikanischen Luftwaffe gewachsen, sondern jederzeit überlegen. Denn die Zahl der uns zur Verfügung stehenden Piloten sei unbegrenzt, dasselbe träfe für unsere Produktionsmöglichkeit an Flugzeugen zu. In der Qualität seien wir den Engländern immer überlegen gewesen (gar nicht zu sprechen von den Amerikanern), und wir seien im Begriff, den Vorsprung immer noch zu vergrößern. Auf [418] Befehl des Führers würde auch die Flak erheblich verstärkt. Nachdem die Armee weit über die Bedürfnisse ausgerüstet sei, riesige Reserven aufgespeichert worden seien (die Munitionsfabrikation drosselten wir wegen der ungeheuren Bestände), werde die Produktion auf die U-Bootwaffe, die Flugwaffe und die Flak konzentriert.

Jede Eventualität sei vorgesehen; der Krieg sei heute militärisch, wirtschaftlich und politisch gewonnen. Wir hätten aber den Wunsch, den Krieg rasch zu beenden und England zu zwingen, bald um Frieden zu bitten. Der Führer sei frisch und gesund, voller Siegeszuversicht und entschlossen, den Krieg zu einem möglichst schnellen siegreichen Abschluß zu bringen. Für dessen Herbeifüh rung sei die Kooperation mit Japan von Bedeutung. Japan sollte aber auch in seinem eigenen Interesse so schnell als möglich angreifen. Damit würde die Schlüsselposition Englands in Ostasien vernichtet, Japan seinerseits würde sich damit seine Stellung in Ostasien sichern, die es sich nur im Krieg erwerben könne. 3 Gründe seien für ein schnelles Handeln maßgebend:

1. Ein Eingreifen Japans bedeute einen entscheidenden Schlag gegen den Kern des Britischen Imperiums (Bedrohung Indiens, Kreuzerkrieg usw.). Die Wirkung auf die Moral des englischen Volkes würde sehr ernst sein und damit zur raschen Beendigung des Krieges beitragen.

2. Ein überraschendes Eingreifen Japans sei geeignet, Amerika aus dem Krieg heraus zu halten. Amerika, das heute noch nicht aufgerüstet sei und seine Flotte westlich Hawai sowieso nur sehr ungern einem Risiko aussetzen würde, könnte dies dann umso weniger tun. Wenn Japan im übrigen die amerikanischen Interessen respektieren würde, fiele auch noch das Prestigeargument fort, womit Roosevelt evtl. den Amerikanern den Krieg plausibel machen könnte. Amerika dürfte kaum den Krieg erklären, um dann ohnmächtig zusehen zu müssen, wie in einem solchen Falle Japan ihm die Philippinen fortnähme, ohne daß Amerika das geringste machen könnte.

3. Schiene es im Interesse Japans zu liegen, sich noch während des Krieges für die kommende Neu ordnung der Welt auch in Ostasien diejenige Position zu sichern, die es bei Friedensschluß in der Hand zu haben wünsche. Botschafter Oshima stimmte diesen Gedankengängen vollinhaltlich zu und sagte, daß er alles tun wolle, um diese Politik durchzusetzen.«

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auf die Geschicklichkeit des Arguments von Ribbentrop hinweisen. Zuerst sagte er dem [419] Japanischen Botschafter, daß Deutschland den Krieg praktisch schon allein gewonnen hätte. Er wies sodann darauf hin, daß nichtsdestoweniger der Krieg mit Japans Hilfe viel schneller beendet werden könnte, und daß der Moment für Japans Eintritt in den Krieg günstig sei. Unter Hinweis auf die Früchte des Sieges ließ er durchblicken, daß es wohl für Japan am besten wäre, wenn es selbst während des Krieges diejenigen Positionen auflesen würde, die es haben wollte, und daß Japan sich seine Beute selbst zu verdienen habe. Das erinnert uns an die von mir schon verlesene Erklärung des Führers: »Wer mittafeln will, muß auch mitkochen.«

Und nun lesen wir in den Ausführungen Ribbentrops weiter, um den wahren Charakter des deutsch-japanischen Bündnisses aufzudecken. Ich lese jetzt die ersten beiden Abschnitte auf Seite 5 der englischen Übersetzung von 1834-PS:

"Die Freundschaft Japans, so fuhr der RAM fort, hätte Deutschland nach Abschluß des Antikomin tern-Paktes die Aufrüstung ermöglicht. Japan seinerseits hätte dafür tief in die englische Interessensphäre in China eindringen können. Der Sieg Deutschlands auf dem Festlande bringe jetzt nach Abschluß des Dreier-Paktes auch Japan große Vorteile. Frankreich falle als Machtfaktor in Ostasien aus (Indochina), England sei ebenfalls bereits weitgehend geschwächt, und Japan habe sich immer weiter an Singapore heranschieben können. Deutschland habe somit bereits einen gewaltigen Beitrag zur Gestaltung des Lebensschicksals der beiden Nationen geleistet. Auch in Zukunft würden wir auf Grund unserer geographischen Lage die Hauptlast des Endkampfes zu tragen haben. Sollte es noch zu einem nichtgewünschten Zusammenstoß mit Rußland kommen, so würden wir auch in diesem Falle die Hauptlast zu tragen haben. Sollte Deutschland je schwach werden, so würde sich Japan binnen kurzem einer Weltkoalition gegenübersehen. Wir säßen in demselben Boot. Das Schicksal beider Völker würde jetzt auf Jahrhunderte hinaus bestimmt. Das Gesagte träfe auch für Italien zu. Die Interessen der drei Länder würden sich nie überschneiden. Eine Niederlage Deutschlands würde auch das Ende des japanischen imperialen Gedankens bedeuten.

Botschafter Oshima stimmte diesen Ausführungen ausdrücklich zu und betonte die Entschlossenheit Japans, seine imperiale Stellung zu behaupten. Der RAM erörterte sodann die gewaltigen Aufga ben, die sich nach dem Kriegsende durch die Neugestaltung der Ordnung in Europa und Ostasien für die Mächte des Dreier-Paktes ergeben würden. Die alsdann auftretenden Fragen bedürften einer großzügigen Lösung. Es sollte dabei keinerlei Überzentralisierung Platz greifen, sondern insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiete eine [420] Lösung auf paritätischer Grundlage gefunden werden. Der RAM stellte hierbei den Grundsatz auf, daß zwischen den beiden großen Interessensphären der europäisch-afrikanischen Hemisphäre unter der Führung Deutschlands und Italiens und der ostasiatischen Interessensphäre unter der Führung Japans ein freier Handelsaustausch nach großzügigen Gesichtspunkten stattfinden solle. Er stelle sich dies so vor, daß z.B. Japan mit den selbständigen Staaten in der europäischen Hemisphäre unmittelbar Handel treiben und Handelsverträge abschließen möge wie bisher, während Deutschland und Italien mit den in der japanischen Machtsphäre liegenden selbständigen Ländern wie China, Thailand, Indochina usw. unmittelbar Handel treiben und Handelsverträge abschließen sollte. Ferner solle man sich grundsätzlich zwischen den beiden Wirtschaftsräumen gegenüber Dritten Präferenzen einräumen. Der Botschafter äußerte sich zu diesem Gedanken zustimmend.«

In der Urkunde, aus der ich soeben zitiert habe, können wir sehen, wie der Angeklagte Ribbentrop, der deutsche Reichsaußenminister, zum Kriege hetzte. Ich werde noch später in dieser Hinsicht auf ihn zurückkommen.

Jetzt will ich jedoch zeigen, wie die sogenannten militärischen Vertreter bei der Aufmunterung und Provokation zu weiteren Angriffskriegen beteiligt waren. Zu diesem Zweck unterbreite ich das Dokument C-75 als Beweisstück US-151.

Es handelt sich um eine von dem Angeklagten Keitel als Chef des OKW unterzeichnete geheime Kommandosache mit der Überschrift: »Weisung Nummer 24 über Zusammenkunft mit Japan«. Sie ist datiert 5. März 1941, etwa eineinhalb Wochen nach Ribbentrops Konferenz mit Oshima, von der ich soeben gesprochen habe. Sie wurde in vierzehn Ausfertigungen an die Oberkommandos des Heeres, der Marine und der Luftwaffe sowie an das Auswärtige Amt verteilt. Wir haben zwei Ausfertigungen dieses Befehls gefunden, die abgesehen von einigen handschriftlichen Randbemerkungen, die vermutlich von den Empfängern herrühren, gleichlautend sind. Die von mir vorgelegte Urkunde C-75 ist die zweite Ausfertigung dieses Befehls und ging an die Seekriegsleitung, Oberkommando der Marine, OKM. Wir haben auch Ausfertigung Nummer 4, die für den Wehrmachtführungsstab bestimmt war. An der Spitze dieses Stabes stand der Angeklagte Jodl. Die Ausfertigung Nummer 4 wurde in OKW-Akten in Flensburg gefunden. Es ist Dokument 384-PS und wurde von dem Hauptanklagevertreter in seiner Eröffnungsrede erwähnt. Ich will weder den Gerichtshof noch das Protokoll mit zwei identischen Ausfertigungen desselben Befehls belasten.

[421] Weisung Nummer 24 war die grundlegende Nazi-Politik mit Bezug auf die Zusammenarbeit mit Japan. Ich werde sie daher von Anfang bis Ende verlesen, etwa zwei Seiten der englischen Übersetzung:

»Der Führer hat für die Zusammenarbeit mit Japan folgendes befohlen:

1. Das Ziel der durch den Dreimächte-Pakt begründeten Zusammenarbeit muß es sein, Japan so bald wie möglich zum aktiven Handeln im Fernen Osten zu bringen. Starke englische Kräfte werden dadurch gebunden, das Schwergewicht der Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika wird nach dem Pazific abgelenkt.

Die Erfolgsaussichten für Japan werden angesichts der noch unentwickelten Kriegsbereitschaft seiner Gegner umso größer sein, je früher es zum Eingreifen kommt. Das Unternehmen ›Barbarossa‹ schafft hierfür besonders günstige politische und militärische Voraussetzungen.«

Hier befindet sich die Randbemerkung: »Leicht übertrieben«.

VORSITZENDER: Wissen Sie, wann diese Randbemerkung gemacht wurde?

MR. ALDERMAN: Ich nehme an, daß sie von dem Empfänger dieser Ausfertigung des Befehls geschrieben worden ist.

VORSITZENDER: Von wem?


MR. ALDERMAN: Von dem Empfänger dieser Befehlsausfertigung, d.h. der Seekriegsleitung:

»2. Zur Vorbereitung der Zusammenarbeit ist es erforderlich, die japanische Wehrmacht mit allen Mitteln zu stärken. Hierzu ist von den Oberkommandos der Wehrmachtteile den japanischen Wünschen auf Mitteilung deutscher Kriegs- und Kampferfahrungen und Unterstützung wehrwirtschaftlicher und technischer Art in umfassender und großzügiger Weise zu entsprechen. Gegenseitigkeit ist erwünscht, darf aber nicht die Verhandlungen erschweren. Im Vordergrunde stehen hierbei naturgemäß diejenigen japanischen Anträge, die sich in kurzer Zeit für die Kriegführung auswirken können. In besonderen Fällen behält sich der Führer die Entscheidung vor.

3. Die Abstimmung der beiderseitigen Operationspläne fällt dem Oberkommando der Kriegsmarine zu.

Hierfür gelten folgende Richtlinien:

a) Als gemeinsames Ziel der Kriegführung ist herauszustellen, England rasch niederzuzwingen und USA dadurch aus dem Kriege herauszuhalten. Im übrigen hat Deutschland [422] im Fernen Osten weder politische noch militärische oder wirtschaftliche Interessen, die zu einem Vorbehalt gegen japanische Absichten Anlaß geben.

b) Die von Deutschland im Handelskrieg erzielten großen Erfolge lassen es besonders angezeigt erscheinen, starke japanische Kräfte zu gleichem Zweck anzusetzen. Daneben ist jede Unterstützungsmöglichkeit für den deutschen Handelskrieg auszunützen.

c) Die Rohstofflage der Mächte des Paktes verlangt, daß Japan diejenigen Gebiete an sich bringt, die es für die Fortsetzung des Krieges, besonders, wenn die Vereinigten Staaten eingreifen, braucht. Kautschuklieferungen müssen auch nach Kriegseintritt Japans durchgeführt werden, da für Deutschland lebenswichtig.

d) Die Wegnahme von Singapore als Schlüsselstellung Englands im Fernen Osten würde einen entscheidenden Erfolg für die Gesamtkriegführung der drei Mächte bedeuten. Außerdem sind Angriffe auf andere Stützpunktsysteme der englischen Seemacht – der amerikanischen nur, wenn Kriegseintritt USA nicht verhindert werden kann – geeignet, das dortige Machtsystem des Feindes zu erschüttern und, ebenso wie beim Angriff auf die Seeverbindungen, wesentliche Kräfte jeder Art zu binden (Australien).

Ein Zeitpunkt für den Beginn operativer Besprechungen läßt sich noch nicht bestimmen.

4. In den nach dem Dreimächte-Pakt zu bildenden Militärkommissionen sind lediglich solche Fragen zu behandeln, die gleicherweise die drei beteiligten Mächte angehen. In erster Linie werden die Aufgaben des Wirtschaftskrieges hierunter fallen. Festlegung im einzelnen ist Sache der ›Hauptkommission‹ unter Mitwirkung des Oberkommandos der Wehrmacht.

5. Über das Barbarossa-Unternehmen darf den Japanern gegenüber keinerlei Ankündigung gemacht werden.«

Gezeichnet von Keitel, dem Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

Wenn der Gerichtshof einen Blick auf die Verteilerliste werfen wollte, werden Sie sehen, daß der Befehl an die Chefs aller Wehrmachtteile, an das OKW, nämlich an den Wehrmachtführungsstab, an das Amt Ausland/Abwehr und an den Chef Ausland, zuzüglich an das Auswärtige Amt, gerichtet waren. Aus dem soeben Gelesenen geht klar hervor, daß das Hauptziel der Nazis bei ihrer Zusammenarbeit mit Japan schon im März 1941 darin bestand, Japan zu einem Angriff gegen Singapore und andere britische Stützpunkte im Fernen Osten zu veranlassen.

[423] Für den Augenblick werde ich auf die anderen in Weisung Nummer 24 enthaltenen Hinweise auf die Vereinigten Staaten nicht eingehen, sondern später darauf zurückkommen.

Nun komme ich zu unserem Dokument C-152, das schon von der englischen Anklagevertretung als GB-122 vorgelegt worden ist. Dieses Dokument ist das Geheimprotokoll einer Zusammenkunft, die ungefähr zwei Wochen nach Herausgabe der Weisung Nummer 24 am 18. März 1941 stattfand. Anwesend waren Hitler, der Angeklagte Raeder, der Angeklagte Keitel und der Angeklagte Jodl. In dieser Phase interessieren wir uns nur für Absatz 11, in welchem der damalige Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Raeder folgendes sagt:

»Japan muß so bald wie möglich zur Wegnahme von Singapore schreiten, da die Gelegenheit so günstig wie nie wieder ist (Bindung der ganzen englischen Flotte; Nichtbereitschaft der USA, gegen Japan Krieg zu führen; Unterlegenheit der USA-Flotte gegenüber der japanischen). Japan bereitet zwar diese Aktion vor, will sie nach allen Äußerungen japanischer Offiziere aber erst ausführen, wenn Deutschland zur Landung in England schreitet. Alle Bemühungen Deutschlands müssen sich daher darauf einstellen, Japan zu sofortigem Vorgehen zu veranlassen. Hat Japan Singapore, so sind alle anderen ostasiatischen Fragen gegenüber USA und England damit gelöst (Guam, Philippinen, Borneo, Niederländisch-Indien). Japan will den Krieg gegen USA möglichst vermeiden, kann dies auch, wenn es entschlossen baldigst Singapore nimmt.«

Aus diesem Protokoll geht klar hervor, daß schon militärische Stabsbesprechungen mit den Japanern stattgefunden hatten, um die aktive militärische Unterstützung Japans gegen die Briten zu besprechen und auf einen sofortigen Angriff auf Singapore zu drängen. Ich zitiere nochmals den zweiten Satz dieses Absatzes:

»Japan bereitet zwar diese Aktion vor, will sie nach allen Äußerungen japanischer Offiziere aber erst ausführen, wenn Deutschland zur Landung in England schreitet.«

Anscheinend gelang es den Nazis später, die Japaner dazu zu überreden, diese Bedingung fallen zu lassen, von der die japanische Leistung nach dem Abkommen abhing.

Ich wende mich nun den weiteren Bemühungen des Angeklagten Ribbentrop zu, die Japaner zum Angriff auf das Britische Imperium zu veranlassen. Am 29. März 1941 traf er den japanischen Außenminister Matsuoka, der damals in Berlin war. Ein Bericht über ihre Unterhaltungen, der im Archiv des Auswärtigen Amtes gefunden wurde, ist in unserem Beweisstück 1877-PS enthalten, das ich jetzt als Beweisstück US-152 vorlege.

[424] Die erheblichen Stellen dieser Urkunde sind ins Englische übersetzt worden. Ich werde nun vom Beginn der ersten Seite der englischen Übersetzung verlesen:

»Der RAM« – Ribbentrop – »knüpfte an das vorhergegangene Gespräch mit Matsuoka über dessen bevorstehende Besprechungen in Moskau mit den Russen an. Er sprach die Ansicht aus, daß es angesichts der Gesamtlage wohl das beste sein dürfte, die Dinge mit den Russen nicht zu sehr zu vertiefen. Er wisse nicht, wie sich die Situation entwickeln würde. Eins sei jedoch sicher: Wenn Rußland jemals Japan angreifen sollte, würde Deutschland sofort losschlagen.

Diese feste Zusicherung könne er Matsuoka gegenüber abgeben, so daß Japan, ohne Furcht vor etwaigen Komplikationen mit Rußland, nach Süden auf Singapore vorstoßen könnte. Der größte Teil der deutschen Armee befinde sich sowieso an der Ostgrenze des Reiches und sei zum jederzeitigen Losschlagen bereit. Er (der RAM) glaube jedoch, daß Rußland keine kriegerischen Verwicklungen heraufbeschwören, würde. Sollte aber Deutschland mit Rußland in einen Konflikt geraten, so würde die Sowjetunion innerhalb von wenigen Monaten erledigt werden. In diesem Falle hätte Japan natürlich erst recht nichts zu befürchten, wenn es nach Singapore vorstoßen wolle. Es brauche sich also in keinem Fall von dieser Unternehmung durch etwaige Befürchtungen Rußland gegenüber abhalten zu lassen.

Wie die Dinge sich mit Rußland entwickeln würden, könne man natürlich nicht wissen. Ob Stalin seine gegenwärtige Politik der Unfreundlichkeit gegenüber Deutschland vertiefen würde oder nicht, sei ungewiß. Er (der RAM) wolle auf jeden Fall Matsuoka darauf hinweisen, daß ein Konflikt mit Rußland immerhin im Bereich der Möglichkeit liege. Matsuoka könne jedenfalls bei seiner Rückkehr dem japanischen Kaiser nicht berichten, daß ein Konflikt zwischen Deutschland und Rußland ausgeschlossen sei. Die Dinge lägen im Gegenteil so, daß ein solcher Konflikt, wenn er auch nicht wahrscheinlich wäre, doch als möglich bezeichnet werden müsse.«

Ich überspringe fünf Seiten des deutschen Textes und fahre dann mit der englischen Übersetzung fort:

»Der RAM kam anschließend noch einmal auf die Frage Singapore zu sprechen. Angesichts der von Japan geäußerten. Befürchtung wegen etwaiger Unterseebootsangriffe von den Philippinen her und des Eingreifens der englischen Mittelmeerflotte und der Home Fleet habe er die Lage noch einmal mit General-Admiral Raeder besprochen. Dieser habe ihm [425] erklärt, daß die englische Flotte in diesem Jahr in den englischen Heimatgewässern und im Mittelmeer so vollständig beschäftigt sein würde, daß sie auch nicht ein einziges Schiff nach dem Fernen Osten entsenden könnte. Die amerikanischen Unterseeboote habe General-Admiral Raeder als so schlecht bezeichnet, daß sich Japan um sie überhaupt nicht zu kümmern brauche.

Matsuoka erwiderte sofort, daß die japanische Marine die Bedrohung durch die englische Marine als sehr gering einschätze und auch der Ansicht sei, bei einem Zusammenstoß mit der amerikani schen Marine diese ohne weiteres zerschlagen zu können. Sie befürchte jedoch, daß die Amerikaner sich mit ihrer Flotte nicht zum Kampf stellen würden und daß sich so der Konflikt mit den Vereinigten Staaten vielleicht auf fünf Jahre erstrecken würde. Darüber sei man in Japan sehr beunruhigt.

Der RAM erwiderte, daß Amerika gegen Japan bei einer Einnahme von Singapore überhaupt nichts machen könne. Schon deshalb würde sich Roosevelt vielleicht einen Entschluß zum aktiven Vorgehen gegen Japan erst einmal überlegen. Denn während er einerseits nichts gegen Japan ausrichten könne, bestehe andererseits die Wahrscheinlichkeit, daß die Philippinen an Japan verloren gingen, was selbstverständlich ein starker Prestigeverlust für den amerikanischen Präsidenten sein würde, welcher der schwachen Aufrüstung nichts entgegenzusetzen haben würde.

Matsuoka wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß er alles täte, um die Engländer wegen Singapore zu beruhigen. Er täte so, als wenn Japan gegen diesen Schlüsselpunkt Englands im Osten überhaupt nichts vorhabe. Es könnte daher sein, daß er in seinen Worten und Taten den Engländern gegenüber eine freundliche Haltung einnehme. Dadurch solle sich jedoch Deutschland nicht irreführen lassen. Diese Haltung nehme er nicht nur zur Beruhigung der Engländer ein, sondern auch um die probritischen und proamerikanischen Elemente in Japan solange hinters Licht zu führen, bis er eines Tages plötzlich gegen Singapore losschlagen würde.

Matsuoka bemerkte in diesem Zusammenhang, seine Taktik beruhe auf der sicheren Annahme, daß durch das plötzliche Vorgehen gegen Singapore die gesamte japanische Nation mit einem Schlage geeinigt würde. (›Nichts ist so erfolgreich, wie der Erfolg‹, warf hier der RAM ein.) Er folge hier den Worten eines berühmten japanischen Staatsmannes an die japanische Marine bei Ausbruch des russisch-japanischen Krieges: ›Ihr eröffnet das Feuer, dann ist die Nation einig.‹ [426] Die Japaner müssen aufgerüttelt werden, damit sie erwachen. Schließlich glaube er als Orientale auch an das Schicksal, das doch komme, ob man es wolle oder nicht«

Ich überspringe wieder einen Teil des deutschen Textes und fahre mit dem fort, was sich in der englischen Übersetzung findet:

»Matsuoka kam anschließend auf die deutsche Hilfeleistung bei dem Schlag gegen Singapore zu sprechen, auf die er vielfach angesprochen würde, und erwähnte dabei den Vorschlag eines schriftlichen deutschen Hilfsversprechens.

Der RAM erwiderte, daß er diese Dinge mit Botschafter Oshima bereits erörtert habe. Er habe ihn gebeten, Karten von Singapore zu besorgen, so daß der Führer, der wohl als der größte Sachverständige der Jetztzeit in militärischen Fragen betrachtet werden müsse, Japan über die besten Me thoden des Angriffes auf Singapore beraten könnte. Auch deutsche Luftsachverständige würden zur Verfügung stehen und den Japanern über die Einsetzung von Sturzkampfflugzeugen gegen die englische Flotte in Singapore von in der Nähe gelegenen Luftstützpunkten auf Grund der in Europa gemachten Erfahrungen berichten können. Die englische Flotte würde dann gezwungen sein, sofort aus Singapore zu verschwinden.

Matsuoka warf hier ein, daß es Japan weniger um die englische Flotte als um die Inbesitznahme der Festungen gehe. Der RAM erwiderte, daß auch hier der Führer bei den deutschen Angriffen auf stark befestigte Stellungen, wie die Maginotlinie und das Fort Eben-Emaël, neue Methoden entwickelt habe, die er den Japanern zur Verfügung stellen könne.

Matsuoka erwiderte in diesem Zusammenhang, daß einige jüngere sachverständige Seeoffiziere, mit denen er gut befreundet sei, der Ansicht wären, daß die japanischen Streitkräfte 3 Monate brauchen würden, bis sie Singapore einnehmen könnten. Als vorsichtiger Außenminister habe er diese Zeit verdoppelt. Er glaube, 6 Monate lang jede von Amerika drohende Gefahr abwenden zu können. Wenn allerdings die Einnahme Singapores noch längere Zeit in Anspruch nähme und sich die Operationen vielleicht sogar ein Jahr hinzögen, würde sich mit Amerika eine äußerst kritische Situation entwickeln, von der er noch nicht wisse, wie er ihr begegnen solle.

Wenn es sich nur irgendwie umgehen ließe, würde er Niederländisch-Indien nicht anrühren, da er fürchte, daß bei einem japanischen Vorgehen gegen diese Gebiete die Ölfelder [427] angezündet werden würden. Sie könnten dann erst in 1 bis 2 Jahren wieder in Ordnung gebracht werden.

Der RAM bemerkte dazu, daß Japan mit der Einnahme Singapores gleichzeitig auch die Kontrolle über Niederländisch-Indien gewönne.«

Am 5. April, ungefähr eine Woche nach der Konferenz, aus deren Protokoll ich eben verlesen habe, traf Ribbentrop wieder mit Matsuoka zusammen und brachte die Japaner dem Angriffskrieg wieder um einen Schritt näher. Die Niederschrift über diese Besprechung, die sich auch in den Archiven des Deutschen Auswärtigen Amtes fand, ist in unserem Dokument 1882-PS, das ich jetzt als US-153 vorlege, enthalten. Ich werde nur ein paar kurze Auszüge aus dieser Aufzeichnung verlesen und beginne mit dem dritten Absatz auf Seite 1 der englischen Übersetzung:

»Auf eine Bemerkung Matsuokas, daß Japan nunmehr erwache und dem japanischen Charakter gemäß nach den vorangegangenen längeren Überlegungen schnell zur Tat schreiten würde, erwiderte der RAM, daß man dabei natürlich ein Risiko mit in Kauf nehmen müsse, genau so wie es der Führer durch die Besetzung des Rheinlandes, die Erklärung der Wehrhoheit und den Austritt aus dem Völkerbund erfolgreich getan habe.«

Ich überspringe jetzt einige Seiten des deutschen Textes und fahre mit der englischen Übersetzung fort:

»Der RAM erwiderte, daß das neue Deutsche Reich tatsächlich auch auf den alten Traditionen des heiligen römischen Reiches deutscher Nation, das seinerzeit die einzige herrschende Macht auf dem Kontinent war, aufgebaut werden würde. Abschließend faßte der RAM noch einmal das zusammen, was Matsuoka von seiner Reise mit nach Japan nehmen möge:

1. Den Krieg habe Deutschland bereits gewonnen. Am Ende dieses Jahres würde auch die Welt dies einsehen. England würde das ebenfalls zugeben müssen, wenn es nicht vorher bereits zusammengebrochen wäre, und Amerika müsse sich ebenfalls damit abfinden.

2. Zwischen Japan und Deutschland beständen keine Interessengegensätze. Die Zukunft beider Länder könnte auf längste Sicht auf der Grundlage geregelt werden, daß Japan im Fernen Osten, Italien und Deutschland in Europa und Afrika vorherrschten.

3. Was auch geschehen möge, Deutschland würde den Krieg gewinnen. Es würde aber zur Beschleunigung des Sieges beitragen, wenn Japan in den Krieg eintrete. Ein solcher Kriegseintritt läge zweifellos stärker im Interesse Japans als [428] in dem Deutschlands, denn es böte sich für die Erfüllung der nationalen Ziele Japans eine einmalige, kaum wiederkehrende Chance, die es ihm ermöglichen würde, eine wirklich führende Rolle in Ostasien zu spielen.«

Auch hier, an der eben zitierten Stelle, sehen wir, wie Ribbentrop dieselbe Bahn verfolgte, die ich vorhin erwähnt habe. Vom praktischen Standpunkt aus habe Deutschland schon den Krieg gewonnen. Japans Eintritt würde nur das unvermeidliche Ende beschleunigen. Aber Japan täte besser daran, die Stellungen, die es zu haben wünsche, sich während des Krieges zu verschaffen.

Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Zusicherungen Ribbentrops, so wie sie in der Zitatstelle zum Ausdruck kommen, die ich bereits aus 1877-PS verlesen habe, nämlich, daß Japan von der Sowjetunion in gleicher Weise nichts zu befürchten habe, wenn es in den Krieg eintrete. Der Hinweis auf die Schwäche der Vereinigten Staaten, der überall in den Zitaten enthalten ist, war ein Bestandteil in der Suppe, die so sorgfältig vorbereitet und zum Kochen gebracht wurde.

Ich möchte noch ein weiteres Dokument, diesen Teil der Beweisführung betreffend, als Beweismittel vorlegen, das von der Aufputschung der Japaner zum Angriff gegen England handelt. Es ist unser Dokument Nummer 1538-PS, das ich nun als US-154 vorlege. Dieses Dokument ist eine geheime Chefsache vom 24. Mai 1941 vom deutschen Militärattaché in Tokio an die Abteilung Abwehr des OKW. Ich möchte die Aufmerksamkeit nur auf den letzten Satz in dem mit »eins« bezeichneten Absatz lenken, worin es heißt: »Vorbereitet bleibt Überfall auf Singapore, Manila.« Ich werde auf dieses Dokument später zurückkommen. Ich möchte hier jedoch die sich aus dem soeben vorgelesenen Satz ergebende Tatsache betonen, daß das deutsche Militär in enger Fühlung mit den japanischen Operationsplänen gegen Singapore stand, die die Nazi-Verschwörer begünstigt hatten.

Als Nächstes die Ermahnungen der Nazis für einen japanischen Angriff gegen die USSR. Ich verweise den Gerichtshof auf den Text der Anklageschrift, Seite 10 der englischen Fassung. Ich zitiere, beginnend mit der achten Zeile von oben:

»Die Nazi-Verschwörer erkannten, daß ein Angriff Japans die Nationen, mit denen sie im Kriege standen, und jene, mit denen sie Krieg erwogen, schwächen und hindern würde. Demgemäß ermunterten die Nazi-Verschwörer Japan, eine ›Neue Ordnung der Dinge‹ anzustreben.«

Das soeben angeführte Beweismaterial zeigt besonders die Anstiftertätigkeit der Nazis, besonders gegen das Britische Commonwealth. Wir wenden uns nun ihren Bemühungen zu, Japan zu [429] einem »Dolchstoß in den Rücken« der USSR zu bewegen. Auch hier erscheint der Angeklagte Ribbentrop als Hauptfigur.

Während der Monate vor Ausgabe der grundlegenden Weisung Nummer 24 über die Zusammenarbeit mit Japan, hatten die Verschwörer den Fall »Barbarossa«, den Plan zum Angriff gegen die USSR, vorbereitet. Die Weisung Nummer 24 bestimmte jedoch, daß den Japanern gegenüber »keinerlei Andeutung über das Barbarossa-Unternehmen« gemacht werden dürfe.

In seiner Konferenz mit dem japanischen Außenminister Matsuoka am 29. März 1941, also fast drei Wochen nach der Ausgabe der grundlegenden Weisung Nummer 24, deutete Ribbentrop nichtsdestoweniger die zu erwartenden Dinge an. Der Bericht über diese Konferenz ist in Dokument 1877-PS enthalten, das bereits als US-152 vorgelegt und in das Protokoll gelesen wurde. Ich möchte den Gerichtshof wiederum auf die beiden ersten Abschnitte der englischen Übersetzung von 1877-PS aufmerksam machen, worin Ribbentrop Matsuoka versicherte, daß der größte Teil des deutschen Heeres an den Ostgrenzen des Reiches stünde, vollkommen bereit, jederzeit den Angriff zu eröffnen. Ribbentrop fügte dann hinzu, daß, obwohl er glaube, daß die USSR versuchen würde, alle Entwicklungen zu vermeiden, die zu einem Krieg führen könnten, ein Konflikt mit der USSR, wenn auch nicht wahrscheinlich, so doch möglich wäre.

Welche Schlußfolgerungen der Japanische Botschafter im April 1941 aus diesen Bemerkungen zog, kann nur vermutet werden. Nachdem jedoch die Nazis ihren Angriff gegen die USSR im Juni 1941 entfesselt hatten, ließ der Sinn von Ribbentrops Bemerkungen darüber keinen Zweifel mehr übrig. Am 10. Juli 1941 sandte Ribbentrop ein Zifferntelegramm an den Deutschen Botschafter in Tokio, Ott. Das Telegramm ist unser Dokument 2896-PS, das ich nun als Beweisstück US-155 vorlege. Ich zitiere von Absatz 4 dieses Telegramms den ersten Absatz der englischen Übersetzung:

»Für die Weitergabe des Drahtberichts des Japanischen Botschafters in Moskau bitte ich, bei dieser Gelegenheit dem Japanischen Außenminister zu danken. Es wäre gut, wenn wir weiterlaufend auf diesem Wege Nachrichten aus Rußland erhalten könnten.

Zusammenfassend möchte ich sagen: Ich habe nach wie vor volles Vertrauen in die japanische Politik und in den japanischen Außenminister, vor allem schon deswegen, weil die heutige Japanische Regierung tatsächlich unverantwortlich handeln würde gegenüber der Zukunft ihrer Nation, wenn sie diese einmalige Gelegenheit nicht ergreifen würde, um sowohl die russische Frage zu lösen als auch ihre Ausdehnung nach Süden und Regelung der chinesischen Frage ein für [430] allemal sicherzustellen. Da Rußland, wie der Japanische Botschafter aus Moskau meldet, tatsächlich vor dem Zusammenbruch steht, was sich im übrigen auch mit un seren Beobachtungen, soweit wir dies bei der augenblicklichen Kriegslage zu beurteilen vermögen, deckt, ist es ja schlechterdings unmöglich, daß Japan nicht, sobald es militärisch fertig ist, die Frage Wladiwostok und des sibirischen Raumes löst.«

Ich gehe nun auf die Mitte des zweiten Absatzes, auf Seite 1 der englischen Übersetzung, über:

»Ich bitte Sie im übrigen, mit allen Ihnen zu Gebote stehenden Mitteln im Sinne meiner Botschaft an Matsuoka weiter auf den schnellstmöglichen Kriegseintritt Japans gegen Rußland hinzuwirken, denn je früher dieser Eintritt erfolgt, desto besser ist es. Natürliches Ziel muß weiter bleiben, daß Japan und wir uns vor Eintritt des Winters auf der Transsibirischen Bahn die Hand reichen. Mit dem Zusammenbruch Rußlands aber wird die Position der Dreimächtepaktstaaten in der Welt so gigantisch sein, daß die Frage des Zusammenbruches Englands, bzw. der absoluten Vernichtung der englischen Inseln nur noch eine Frage der Zeit ist. Der Inbesitznahme der für die Dreierpaktmächte wichtigen restlichen Positionen des Britischen Imperiums wird dann aber ein von der ganzen übrigen Welt völlig isoliertes Amerika allein gegenüberstehen. Ich bin der felsenfesten Überzeugung, daß, wenn die Dreierpaktstaaten dann fest zusammenhalten und jeder Aktion der Amerikaner sofort mit den gleichen Waffen entgegentreten, die Durchsetzung der von uns gewünschten Neuord nung selbstverständlich sein und keinerlei unüberwindliche Schwierigkeiten mehr bereiten wird. Im übrigen bitte ich, in der nächsten Zeit möglichst oft und ausführlich über jede Entwicklung in der politischen Lage dort zu berichten.«

Wir besitzen Otts Antwort auf dieses Telegramm, datiert vom 13. Juli 1941. Es ist dies unser Dokument Nummer 2897-PS, das ich als Beweisstück US-156 vorlege. Ich werde die Überschrift verlesen und gehe dann auf den letzten Absatz auf Seite 3 des deutschen Textes über. Das ist der Absatz, der in der englischen Übersetzung enthalten ist: »Telegramm, (Geh. Ch. V.)«. Abgesandt Tokio, den 14. Juli 1941, angekommen am 14. Juli 1941. »Citissime.«

»Ich bin mit alten Mitteln bemüht, auf einen schnellmöglichsten Kriegseintritt Japans gegen Rußland vor allem unter Verwertung Argumente persönlicher Botschaft des Reichsaußenministers und obigen Drahterlasses bei Matsuoka persönlich, dem Auswärtigen Amt, Wehrmachtteilen, Nationalisten und befreundeten Wirtschaftskreisen hinzuwirken [431] und glaube, daß, wie militärische Vorbereitungen zeigen, japanische Beteiligung in absehbarer Zeit erfolgen wird. Die größten Hindernisse, gegen die dabei anzukämpfen sind, liegen in Zersplitterung der aktivistischen Gruppe, die ohne einheitliche Führung verschiedene Ziele verfolgt und sich nur langsam veränderter Lage anpaßt.«

Bei späteren Gelegenheiten wiederholte Ribbentrop seine Ermahnungen, Japan zum Angriff gegen die USSR zu verleiten. Ich werde drei Dokumente vorlegen, die sich auf die Zeit vom Juli 1942 bis März und April 1943 erstrecken: Das erste ist unser Dokument 2911-PS, das Notizen über eine Unterredung vom 9. Juli 1942 zwischen Ribbentrop und dem Japanischen Botschafter in Berlin, Oshima, enthält. Zum besseren Verständnis der Lage möchte ich erwähnen, daß zu dieser Zeit deutsche Armeen in der USSR vorwärtsstürmten und der Fall Sewastopols gerade bekanntgegeben worden war.

Ich unterbreite nun unser Dokument 2911-PS als US-157 und zitiere die in der englischen Übersetzung erscheinenden und für uns wichtigen Auszüge:

»Er, der RAM, habe nun in diesem Augenblick, wo die Situation in der geschilderten Weise für uns sich darstelle, den Botschafter zu sich gebeten, weil jetzt eine Frage von schicksalhafter Bedeutung für die gemeinsame Kriegführung sich ergebe: Wenn Japan sich militärisch stark genug fühle, so wäre eventuell für Japan jetzt der Moment gekommen, Rußland anzugreifen. Er hielte es für möglich, daß, wenn Japan Rußland jetzt angriffe, dies den endgültigen moralischen Zusammenbruch herbeiführen, zumindest den Zusammenbruch des Systems sehr beschleunigen könnte. Jedenfalls böte sich Japan niemals wieder eine solche günstige Gelegenheit, wie sie jetzt gegeben sei, den russischen Koloß in Ostasien ein für allemal zu besei tigen. Er habe diese Frage mit dem Führer durchgesprochen und der Führer sei dieser gleichen Auffassung. Eines möchte er jedoch hierbei von vornherein eindeutig betonen: Japan sollte einen Angriff auf Rußland nur dann unternehmen, wenn es sich hierzu auch wirklich genügend stark fühle. Keineswegs dürften die militärischen Operationen Japans gegen Rußland auf halbem Wege stecken bleiben, und es sei nicht so, daß wir Japan zu einem Vorgehen drängen wollten, das nicht zu unserer beider Nutzen sei.«


VORSITZENDER: Es tritt nun eine Verhandlungspause von 10 Minuten ein.


[Pause von 10 Minuten.]


[432] MR. ALDERMAN: Hoher Gerichtshof! Ich lege nunmehr Urkunde 2954-PS als Beweisstück US-158 vor. Es ist ein Bericht der Konferenz zwischen Ribbentrop und dem Botschafter Oshima vom 6. März 1943. Zum besseren Verständnis der Situation weise ich wiederum darauf hin, daß die strategisch-militärische Lage in dem weiten Raum der USSR sich etwas geändert hatte.

Im vorhergehenden Monat, im Februar 1943, hatten die Sowjetarmeen die deutschen Streitkräfte bei Stalingrad vollkommen besiegt und ihnen schwerste Verluste zugefügt. Weiter im Norden und Westen hatte ihre Winteroffensive dem Angreifer große Gebiete wieder abgenommen. Die vereinigten englisch-amerikanischen Streitkräfte waren schon in Nordafrika gelandet.

Sie werden während meines Vortrags bemerken, daß der Ton der Argumente von Ribbentrop die geänderte militärische Lage widerspiegelt. Der nur allzu bekannte Refrain der Japaner: »So sorry, please« – »Bedaure sehr, bitte schön« – scheint sich ebenfalls eingeschlichen zu haben. Dazu möchte ich bemerken, daß im Februar 1943 auch der organisierte japanische Widerstand auf der Insel Guadalkanal sein Ende gefunden hatte.

Ich zitiere nun die erheblichen Auszüge aus dem Protokoll der Besprechung Ribbentrop-Oshima vom 6. März 1943, das im Urkundenbuch in englischer Übersetzung erscheint:

»Botschafter Oshima erklärte, er habe ein Telegramm aus Tokio bekommen und habe dem RAM im Auftrage seiner Regierung mitzuteilen:

Die Anregung der Deutschen Regierung, Rußland anzugreifen, sei Gegenstand einer gemeinsamen Konferenz zwischen der Japanischen Regierung und dem Kaiserlichen Hauptquartier gewesen, auf der die Frage eingehend beraten und genauestens überprüft worden sei. Das Ergebnis sei folgendes: Die Japanische Regierung erkenne durchaus die Gefahr, die von seiten Rußlands drohe und habe vollstes Verständnis für den Wunsch ihres deutschen Verbündeten, daß auch Japan seinerseits in den Krieg gegen Rußland eintrete. Der Japanischen Regierung sei es aber angesichts ihrer derzeitigen Kriegslage nicht möglich, in den Krieg einzutreten. Sie sei vielmehr der Überzeugung, daß es im gemeinsamen Interesse liege, den Krieg gegen Rußland jetzt nicht zu beginnen. Andererseits werde aber die Japanische Regierung niemals die russische Frage außer acht lassen.

Die Japanische Regierung habe die Absicht, in Zukunft an den anderen Fronten wieder aggressiv zu werden. Der RAM warf auf die Erklärung des Botschafters die Frage auf, wie man sich dann in Tokio die Weiterführung des Krieges vorstelle. Zur Zeit führe Deutschland den Krieg [433] weitgehend allein gegen die gemeinsamen Gegner England und Amerika, während Japan sich mehr defensiv verhalte. Es wäre aber doch richtiger, daß die im Dreier-Pakt verbündeten Mächte alle Kräfte zusammenfaßten, um England und Amerika, aber auch Rußland gemeinsam zu schlagen. Es sei nicht gut, wenn ein Teil allein fechten müsse. Man dürfe die deutsche Volkskraft nicht überspannen. Im stillen hege er die Sorge, es könnten in Tokio Kräfte am Werke sein, die der Meinung wären, und diese auch propagierten, daß Deutschland den Kampf schon siegreich bestehen würde und daß Japan sich daher erst weiter konsolidieren solle, ehe es weitere und äußerste Anstrengungen machen werde.«

Ich überspringe nun einige Seiten des deutschen Textes und zitiere weiter:

»Der Herr RAM warf dann nochmals die Frage des Angriffs Japans auf Rußland auf, indem er erklärte, daß doch der Kampf sowohl an der Burma- Front als auch im Süden ein mehr maritimes Problem sei, und es seien doch im wesentlichen an allen Fronten – abgesehen von China – nur wenige Landtruppen eingesetzt. Der Angriff auf Rußland sei daher wohl in erster Linie Sache der Armee, und es frage sich, ob hierfür nicht doch die notwendigen Kräfte bereit sein könnten.«

Ribbentrop gab den Versuch nicht auf. Er hatte ungefähr drei Wochen später, am 18. April 1943, eine weitere Konferenz mit Oshima. Die geheimen Aufzeichnungen über diese Besprechung erscheinen in unserem Dokument 2929-PS, US-159. Ich zitiere nur einen einzigen Satz:

»Der Herr RAM betonte sodann nochmals, daß für Japan, wenn es sich stark genug fühle und genügend panzerbrechende Waffen besitze, zweifellos in diesem Jahr die günstigste Gelegenheit gegeben sei, Rußland, das bestimmt nie wieder so schwach sein würde, wie es jetzt sei, anzugreifen.«

Ich komme nun zu dem Teil dieser Verschwörung, der in großem Maße das Erscheinen von Millionen von Amerikanern in Uniform in der ganzen Welt verursachte.

Die Nazi-Vorbereitungen und -Zusammenarbeit mit den Japanern gegen die Vereinigten Staaten müssen, wie der Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten von Amerika in seiner Eröffnungsrede sagte, von zwei Gesichtspunkten her betrachtet werden: erstens von dem der Vorbereitungen der Nazis selbst für einen Angriff über den Atlantischen Ozean, und zweitens von dem der Kriegshetze im Stillen Ozean.

Während meiner Darstellung der Ermahnungen der Nazis an die Japaner, gegen das Britische Commonwealth und die USSR Krieg [434] zu führen, habe ich auf einige Urkunden Bezug genommen und einige Stellen verlesen, die die Vereinigten Staaten betreffen. Ich werde auf diese Dokumente zurückkommen, d.h. auf ihre erheblichen Stellen, um ihre besondere Anwendbarkeit zu zeigen. Ich bin auch bei meiner Behandlung der Versuche Ribbentrops, die Japaner zum Krieg gegen USSR zu veranlassen, über den 7. und 11. Dezember 1941 hinausgegangen, an dem die Japanische beziehungsweise die Deutsche Regierung den Angriffskrieg gegen Amerika anfingen und erklärten.

Abgesehen von dem Vorteil und der Angemessenheit ihrer Vorlage, haben diese Dokumente gezeigt, daß die Nazis bewußt die Richtung akzeptierten, in die ihre Handlungen führten, ebenso den universellen Charakter ihrer Verschwörung und ihres Bündnisses mit den Japanern. Ihre Absichten gegen die Vereinigten Staaten muß man sowohl unter dem Gesichtspunkt ihres Gesamtplans wie ihrer anderweitigen unmittelbaren Verpflichtungen betrachten. Daß ihr Gesamtplan schließlich den Angriffskrieg gegen die Vereinigten Staaten einschloß, läßt sich aus einer Rede des Angeklagten Göring vom 8. Juli 1938 ersehen, als die Verschwörer Österreich schon gewaltsam annektiert hatten und ihre Pläne gegen die Tschechoslowakei vervollkommneten.

Diese Rede wurde vor Vertretern der Flugzeugindustrie gehalten, und die Abschrift, die wir haben, wurde als Einlage zu einem geheimen Memorandum von Görings Adjutant an General Udet übermittelt, der damals die Leitung des Forschungsinstituts für die Luftwaffe hatte. Diese Rede ist in unserer Urkunde R-140 enthalten, die ich nun als US-160 unterbreite.

Ich mache das Gericht besonders auf die Erklärung in dem Begleitschreiben aufmerksam, welche besagt, daß die beigefügte Anlage ein stenographisches Protokoll der Besprechung sei. Ich werde nicht die lange Rede verlesen, in der Göring eine Steigerung der Flugzeugproduktion verlangte und auf die Notwendigkeit der totalen Mobilisierung der deutschen industriellen Kapazität hinwies. Ich möchte nur zwei Sätze anführen, die sich auf Seite 33 des deutschen Textes und auf Seite 11 der englischen Übersetzung befinden.

Ich zitiere aus dem zweiten Absatz auf Seite 11 der englischen Übersetzung und beginne mit dem drittletzten Satz:

»Ich vermisse immer noch jene Raketenmotore, die uns solche Flüge gestatten. Ich vermisse noch vollkommen den Bomber, der mit 5 Tonnen Bombenlast nach New-York und zurück fliegt. Ich würde über einen solchen Bomber außerordentlich glücklich sein, um endlich einmal dem Hochmut dort drüben etwas das Maul zu stopfen.«

[435] Görings sehnlicher Wunsch konnte damals natürlich nicht erfüllt werden, sei es aus technischen Gründen oder angesichts des hier in den letzten Tagen umrissenen Angriffszeitplans der Nazi-Verschwörer.

Es ist nur billig anzunehmen, daß diese Verschwörer während der ganzen Zeit ihrer Vorbereitungen zum Angriff und während der Kriegführung selbst bis zum Ausbruch des Feldzugs gegen Rußland nicht geneigt waren, die Vereinigten Staaten während dieser Zeit in den Krieg zu verwickeln.

Trotzdem stand schon im Herbst 1940 der Krieg gegen die Vereinigten Staaten von Amerika für einen späteren Zeitpunkt auf dem militärischen Programm. Dies ist deutlich aus einer Urkunde zu erkennen, die wir in den Akten des OKL, den Akten der deutschen Luftwaffe, erbeutet haben. Es ist unsere Urkunde 376-PS, die ich nunmehr als US-161 vorlege. Diese Urkunde ißt ein Memorandum mit der Überschrift »Chefsache«, der deutschen Bezeichnung für »streng geheim«, von einem Major von Falkenstein an einen ungenannten General, wahrscheinlich einen General der Luftwaffe.

Falkenstein, ein Major des Generalstabs, war damals der Verbindungsoffizier der Luftwaffe mit dem Wehrmachtführungsstab, der unter der Leitung des Angeklagten Jodl stand. Sein Memorandum, das er als »eine kurze Übersicht über die militärischen Tagesfragen« bezeichnet, trägt das Datum des 29. Oktober 1940 und befaßt sich mit verschiedenen Fragen. Ich werde nur den fünften Absatz zitieren, der unten auf der ersten Seite der englischen Übersetzung erscheint, und der sich auf der Rückseite dieses nur aus einem Blatt bestehenden Dokuments fortsetzt:

»5. Den Führer beschäftigt im Hinblick auf eine spätere Kriegführung gegen Amerika die Frage der Besetzung der Atlantischen Inseln. Es werden hier diesbezügliche Erwägungen angestellt. Voraussetzung ist zur Zeit:

a) keine andere Operation,

b) Neutralität Portugals,

c) Unterstützung Frankreichs und Spaniens.

Seitens der Luftwaffe ist eine kurze Beurteilung über die Möglichkeit von Inbesitznahme von Flug stützpunkten sowie deren Halten und Frage der Versorgung notwendig.«

Die militärischen Interessen der Nazis, soweit Amerika in Frage kommt, lassen sich jedenfalls aus Absatz 7 erkennen, den ich verlesen werde:

»General Boetticher weist mehrfach, besonders in dem Telegramm 2314 vom 26. Oktober darauf hin, daß seiner Ansicht nach in der deutschen Presse zu eingehende Angaben über [436] unsere Kenntnisse der amerikanischen Luftfahrtindustrie gemacht werden. Es sei hierüber beim OKW gesprochen worden. Ich habe darauf verwiesen, daß es sich um eine reine Luftwaffenangelegenheit handelt, erlaube mir aber, Herrn General auf die Angelegenheit an sich hinzuweisen.«

Im Juli 1941, in der ersten Begeisterung über seine Anfangserfolge gegen die USSR, unterzeichnete der Führer einen Befehl für weitere Vorbereitungen zu einem Angriff auf die Vereinigten Staaten. Dieser Geheimbefehl, der in den Akten der deutschen Kriegsmarine gefunden wurde, ist unser Dokument C-74, das ich jetzt als US-162 vorlege. Ich lese vom ersten Absatz dieses Textes, der dem mit 1 numerierten Abschnitt vorausgeht:

»Auf Grund der in der Weisung 32 angekündigten Absichten für die künftige Kriegführung gebe ich für die personelle und materielle Rüstung folgende Richtlinien:

1. Allgemein:

Die militärische Beherrschung des europäischen Raumes nach der Niederwerfung Rußlands erlaubt es, den Umfang des Heeres demnächst wesentlich zu verringern. Im Rahmen der herabgesetzten Heeresstärke wird die Panzerwaffe eine starke Vermehrung erfahren.

Die Rüstung der Kriegsmarine ist auf diejenigen Maßnahmen zu begrenzen, die unmittelbar der Kriegführung gegen England und eintretendenfalls gegen Amerika dienen.

Der Schwerpunkt der Rüstung geht auf die Luftwaffe über, die in großem Umfange zu verstärken ist.«

Aus diesen Urkunden geht hervor, daß die Nazi-Verschwörer zumindest ihre eigenen vorläufigen Pläne gegen die Vereinigten Staaten machten. Der Gesamtplan der Nazis bezüglich der Vereinigten Staaten jedoch war ein sehr komplexer, der außerdem noch die Zusammenarbeit mit den Japanern in sich schloß. Im Verlauf der wiederholten Vorstellungen den Japanern gegenüber, einen Angriff auf die britischen Besitzungen im pazifischen Fernen Osten zu unternehmen, wurde wiederum der Krieg gegen die Vereinigten Staaten in Erwägung gezogen.

Ich komme wieder auf die Weisung Nummer 24, betreffend Zusammenarbeit mit den Japanern, zurück. Dies ist unsere Urkunde C-75, die ich als US-151 vorgelegt habe. Ich habe sie bereits in das Protokoll verlesen. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß in dieser grundlegenden Weisung, die am 5. März 1941 herauskam, unter Punkt 3a es als das Ziel der Nazis hingestellt wurde, »England rasch niederzuzwingen und USA dadurch aus dem Kriege herauszuhalten«.

[437] Trotzdem hatten die Nazi-Verschwörer im Rahmen ihrer Politik die Möglichkeit eines amerikanischen Kriegseintritts in den fernöstlichen Konflikt, den die Nazis damals anfachten, klar ins Auge gefaßt. Dies könnte als Folge eines japanischen Angriffs auf amerikanische Besitzungen praktisch gleichzeitig mit dem Überfall auf das Britische Reich erfolgen, was auch tatsächlich geschah. Andere Möglichkeiten des Eingreifens der Vereinigten Staaten wurden auch erörtert.

Diese grundlegende Weisung Nummer 24 stellt fest, ich beziehe mich auf Punkt 3c, oben auf Seite 2 der Urkunde C-75:

»Die Rohstofflage der Mächte des Paktes verlangt, daß Japan diejenigen Gebiete an sich bringt, die es für die Fortsetzung des Krieges, besonders wenn die Vereinigten Staaten eingreifen, braucht. Kautschuklieferungen müssen auch nach Kriegseintritt Japans durchgeführt werden, da für Deutschland lebenswichtig.«

In der Weisung heißt es weiter in einem nicht numerierten Absatz, direkt nach dem Unterabsatz 3d:

»Außerdem sind Angriffe auf andere Stützpunktsysteme der englischen Seemacht – der amerikanischen nur, wenn Kriegseintritt USA nicht verhin dert werden kann – geeignet, das dortige Machtsystem des Feindes zu erschüttern und, ebenso wie beim Angriff auf die Seeverbindungen, wesentliche Kräfte jeder Art zu binden (Australien).«

In diesen Stellen wird eine Hereinziehung der Vereinigten Staaten in den Konflikt in Betracht gezogen, ebenso eine deutliche Angriffsabsicht. Die vitale Bedrohung amerikanischer Interessen im Falle der Eroberung Singapores durch Japan wurde auch von dem Angeklagten Raeder in seiner Besprechung mit Hitler und den Angeklagten Keitel und Jodl vom 18. März 1941 in Erwägung gezogen. Der Sitzungsbericht findet sich in unserer Urkunde C-152, die bereits als Beweisstück GB-122 vorgelegt worden ist. Ich möchte jetzt nur vier Sätze aus Punkt 11 des Protokolls dieser Sitzung, auf Seite 1 der englischen Übersetzung, wiederholen. Ich zitiere den Angeklagten Raeder:

»Japan muß sobald wie möglich zur Wegnahme von Singapore schreiten, da die Gelegenheit so günstig wie nie wieder ist (Bindung der ganzen englischen Flotte; Nichtbereitschaft der USA, gegen Japan Krieg zu führen, Unterlegenheit der USA-Flotte gegenüber der japanischen). Japan bereitet zwar diese Aktion vor, will sie nach allen Äußerungen japanischer Offiziere aber erst ausführen, wenn Deutschland zur Landung in England schreitet. Alle Bemühungen Deutschlands müssen sich daher darauf einstellen, Japan zu sofortigem Vorgehen zu veranlassen. Hat Japan Sin gapore, so sind alle anderen ostasiatischen [438] Fragen gegenüber USA und England damit gelöst (Guam, Philippinen, Borneo, Niederländisch-Indien).

Japan will den Krieg gegen USA möglichst vermeiden, kann dies auch, wenn es entschlossen, baldigst Singapore nimmt.«

Der Angeklagte Ribbentrop rechnete ebenfalls mit der Möglichkeit einer Verwicklung Amerikas in den Krieg als Folge des aggressiven Kurses, zu dem er den Japanern riet. Ich beziehe mich nochmals auf seine Besprechung vom 23. Februar 1941 mit dem Japanischen Botschafter Oshima. Die Aufzeichnungen finden sich in unserer Urkunde 1834-PS, die als US-129 vorliegt.

Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß in einem Satz, den ich bereits verlesen habe, Punkt 2, gegen Ende der Seite 3 der englischen Übersetzung, der Angeklagte Ribbentrop Matsuoka gegenüber die Versicherung gab, daß eine Überraschung durch Japan die Vereinigten Staaten notwendigerweise aus dem Kriege halten würde, da sie ungerüstet seien und weder ihre Flotte noch die Möglichkeit des Verlustes der Philippinen als Folge einer Kriegserklärung riskieren könnten. Zwei Absätze weiter im Dokument ließ Ribbentrop praktisch das Vorgeben fallen, daß die Vereinigten Staaten nicht in den Krieg verwickelt werden würden. Ich zitiere hier aus dem letzten Absatz am Ende von Seite 3 der englischen Übersetzung:

»Der RAM erwähnte dann noch, daß, wenn Amerika wegen des Eintritts Japans den Krieg erkläre, dies ein Zeichen sei, daß es früher oder später sowieso in den Krieg einzutreten die Absicht gehabt hätte. Wenn es auch besser wäre, dies zu verhindern, so sei solch ein Kriegseintritt aus den schon dargelegten Gründen in keiner Weise entscheidend und könne den Endsieg der Länder des Dreimächte-Paktes nicht mehr in Frage stellen. Der RAM meinte dann noch, daß er glaube, daß eine evtl. vorübergehende Stärkung der englischen Moral, die der Kriegseintritt Amerikas bringen könnte, durch den Kriegseintritt Japans aufgehoben würde. Sollten wider alles Erwarten die Amerikaner aber so leichtsinnig sein, ihre Flotte trotz allem über Hawai hinaus nach Ostasien zu schicken, so würde hierin die größte Chance für die Dreimächte-Pakt- Länder liegen, den Krieg blitzschnell zu beenden. Er, der RAM, sei der Überzeugung, daß die japanische Flotte dann ganze Arbeit verrichten würde. Botschafter Oshima erwiderte hierauf, daß er leider nicht glaube, daß die Amerikaner dies tun würden, aber in japanischen Gewässern glaube er fest an den Sieg seiner Flotte.«

[439] In den folgenden Absätzen, von denen einige bereits im Verhandlungsbericht enthalten sind, betont Ribbentrop abermals die gegenseitige Abhängigkeit der Dreierpaktmächte und schlägt eine gemeinsame Aktion vor.

Ich möchte jetzt nur den letzten Absatz auf Seite 5 lesen, der ein typisches Beispiel für den Nazi-Zynismus darstellt, mit dem wir jetzt bereits reichlich vertraut sind.

»Der RAM berührte dann die ausdrücklich als theoretisch bezeichnete Frage, daß die Paktmächte auf Grund neuer Unverschämtheiten von USA genötigt sein könnten, die diplomatischen Beziehungen abzubrechen. Deutschland und Italien seien hierzu grundsätzlich entschlossen, nach Abschluß des Dreier-Paktes sollte man gegebenenfalls aber auch hierbei gemeinsam vorgehen. Eine solche Lektion könnte dem Volk in USA die Augen über die Lage öffnen und unter gewissen Umständen einen Umschwung der öffentlichen Meinung für die Isolation herbeiführen. Natürlich müßte eine Situation gewählt werden, in der sich Amerika vollkommen im Unrecht befände. Der gemeinsame Schritt der Paktmächte müßte entsprechend propagandistisch ausgewertet werden. Die Frage sei zur Zeit im übrigen in keiner Weise akut.«

Am 29. März 1941 erörterte der Angeklagte Ribbentrop erneut, diesmal in einer Konferenz mit dem japanischen Außenminister Matsuoka, die mögliche Verwicklung der Vereinigten Staaten in den Krieg. Aufzeichnungen über diese Besprechung sind in unserem Dokument 1877-PS enthalten, das ich bereits als Beweisstück US-152 vorgelegt und in das Protokoll verlesen habe. Die erheblichen Äußerungen finden wir auf Seite 1 in den beiden letzten Absätzen und im ersten Absatz der zweiten Seite der englischen Übersetzung. Ich werde nicht die Zeit des Gerichtshofs mit einer neuerlichen Verlesung in Anspruch nehmen.

Ich möchte jedoch noch eine Urkunde erwähnen, die zeigt, daß die Nazi-Verschwörer wußten, daß der Angriffskrieg, zu dem sie Japan aufhetzten, sowohl die lebenswichtigen Interessen der Vereinigten Staaten bedrohte, als auch ihren Eingriff in den beabsichtigten Konflikt im Fernen Osten herbeiführen konnte. Dieses Dokument ist 1881-PS, ein Bericht über eine Konferenz zwischen Hitler und dem japanischen Außenminister Matsuoka in Berlin vom 4. April 1941. In meiner Einführungsrede vor dem Gerichtshof vor zwei Wochen habe ich die Urkunde 1881-PS bereits als Beweisstück US-33 vorgelegt, und damals habe ich einen beträchtlichen Teil davon in das Protokoll verlesen. Falls der Gerichtshof nicht anders entscheidet, erscheint es mir wünschenswert, einige kurze Stellen jetzt nochmals zu verlesen.

[440] VORSITZENDER: Ich glaube, wir können es als bereits eingeführt betrachten.

MR. ALDERMAN: Ich möchte jedoch betonen, daß die vor zwei Wochen verlesenen Absätze, die ich heute nochmals vorzulesen beabsichtigte, zeigen, daß man sich nicht nur des wahrscheinlichen Eingreifens Amerikas in den fernöstlichen Konflikt, zu dem die Nazis hetzten, bewußt war, sondern auch, daß sie Kenntnis davon hatten, daß die japanische Flotte und das japanische Heer tatsächlich Kriegspläne gegen Amerika vorbereiten. Auch besitzen wir ein Dokument, das beweist, daß die Nazis wenigstens zum Teil wußten, welcher Art diese Kriegspläne waren.

Ich beziehe mich nochmals auf Dokument 1538-PS, das als Beweisstück US-154 vorgelegt worden ist, ein geheimes Telegramm des deutschen Militärattachés in Tokio vom 24. Mai 1941. Er beschreibt Besprechungen, die er über den Kriegseintritt Japans gehabt hatte, für den Fall, daß Deutschland in einen Krieg mit den Vereinigten Staaten verwickelt werden sollte.

In dem mit 1 numerierten Absatz erscheint auch der Satz, und ich zitiere: »Vorbereitet bleibt Überfall Singapore, Manila«.

Darf ich nunmehr die Stellung der Nazis in ihrem Verhältnis der Vereinigten Staaten zu jener Zeit, im Frühjahr 1941, nochmals beleuchten. Angesichts ihrer anderweitigen dringenden Verpflichtungen und ihrer Angriffspläne gegen die Sowjetunion, deren Ausführung für Juni 1941 geplant war, ist es ganz natürlich, daß sie es bei ihrer zeitlich abgestimmten Strategie vorzogen, die Vereinigten Staaten damals nicht in den Krieg mit einbezogen zu sehen. Nichtsdestoweniger hatten sie ihre eigenen vorbereitenden Pläne gegen die Vereinigten Staaten überlegt, wie aus dem Dokument betreffend die Atlantischen Inseln zu ersehen ist, das ich vorgelegt habe.

Sie versuchten, Japan wiederholt zu überreden, gegen das Britische Commonwealth vorzugehen, ebenso wie sie Japan drängten, bald nach ihrer Invasion der Sowjetunion die USSR anzugreifen. Sie wußten, daß der Weg, auf dem sie Japan im Fernen Osten vorwärts stießen, wahrscheinlich zum Kriegseintritt der Vereinigten Staaten führen würde. Tatsächlich hatte der japanische Außenminister Hitler darauf mit vielen Worten hingewiesen, auch waren sich ihre eigenen Militärs der Folgen des Vorgehens gegen Singapore voll bewußt. Sie wußten ebenfalls, daß die japanische Flotte und das japanische Heer Operationspläne gegen Amerika vorbereiteten und waren von diesen Plänen wenigstens teilweise unterrichtet.

Die Nazi-Verschwörer wußten nicht nur alle diese Dinge, sondern sie nahmen sogar das Risiko des aggressiven Kurses, den sie den [441] Japanern aufdrängten, auf sich und trieben ihre östlichen Bundesgenossen noch weiter vor auf dieser Bahn.

Im April 1941 sagte Hitler zum japanischen Außenminister, daß, falls Japan in den Krieg mit Amerika verwickelt würde, Deutschland sofort die Folgerungen ziehen und unverzüglich losschlagen würde.

Ich verweise auf unsere Urkunde 1881-PS, die Aufzeichnungen über die Hitler-Matsuoka-Konferenz in Berlin am 4. April 1941, die bereits als Beweisstück US-33 vorgelegt wurde. Ich verweise besonders auf die ersten vier Absätze auf Seite 2 der englischen Übersetzung. Ich glaube, diese sind mindestens schon zweimal hier verlesen worden, und eine Wiederholung ist vielleicht nicht nötig.

Dann, zwei Absätze weiter, sehen wir, wie Hitler Matsuoka in seiner Entscheidung bestärkt, gegen die Vereinigten Staaten loszuschlagen. Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf den vierten Absatz von Seite 2, den Sie verschiedentlich gehört haben, und den ich nicht wiederholen werde.

Hier, in diesen Stellen haben wir Zusicherung, Ermutigung und Anstiftung seitens des deutschen Staatsoberhaupts, des führenden Nazi-Mitverschwörers, aus dem Monat April 1941. Aber die Nazi-Ermutigungen und Versprechen von Hilfeleistungen endeten nicht damit.

Ich lege jetzt 2898-PS als Beweisstück US-163 vor. Dies ist ein weiteres Telegramm des Deutschen Botschafters in Tokio über seine Unterhaltung mit dem japanischen Außenminister. Es ist vom 30. November 1941 datiert, genau eine Woche vor Pearl Harbor. Ich werde die ersten vier Absätze auf Seite 2 des deutschen Textes lesen, das ist der erste Absatz der englischen Übersetzung; und diese Partie ist sich er noch nicht vor dem Gerichtshof verlesen worden. Kein Teil dieses Dokuments wurde bis jetzt verlesen:

»Der bisherige Verlauf der Verhandlungen bestätigt seine Auffassung, daß die Meinungsverschiedenheiten zwischen Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika sehr groß seien. Die Japanische Regierung habe seit Entsendung Botschafter Kuruzus, wie er mir mitgeteilt habe, eine feste Haltung angenommen. Er sei davon überzeugt, daß diese Haltung in unserem Sinne liege und dazu beitrage, den Vereinigten Staaten einen Eintritt in den europäischen Krieg bedenklich erscheinen zu lassen. Der neue amerikanische Vorschlag vom 25. November zeige große Divergenz in den gegenseitigen Auffassungen. Diese Meinungsverschiedenheiten beträfen z.B. die weitere Behandlung der Chinafrage. Der größte«

– und dann zeigt der deutsche Text die Bemerkung »1 Gruppe fehlt«, was anzuzeigen scheint, daß eine Wortgruppe des Geheimcodes bei Übermittlung verstümmelt [442] wurde. Aus dem Text könnte man annehmen, daß die fehlenden Worte »Meinungsverschiedenheiten« heißen. –

»Der größte (1 Gruppe fehlt) resultiere aber aus dem amerikanischen Bestreben, den Dreimächte- Pakt unwirksam zu machen. Amerika schlage Japan vor, mit den Vereinigten Staaten, dem Britischen Weltreich, der Sowjetunion und anderen Staaten Nichtangriffsverträge abzuschließen zur Verhinderung Kriegseintritts Japans an Seite Achsenmächte. Japan bestehe aber auf Aufrechterhaltung seiner Vertragsverpflichtungen, daher sei diese amerikanische Forderung größtes Hindernis für Bereinigung amerikanisch-japanischer Beziehungen. Auf von amerikanischer Seite in Aussicht gestellte Zugeständnisse einzugehen, vermied er und betonte lediglich, daß es sich um schwere Entscheidungen handle. Amerika bereite sich ernstlich auf einen Konflikt vor und sei im Begriff, einen nicht unerheblichen Teil seiner Flotte vom Süden des Pazifischen Ozeans aus operieren zu lassen. Die Japanische Regierung sei damit beschäftigt, eine Antwort auszuarbeiten, um ihren Standpunkt klarzustellen. Über Einzelheiten könne er mir im Augenblick noch nichts mitteilen. Er halte amerikanischen Vorschlag im ganzen für unannehmbar.

Japan fürchte einen Abbruch der Verhandlungen nicht und es hoffe, daß gegebenenfalls Deutschland und Italien gemäß des Dreimächte- Paktes Japan beistehen würden. Ich erwiderte, daß über Deutschlands künftige Haltung keine Zweifel bestehen können. Japanischer Außenminister erklärte hierauf, er entnehme aus meinen Worten, daß Deutschland in einem solchen Falle sein Verhältnis zu Japan als Schicksalsgemeinschaft betrachte. Ich erwiderte, nach meinem Dafürhalten werde Deutschland sicherlich bereit sein, eine gegenseitige Vereinbarung hierüber zu treffen. Der Außenminister erwiderte darauf, es sei möglich, daß er auf diesen Punkt bald zurückkommen werde. Das Gespräch mit dem Außenminister bestätigte meinen Eindruck, daß die amerikanische Note in der Tat auch für hiesige Verständigungspolitiker sehr unbefriedigt ist. Für diese Kreise ist Amerikas Haltung, besonders in der Chinafrage, äußerst enttäuschend. Hervorhebung Dreimächte- Paktes als das Haupthindernis für Erfolg Verhandlung, scheint mir darauf hinzudeuten, daß der Japanischen Regierung wieder in stärkerem Umfange Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit mit den Achsenmächten bewußt wird.«

Die Zeit näherte sich nun schnell dem Tag der Schändlichkeit. Ich lege unsere Urkunde 2987-PS als Beweisstück US-166 vor. Diese Urkunde enthält Auszüge aus dem handschriftlichen Tagebuch des [443] Grafen Galeazzo Ciano für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Dezember 1941. Es enthält Bemerkungen, die er während der Ausübung seiner täglichen Dienstgeschäfte als italienischer Außenminister niedergeschrieben hat. Der italienische Text ist in die englische und deutsche Sprache übersetzt worden, und Exemplare der deutschen wie der englischen Übersetzung sind in den Dokumentenbüchern enthalten.

Ich zitiere nun den Anfang der Eintragung vom Mittwoch, dem 3. Dezember:

»Sensationeller Schritt Japans. Der Botschafter bat um eine Audienz mit dem Duce und las ihm eine lange Erklärung über den Fortschritt der Verhand lungen mit Amerika vor; er schloß mit der Behauptung, daß sie auf ein totes Geleis gekommen sind. Er bezog sich dann auf die in Frage kommende Klausel im Dreier-Pakt und bittet, daß Italien an Amerika sofort nach Ausbruch der Feindseligkeiten den Krieg erkläre, und schlug die Unterzeichnung eines Abkommens vor, keinen Sonderfrieden abzuschließen. Der Dolmetscher, der diesen Antrag übersetzte, zitterte wie Espenlaub. Der Duce gab vollste Zusicherung, behielt sich aber das Recht, Rücksprache mit Berlin zu nehmen, vor, ehe er seine Antwort erteile. Der Duce war über die Mitteilung erfreut und sagte: ›Wir stehen jetzt an der Schwelle des Krieges zwischen den Kontinenten, den ich bereits im September 1939 vorausgesagt habe.‹ Was bedeutet dieses neue Ereignis? Auf alle Fälle bedeutet es, daß Roosevelts Manöver erfolgreich waren. Da er nicht sofort und direkt am Krieg teilnehmen konnte, hat er es indirekt getan, indem er sich von Japan angreifen ließ. Weiter bedeutet dieses Ereignis, daß jede Aussicht auf Frieden immer mehr in die Ferne rückt und daß es jetzt leicht, nur allzu leicht ist, einen langen Krieg vorauszusagen. Wer wird imstande sein, am längsten auszuhalten? Das Problem muß unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden. Die Antwort aus Berlin wird sich etwas hinausschieben, da Hitler an die Südfront gefahren ist, um General Kleist zu sprechen, dessen Armeen unter dem Druck einer unerwarteten Sowjet-Offensive immer weiter zu rückfallen.«

Dann Donnerstag, den 4. Dezember, drei Tage vor dem Angriff auf Pearl Harbor:

»Berlins Reaktion auf den japanischen Schritt ist äußerst vorsichtig. Vielleicht werden sie annehmen, weil ihnen keine andere Wahl bleibt, aber der Gedanke, die Intervention Amerikas zu provozieren, gefällt den Deutschen weniger und weniger. Mussolini andererseits freut sich darüber.«

[444] Und Freitag, den 5. Dezember:

»Eine durch Ribbentrops Ruhelosigkeit gestörte Nacht. Nachdem er zwei Tage lang gezögert hat, kann er jetzt nicht eine einzige Minute warten, den Japanern zu antworten, und um drei Uhr morgens sandte er Mackensen zu mir ins Haus, um mir einen Plan für ein Dreier-Abkommen vorzulegen bezüglich der japanischen Intervention und der Zusicherung, keinen Sonderfrieden abzuschließen. Er wollte, daß ich den Duce aufwecke; aber ich habe es nicht getan und letzterer war darüber sehr froh.«

Aus der letzten Eintragung vom 5. Dezember scheint hervorzugehen, daß eine Art von Übereinkommen erreicht worden war.

Am Sonntag, dem 7. Dezember 1941, griff Japan ohne vorherige Warnung oder Kriegserklärung die Vereinigten Staaten in Pearl Harbor und das Britische Imperium im südöstlichen Pazifik an. Am Morgen des 11. Dezember, vier Tage nach dem japanischen Angriff im Stillen Ozean, erklärte die Deutsche Regierung den Vereinigten Staaten den Krieg und beging damit den letzten Angriffsakt, der ihren Niedergang besiegelte. Diese Kriegserklärung ist in Band IX der »Dokumente der Deutschen Politik« enthalten. Ich bitte nun den Gerichtshof, von US-164 amtlich Kenntnis zu nehmen. Eine englische Übersetzung ist in unserem Dokumentenbuch enthalten; die Nummer des Dokuments ist 2507-PS.

Am selben Tage, dem 11. Dezember – der Tag jährt sich morgen zum vierten Male –, beschloß der Kongreß der Vereinigten Staaten,

»daß der Kriegszustand zwischen den Vereinigten Staaten und der Regierung von Deutschland, der den Vereinigten Staaten aufgezwungen worden ist, hiermit formell erklärt wird«.

Diese Kriegserklärung ist als Dokument 272 in der amtlichen Veröffentlichung »Krieg und Frieden« enthalten, die der Gerichtshof bereits als Beweisstück US-122 zur amtlichen Kenntnis genommen hat. Die Erklärung selbst ist für die Dokumentenbücher als Dokument 2945-PS reproduziert worden.

Es scheint also, daß die Nazi-Verschwörer, abgesehen von ihren eigenen Angriffsabsichten und der Kriegserklärung gegen die Vereinigten Staaten in ihrer Zusammenarbeit mit Japan, Kräfte aufstachelten und in Bewegung hielten, die nach menschlichem Ermessen zu einem Angriff gegen die Vereinigten Staaten führen mußten. Trotz ihres Wunsches, die Vereinigten Staaten zu diesem Zeitpunkt nicht am Krieg beteiligt zu sehen, sahen sie trotzdem eine ausgesprochene Möglichkeit, sogar Wahrscheinlichkeit, einer solchen Verwicklung als Folge dieser Ermutigungspolitik voraus. Sie wußten, daß Japan Angriffspläne gegen die Vereinigten Staaten [445] vorbereitet hatte, und zeigten sich mit den Folgen insofern einverstanden, als sie den Japanern versicherten, sie würden Amerika den Krieg erklären, sollte es zu einem japanisch-amerikanischen Konflikt kommen.

Da es sich um erbeutete feindliche Urkunden handelt, wird notwendigerweise die Vollständigkeit des Planes verschleiert; nichtsdestoweniger zeigen die aufgefundenen und dem Gerichtshof als Beweismittel unterbreiteten Urkunden, daß der japanische Angriff die nächste voraussehbare Folge ihrer Bündnispolitik war, und daß die Aufhetzung und Ermutigung der Japaner so sicher zum Angriff auf Pearl Harbor führen mußte, als wäre Pearl Harbor selbst erwähnt worden.

Ich möchte noch eine Eintragung aus dem Tagebuch Cianos vom 8. Dezember, dem Tag nach Pearl Harbor, verlesen:

»Ein nächtlicher Telephonanruf von Ribbentrop. Er ist überglücklich über den Angriff Japans auf Amerika. Er ist so glücklich, daß ich mit ihm glücklich bin, obgleich ich über die endgültigen Vorteile dessen, was sich ereignet hat, nicht so sicher bin. Eins ist nun sicher: Amerika wird nun in den Krieg eintreten und der Kampf wird ein so langer sein, daß Amerika imstande sein wird, die gesamten Kraftreserven ins Spiel zu bringen.

Heute morgen habe ich mit dem König gesprochen, der sich über das Ereignis gefreut hatte. Schließlich gab er aber zu, daß ich auf lange Sicht recht haben könnte. Mussolini war auch glücklich. Seit langer Zeit hatte er eine deutliche Klärung der Beziehungen zwischen Amerika und den Achsenmächten begünstigt.«

Das letzte Dokument besteht aus einer sehr geheimen Niederschrift über eine Besprechung zwischen Hitler und dem Japanischen Botschafter Oshima am 14. Dezember 1941, von 13.00 bis 14.00 Uhr, in Gegenwart des Reichsaußenministers Ribbentrop. Es ist unser Dokument 2932-PS, das ich jetzt als Beweisstück US-165 vorlege. Das unmittelbare Thema ist der Angriff auf Pearl Harbor, aber die darin enthaltenen Ausdrücke sind typisch für die Nazi-Technik. Ich zitiere aus dem zweiten Absatz der englischen Übersetzung, der bis jetzt noch nicht verlesen wurde:

»Der Führer überreicht zunächst dem Botschafter Oshima das Großkreuz des Verdienstordens vom Deutschen Adler in Gold. Mit herzlichen Worten würdigt er seine Verdienste um das Zustandekommen der deutsch-japanischen Zusammenarbeit, die nun in einer engen Waffenbrüderschaft ihre Krönung gefunden hat.

[446] General Oshima sprach seinen Dank für die große Ehrung aus und hebt hervor, wie froh er sei, daß zwischen Deutschland und Japan diese Waffenbrüderschaft nunmehr zustande gekommen ist.

Der Führer fährt fort: ›Sie haben die richtige Kriegserklärung gegeben!‹ Diese Methode sei die einzig wahre. Japan hat sie ja auch bereits früher verfolgt, und sie entspräche auch seinem eigenen System, nämlich solange zu verhandeln, wie es irgend geht. Wenn man dann aber sähe, daß der andere es nur darauf abgesehen habe, einen hinzuhalten, zu beschämen und zu demütigen und gar nicht zu einer Einigung kommen will, dann soll man so zuschlagen, und zwar so hart wie es gehe, und nicht erst lange Krieg erklären. Ihm sei das Herz aufgegangen, wie er von den ersten Operationen der Japaner gehört habe. Er selbst habe ja auch manchmal mit einer unendlichen Geduld verhandelt, z.B. mit Polen und auch mit Rußland. Als er dann erkannte, daß der andere gar nicht zu einer Einigung kommen wollte, habe er plötzlich und ohne Formalitäten losgeschlagen. Auch in Zukunft würde er diesen Weg gehen.«

Hoher Gerichtshof! Hier endet mein Beweisvortrag über die verschiedenen Phasen der Führung von Angriffskriegen, die in Punkt 1 der Anklageschrift als Verbrechen gegen den Frieden unter Anklage gestellt werden. Zum Abschluß möchte ich, mit Erlaubnis des Gerichtshofes, dem Abteilungschef, Fregattenkapitän Sidney J. Kaplan, und seinen Mitarbeitern meinen tiefgefühlten Dank für die Arbeit aussprechen, die sie bei Zusammenstellung und Vorbereitung des von mir hier vorgelegten Materials geleistet haben. In der Reihenfolge des von mir vorgelegten Materials zähle ich die Namen dieser Mitarbeiter auf: Major Joseph Dainow, Korvettenkapitän Harold Leventhal, Leutnant John M. Woolsey, Leutnant James A. Correll und Leutnant Roy H. Steyer.

Fregattenkapitän Kaplan und sein Stab haben dem berühmten Wahlspruch ihrer Waffengattung, der amerikanischen Küstenverteidigung: »Semper Paratus« (»Allezeit bereit«) voll entsprochen.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

11. Dezember 1945, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 3, S. 412-448.
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