Nachmittagssitzung.

[452] VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird morgen in geschlossener Sitzung tagen, um sich mit Angelegenheiten des Verfahrens zu befassen. Daher wird morgen keine öffentliche Sitzung stattfinden.

OBERST TAYLOR: Hoher Gerichtshof! Ich habe nun noch ein weiteres Dokument, das sich mit diesem Thema des Aufbaus der Gruppe beschäftigt, bevor ich zur Substantiierung der Anklage übergehe.

Dies Dokument D-78 liegt bereits als US-139 vor und ist in Band II des Dokumentenbuchs zu finden. Dieses Schriftstück ist ein dienstlicher Befehl zur Teilnahme an einer Sitzung in der Reichskanzlei am 14. Juni 1941, acht Tage vor dem Angriff auf die Sowjetunion. Es ist eine der Zusammenkünfte, die im letzten Absatz der heute Vormittag zu Protokoll gegebenen eidesstattlichen Erklärungen von Halder und von Brauchitsch erwähnt sind. Der Befehl ist von Oberst Schmundt, dem Chefadjutanten der Wehrmacht bei Hitler, unterzeichnet und ist datiert: Berchtesgaden, den 9. 6. 1941. Er beginnt:

»Betr.: Besprechung ›Barbarossa‹.« – Es ist dies das Kennwort für den Angriff auf die Sowjetunion – »Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat Vortrag für ›Barbarossa‹ durch die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und gleichgestellte Befehlshaber der Kriegsmarine und Luftwaffe befohlen.«

Wie der Gerichtshof wiederum sehen wird, ist dies dieselbe Gruppe, die auf der letzten Linie unten auf der Tafel an der Wand verzeichnet ist, Oberbefehlshaber, Heeresgruppen und Armeen sowie gleichrangige Marine- und Luftwaffen-Befehlshaber.

Das Schriftstück enthält gleichfalls eine Liste der Teilnehmer an dieser Besprechung, und ich möchte zum Abschluß des Themas diese Liste durchgehen, um darzulegen, wer die Teilnehmer an dieser Besprechung waren, und wie nahe sie dem Aufbau der in der Anklageschrift genannten Gruppe gleichkommen. Der Gerichtshof wird sehen, daß die Liste der Teilnehmer am Ende der ersten Seite der Übersetzung beginnt:

Generalfeldmarschall von Brauchitsch, damals Oberbefehlshaber der Armee und Mitglied der Gruppe; Generaloberst Halder, Chef des Generalstabs des Heeres und Mitglied der Gruppe; dann drei Unterbefehlshaber, die nicht Mitglieder der Gruppe waren: Paulus, Heusinger und Gyldenfeldt.

Kriegsmarine: Kapitän zur See Wagner, Chef des Stabes der Operationsabteilung der Seekriegsleitung, nicht Mitglied der Gruppe. Seitens der Luftwaffe: General Milch, Staatssekretär und Inspekteur [452] der Luftwaffe, ebenfalls kein Mitglied der Gruppe; General Jeschonnek, Chef des Generalstabs der Luftwaffe und Mitglied der Gruppe; ferner zwei seiner Mitarbeiter.

Zum Oberkommando der Wehrmacht übergehend finden wir, daß Keitel, Jodl und Warlimont, alles Mitglieder der Gruppe, anwesend waren, ferner ein Hilfsoffizier des Generalstabs.

Dann vier Offiziere der Adjutantur, die nicht Mitglieder der Gruppe waren.

Wir gehen nun zu den Truppenbefehlshabern des Feldheeres über: Generaloberst von Falkenhorst, Armee-Oberkommando Norwegen, Mitglied der Gruppe; Generaloberst Stumpff, Luftflotte 5, Mitglied der Gruppe; Rundstedt, Reichenau, Stülpnagel, Schober, Kleist, alle vom Heer und sämtlich Mitglieder der Gruppe.

Luftwaffe: Generaloberst Löhr, Luftflotte 4, Mitglied der Gruppe.

Generaloberst Fromm und Generaloberst Udet waren nicht Mitglieder. Der eine war Befehlshaber des Ersatzheeres und der andere Generalluftzeugmeister.

Marine: Raeder, Mitglied der Gruppe, Fricke, Chef des Stabes Seekriegsleitung und Mitglied der Gruppe; und ein Assistent, der kein Mitglied war; Carls, Marine-Gruppe Nord, Mitglied der Gruppe; ebenso Schmundt.

Dann von der Armee: Leeb, Busch, Küchler, alle als Oberbefehlshaber Mitglieder der Gruppe; Keller, ein Mitglied der Gruppe; Bock, Kluge, Strauß, Guderian, Hoth, Kesselring, sämtlich Mitglieder der Gruppe.

Man kann also ersehen, daß mit Ausnahme einiger Hilfsoffiziere mit verhältnismäßig niedrigem Dienstgrad alle Teilnehmer an diesen Beratungen Mitglieder der Gruppe waren, wie sie in der Anklageschrift bezeichnet ist, und daß in der Tat die Teilnehmer fast alle Mitglieder der Gruppe umfaßten, die mit den bevorstehenden Operationen gegen die Sowjetunion zu tun hatten.

Ich habe nun den ersten Teil der Ausführungen beendet, das heißt, die Beschreibung des Generalstabs und der Oberkommando-Gruppe, deren Zusammensetzung, Aufbau und allgemeine Arbeitsweise. Ich wende mich nun den Anklagen zu, die in der Anklageschrift gegen diese Gruppe erhoben werden.

Anhang B beschuldigt diese Gruppe der Hauptverantwortung für die Planung, Vorbereitung, die Auslösung und Führung der rechtswidrigen Kriege, die in den Anklagepunkten 1 und 2 dargelegt sind, und für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in den Anklagepunkten 3 und 4 näher beschrieben sind.

Bei der Beweisführung zur Unterstützung dieser Anklagen müssen wir im Auge behalten, daß laut Statut die Gruppe für [453] verbrecherisch erklärt werden kann in Verbindung mit allen Handlungen, wegen derer ein einzelner Angeklagter, der Mitglied dieser Gruppe war, verurteilt werden kann.

Die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht ist durch die einzelnen Angeklagten stark vertreten. Fünf Angeklagte, das heißt ein Viertel der Angeklagten gehören der Gruppe an.

Wenn wir sie der Reihe nach hernehmen, kommt zuerst der Angeklagte Göring. Göring ist vor diesem Gerichtshof aus zahlreichen Gründen angeklagt. Kraft seiner Stellung als Oberbefehlshaber der Luftwaffe von deren erstem offenen Auftreten und offizieller Gründung an bis ungefähr einen Monat vor Kriegsende gehörte Göring zu der Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht. Während des letzten Kriegsmonats wurde er in dieser Eigenschaft durch von Greim ersetzt, der kurz nach seiner Gefangennahme bei Kriegsende Selbstmord beging. Die Verbrechen, deren Göring bezichtigt wird, fallen unter sämtliche Punkte der Anklageschrift.

Der nächste Angeklagte, der der Gruppe angehört, ist Keitel. Er und die übrigen drei Angeklagten, sind alle vier vorwiegend oder ausschließlich wegen ihrer militärischen Tätigkeit angeklagt, und alle vier sind Berufssoldaten oder Berufsmarineoffiziere.

Keitel wurde Chef des Oberkommandos der Wehrmacht oder des OKW, als das OKW im Jahre 1938 gegründet wurde, und blieb in dieser Stellung während der gesamten einschlägigen Zeit. Den größten Teil dieser Zeit hatte er den Rang eines Feldmarschalls und, abgesehen von seiner Stellung als Chef des OKW, war er Mitglied des Geheimen Kabinettsrats und des Ministerrats für die Reichsverteidigung. Keitel ist unter sämtlichen vier Punkten der Anklageschrift angeklagt.

Der Angeklagte Jodl war Berufssoldat. Als die Nazis zur Macht kamen, war er Oberstleutnant und schließlich rückte er zum Rang eines Generalobersten vor. Er wurde der Chef des Wehrmachtführungsstabs und behielt diese Stellung während des ganzen Krieges. Die Verbrechen, deren er bezichtigt wird, fallen unter sämtliche vier Punkte der Anklageschrift.

Die beiden anderen Angeklagten, die Mitglieder dieser Gruppe waren, gehören der Marine an. Der Angeklagte Raeder ist in gewissem Sinne das älteste Mitglied der gesamten Gruppe, da er bereits im Jahre 1928 Oberbefehlshaber der deutschen Marine war. Er erreichte den höchsten Rang in der deutschen Marine, den des Großadmirals. Er gab das Oberkommando der Kriegsmarine im Januar 1943 ab und wurde durch Dönitz ersetzt. Raeder ist unter den Punkten 1, 2 und 3 der Anklageschrift angeklagt.

Der letzte der fünf Angeklagten, Dönitz, war bei der Machtergreifung der Nazis ein Offizier von verhältnismäßig niedrigem Range. Während der ersten Jahre des Nazi-Regimes spezialisierte er sich [454] auf dem U-Boot-Gebiet und war bei Ausbruch des Krieges Befehlshaber der Unterseeboote. Er rückte in der Kriegsmarine ständig im Range auf, wurde 1943 nach Raeders Rücktritt als dessen Nachfolger ausersehen und damit Oberbefehlshaber der Marine und erhielt den Rang eines Großadmirals. Als die deutsche Wehrmacht bei Kriegsende zusammenbrach, wurde Dönitz Hitlers Nachfolger als deutscher Regierungschef. Dönitz ist unter den Punkten 1, 2 und 3 der Anklageschrift angeklagt.

Vier dieser fünf Angeklagten sind für die Gruppe als Ganzes mehr oder weniger typisch. Wir müssen den Angeklagten Göring ausnehmen, der in erster Linie Nazi-Parteipolitiker war und als Ergebnis seiner Laufbahn 1914 bis 1918 eine Vorliebe für das Flugwesen hatte. Aber die anderen machten das Soldatsein oder das Seemannsein zum Lebensinhalt. Sie arbeiteten mit den Nazis zusammen und beteiligten sich an ihren wichtigsten Abenteuern, aber sie gehörten nicht zu den älteren Parteimitgliedern. Sie unterscheiden sich nicht wesentlich von den anderen 125 Mitgliedern der Gruppe. Sie sind ohne Zweifel in gewisser Beziehung fähigere Leute. Sie rückten in die höchsten Stellungen der deutschen Wehrmacht auf, und alle, mit Ausnahme von Jodl, erreichten den höchsten Rang.

Sie können jedoch als ausgezeichnete Studienobjekte und als Vertreter der Gruppe gelten; wir können ihre Gedanken überprüfen, so wie sie diese in diesen Dokumenten und ihren Handlungen ausgedrückt haben, in der ziemlich sicheren Annahme, daß diese Gedanken und Handlungen auch für die anderen Mitglieder der Gruppe kennzeichnend sind.

Ich wende mich zunächst der verbrecherischen Tätigkeit des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht zu, die unter Punkt 1 und 2 der Anklageschrift fällt, also ihrer Tätigkeit bei der Planung und bei der Verschwörung, rechtswidrige Kriege zu führen. Meine Aufgabe besteht hierbei größtenteils darin, bereits vorgebrachte Dinge wieder ins Gedächtnis zurückzurufen. Das auf den Angriffskrieg bezügliche Beweismaterial ist im wesentlichen dem Hohen Gerichtshof bereits von meinem Kollegen, Herrn Alderman, und von den verehrlichen Mitgliedern der Britischen Delegation vorgelegt worden.

Viele Schriftstücke, auf die die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs gelenkt wurde, zeigten, daß die Angeklagten hier, die der Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht angehörten, wissentlich und vorsätzlich an Verbrechen nach Punkt 1 und 2 der Anklageschrift teilgenommen haben. Ich habe die Absicht, nach Möglichkeit die Bezugnahme auf dieses Beweismaterial zu vermeiden; aber ich muß mich doch auf ein oder zwei Beweisstücke beziehen, um die besondere Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf die Rolle zu lenken, die die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht bei den Verbrechen der Angriffskriege gespielt hat.

[455] Es ist natürlich die normale Aufgabe eines Generalstabs, militärische Pläne vorzubereiten. In Friedenszeiten beschäftigen sich militärische Stäbe gewöhnlich mit der Vorbereitung von Angriffs- oder Verteidigungsplänen, die auf angenommenen Voraussetzungen aufgebaut sind. Es ist nichts Verbrecherisches dabei, derartige Übungen durchzuführen, oder solche Pläne vorzubereiten. Dessentwegen werden die Angeklagten und diese Gruppe auch nicht angeklagt.

Wir werden jedoch beweisen, daß diese Gruppe dem Ziel der Nazis, Deutschland durch Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu vergrößern, zugestimmt, und daß sie im Hinblick auf dieses Zielbewußt und begeistert am Aufbau der deutschen Wehrmacht teilgenommen hat. Sie wurde im voraus von den Plänen der Nazis, Angriffskriege vom Zaun zu brechen, in Kenntnis gesetzt. Sie schmiedete die militärischen Pläne und leitete die Vorbereitung und Ausführung der Kriege. Diese Dinge sehen wir gemäß Artikel 6 des Statuts als Verbrechen an.

Angriffskriege können nicht ohne intensive Mitwirkung aller Wehrmachtteile und besonders der sie befehligenden hohen Offiziere vorbereitet oder geführt werden. Ebenso, wie die Vorbereitungen der Deutschen für den Angriffskrieg eine allgemein bekannte und als solche bewiesene geschichtliche Tatsache sind, folgt daraus notwendigerweise, daß die Gruppen Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht sowie die deutsche Wehrmacht selbst daran mitgewirkt haben.

Das ist eine Tatsache, trotz der Versuche gewisser Wehrmachtsführer, die darauf bestehen, daß sie bis zum Losmarschieren der Truppen weltabgeschlossen wie in einem Turm von Elfenbein lebten und nicht sehen wollten, in welche Richtung ihre Arbeit führte.

Die Dokumente, die ich anführen werde, besagen jedoch das Gegenteil, und überdies geben nunmehr einige dieser Männer voll und ganz zu, daß sie sich begeistert mit den Nazis verbündeten, da die Ziele der Nazis mit ihren eigenen verwandt waren.

Ich glaube, daß die von Herrn Alderman bereits in das Protokoll gelesenen Schriftstücke die Zwecke und Ziele der Gruppe Deutscher Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht während des der Besetzung Österreichs vorangehenden Zeitabschnitts genügend beleuchten. Während dieser Zeit erfolgte, wie in der Anklageschrift angeführt, erstens die geheime Wiederaufrüstung einschließlich der Ausbildung von Soldaten, der Herstellung von Kriegsmaterial und des Aufbaus einer Luftwaffe; zweitens Görings Bekanntmachung vom 10. März 1935, daß Deutschland eine militärische Luftwaffe aufbaue; drittens das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 16. März 1935, das die Friedensstärke des deutschen Heeres auf 500000 Mann [456] festsetzte; und schließlich viertens die Wiederbesetzung des Rheinlands am 7. März 1936 und die Wiederbefestigung dieses Gebiets.

Diese speziellen Tatsachen erfordern keinen juristischen Beweis. Es sind geschichtliche Tatsachen, und ebenso kann die Tatsache, daß es für die Nazis unmöglich gewesen wäre, diese Ziele ohne die Mitarbeit der Wehrmacht zu erreichen, bei der Natur der Sache nicht bestritten werden.

Herr Alderman beschrieb dem Gerichtshof diese Ereignisse und verlas zu deren Erläuterung zahlreiche Dokumente, einschließlich zahlreicher Schriftstücke über den geheimen Ausbau der deutschen Marine in Verletzung vertraglicher Begrenzungen unter der Leitung des Angeklagten Raeder. Er verlas auch das geheime Reichsverteidigungsgesetz, 2261-PS, im Protokoll bereits als US-24, das am gleichen Tage angenommen wurde, an dem Deutschland einseitig die Rüstungsbestimmungen des Vertrags von Versailles kündigte. Er verlas den Plan von Blombergs vom 2. Mai 1935 zur Wiederbesetzung des Rheinlands, C-159, US-54; ferner von Blombergs Befehl, nach dem die Wiederbesetzung tatsächlich ausgeführt wurde.

Alle diese Ergebnisse erforderten offensichtlich die engste Zusammenarbeit zwischen den militärischen Führern und den Nazis. Ich brauche diesen Punkt nicht weiter auszuführen.

Ich glaube jedoch, daß es sich lohnt, ein oder zwei Schriftstücke nochmals zu prüfen, die die Einstellung und die Ziele der deutschen militärischen Führer während dieser früheren Zeit zeigen. In einem Schriftstück, aus dem Herr Alderman vorgelesen hat, spiegelt sich die Ansicht der deutschen Marine über die durch die Nazis ermöglichte Wiederaufrüstung, mittels derer Deutschland seine Ziele durch Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung erreichen könnte. Es ist eine vom Oberkommando der Kriegsmarine im Jahre 1937 herausgegebene Denkschrift mit dem Titel: »Der Kampf der Marine gegen Versailles.« Es ist Dokument C-156, US-41. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß dieses Dokument, diese offizielle Veröffentlichung der deutschen Marine, feststellt, daß es nur mit Hitlers Hilfe möglich gewesen war, die Bedingungen zur Wiederaufrüstung zu schaffen. Der Angeklagte Jodl hat dies in seiner Rede an die Gauleiter am 7. November 1943 besser ausgedrückt als ich es tun könnte. Es ist dies das Beweisstück L-172, US-34, aus dem Herr Alderman des längeren vorgelesen hat.

Auch die hohen deutschen Offiziere waren sich darüber klar, daß die Politik und die Ziele der Nazis Deutschland zum Krieg führen mußten. Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf das Beweisstück C-23, das bereits als US-49 ins Protokoll verlesen wurde. Es besteht aus einigen Aufzeichnungen, die Admiral Carls von der deutschen Marine im September 1938 gemacht hat. Diese Aufzeichnungen wurden von Admiral Carls als Stellungnahme zu einer »Entwurfstudie Seekriegsführung gegen England« gemacht, und sie lauten [457] auszugsweise wie folgt. Euere Lordschaft findet sie auf Seite 3 der Übersetzung des Dokuments C-23:

»Dem Gedanken der Studie wird voll zugestimmt:

1. Wenn Deutschland nach dem Willen des Führers eine in sich gesicherte Weltmachtstellung erwerben soll, bedarf es neben genügendem Kolonialbesitz gesicherter Seeverbindungen und gesicherter Zugänge zum freien Ozean.

2. Beide Forderungen sind nur gegen englisch- französische Interessen erfüllbar und schränken deren Weltmachtstellung ein. Sie mit friedlichen Mitteln durchsetzen zu können, ist unwahrscheinlich. Der Wille zur Ausgestaltung Deutschlands als Weltmacht führt daher zwangsmäßig zur Notwendigkeit entsprechender Kriegsvorbereitung.

3. Der Krieg gegen England bedeutet gleichzei tig Krieg gegen das Empire, gegen Frankreich und wahrscheinlich auch gegen Rußland und eine große Reihe überseeischer Staaten, also gegen 1/2 bis 2/3 der Gesamtwelt.

Er hat innere Berechtigung und Aussicht auf Erfolg nur, wenn er sowohl wirtschaftlich wie politisch und militärisch vorbereitet und der Zielsetzung entsprechend geführt wird: Deutschland den Weg zum Ozean erobern.«

Ich wende mich nun der Luftwaffe zu, nachdem wir die Ansicht der Kriegsmarine kennengelernt haben. Ein Teil der deutschen Luftwaffe stellte während dieser Vorkriegsperiode sogar noch radikalere Angriffspläne für die Vergrößerung des Reiches auf. Das Dokument L-43, GB-29, ist eine vom Chef einer Abteilung im Generalstab der Luftwaffe, dem sogenannten Organisationsstab, vorbereitete Studie. Die fragliche Studie ist ein Vorschlag für die Organisation der deutschen Luftwaffe für die Zukunft bis zum Jahre 1950. Die Vorschläge beruhten auf gewissen Voraussetzungen, und eine dieser Voraussetzungen war, daß im Jahre 1950 die Grenzen Deutschlands so sein würden, wie sie auf einer der Studie beigefügten Karte eingezeichnet waren. Von dieser Karte steht hier nur ein Exemplar zur Verfügung, Herr Vorsitzender.

Der Gerichtshof wird auf Grund dieser Karte feststellen, daß Österreich, die Tschechoslowakei, Ungarn, Polen und die baltische Küste bis zum Finnischen Meerbusen sämtlich in die Grenzen des Reiches einbezogen waren. Der Gerichtshof wird weiterhin feststellen, daß auf Seite 2 des eigentlichen Dokuments L-43 der Verfasser die zukünftige Friedensstärke der deutschen Luftwaffe auf sieben Gruppenkommandos ansetzt, von denen vier innerhalb der Grenzen Deutschlands liegen, in Berlin, Braunschweig, München und Königsberg, während die anderen drei in Wien, Budapest und Warschau liegen sollten.

[458] Bevor ich mich den einzelnen Angriffsaktionen der deutschen Wehrmacht zuwende, möchte ich noch einmal die grundlegende Übereinstimmung und Harmonie unterstreichen, die zwischen den Nazis und den deutschen militärischen Führern bestand. Ohne diese Übereinstimmung bezüglich der Ziele hätte es vielleicht nie einen Krieg gegeben. In diesem Zusammenhang möchte ich den Gerichtshof auf eine eidesstattliche Erklärung, Nummer 3 im Dokumentenbuch, Dokument 3704-PS, US-536, hinweisen. Sie stammt von Blomberg, dem früheren Generalfeldmarschall, Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bis Februar 1938. Ich werde diese eidesstattliche Erklärung in das Protokoll verlesen:

»Seit 1919 und insbesondere seit 1924 nahmen 3 wesentliche Territorialfragen die Aufmerksamkeit Deutschlands in Anspruch. Es waren dies die Fragen des polnischen Korridors, der Ruhr und des Memellandes.

Sowohl ich selbst, als auch die gesamte Gruppe deutscher Stabsoffiziere glaubten, daß diese drei Fragen, unter welchen die Frage des polnischen Korridors besonders hervortrat, eines Tages gelöst werden müßten, nötigenfalls durch Waffengewalt. Ungefähr 90 Prozent des deutschen Volkes teilte diese Ansicht mit den Offizieren bezüglich der polnischen Frage. Ein Krieg, um die durch die Schaffung des polnischen Korridors entstandene Schmach auszumerzen und die Bedrohung des abgetrennten Ostpreußens, das von Polen und Litauen umfaßt war, zu vermindern, wurde als eine heilige Pflicht, wenn auch bittere Notwendigkeit, betrachtet. Dieses war einer der Hauptgründe der teils geheimen Wiederaufrüstung, welche ungefähr 10 Jahre vor Hitlers Machtergreifung begann und unter der Naziherrschaft besonders betont wurde.

Vor 1938 bis 1939 waren die deutschen Generale nicht gegen Hitler eingestellt. Es war kein Grund vorhanden, Hitler zu opponieren, da er die Erfolge brachte, welche sie erwünschten. Nach diesem Zeitpunkt begannen einige Generale seine Methoden zu verabscheuen und mißtrauten seiner Urteilskraft. Sie haben jedoch allgemein gefehlt, eine erkennbare Stellung gegen ihn einzunehmen, obwohl einige versuchten, es zu tun, und infolgedessen es mit ihrem Leben oder ihrer Position einbüßen mußten.

Kurz vor meiner Absetzung als Oberbefehlshaber der Wehrmacht im Jahre 1938 ersuchte mich Hitler, einen Nachfolger vorzuschlagen. Ich schlug Göring vor, der der dienstälteste Offizier war, aber Hitler erhob Einwand wegen seines Mangels an Geduld und Fleiß. Ich wurde als Oberbefehlshaber der Wehrmacht nicht durch einen Offizier ersetzt, sondern [459] Hitler übernahm unmittelbar meine Funktion als Befehlshaber. Keitel wurde von mir als ein Chef de bureau vorgeschlagen. Er wurde meines Wissens niemals zum Befehlshaber der Wehrmacht ernannt, sondern war immer nur ein ›Chef des Stabes‹ unter Hitler, der praktisch die Verwaltungsgeschäfte des Kriegsministeriums führte. Zu meiner Zeit war Keitel nicht gegen Hitler eingestellt und darum geeignet, zum guten Einverständnis zwischen Hitler und der Wehrmacht beizutragen, was ich selbst wünschte und als Reichswehrminister und Reichskriegsminister gefördert hatte. Das Gegenteil hätte zu einem Bürgerkrieg geführt, denn damals stand die Masse des deutschen Volkes hinter Hitler. Viele wollen das nicht mehr zugeben. Aber es ist die Wahrheit.

Wie ich hörte, hat Keitel es dann an einem Widerstand gegen jede Maßnahme Hitlers fehlen lassen. Er wurde zu einem fügsamen Werkzeug in der Hand Hitlers für jeden seiner Entschlüsse. Er wuchs in eine Stellung hinein, der er nicht gewachsen war.«

Die von mir eben verlesene Erklärung von Blombergs ähnelt einer eidesstattlichen Erklärung des Generalobersten Blaskowitz. Es ist die eidesstattliche Erklärung Nummer 5 in Band I des Dokumentenbuchs, später US-537. Blaskowitz war Befehlshaber einer Armee in den Feldzügen gegen Polen und Frankreich. Später wurde er der Befehlshaber der Armeegruppe G in Südfrankreich, und gegen Kriegsende befehligte er die Armeegruppe H, die sich über den Rhein zurückgezogen hatte. Die ersten drei Absätze seiner eidesstattlichen Erklärung sind im wesentlichen identisch mit den ersten drei Absätzen der Erklärung Blombergs. Da sie in allen Sprachen zur Verfügung steht, werde ich der Beschleunigung halber sofort mit Absatz 4 beginnen, wo die Erklärung sich mit einem anderen Thema befaßt:

»Nach dem Anschluß der Tschechoslowakei hofften wir, daß die polnische Frage nunmehr friedlich auf diplomatischem Wege gelöst werden würde, denn wir glaubten, daß diesmal Frankreich und England zur Hilfe ihres Alliierten kommen würden. In der Tat fühlten wir, daß die polnische Frage, wenn politische Maßnahmen scheiterten, zum Kriege führen mußte, d.h. nicht nur mit Polen selbst, sondern auch mit den Westmächten.

Als ich Mitte Juni vom OKH einen Befehl erhielt, mich auf einen Angriff gegen Polen vorzubereiten, wußte ich, daß dieser Krieg nunmehr in den Bereich der Möglichkeit rückte. Diese Feststellung wurde durch die Führeransprache am 22. August 1939 auf dem Obersalzberg nur noch betont und erschien nun als eine klare Tatsache. Zwischen Mitte Juni [460] 1939 und dem 1. September 1939 nahmen meine bearbeitenden Stabsangehörigen an verschiedenen Besprechungen teil, die zwischen dem OKH und der Heeresgruppe durchgeführt wurden. Während dieser Besprechungen wurden Dinge taktischer, strategischer und allgemeiner Natur besprochen, die mit meiner zukünftigen Stelle als Oberbefehlshaber der achten Armee während des geplanten polnischen Feldzuges zu tun hatten.

Während des polnischen Feldzuges, insbesondere während der Kutno-Kämpfe, war ich wiederholt in Verbindung mit dem Oberbefehlshaber des Heeres und er, sowie der Führer besuchten mein Hauptquartier. Es war überhaupt Gepflogenheit, daß von Zeit zu Zeit Oberbefehlshaber von Heeresgruppen und Armeen durch Telefon, Fernschreiber oder Funk sowohl als auch durch persönliche Vorladungen um Situationsberichte und Rat gefragt wurden.

In der Tat wurden dann diese Frontoberbefehlshaber Berater beim OKH in ihrem Sachbereich, so daß die in der beiliegenden Skizze aufgeführten Dienststellen jene Gruppe umfassen, die der tatsächliche Beraterkreis des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht war.«

Der Gerichtshof wird erkennen, daß der letzte Teil dieser Erklärung wie auch die von Halder und Brauchitsch angegebenen Erklärungen Zeugnis dafür ablegen, daß der Aufbau und die Organisation der Gruppen Generalstab und Oberkommando von der Ankla gevertretung zutreffend dargestellt worden sind. Der Gerichtshof wird weiter feststellen, daß auf Grund der Erklärung von Blombergs und des ersten Teils der Erklärung Blaskowitz' kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die militärischen Führer Deutschlands die Pläne für die Vergrößerung der Wehrmacht über die vertraglich bestimmten Grenzen hinaus kannten, billigten, sie unterstützten und sie durchführten. Welche Ziele sie im Sinne hatten, ist klar. Aus diesen Dokumenten und Erklärungen sehen wir, daß die Nazis und die Generale über das grundsätzliche Ziel, Deutschland durch Gewalt oder Gewaltandrohung zu vergrößern, übereinstimmten, und wir sehen, daß sie am Aufbau der deutschen Wehrmacht mitarbeiteten, um die dann folgenden Angriffshandlungen zu ermöglichen. Wir wenden uns nun der Prüfung der dem Gerichtshof schon im allgemeinen beschriebenen verschiedenen Angriffshandlungen zu mit der besonderen Absicht, die Teilnahme der Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht an diesen verbrecherischen Handlungen zu beweisen.

Ich möchte bemerken, Eure Lordschaft, daß ich, um Zeit zu sparen, bei der Behandlung dieses Materials beabsichtige, nur aus einigen wenigen Dokumenten Stellen zu verlesen. Da es sich um [461] eine große Zahl von Schriftstücken handelt, glaube ich, daß es kaum notwendig ist, daß der Gerichtshof diese Stellen bei der Verlesung in den ihm vorliegenden Dokumenten nachschlägt. Die meisten Dokumente sind bereits als Beweismaterial eingereicht worden, und ich habe nur vor, sie wiederholungsweise zu zitieren, ohne viel zu verlesen:

Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß Herr Alderman Teile eines Dokuments 386-PS, US-25, in das Protokoll gelesen hat, das aus den Aufzeichnungen des Obersten Hoßbach über eine Sitzung vom 5. November 1937 in der deutschen Reichskanzlei in Berlin bestand. Hitler führte bei dieser kleinen und streng geheimen Sitzung den Vorsitz; die einzigen anderen Teilnehmer waren die vier obersten militärischen Führer und der Reichsaußenminister, der Angeklagte Neurath. Die vier obersten Führer der Wehrmacht, Blomberg, der damals Reichskriegsminister war, und die Oberbefehlshaber der drei Wehrmachtteile, von Fritsch für das Heer, Raeder für die Marine und Göring für die Luftwaffe, waren anwesend. Hitler erging sich in einer allgemeinen Besprechung der diplomatischen und militärischen Politik Deutschlands und erklärte, daß die Eroberung Österreichs und der Tschechoslowakei eine wesentliche Vorbedingung »zur Verbesserung unserer militärpolitischen Lage« und notwendig sei, »um die Flankenbedrohung... auszuschalten«.

Die ihm vorschwebenden militärischen und politischen Vorteile schlossen die Erwerbung neuer Nahrungsmittelquellen ein, kürzere und bessere Grenzen, die Entlastung von Truppen für andere Zwecke und die Möglichkeit der Aufstellung neuer Divisionen aus der Bevölkerung der besetzten Gebiete. Blomberg und von Fritsch nahmen an der Erörterung teil, und Fritsch erklärte, daß er an einer Studie arbeite, um »die Möglichkeiten der Führung von Operationen gegen die Tschechei unter besonderer Berücksichtigung des tschechischen Befestigungssystems« zu untersuchen.

Im folgenden Frühjahr, im März 1938, kamen die deutschen Pläne bezüglich Österreichs zur Reife. Herr Alderman hat bereits Teile des Tagebuchs des Angeklagten Jodl in das Protokoll verlesen. Der hier in Frage kommende Teil des Tagebuchs, Dokument 1780-PS, US-72, zeigt die Teilnahme der deutschen militärischen Führer an der Einverleibung Österreichs. Wie die Tagebuch-Eintragung Jodls vom 11. Februar 1938 zeigt, waren der Angeklagte Keitel und andere Generale bei dem Treffen zwischen Schuschnigg und Hitler auf dem Obersalzberg zugegen; der Zweck ergibt sich klar aus der Eintragung, die besagt, daß:

»Abends am 12. 2. General Keitel mit General v. Reichenau und Sperrle auf dem Obersalzberg. Schuschnigg und [462] G. Schmidt wieder unter schwersten politischen und militärischen Druck gesetzt. Um 23 Uhr unterschreibt Schuschnigg das Protokoll.«

Der erwähnte General von Reichenau war damals Oberbefehlshaber des Wehrkreises VII, eines der Wehrkreise, in die Deutschland eingeteilt war. Er wurde später Befehlshaber der 10. Armee in Polen und der 6. Armee in Frankreich und gehörte der Gruppe an, die in der Anklageschrift bezeichnet ist. Sperrle, der während des Bürgerkriegs in Spanien und dann praktisch während des ganzen Krieges Befehlshaber der Luftflotte 3 war, war ebenfalls Mitglied dieser Gruppe. Zwei Tage später bereiteten Keitel und andere militärische Führer Vorschläge vor, die Hitler vorgelegt werden und der österreichischen Regierung den Eindruck geben sollten, daß Deutschland Gewalt anwenden werde, falls das Schuschnigg-Abkommen in Wien nicht ratifiziert würde.

Diese Vorschläge finden sich in einem Dokument vom 14. Februar 1938; 1775-PS US-73, das die Unterschrift Keitels trägt. Die Vorschläge Keitels an den Führer lauten auszugsweise wie folgt:

»1. Keine tatsächlichen Bereitschaftsmaßnahmen in Heer und Luftwaffe durchführen. Keine Truppenbewegungen und Verschiebungen.

2. Falsche, aber glaubwürdige Nachrichten lancieren, die auf militärische Vorbereitungen gegen Österreich schließen lassen:

a) durch V.-Männer« – das heißt durch Agen ten – »in Österreich;

b) durch unser Zollpersonal an der Grenze;

c) durch Reiseagenten.«

Ich gehe nun zu Absatz 4 des Dokuments über. Keitel schlug vor:

»4. Lebhafter Täuschungsfunkverkehr im Wehrkreis VII und zwischen Berlin und München anordnen.

5. Tatsächliche Friedensübungen (Ausbildungsflüge und Winterübung der Gebirgstruppe nahe der Grenze) verstärken.

6. Admiral Canaris ab 14. II. früh im Wehrkreiskommando VII bereit, um Maßnahmen auf Befehl Chef OKW durchzuführen.«

Jodls Tagebuch zeigt unter dem 14. Februar, daß diese Täuschungsmaßnahmen sehr erfolgreich waren und in Österreich den Eindruck hervorriefen, den man von einer solchen Gewaltandrohung erwarten konnte. Etwa einen Monat später wurde durch Schuschniggs Entschluß, in Österreich eine Volksabstimmung abzuhalten, die bewaffnete Intervention beschleunigt. Hitler befahl nach bereits bestehenden, als »Fall Otto« bekannten Plänen für die [463] Invasion Österreichs die Mobilmachung, um den Anschluß Österreichs durchzuführen und die Abstimmung zu verhindern. Jodls Tagebucheintragungen am 10. März 1938 berichten auf Seite 2 folgendes:

»Schuschnigg hat überraschend und ohne Beteili gung seiner Minister einen Volksentscheid für Sonntag, 13. März angeordnet, der ohne planmäßige Vorbereitung einen hohen Sieg der Legitimisten ergeben soll. Führer ist entschlossen, das nicht zu dulden. Noch in der Nacht, 9./10. 3. Bericht an Göring, General von Reichenau wird aus Kairo (Olympia-Komitee) zurückgerufen, General von Schober bestellt, ebenso Minister Glaise-Horstenau, der bei Gauleiter Bürckel in der Pfalz ist.«

Der erwähnte General von Schober war General von Reichenaus Nachfolger als Befehlshaber des Wehrkreises VII, später Befehlshaber der 11. Armee in der Sowjetunion und war ein Mitglied der Gruppe, die in der Anklageschrift beschrieben ist.

Der Einfall in Österreich unterscheidet sich von anderen deutschen Angriffshandlungen dadurch, daß der Zeitplan nicht im voraus genau festgelegt war. Dies war nur dem Umstand zuzuschreiben, daß der Einfall durch ein Ereignis von außen beschleunigt wurde, nämlich durch Schuschniggs Befehl, eine Volksabstimmung durchzuführen. Wenngleich aus diesem Grund das Merkmal eines vorher genau festgelegten Zeitplans fehlte, zeigen die obigen Dokumente doch eindeutig, daß die militärischen Führer in allen Stadien teilgenommen haben.

Bei der kleinen politischen Sitzung im November 1937, als Hitlers allgemeines Programm für Österreich und die Tschechoslowakei umrissen wurde, waren die einzigen anderen Teilnehmer die vier höchsten militärischen Führer und der Außenminister. Im Februar waren Keitel, Reichenau und Sperrle anwesend, um Schuschnigg schwerstem militärischem Druck zu unterziehen. Keitel und andere arbeiteten gleich darnach ein Programm militärischer Drohung und Täuschung aus, das durchgeführt wurde, um die Österreichische Regierung dahin einzuschüchtern, das Schuschnigg-Protokoll anzunehmen. Als dann die Invasion stattfand, wurde sie natürlich von militärischen Führern geleitet und von der Wehrmacht durchgeführt. Wir sind dem Angeklagten Jodl zu Dank verpflichtet für seine klare Darlegung der Gründe, warum die deutschen Militärführer nur zu glücklich waren, zusammen mit den Nazis das Ende der österreichischen Unabhängigkeit herbeizuführen.

In seinem Vortrag vor den Gauleitern vom November 1943, der im Dokument L-172, US-34, wiedergegeben ist – es ist Seite 5, Absatz 3 der Übersetzung – erklärte Jodl:

[464] »Der Anschluß Österreichs brachte sodann nicht nur die Erfüllung eines alten nationalen Zieles, sondern wirkte sich neben der Stärkung unserer Wehrkraft zugleich durch eine wesentliche Verbesserung unserer strategischen Lage aus. Während bisher der tschechoslowakische Raum in bedrohlichster Form nach Deutschland hineinragte (Wespentaille zu Frankreich hin und Luftbasis für die Alliierten, besonders Rußland), war nunmehr die Tschechei ihrerseits in die Zange genommen. Ihre eigene strategische Lage war jetzt so ungünstig geworden, daß sie einem energischen Angriff zum Opfer fallen mußte, bevor wirksame Hilfe vom Westen her zu erwarten war.«

Dieser Auszug aus der Rede Jodls bildet einen guten Übergang zum Fall Tschechoslowakei, zum Fall »Grün«. Ich beabsichtige, diesen nur kurz zu behandeln. Herr Alderman hat die allgemeine Geschichte des deutschen Angriffs gegen die Tschechoslowakei sehr ausführlich behandelt, und die von ihm verlesenen Dokumente waren voll von Beweismaterial für die wissentliche Teilnahme von Keitel, Jodl und anderen Mitgliedern der Gruppe an diesem Unternehmen.

Ich bitte, sich wieder die Niederschrift Hoßbachs über die Besprechungen mit den vier wichtigsten militärischen Führern ins Gedächtnis zurückzurufen. Es ist Dokument 386-PS, US-25. Österreich und die Tschechoslowakei standen damals als die nächsten Opfer des deutschen Angriffs auf der Liste. Nach dem Anschluß Österreichs verloren Hitler als Staatsoberhaupt und Keitel als Chef der gesamten Wehrmacht keine Zeit, ihre Aufmerksamkeit der Tschechoslowakei zuzuwenden. Von da an ist fast der ganze Verlauf im Schmundt-Akt, 388-PS, US-26, und im Tagebuch Jodls enthalten; aus beiden wurde bereits ausführlich verlesen. Diese zwei Informationsquellen tragen, wie ich glaube, viel dazu bei, um die Argumente für die Verteidigung der angeklagten Militärs und der Gruppen Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht hinfällig zu machen. Die Verteidigung sucht den Eindruck zu erwecken, daß die deutschen Generale lediglich Militärtechniker waren und sich weder für politische und diplomatische Erwägungen interessierten noch darüber unterrichtet waren, und daß sie Pläne für militärische Angriffe oder Verteidigungen auf ausschließlich theoretischer Grundlage vorbereiteten. Sie behaupten dies alles, um damit anzudeuten, daß sie Hitlers Angriffsabsichten weder teilten noch beurteilen konnten, und daß sie die unter politischen Gesichtspunkten erlassenen Befehle wie militärische Automaten ausführten, ohne eine Ahnung zu haben, ob die Kriege, die sie begannen, Angriffskriege waren oder nicht.

[465] Wenn diese Argumente geltend gemacht werden, Herr Vorsitzender, möchte ich vorschlagen: Lesen Sie die Schmundt-Akte und lesen Sie General Jodls Tagebuch. Es geht daraus ganz klar hervor, daß die Angriffspläne von den Nazis und den Generalen gemeinsam entworfen wurden, und daß die militärischen Führer über die aggressiven Absichten völlig auf dem laufenden und genau informiert waren über die politischen und diplomatischen Entwicklungen; ja die deutschen Generale hatten die merkwürdige Eigenschaft, bei politischen Zusammenkünften aufzutauchen und, selbst wenn die Dokumente diese Dinge nicht so klar zeigen würden, müßte eine kurze Überlegung ihre Wahrheit beweisen.

Ein wirklich erfolgreiches Eroberungsprogramm hängt von der bewaffneten Macht ab. Es kann nicht von einer unvorbereiteten, schwachen oder unwilligen militärischen Führung ausgeführt werden. Es ist natürlich gesagt worden, daß der Krieg eine zu wichtige Angelegenheit sei, um Soldaten allein überlassen zu werden; das ist ohne Zweifel richtig, aber es ist ebenso richtig, daß eine aggressive Diplomatie eine viel zu gefährliche Angelegenheit ist, um ohne militärischen Rat und Beistand durchgeführt zu werden. Zweifellos hatten einige der deutschen Generale Bedenken hinsichtlich der von Hitler getroffenen Wahl des Zeitpunkts und hinsichtlich der Waghalsigkeit mancher seiner Aktionen. Einige dieser Zweifel spiegeln sich interessanterweise in einer Eintragung in Jodls Tagebuch wider, die noch nicht vorgelesen worden ist.

Es ist wiederum Dokument 1780-PS, und zwar die Eintragung vom 10. August 1938. Es ist Seite 4 der Übersetzung des Dokuments 1780-PS:

»10. August 1938: Die Armeechefs, die Chefs der Luftwaffengruppen, Obstlt. Jeschonnek und ich wurden auf den Berghof befohlen. Der Führer hielt nach Tisch eine fast dreistündige Ansprache, in der er seine politischen Gedankengänge auseinan dersetzt. Die anschließenden Versuche, den Führer auf die Mängel unserer Bereitschaft hinzuweisen, die einzelne Generale des Heeres unternahmen, sind leider ziemlich unglücklich, insbesondere die Bemerkung des Generals v. Wietersheim, die er noch dazu dem General Adam in den Mund legt, daß die Westbefestigungen ja höchstens 3 Wochen lang gehalten werden können. Der Führer wird sehr ungehalten und braust auf mit den Worten, ›dann würde die ganze Armee nichts mehr taugen. Ich sage Ihnen, Herr General, die Stellung wird nicht drei Wochen, sondern drei Jahre gehalten‹.

Die Ursache dieser kleinmütigen Auffassung, die leider im Generalstab des Heeres sehr weit verbreitet ist, liegt in verschiedenem begründet. Zunächst fühlt er sich in früheren [466] Reminiszenzen befangen, auch für politische Entschließungen verantwortlich, anstatt zu gehorchen und seine militärischen Aufgaben zu erfüllen. Letzteres tut er sicherlich mit althergebrachter Hingabe, aber die Kraft des Gemüts fehlt ihm, weil er letzten Endes an das Genie des Führers nicht glaubt. Man vergleicht ihn wohl mit Karl XII. Und da die Wasser von oben nach unten fließen, erwächst aus dieser Miesmacherei nicht nur unter Umständen ein ungeheurer politischer Schaden, – denn den Gegensatz zwischen der Auffassung der Generale und der des Führers pfeifen die Spatzen von den Dächern – sondern auch eine Gefahr für die Stimmung der Truppe. Ich habe aber keinen Zweifel, daß diese wie die Stimmung des Volkes den Führer in ungeahnter Weise zur rechten Zeit emporreißen wird.«


VORSITZENDER: Wollen wir die Sitzung jetzt für zehn Minuten unterbrechen?


[Pause von 10 Minuten.]


OBERST TAYLOR: Der Auszug aus dem Jodl-Tagebuch, den ich gerade verlesen habe, zeigt, daß einige der deutschen Generale damals Bedenken hatten bezüglich Deutschlands Fähigkeit, den Kampf gegen Polen und die Westmächte gleichzeitig aufzunehmen; die Eintragung zeigt nichtsdestoweniger starke Sympathie mit den Eroberungsplänen der Nazis. Weder in Jodls Tagebuch noch sonst wo findet sich irgendein Beweis dafür, daß eine größere Anzahl deutscher Generale es an Sympathie für Hitlers Pläne hat fehlen lassen. Überdies haben die obersten militärischen Führer sich immer seinen Entscheidungen angeschlossen und sie unterstützt, mit schrecklichem Ergebnis während dieser Jahre 1938 bis 1942.

Also, wenn gesagt wird, daß die deutschen militärischen Führer nicht wußten, daß die deutsche Politik gegenüber der Tschechoslowakei aggressiv oder auf Gewalt oder Gewaltandrohung gestützt war, so muß man sich daran erinnern, daß Hitler am 30. Mai 1938 einen Chefsachen-Befehl an Keitel richtete, Dokument 388-PS, US-26, in der er seinen unabänderlichen Entschluß klar ausdrückte, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen.

Der Angeklagte Jodl hatte keinen Zweifel darüber, was diese Weisung bedeutete. Er notierte am gleichen Tage in seinem Tagebuch, daß der Führer seine endgültige Entscheidung getroffen habe, die Tschechoslowakei bald zu zerstören, und daß er militärische Vorbereitungen auf der ganzen Linie begonnen hätte.

Das folgende Beweismaterial, sowohl in den Schmundt-Akten als auch im Tagebuch Jodls, zeigt, wie diese militärischen Vorbereitungen [467] voranschritten. Zahlreiche Aufzeichnungen von Besprechungen, Plänen und Vorbereitungen während der letzten Wochen vor dem Münchener Abkommen, einschließlich der Besprechungen mit Ungarn und dem ungarischen Generalstab, an denen General Halder teilnahm, finden sich in Jodls Tagebuch und den späteren Eintragungen in den Schmundt-Akten. An dem Tage, an dem das Münchener Abkommen unterzeichnet wurde, dem 29. September, schrieb Jodl in sein Tagebuch, 1780-PS, die Eintragung vom 29. September:

»Das Abkommen von München wird unterzeichnet. Die Tschechoslowakei hat als Machtfaktor ausgespielt. Zwischen 2. und 7. 10. werden vier festgelegte Zonen besetzt, bis zum 10. 10. das übri ge Gebiet vorwiegend deutschen Charakters.

Das Genie des Führers und seine Entschlossenheit, auch einen Weltkrieg nicht zu scheuen, haben erneut und ohne Gewaltanwendung den Sieg davongetragen.

Es bleibt zu hoffen, daß die Ungläubigen, Schwachen und Zweifelnden bekehrt sind und bekehrt bleiben.«

Pläne für die Liquidierung des Restes der Tschechoslowakei wurden bald nach München gemacht. Die Einverleibung des Restes wurde schließlich mittels diplomatischen Druckes durchgeführt, an dem der Angeklagte Keitel mit der üblichen Absicht teilnahm, nämlich um zu zeigen, daß die deutsche Wehrmacht bereit sei, die Drohungen zu verwirklichen. Man ersieht dies aus zwei schon vorgelegten Dokumenten, die ich deshalb nicht mehr zu verlesen brauche: 2802-PS, US-117, und 2798-PS, US-118.

Und noch einmal erzählt uns der Angeklagte Jodl in seinem Vortrag vom Jahr 1943, L-172, US-34, ganz klar in einem Satz, warum dieses Ziel der Ausschaltung der Tschechoslowakei der deutschen Militärführung ebenso am Herzen lag, wie den Nazis:

»Die unblutige Lösung des tschechischen Konfliktes im Herbst 1938 und Frühjahr 1939 und die Angliederung der Slowakei rundete den großdeutschen Raum derart ab, daß nunmehr auch die Möglichkeit bestand, das polnische Problem unter einigermaßen günstigen strategischen Vorausset zungen ins Auge zu fassen.«

Dies erinnert uns an die eidesstattlichen Erklärungen von Blomberg und Blaskowitz, aus denen ich schon verlesen habe. Sie sagten, die gesamte Gruppe deutscher Stabs- und Frontoffiziere habe geglaubt, daß die Frage des polnischen Korridors »eines Tages gelöst werden müßte, nötigenfalls durch Waffengewalt. Hitler brachte die Erfolge, welche wir alle heiß ersehnten«, so sagten sie.

Wir wenden uns nun Polen zu. Vom Gesichtspunkt des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht ist der deutsche Angriff auf Polen besonders interessant. Die Dokumente, die die [468] aggressive Natur dieses Angriffs zeigen, wurden schon von Oberstleutnant Griffith-Jones von der Britischen Delegation vorgelegt. Ich beabsichtige, die Frage von einem etwas anderen Gesichtspunkt aus zu behandeln, da diese Dokumente ein ausgezeichnetes Beispiel dafür liefern, wie die in der Anklage als Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht bezeichnete Gruppe arbeitete.

Dieser Angriff war sorgfältig geplant und zeitlich abgestimmt; in den Dokumenten kann man die Stabsarbeit Schritt für Schritt verfolgen. Oberstleutnant Griffith-Jones hat eine Reihe von Befehlen Hitlers und Keitels verlesen, die im Dokument C-120, GB-41, enthalten sind und den »Fall Weiß« – das war der Deckname für den Angriff auf Polen – behandeln. Es ist eine ganze Reihe von Dokumenten; die Reihe beginnt, C-120, mit einer Neufassung des Dokuments »Weisung für die einheitliche Kriegsvorbereitung der Wehrmacht«.

Diese periodisch neugefaßte Weisung ist uns schon früher begegnet. Es war eine Art von ständigen Befehlen an die Wehrmacht, in denen die Aufgaben für die nächste Zeit umrissen wurden.

Diese Weisungen enthalten im wesentlichen erstens eine Aufzählung der Aufgaben, welche die Wehrmacht angesichts der politischen und diplomatischen Lage auszuführen bereit sein muß, und zweitens, was auf diplomatischem Wege getan werden sollte, um die militärischen Aufgaben zu erleichtern und die Erfolgsaussichten zu vergrößern. Sie stellen in der Tat eine Verschmelzung diplomatischen und militärischen Denkens dar und beweisen nachhaltig die gegenseitige Abhängigkeit zwischen aggressiver Diplomatie und militärischer Planung.

Bemerkenswert ist die beschränkte Verteilung dieser Schriftstücke, in denen Anfang April 1939 die Vorbereitung der Pläne für den polnischen Krieg befohlen wurde. Nur fünf Ausfertigungen wurden von Keitel verteilt: an Brauchitsch, OKH; an Raeder, OKM; an Göring, OKL; und zwei an Warlimont in der Operationsabteilung des OKW.

Hitler bestimmte, daß die Durchführung des Planes am 1. September 1939 möglich sein müßte, und, wie wir uns alle erinnern, wurde dieser Termin eingehalten. Die Verschmelzung militärischen und diplomatischen Denkens kommt klar in einem Abschnitt eines dieser Dokumente zum Ausdruck, der bis jetzt noch nicht verlesen wurde; es ist Dokument C-120, Unterabteilung D, auf Seite 4.

Der Untertitel lautet: »Politische Voraussetzungen und Zielsetzung«:

»Das deutsche Verhältnis zu Polen bleibt weiterhin von dem Grundsatz bestimmt, Störungen zu vermeiden. Sollte Polen seine bisher auf dem gleichen Grundsatz beruhende Politik gegenüber Deutschland umstellen und eine das Reich [469] bedrohende Haltung einnehmen, so kann ungeachtet des geltenden Vertrags eine endgültige Abrechnung erforderlich werden.

Das Ziel ist dann, die polnische Wehrkraft zu zerschlagen und eine den Bedürfnissen der Landesverteidigung entsprechende Lage im Osten zu schaffen. Der Freistaat Danzig wird spätestens mit Beginn des Konfliktes als deutsches Reichsgebiet erklärt.

Die politische Führung sieht es als ihre Aufgabe an, Polen in diesem Fall zu isolieren, d.h. den Krieg auf Polen zu beschränken.

Eine zunehmend krisenhafte innere Entwicklung in Frankreich und eine daraus folgernde Zurückhaltung Englands könnte eine derartige Lage in nicht zu ferner Zeit entstehen lassen.

Ein Eingreifen Rußlands, soweit dies dazu fähig sein sollte, wird Polen aller Voraussicht nach nichts nützen, da es seine Vernichtung durch den Bolschewismus bedeuten müßte.

Die Haltung der Randstaaten wird allein von den militärischen Erfordernissen Deutschlands bestimmt werden.

Auf deutscher Seite kann man mit Ungarn als Bundesgenossen nicht ohne weiteres rechnen. Die Haltung Italiens ist durch die Achse Berlin-Rom bestimmt.«

Untertitel 2: »Militärische Folgerungen«.

»Die großen Ziele im Aufbau der deutschen Wehrmacht bleiben weiterhin durch die Gegnerschaft der westlichen Demokratien bestimmt. Der ›Fall Weiß‹ bildet lediglich eine vorsorgliche Ergänzung der Vorbereitungen, ist aber keineswegs als die Vorbedingung einer militärischen Auseinandersetzung mit den Westgegnern anzusehen.

Die Isolierung Polens wird um so eher auch über den Kriegsausbruch hinaus erhalten bleiben, je mehr es gelingt, den Krieg mit überraschenden starken Schlägen zu eröffnen und zu schnellen Erfolgen zu führen.

Die Gesamtlage wird es aber in jedem Fall erfordern, daß auch Vorkehrungen zum Schutze der Westgrenze und der Nordseeküste des Reiches und des Luftraumes über ihnen getroffen werden.«

Niemand wird einem zumuten, zu glauben, daß dies hypothetische Pläne waren, oder daß die Gruppe Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht nicht wußte, was in Aussicht stand. Die Pläne zeigen klar, daß sie keine Kriegsspiele sind. Um das endgültig zu beweisen, lassen Sie uns kurz auf Herrn Aldermans Prunkstück über Polen, L-79, US-27, hinweisen. Es sind dies [470] Notizen von Schmundt über die Konferenz in Hitlers Arbeitszimmer in der Reichskanzlei in Berlin am 23. Mai 1939, als Hitler erklärte; und ich zitiere nur einen Satz:

»Es entfällt daher die Frage, Polen zu schonen, und es bleibt der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen.«

Bemerkenswert ist auch, wer außer Hitler und einigen Adjutanten anwesend war: Der Angeklagte Göring, Oberbefehlshaber der Luftwaffe; der Angeklagte Raeder, Marine; der Angeklagte Keitel, OKW; von Brauchitsch, Oberbefehlshaber des Heeres; Generaloberst Milch, Staatssekretär im Luftfahrtministerium und General-Inspekteur der Luftwaffe; General Bodenschatz, Görings persönlicher Adjutant; Konteradmiral Schniewindt, Chef des Stabes der Seekriegsleitung; Oberst Jeschonnek, Chef des Generalstabs der Luftwaffe; Oberst Warlimont, Operationsabteilung. Alle, mit Ausnahme von Milch, Bodenschatz und den Adjutanten, sind Mitglieder der Gruppe.

Bis jetzt haben uns diese Dokumente die ursprüngliche und allgemeine Planung des Angriffs auf Polen gezeigt. Diese allgemeinen Pläne mußten jedoch von den Truppenbefehlshabern, die den Angriff ausführen sollten, geprüft, verbessert und vervollkommnet werden.

Ich lege nun das Dokument C-142, als US-538, vor. Dieses Dokument stammt von Mitte Juni 1939; darin hat von Brauchitsch, als Oberbefehlshaber des Heeres, die allgemeinen Umrisse des Planes für den Angriff auf Polen an die Truppenbefehlshaber, an die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen weitergegeben, so daß diese die tatsächliche Vorbereitung und den Aufmarsch der Truppen in Übereinstimmung mit den Plänen ausarbeiten konnten.

Ich zitiere von Seite 1 der Übersetzung:

»Das Operationsziel ist die Vernichtung der polnischen Wehrmacht. Die politische Führung fordert, den Krieg mit überraschenden starken Schlägen zu eröffnen und zu schnellem Erfolg zu führen. Absicht des Oberbefehlshabers des Heeres ist, einer geordneten Mobilmachung und Versammlung des polnischen Heeres durch überraschenden Einbruch in polnisches Hoheitsgebiet zuvorzukommen und die westlich der Weichsel-Narew-Linie zu erwartende Masse des polnischen Heeres... zu zerschlagen.«

Ich gehe zum nächsten Absatz über:

»Die Heeresgruppen-Kommandos und AOK treffen ihre Vorbereitungen auf der Grundlage der Überraschung des Feindes. Die bei Verzicht auf Überraschung notwendigen Änderungen müssen einfach und rasch aus dieser Grundlage [471] entwickelt werden können; sie sind gedanklich so vorzubereiten, daß sie im Falle eines Befehls des O.d.H. rasch in Vollzug gesetzt werden können.«

VORSITZENDER: Welches ist das Datum dieses Schriftstücks?

OBERST TAYLOR: Es ist von Mitte Juni 1939 datiert; das genaue Datum ist, glaube ich, der 14. oder 15. Juni 1939. Das Datum ist auf dem Original.

Das nächste Dokument ist 2327-PS, US-539. Es ist von Blaskowitz unter dem Datum vom 14. Juni 1939 unterschrieben, und es zeigt uns einen Oberbefehlshaber bei der Arbeit, wie er im Felde einen Angriff plant. Blaskowitz war damals Oberbefehlshaber der Heeresgruppe III und wurde während des polnischen Feldzugs Oberbefehlshaber der 8. deutschen Armee. Ich lese einige Auszüge aus diesem Dokument vor, die sich auf Seite 1 der Übersetzung befinden:

»Der Herr Oberbefehlshaber des Heeres hat die Bearbeitung eines Aufmarsches gegen Polen angeordnet, der den Forderungen der politischen Führung nach überraschender Kriegseröffnung und schnellen Erfolgen Rechnung trägt.

Die vom Oberkommando des Heeres befohlene Aufmarschweisung ›Fall Weiß‹ ermächtigt das Heeresgruppenkommando 3 (im ›Fall Weiß‹ = AOK 8) notwendige Weisungen und Befehle an alle ihm für den ›Fall Weiß‹ unterstellten Kdo-Behörden zu erteilen.«

Ich gehe auf Absatz 7 auf der ersten Seite über:

»Der gesamte Schriftverkehr über den ›Fall Weiß‹ ist als ›Chef-Sache‹ zu führen. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn der Inhalt eines Schriftstückes nach pflichtmäßigem Ermessen des Dienststellen-Leiters in jeder Weise – auch im Zusammenhang mit anderen Schriftstücken – unverfänglich ist.

Für Mitte Juli ist eine Besprechung vorzusehen, in der Einzelheiten der Durchführung besprochen werden sollen. Zeit und Ort werden noch befohlen. Besondere Wünsche sind bis 10. Juli dem Hgr. Kdo. 3 zu übermitteln.«

Die Unterschrift lautet: »Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe 3, F. Blaskowitz.«

Ich gehe nun zur zweiten Seite über, um einen weiteren Auszug unter der Überschrift oben auf Seite 2 der Übersetzung zu verlesen:

»Operationsabsichten ›Fall Weiß‹.«

»Die Operation soll, um einer geordneten polnischen Mobilmachung und Versammlung zuvorzukommen, überraschend mit in Grenznähe bereitgestellten und vorwiegend gepanzerten und mot. Kräften eröffnet werden. Die hierbei gegenüber [472] der poln. Grenzsicherung bestimmt erwartete Anfangsüberlegenheit und Überraschung soll durch schnelles Nachführen weiterer Teile des Heeres auch ge genüber dem aufmarschierenden polnischen Heer aufrechterhalten werden.

Dementsprechend haben alle Teile durch schnelles Handeln und rücksichtslosen Angriff sich die Vorhand gegenüber dem Gegner zu wahren.«

Eine Woche vor dem tatsächlichen Angriff auf Polen und zu einem Zeitpunkt, zu dem alle militärischen Pläne schon festgelegt waren, finden wir schließlich die ganze Gruppe, wie sie in der Anklageschrift definiert ist, an einem Ort, ja in einem Zimmer beieinander. Am 23. August versammelten sich die Oberbefehlshaber auf dem Obersalzberg, um Hitlers Erklärungen hinsichtlich der zeitlichen Abstimmung des Angriffs, sowie eine politische und diplomatische Orientierungsrede des Staatsoberhaupts anzuhören. Aus dieser Rede wurde schon ausführlich zitiert. Sie findet sich im Dokument 798-PS, US-29; ich gehe darüber hinweg, aber nicht ohne ausdrücklich zu betonen, daß sie sich gerade an die Gruppe richtet, die in der Anklageschrift als Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht bestimmt ist. Es ist übrigens das zweite der beiden Beispiele, auf die Halder und von Brauchitsch in ihren von mir bereits verlesenen eidesstattlichen Erklärungen, Nummer 1 und 2, Bezug genommen haben.

Wir sind nun zu dem Punkt gekommen, wo Deutschland tatsächlich den Krieg entfesselte. Innerhalb weniger Wochen, bevor irgendwelche wichtigen Kampfhandlungen an der Westfront stattfanden, war Polen überrannt und erobert; die deutschen Verluste waren unbedeutend.

Die drei hauptsächlichsten territorialen Fragen, die in den von Blomberg und Blaskowitz abgegebenen Erklärungen erwähnt sind, waren damit gelöst. Das Rheinland war wieder besetzt und befestigt; Memel war eingegliedert, der polnische Korridor annektiert. Und noch viel mehr, Österreich war ein Teil des Reiches geworden; die Tschechoslowakei war besetzt; ganz West-Polen in deutscher Hand. Deutschland war seinen Feinden im Westen, Frankreich und England, an Bewaffnung und Erfahrung überlegen.

Dann kamen die drei düsteren Jahre des Krieges, 1939, 1940 und 1941, in denen die deutsche Waffenmacht wie eine große Sichel von Norden nach Süden und Osten schwang. Norwegen und Dänemark, die Niederlande, Frankreich, Italien traten an Deutschlands Seite; Tripolis und Ägypten, Jugoslawien und Griechenland, Rumänien, Ungarn und Bulgarien wurden Bundesgenossen; der westliche Teil der Sowjetunion war überrannt.

Ich möchte gerne den Zeitraum vom Einfall in Polen im Oktober 1939 bis zum Angriff gegen die Sowjetunion im Juni 1941 als [473] Ganzes behandeln. In diesem Zeitraum fanden die in der Anklageschrift er wähnten Angriffskriege unter Verletzung von Verträgen statt, und zwar gegen Norwegen, Dänemark, Holland, Belgien, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland.

Ich kann den von der Britischen Delegation gemachten Ausführungen weder viel hinzufügen noch sie verbessern. Was die Verbrechen gegen den Frieden betrifft, ist unser Fall abgeschlossen; aber ich möchte diesen Zeitabschnitt gern kurz vom militärischen Standpunkt aus überprüfen und ihn so betrachten, wie ihn die deutschen Militärführer betrachteten. Dabei können wir einer Sache sicher sein: Keiner der Nazis oder der Generale betrachtete diese Periode unter dem Gesichtspunkt einer Reihe von Neutralitäts- und Vertragsverletzungen. Sie dachten nur an einen Krieg, einen Eroberungskrieg, einen Krieg zur Eroberung von Europa. Neutralität, Verträge, Nichtangriffspakte spielten keine große Rolle. Es waren nur unbequeme Hindernisse, und man mußte eben Mittel finden und sich Entschuldigungen ausdenken, die den jeweiligen Umständen entsprachen.

Von Blomberg hat in seiner von mir verlesenen eidesstattlichen Erklärung ausgesagt, daß nach 1939 einige Generale anfingen, Hitlers Methoden zu verurteilen, und das Vertrauen in seine Urteilskraft verloren. Welche von Hitlers Methoden einige der Generale verurteilten, wird nicht gesagt, aber ich glaube nicht, daß der Gerichtshof erhebliches Beweismaterial dafür erhalten wird, daß viele Generale den Eroberungsmarsch von 1939 bis 1941 verurteilten. Tatsächlich zeigt das Beweismaterial vielmehr, daß sich die meisten Generale während dieser Jahre gerade in ihrem richtigen Elemente befanden.

Sechs Wochen nach Kriegsausbruch und anläßlich der erfolgreichen Beendigung des polnischen Feldzuges wurde am 9. Oktober 1939 eine Denkschrift und eine Weisung für die Kriegführung im Westen herausgegeben. Es ist das Dokument L-52, das als US-540 vorgelegt wird. Es ist nicht unterschrieben. Es wurde nur an die vier Chefs der Wehrmachtteile: Keitel, Brauchitsch, Göring und Raeder verteilt, und der Wortlaut deutet darauf hin, daß es von Hitler verfaßt wurde. Ich werde jetzt den betreffenden Auszug verlesen, der auf Seite 2 des Dokuments beginnt, ungefähr nach dem zweiten Drittel auf der Seite unten im ersten Absatz. Ich beginne mit den Worten: »Es ist das Ziel der britisch-französischen Kriegsführung«.

»Es ist das Ziel der britisch-französischen Kriegsführung, den 80-Millionen-Staat« – damit ist Deutschland gemeint – »wieder aufzulösen, bzw. zu zertrümmern, um auf solche Weise das in ihrem eigenen Interesse liegende europäische Gleichgewicht, das heißt den Zustand der Ausgeglichenheit[474] der Kräfte wieder herzustellen. Dieser Kampf muß daher vom deutschen Volke so oder so einmal durchgestanden werden. Trotzdem könnten die überaus großen Erfolge des ersten Kriegsmonats im Falle eines sofortigen Friedensschlusses psychologisch und materiell der Stärkung des Reiches in einem solchen Umfange dienen, daß vom deutschen Gesichtspunkte aus gegen eine Beendigung des Krieges nichts einzuwenden wäre, soferne der mit den Waffen errungene Erfolg durch den Friedensschluß nicht in Frage gestellt wird.

Der Zweck dieser Denkschrift ist es nun nicht, die in dieser Richtung liegenden Möglichkeiten zu untersuchen oder überhaupt auch nur zu berücksichtigen. Ich will mich in dieser Abhandlung ausschließlich mit dem anderen Fall beschäftigen, nämlich mit dem der notwendigen Fortführung des Kampfes. Das Ziel dieses Kampfes liegt, wie schon betont, auf der Seite des Gegners in der Auflösung bzw. in der Vernichtung des Deutschen Reiches. Das deutsche Kriegsziel hat demgegenüber in der endgültigen militärischen Erledigung des Westens zu bestehen, das heißt in der Vernichtung der Kraft und Fähigkeit der Westmächte, noch einmal der staatlichen Konsolidierung und Weiterentwicklung des deutschen Volkes in Europa entgegentreten zu können.

Diese innere Zielsetzung muß allerdings der Welt gegenüber die von Fall zu Fall psychologisch bedingten propagandistischen Korrekturen erfahren. Am Kriegsziel selbst aber ändert dies nichts. Es ist und bleibt die Vernichtung unserer westli chen Gegner.«

Ich wende mich nun dem zweiten Absatz auf Seite 3 der Übersetzung zu, mit dem Untertitel »Die Gründe«.

»Die Erfolge des polnischen Feldzuges haben zunächst die seit vielen Jahrzehnten ohne Aussicht auf Verwirklichung ersehnte Tatsache der Möglichkeit eines Ein-Frontenkrieges geschaffen, das heißt: Deutschland kann unter Belassung geringfügiger Deckungstruppen im Osten mit seiner gesamten Kraft zur Auseinandersetzung im Westen antreten.

Die übrigen europäischen Staaten sind neutral entweder aus Sorge um ihr eigenes Schicksal, aus Desinteressement am Konflikt an sich, oder aus dem Interesse an einem bestimmten Ausgang dieses Kampfes, das es aber verbietet, entweder überhaupt oder vorzeitig selbst in Erscheinung zu treten.

Folgendes ist dabei festzuhalten...«

Im Zusammenhang damit möchte ich hinzufügen, daß eine Reihe von Hinweisen auf verschiedene Länder erfolgt; ich gehe auf Belgien und Holland über, am Ende der dritten Seite:

[475] »Belgien und Holland:

Beide Länder sind an der Aufrechterhaltung ihrer Neutralität interessiert, jedoch unfähig, einem dauernden Druck Englands und Frankreichs zu widerstehen. Die Erhaltung ihrer überseeischen Gebiete, die Aufrechterhaltung ihres Handels und damit die Sicherung ihrer Binnenwirtschaft, ja ihres Lebens, liegen ganz im Belieben Englands und Frankreichs. Beide Länder sind daher im höchsten Ausmaß in ihren Entschlüssen, ihren Stellungnahmen und in ihrem Handeln vom Westen abhängig. Wenn Frankreich und England sich von der Preisgabe der belgischen Neutralität einen Erfolg versprechen, sind sie jederzeit in der Lage, den hierzu nötigen Druck auszuüben. Das heißt: sie können, ohne sich selbst mit dem Odium einer Neutralitätsverletzung zu belasten, Belgien und Holland zwingen, von sich aus die Neutralität aufzugeben. Daher ist auch in Bezug auf die Aufrechterhaltung der belgisch-holländischen Neutralität die Zeit kein Faktor, der eine für Deutschland günstige Entwicklung versprechen könnte.«

Der letzte Absatz, den ich verlesen möchte, lautet wie folgt:

»Die nordischen Staaten:

Ihre Neutralität ist, wenn nicht gänzlich unvorhergesehene Momente eintreten, auch für die Zukunft als wahrscheinlich anzunehmen. Die Fortführung des deutschen Handels mit diesen Ländern erscheint auch bei längerer Kriegsdauer möglich.«

Sechs Wochen später, am 23. November 1939, sehen wir unsere Gruppe von Oberbefehlshabern, wie sie in der Anklageschrift umrissen ist, wieder versammelt. Das Dokument 789-PS, das als US-23 ins Protokoll verlesen wurde, gibt darüber Auskunft. Sie hörten von Hitler vieles von dem, was er vorher den vier Chefs der Wehrmachtteile gesagt hatte. Diese Rede, von der sich schon ein Teil im Protokoll befindet, enthält andere Abschnitte, die noch nicht verlesen und jetzt von Interesse sind. Der erste Auszug, den ich verlesen möchte, ist auf Seite 2 der Übersetzung ungefähr in der Mitte des ersten Absatzes. Er beginnt mit den Worten: »Zum ersten Male in der Geschichte haben wir nur gegen eine Front zu kämpfen.« Ich zitiere:

»Zum ersten Male in der Geschichte haben wir nur gegen eine Front zu kämpfen, die andere ist zur Zeit frei. Aber niemand kann wissen, wie lange es so bleibt. Ich habe lange gezweifelt, ob ich erst im Osten und dann erst im Westen losschlagen sollte. Grundsätzlich habe ich die Wehrmacht nicht aufgestellt, um nicht zu schlagen. Der Entschluß zu schlagen war immer in mir. Früher oder später wollte ich das Problem [476] lösen. Zwangsläufig wurde entschieden, daß der Osten zunächst zum Ausfall gebracht wurde. Wenn der Polenkrieg so schnell gelang, so lag es an der Überlegenheit unserer Wehrmacht. Ruhmvollste Erscheinung in unserer Geschichte. Unerwartet geringe Verluste an Menschen und Material. Jetzt wird die Ostfront mit wenigen Divisionen gehalten. Es ist eine Lage, wie wir sie früher als unerreichbar ansahen. Jetzt ist die Lage folgende: Der Gegner liegt im Westen hinter seinen Befestigungen. Es ist keine Möglich keit, ihn anzugreifen. Entscheidend ist: wie lange können wir die Lage aushalten?«

Dann wenden wir uns Seite 3 des Dokuments zu, Zeile 3:

»Alles geht darauf hinaus, daß jetzt der Moment günstig ist; in 6 Monaten kann es aber vielleicht nicht mehr so sein.«

Dann der Schlußabschnitt auf Seite 4 der Übersetzung, der lange Abschnitt ungefähr in der Mitte, beginnend mit »England kann ohne seine Zufuhr nicht leben. Wir können uns...«

»England kann ohne seine Zufuhr nicht leben. Wir können uns selbst ernähren. Die dauernde Minenverseuchung der englischen Küste wird England auf die Knie zwingen. Dies kann aber nur erreicht werden, wenn wir Belgien und Holland besetzt haben. Es ist ein schwerer Entschluß für mich. Keiner hat das geschaffen, was ich geschaffen habe. Mein Leben spielt keine Rolle dabei. Ich habe das deutsche Volk zu großer Höhe geführt, wenn man uns auch jetzt in der Welt haßt. Dieses Werk setze ich auf das Spiel. Ich habe zu wählen zwischen Sieg oder Vernichtung. Ich wähle den Sieg. Größter historischer Entschluß, zu vergleichen mit dem Entschluß Friedrichs des Großen vor dem 1. schlesischen Krieg. Preußen verdankt seinen Aufstieg dem Heroismus eines Mannes. Auch dort waren die nächsten Berater geneigt zur Kapitulation. Alles hing von Friedrich dem Großen ab. Auch der Entschluß Bismarcks 1866 und 1870 war nicht minder groß. Mein Entschluß ist unabänderlich. Ich werde Frankreich und England angreifen zum günstigsten und schnellsten Zeitpunkt. Verletzung der Neutralität Belgiens und Hollands ist bedeutungslos. Kein Mensch fragt darnach, wenn wir gesiegt haben. Wir werden die Verletzung der Neutralität nicht so idiotisch begründen wie 1914. Wenn wir die Neutralität nicht verletzen, so tun es England und Frankreich! Ohne Angriff ist der Krieg nicht siegreich zu beenden. Ich halte es für allein möglich, den Kampf durch einen Angriff zu beenden. Die Frage, ob der Kampf erfolgreich sein wird, kann niemand beantworten. Alles hängt von der günstigen Vorsehung ab.«

[477] Der Winter 1939/40 ging dann schnell vorüber, der Winter des sogenannten »Lautsprecherkrieges«.

Der Gruppe Generalstab und Oberkommando waren die Pläne bekannt. Es war ihnen allen gesagt worden, rücksichtslos bei der ersten Gelegenheit anzugreifen, die französischen und englischen Streitkräfte zu zerschlagen und den Verträgen mit Holland und Belgien und deren Neutralität keine Beachtung zu schenken. »Verletzung der Neutralität Belgiens und Hollands ist bedeutungslos. Kein Mensch fragt danach, wenn wir gesiegt haben.« Das war es, was Hitler den Oberbefehlshabern sagte. Seine Generale und Admirale stimmten dem zu und fuhren mit der Verwirklichung ihres Planes fort.

Es ist nun aber nicht wahr, daß alle Etappen dieses Eroberungszuges nur von Hitler geplant wurden, und daß die militärischen Führer sie nur widerstrebend und voll schlimmer Befürchtung ausführten. Um das zu beweisen, müssen wir einen Augenblick auf das zurückgehen, was Major Elwyn Jones vor dem Gerichtshof über die Angriffspläne gegen Dänemark und Norwegen ausgeführt hat.

Der Gerichtshof wird sich daran erinnern, daß Hitlers Äußerungen vom Oktober und November, die ich soeben verlesen habe, keinerlei Andeutung über einen Angriff auf Skandinavien enthielten, obwohl sie voll von drohenden Bemerkungen gegenüber Frankreich, England und den Niederlanden waren. In der Tat bestätigt Hitlers Denkschrift vom 9. Oktober, aus der ich verlas, L-52, daß Hitler keinen Grund sah, die Lage im Norden zu stören, da, wie er sagte, man auf die Neutralität der nordischen Staaten rechnen könne, wenn sich nicht unvorhergesehene Faktoren ergäben. Der Handel könnte mit diesen Ländern selbst in einem langen Krieg fortgesetzt werden. Aber eine Woche vorher, am 3. Oktober 1939, hatte der Angeklagte Raeder eine Liste von Fragen bei der Seekriegsleitung herumgehen lassen, um die Ansichten über die vom Marinestandpunkt aus zu erlangenden Vorteile kennenzulernen, die sich aus der Erlangung von Flottenstützpunkten in Norwegen und Dänemark ergeben würden. Es ist dies Dokument C-122, GB-82. Und ein weiteres von Major Elwyn Jones vorgelegtes Dokument C-66, GB-81, zeigt, daß Raeder zur Aufstellung dieser Liste von Fragen durch den Brief eines anderen Admirals, Carls, angeregt wurde, der in diesem Brief auf die Bedeutung der Besetzung der norwegischen Küste durch Deutschland hinwies. Admiral Carls, Rolf Carls, hat später den Rang eines Generaladmirals erlangt; er war Oberbefehlshaber der Marinegruppe »Nord« und ist in dieser Eigenschaft, ebenso wie Raeder, Angehöriger der Gruppe, wie sie in der Anklageschrift bestimmt ist.

[478] Der Gerichtshof wird sich auch daran erinnern, daß der Angeklagte Dönitz, der zu jener Zeit Befehlshaber der Unterseeboote war, auf diese Frage Raeders am 9. Oktober 1939 antwortete. Das in Frage kommende Dokument ist C-5, GB-83, und Dönitz antwortete, daß seiner Ansicht nach Drontheim und Narvik die Voraussetzungen als Unterseebootstützpunkte erfüllten, daß aber Drontheim vorzuziehen sei, und daß er vorschlug, dort einen Unterseebootstützpunkt zu errichten. Am nächsten Tage sprach Raeder bei Hitler vor, und dieser Besuch und gewisse folgende Ereignisse sind in einem Dokument beschrieben, das noch nicht vorgelegt worden ist.

Hoher Gerichtshof! Leider ist eine Verwirrung in der Numerierung eingetreten; das deutsche Dokument ist C-71, aber die Übersetzung erscheint in Ihrem Buch unter Dokument L-323, US-541. Die Übersetzung finden Sie in L-323 auf der Mitte der Seite mit dem Titel: »Beitrag zum Kriegstagebuch des Ob.d.M. (Skl), zur Weserübung«. Letzterer Ausdruck war der Deckname für das Unternehmen gegen Norwegen und Dänemark:

»10. X. 39. Erster Hinweis des Ob.d.M. beim Führer betreffend die Bedeutung Norwegens für die See- und Luftkriegführung. Führer beabsichtigt die Frage zu erwägen. 12. XII. 1939. Empfang von Q und H durch den Führer.«

Q und H waren wahrscheinlich Quisling und Hagelin.

»In der Folge Anweisung an OKW, geistige Vorbereitungen zu treffen. Ob.d.M. läßt Studie ausarbeiten, die im Januar fertig ist.«

Hier möchte ich einfügen: Die Übersetzung des nächsten Satzes ist irrig und sollte heißen:

»In Anlehnung an die Studie bearbeitet Kpt. z. S. Krancke beim OKW die Operation der Weserübung.

H.« – Hagelin – »hielt in der Folgezeit Fühlung mit dem Stabschef Ob.d.M. Sein Ziel war Entwicklung der Partei Q« – Quisling – »damit diese aktionsfähig würde, sowie Unterrichtung des OKM über politische Entwicklung in Norwegen und militärische Fragen. Im allgemeinen drängte er auf Beschleunigung der Vorbereitungen, hielt aber zunächst einen Ausbau der Organisation für erfor derlich.«

Ich glaube, daß ich nicht mehr vorzulesen brauche.

Ein weiteres Dokument, C-64, GB-86, das schon im Verhandlungsbericht vorliegt, und aus dem ich nichts verlesen werde, zeigt, daß die Seekriegsleitung am 12. Dezember das Norwegenprojekt mit Hitler in einer Sitzung besprach, an der auch die Angeklagten Keitel und Jodl teilnahmen. In der Zwischenzeit hatte Raeder mit dem Angeklagten Rosenberg Fühlung über die Möglichkeit der [479] Verwendung Quislings aufgenommen, und Major Elwyn Jones hat den Gerichtshof völlig zutreffend darauf hingewiesen, welch enge Verbindung zwischen den Chefs der Wehrmachtteile und den Nazi-Politikern bestand. Das Ergebnis war, daß Keitel auf Hitlers Befehl am 27. Januar 1940 einen OKW-Befehl erließ, in dem es hieß, daß Hitler ihn mit der Vorbereitung für das Norwegen-Unternehmen beauftragt habe, dem er dann den Decknamen »Weserübung« gab.

Am 1. März 1940 hat Hitler die Weisung für den allgemeinen Plan der Invasion Norwegens und Dänemarks erlassen. Es ist das Dokument C-174, GB-89, das Major Elwyn Jones schon ins Protokoll verlesen hat. Die Weisung war mit den Anfangsbuchstaben von Admiral Kurt Fricke gezeichnet, der zu dieser Zeit Chef der Operationsabteilung der Seekriegsleitung war, Ende 1941 Chef des Stabes der Seekriegsleitung wurde, und als solcher Mitglied der Gruppe ist, die in der Anklageschrift umschrieben ist. Wie diese Dokumente klar zeigen, wurde also der Plan für den Einfall in Norwegen und Dänemark nicht in Nazi-Parteikreisen gefaßt oder den militärischen Führern aufgezwungen; nein, im Gegenteil, er wurde auf der Marineseite, der Gruppe Generalstab und Oberkommando gefaßt, und Hitler wurde überredet, die Idee aufzugreifen. Verträge und Neutralität bedeuteten der Gruppe Generalstab und Oberkommando ebensowenig wie den Nazis selbst.

Was die Niederlande betrifft, so machten sich weder Hitler noch die militärischen Führer Gedanken über Vertragsverpflichtungen. Der Gerichtshof wird sich erinnern, daß, wie das schon ins Protokoll verlesene Dokument L-79, US-27, zeigt, Hitler auf einer Konferenz mit den obersten Militärführern im Mai 1939 seine Absicht aussprach, Polen anzugreifen und die Möglichkeit eines Krieges mit England erörterte. Bei dieser Gelegenheit sagte er, daß die holländischen und belgischen Luftstützpunkte von der Wehrmacht besetzt werden müßten. »Auf Neutralitätserklärungen kann nichts gegeben werden.« Später, in seiner Rede an die Oberbefehlshaber im November 1939, sagte Hitler, daß sie zuerst in die Niederlande einfallen müßten, und »kein Mensch fragt danach, wenn wir gesiegt haben«.

Infolgedessen kann man sich wohl vorstellen, daß der Winter 1939/40 und das Frühjahr 1940 bei den deutschen Militärs eine Periode intensivster Planungsarbeiten war. Sowohl der Hauptangriff im Westen durch die Niederlande als auch der Angriff auf Norwegen und Dänemark mußten geplant werden. Das Tagebuch des Angeklagten Jodl aus der Zeit vom 1. Februar bis 26. Mai 1940, 1809-PS, GB-88, enthält viele Eintragungen, die den Verlauf dieser Planung widerspiegeln. Einige dieser Eintragungen wurden schon in das Protokoll verlesen und andere sind jetzt von Interesse.

[480] Der Gerichtshof kann aus diesen Eintragungen, die schon verlesen wurden, ersehen, daß im Februar und Anfang März starke Zweifel in den deutschen Militärkreisen bestanden, ob der Angriff auf Norwegen und Dänemark vor oder nach dem Angriff auf die Niederlande und Belgien stattfinden sollte, und daß gelegentlich sogar Zweifel darüber bestanden, ob alle diese Angriffe vom militärischen Standpunkt aus notwendig wären. Aber der Gerichtshof wird nicht eine einzige Eintragung finden, die irgendein Bedenken moralischer Natur von seiten Jodls oder einer der von ihm erwähnten Personen widerspiegeln würde, in diese Länder einzufallen.

Ich werde nun verschiedene Hinweise auf das Dokument 1809-PS und einige der darin enthaltenen Eintragungen machen, ohne irgendeine von diesen wörtlich zu zitieren. Der Gerichtshof wird bemerken, daß am 1. Februar 1940 General Jeschonnek, der Chef des Generalstabs der Luftwaffe und ein Mitglied der in der Anklageschrift umschriebenen Gruppe, Jodl besuchten und vorschlugen, daß es vielleicht klüger wäre, nur Holland anzugreifen, mit der Begründung, daß Holland allein eine gewaltige Verbesserung für Deutschlands Luftkriegsführung darstellen würde.

Am 6. Februar besprach sich Jodl mit Jeschonnek, Warlimont und Oberst von Waldau, und ein, wie Jodl sagte, »neuer Gedanke«, wurde in dieser Besprechung vorgeschlagen, nämlich, daß die Deutschen nur die Unternehmungen H, Holland, und »Weserübung«, Norwegen und Dänemark, durchführen, aber Belgiens Neutralität für die Dauer des Krieges garantieren sollten.

Ich nehme an, daß die deutsche Luftwaffe der Ansicht war, daß ihr allein schon die Besetzung Hollands genügend Spielraum für Luftstützpunkte für die Angriffe auf England geben würde, und daß, bei Aufrechterhaltung der belgischen Neutralität, die deutschen Flugplätze in Holland vor den Angriffen der französischen und britischen Armeen in Frankreich sicher sein würden. Falls, um dieser Situation zu begegnen, die Franzosen und Engländer über Holland und Belgien angriffen, dann würde die Verletzung der Neutralität der anderen Seite in die Schuhe geschoben. Aber unabhängig davon, ob dieser neue Gedanke vom militärischen Standpunkt aus Sinn hatte, erscheint er vom diplomatischen Standpunkt aus als ein höchst sonderbarer Gedankengang. Es war ein Vorschlag, die Neutralität von drei kleinen Nachbarländern ohne jede Entschuldigung zu verletzen und gleichzeitig die Neutralität eines vierten zu garantieren. Was für einen Wert die Belgier einer Neutralitätsgarantie unter solchen Umständen beimessen konnten, kann man sich schwer vorstellen, und tatsächlich stellt der »neue Gedanke«, der bei dieser Zusammenkunft vorgeschlagen wurde, eine außerordentliche Verbindung von Zynismus und Naivität dar.

[481] In der Zwischenzeit traf sich, wie Jodls Tagebuch zeigt, der »Sonderstab« für den Einfall in Norwegen zum ersten Male am 5. Februar 1940 und erhielt seine Anweisungen von Keitel. Am 21. Februar übertrug Hitler General von Falkenhorst den Oberbefehl für das norwegische Unternehmen, und Jodls Tagebuch verzeichnet »freudige Annahme durch Falkenhorst«.

Am 26. Februar befand sich Hitler noch immer im Zweifel, ob er zuerst in Norwegen oder den Niederlanden einfallen sollte, aber am 3. März entschied er sich, zuerst in Norwegen und kurz danach in den Niederlanden einzufallen. Diese Entscheidung war endgültig. Norwegen und Dänemark wurden am 9. April überfallen, und der Erfolg des Abenteuers war am 1. Mai sichergestellt; der Überfall auf Holland erfolgte zehn Tage später.

Auf diese Weise fielen Frankreich und die Niederlande. Italien trat auf Seiten Deutschlands in den Krieg ein, und der afrikanische Feldzug begann. Im Oktober 1940 griff Italien Griechenland an. Der unentschiedene italienisch-griechische Krieg und die Ungewisse Haltung Jugoslawiens wurde für Deutschland unbequem, weil der Angriff auf die Sowjetunion geplant war und Deutschland fühlte, daß es eine unsichere Lage in seinem Rücken auf dem Balkan nicht riskieren könnte.

Demgemäß wurde beschlossen, das griechische Problem durch Unterstützung Italiens zu lösen, und der jugoslawische Putsch am 26. März 1941 verursachte die endgültige deutsche Entscheidung, auch Jugoslawien niederzuschlagen. Die Dokumente hierüber sind schon von Oberst Phillimore vorgelegt worden, und ich brauche für meine augenblicklichen Zwecke nur wenig hinzuzufügen. Die Entscheidungen waren getroffen; die Wehrmacht bereitete die notwendigen Pläne vor und führte die Angriffe durch. Der Angriff gegen Jugoslawien war besonders erbarmungs- und schonungslos, da er den speziellen Zweck hatte, die Türkei und Griechenland einzuschüchtern. Die endgültigen Aufmarschbefehle wurden von Brauchitsch erlassen und finden sich in einem Schriftstück (R-95, GB-127), das bisher noch nicht verlesen wurde. Zwei Auszüge davon sind beachtenswert. Diese Auszüge sind sehr kurz:

»Infolge der Veränderung der politischen Lage auf dem Balkan durch den jugoslawischen Militärputsch muß Jugoslawien auch dann als Feind betrachtet werden, wenn es zunächst Loyalitätserklärungen abgibt.

Der Führer und Oberste Befehlshaber hat sich daher entschlossen, Jugoslawien so rasch wie möglich zu zerschlagen.«

Dann wende ich mich Absatz 5 zu:

»Zeitliche Regelung der Operationen:

[482] Am 5. April, sobald ausreichende Kräfte der Luftwaffe bereitstehen und die Wetterlage es zuläßt, Angriff der Luftwaffen gegen die jugoslawische Bodenorganisation und gegen Belgrad durch fortgesetzte Tag- und Nachtangriffe.«

Über den deutschen Angriff auf die Sowjetunion habe ich nur wenig mehr zu sagen.

Alle Dokumente, die den aggressiven Charakter des Angriffs zeigen, sind schon von Herrn Alderman vorgelegt worden. Ich nehme an, daß es ganz gut möglich ist, daß einige Mitglieder der Gruppe Generalstab und Oberkommando dem Unternehmen »Barbarossa« als unnötig und vom militärischen Standpunkt als unklug widersprachen. Der Angeklagte Raeder hat dies in einer Denkschrift vom 10. Januar 1944 angedeutet, Dokument C-66, GB-81. C-66 ist die Übersetzung und das einzige Dokument, das ich über diesen Gegenstand verlesen möchte und von welchem einige Auszüge von Interesse sind. Ich zitiere vom Anfang des Dokuments C-66:

»Zu diesem Zeitpunkt hatte der Führer seinen ›unabänderlichen Entschluß‹ bekanntgegeben, den Ostfeldzug trotz aller Gegenvorstellungen zu führen. Danach waren weitere Warnungen, sofern sich nicht ganz neue Lagen ergaben, erfahrungsgemäß völlig zwecklos. Von der ›zwingenden Notwendigkeit‹ zu Barbarossa war ich als Chef der Seekriegsleitung nie überzeugt.«

Dann wende ich mich dem dritten Absatz zu:

»Den Gedanken, einmal mit Rußland abzurechnen, hat der Führer schon frühzeitig gehabt; dabei spielte zweifellos allgemein die weltanschauliche Einstellung eine wesentliche Rolle. 1937/38 äußerte er sich einmal dahin, daß er die Russen als Ostseemacht auszuschalten beabsichtige; sie müßten dann in der Richtung auf den Persischen Golf abgelenkt werden. Das Vorgehen der Russen gegen Finnland und die Baltischen Staaten 1939/40 wird ihn weiter in dieser Auffassung bestärkt haben.«

Dann wende ich mich dem Ende des Dokuments, Seite 4, Absatz 7 zu:

»Ich habe mich, wie es nicht anders möglich war, dem Zwang gefügt. Wenn hierbei ein Unterschied zwischen meiner und der Auffassung der 1 Skl« – das ist, wie ich einschalten möchte, die Abteilung der Seekriegsleitung, die die operativen Dinge zu bearbeiten hatte – »in Erscheinung tritt, so vielleicht deshalb, weil die Argumentation des Führers zur Begründung eines von ihm geplanten Vorgehens bei solchen Gelegenheiten (Tischrede Mitte Juli vor den Befehlshabern) [483] auf weiter außenstehende Personen stärker zu wirken pflegte als auf solche, die diese Art der Argumentation öfters erlebten.

Wie aus vielen Äußerungen und Planungen hervorgeht, rechnete der Führer mit einer grundsätzlichen Beendigung des Ostfeldzuges im Herbst 1941, während das OKH (Generalstab) sehr skeptisch war.«

Das weist sicherlich auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich der militärischen Aussichten eines schnellen Erfolges hin. Aber der gerade verlesene Teil zeigt, daß andere Mitglieder der Gruppe das Unternehmen »Barbarossa« begrüßten, und Raeders Aufzeichnung besagt tatsächlich und bestätigt, was schon Blomberg in seiner eidesstattlichen Erklärung ausführte, nämlich, daß einige Generale das Vertrauen in Hitlers Urteilskraft verloren hatten, daß aber die Generale als Gruppe es unterließen, entschieden gegen ihn Stellung zu nehmen, obwohl einige es versuchten und deshalb zu leiden hatten. Hinsichtlich des Unternehmens »Barbarossa« nahm das Oberkommando gewiß keine Stellung gegen Hitler, und die Vorgänge von 1941/42 deuten nicht darauf hin, daß das Oberkommando den Krieg gegen Rußland versuchsweise oder mit Vorbehalten angefangen hat, sondern eher mit rücksichtsloser Entschlossenheit und auf Grund sorgfältiger Planung. Die Pläne selbst sind alle schon vor dem Gerichtshof verlesen und zitiert worden.

Das beschließt die Beweisführung über die verbrecherischen Handlungen der Gruppe unter den Anklagepunkten 1 und 2. Die von den militärischen Führern verfaßten Dokumente sind nicht das Werk von Männern, die nur mit Widerstreben diese vielen Kriege planten und ausführten.

Ich möchte nochmals die Natur der Anklage gegen diese Gruppe unter den Anklagepunkten 1 und 2 klarstellen. Sie werden nicht angeklagt, weil sie Soldaten sind. Sie werden nicht angeklagt, nur weil sie die gewöhnlichen Dinge getan haben, die man von einem Soldaten erwartet, zum Beispiel militärische Pläne vorbereiteten oder Truppen befehligten. Ich nehme an, daß es zu den normalen Aufgaben eines Diplomaten gehört, an Verhandlungen und Konferenzen teilzunehmen, Noten und Aide-memoires zu schreiben, Gesellschaften zu geben und für die Regierung, die er vertritt, Vertrauen und Wohlwollen zu gewinnen. Der Angeklagte Ribbentrop ist nicht dieser Dinge wegen angeklagt. Es gehört zu der gewöhnlichen Tätigkeit eines Politikers, Bestimmungen und Anordnungen zu entwerfen und Reden zu halten. Die Angeklagten Heß und Frick sind nicht wegen dieser Sachen angeklagt.

Schlosser zu sein, ist ein harmloser und achtbarer Beruf; aber es ist nichtsdestoweniger ein Verbrechen, wenn der Schlosser sein Talent dazu verwendet, die Schlösser seiner Nachbarn zu öffnen und ihre Häuser zu plündern. Das ist der Sinn der Anklage gegen die[484] einzelnen Angeklagten und gegen die Gruppe Generalstab und Oberkommando unter den Anklagepunkten 1 und 2. Gegenstand der Anklage ist, daß sie sich in Ausübung ihrer Funktionen als Diplomaten, Politiker, Soldaten und Seeleute, oder was immer sie waren, verschworen haben und ungesetzliche Kriege planten, vorbereiteten, entfesselten und führten und damit Verbrechen im Sinne des Artikels 6(a) des Statuts begingen.

Es geht nicht an, daß die Männer, die diese Verbrechen verübt haben, sich damit verteidigen, daß sie einen bestimmten Beruf ausüben. Es ist vollkommen legal, wenn Berufssoldaten militärische Pläne vorbereiten, um für etwaige nationale Notfälle gewappnet zu sein; und solche Pläne können rechtmäßig ausgearbeitet werden, gleichgültig, ob sie nun im militärischen Sinne offensiv oder defensiv sind. Es ist sogar vollkommen legal, wenn militärische Führer solche Pläne ausführen und Krieg führen, sofern sie damit nicht Kriege planen, entfesseln und führen, die ungesetzlich sind, weil sie Angriffskriege sind und gegen das Statut verstoßen.

Ich bin weit davon entfernt, zu behaupten, daß es nicht bei einigen Mitgliedern dieser Gruppe schwer sein mag, im Einzelfall die Linie zwischen rechtmäßigem und unrechtmäßigem Verhalten zu ziehen. Das ist nichts Ungewöhnliches auf dem Gebiet des Rechts. Ich glaube aber nicht, daß hier vor diesem Gerichtshof irgendein Zweifel oder eine Schwierigkeit besteht bezüglich des verbrecherischen Charakters der Gruppe Generalstab und Oberkommando als einer Gruppe im Sinne der Anklagepunkte 1 und 2 oder hinsichtlich der Schuld der fünf Angeklagten, die der Gruppe angehören.

Im Falle der Angeklagten Göring, Keitel und Jodl ist das Beweismaterial sehr umfangreich, und an den Angriffsplänen und -kriegen haben sie mehr oder minder laufend teilgenommen. Dasselbe gilt auch für den Angeklagten Raeder; seine persönliche Verantwortlichkeit für den aggressiven und barbarischen Angriff auf Norwegen und Dänemark ist besonders klar. Das Beweismaterial, das bis jetzt gegen Dönitz vorgelegt wurde, ist weniger umfangreich, da er jünger war und erst im späteren Verlauf des Krieges der Spitzengruppe angehörte.

Aber zahlreiche andere Mitglieder der Gruppe Generalstab und Oberkommando, einschließlich ihrer übrigen Führer, haben nachgewiesenermaßen wissentlich und vorsätzlich an diesen unrechtmäßigen Plänen und Kriegen teilgenommen: der Oberbefehlshaber des Heeres, Brauchitsch, und sein Stabschef Halder, Warlimont, Jodls Stellvertreter. Diese Männer wußten natürlich alles, was vorging, und waren voll daran beteiligt, wie die Dokumente zeigen. Reichenau und Sperrle halfen mit, Schuschnigg einzuschüchtern. Reichenau und von Schober, zusammen mit Göring, wurden sofort zu Hitler befohlen, als Schuschnigg die Volksabstimmung anordnete.

[485] Zu einem späteren Zeitpunkt sahen wir Blaskowitz als Truppenoberbefehlshaber bei der wissentlichen Vorbereitung des Angriffs auf Polen; Generalfeldmarschall List bildete die Bulgaren für ihre Aufgabe während des Angriffs auf Jugoslawien und Griechenland aus; von Falkenhorst nahm »freudig« den Oberbefehl für den Einfall in Norwegen und Dänemark an.

Was die Luftwaffe betrifft, hat Jeschonnek, wie bereits erwähnt, vorgeschlagen, Deutschland solle Norwegen, Dänemark und Holland angreifen und gleichzeitig Belgien versichern, daß es nichts zu fürchten habe.

Was die Marine anlangt, hat Admiral Carls, ein Mitglied der Gruppe, schon frühzeitig vorausgesehen, daß die deutsche Politik zu einem allgemeinen europäischen Krieg führen werde, und von ihm stammte zu einem späteren Zeitpunkt der Plan für den Angriff auf Norwegen und Dänemark; Krancke, der später der Gruppe angehörte, war einer der Hauptplaner dieses Angriffs; Schniewindt gehörte hinsichtlich des Angriffs auf Polen dem inneren Kreis an; Fricke zeichnete die endgültigen Befehle für die Weserübung und schlug wenige Monate später vor, Deutschland solle Belgien und Nordfrankreich annektieren und die Niederlande und Skandinavien zu Vasallenstaaten machen.

Die meisten der von mir erwähnten neunzehn Offiziere waren zu dieser Zeit Mitglieder der beschriebenen Gruppe und die wenigen, die es nicht waren, wurden es später. Bei der endgültigen Besprechung über »Barbarossa« waren noch weitere siebzehn Mitglieder anwesend, und bei den zwei Sitzungen, in denen Hitler die Angriffspläne und die Mißachtung der Verträge klar zu erkennen gab, war die gesamte Gruppe anwesend.

Die militärischen Angeklagten werden vielleicht behaupten, sie seien Techniker gewesen. Das würde bedeuten, daß Angehörige des Militärstandes eine Rasse für sich sind, verschieden von der gewöhnlichen Sorte Mensch, Menschen über und jenseits der moralischen und gesetzlichen Normen, denen andere unterworfen sind, und unfähig, von sich aus ein moralisches Urteil zu fällen.

Was wir hier behandeln, ist das Verbrechen, einen Angriffskrieg zu planen und zu führen. Man muß vernünftigerweise zu dem Ergebnis kommen, daß dieses Verbrechen höchst vorsätzlich und schuldhaft von den Führern einer Nation begangen wird, und zwar von Führern auf all den Hauptgebieten, die zur Kriegsführung notwendig und eng damit verbunden sind; es wird von Propagandisten und Publizisten begangen; es wird von politischen Führern begangen, von Diplomaten, von den wichtigsten Ministern, von den hauptsächlichsten Industriellen und Finanzführern. Es wird in nicht geringerem Umfang von den militärischen Führern begangen.

[486] Es liegt in der Natur der Dinge, daß die Planung und Durchführung eines Angriffskrieges auf Abmachungen und Beratungen unter allen diesen Führern beruht. Wenn also die Führer auf irgendeinem besonders wichtigen Gebiet beiseitestehen, sich fernhalten oder ihre Mitarbeit verweigern, dann würde das Programm zumindest ernstlich behindert. Deshalb teilen die Hauptführer auf allen diesen Gebieten die Verantwortung für das Verbrechen, die militärischen Führer nicht weniger als die anderen. Führung auf militärischen wie auf allen anderen Gebieten verlangt moralische Stärke, ebenso wie technischen Scharfsinn.

Ich glaube nicht, daß die verantwortlichen militärischen Führer irgendeiner Nation erklären würden, ihre Rolle sei nur die eines einfachen Hausbesorgers oder Verwalters oder eines Steuermanns der ihrem Befehl unterstehenden Kriegsmaschine, und daß sie absolut keine Verantwortung für die Art der Verwendung dieser Maschine trügen.

Solche Gesichtspunkte gelten zu lassen, wäre heute besonders verhängnisvoll, wo die militärischen Führer Kräfte in ihrer Gewalt haben, die unendlich stärker und zerstörender sind als je zuvor. Sollten die militärischen Führer von den Bestimmungen des Statuts, nach denen die Planung und Führung eines Angriffskrieges ein Verbrechen ist, befreit werden, dann würde dies ein lähmender, wenn nicht sogar tödlicher Schlag für die Wirksamkeit dieser Bestimmungen sein.

Das ist sicher nicht die Ansicht der Vereinigten Staaten. Die Anklagevertretung, die die Vereinigten Staaten hier vertritt, ist der Ansicht, daß der Waffenberuf ein angesehener Beruf ist. Wir glauben, daß die Ausübung dieses Berufs von ihren Führern den höchsten Grad von Unbescholtenheit und moralischer Stärke erfordert und nicht weniger technisches Können. Wir sind der Ansicht, daß, wenn militärische Führer sich mit den Führern auf anderen Gebieten des nationalen Lebens beraten und mit diesen zusammen planen, sie in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und mit den Vorschriften des öffentlichen Gewissens handeln müssen. Andernfalls werden die militärischen Kräfte einer Nation nicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen einer modernen Gesellschaft, sondern nach den Gesetzen der Wildnis verwendet. Die militärischen Führer teilen die Verantwortung mit den anderen Führern. Ich gebrauche absichtlich das Wort »teilen«. Es ist klar, daß den militärischen Führern nicht die endgültige und ausschließliche Entscheidung zusteht, und daß die deutschen militärischen Führer nicht allein für das entsetzliche Gemetzel verantwortlich sind, das vollführt wurde. Aber die deutschen militärischen Führer haben sich mit anderen verschworen, das Gewissen der deutschen Nation zu untergraben und zu zerstören. Die deutschen militärischen Führer wollten Deutschland vergrößern und, wenn nötig, zum Kriege schreiten.

[487] Der Hauptanklagevertreter der Vereinigten Staaten hat in seiner Eröffnungsrede erklärt, die deutschen militärischen Führerständen hier, weil sie zusammen mit anderen Deutschland beherrschten und in den Krieg hineingetrieben haben.

Eure Lordschaft, damit ist das Beweismaterial zu den Anklagepunkten 1 und 2 abgeschlossen, und wenn dies eine passende Stelle ist, abzubrechen...

VORSITZENDER: Haben Sie noch weiteres vorzutragen?

OBERST TAYLOR: Ich habe noch die Anklagepunkte 3 und 4, Herr Präsident, die noch beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen werden.


VORSITZENDER: Gut, wir vertagen uns jetzt.


[Das Gericht vertagt sich bis

7. Januar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 4, S. 452-489.
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