Nachmittagssitzung.

[450] FREGATTENKAPITÄN DONOVAN: Heute morgen haben wir photographisches Beweismaterial für die Geschichte des Nationalsozialismus von 1921 bis September 1939 vorgelegt. Wir sahen, wie die Würde des Individuums in Deutschland von Männern zerstört wurde, die sich einem verfälschten Nationalismus verschrieben hatten, von Männern, die bestimmte Ziele aufstellten und dann einem durchorganisierten Volk die Erreichung dieser Ziele durch alle notwendigen Mittel, einschließlich eines Angriffskriegs, predigten.

Im September 1939 entfesselten die Nazis den ersten einer Reihe von katastrophalen Kriegen, die erst durch den militärischen Zusammenbruch Deutschlands ihr Ende fanden. Die Anklagevertretung behandelt nun dieses letzte Kapitel der Geschichte des Nationalsozialismus.

Darf ich den Gerichtshof noch einmal daran erinnern, daß der ganze Film, der hier vorgeführt wird, und der gesamte deutsche Text, wie er hier zu hören ist, Originale sind wie sie von den Nazis aufgenommen wurden.


[Der Film »Der Nazi-Plan«, Teil 4, wird im

Gerichtssaal vorgeführt.]


FREGATTENKAPITÄN DONOVAN: Die Anklagevertretung hat die Vorführung ihres photographischen Materials unter dem Titel »Der Nazi-Plan« beendet. Wir werden so bald wie möglich die heute vorgeführten Originalfilme zu den Prozeßakten des Gerichtshofs überreichen.

OBERST STOREY: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs möchte ich kurz das Programm für die nächsten Tage ankündigen: Der Rest der Woche wird für den Vortrag, betreffend Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verwendet werden, beginnend mit Zwangsarbeiterausbeutung, Konzentrationslager, Verfolgung der Juden, der Germanisierung und Ausplünderung der besetzten Länder. Wir bitten den Gerichtshof, darauf aufmerksam machen zu dürfen, daß viele dieser Verbrechen solche sind, die den verbrecherischen Organisationen zur Last gelegt werden. Den nächsten Punkt der Ausführungen bilden die verbrecherischen Organisationen, beginnend mit dem Führerkorps der NSDAP; sodann das Reichskabinett, die SA, die SS und schließlich der SD und die Gestapo.

Herr Dodd wird nunmehr die Ausnutzung der Zwangsarbeiter behandeln.


MR. THOMAS I. DODD, ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Hoher Gerichtshof! Wie Oberst Storey soeben sagte, beabsichtigen wir, während der nächsten Tage Beweismaterial vorzulegen, das sich auf die verbrecherische Deportation und Versklavung ausländischer Arbeiter durch die Verschwörer bezieht, [450] sowie auf die rechtswidrige Verwendung von Kriegsgefangenen, die berüchtigten Konzentrationslager und die unbarmherzige Judenverfolgung. Wir werden Beweismaterial für die allgemeinen Aspekte dieses Programms vorlegen; unsere französischen und sowjetischen Kollegen werden Beweismaterial für die Durchführung dieses Programms im einzelnen, im Westen beziehungsweise im Osten, vortragen.

Diese Verbrechen wurden zum Teil begangen, bevor das nationalsozialistische Deutschland die Reihe seiner Angriffe begonnen hatte, zum Teil nachher, und zwar sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland. Obwohl diese Verbrechen zeitlich und räumlich getrennt lagen, so hingen sie selbstverständlich doch miteinander zusammen, weil sie in der nationalsozialistischen Weltanschauung eine gemeinsame Quelle hatten. Denn, wie wir zeigen werden, haben die Verschwörer innerhalb Deutschlands den Judenhaß und die Judenvernichtung zur offiziellen Philosophie und öffentlichen Pflicht gemacht. Sie haben den Begriff der Herrenrasse und der sich daraus ableitenden Versklavung Anderer gepredigt; sie haben Würde und Rechte der Einzelperson geleugnet und abgeschafft. Sie haben Gewalt, Brutalität und Terror zu Werkzeugen politischer Macht erhoben und organisiert und sie zu alltäglichen Erscheinungen gemacht. Wir beabsichtigen zu beweisen, daß sie das Konzentrationslager und ihren ausgedehnten Gewaltapparat hinter ihre rassischen und politischen Mythen, hinter ihre Gesetze und ihre Politik gesetzt hatten. Wie jeder deutsche Kabinettsminister oder höhere Beamte wußte, stand hinter den Erlassen und Gesetzen im Reichsgesetzblatt nicht die Zustimmung des Volkes oder seiner Vertreter, sondern der Schrecken der Konzentrationslager und des Polizeistaates. Die Verschwörer haben gepredigt, daß Krieg eine edle Betätigung, und daß Gewalt das angemessene Mittel zur Lösung internationaler Streitigkeiten sei, und, nachdem sie alle Gebiete des deutschen Lebens für den Krieg mobilisiert hatten, stürzten sie Deutschland und die Welt in den Krieg.

Wir behaupten, daß dieses System des Hasses, der Barbarei und der Verleugnung persönlicher Rechte, das die Verschwörer zur Staatsphilosophie innerhalb Deutschlands erhoben hatten oder zu dem, was wir die Nazi-Verfassung nennen können, daß dieses System den nationalsozialistischen Heeren gefolgt ist, als sie Europa überschwemmten. Denn die Juden in den besetzten Ländern erlitten das gleiche Schicksal wie die Juden in Deutschland, und die ausländischen Arbeiter wurden die Leibeigenen der »Herrenrasse«; sie wurden millionenweise deportiert und versklavt. Viele der deportierten Zwangsarbeiter wurden außerdem Opfer der Konzentrationslager, wo sie in Verfolg des nationalsozialistischen Programms der Vernichtung durch Arbeit buchstäblich zu Tode gearbeitet wurden. [451] Wir beabsichtigen zu zeigen, daß diese nationalsozialistische Praxis, die Arbeit am laufenden Band, die Folterkammern und das Henkergerüst zu einem einzigen Unternehmen zusammenzufassen, bei den Menschen des Zwanzigsten Jahrhunderts tiefsten Abscheu erregt.

Unserer Behauptung nach ist es klar, daß das Programm des Konzentrationslagers, das antijüdische Programm und das Zwangsarbeitsprogramm alles Teile eines größeren Planes sind. Dies wird sogar noch klarer werden, wenn wir das Beweismaterial prüfen, das sich auf diese Programme bezieht und dann ihre Rechtmäßigkeit dadurch prüfen, daß wir die einschlägigen Grundsätze des Völkerrechts zum Maßstab nehmen.

Das Beweismaterial, das sich auf das nationalsozialistische Programm der Zwangsarbeit bezieht, ist in einem Dokumentenbuch zusammengestellt, das den Buchstaben »R« trägt. Zu diesem Dokumentenbuch gehört ein Anhang, der gewisse Photographien in einem Manilahefter enthält. Der Hohe Gerichtshof wird bemerken, daß wir einige dieser Bücher mit Schildchen versehen haben, so daß es dem Gerichtshof leichter sein wird, die Dokumente zu finden. Leider hatten wir nicht genügend Schildchen, um dies vollständig durchführen zu können. Daraus erklärt sich, daß bei einigen der Bücher die Schildchen fehlen.

Es wird die einzelnen Teile des Beweismaterials, das später vorgelegt werden wird, klarer herausstellen, wenn wir, zunächst allgemein, die Bestandteile der nationalsozialistischen Fremdarbeiterpolitik beschreiben. Wie ich soeben sagte, war es eine Politik der Massendeportation und Massenversklavung, die auch mit Gewalt, Betrug, Terror, Brandstiftung durchgeführt wurde, mit Mitteln, die jedes Gesetz der Kriegführung und der Menschlichkeit und jede Rücksicht auf Barmherzigkeit außer acht ließen. Diese Arbeitspolitik war gleichzeitig eine Politik der Unterernährung und Überarbeitung der ausländischen Arbeiter, die sie jeder Form von Erniedrigung, Brutalität und Unmenschlichkeit unterwarf. Es war eine Politik, die die ausländischen Arbeiter und Kriegsgefangenen zwang, Kriegsmaterial herzustellen und an anderen Kriegsunternehmungen teilzunehmen, die gegen ihr eigenes Vaterland gerichtet waren. Es war eine Politik, wie wir zu beweisen beabsichtigen, die eine flagrante Verletzung der Gesetze des Krieges und der Gesetze der Menschlichkeit darstellte.

Wir werden zeigen, daß die Angeklagten Sauckel und Speer die Hauptverantwortlichen für die Formulierung der Politik und für ihre Durchführung sind; daß der Angeklagte Sauckel, der nationalsozialistische Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, die Rekrutierung, Deportation und Zuteilung der ausländischen Zivilarbeiter steuerte, daß er den Gebrauch von Gewalt als ein Mittel der Rekrutierung billigte und anordnete, und daß er für die [452] Versorgung und die Behandlung der versklavten Millionen verantwortlich war. Wir werden beweisen, daß der Angeklagte Speer als Reichsminister für Bewaffnung und Munition, als Leiter der Organisation Todt und als Mitglied der Zentralen Planung, für die Festsetzung der von der deutschen Kriegsmaschine benötigten Zahl ausländischer Sklaven die Verantwortung trägt, daß er verantwortlich war für die Entscheidung über gewaltsame Rekrutierung und für den Einsatz ausländischer Zivilisten und Kriegsgefangener in der Rüstungs- und Munitionsindustrie, beim Bau von Befestigungen sowie bei aktiven militärischen Unternehmungen, und zwar unter brutalen, unmenschlichen und entwürdigenden Bedingungen.

Wir werden in dieser Darstellung auch beweisen, daß der Angeklagte Göring als Bevollmächtigter für den Vierjahresplan für alle die Verbrechen verantwortlich ist, die in dem nationalsozialistischen Zwangsarbeiterprogramm enthalten sind. Schließlich beabsichtigen wir zu beweisen, daß der Angeklagte Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, der Angeklagte Frank als Gouverneur für das Generalgouvernement Polen, der Angeklagte Seyß-Inquart als Reichskommissar für die besetzten Niederlande und der Angeklagte Keitel als Chef des OKW – daß diese Personen für die Rekrutierung durch Gewalt und Terror, sowie für die Verschickung der Einwohner der von der deutschen Wehrmacht überrannten und unterworfenen Gebiete nach Deutschland die Verantwortung teilen.

Der Einsatz einer großen Zahl ausländischer Arbeiter war in Deutschland schon vor dem Kriege geplant und bildete einen integrierenden Bestandteil der auf die Entfesselung eines Angriffskrieges gerichteten Verschwörung. Am 23. Mai 1939 fand eine Sitzung in Hitlers Arbeitszimmer in der Reichskanzlei statt. Die Angeklagten Göring, Raeder und Keitel waren zugegen.

Ich beziehe mich jetzt auf L-79, das bereits als US-27 eingereicht worden ist. Das Dokument stellt das Protokoll der Sitzung dar, bei der Hitler, wie sich der Hohe Gerichtshof erinnern wird, erklärte, er habe die Absicht, bei der ersten passenden Gelegenheit Polen anzugreifen. Aber ich möchte aus Seite 2 des englischen Textes, mit dem Absatz 13 beginnend, folgendes zitieren. Im deutschen Text erscheint die Stelle übrigens auf Seite 4, Absatz 6 und 7. Ich zitiere unmittelbar aus dem englischen Text:

»Zwingt uns das Schicksal zur Auseinandersetzung mit dem Westen, ist es gut, einen größeren Ostraum zu besitzen. Im Kriege werden wir noch weniger wie im Frieden mit Rekordernten rechnen können.

Die Bevölkerung nichtdeutscher Gebiete tut keinen Waffendienst und steht zur Arbeitsleistung zur Verfügung.«

[453] Wir behaupten, daß das Sklavenarbeitsprogramm der Nazi-Verschwörer zwei Zwecke verfolgte, die beide verbrecherisch waren. Der erste Zweck war selbstverständlich die Erfüllung der Arbeitsanforderungen der Nazi-Kriegsmaschine, indem man die ausländischen Arbeiter zwang, so gut wie gegen ihr eigenes Vaterland und seine Verbündeten Krieg zu führen. Der zweite Zweck war, die Vernichtung oder Schwächung der Völker, die von den Vertretern der Nazi-Rassenlehre als minderwertig oder von den nach Weltherrschaft strebenden Nazis als mögliche Feinde betrachtet wurden.

Diese Vorsätze brachten die Verschwörer selbst zum Ausdruck.

Ich beziehe mich hier auf 016-PS, US-168, und lege es als Beweis vor. Dieses Dokument wurde vom Angeklagten Sauckel am 20. April 1942 an den Angeklagten Rosenberg geschickt und beschreibt Sauckels Arbeitseinsatzprogramm. Ich werde jetzt von Seite 2 des englischen Textes, beginnend mit dem Absatz 6, zitieren. Im deutschen Text erscheint die Stelle auf Seite 2, Absatz 2. Ich verlese unmittelbar aus dem Text:

»Der Zweck des gigantischen neuen Arbeitseinsatzes ist nun, alle jene reichen und gewaltigen Hilfsquellen, die uns das kämpfende Heer unter der Führung Adolf Hitlers in so überwältigend reichem Ausmaß errungen und gesichert hat, für die Rüstung der Wehrmacht und ebenso für die Ernährung der Heimat auszuwerten. Die Rohstoffe wie die Fruchtbarkeit der eroberten Gebiete und ebenso deren menschliche Arbeitskraft sollen durch den Arbeitseinsatz vollkommen und gewissenhaft zum Segen Deutschlands und seiner Verbündeten ausgenützt werden.«

Die Verschwörer legten die Theorie der Herrenrasse ebenfalls ihrer Arbeitspolitik für den Osten zugrunde.

Ich beziehe mich nun auf 1130-PS, US-169. Dieses Dokument besteht aus einer Erklärung, die ein Mann namens Erich Koch, Reichskommissar für die Ukraine, am 5. März 1943 anläßlich einer Sitzung der Na tionalsozialistischen Partei in Kiew abgegeben hat. Ich zitiere aus Seite 1 des englischen Textes, beginnend mit dem ersten Absatz. Im deutschen Text erscheint die Stelle auf Seite 2, Absatz 1. Ich zitiere unmittelbar aus dem englischen Text; Koch sagte:

»1. Wir sind das Herrenvolk und müssen hart aber gerecht regieren....

2. Ich werde das Letzte aus diesem Land herausholen. Ich bin nicht gekommen, um Segen zu spenden, ich bin gekommen, um dem Führer zu helfen. Die Bevölkerung muß arbeiten, arbeiten und nochmals arbeiten. Nun regen sich einige Leute auf, daß die Bevölkerung vielleicht nicht genug zu essen kriegt. Das kann die Bevölkerung nicht verlangen. Man muß [454] nur daran denken, was unsere Helden in Stalingrad entbehren mußten. Wir sind wahrlich nicht hierher gekommen, um Manna zu streuen, wir sind hierher gekommen, um die Voraussetzung des Sieges zu schaffen.

3. Wir sind ein Herrenvolk, das bedenken muß, daß der geringste deutsche Arbeiter rassisch und biologisch tausendmal wertvoller ist als die hiesige Bevölkerung.«

Ich möchte an dieser Stelle 1919-PS, US-170, vorlegen. Dieses Dokument enthält eine Rede, die vom Reichsführer SS Himmler vor einer Gruppe von SS-Generalen am 4. Oktober 1943 in Posen gehalten wurde. Ich beziehe mich auf Seite 1 des englischen Textes, und zwar auf den Absatz drei. Zur Unterstützung der Dolmetscher: Im deutschen Text erscheint die Stelle auf Seite 23 im ersten Absatz. Ich zitiere wieder unmittelbar aus diesem Dokument, aus Seite 1 beginnend mit dem dritten Absatz:

»Wie es den Russen geht, wie es den Tschechen geht, ist mir total gleichgültig. Das was in den Völkern an gutem Blut unserer Art vorhanden ist, werden wir uns holen, indem wir ihnen, wenn notwendig, die Kinder rauben und sie bei uns großziehen. Ob die anderen Völker in Wohlstand leben oder ob sie verrecken vor Hunger, das interessiert mich nur soweit, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders interessiert mich das nicht. Ob bei dem Bau eines Panzergrabens 10000 russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur insoweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird.«


VORSITZENDER: Wer ist der Verfasser dieses Dokuments?

MR. DODD: Der Verfasser dieses Zitats ist der Reichsführer SS Heinrich Himmler.

Das nächste Dokument, auf das ich mich beziehe, ist 031-PS, US-171. Dieses Dokument ist ein als Geheime Reichssache bezeichneter Vermerk vom 12. Juni 1944, der für das Ministerium der besetzten Ostgebiete vorbereitet und von dem Angeklagten Rosenberg gutgeheißen wurde. Ich möchte daraus aus dem englischen Text, beginnend mit dem ersten Absatz, zitieren. Im deutschen Text ist es Seite 2, Absatz 1. Ich zitiere unmittelbar aus Seite 9:

»Die Heeresgruppe Mitte hat die Absicht, in den Armeegebieten 40-50000 Jugendliche im Alter von 10-14 Jahren zu erfassen und ins Reich zu bringen.«

Ich gehe nun auf Zeile 21, Absatz 1, über und zitiere unmittelbar folgendes:

»Es ist beabsichtigt, über die Organisation Todt als einer auf Grund ihrer technischen und sonstigen Möglichkeiten hierfür besonders geeigneten Organisation die Jugendlichen in erster [455] Linie dem deutschen Handwerk als Anlernlinge zuzuführen, um sie nach zwei Jahren Ausbildung als Facharbeiterkräfte zu verwenden. Von Seiten des deutschen Handwerks wird diese Aktion äußerst begrüßt, da man hierin eine entscheidende Maßnahme zur Behebung des Mangels an Lehrlingen sieht.«

Ich wende mich nun einer späteren Stelle des Dokuments zu und darf den Gerichtshof auf Absatz 1, Seite 2, verweisen. Ich zitiere unmittelbar:

»Es kommt bei dieser Aktion nicht nur auf die Vermeidung der direkten Stärkung der militärischen Kraft des Gegners an, sondern auch auf die Minderung seiner biologischen Kraft auf weitere Sicht. In diesem Sinne haben sich nicht nur der Reichsführer SS, sondern auch der Führer geäußert. Bei den Absetzbewegungen des vorigen Jahres im Südabschnitt wurden entsprechende Befehle erteilt.«

Ich bitte, insbesondere darauf aufmerksam machen zu dürfen, daß das Einverständnis des Angeklagten Rosenberg auf Seite 3 des Dokuments vermerkt ist. Es ist ein mit Tinte geschriebener Vermerk auf dem Original. Ich zitiere:

»Obergruppenführer Berger hat am 14. Juni erneuten Vermerk erhalten, wonach der Herr Reichsminister nunmehr der Aktion zustimmt.«


VORSITZENDER: Mr. Dodd, haben Sie absichtlich den Satz am Ende der ersten Seite ausgelassen.

MR. DODD: Nein, Herr Präsident. Ich wollte mich nur im Augenblick nicht darauf beziehen. Ich komme etwas später noch darauf zurück.


VORSITZENDER: Ist es nicht wirklich ein Teil dessen, was zu Anfang der zweiten Seite steht, das Sie nicht vorgelesen haben, jener Worte: »sprechen folgende Gesichtspunkte«.


MR. DODD: Das habe ich allerdings ausgelassen. Ich glaubte, daß Sie sich auf den vorhergehenden Satz bezogen, ich bitte um Entschuldigung. »Gegen die Entscheidung des Herrn Ministers sprechen folgende Gesichtspunkte«, und dann zitiere ich:

»Es kommt bei dieser Aktion nicht nur auf die Vermeidung der direkten Stärkung der militärischen...«

VORSITZENDER: Jawohl, und Sie haben uns erzählt, wie Sie bewiesen haben, daß der Angeklagte Rosenberg darin verwickelt war.

MR. DODD: Jawohl, auf der letzten Seite des Dokuments steht eine Notiz mit Tinte, und auf der vervielfältigten Kopie ist sie mit der Schreibmaschine geschrieben:

[456] »Obergruppenführer Berger hat am 14. Juni erneuten Vermerk erhalten, wonach der Herr Reichsminister nunmehr der Aktion zustimmt.«

Auf der vorhergehenden Seite in demselben Dokument, im ersten Absatz, vier Sätze weiter unten, beginnt der Satz:

»Der Minister ist damit einverstanden, daß die »Heu-Aktion« unter den mit der Heeresgruppe Mitte besprochenen Bedingungen und Voraussetzungen in den Armeegebieten zur Durchführung gelangt.«

Der Zweck des Versklavungsprogramms, das ich gerade beschrieben habe, nämlich die Stärkung der Kriegsmaschine der Nazis und die Vernichtung oder Schwächung der Völker, die von den Nazi-Verschwörern als minderwertig angesehen wurden, wurde erreicht, wir wiederholen, durch die Zwangsrekrutierung und Verschickung von Millionen von Menschen zur Zwangsarbeit nach Deutschland. Dies brachte mit sich, daß Ehemänner von ihren Frauen, und Kinder von ihren Eltern getrennt wurden, und daß diesen Leuten Bedingungen aufgezwungen wurden, die für die menschliche Existenz unzureichend waren und in zahllosen Fällen zum Tode führten.

Polen war das erste Opfer. Der Angeklagte Frank als Gouverneur des Generalgouvernements von Polen erklärte, daß nach seinem Programm eine Million Arbeiter nach Deutschland gesandt werden sollten und empfahl, daß die Polizei polnische Dörfer umzingeln und die Einwohner zum Zwecke der Deportation festnehmen sollte.

Ich verweise auf Dokument 1375-PS, US-172. Dieses Dokument ist ein Brief des Angeklagten Frank an den Angeklagten Göring vom 25. Januar 1940. Ich zitiere aus Seite 1 des englischen Textes, beginnend mit dem ersten Absatz. Im deutschen Text erscheint es ebenfalls auf Seite 1, erster Absatz. Ich zitiere unmittelbar:

»1. Im Hinblick auf die derzeitigen wehrwirtschaftlichen Bedürfnisse des Reiches kann vorerst im Generalgouvernement grundsätzlich keine Wirtschaftspolitik auf lange Sicht betrieben werden. Es ist vielmehr erforderlich, die Wirtschaft im Generalgouvernement so zu lenken, daß sie binnen kürzester Frist Leistungen vollbringt, die das Höchstmaß dessen darstellen, was zur sofortigen Verstärkung der Wehrkraft aus der Wirtschaft des Generalgouvernements herausgeholt werden kann.

2. Es werden von der Gesamtwirtschaft des Ge neralgouvernements insbesondere folgende Leistungen erwartet...«

Ich gehe ein wenig weiter in diesem Text, zu Seite 2, Absatz g, des englischen Textes. Im deutschen Text ist es die gleiche Ziffer auf Seite 3, Absatz g. Ich zitiere wieder unmittelbar:

[457] »Bereitstellung und Transport von mindestens einer Million Land- und Industriearbeitern und -arbeiterinnen ins Reich – davon etwa 750000 landwirtschaftliche Arbeitskräfte, von denen mindestens 50 Prozent Frauen sein müssen – zur Sicherstellung der landwirtschaftlichen Erzeugung im Reich und als Ersatz für im Reich fehlende Industriearbeiter.«

Die Methoden, mit denen solche Arbeiter beschafft werden sollten, wurden von dem Angeklagten Frank, wie aus einem weiteren Dokument hervorgeht, auf das ich jetzt Bezug nehme, folgendermaßen beurteilt.

Es ist ein Eintrag in das Tagebuch des Angeklagten Frank, 2233-A-PS, das wir als US-173 vorlegen. Der Teil, den ich verlesen werde, betrifft die Eintragungen für Freitag, den 10. Mai 1940. Er erscheint im Dokumentenbuch als 2233-A-PS auf der dritten Seite, Mitte. Gerade darüber sind die Worte »Seite 23, Absatz eins«, links:

»Der Herr Generalgouverneur geht danach auf die Frage der Arbeitsdienstpflicht der Polen ein. Auf den Druck des Reiches hin sei nunmehr verfügt worden, daß, da sich genügend Arbeitskräfte nicht freiwillig zum Dienst im Deutschen Reich meldeten, ein Zwang ausgeübt werden dürfe. Dieser Zwang bedeute die Möglichkeit der Inhaftnahme von Polen männlichen und weiblichen Geschlechts. Dadurch sei es zu einer gewissen Unruhe gekommen, die sich nach einzelnen Berichten sehr stark ausbreite und die zu Schwierigkeiten auf allen Gebieten führen könne. Der Herr Generalfeldmarschall Göring habe seinerzeit in seiner großen Rede auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Million Arbeitskräfte nach dem Reich zu verschicken. Geliefert seien bisher 160000. Allerdings seien hier große Schwierigkeiten zu überwinden gewesen. Deshalb werde es sich empfehlen, bei der Durchführung des Zwanges die Kreis- und Stadthauptleute mit heranzuziehen, damit man dann auch von vornherein der Überzeugung sein könne, daß diese Aktion einigermaßen zweckmäßig sei. Eine Verhaftung von jungen Polen beim Verlassen des Gottesdienstes oder der Kinotheater werde zu einer immer steigenden Nervosität der Polen führen. An sich habe er gar nichts dagegen einzuwenden, wenn man das arbeitsfähige, oft herumlungernde Zeug von der Straße weghole. Der beste Weg wäre dafür aber die Veranstaltung einer Razzia, und es sei durchaus berechtigt, einen Polen auf der Straße anzuhalten und ihn zu fragen, was er tue, wo er beschäftigt sei usw.«

Ich möchte auf eine weitere Eintragung im Tagebuch des Angeklagten Frank hinweisen und lege als Beweismittel einen Auszug daraus vor vom 16. März 1940, der im Dokumentenbuch als [458] 2233-B-PS, US-174, erscheint. Ich möchte besonders von der dritten Seite der englischen Übersetzung zitieren:

»Der Herr Generalgouverneur bemerkt, daß er in Berlin lange Verhandlungen mit den Vertretern des Finanzministeriums und Reichsernährungsministeriums gehabt habe. Man habe dort die dringende Forderung gestellt, daß die polnischen Landarbeiter in größerer Zahl nach dem Reich geschickt würden. Er habe in Berlin die Erklärung abgegeben, daß er, wenn man das von ihm verlange, selbstverständlich einen Zwang etwa in der Weise ausüben könne, daß er von der Polizei ein Dorf umstellen lasse und die in Frage kommenden Männer und Frauen zwangsweise heraushole und dann nach Deutschland bringe. Man könne aber auch, abgesehen von diesen polizeilichen Maßnahmen, damit arbeiten, daß man den in Frage kommenden Arbeitern die Arbeitslosenunterstützung einbehalte.«

Die zur Durchführung dieses Programms angewandten Gewalt- und Terrormethoden griffen in viele Bezirke des polnischen Lebens ein. Deutsche Arbeitsbehörden veranstalteten Razzien in Kirchen und Theatern, verhafteten die dort Anwesenden und verschickten sie nach Deutschland. Dies geht aus einem Memorandum an Himmler hervor, das wir als 2220-PS, US-175, vorlegen. Dieses Memorandum trägt das Datum vom 17. April 1943, wurde von Dr. Lammers, dem Chef der Reichskanzlei, verfaßt, und befaßt sich mit der Lage im Generalgouvernement Polen.

DR. SERVATIUS: Ich möchte das Gericht darauf hinweisen, daß die letzten drei verlesenen Dokumente mir vorher nicht zugänglich gemacht worden sind. Auf der ursprünglichen Liste sind sie nicht enthalten. Ich habe sie auch auf der späteren Liste nicht finden können.

Ich bitte daher, die Verlesung dieser Dokumente zurückzustellen, bis mir Gelegenheit gegeben ist, sie durchzusehen und mit meinem Mandanten zu besprechen.

Vielleicht kann ich hier gleichzeitig eine andere Klage vorbringen. Es sind mir vorgestern eine Reihe von Vernehmungsbogen zugegangen, und zwar in englischer Sprache. Bei einer Rücksprache mit meinem Mandanten sagte mir dieser, daß es nicht die eigentlichen Niederschriften seiner bei der Vernehmung gesprochenen Worte seien, da er in deutsch vernommen worden sei, ein Dolmetscher seine Aussagen ins Englische übersetzt habe und sie dann niedergeschrieben worden seien. Diese Protokolle können keinerlei Beweiskraft haben, da sie dem Angeklagten nicht zur Anerkennung vorgelegt worden sind. Er hat sie nicht unterschrieben; sie sind ihm auch nicht vorgelesen worden. Es sind Niederschriften in englischer [459] Sprache, einer Sprache, von der der Angeklagte wenig oder nichts versteht.

Es ist mir auch aufgefallen, daß in einem anderen Vernehmungsprotokoll, der Vernehmung des Angeklagten Speer, Aussagen enthalten sind, die meinen Mandanten belasten, die aber offenbar gleichfalls unrichtig sind, wie ich durch Rücksprache mit dem Angeklagten Speer festgestellt habe.

Ich bitte, mir auch Gelegenheit zu geben, durch Rücksprache mit dem Vertreter der Anklage diese Differenzen aufzuklären, um zu entscheiden, wie weit ich mit der Verwertung dieser Schriftstücke einverstanden sein kann. Sie werden heute, spätestens morgen, von der Anklagebehörde vorgebracht werden; aber vorläufig muß ich ihrer Verwendung widersprechen.


VORSITZENDER: Wenn ich recht verstehe, erklärten Sie, daß die letzten drei Dokumente Ihnen nicht zur Verfügung standen und auch nicht auf der ursprünglichen Liste waren, ist das richtig?


DR. SERVATIUS: Vorläufig nicht. Ich will Gelegenheit haben, diese Schriftstücke vorher zu lesen. Sie werden hier verlesen, ohne daß ich sie gesehen habe.


VORSITZENDER: Und dann befaßten Sie sich mit Verhören, die nicht als Beweismittel vorgelegt wurden.


DR. SERVATIUS: Ja. Ich wollte die Gelegenheit benutzen, um zu sagen, daß ich die Dokumente mit der Anklagebehörde besprechen will, bevor sie dem Hohen Gerichtshof morgen oder wahrscheinlich sogar schon heute vorgelegt werden. Vorläufig muß ich ihrer Verwendung als Beweismaterial widersprechen.


VORSITZENDER: Herr Dodd, wissen Sie etwas darüber, warum diese drei Dokumente nicht der Verteidigung vorgelegt wurden?


MR. DODD: Nein, Herr Präsident. Sie wurden in das Informationszimmer der Verteidigung gebracht und waren teilweise in der Informationsliste enthalten. Es kann sein, daß durch irgendein Versehen die Eintragungen in das Tagebuch unterlassen wurden.


DR. SERVATIUS: Ich habe diese Schriftstücke jetzt zur Hand. Sie tragen keine Nummer. Das Schriftstück betreffend Sauckel beginnt auf Seite 10, Frage und Antwort auf Seite 11, 12. Es ist also nicht ein durchgehendes Protokoll, sondern es besteht aus Bruchstücken einer Niederschrift, deren Zustandekommen ich nachprüfen möchte.


VORSITZENDER: Die Anklagevertretung wird Ihnen diese Dokumente nach Vertagung der Verhandlung heute nachmittag zur Verfügung stellen. Bezüglich der Verhöre kann Ihnen die Anklagevertretung, wenn sie irgendwelche Verhöre im Laufe der morgigen [460] Verhandlung zu verwenden wünscht, alle Schriftstücke zur Verfügung stellen, die für die Vernehmung wesentlich sind.


DR. SERVATIUS: Danke.


MR. DODD: Ich glaube, mich auf 2220-PS bezogen zu haben.


VORSITZENDER: Richtig. Sie haben noch nicht mit der Verlesung begonnen.


MR. DODD: Ich möchte von der vierten Seite des englischen Textes, Absatz 2 oben, lesen, besonders die beiden letzten Sätze des Absatzes; die Stelle befindet sich im deutschen Text auf Seite 10, Absatz 1. Ich zitiere unmittelbar folgendes:

»So mußte die Erfassung der Arbeitskräfte mit mehr oder weniger gewaltsamen Methoden erfolgen, indem z.B. die durch die Arbeitsämter eingesetzten Organe wahllos Kirchen- und Kinobesucher einfingen und nach dem Reich abtransportierten. Daß durch solche Methoden nicht bloß der Arbeitswille und das Vertrauen der Bevölkerung in einem Maße untergraben werden, dem aller Terror keinen Einhalt zu gebieten vermag, ist ebenso klar, wie die Folge einer Stärkung der politischen Widerstandsbewegung.«

Das ist das Ende des Zitats. Wir behaupten, daß polnischer Bauernbesitz mit Hilfe der SS beschlagnahmt und entweder an deutsche Einwohner verteilt oder unter Treuhänderschaft für die deutsche Gemeinde verwaltet wurde. Die Landeigentümer wurden als Arbeiter angestellt oder gegen ihren Willen nach Deutschland geschickt. Wir beziehen uns auf 1352-PS, US-176. Es ist ein Bericht der SS und ist betitelt: »Durchführung der Beschlagnahmungen von polnischen landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Ziele, die Polen als landwirtschaftliche Arbeiter ins Altreich zu vermitteln.«

Ich möchte von der ersten Seite des englischen Textes, beginnend mit dem Absatz fünf, lesen. Im deutschen Text steht es auf Seite 9, erster Absatz. Ich zitiere:

»Es ist ohne weiteres möglich, die Beschlagnahmung von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben in den Dörfern durchzuführen, in welchen größere landwirtschaftliche Betriebe bereits beschlagnahmt und in Bewirtschaftung der Ostdeutschen Landbewirtschaftungs-Gesellschaft sind.«

Und dann drei Sätze weiter steht folgende Erklärung, die ich zitiere:

»Die ehemaligen Eigentümer der polnischen Betriebe werden durch die Arbeitsämter ins Altreich mit ihren Familien als Landarbeiter vermittelt. Auf diese Art und Weise können [461] viele Hunderte polni sche landwirtschaftliche Arbeitskräfte in der kürzesten und einfachsten Art und Weise zur Verfügung für die Landwirtschaft im Altreich gestellt werden. Hierdurch wird zunächst der dringendste Mangel, der besonders in den Hackfruchtgebieten jetzt sich sehr unangenehm bemerkbar macht, schnell beseitigt.«

In Befolgung der Anweisungen des Angeklagten Sauckel verschleppten seine Beauftragten und die SS polnische Männer ohne ihre Familien nach Deutschland und erreichten hierdurch eines der grundlegenden Ziele des Programms, die Lieferung von Arbeitskräften für den deutschen Kriegseinsatz unter gleichzeitiger Schwächung des biologischen Potentials des polnischen Volkes.

Ich möchte mich direkt auf das Schriftstück L-61, US-177, beziehen. Dieses Schriftstück ist ein Brief des Angeklagten Sauckel an die Vorsitzenden der »Landes«-Arbeitsämter. Er ist vom 26. November 1942 datiert, und ich möchte aus dem ersten Absatz dieses Briefes lesen, der folgendermaßen lautet:

»Im Einvernehmen mit dem Chef der Sicherheitspolizei und dem SD sollen nunmehr auch die noch in Arbeit eingesetzten Juden aus dem Reichsgebiet evakuiert und durch Polen, die aus dem Generalgouvernement ausgesiedelt werden, ersetzt werden.«

Wenn wir zum dritten Absatz des gleichen Briefes übergehen, finden wir folgende Erklärung. Ich zitiere:

»Die im Rahmen dieser Maßnahme auszusiedelnden Polen werden, soweit es sich bei ihnen um kriminelle und asoziale Elemente handelt, in KZ-Lagern untergebracht und zur Arbeit eingesetzt. Die übrigen Polen werden, soweit sie arbeitseinsatzfähig sind, ohne Angehörige in das Reich, insbesondere nach Berlin, abtransportiert, wo sie den Arbeitseinsatzdienststellen zum Einsatz in den Rüstungsbetrieben, an Stelle der abzulösenden Juden zur Verfügung gestellt werden.«


VORSITZENDER: Wer ist der Chef der Sicherheitspolizei, der im zweiten Absatz erwähnt ist?

MR. DODD: Der Chef der Sicherheitspolizei war Heinrich Himmler. Er war gleichfalls Reichsführer der SS.


DR. SERVATIUS: Darf ich zu diesem Dokument etwas bemerken? Der Angeklagte Sauckel bestreitet, von dem Schriftstück Kenntnis zu haben. Er weist darauf hin, daß die Absendestelle, die bei der Verlesung nicht erwähnt wurde, von Bedeutung ist. Das Schriftstück ist, wie im Kopf angegeben, in der Saarlandstraße 96 ausgefertigt, wo nicht die Dienststelle des Angeklagten Sauckel war. [462] Der zweite Punkt ist der, daß das Schriftstück, entgegen der Angabe in der Dokumentenliste, wo es als Originalbrief Sauckels klassifiziert ist, nicht von ihm unterschrieben war. Außerdem fehlt die Beglaubigung der Unterschrift, die auf allen Schriftstücken üblich ist. Ich bitte den Herrn Vertreter der Anklage, das mitzuverlesen, damit ich später darauf zurückkommen kann.


VORSITZENDER: Wenn das vom Gerichtshof ausgearbeitete Verhandlungsverfahren befolgt worden ist, wird entweder das Originaldokument oder eine Photokopie in Ihrem Informationszimmer vorhanden sein, und Sie können es dann vergleichen oder Ihrem Mandanten entweder das Original oder die Photokopie zeigen.


DR. SERVATIUS: Ich habe das getan und beanstande jetzt nur die Tatsache, daß bei der Verlesung des Schreibens Teile ausgelassen werden, die ich für wichtig erachte. Wenn der Brief hier verlesen wird, muß er ganz verlesen werden, einschließlich der Teile, die ich für wichtig halte, nämlich des Briefkopfes und der Art der Unterschrift.


VORSITZENDER: Bitte, wollen Sie das wiederholen.


DR. SERVATIUS: Ich bitte, den Brief ganz zu verlesen, wenn er hier als Beweismittel verwertet werden soll, einschließlich des vollständigen Kopfes und der Unterschrift, so, wie sie lautet, nämlich »gezeichnet Sauckel«. Es fehlt die Beglaubigung der Unterschrift, eine Tatsache, aus der mein Mandant bestimmte Schlüsse zu seinen Gunsten ziehen kann.


VORSITZENDER: Sie werden nach Vertagung des Gerichtshofs Gelegenheit haben, das Schriftstück zu sehen, und es wurde Ihnen bereits gesagt, daß Sie sich, wenn Sie mit Ihrer Verteidigung an der Reihe sind, auf jedes Schriftstück in seiner Gesamtheit beziehen können. Es ist für den Gerichtshof lästig, viele Unterbrechungen dieser Art zu haben, und, wenn Sie sich auf das ganze Schriftstück beziehen wollen, werden Sie Gelegenheit dazu in einem späteren Stadium haben.


DR. SERVATIUS: Ich muß also annehmen, Herr Präsident, daß es zulässig ist, Teile eines Dokuments zu verlesen, an Stelle eines ganzen Dokuments. Verstehe ich richtig?


VORSITZENDER: Ja, gewiß. Sie können Teile des Schriftstücks oder das gesamte Dokument vorlegen, wenn Sie an der Reihe sind. Der Gerichtshof wird sich nun vertagen. Ich bitte Sie jedoch, Herr Dodd, diesem Verteidiger eine zufriedenstellende Auskunft über die Gründe zu geben, warum er diese Dokumente nicht erhalten hat.


DR. SERVATIUS: Ich verstehe, Herr Präsident.


MR. DODD: Das wird geschehen.


[463] VORSITZENDER: Und Sie werden sie ihm zugänglich machen und sicherstellen, daß er das Original dieses Dokuments einsehen kann, um die Unterschrift zu prüfen.


MR. DODD: Ja. Ich werde darauf achten, daß das Original ihm zur Verfügung steht.


VORSITZENDER: Gut. Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis

12. Dezember 1945, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 3, S. 450-465.
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Ledwina

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Im Alter von 13 Jahren begann Annette von Droste-Hülshoff die Arbeit an dieser zarten, sinnlichen Novelle. Mit 28 legt sie sie zur Seite und lässt die Geschichte um Krankheit, Versehrung und Sterblichkeit unvollendet.

48 Seiten, 4.80 Euro

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Geschichten aus dem Biedermeier II. Sieben Erzählungen

Geschichten aus dem Biedermeier II. Sieben Erzählungen

Biedermeier - das klingt in heutigen Ohren nach langweiligem Spießertum, nach geschmacklosen rosa Teetässchen in Wohnzimmern, die aussehen wie Puppenstuben und in denen es irgendwie nach »Omma« riecht. Zu Recht. Aber nicht nur. Biedermeier ist auch die Zeit einer zarten Literatur der Flucht ins Idyll, des Rückzuges ins private Glück und der Tugenden. Die Menschen im Europa nach Napoleon hatten die Nase voll von großen neuen Ideen, das aufstrebende Bürgertum forderte und entwickelte eine eigene Kunst und Kultur für sich, die unabhängig von feudaler Großmannssucht bestehen sollte. Michael Holzinger hat für den zweiten Band sieben weitere Meistererzählungen ausgewählt.

432 Seiten, 19.80 Euro

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