Vormittagssitzung.

[7] VORSITZENDER, LORD JUSTICE SIR GEOFFREY LAWRENCE: Ich habe drei Beschlüsse bekanntzugeben:

  • 1. Um unnötige Übersetzungen zu vermeiden, sollen die Verteidiger der Anklagevertretung die genauen Stellen in allen Dokumenten, die sie zu verwenden beabsichtigen, angeben, damit die Anklagevertretung die Möglichkeit hat, gegen unerhebliche Stellen Einspruch zu erheben. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Anklagebehörde und Verteidigung über die Bedeutung einer bestimmten Stelle wird der Gerichtshof die Entscheidung treffen, welchen Stellen genügend Bedeutung zukommt, um übersetzt zu werden. Es sollen nur die zitierten Stellen übersetzt werden, es sei denn, daß die Anklagevertretung die Übersetzung des gesamten Dokuments beantragt.

  • 2. Dem Gerichtshof wurde ein Antrag von Dr. Nelte, dem Verteidiger des Angeklagten Keitel, zugestellt, in dem er die Frage stellt, ob ein Angeklagter zur Unterstützung seines Gedächtnisses während der mündlichen Aussage Aufzeichnungen benutzen darf. Der Gerichtshof gestattet den Angeklagten in solchen Fällen die Zuhilfenahme von Aufzeichnungen, es sei denn, daß der Gerichtshof in Sonderfällen anders entscheiden wird.

  • 3. Es haben sich Fälle ergeben, in denen einem Angeklagten gestattet wurde, einem Zeugen, der zur mündlichen Aussage für einen anderen Angeklagten geladen werden sollte, einen Fragebogen vorzulegen oder ein Affidavit von ihm zu bekommen. Gibt der Zeuge seine mündliche Aussage vor der Verhandlung der Sache ab, in der der Fragebogen oder das Affidavit vorgelegt werden sollen, so muß der Verteidiger in diesem Fall das Beweismaterial durch mündliche Befragung ermitteln, statt den Fragebogen oder das Affidavit zu verwenden.

Das ist alles. Ich erteile nunmehr dem Verteidiger des Angeklagten Göring das Wort.

DR. OTTO NELTE, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN KEITEL: Herr Vorsitzender! Sie hatten in der gestrigen Nachmittagssitzung gerügt, daß der Beweisantrag 2, den ich als Ergänzung eingereicht hatte, noch nicht mündlich erörtert worden sei. Ist das richtig? Ich war gestern leider nicht bei der Nachmittagssitzung. Es handelt sich dabei um die nachträgliche formelle Ergänzung meiner Beweisanträge bezüglich der Zeugen Westhoff [7] und Wielen. Diese beiden Zeugen waren mir schon in der offenen Gerichtssitzung bewilligt. Ich habe sie nur deshalb noch einmal eingereicht, um meine Beweisanträge vervollständigen zu können.

Ergänzend habe ich nur den Staatssekretär Stuckart erwähnt, der mir auch durch Gerichtsbeschluß schon vorher bewilligt war. Ich glaube daher, daß es keiner Erörterung dieses Ergänzungsantrages bedarf, und daß die Staatsanwaltschaft dagegen keine Einwendung erhebt.


VORSITZENDER: Ja, Dr. Nelte, General Westhoff und Wielen wurden Ihnen schon bewilligt. Es ist nicht notwendig, weitere Antrage zu stellen.


DR. NELTE: Und Staatssekretär Stuckart ist auch bewilligt, Herr Vorsitzender?


VORSITZENDER: Westhoff und Wielen wurden Ihnen schon bewilligt, und es ist nicht notwendig, weitere Anträge zu stellen.

Es ist schwer, sich alle diese Namen zu merken. Ich glaube, daß Stuckart Ihnen bewilligt worden ist.


DR. NELTE: Ja.


VORSITZENDER: Ja, man hat es mir bestätigt.


DR. ALFRED THOMA, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN ROSENBERG: Herr Präsident! Ich bin in der gestrigen Nachmittagssitzung ebenfalls erwähnt worden im Zusammenhang mit Anträgen, die ich bisher nur schriftlich gestellt habe, und die ich nun mündlich vortragen soll. Ich nehme nun an, daß es sich um den schriftlichen Antrag handelt, den ich mit der Überreichung meiner Dokumente und Zeugenliste eingereicht habe, in welchem ich in einem längeren Schriftsatz gebeten habe, die Zitate aus philosophischen und theologischen Werken, die zur Zeit des Auftretens Rosenbergs aktuell waren, im Beweisverfahren als Dokument der Zeit vorlegen zu dürfen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, mir zu sagen, ob es sich um diesen Antrag handelt. Ich darf wiederholen: Der Herr Präsident hat mir gestern sagen lassen, ich solle meinen schriftlichen Antrag mündlich wiederholen. Ich möchte deshalb anfragen, ob es sich um diesen Schriftsatz handelt, den ich gleichzeitig mit der Vorlage meiner Dokumente und Zeugenliste eingereicht habe.


VORSITZENDER: Dr. Thoma! Soweit dem Gerichtshof bekannt ist, wird durch die schriftliche Entscheidung des Gerichtshofs über Ihren Antrag alles erledigt werden. Es ist wirklich nicht zweckdienlich, diese Angelegenheit jetzt mündlich zu erörtern. Der Gerichtshof wird in einem schriftlichen Bescheid alle Fragen Ihrer Eingabe behandeln, natürlich unter Vorbehalt der Entscheidung, die ich heute früh bekannt gab, und die sicherstellen sollte, daß nicht mehr Übersetzungen gemacht werden als unbedingt notwendig ist.


[8] DR. OTTO STAHMER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN GÖRING: Herr Präsident! Meine Herren Richter! Bevor ich mit meinem Sachvortrage beginne, bitte ich, mir zu gestatten, noch zwei ergänzende Beweisanträge zu stellen. Mir ist zwar bekannt, daß an sich Ergänzungsanträge schriftlich gestellt werden sollen. Mit Rücksicht darauf, daß es sich um einige Anträge handelt, bitte ich um Entscheidung, ob ich sie jetzt vortragen soll, oder ob der Gerichtshof eine schriftliche Eingabe wünscht.


VORSITZENDER: Sie können Ihren Antrag jetzt mündlich vorbringen, aber wir möchten ihn dann sobald wie möglich in schriftlicher Form haben.


DR. STAHMER: Ich benenne zunächst den Major Büchs, der sich hier in Nürnberg in Haft befindet, als Zeugen für folgende Tatsachen: Reichsmarschall Göring hat wiederholt im Sommer 1944 bei Hitler Widerspruch erhoben gegen die Maßnahmen, die Hitler gegen die Terrorflieger gefordert hatte. Er weiß ferner, daß weder von der Luftwaffe noch von der Wehrmacht ein Befehl erlassen ist, der den Anordnungen Hitlers bezüglich der Terrorflieger entsprach. Er kann endlich folgendes bekunden: Ein Offizier der Luftwaffe hatte im Mai 1944 in München einen abgesprungenen Flieger geschützt gegen die Lynchjustiz, die die Menge an diesem Flieger ausüben wollte. Hitler, der von diesem Vorgang erfahren hatte, verlangte von Göring die Angabe des Namens dieses Offiziers und seine Bestrafung. Göring hat den Namen dieses Offiziers, obwohl er ihm bekannt war, trotz wiederholter Nachfrage Hitlers nicht genannt und dadurch den Offizier geschützt.

Das ist der Antrag bezüglich des Majors Bütz.

Ein weiterer Ergänzungsantrag befaßt sich mit folgendem Vorgang:

In der Sitzung vom 14. Februar 1946 hat die Sowjetrussische Anklagevertretung vorgetragen, daß eine deutsche militärische Formation »Stab 537« Pionierbataillon, Massenerschießungen polnischer Kriegsgefangener in den Wäldern von Katyn vorgenommen hat. Als verantwortliche Führer dieser Formation sind angegeben: Oberleutnant Ahrens, Oberleutnant Rex und Leutnant Hott. Zum Beweis hat sich die Anklagebehörde auf Dokument USSR-64 berufen. Es ist dies ein amtlicher Bericht der Außerordentlichen Staatskommission, die mit der Untersuchung des bekannten Tatbestandes von Katyn beauftragt war. Die Urkunde selbst ist mir bisher nicht zugegangen. Auf Grund der Veröffentlichung dieses Vertrags der Anklagebehörde in der Presse meldeten sich Angehörige des Stabes der Heeresgruppe Mitte, dem der Stab 537 unmittelbar unterstellt war, und der in einer Entfernung von 4 bis 5 Kilometer vom Stabe 537 untergebracht war. Diese Angehörigen [9] haben erklärt, daß die Bekundungen, auf welche die Anklagebehörde die vorgetragene Behauptung stützt, unrichtig seien.

Hierfür werden als Zeugen angegeben: Oberst Ahrens, damaliger Regimentskommandeur von 537, zuletzt Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres; Oberleutnant Rex, wahrscheinlich in Stalingrad in Kriegsgefangenschaft geraten; Leutnant Hott, wahrscheinlich in oder bei Königsberg in russische Gefangenschaft geraten; Generalmajor der Nachrichtentruppe Eugen Oberhäuser, wahrscheinlich in amerikanischer Kriegsgefangenschaft; Oberleutnant Graf Berg, zuletzt Ordonnanzoffizier bei Feldmarschall Kluge, in englischer Gefangenschaft in Kanada. Weitere Angehörige der beschuldigten Formationen sollen noch angegeben werden. Ich benenne diese Zeugen dafür, daß die aus der obigen Behauptung von der Anklagebehörde gezogene Schlußfolgerung einer Mitschuld des Angeklagten Göring im Sinne der Anklage nicht gerechtfertigt ist.

Zu derselben Frage ist mir außerdem heute Morgen noch eine Zuschrift zugegangen, aus der sich folgender Beweisantrag ergibt. Professor Naville, Rechtsmediziner der Universität Genf, hat seinerzeit mit einer internationalen Kommission in Smolensk eine Untersuchung der Leichen vorgenommen. Er ist durch den Zustand der Leichen, durch die in ihren Taschen gefundenen Aufzeichnungen und durch andere Merkmale zu der Feststellung veranlaßt worden, daß die Maßnahmen bereits im Jahre 1940 vollzogen worden sind.

Das sind meine Beweisanträge.


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte diese Anträge schriftlich einreichen, der Gerichtshof wird sie prüfen.


DR. STAHMER: Ich komme nun zu dem...


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Dr. Stahmer, wollen Sie bitte die Anklagebehörde von der Einreichung Ihres schriftlichen Antrags verständigen, so daß diese in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung abzugeben, falls sie Einspruch erheben will. Wollen Sie das bitte sobald wie möglich machen. Reichen Sie Ihre Eingabe mit den Anträgen sowie die Antwort der Anklagebehörde darauf ein.


DR. STAHMER: In einem Beschluß vom 11. Dezember 1945 hat das Gericht angeordnet, daß der Verteidigung nur eine Rede erlaubt ist. Diese soll erst nach dem Abschluß der Beweisaufnahme erfolgen. Einige Zeit später hat das Gericht entschieden, daß im gegenwärtigen Abschnitt des Verfahrens zu den von der Verteidigung vorzulegenden Dokumenten verbindende Worte gesprochen werden dürfen. Die Zeugen sind von mir bereits benannt. Über deren Zulassung ist, bis auf den heutigen Antrag, entschieden, und ich werde mit Zustimmung des Gerichts in Kürze einen Zeugen aufrufen. Bevor ich diesen Zeugen rufe, will ich zu den Urkunden, [10] auf die ich mich in meinem Schlußwort zu beziehen beabsichtige, kurz folgendes bemerken:

Die Anklagebehörde hat wiederholt dem Angeklagten die Verletzung des Vertrags von Versailles vorgeworfen. Nach Ansicht der Verteidigung ist dieser Vorwurf nicht gerechtfertigt. Eingehende Ausführungen zu dieser Frage gehören in die Schlußansprache der Verteidigung und werden daher dort behandelt werden. Im gegenwärtigen Abschnitt des Verfahrens handelt es sich nur um die Vorlage von Urkunden, die verwertet werden sollen zur Unterstützung der Behauptung, daß der Vertrag von Deutschland nicht gebrochen wurde, sondern daß das Deutsche Reich nicht mehr daran gebunden war.

Ich unterstelle, daß die vierzehn Punkte des amerikanischen Präsidenten Wilson, die ja die Grundlage des Vertrages bildeten, allgemein bekannt sind und daher nach Artikel 21 des Statuts keines Beweises bedürfen. Der Vertrag von Versailles ist dem Gericht bereits vorgelegt worden. Er ist veröffentlicht im Reichsgesetzblatt 1919, Seite 687. Aus diesem Vertrage sind für die Auslegung erheblich der Artikel 8 und der Teil V. Diese Bestimmungen haben, soweit sie hier von Interesse sind, folgenden Wortlaut; ich zitiere von Artikel 8 die ersten vier Absätze:

»Die Bundesmitglieder bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Aufrechterhaltung des Friedens eine Herabsetzung der nationalen Rüstungen auf das Mindestmaß erfordert, die mit der nationalen Sicherheit und mit der Erzwingung internationaler Verpflichtungen durch gemeinschaftliches Vorgehen vereinbar ist.

Der Rat entwirft unter Berücksichtigung der geographischen Lage und der besonderen Verhältnisse eines jeden Staates die Abrüstungspläne und unterbreitet sie den verschiedenen Regierungen zur Prüfung und Entscheidung.

Von zehn zu zehn Jahren sind diese Pläne einer Nachprüfung und gegebenenfalls einer Berichtigung zu unterziehen.

Die auf diese Weise festgesetzte Grenze der Rüstungen darf nach ihrer Annahme durch die verschiedenen Regierungen nicht ohne Zustimmung des Rates überschritten werden.«

Teil V lautet in seinem ersten Absatz:

»Um die Einleitung einer allgemeinen Rüstungsbeschränkung aller Nationen zu ermöglichen, verpflichtet sich Deutschland, die im folgenden niedergelegten Bestimmungen über das Landheer, die Seemacht und die Luftfahrt genau innezuhalten.«

Aus diesen Bestimmungen folgt: Nicht nur Deutschland hatte abzurüsten, sondern in gleichem Maße waren auch die Vertragspartner verpflichtet, abzurüsten. Nur bestand für Deutschland eine [11] Vorleistungspflicht. Dieser Vorleistungspflicht hat Deutschland in vollem Umfange genügt.

Am 17. Februar 1927 hat Marschall Foch erklärt: »Ich versichere, daß Deutschland tatsächlich abgerüstet hat.«

Daher mußten nunmehr auch die Vertragspartner ihre Abrüstungspflicht erfüllen. Da diese nicht abrüsteten, war Deutschland nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen an den Vertrag nicht mehr gebunden und berechtigt, sich von ihm loszusagen. Diese Auslegung steht im Einklang mit der Auffassung, die sowohl von französischen als auch englischen Staatsmännern vertreten wurde.

Aus diesem Grunde möchte ich Bezug nehmen auf die Rede Paul Boncours vom 8. April 1927, in der Boncour folgendes ausführte, das Zitat befindet sich im Dokumentenbuch 1, Seite 28:

»Es ist richtig, daß die Einleitung zum Teil V des Versailler Vertrages die Begrenzung der Rüstungen betrifft, die Deutschland als Voraussetzung und als Vorläufer einer allgemeinen Beschränkung der Rüstung auferlegt wurde. Das unterscheidet sogar sehr genau die Rüstungsbeschränkungen Deutschlands von anderen ähnlichen Rüstungsbe schränkungen, die im Laufe der Geschichte nach dem Abschluß von Kriegen auferlegt wurden. Dieses Mal ist die Bestimmung, und das gibt ihr erst ihren ganzen Wert, nicht nur einem der Unterzeichner des Vertrages auferlegt worden; sie ist vielmehr eine Pflicht, eine moralische und juristische Verpflichtung für die anderen Unterzeichner, die allgemeine Begrenzung der Rüstungen in Angriff zu nehmen.«

Ferner wollte ich verweisen auf die Rede von David Lloyd George vom 7. November 1927, in der er die Denkschrift zur Mantelnote vom 16. Juni 1919 besonders bezeichnet, ich zitiere aus dem Dokumentenbuch 1, Seite 26, als ein:

»... Dokument, das wir als die heilige Verpflichtung Britanniens, Frankreichs, Italiens, Belgiens und 20 anderer Nationen Deutschland übergaben, daß, wenn Deutschland entwaffnet sei, wir seinem Beispiel folgen würden.«

Der Vertrag von Versailles wurde nicht nur von dem deutschen Volk als ein bitteres Unrecht empfunden. Es gab auch im Ausland zahlreiche Stimmen, die den Vertrag als im größten Maße unbillig für Deutschland bezeichneten. Ich zitiere aus Rothermeres »Warnungen und Prophezeiungen«, Dokumentenbuch 1, Seite 30, folgende Sätze:

»Deutschland empfand mit Recht, daß man es in Versailles betrogen hatte. Unter dem Vorwand...«

MR. JUSTICE ROBERT H. JACKSON, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs nur auf die Tatsache lenken, daß meiner Auffassung nach die zum Zwecke der Aufnahme in das Protokoll [12] verlesenen Dokumente bereits vom Gerichtshof anläßlich einer früheren Erörterung als unerheblich abgelehnt worden sind. Dies sind Angelegenheiten, die der Öffentlichkeit allgemein bekannt und zugänglich sind, auch wenn sie hier nicht als Beweismaterial vorliegen. Ich bin der Ansicht, daß es gegen die Entscheidung des Gerichtshofs verstoßen würde, sie in das Protokoll aufzunehmen.

VORSITZENDER: Dr. Stahmer, der Gerichtshof hatte vermutet, daß diese Dokumente bereits abgelehnt worden sind und bat das Protokoll des ursprünglichen Entscheides angefordert. Ich muß aber feststellen, daß der Gerichtshof erwartet, daß die Verteidigung die Entscheidungen des Gerichtshofs befolgt und nicht Dokumente verliest, die nicht zugelassen wurden.


[Der Angeklagte Heß wird aus dem Saal geführt.]


DR. STAHMER: Soll ich fortfahren?

VORSITZENDER: Gewiß.

DR. STAHMER:

»Unter dem Vorwand, es sei der erste Schritt zur Weltabrüstung, war es gewaltsam entwaffnet worden. Großbritannien war allerdings ebenfalls hinter das Licht geführt worden. Es hat dann auch wirklich noch fünfzehn Jahre lang abgerüstet. Aber Frankreich hat von dem Tage an, an dem die verschiedenen Friedensverträge unterzeichnet wurden, eine Menge kleiner Staaten zu kräftiger Aufrüstung ermuntert. Das Ergebnis war, daß Deutschland fünf Jahre nach Versailles von einem noch festeren Eisenring umschlossen war als fünf Jahre vor dem Weltkriege.

Es war unvermeidlich, daß ein deutsches Regime, das sich von dem Versailler Diktat lossagte, bei der ersten Gelegenheit sich schwer bewaffnen würde. Es war klar, daß seine Waffen diplomatisch, wenn nicht im wahren Sinne des Wortes, gegen die Versailler Mächte gerichtet werden mußten.«

In gleicher Weise umstritten ist der Vertrag von Locarno, dessen Verletzung dem Angeklagten gleichfalls, und zwar nach Auffassung der Verteidigung zu Unrecht, zur Last gelegt wird.

Von diesem Vertrag hat Deutschland sich losgesagt und konnte sich mit Recht von ihm lossagen, weil Frankreich einen militärischen Beistandspakt mit Sowjetrußland abgeschlossen hatte, obgleich durch, den Locarnopakt eine Garantie zum Schutze der französischen Ostgrenze geschaffen war. Diese Handlung Frankreichs stand nach der Auffassung Deutschlands in scharfem Widerspruch zu der durch den Locarnovertrag geschaffenen Rechtslage.

Diese Auffassung hat der damalige Bevollmächtigte von Ribbentrop vor dem Völkerbund am 19. März 1936 mit folgenden Worten [13] zum Ausdruck gebracht. Ich zitiere hier aus dem Dokumentenbuch 1, Seite 32....

VORSITZENDER: Dr. Stahmer, ich habe vor mir nun die Entscheidung des Gerichtshofs vom 26. Februar 1946. Absatz 4 dieser Entscheidung hat folgenden Wortlaut: »Die folgenden Dokumente werden abgelehnt als unerheblich« und dann kommt Überschrift »Göring«. Das vierte Dokument ist die Rede von Paul Boncour vom 8. April 1927, und das sechste Dokument ist die Rede von Lloyd George vom 7. November 1927, die nicht verlesen wurde, aber die in Ihrem Schriftsatz enthalten ist. Ich möchte erneut Sie, wie auch alle anderen Verteidiger, darauf aufmerksam machen, daß es Ihnen nicht gestattet werden wird, Dokumente zu verlesen, die vom Gerichtshof abgelehnt wurden. Fahren Sie fort.

DR. STAHMER: Es heißt da folgendermaßen:

»... Es ist aber weiterhin klar, daß, wenn eine Großmacht wie Frankreich sich ohne Bedenken gegen bestehende Verträge kraft ihrer Souveränität zu Militärbündnissen so gewaltigen Ausmaßes entschließen kann, dann eine andere Großmacht wie Deutschland zumindest das Recht besitzt, den Schutz des ganzen Reichsgebietes durch die Wiederherstellung der allen Völkern zugebilligten natürlichen Hoheitsrechte innerhalb ihrer eigenen Grenzen sicherzustellen.«

Bevor ich nun die Frage des Angriffskrieges näher behandle, habe ich die Absicht, wenn das Gericht es gestattet, als ersten Zeugen den General der Luftwaffe Bodenschatz aufzurufen.

VORSITZENDER: Ja, gewiß.


[Der Zeuge Karl Bodenschatz betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie heißen Sie?

ZEUGE KARL BODENSCHATZ: Karl Bodenschatz.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach: Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sage, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie wünschen.

DR. STAHMER: General Bodenschatz, seit wann kennen Sie den Reichsmarschall Göring?


BODENSCHATZ: Den Reichsmarschall Göring kenne ich seit Juni 1918.


DR. STAHMER: In welcher Eigenschaft lernten Sie ihn damals kennen?


[14] BODENSCHATZ: Ich lernte ihn kennen, als er Kommandeur des Jagdgeschwaders »Richthofen« wurde. Ich war damals Adjutant des vorher gefallenen Rittmeisters Freiherrn von Richthofen.


DR. STAHMER: Wurden Sie nach dem Ende des ersten Weltkrieges in die Reichswehr übernommen?


BODENSCHATZ: Nach dem ersten Weltkriege wurde ich in die Reichswehr als Berufsoffizier übernommen und blieb in der Reichswehr vom Jahre 1919 bis zum April 1933.


DR. STAHMER: Wann sind Sie nach der Beendigung des Weltkrieges mit Göring wieder in Verbindung getreten?


BODENSCHATZ: Im November 1918 war ich mit Hermann Göring zusammen in Aschaffenburg bei der Demobilmachung des Jagdgeschwaders »Richthofen«, und später im Frühjahr 1919 war ich noch einige Wochen in Berlin mit ihm zusammen. Dort trennten sich unsere Wege. Dann traf ich Hermann Göring zum erstenmal wieder bei seiner ersten Hochzeit. Das war, ich glaube, im Jahre 1919 oder 1920. Ich weiß es nicht mehr genau. Bis 1929 bestand keine Verbindung mit ihm. In den Jahren 1929 bis 1933 sah ich Hermann Göring mehrmals hier in Nürnberg, wo ich seinerzeit Kompaniechef beim Infanterieregiment 21 war. Das Zusammensein hier in Nürnberg erfolgte ausschließlich zu dem Zwecke der Pflege der alten Kameradschaft.


DR. STAHMER: Und im Jahre 1939 traten Sie in die Luftwaffe ein?


BODENSCHATZ: 1933 meldete ich mich bei Hermann Göring in Berlin und wurde damals, da Hermann Göring Reichskommissar der Luftwaffe war, sein militärischer Adjutant.


DR. STAHMER: Wie lange verblieben Sie in dieser Stellung als Adjutant?


BODENSCHATZ: In dieser Stellung als Adjutant blieb ich bis zum Jahre 1938. Später wurde ich der Chef des Ministeramtes, 1938.


DR. STAHMER: Und welche Stellung hatten Sie während des Krieges?


BODENSCHATZ: Während des Krieges war ich Verbindungsoffizier zwischen dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe und dem Führerhauptquartier.


DR. STAHMER: Hielten Sie sich im Hauptquartier auf oder wo sonst?


BODENSCHATZ: Ich hielt mich abwechselnd einmal im Führerhauptquartier und einmal im Hauptquartier des Oberbefehlshabers der Luftwaffe auf.


DR. STAHMER: Wann schieden Sie dort aus dieser Stellung?


[15] BODENSCHATZ: Ich schied aus der Stellung am 20. Juli 1944, weil ich an diesem Tage sehr schwer verwundet worden bin.


DR. STAHMER: Aus welchem Anlaß wurden Sie verwundet?


BODENSCHATZ: Ich wurde durch das Attentat auf Hitler verwundet.


DR. STAHMER: Sie waren zugegen?


BODENSCHATZ: Ja.


DR. STAHMER: Welche Aufgaben hatten Sie im Führerhauptquartier?

BODENSCHATZ: Ich hatte im Führerhauptquartier die Aufgabe, Meldungen über besondere Vorkommnisse, Fragen, Rückfragen und Wünsche des Reichsmarschalls während seiner Abwesenheit im Führerhauptquartier vorzutragen und zu übermitteln; ferner Rückfragen aus dem Führerhauptquartier unmittelbar an Hermann Göring zu leiten. Dann hatte ich Hermann Göring alle Vorgänge im Führerhauptquartier, soweit sie für ihn als Reichsmarschall wichtig waren, frühzeitig, also außerhalb des Dienstweges, zu übermitteln.


DR. STAHMER: Nahmen Sie an den Lagebesprechungen regelmäßig teil?


BODENSCHATZ: Ich nahm an den Lagebesprechungen als Zuhörer teil.


DR. STAHMER: Von welchem Zeitpunkt ab verlor der Reichsmarschall Göring an Einfluß bei Hitler?


BODENSCHATZ: Nach meiner persönlichen Ansicht und Überzeugung verlor Hermann Göring seit dem Frühjahr 1943 an Einnuß bei Adolf Hitler.


DR. STAHMER: Aus welchem Grunde?


BODENSCHATZ: In diese Zeit fällt der Beginn der großen Nachtangriffe der englischen Luftwaffe auf die deutschen Städte. Seit dieser Zeit traten zwischen Hitler und Göring Meinungsverschiedenheiten auf, die sich in der Folgezeit immer mehr steigerten.

Trotz aller Bemühungen gelang es dem Reichsmarschall nicht mehr, seinen Einnuß auf den Führer wie früher geltend zu machen. Die äußeren Zeichen dieses sinkenden Einflusses sind folgende:

1. Der Führer übt schärfere Kritik.

2. Die früher lang dauernden Einzelbesprechungen zwischen Adolf Hitler und Hermann Göring werden kürzer, seltener und hören schließlich ganz auf.

3. Der Reichsmarschall wird zu wichtigen Besprechungen nicht mehr beigezogen.

[16] 4. In den letzten Monaten und Wochen steigert sich die Spannung zwischen Adolf Hitler und Hermann Göring so weit, daß er schließlich festgenommen wird.


DR. STAHMER: Wissen Sie etwas über diese Festnahme? Aus welchem Anlaß erfolgte sie?

BODENSCHATZ: Darüber bin ich nicht genau orientiert. Ich habe nur gehört, daß, ich habe damals in Bad Reichenhall im Lazarett gelegen, daß der Reichsmarschall ein Telegramm an den Führer geschickt haben soll. In diesem Telegramm soll Hermann Göring gebeten haben, daß er, nachdem der Führer nicht mehr die Handlungsfreiheit besitze, nunmehr handeln dürfe. Auf dieses Telegramm hin, das funktelegra phisch von Berchtesgaden nach Berlin geschickt wurde, erfolgte die Festnahme. Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich das nur gehört habe. Unterlagen selbst habe ich nicht.


DR. STAHMER: Durch wen erfolgte die Festnahme?


BODENSCHATZ: Darüber kann ich nichts aussagen, weil ich nichts weiß. Ich habe aber gehört, daß sie durch ein Kommando der SS auf dem Obersalzberg erfolgte.


DR. STAHMER: Hatte der damalige Feldmarschall Göring vorher Kenntnis von den Vorgängen gegen die Juden in der Nacht vom 9. und 10. November 1938?


BODENSCHATZ: Von diesen Vorgängen hatte Göring vorher keine Kenntnis. Das folgerte ich aus seinem Verhalten; wie er sich nämlich nachher mir gegenüber zu diesen Vorgängen verhalten hat. Sein Verhalten war folgendermaßen: Er war bestürzt, als er von diesen Vorkommnissen hörte, und verurteilte diese Vorfälle. Er ging einige Tage nachher mit Unterlagen zum Führer und beschwerte sich über die Urheber dieser Ereignisse. Hierüber kann Hauptmann Wiedemann, der Adjutant des Führers, mehrere Einzelheiten eidlich bekunden.

Einige Wochen später berief Hermann Göring die Gauleiter nach Berlin, um ihnen seine Auffassung über die Ereignisse des 9. und 10. darzulegen. Er nahm gegen diese wilden Einzelaktionen scharf Stellung. Er geißelte sie als Unrecht, als wirtschaftliche Unvernunft und als eine Schädigung des Ansehens im Ausland. Der ehemalige Gauleiter Dr. Uiberreither, der an dieser Gauleiterbesprechung teilnahm, hat darüber mehrere Einzelheiten bereits eidlich bekundet.


DR. STAHMER: Waren Sie bei einer Besprechung zugegen, die Anfang August 1939 im Soenke-Nissen-Koog bei Husum stattfand?


BODENSCHATZ: An dieser Besprechung nahm ich persönlich teil.


DR. STAHMER: Wer war dort versammelt?


[17] BODENSCHATZ: Soweit ich mich erinnere, waren anwesend Hermann Göring, Herr Dahlerus aus Stockholm, sechs bis acht englische Wirtschaftsführer, deren Namen ich nicht mehr weiß; dann war ich dabei und als Dolmetscher Ministerialrat Dr. Böcker.


DR. STAHMER: Können Sie etwas über den Inhalt dieser Besprechung sagen?


BODENSCHATZ: An den Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern. Sinngemäß führte aber Hermann Göring folgendes aus:


VORSITZENDER: Hat der Zeuge gesagt, wo diese Besprechung stattfand?


DR. STAHMER: Ja.


VORSITZENDER: Würden Sie uns sagen, wo das war?


DR. STAHMER:


[zum Zeugen]


Wiederholen Sie, wo diese Besprechung stattfand.


BODENSCHATZ: Die Besprechung fand statt am Anfang August im Soenke-Nissen-Koog bei Husum in Schleswig-Holstein.


DR. STAHMER: Wollen Sie bitte fortfahren. Sie waren dabei, den Inhalt dieser Unterredung zu schildern.


BODENSCHATZ: Ich wiederhole: Sinngemäß führte Hermann Göring aus:

Zwischen England und Deutschland sind die politischen Beziehungen zur Zeit sehr gespannt. Unter keinen Umständen darf sich diese Spannung weiter verschärfen oder gar den Frieden gefährden. Die Wohlfahrt und die Wirtschaft unserer beiden Länder kann nur im Frieden blühen und gedeihen. Deutschland und Europa haben das größte Interesse daran, daß das englische Imperium existiert. Hermann Göring betonte, daß er seine ganze Kraft für die Erhaltung des Friedens einsetzen werde. Er bitte die englischen Herren, sie möchten in England, wenn sie zurückkämen, ihren Einfluß bei den maßgebenden Stellen für das gleiche Ziel geltend machen.


DR. STAHMER: Hat der Reichsmarschall Göring sich mit Ihnen darüber unterhalten, wie die Politik des Reiches nach seiner Ansicht geführt werden müsse? Wann und bei welcher Gelegenheit haben solche Gespräche stattgefunden?


BODENSCHATZ: Hermann Göring hat sich über diesen Gegenstand mit mir öfter unterhalten, und zwar in den Jahren 1938 und 1939, besonders in der Zeit nach dem Münchener Abkommen. Die Gespräche fanden gelegentlich im Anschluß an einen Vortrag oder teilweise auch in seinem Sonderzug statt. Hermann Göring vertrat immer die Ansicht, man müsse die Politik des Reiches so führen, daß es nach Möglichkeit nicht zu einem Krieg komme. Hermann [18] Göring hat diesen Gedanken besonders ausführlich bei einer Besprechung mit den Gauleitern im Sommer 1938 in Karinhall behandelt. Der vorhergenannte Dr. Uiberreither hat darüber mehreres eidlich ausgesagt.


DR. STAHMER: Hat der Feldmarschall Göring vor seiner Abreise nach München im September 1938 mit Ihnen gesprochen?


BODENSCHATZ: Bevor Göring nach München fuhr, sagte er mir, er werde alles tun, um eine friedliche Lösung zu erreichen. »Wir können keinen Krieg gebrauchen.« In diesem Sinne hat er auf den Führer eingewirkt und während der Verhandlungen in München zur Erhaltung des Friedens entscheidend mitgewirkt. Als er nach der Besprechung in München aus dem Sitzungssaal kam, sagte er zu uns spontan: »Das ist der Friede.«


DR. STAHMER: Hat er sich mit Ihnen wiederholt darüber unterhalten, aus welchen Gründen er einen Krieg ablehnte und bei welcher Gelegenheit?


BODENSCHATZ: Bevor Göring nach München fuhr, sagte er zu mir immer: »Ich war im ersten Weltkriege als Infanterie- und Fliegeroffizier ständig an der Front. Ich kenne die Schrecken eines Krieges und daher meine Einstellung, diese Schrecken des Krieges dem deutschen Volke nach Möglichkeit zu ersparen. Es ist mein Bestreben, alle Konflikte friedlich zu lösen.« Allgemein war seine Ansicht: »Ein Krieg ist immer eine unsichere, riskante Sache. Selbst wenn man ihn gewinnt, stehen die Vorteile in keinem Verhältnis zu den Nachteilen und Opfern, die gebracht werden müssen. Wenn man ihn verliert, dann ist in unserer Lage alles zu Ende. Unsere Generation hat bereits die Schrecken eines großen Weltkrieges und seine bitteren Folgen erlebt. Der gleichen Generation einen zweiten Krieg zuzumuten, ist nicht tragbar.«

Ich darf noch hinzufügen, daß Hermann Göring seiner ganzen inneren Einstellung und seiner Wesensart entsprechend nie für den Krieg war. Es lag ihm alles ferner als der Gedanke an einen Krieg.


DR. STAHMER: Hat der Feldmarschall Göring sich mit Ihnen darüber unterhalten, welche Ziele nach seinem Willen mit der Aufrüstung, die ja in Deutschland vorgenommen wurde, erreicht werden sollten? Wann und bei welcher Gelegenheit?


BODENSCHATZ: Hermann Göring sprach mit mir darüber im Jahre 1935, nachdem die Wehrfreiheit verkündet worden war. Er bezeichnete, nach den vergeblichen Versuchen, zur allgemeinen Rüstungsbeschränkung zu kommen, die Aufrüstung Deutschlands als eine Angleichung an die Rüstung anderer Länder mit dem Zwecke, gleichberechtigt mit anderen Mächten in der großen Politik mitwirken zu können.


[19] DR. STAHMER: Haben solche Unterhaltungen auch noch nach 1935 stattgefunden?


BODENSCHATZ: Hie und da kamen wir auf solche Gespräche zurück, und da hat er in ähnlichem Sinne gesprochen.

DR. STAHMER: Haben Sie etwas durch den Reichsmarschall Göring darüber erfahren, welchem Zwecke der Vierjahresplan dienen sollte?


BODENSCHATZ: Ich sprach mit Hermann Göring über dieses Thema gelegentlich im Jahre 1936, und zwar nach Verkündung des Vierjahresplanes. Er führte mir gegenüber aus, daß er in diesem Plane ein Mittel sehe, um Deutschland die Rohstoffe zu sichern, die es im Frieden mangels Devisen nicht einführen, oder von deren Einfuhr es in einem Notfalle möglicherweise abgeschnitten werden könnte.


DR. STAHMER: Wann und bei welcher Gelegenheit hat Göring mit Ihnen über seine Ansicht bezüglich des russischen Feldzuges gesprochen?


BODENSCHATZ: Gegen Ende 1941, nach den ersten Rückschlägen im Rußlandfeldzug, sprach Hermann Göring mit mir über die Kämpfe im Osten. Er sagte zu mir:

»Adolf Hitler hat zwar einen sehr harten Kampf im Osten vorausgesagt, mit solchen Rückschlägen hat er aber nicht gerechnet. Ich habe vor Beginn des Feldzuges vergebens versucht, Adolf Hitler von seinem Plane, Rußland anzugreifen, abzubringen. Ich erinnerte ihn daran, daß er selbst in seinem Buche ›Mein Kampf‹ den Zweifrontenkrieg ablehnte. Ferner wies ich darauf hin, daß die Masse der deutschen Luftwaffe im Osten gebunden sein würde. England, dessen Luftfahrtindustrie zusammengeschlagen sei, werde aufatmen und sich wieder erholen können.«

VORSITZENDER: Ich glaube, daß dies der geeignete Zeitpunkt ist, eine Pause von 10 Minuten einzuschalten.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat die Beobachtung gemacht, daß der Zeuge seine Aussagen mit Hilfe von Notizen ablegt. Der Beschluß, den ich heute Morgen bekanntgegeben habe, bezog sich lediglich auf die Angeklagten und nicht auf die Zeugen. Trotzdem wird der Gerichtshof die Anwendung dieser Bestimmung auch auf die Zeugen gestatten. Allerdings darf die Aussage nicht heruntergelesen werden. Der Zweck dieser Verfügung ist lediglich, das Gedächtnis bei Ablegung der Aussagen zu unterstützen. Bitte, Dr. Stahmer.

[20] DR. STAHMER: Sind Sie darüber unterrichtet, ob sich an den Reichsmarschall Leute gewandt haben mit dem Ersuchen, ihre Angehörigen aus den KZs zu befreien oder ihnen bei ihren Schwierigkeiten mit der Gestapo zu helfen?


BODENSCHATZ: Für die Beantwortung dieser Frage ist eigentlich der Chef des Stabsamtes zuständig. Ich selbst habe nur gehört, daß solche Gesuche und Bitten an den Reichsmarschall gerichtet worden sind.


DR. STAHMER: Haben Sie nicht in dem militärischen Sektor derartige Gesuche bearbeitet?


BODENSCHATZ: In dem militärischen Sektor bearbeitete ich die Gesuche, die aus dem Bereich der Luftwaffe kamen. Da kamen aber nur Gesuche über Verhaftungen von deutschen Staatsbürgern, die angaben, daß man ihnen den Grund nicht sage, weshalb sie verhaftet worden sind. Und außerdem kamen auch Mitteilungen über Mißstände bei Arretierungen, auch über Festnahme von Juden. Solche Gesuche kamen an mich nur aus dem Bereich der Luftwaffe oder aus meinem persönlichen Bekanntenkreis.


DR. STAHMER: Wie wurden solche Gesuche behandelt?


BODENSCHATZ: Solche Gesuche wurden immer so behandelt:

Die Masse der Gesuche, die aus den breiten Schichten der Bevölkerung kamen, wurden durch das Stabsamt dem Reichsmarschall vorgelegt. Die Gesuche, die aus dem Bereich der Luftwaffe kamen, trug ich vor, also mein Amt, und Gesuche, die von Verwandten und Bekannten des Reichsmarschalls kamen, trugen diese selbst vor. Der Reichsmarschall hat seine Hilfe nicht versagt.

In einzelnen Fällen hat er den Führer persönlich um eine Entscheidung gebeten. In allen Fällen, die ich zu bearbeiten hatte, konnte geholfen werden.


DR. STAHMER: Haben sich zahlreiche Juden mit der Bitte um Hilfe an Göring gewandt?


BODENSCHATZ: Es haben sich auch Juden und besonders auch Judenmischlinge an den Reichsmarschall Göring gewandt.


DR. STAHMER: Wie wurden diese Gesuche behandelt?


BODENSCHATZ: Diesen Gesuchen hat der Reichsmarschall seine Hilfe nicht versagt, und er hat hier Anweisung gegeben, wenn nur irgendwie möglich, zu helfen.


DR. STAHMER: Wie war im allgemeinen die soziale Einstellung Görings?


BODENSCHATZ: Die soziale Einstellung von Hermann Göring war folgende: Sozial fühlend, denkend und handelnd war er ein Wohltäter aller Bedürftigen. Stets war er hilfsbereit für Leute, [21] die in Not waren, so gegenüber Kranken, Verwundeten, den Hinterbliebenen von Gefallenen und Kriegsgefangenen. Die Fürsorge für die Arbeiterschaft lag ihm besonders am Herzen. Ein Beispiel hierfür, die Einführung des Bergmann-Treuegeldes, das jeder Bergmann nach 25jähriger treuer Arbeit in der Höhe von über 20000 Mark ausbezahlt erhielt, ist eines seiner bedeutendsten sozialen Werke.


DR. STAHMER: Hatten Sie Kenntnis von den Zuständen in den Konzentrationslagern?


BODENSCHATZ: Von den Zuständen in den Konzentrationslagern hatte ich keine Kenntnis.


DR. STAHMER: Ist im Führerhauptquartier bei den Führerbesprechungen oder bei anderer Gelegenheit über die Konzentrationslager gesprochen worden?


BODENSCHATZ: Im Führerhauptquartier habe ich aus dem Munde des Führers niemals etwas gehört über Konzentrationslager. Er sprach in unserem Kreise nie darüber.


DR. STAHMER: Ist dort über die Vernichtung der Juden gesprochen worden?


BODENSCHATZ: Nein, er hat nicht über die Vernichtung der Juden gesprochen, mit mir jedenfalls nicht.


DR. STAHMER: Auch bei den Lagebesprechungen nicht?


BODENSCHATZ: Nein, bei den Lagebesprechungen kann ich mich nicht erinnern, daß er jemals in meiner Gegenwart über diese Judenvernichtungen gesprochen hat.


DR. STAHMER: Wurde von anderer Seite dort etwas erwähnt?


BODENSCHATZ: Nein.


DR. STAHMER: Von Himmler?


BODENSCHATZ: Mit Himmler hat er nie darüber gesprochen. Ich habe nur gehört, jetzt in der Gefangenschaft, daß Leute, die den Himmler auf diese Frage angesprochen haben, daß er diesen Leuten sagte: »Das stimmt nicht, was ihr da hört, das ist falsch«. Ich selbst habe mit Himmler über diese Frage nicht gesprochen.


DR. STAHMER: Wußten Sie, wie viele Konzentrationslager es gab?


BODENSCHATZ: Daß es Konzentrationslager gab, das wußte jeder. Aber die Existenz von so vielen Lagern war mir nicht bekannt. Die Namen Mauthausen und Buchenwald sind mir nach dem Kriege erst durch das, was ich in der Zeitung las und hörte, bekanntgeworden. Ich kenne nur den Namen Dachau, weil ich zufällig hier aus Bayern gebürtig bin.


[22] DR. STAHMER: Haben Sie auch nichts über die Scheußlichkeiten erfahren?


BODENSCHATZ: Nein, über diese Scheußlichkeiten habe ich nichts erfahren. Ich habe nur das erstemal, voriges Jahr, als ich mich beim Reichsmarschall abmeldete, und zwar war das Mitte März 1945, als ich mich für meinen Genesungsurlaub abmeldete, sagte mir der Reichsmarschall mittags beim Essen, daß sehr viele Juden umgekommen sein müssen, und das würde uns teuer zu stehen kommen. Das ist das erstemal, daß ich von Verbrechen gegen die Juden gehört habe.


DR. STAHMER: Ich habe keine weiteren Fragen, und stelle den Zeugen jetzt für die übrige Verteidigung und die Anklage zur Verfügung.


VORSITZENDER: Wünscht einer der Herren Verteidiger irgendwelche Fragen an den Zeugen zu richten?


DR. HANS LATERNSER, VERTEIDIGER FÜR GENERALSTAB UND OBERKOMMANDO: Ich habe nur wenige Fragen an diesen Zeugen.

Herr Zeuge! Sie haben in Ihrer Eigenschaft als Verbindungsoffizier des Oberbefehlshabers der Luftwaffe zum Führerhauptquartier an den Lagebesprechungen, wie Sie vorhin gesagt haben, teilgenommen. Haben Sie auch an Lagebesprechungen teilgenommen, als Front-Oberbefehlshaber zum Vortrag bei Hitler waren?


BODENSCHATZ: An solchen Besprechungen habe ich persönlich nicht teilgenommen. Ich war aber bei zwei Besprechungen im Nebenzimmer anwesend, und zwar war es einmal, als der Feldmarschall von Kleist zu einer Besprechung da war und das zweitemal, als der Führer der Krim-Armee nach Räumung der Krim zum Vortrag befohlen war. Ich war, wie gesagt, bei diesen Besprechungen nicht anwesend, schloß aber aus dem überlauten Ton im Nebenzimmer, daß irgendwelche Meinungsverschiedenheiten zwischen Adolf Hitler und dem betreffenden Herrn stattgefunden haben. Mehr kann ich nicht sagen.


DR. LATERNSER: Haben Sie soviel gehört, daß Sie etwa den Gang dieser Besprechungen verfolgen konnten?


BODENSCHATZ: Nein, ich habe den Gang dieser Besprechungen nicht verfolgen können, auch den Inhalt der Besprechungen nicht.


DR. LATERNSER: Dann habe ich keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Wünscht irgendein anderer Verteidiger Fragen an diesen Zeugen zu richten?

Wünscht die Anklagebehörde irgendwelche Fragen zu stellen?


[23] JUSTICE JACKSON: Hoher Gerichtshof!

Sie sind gegenwärtig Kriegsgefangener der Vereinigten Staaten?


BODENSCHATZ: Entschuldigen Sie. Ich bitte noch einmal. Ich habe nicht verstanden.


JUSTICE JACKSON: Sie sind gegenwärtig ein Kriegsgefangener der Vereinigten Staaten?


BODENSCHATZ: Ich bin zur Zeit ein Kriegsgefangener der Vereinigten Staaten.


JUSTICE JACKSON: Sie sind bei verschiedenen Anlässen durch Vertreter der Vereinigten Staaten vernommen worden?


BODENSCHATZ: Ich bin mehrmals vernommen worden durch Vertreter der Vereinigten Staaten.


JUSTICE JACKSON: Sie haben auch verschiedene Besprechungen mit Herrn Dr. Stahmer gehabt, der Sie gerade verhört hat?


BODENSCHATZ: Ich hatte mehrere Besprechungen mit Herrn Dr. Stahmer, der eben die Fragen an mich richtete.


JUSTICE JACKSON: Diese Fragen sind Ihnen schon vorher mitgeteilt worden, und Sie haben sich schriftlich auf die Antworten vorbereitet?


BODENSCHATZ: Diese Fragen sind mir vorher gesagt worden, und ich konnte mich darauf vorbereiten.


JUSTICE JACKSON: Wir kommen nun zum Thema der Konzentrationslager und der Rolle, die Ihre Abteilung bei der Freilassung von Leuten aus diesen Lagern gespielt hat.

Wie ich höre, sind viele Gesuche um Entlassung aus den Konzentrationslagern im Göring-Büro eingelaufen?


BODENSCHATZ: Ich habe vorhin gesagt, daß die Gesuche um Entlassung aus dem Konzentrationslager nicht an meine Abteilung gekommen sind, sondern an das Stabsamt. An mich sind lediglich Gesuche gekommen und Beschwerden, in denen Leute baten, um Hilfe baten, da sie festgenommen worden waren, darunter auch Juden, die festgenommen werden sollten.


JUSTICE JACKSON: Waren diese Gesuche, die bei Ihnen einliefen, zahlreich?


BODENSCHATZ: Mein Sektor ist nur aus dem Bereich der Luftwaffe. Es waren ungefähr zehn bis zwanzig Anträge.


JUSTICE JACKSON: Und diese Anträge stammten von Personen, denen eine Verhaftung drohte, die bereits verhaftet worden waren, oder beides?


BODENSCHATZ: Es waren teilweise Personen, die mit Verhaftung bedroht waren und teilweise Personen, die verhaftet worden sind.


[24] JUSTICE JACKSON: In jedem Falle, so wie ich Sie verstehe, übernahmen Sie es, ihnen Hilfe angedeihen zu lassen?


BODENSCHATZ: Ich habe nach Weisung des Reichsmarschalls in allen Fällen, die an mich gekommen sind, geholfen.


JUSTICE JACKSON: Sind Ihnen irgendwelche anderen Fälle bekannt, die beim Stab einliefen, und in denen den Verhafteten nicht geholfen wurde?


BODENSCHATZ: Davon weiß ich nichts. Ich hörte nur von Dr. Gritzbach, dem Chef des Stabsamtes, daß auch solche Gesuche, die bei ihm einliefen, in menschlicher Weise erledigt wurden.


JUSTICE JACKSON: Haben Sie für Unschuldige interveniert, oder haben Sie Menschen geholfen, die eines Verbrechens schuldig waren?


BODENSCHATZ: Das waren unschuldige Menschen, denen ich half.


JUSTICE JACKSON: Sie hatten also davon Kenntnis, daß unschuldige Personen damals in Konzentrationslager gebracht wurden?


BODENSCHATZ: Ich bitte noch einmal die Frage zu wiederholen.


JUSTICE JACKSON: Sie hatten also Kenntnis davon, daß unschuldige Menschen damals in Konzentrationslager gebracht wurden?


BODENSCHATZ: Nicht gebracht wurden, sondern gebracht werden sollten.


JUSTICE JACKSON: Ich dachte, Sie hätten gesagt, daß Sie für einige Leute intervenierten, die schon verhaftet waren?


BODENSCHATZ: Ja, die waren nicht in Konzentrationslager gebracht. Ich nenne Ihnen ein praktisches Beispiel: ein Kamerad vom Jagdgeschwader Richthofen, namens Luther, der Jude war, ist von der Geheimen Staatspolizei verhaftet worden, also nicht ins Konzentrationslager gebracht worden, sondern zunächst von der Geheimen Staatspolizei verhaftet worden. Sein Rechtsanwalt ließ mir Nachricht zukommen. Ich habe diesen Fall dem Reichsmarschall gemeldet, und der Reichsmarschall gab mir Weisung, daß man diesen Mann wieder aus der vorläufigen Haft der Geheimen Staatspolizei, es war in Hamburg, entlasse. Er war also nicht im Konzentrationslager. Dieser Fall passierte im Jahre 1943 meines Wissens.


JUSTICE JACKSON: Was legte man ihm zur Last, als er verhaftet wurde?


BODENSCHATZ: Er wurde deswegen verhaftet, weil er Jude war, und man sagte ihm, er hätte einen Verstoß begangen gegen [25] die Sittlichkeit, indem er mit einer Arierin in einem Hotel angetroffen worden sei.


JUSTICE JACKSON: Haben Sie sich danach erkundigt, ob diese Beschuldigung auch wirklich der Wahrheit entsprach?


BODENSCHATZ: Ich brauchte mich deswegen nicht erkundigen, weil die Entlassung keine Schwierigkeiten machte. Er wurde, als ich anrief, entlassen und stand dann unter dem Schutz von Hermann Göring.


JUSTICE JACKSON: Wen haben Sie damals angerufen, um seine Freilassung zu erwirken?


BODENSCHATZ: Es wurde damals angerufen der Vorstand der Geheimen Staatspolizeistelle in Hamburg, den Namen weiß ich nicht. Das habe ich aber nicht persönlich gemacht, sondern mein Referent Ministerialrat Dr. Boettger.


JUSTICE JACKSON: Die Gestapo entließ also Personen auf Wunsch von Hermann Görings Büro?

BODENSCHATZ: Nicht Hermann Görings Büro, sondern der Reichsmarschall hat Weisung gegeben, daß das gemacht werden soll, und dann ist das ausgeführt worden.


JUSTICE JACKSON: Sie haben doch gerade gesagt, daß Ihr Referent dort angerufen hat. Hat Göring selbst auch die Gestapo angerufen?


BODENSCHATZ: Er hat sie nicht selbst angerufen, in diesem Falle nicht.


JUSTICE JACKSON: Mit anderen Worten, obwohl dieser Mann hätte schuldig sein können, wurde er, wenn er der Luftwaffe angehörte, auf Weisung des Reichsmarschalls freigelassen?


BODENSCHATZ: Er war nicht Angehöriger der Luftwaffe, sondern war Zivilist. Er war früher Kamerad bei uns im Jagdgeschwader Richthofen. Er war während des Krieges nicht bei der Wehrmacht.


JUSTICE JACKSON: Aber Sie hatten Auftrag, alle Personen frei zu bekommen, die Juden waren, oder die der Luftwaffe angehörten? Waren das die Instruktionen Görings?


BODENSCHATZ: Der Reichsmarschall sagte mir immer, in einem solchen Fall sollte ich human handeln, und ich habe es in allen Fällen getan.

JUSTICE JACKSON: Haben Sie feststellen können, daß Juden verhaftet wurden, denen überhaupt nichts zur Last gelegt werden konnte?


BODENSCHATZ: In einem Falle, in dem Fall der beiden Familien Ballin in München. Diese beiden Familien, es waren zwei [26] ältere Ehepaare über siebzig Jahre, diese beiden Ehepaare sollten verhaftet werden. Mir wurde dies mitgeteilt, und ich trug dies dem Reichsmarschall vor. Der Reichsmarschall sagte mir, daß diese beiden Ehepaare ins Ausland zu bringen seien.

Es handelt sich um die beiden Ehepaare Ballin, die seinerzeit im Jahre 1923, als Hermann Göring an der Feldherrnhalle so schwer verwundet wurde, und als er in ein Haus zurückging, ihn aufgenommen und ärztlich betreut haben. Und diese beiden Familien sollten verhaftet werden.


JUSTICE JACKSON: Aus welchem Grunde sollten sie verhaftet werden?


BODENSCHATZ: Sie sollten verhaftet werden, weil allgemein angeordnet war, daß Juden in Sammellager kommen.


JUSTICE JACKSON: Und Sie kannten diesen Befehl?


BODENSCHATZ: Den Befehl kannte ich nicht. Erst durch diese Beispiele, die an mich herangetragen wurden, war es mir klar, daß dieser Abtransport stattfinden sollte. Den Befehl selbst habe ich nie gelesen und auch nicht gehört, weil ich nichts damit zu tun hatte.


JUSTICE JACKSON: Sie hörten davon, daß Juden in Konzentrationslager gebracht wurden, nur weil sie Juden waren?


BODENSCHATZ: Ich spreche hier nicht von Konzentrationslagern, sondern diese Leute sollten in Sammellager gebracht werden.


JUSTICE JACKSON: Nicht in Konzentrationslager, sondern in Sammellager? Wohin sollten Sie von diesen Sammellagern aus gebracht werden?


BODENSCHATZ: Das weiß ich nicht.


JUSTICE JACKSON: Wo befanden sich denn diese Sammellager, von denen Sie eben sprechen?


BODENSCHATZ: Das weiß ich auch nicht, ebensowenig wie ich wußte, wo sie hingebracht werden sollten. Man sagte mir, sie sollten abtransportiert werden.


JUSTICE JACKSON: Aber weder Sie noch Göring hatten den geringsten Verdacht, daß ihnen etwas zustoßen könnte, wenn sie in Konzentrationslager kommen sollten?


BODENSCHATZ: Das, was in den Konzentrationslagern geschehen ist, davon habe ich nichts gewußt.


JUSTICE JACKSON: Haben Sie überhaupt nichts von Konzentrationslagern gehört? Wollten Sie die Leute nicht vor den Konzentrationslagern retten, weil sie dort mißhandelt wurden?


BODENSCHATZ: Ich muß immer wiederholen, daß ich die Leute aus der ersten Haft, in der sie bei der Geheimen Staatspolizei [27] waren, herausgeholt habe, das war noch nicht im Konzentrationslager.


JUSTICE JACKSON: Weshalb hat die Gestapo diese Leute überhaupt in Haft genommen, wenn nicht zum Zwecke der Verschickung ins Konzentrationslager?


BODENSCHATZ: Welchen Zweck die Geheime Staatspolizei mit diesen Verhaftungen verfolgte, das weiß ich nicht.


JUSTICE JACKSON: Aber Sie bemühten sich darum, die Leute vor der Gestapo zu retten, ohne überhaupt festzustellen, ob die Gestapo Grund hatte, sie zu verhaften?


BODENSCHATZ: Ja, wenn die Geheime Staatspolizei irgend jemanden verhaftet, dann hat sie mit ihm irgend etwas vor.


JUSTICE JACKSON: Aber Sie haben keine Nachfragen angestellt, nicht wahr?


BODENSCHATZ: Ich sagte ja schon, daß es bekannt war, daß diese Leute in Sammellager kamen, nicht Konzentrationslager, in Sammellager. Daß die Leute abtransportiert wurden, das war bekannt, das wußten sehr viele Deutsche, daß die Leute in Arbeitslager kamen und in solchen Arbeitslagern zur Arbeit eingesetzt wurden.


JUSTICE JACKSON: Zwangsarbeit?


BODENSCHATZ: Wie bitte?


JUSTICE JACKSON: Zwangsarbeit?


BODENSCHATZ: Das waren normale Arbeiten. Mir ist bekannt, daß zum Beispiel in Lodz die Leute in der Textilindustrie arbeiteten.


JUSTICE JACKSON: Und wo waren sie untergebracht, während sie diese Arbeiten verrichteten?


BODENSCHATZ: Das kann ich nicht sagen, weil ich es nicht weiß.


JUSTICE JACKSON: Waren Sie nicht in einem Lager untergebracht?


BODENSCHATZ: Das kann ich alles nicht sagen, weil ich es nicht weiß.


JUSTICE JACKSON: Sie wissen nichts darüber?


BODENSCHATZ: Ich habe keine Ahnung.


JUSTICE JACKSON: Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitslager und einem Konzentrationslager, da Sie diesen Unterschied machen?


BODENSCHATZ: Ein Arbeitslager ist ein Lager, in dem die Leute untergebracht sind, ohne daß man sie irgendwie schlecht behandelt.


[28] JUSTICE JACKSON: Und ein Konzentrationslager ist also ein Lager, in dem sie schlecht behandelt werden? Ist das Ihre Aussage?


BODENSCHATZ: Ja, das kann ich jetzt nur sagen, weil ich das inzwischen durch die Presse und in der Gefangenschaft erfahren habe. Damals wußte ich es auch nicht. Das weiß ich jetzt erst, weil ich das durch die Presse erfuhr. Ich war in England längere Zeit in Gefangenschaft, und in der englischen Presse habe ich das gelesen.


JUSTICE JACKSON: Sie haben von den Sammellagern gesprochen. Sie sagen, viele Leute hätten gewußt, daß sie in Sammellager gebracht werden sollten, um deportiert zu werden. Wohin wurden sie gebracht?


BODENSCHATZ: Das weiß ich nicht, wohin sie von dort gebracht wurden.


JUSTICE JACKSON: Haben Sie jemals Nachfragen angestellt?


BODENSCHATZ: Nein, ich habe keine Nachfragen angestellt.


JUSTICE JACKSON: Sie waren der Adjutant des zweitwichtigsten Mannes in Deutschland, nicht wahr?


BODENSCHATZ: Ja.


JUSTICE JACKSON: Und Sie haben es niemals gewagt, ihn über die Konzentrationslager zu fragen?


BODENSCHATZ: Nein, über dieses Thema habe ich nicht mit ihm gesprochen.


JUSTICE JACKSON: Sie hatten nur Befehl, herauszuholen, wen sie herausholen konnten.


BODENSCHATZ: Wo ein Bittgesuch des Betreffenden oder eine Beschwerde einlief, diese Fälle habe ich verfolgt, und in diesen Fällen habe ich geholfen.


JUSTICE JACKSON: Sie wußten, daß Hermann Göring ein enger Mitarbeiter Himmlers war, das wußten Sie doch?


BODENSCHATZ: Daß er ein Mitarbeiter von Himmler war, wußte ich nicht, weil er ja nicht mit ihm in einer direkten Tätigkeit zusammenarbeitete. Himmler kam öfters zu Besprechungen zu Hermann Göring, und diese Besprechungen fanden unter vier Augen statt.


JUSTICE JACKSON: Sie wußten, daß er nicht nur sein Freund war, sondern daß er auch Kaltenbrunner zu seinem Posten verholfen hatte, wußten Sie das nicht?


BODENSCHATZ: Nein, das wußte ich nicht.


JUSTICE JACKSON: Das haben Sie nicht gewußt?


[29] BODENSCHATZ: Das habe ich nicht gewußt, daß Reichsmarschall Göring Kaltenbrunner in sein Amt empfohlen hat. Meine Tätigkeit ist ja lediglich auf den militärischen Sektor beschränkt gewesen. Ich war militärischer Adjutant beim Reichsmarschall. Ich hatte mit diesen Dingen nichts zu tun.


JUSTICE JACKSON: Hatten Sie jemals mit dem Verfahren zu tun, wodurch Halbjuden Vollarier wurden?


BODENSCHATZ: In der Mischlingsfrage kamen Gesuche aus dem Bereich der Luftwaffe an mich, und zwar hätten Offiziere nach den Bestimmungen entlassen werden müssen, – Mischlinge. In vielen Fällen hat der Reichsmarschall Weisungen gegeben, daß diese Offiziere nicht zu entlassen sind.


JUSTICE JACKSON: Was geschah in diesen Fällen?


BODENSCHATZ: In diesen Fällen wurde der Chef des Personalamtes der Luftwaffe angewiesen, diese Herren nicht zu entlassen.


JUSTICE JACKSON: Und in manchen Fällen wurde die Regelung getroffen, daß sie nunmehr Vollarier seien, ungeachtet ihrer jüdischen Herkunft?


BODENSCHATZ: Ich kann mich augenblicklich an keinen solchen Fall erinnern.


JUSTICE JACKSON: Sie sprachen von den Bittgesuchen, die aus weiten Kreisen an Göring kamen. Diese Gesuche gingen an seinen Stab? Stimmt das?


BODENSCHATZ: Ja.


JUSTICE JACKSON: Wer stand an der Spitze dieses Stabes?


BODENSCHATZ: An der Spitze dieses Stabes stand der Chef des Stabsamtes, Dr. Gritzbach.


JUSTICE JACKSON: Wieviele Mitarbeiter hatte er?


BODENSCHATZ: Es gab drei Abteilungen, eine Presseabteilung, es war die Abteilung Dr. Gerner und das Privat-Sekretariat. Es waren drei Abteilungen.

JUSTICE JACKSON: Und welche dieser Abteilungen befaßte sich mit den Gesuchen um Freilassung aus der Verhaftung?


BODENSCHATZ: Dr. Gritzbach und Dr. Gerner haben sich damit befaßt.


JUSTICE JACKSON: Mit wem haben sie über diese Angelegenheiten gesprochen, wissen Sie das?


BODENSCHATZ: Diese Herren haben, wie auch ich, dem Reichsmarschall vorgetragen.


JUSTICE JACKSON: Er wußte also genau, was Sie und die anderen taten?


[30] BODENSCHATZ: Ich bitte die Frage noch einmal zu stellen.


JUSTICE JACKSON: Der Reichsmarschall war über diese Anträge an Sie und die anderen Abteilungen völlig informiert?


BODENSCHATZ: Von meiner Seite aus ist er orientiert gewesen.


JUSTICE JACKSON: Wenn ich Sie richtig verstehe, hat er den an ihn gerichteten Bittgesuchen niemals seine Hilfe versagt, soweit Sie wissen?


BODENSCHATZ: Soweit die Gesuche an mein Amt oder persönlich an mich gerichtet waren, hat er die Hilfe niemals versagt, und es wurde auch tatsächlich immer geholfen.


JUSTICE JACKSON: Und niemals untersuchte er die Schuld oder Unschuld der Person, der er half?


BODENSCHATZ: Sie waren unschuldig, es stand von vornherein fest.


JUSTICE JACKSON: Sie waren am 20. Juli beim Bombenattentat anwesend, wie ich aus Ihrer Aussage entnehme?


BODENSCHATZ: Ich war am 20. Juli bei dieser Lagebesprechung anwesend, und ich stand ganz nahe an der Bombe.


JUSTICE JACKSON: Wo befand sich Hermann Göring an diesem Tage?


BODENSCHATZ: Hermann Göring befand sich an diesem Tage in seinem Hauptquartier, das ungefähr von dem Führerhauptquartier siebzig Kilometer entfernt ist.


JUSTICE JACKSON: Nur siebzig Kilometer entfernt, ist das richtig? Und wann erhielten Sie den Auftrag, ihn bei dieser Besprechung zu vertreten?


BODENSCHATZ: Ich hatte keinen Befehl, ihn bei dieser Besprechung zu vertreten. Ich war... Ich nahm... An dieser Besprechung nahm ich teil wie an jeder anderen Besprechung, als Zuhörer. Ich hatte keinen Befehl, ihn zu vertreten, ihn im Führerhauptquartier zu vertreten. Ich war lediglich im Führerhauptquartier, um ihn über die Dinge zu orientieren, die sich dort zugetragen haben.


JUSTICE JACKSON: Sie haben ihn dort als Zuhörer vertreten, aber nicht, um selbst zu sprechen. Ist das richtig?


BODENSCHATZ: Ich habe nicht viel gesprochen in diesen Jahren. Ich war lediglich Zuhörer und habe ihn unterrichten müssen über das, was da vorging, über das, was ihn als Reichsmarschall interessierte.


JUSTICE JACKSON: Wie lange vorher wurde Ihnen befohlen, an dieser Besprechung teilzunehmen?


[31] BODENSCHATZ: An dieser Sitzung? Am 20. Juli... ich war in einem Sonderauftrag nach Lager Munster, dem Munsterlager, geschickt, um dort an einer Besichtigung einer italienischen Division teilzunehmen. Ich kam am 20. Juli, 12.00 Uhr mittags, mit dem Flugzeug im Führerhauptquartier an, erstattete Adolf Hitler eine militärische Meldung, und Adolf Hitler sagte zu mir: »Gehen Sie mit in die Lage!« Ich wollte eigentlich gar nicht hineingehen. Ich ging mit und nach 15 Minuten war dann das Attentat.

JUSTICE JACKSON: Wer hat Sie mit der Meldung gesandt? Wessen Meldung sollten Sie überbringen?


BODENSCHATZ: Ich hatte den Auftrag damals vom Reichsmarschall Göring, in Munsterlager einer Besichtigung der dortigen italienischen Division beizuwohnen und dem Feldmarschall Graziani zu sagen, daß die Mannschaften dieser Division für die Flakartillerie bereitgestellt werden sollten. Nachdem der Feldmarschall Graziani sich nicht damit einverstanden erklärte, war ich gezwungen, mich im Flugzeug nach dem Führerhauptquartier zu begeben. Ich sollte nämlich in dem Sonderzug von Mussolini mitfahren, der in Munster, der dort in der Nacht vom 19. zum 20....


JUSTICE JACKSON: Herr Zeuge, beantworten Sie meine Frage. Beantworten Sie nur meine Frage, und Sie sparen uns viel Zeit. Wessen Meldung sollten Sie dem Führer überbringen?


BODENSCHATZ: Ich brachte die Botschaft, daß Graziani mit der Abgabe dieser Soldaten, dieser italienischen Division, nicht einverstanden war. Diese Meldung...


JUSTICE JACKSON: Bevor Sie zum Führerhauptquartier fuhren, haben Sie sich mit Göring deswegen in Verbindung gesetzt, nicht wahr?

BODENSCHATZ: Vor dieser Abreise, als ich nach Munsterlager flog, das war einige Tage vorher, da habe ich mit ihm gesprochen, und als ich zurückkam, und bevor ich zum Führer ging, habe ich Hermann Göring telephonisch in seinem Hauptquartier angerufen und ihm die gleiche Meldung gemacht.


JUSTICE JACKSON: Hat er Ihnen befohlen, zu dieser Zeit in das Führerhauptquartier zu gehen und dem Führer Meldung zu erstatten?


BODENSCHATZ: Den Entschluß zu dieser Abreise vom Munsterlager habe ich selbständig gefaßt, weil es für Adolf Hitler wichtig war, diese Meldung zu wissen, bevor Mussolini, der am 20. Juli um 3.00 Uhr nachmittags im Führerhauptquartier erwartet wurde...


JUSTICE JACKSON: So wie ich Sie verstehe, wünschte Göring eine friedliche Lösung der Verhandlungen in München?


BODENSCHATZ: Das hat er mir mehrmals gesagt.


[32] JUSTICE JACKSON: Und er war mit dem Ergebnis, das dort erzielt wurde, höchst zufrieden?


BODENSCHATZ: Er war sehr zufrieden. Ich habe das vorher betont, indem ich sagte, als er aus dem Sitzungssaal kam, sagte er spontan: »Das ist der Friede«.

JUSTICE JACKSON: Und wenn Sie sagen, daß Göring auch Frieden mit Polen wünschte, so wollte er die gleiche Art von Frieden, nicht wahr?


BODENSCHATZ: Über den Frieden mit Polen habe ich nicht mit ihm gesprochen.


JUSTICE JACKSON: Hatte er selbst jemanden gesandt, oder hat er Hitler veranlaßt, jemanden nach München zu senden, um Ribbentrop zu kontrollieren?


BODENSCHATZ: Persönlich weiß ich darüber nur folgendes: Hier, in der Gefangenschaft, hat Hauptmann Wiedemann mir erzählt, daß Hermann Göring den Wunsch geäußert habe, den Herrn von Neurath mitzunehmen, und Wiedemann sagte mir, daß Adolf Hitler diesem Wunsche entsprochen habe.


JUSTICE JACKSON: Sie wurden bereits von einem Vertreter der Vereinigten Staaten über dieses Thema verhört, bevor Wiedemann hierher kam. Stimmt das?


BODENSCHATZ: Bevor?


JUSTICE JACKSON: Bevor Wiedemann hierher gebracht wurde.


BODENSCHATZ: Über dieses Thema bin ich nicht verhört worden, über das Münchener Abkommen und Herrn von Neurath.


JUSTICE JACKSON: Wurden Sie am 6. November 1945 verhört, und haben Sie nicht damals ausgesagt, daß Göring sich in scharfer Form über Ribbentrop äußerte und Hitler bat, Neurath mit sich nach München zu nehmen, um einen Repräsentanten in Bereitschaft zu haben? Haben Sie das nicht gesagt, als Sie von einem Vertreter der Vereinigten Staaten verhört wurden?


BODENSCHATZ: Ich kann mich im Augenblick nicht erinnern. Wenn das aber im Protokoll steht, so wird es wohl so sein.


JUSTICE JACKSON: Bei dieser Zusammenkunft... Sie wissen übrigens, daß Göring nach München den Tschechen sein Ehrenwort gegeben hatte, daß kein weiterer Angriff gegen sie stattfinden würde. Wußten Sie das nicht?


BODENSCHATZ: Ich bitte noch einmal zu wiederholen.


JUSTICE JACKSON: Sie wissen, daß Göring nach München, als er mit dem Ergebnis zufrieden war, sein Ehrenwort gab, daß keine weiteren Angriffshandlungen gegen die Tschechen erfolgen würden. Wußten Sie das?


[33] BODENSCHATZ: Nein, das wußte ich nicht.


JUSTICE JACKSON: Diese Zusammenkunft, die in London stattfand, ich meine die Zusammenkunft, die stattfand, als Engländer anwesend waren...


BODENSCHATZ: In Husum, ja.


JUSTICE JACKSON: Wer war der Schwede, der anwesend war?


BODENSCHATZ: Der anwesende Schwede war Herr Dahlerus.


JUSTICE JACKSON: Wer waren die anwesenden Engländer?


BODENSCHATZ: Es waren sechs bis acht englische Wirtschaftsführer, die Namen sind mir nicht bekannt.


JUSTICE JACKSON: Und zu jener Zeit... Übrigens, welches war das genaue Datum dieser Zusammenkunft?


BODENSCHATZ: Ich kann das nicht genau sagen; es war Anfang August.


JUSTICE JACKSON: War es nicht am 7. August?


BODENSCHATZ: Ich kann es nicht sagen.


JUSTICE JACKSON: War Herr Dahlerus anwesend?


BODENSCHATZ: Die Frage, ob Dahlerus da war? Ich kann mich hundertprozentig nicht erinnern, ob er da war. Ich wußte nur, als ich mit dem Herrn Rechtsanwalt darüber sprach, sagte er mir, Dahlerus war da. Aber ich kann hundertprozentig nicht beschwören, ob er anwesend war. Ich habe das angenommen, weil mir der Rechtsanwalt, Herr Dr. Stahmer sagte, er sei dagewesen. Darauf gründete ich meine Aussage von vorher, daß ich sagte, daß Hermann Göring und Dahlerus bei dieser Sitzung anwesend waren.


JUSTICE JACKSON: Und das Thema der Besprechung bildeten die polnischen Beziehungen zum Deutschen Reich?


BODENSCHATZ: Es war nicht von polnischen Beziehungen die Rede, sondern von den englischen Beziehungen. Von den Beziehungen zwischen England und Deutschland. Von polnischen Beziehungen war nicht die Rede.


JUSTICE JACKSON: Und Göring wollte, daß die englischen Herren dafür sorgen sollten, daß England Deutschland nicht angreifen würde?


BODENSCHATZ: In diesem Sinne hat er das nicht ausgedrückt. Er sagte, wie ich vorhin bereits ausdrückte, die englischen Herren sollten, wenn sie nach Hause kämen, im gleichen Sinne wie er bei den maßgebenden Stellen ihren Einfluß für den Frieden geltend machen.

JUSTICE JACKSON: Wurde das nicht im Zusammenhang mit den polnischen Verhandlungen gesagt, die damals stattfanden?


[34] BODENSCHATZ: Von den polnischen Verhandlungen? Ich kann mich nicht erinnern, daß von den polnischen Verhandlungen gesprochen wurde.


JUSTICE JACKSON: Waren Sie mit Hermann Göring zusammen, als der Polenkrieg ausbrach?


BODENSCHATZ: Als der polnische Krieg anfing, war ich in Berlin.


JUSTICE JACKSON: Waren Sie da noch in Ihrem Amte unter dem Befehl Hermann Görings?


BODENSCHATZ: Ich stand damals unter Hermann Görings Befehl.


JUSTICE JACKSON: Wann hatten Sie die ersten Vorbereitungen für den Vormarsch Ihrer Streitkräfte nach Polen getroffen?


BODENSCHATZ: Darüber kann ich keine maßgebenden Auskünfte geben, das war Sache des Generalstabs. Ich weiß nur, daß in der Zeit vor Beginn des Krieges der Generalstabschef mehrmals beim Oberbefehlshaber der Luftwaffe, bei Hermann Göring, war, und da sind solche Fragen besprochen worden. Ich selbst bin nicht orientiert, wieviel Kräfte im polnischen Feldzug eingesetzt werden sollten.


JUSTICE JACKSON: Waren Sie bei der Besprechung anwesend, in der Hermann Göring mitteilte, daß er gleich nach München den Befehl erhalten hätte, die Luftwaffe auf das Fünffache zu erhöhen?


BODENSCHATZ: Ich kann mich nicht erinnern, daß ich bei einer solchen Besprechung anwesend war.


JUSTICE JACKSON: Sie wissen, daß die Luftwaffe nach München stark vergrößert wurde?


BODENSCHATZ: Nein, das weiß ich nicht. Planmäßig ist diese Luftwaffe weiter gefördert worden. Ich kann in diesem Zusammenhang überhaupt sagen, daß die Luftwaffe zu Beginn des polnischen Feldzuges weder führungsmäßig noch richtungsmäßig noch materialmäßig auf der Höhe war.


VORSITZENDER: Mr. Jackson! Wollen Sie jetzt die Verhandlung unterbrechen, oder wollen Sie bis zum Schluß fortsetzen?


JUSTICE JACKSON: Es wäre bequem, jetzt abzubrechen. Wir werden am Vormittag sicher nicht mehr fertig.


VORSITZENDER: Sie wollen also jetzt unterbrechen?


JUSTICE JACKSON: Ja.


VORSITZENDER: Gut.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 9, S. 7-36.
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