Vormittagssitzung.

[662] [Der Zeuge von Manstein im Zeugenstand.]


DR. LATERNSER: Herr Feldmarschall! Wie beurteilten Sie die Absicht, im Westen anzugreifen?

VON MANSTEIN: Nach meiner Ansicht gab es, nachdem eine politische Einigung mit den Westmächten friedlich nicht mehr möglich war, keinen anderen Ausweg, als eine Offensive im Westen zu führen, um damit den Krieg zu beenden.


DR. LATERNSER: Waren Sie an den Vorbereitungen gegen Norwegen, Griechenland und Jugoslawien beteiligt?


VON MANSTEIN: Nein, von diesen Feldzügen oder ihrer Eröffnung habe ich erst durch den Rundfunk erfahren.


DR. LATERNSER: Wie sahen Sie als militärischer Führer den Krieg gegen Rußland an?


VON MANSTEIN: Ich habe den Krieg gegen Rußland als einen Präventivkrieg unsererseits angesehen. Nach meiner Ansicht hat es auch für Hitler keinen anderen Ausweg aus der Lage gegeben, in die er Deutschland gebracht hatte, nachdem er das Risiko einer Landung in England im Herbst 1940 nicht gewagt hatte. Wir mußten meines Erachtens in der Sowjetunion im Jahre 1940/1941 eine ganz starke, drohende Gefahr sehen, die auch akut werden würde, sobald wir unsere Kräfte in einen Kampf gegen England endgültig festgelegt hatten. Die einzige Chance, dieser Lage zu entgehen, wäre eine Landung in England im Herbst 1940 gewesen, und das hat Hitler nicht riskiert.


DR. LATERNSER: Wie ist es möglich, daß der Oberbefehlshaber des Heeres und Chef des Generalstabs des Heeres in den wichtigsten militärischen Entscheidungen, zum Beispiel dem Krieg gegen die Sowjetunion, von Hitler übergangen wurden?


VON MANSTEIN: Das erklärt sich meines Erachtens aus folgendem:

Politisch hatten wir Generale schon lange nichts mehr zu melden, denn die Bedenken, die von seiten der Generale zum Beispiel bei der Rheinlandbesetzung und beim Einrücken in die Tschechoslowakei geäußert worden waren, hatten sich als gegenstandslos erwiesen. Hitler hatte recht behalten. Also mit politischen Einwänden befaßte er sich gar nicht mehr, nur noch auf militärischem [662] Gebiete. Auf militärischem Gebiet bin ich persönlich der Ansicht, wie ich eben sagte, daß die Westoffensive vom soldatischen Standpunkt aus unumgänglich notwendig war. Das OKH ist anderer Ansicht gewesen, und es hat damit meines Erachtens militärisch einen falschen Standpunkt vertreten. Der Erfolg hat auch da Hitler recht gegeben, und von diesem Moment an war er, das ist auch aus seinem ganzen Verhalten ersichtlich gewesen, der Ansicht, daß er eben mehr verstünde als die Soldaten, und so hat er in der entscheidenden Frage gegen die Sowjetunion recht behalten und das OKH nicht mehr gehört.


DR. LATERNSER: Sie haben den Kommissarbefehl erhalten?


VON MANSTEIN: Ja.


DR. LATERNSER: Welche Stellung haben Sie zu diesem Befehl eingenommen?


VON MANSTEIN: Es war der erste Fall, in dem ich in einen Konflikt zwischen meiner Gehorsamspflicht und meiner soldatischen Auffassung kam. An sich hätte ich gehorchen müssen. Ich habe mir aber gesagt, daß ich als Soldat so etwas nicht mitmachen kann und habe sowohl dem Oberbefehlshaber der Heeresgruppe, der ich unterstand, wie dem Befehlshaber der Pan zergruppe gemeldet, daß ich einen derartigen Befehl, der gegen die soldatische Ehre ging, nicht ausführen würde. In der Praxis ist der Befehl auch nicht ausgeführt worden. Meine Divisionskommandeure, die den Befehl schon, unabhängig von mir, im Reich bekommen hatten, waren meiner Auffassung. Und im übrigen haben die Kommissare sich stets als Vorkämpfer bis zum letzten gewehrt und sich in vielen Fällen vor der Gefangennahme selbst erschossen oder sie haben ihre Abzeichen abgemacht und waren von der Truppe nicht zu erkennen. Und die Truppe; die diesem Befehl innerlich ablehnend gegenüberstand, hat sicherlich nicht unter den Gefangenen nach Kommissaren gesucht.


DR. LATERNSER: Sie erwähnten eben den Oberbefehlshaber Ihrer Heeresgruppe und den Befehlshaber der Panzergruppe. Wer waren diese Generale?


VON MANSTEIN: Oberbefehlshaber der Heeresgruppe war der Feldmarschall von Leeb. Befehlshaber der Panzergruppe war der Generaloberst Höppner.


DR. LATERNSER: Und wie war deren Einstellung zu diesem Befehl?


VON MANSTEIN: Feldmarschall von Leeb nahm als Vorgesetzter meine Meldung, daß ich den Befehl nicht ausführen würde, zur Kenntnis, das heißt, er billigte sie stillschweigend. Generaloberst Höppner, der bei ihm gleichzeitig mit dem anderen [663] Kommandierenden General eines Panzerkorps, Reinhardt, Vorstellungen erhob, sagte zu, beim OKH gegen den Befehl vorstellig werden zu wollen. Er hat aber keinen Erfolg gehabt.


DR. LATERNSER: Wie vereinbarten Sie nun Ihren Ungehorsam in diesem Falle mit Ihrer Auffassung über die militärische Gehorsamspflicht?


VON MANSTEIN: An sich ist der militärische Gehorsam selbstverständlich unbedingt und unteilbar. Es hat aber immer im Laufe der Kriege Fälle gegeben, in denen höhere militärische Führer einen Befehl nicht oder anders ausgeführt haben. Das liegt in der höheren Verantwortung, die, ein hoher militärischer Befehlshaber trägt. Es kann keinem Armeeführer zugemutet werden, eine Schlacht anzunehmen, wenn er weiß, daß er sie verlieren muß.

In diesen Fragen – also operativen Fragen – besteht in der Praxis letzten Endes ein gewisses Recht, das allerdings durch den Erfolg bestätigt werden muß, zur Abweichung vom Befehl, und gerade in der deutschen Armee ist diese Selbständigkeit der Unterführer besonders betont worden.

Anders liegen die Dinge bei Befehlen, die das Handeln aller Soldaten betreffen. In diesen Fällen kann der Ungehorsam eines kleinen Mannes ausgeglichen werden in seinen Folgen durch Bestrafung. Wenn der hohe Führer aber in solchen Fällen ungehorsam ist, dann erschüttert er nicht nur seine eigene Autorität, sondern die Disziplin überhaupt und gefährdet damit den militärischen Erfolg. In diesen Fällen ist der höhere Führer stärker gebunden als der Soldat oder Unterführer; denn er soll Vorbild sein.


DR. LATERNSER: Erschütterten Sie nicht durch diesen Ungehorsam die Disziplin?


VON MANSTEIN: In diesem Falle nicht. Denn das Empfinden der Truppe entsprach dem, was ich dachte. Es stand eben hier das soldatische Gefühl, das wir unserer Truppe eingeimpft hatten, dem politischen Willen Hitlers entgegen, und außerdem konnten wir uns berufen auf den Befehl, den der Oberbefehlshaber des Heeres gegeben hatte, daß die Aufrechterhaltung der Manneszucht allem anderen vorzugehen habe.


DR. LATERNSER: Wie war nun die Ausübung der Militärgerichtsbarkeit auf Grund des Befehls des Oberbefehlshabers des Heeres, nach dem streng auf Aufrechterhaltung der Disziplin geachtet werden sollte?


VON MANSTEIN: Wir haben die Militärgerichtsbarkeit so ausgeübt, wie wir sie nach unserer Erziehung ausüben mußten, nämlich nach Recht und Gesetz und im Sinne eines anständigen Soldatentums. Ich möchte als Beispiel nur anführen, daß die beiden ersten Todesurteile, mit denen ich zu tun gehabt habe, verhängt [664] worden sind anfangs des Rußlandfeldzugs gegen zwei deutsche Soldaten meines Korps wegen Vergewaltigung russischer Frauen. Und so ist es überall gewesen.


DR. LATERNSER: Nun zu einem anderen Kapitel. Was können Sie über die Behandlung der Kriegsgefangenen sagen?


VON MANSTEIN: Zur Behandlung der Kriegsgefangenen, soweit sie in unserem Bereich waren, muß ich als grundsätzlich voranstellen, daß wir als Soldaten Achtung vor jedem tapferen Gegner hatten, und zweitens, daß wir aus dem ersten Weltkrieg genau wußten, daß alles, was man fremden Kriegsgefangenen antut, letzten Endes gegen die eigenen Soldaten zurückschlägt. Wir haben also grundsätzlich die Kriegsgefangenen so behandelt, wie wir es als Soldaten gelernt hatten und tun mußten, also entsprechend den Bestimmungen des Kriegsrechtes.


DR. LATERNSER: Haben Sie selbst einmal einen Verstoß festgestellt, und sind Sie gegen eine falsche Behandlung eingeschritten?


VON MANSTEIN: Ich möchte zunächst sagen, daß ich sehr viele Gefangenen-Transportkolonnen gesehen habe. Ich habe nie auf der Wegen dieser Kolonnen einen erschossenen Gefangenen gesehen. Ich habe aber einmal, wie ich Oberbefehlshaber der Heeresgruppe war, gesehen, wie ein deutscher Soldat mit einem Knüppel auf einen Gefangenen losschlug, um meinem Auto, das an der Kolonne vorbei wollte, Platz zu machen. Ich habe sofort angehalten, den Mann festgestellt und habe am nächsten Tag mir seinen Kommandeur bestellt, ihm befohlen, den Mann zu bestrafen und ihm selbst gesagt, daß er selbst das nächste Mal vor ein Kriegsgericht kommen werde, wenn er derartige Ausschreitungen seines Wachbataillons duldete.


DR. LATERNSER: Haben Sie oder können Sie Erklärungen finden für den Massentod vieler russischer Gefangener im ersten Winter?


VON MANSTEIN: Meine Armee hat, aber erst später, auch große Gefangenenzahlen gehabt, bis zu 150000 Gefangene, und es ist natürlich immer schwer, für solche Zahlen gleich die notwendige Verpflegung und Unterkunft zu beschaffen. Im Rahmen meiner Armee sind wir damit fertig geworden. Wir haben zum Beispiel der Zivilbevölkerung erlaubt, den Gefangenen in die Lager Lebensmittel zu bringen, um ihre Lage zu erleichtern.

Bei den großen Kesselschlachten im Jahre 1941 in der Heeresgruppe Mitte und bei Kiew, wo es sich um viele Hunderttausende Gefangener handelte, ist die Lage anders gewesen. Einmal kamen die russischen Soldaten aus den Kesseln, in denen sie sich bis zum letzten gewehrt hatten, schon halb verhungert heraus und dann kann eine Armee mit ihrem Transportraum unmöglich die Mittel [665] mit sich führen, um, sagen wir, 500000 Gefangene auf einmal zu ernähren und in Mittelrußland unterzubringen. Die gleichen Verhältnisse haben sich ja in Deutschland nach der Kapitulation ergeben, wo Hunderttausende von Soldaten wochenlang unter freiem Himmel gelegen haben und auch nicht richtig verpflegt werden konnten.


DR. LATERNSER: Inwieweit waren die Oberbefehlshaber für die Kriegsgefangenen verantwortlich?


VON MANSTEIN: Wir waren für die Kriegsgefangenen verantwortlich, solange sie in unserem Armeebereich waren, also bis zur Abgabe an die Durchgangslager.


DR. LATERNSER: Das war also ein rein vorübergehender Zustand?


VON MANSTEIN: Ja, soweit nicht die Gefangenen zur Arbeit in unserem Armeegebiet blieben.

DR. LATERNSER: Soweit die Gefangenen bei der Armee verblieben, wie war deren Behandlung?


VON MANSTEIN: Die Gefangenen, die wir im Armeebereich behielten, brauchten wir zu unserer Unterstützung und Arbeit. Sie sind demgemäß auch anständig behandelt worden. Wir haben ja schließlich bei jeder Division ungefähr tausend – manchmal mehr – Gefangene als sogenannte Hilfswillige, also als freiwillige Helfer gehabt. Diese Hilfswilligen sind uns treu geblieben und auch auf unseren Rückzügen mit uns gegangen, und das wäre nicht der Fall gewesen, wenn wir sie schlecht behandelt hätten. Noch ein Beispiel. Als ich Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd wurde, da hatte ich nur meinen engsten Stab mit und kein Bewachungspersonal. Da habe ich eine Kosakenwache ungefähr acht bis zehn Tage als einzige Wache in meinem Haus gehabt. Und wenn wir die Gefangenen schlecht behandelt hätten, dann würden die wohl mich umgebracht haben.


DR. LATERNSER: Nun hinsichtlich des Gefangenenwesens im Heimatkriegsgebiet: Wem unterstanden die Lagerkommandanten?


VON MANSTEIN: Soweit ich weiß, unterstanden die Lagerkommandos innerhalb der Wehrkreise einem General des Kriegsgefangenenwesens und dieser unterstand dem Befehlshaber des Ersatzheeres.

DR. LATERNSER: Wer war der Befehlshaber des Ersatzheeres?


VON MANSTEIN: Befehlshaber des Ersatzheeres war bis 1944 der Generaloberst Fromm, und nach dem 20. Juli 1944 wurde es Himmler.


DR. LATERNSER: Ist das Gefangenenwesen 1944 nicht noch ausdrücklich Himmler unterstellt worden?


[666] VON MANSTEIN: Ja, ich weiß den genauen Zeitpunkt nicht, aber ich weiß, daß die Kriegsgefangenen insgesamt ausdrücklich Himmler unterstellt worden sind.


DR. LATERNSER: Sind im Bereich Ihrer Armee oder Heeresgruppe Zerstörungen größeren Umfanges vorgekommen?


VON MANSTEIN: Ja, in dem Gebiete der Ukraine vor allen Dingen waren sehr umfangreiche Zerstörungen, die wir aber schon vorfanden zum erheblichen Teil im Jahre 1941.

Es waren alle Bahnen zerstört, so daß zum Beispiel die Wasseranlagen im Jahre 1943 nicht wieder voll leistungsfähig waren. Es waren alle Nachrichtenanlagen und -ämter zerstört, es waren sehr viele Industrieanlagen zerstört, zum Beispiel der große Staudamm von Saporoshe, das Betonwerk in Charkow, dann die großen Eisenwerke von Kertsch und Mariupol und die Ölindustrie bei Maikop im Kaukasus.


DR. LATERNSER: Lagen besondere Gründe vor, daß im letzten Kriege die Zerstörungen solchen Umfang annahmen? Worauf sind sie zurückzuführen?


VON MANSTEIN: Daß die Zerstörungen im letzten Kriege über das Maß früherer Kriege weit hinausgegangen sind, erklärt sich aus der Taktik dieses letzten Krieges. 1941 hat Stalin, von seinem Standpunkt aus völlig mit Recht, von seinen Armeen den Kampf um jeden Fußbreit Boden verlangt. Dieses System hat Hitler angenommen, und wenn man die Armeen um jeden Fußbreit Boden zwingt bis zum letzten zu kämpfen, dann müssen darüber die Dörfer und Städte in Flammen und Schutt sinken. Als Beispiel nur: Sewastopol ist acht Monate lang als Festung und zum Schluß die Stadt selbst verteidigt worden. In Stalingrad ist wochenlang Haus um Haus umkämpft gewesen. Rostow und Charkow sind zweimal von uns und zweimal von den Sowjetarmeen in schwerem Kampf genommen worden, Kiew und Rowno einmal, Odessa haben die rumänischen Armeen nach einem wochenlangen Kampf erobert. Daß darüber diese Städte halb zerstört worden sind, war unausweichlich.


DR. LATERNSER: Wurde nicht auch planmäßig zerstört?


VON MANSTEIN: Es wurden – ich habe das 1943 erlebt – bei dem Rückzug hinter den Dnjepr auf Befehl Hitlers auch in großem Umfange planmäßige Zerstörungen vorgenommen. Der Befehl Hitlers war der, das Gebiet ostwärts des Dnjepr für die russische Kriegführung unbrauchbar zu machen. Es waren dazu mehrere bis ins einzelne gehende Befehle von ihm erteilt worden.


DR. LATERNSER: Waren diese Zerstörungen durch die Erfordernisse der Kriegführung bedingt?


[667] VON MANSTEIN: Ich muß das für diesen Rückzug hinter den Dnjepr absolut bejahen. Die Lage war so, daß, wenn wir die russischen Armeen nicht am Dnjepr zum Stehen brachten, sondern wenn sie ihren Durchbruch und ihre Verfolgung fortsetzen konnten, dann der Krieg verloren war. Der Dnjepr war nicht befestigt, das hatte Hitler, wie wir es vorschlugen, früher verboten; es war gerade erst angefangen mit der Arbeit. Ausreichende Truppen, um gegen einen starken Angriff die Dnjepr-Linie zu halten, hatten wir nicht. Wenn also nicht aus Nachschubgründen der russische Angriff zum Erlahmen kam, dann war abzusehen, daß im Herbst 1943 zunächst der südliche Teil der Ostfront erledigt wurde und damit der Krieg im Osten zu unseren Ungunsten entschieden war. In solchen Fällen kann letzten Endes nur die Oberste Führung entscheiden, was durch die Erfordernisse des Krieges, operativ gesehen, erheischt wird. Dem Unterführer fehlt dazu die Beurteilungsmöglichkeit – er kann nur die Verhältnisse seines Abschnitts übersehen – und demnach auch das Recht, eine solche Entscheidung abzulehnen.


DR. LATERNSER: Nun sind aber auch diese Befehle betreffend Zerstörungen verschieden ausgeführt worden?


VON MANSTEIN: Gewiß. Es hat wohl jeder Armeeführer versucht, diese Zerstörungen in einem möglichst geringen Ausmaß zu halten, ganz besonders bei uns in der Ukraine, wo wir mit der Bevölkerung – wir Soldaten – ein sehr gutes Verhältnis gehabt haben. Das hängt letzten Endes von der Verantwortung des einzelnen Führers ab, ob er glaubt, das operative Ziel auch mit einem geringeren Maß von Zerstörungen erfüllen zu können. Es ist da zum Beispiel ein Unterschied gewesen bezüglich der Zerstörung von Unterkünften. Im Winter hing im Osten die Möglichkeit einer Kriegführung, überhaupt einer Kampfführung im großen Ausmaße, davon ab, ob man Truppen in der Nacht einigermaßen unter Dach und Fach bringen konnte. Im Winter konnte die Zerstörung von Unterkünften absolut entscheidend sein; im Sommer spielte das natürlich nicht die Rolle.

DR. LATERNSER: Was wissen Sie über die Zerstörungen von Kirchen und Kulturstätten?


VON MANSTEIN: Ich kann nur sagen, daß in meinem Bereich die Kulturstätten geschont worden sind. Ein großer Teil ist von uns – zum Beispiel auf der Krim an der Südküste – zerstört vorgefunden worden, aber zum Beispiel das Schloß Liwardia haben wir sorgfältig erhalten, dann das alte Tatarenschloß in Bakschisarai. Ich bin auch vorübergehend einmal mit meinem Armeeoberkommando vor Leningrad gewesen, um einen Angriff vorzubereiten, der aber nicht zur Ausführung kam. Ich habe da verschiedene Zarenschlösser gesehen – Oranienbaum und andere –, die waren zerstört, aber sie lagen im Feuerbereich der russischen Artillerie, und ich [668] selbst bin bei einem solchen Besuch in das Artilleriefeuer gekommen. Die Schlösser waren ausgebrannt und sind sicher nicht planmäßig von unseren Truppen etwa zerstört worden.


DR. LATERNSER: Nun einige Fragen zum Bandenkrieg. Ist Ihnen bekanntgeworden, daß der Bandenkrieg dem Ziele dienen sollte, Juden und Slawen auszurotten?


VON MANSTEIN: Nein.


DR. LATERNSER: Haben Sie Befehle bekommen oder gegeben, im Bandenkampf keine Gefangenen zu machen?


VON MANSTEIN: Nein.


DR. LATERNSER: Welche Vorstellungen hatten Sie damals von den Folgen der Übergabe einer Person an den SD?


VON MANSTEIN: Wir hatten den Eindruck, daß diese Person vom SD zunächst mal vernommen und dann wahrscheinlich in irgendein Lager oder sonst etwas gebracht würde. Wir mußten ja auch die deutschen Soldaten, die zum Beispiel wegen Fahnenflucht verurteilt waren, an den SD übergeben, weil eine Bestimmung bestand, daß längere Freiheitsstrafen im Kriege nicht vollstreckt werden, sondern daß die Betreffenden – um ihre Arbeitskraft nutzbar zu machen und sie nicht in der Sicherheit eines Gefängnisses dem Kriege zu entziehen –, daß diese Gefangenen und Verurteilten für Kriegsdauer in Konzentrationslager kommen sollten. Also, daß die Abgabe irgendeiner Person an den SD etwa gleichbedeutend mit dem Tode gewesen wäre, davon konnte keine Rede sein nach unserer Auffassung.


DR. LATERNSER: Wußten Sie damals etwas von den Zuständen in den Konzentrationslagern?


VON MANSTEIN: Nein. Ich habe darüber ebenso wenig gehört wie das deutsche Volk, oder sagen wir mal, noch weniger, denn wenn man 1000 Kilometer von Deutschland entfernt im Kampfe steht, hört man von solchen Dingen natürlich nichts. Ich weiß aus der Vorkriegszeit von zwei Konzentrationslagern, Oranienburg und Dachau, und mir hat einmal ein Offizier, der einmal auf Einladung der SS ein solches Lager besucht hatte, darüber erzählt, es wäre geradezu eine Mustersammlung von Verbrechertypen da gewesen, daneben auch politische Häftlinge, die aber, nach dem, was er gesehen hatte, streng, aber korrekt behandelt würden.


DR. LATERNSER: Wie erklären Sie als Soldat alter Tradition die Erscheinungen, die die Anklage als Verbrechen gegen die Humanität der deutschen Kriegführung zur Last gelegt hat?


VON MANSTEIN: Dieser letzte Krieg ist vom Jahre 1941 an – also von dem Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion – sozusagen mit einem doppelten Gesicht geführt worden. Das eine war [669] die militärische Kriegführung, die wir Soldaten machten, und das andere, und zwar von beiden Seiten, die weltanschauliche Kriegführung, die wir Soldaten nicht machten, sondern von anderen Elementen gemacht wurde.


DR. LATERNSER: Sie sagten 1941?


VON MANSTEIN: Ja, meiner Auffassung nach sind der Polenkrieg, der Krieg im Westen und die Feldzüge in Norwegen und auf dem Balkan noch rein militärisch geführt worden, solange dort die Kampfhandlungen andauerten, und das doppelte Gesicht des Krieges, also die weltanschauliche Kriegführung, hat meines Erachtens erst eingesetzt mit dem Krieg gegen die Sowjetunion und ist dann auch von den Elementen, die diese Art des Krieges führten, auf die übrigen besetzten Gebiete ausgedehnt worden.


DR. LATERNSER: Wer führte denn diesen weltanschaulichen Kampf auf deutscher Seite?


VON MANSTEIN: Diesen weltanschaulichen Kampf haben wir Soldaten nicht geführt. Diesen führte Hitler meines Erachtens nach mit einigen seiner engsten Mitarbeiter und mit einer begrenzten Zahl von Helfershelfern.


DR. LATERNSER: Inwiefern wurde dieser Krieg nicht von Soldaten geführt?


VON MANSTEIN: Hitler wußte genau, daß wir auf Grund unserer, wie gesagt, überkommenen Auffassung ritterlicher Kriegführung solche Dinge nicht mitmachen würden. Er hat diese Auffassung ja ganz klar in der Ansprache vor dem Westfeldzug zum Ausdruck gebracht – also nach dem Polenfeldzug – und auf Grund dieser Anschauung hat er bewußt meines Erachtens die Wehrmacht von diesem Gebiet des weltanschaulichen Kampfes herausgehalten und alles, was da geschah, bewußt nicht nur unserem Einfluß, sondern auch unserer Kenntnis entzogen.


DR. LATERNSER: Durch welche Mittel entzog Hitler diesen Teil der Kriegführung dem militärischen Einfluß?


VON MANSTEIN: Er hat sie uns entzogen einmal räumlich, indem er die Masse der besetzten Gebiete dem Einfluß der Oberbefehlshaber entzog, also im Osten die Reichskommissariate und in den übrigen Ländern die Gebiete der Militärbefehlshaber beziehungsweise der landeseigenen Regierungen, die ja nicht von uns Oberbefehlshabern abhingen. Außerdem entzog er uns aber auch die sachlichen Gebiete, auf denen dieser Kampf geführt wurde. Wir waren räumlich auf die engbegrenzten Operationsgebiete beschränkt; sachlich hatten wir in ihnen aber auch nur sehr wenig zu sagen. Alle Polizeimaßnahmen machte Himmler unter seiner eigenen Verantwortung, wie das in dem bekannten »Barbarossa«-Befehl niedergelegt ist. Die wirtschaftliche Ausnützung hatte Göring. Die[670] Arbeiterbeschaffung unterlag Sauckel. Die Kunstschätze unterlagen der Sichtung, Registrierung und so weiter durch den Sonderstab Rosenberg. Die Rechtspflege gegenüber der Zivilbevölkerung war ausdrücklich unseren militärischen Gerichten entzogen. Es blieb also für uns eigentlich nur die Führung des militärischen Kampfes an der Front, die militärische Sicherung des Operationsgebietes und die Einrichtung einer örtlichen Verwaltung und das Ingangbringen der Landwirtschaft und des gewerblichen Lebens.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Ich habe eine Skizze über die Zuständigkeitsverteilung anfertigen lassen und möchte sie bei meinem Dokumentenvortrag dem Gericht überreichen. Es handelt sich um Skizze Mil-3. Ich möchte diese Skizze nur dem Zeugen vorlegen und ihn fragen, ob diese Skizze richtig ist. Ich werde dann später dem Gericht mit Erklärungen diese Skizze vorlegen.


VORSITZENDER: Ja, gewiß.


DR. LATERNSER: Herr Feldmarschall! Ich lasse Ihnen eine Skizze Mil-3 überreichen und frage Sie, ob diese Skizze richtig ist.


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Sie werden doch die Skizze zweifellos auch der Anklage unterbreiten?


DR. LATERNSER: Jawohl, Herr Präsident.


VON MANSTEIN: Die Skizze ist meines Erachtens richtig. Natürlich sind Einzelheiten hinsichtlich der Unterstellung – zum Beispiel bei den besetzten Gebieten, die unter Militärbefehlshabern standen und die im Laufe des Krieges gewechselt haben – nicht gänzlich darin genannt worden.


DR. LATERNSER: Aber diese Gebiete betreffen nicht den angeklagten Personenkreis?


VON MANSTEIN: Jawohl, das ist richtig.


DR. LATERNSER: Auf welchen Gebieten wurde der weltanschauliche Krieg also von anderen geführt?


VON MANSTEIN: Man muß da zwei Dinge unterscheiden. Abseits der militärischen Kriegführung, die wir Soldaten machten, wurde der Krieg wirtschaftlich geführt, das heißt zur wirtschaftlichen Ausnutzung der besetzten Gebiete für unsere Kriegführung, also, sagen wir, im Sinne des Schlagwortes »Totaler Krieg«. Das war meines Erachtens wohl eine Neuerung im Völkerrecht, aber – sagen wir mal – kein Verbrechen. Das zweite ist das weltanschauliche Gebiet an sich, also besondere Methoden gegen die Bevölkerung, die von anderen Kräften durchgeführt wurden und die mit der wirtschaftlichen Ausnutzung an sich nichts zu tun haben.


DR. LATERNSER: Was meinen Sie mit den besonderen Methoden?


[671] VON MANSTEIN: Da meine ich ausschließlich die Methoden der sogenannten Einsatzgruppen und alle die Methoden, die unter der Ägide von Himmler standen.


DR. LATERNSER: War nicht auch der Kommissar-oder Kommandobefehl ein Teil dieses weltanschaulichen Kampfes im militärischen Bereich?


VON MANSTEIN: Der Kommissarbefehl fällt meines Erachtens auch darunter, deswegen haben wir ihn ja auch nicht ausgeführt; der Kommandobefehl meines Erachtens nicht. Der Kommandobefehl war eine vielleicht anfechtbare Repressalie gegenüber einer Kriegsmethode, die neu war.


DR. LATERNSER: Nun zu den Einsatzgruppen. Was wußten Sie von den Aufgaben der Einsatzgruppen?


VON MANSTEIN: Von den Aufgaben der Einsatzgruppen wußte ich nur, daß sie zur Vorbereitung der politischen Verwaltung, also für eine politische Überprüfung der Bevölkerung der besetzten Gebiete im Osten vorgesehen waren und daß sie nach Sonderanweisung unter Verantwortung von Himmler arbeiteten.


DR. LATERNSER: Haben Sie jemals von der Absicht und dem Auftrag der Ausrottung der Juden und anderen Teilen der Bevölkerung erfahren?


VON MANSTEIN: Nein, das habe ich nicht erfahren. Diesen Auftrag hat ja auch, wie der Zeuge Ohlendorf ausgesagt hat, Himmler mündlich nur unmittelbar an die Einsatzgruppen und so weiter gegeben.


DR. LATERNSER: Sind Sie, als Sie den Oberbefehl über die 11. Armee übernahmen, über das Vorhandensein der Einsatzgruppen unterrichtet worden?


VON MANSTEIN: Als ich im September 1941 die Armee in Nikolajew übernahm, bin ich nur zwei bis drei Tage im Hauptquartier gewesen und habe dann einen vorgeschobenen Gefechtsstand mit einem kleinen Teil meines Stabes in der Nähe der Front bezogen. In den zwei oder drei Tagen in Nikolajew haben mir die verschiedenen Abteilungschefs des Oberkommandos über ihre Aufgaben vorgetragen. Ich nehme an, daß dabei auch mir vorgetragen worden ist, daß sich also Teile des SD im Operationsgebiet mit besonderen Aufträgen von Himmler befänden. Die Organisation der Einsatzgruppen, so wie sie mir heute klar ist, ist mir damals aber keineswegs in der Form klargeworden und ihre Aufträge in gar keinem Falle.


DR. LATERNSER: Haben Sie persönlich mit Ohlendorf zu tun gehabt?


[672] VON MANSTEIN: Es kann sein, daß sich Ohlendorf einmal bei mir gemeldet hat. Und da diese Meldungen meistens in der Mittagsstunde waren, kann es auch sein, daß ich ihn aufgefordert habe, zum Essen da zu bleiben; wenn er bei mir war, jedenfalls nur im Beisein meines Chefs; denn Leute, die nicht zu meiner Armee gehörten, habe ich immer im Beisein meines Chefs empfangen. Ich möchte dazu noch sagen, daß ich bereits mehrere Wochen hier im Gefängnis gewesen bin, als mir eines Tages der General Westphal sagte: Hier ist ein SD-Führer Ohlendorf, der behauptet, auf der Krim gewesen zu sein. Ich habe dann General Westphal gebeten, ihn mir einmal zu zeigen und habe dann gesagt, ja, es mag sein, daß ich ihn mal gesehen habe, ich weiß das nicht mehr. Also daraus erhellt sich die Art der Verbindung, die einmal mit ihm bestanden haben könnte.


DR. LATERNSER: Der Zeuge Ohlendorf hat ausgesagt, er hätte auf dem Marsch mit Ihnen und Ihrem Chef gesprochen?


VON MANSTEIN: Auf dem Marsch kann er gar nicht mit mir gesprochen haben, denn ein Oberbefehlshaber macht ja nicht die Märsche seiner Truppe mit, sondern, wenn ich einen Gefechtsstand wechsle, so mache ich das im Flugzeug, oder ich fahre mit einem Ordonnanzoffizier im Wagen, und wenn ich das mache, dann ist mein Chef nicht dabei; denn bei einem solchen Wechsel bleibt der Chef immer am alten Gefechtsstand, bis der Oberbefehlshaber am neuen ist, damit nicht die Führung der Armee abreißt. Infolgedessen ist es völlig ausgeschlossen, daß Ohlendorf mit mir auf dem Marsch gesprochen haben will.


DR. LATERNSER: Herr Feldmarschall! Wie erklären Sie, daß Ihnen die Ermordung von 90000 Juden entgangen sein kann?


VON MANSTEIN: Diese 90000 Juden, die angegeben worden sind, sind keineswegs in meinem Befehlsbereich ermordet worden, sondern wie Ohlendorf ausgesagt hat, hat sein Bereich von Czernowitz, also von den Karpathen, bis Rostow gereicht, das sind schätzungsweise 1200 Kilometer, und in der Breite war dieses Gebiet vielleicht 300 bis 400 Kilometer breit. In diesem riesigen Gebiet operierte aber keineswegs nur die 11. Armee, sondern in diesem Gebiet operierten noch die 1. Panzerarmee, die 3. und 4. rumänische Armee, also vier Armeen, und die 90000, die im Laufe eines Jahres dort umgebracht worden sein sollen, verteilen sich also räumlich auf ein Riesengebiet, also räumlich auf ein Gebiet, in dem die 11. Armee nur ein kleines Stück in der Krim gehabt hat.


DR. LATERNSER: Aber mußten Sie nicht auch etwas erfahren, wenn zum Beispiel auf der Krim einige hundert Juden ermordet wurden?


VON MANSTEIN: Nein, das mußte ich nicht erfahren. Ich habe mich in dem Jahr, glaube ich, auf zwölf oder dreizehn verschiedenen [673] Gefechtsständen befunden, immer im Kampfgebiet. Wenn ich in meinem Hauptquartier war, in Sarabus, das war ein kleines Dorf ungefähr 20 Kilometer von der Hauptstadt entfernt, erreichten mich nur taktische Meldungen, denn es kamen in der Woche ein- bis zweimal – es kann auch drei- oder viermal gewesen sein – der Oberquartiermeister und der Armeearzt und ähnliche zu mir, um das Wesentliche vorzutragen. Man muß auch bedenken, daß die Lage bei uns so war, daß ein Oberbefehlshaber restlos durch die Sorgen des Kampfes in Anspruch genommen war und daß mit Recht ihm nur das Wesentliche auf allen anderen Gebieten vorgetragen wurde. Das zweite ist, daß unsere Truppen ja beinahe bis auf den letzten Mann, besonders damals auf der Krim, im Kampf vorne standen – wir haben sogar zum Teil unsere Schreiber an die Kampffront schicken müssen. Das ganze rückwärtige Gebiet war von Truppen mehr oder weniger leer, nur die wichtigsten Versorgungspunkte waren von Truppen belegt. Alles, was außerhalb dieser wenigen Punkte vor sich ging, das erfuhren praktisch die militärischen Stellen eben nicht.


DR. LATERNSER: Haben Sie nie eine Meldung über Judenerschießungen bekommen?


VON MANSTEIN: Ich habe keine Meldung über eine Judenerschießung bekommen. Ich habe einmal von einem Gerücht gehört.


DR. LATERNSER: Und worum handelte es sich dabei?


VON MANSTEIN: Als ich die Armee übernahm – es war am Tage, wie ich dies vorhin schon schilderte, als ich von Nikolajew zu meinem Gefechtsstand ging – wurde erzählt, die SS – aber ohne nähere Angaben – hätte angeblich in rückliegender Zeit, also vor meiner Zeit, ich glaube, es war in Bessarabien, ein paar Juden erschossen. Das war ein Gerücht über einen Einzelfall. Ich habe, da ich am nächsten Morgen früh wegfuhr, meinem Ordonnanzoffizier befohlen, daß dem Führer der SS zu übermitteln wäre, daß da, wo ich Oberbefehlshaber wäre, ich derartige Schweinereien nicht dulden würde. Und damit war die Sache – da es sich nur um ein Gerücht handelte und ein Befehl von mir, den ich ausgegeben habe, man solle nachforschen, ob was Wahres dran wäre, keinen beibringen konnte, der das gesehen hatte – tatsächlich erledigt. Ich bin dann gleich in die schwersten Kämpfe gekommen und habe seither nie mehr etwas über Judenerschießungen gemeldet bekommen.

DR. LATERNSER: Der Zeuge Ohlendorf hat aber von Judenerschießungen gesprochen, an denen auch Soldaten der Wehrmacht beteiligt gewesen sein sollen. Ihr Armeehauptquartier war doch in Simferopol?


VON MANSTEIN: Nein, in Simferopol lag nur die Oberquartiermeisterabteilung. Ich selbst lag mit der Führungsabteilung etwa [674] 20 Kilometer entfernt in einem Dorf bei Simferopol. Daß Truppenteile meiner Armee an Judenerschießungen teilgenommen haben, halte ich für völlig ausgeschlossen. Ohlendorf hat im übrigen auch von Heeresgefolge gesprochen, also Polizei oder OT, oder was das gewesen sein mag. Wenn ein Truppenteil oder ein Offizier meiner Armee sich an so etwas beteiligt hätte, dann wäre das sein Ende gewesen.


DR. LATERNSER: Die Armee soll vom SD Uhren bekommen haben, die von ermordeten Juden stammten?


VON MANSTEIN: Das weiß ich nicht. Der Armeeintendant ist einmal bei mir gewesen und hat mir gemeldet, er hätte für die Armee eine größere Anzahl von Uhren aus Deutschland beschafft. Er hat mir auch eine Uhr vorgelegt, es war eine fabrikneue, deutsche Uhr.


DR. LATERNSER: Wie war die Unterstellung der Einsatzgruppen?


VON MANSTEIN: Bei der Unterstellung, überhaupt bei jeder militärischen Unterstellung, unterscheidet man entweder eine taktische Unterstellung – das ist die Unterstellung für den Kampf an der Front – oder eine wirtschaftliche Unterstellung – das ist die Unterstellung für die Versorgung mit Verpflegung, mit Betriebsstoff und die Unterbringung –, drittens eine truppendienstliche Unterstellung – das heißt also die Unterstellung für die Ausbildung, für die Ausrüstung, in Personalfragen: disziplinar und gerichtlich. Diese letztere truppendienstliche Unterstellung ist uns nie, in keinem Falle – selbst nicht für die Verbände der Waffen-SS – zugebilligt worden. Wirtschaftlich und taktisch, das heißt für den Kampf, war eine solche Unterstellung möglich. Der SD ist uns wirtschaftlich, das heißt für den Marsch, Unterbringung und Versorgung unterstellt gewesen. Eine fachliche Unterstellung, von der mal gesprochen worden ist von dem Zeugen Schellenberg, die gab es gar nicht, die gab es bei uns nur zum Beispiel für Ärzte, wo der kleinere Arzt dem Divisionsarzt auf seinem Fachgebiet unterstand. Polizeiliche Fachgebiete hatten wir aber nicht, und eine fachliche Unterstellung des SD für seine Polizeiaufgaben kam schon gar nicht in Frage. Was die Unterstellung für Marsch und Versorgung angeht, so waren das Dinge, die der Oberquartiermeister bearbeitete. Ein Oberbefehlshaber wird mit der Marschregelung von solchen kleinen Einheiten nicht befaßt.


DR. LATERNSER: Ohlendorf hat von einem Befehl des Armeeoberkommandos gesprochen, nach dem Judenerschießungen nur zweieinhalb oder nach einer anderen Aussage von ihm 200 Kilometer vom Armeehauptquartier entfernt vorgenommen werden sollten. Stimmt das?


VON MANSTEIN: Nein, ein solcher Befehl wäre auch völliger Unsinn. Was sollen zweieinhalb Kilometer Entfernung von einem [675] Oberkommando, was soll das für einen Sinn haben, und 200 Kilometer, das wäre schon außerhalb des Operationsgebietes gewesen. An solcher Stelle hatten wir gar nicht zu befehlen. Ein solcher Befehl ist von meiner Stelle auch bestimmt nicht gegeben worden; ich habe ihn jedenfalls nicht gegeben.


DR. LATERNSER: Haben Sie bei der Panzergruppe Höppner mit den Einsatzgruppen zusammengearbeitet?


VON MANSTEIN: Ich war bei der Panzergruppe Höppner Kommandierender General des I. Panzerkorps. Ich entsinne mich nicht, daß da bei mir jemals SD aufgetreten ist. Ich habe mich mit dem Panzerkorps damals – das war in den ersten Monaten des Rußlandkrieges – teilweise bis 100 Kilometer vor der Front befunden. Zwischen mir und den nachfolgenden deutschen Infanteriearmeen waren noch die zurückgehenden russischen Armeen. Daß in dieser Lage, wo uns die Russen auf dem Fuß folgten, der SD Judenerschießungen in meinem Bereich vorgenommen hätte, ist völlig ausgeschlossen, das hätte er nie riskiert. Und wie gesagt, kam ich mal nach vorne, da habe ich keine SD-Leute gesehen.


DR. LATERNSER: Kannten Sie den Generaloberst Höppner?


VON MANSTEIN: Ja, natürlich.


DR. LATERNSER: Wie war seine Einstellung zu solchen Gewaltmethoden?


VON MANSTEIN: Höppner war ein anständiger, gerader, sehr offener Soldat. Daß der solche Sachen mitgemacht hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen. Im übrigen zeigt ja auch sein Tod im Verfolg des 20. Juli, daß er nicht auf der Seite solcher Leute gestanden hat.


DR. LATERNSER: Hat bei der 11. Armee eine taktische Zusammenarbeit mit den Einsatzgruppen stattgefunden?


VON MANSTEIN: Ja, von der SS, oder SD, oder Polizei haben wir zum Partisanenkampf, soviel ich mich entsinne, Hilfskräfte bekommen. Es gab damals auf der Krim im Jaila-Gebirge kleine unzugängliche Teile des Gebirges, wo sich Partisanen befanden. Wir kamen nicht an sie heran, weil wir keine Gebirgstruppen hatten. Es blieb uns nur übrig, zu versuchen, diese Banden auszuhungern, indem wir verhinderten, daß sie die tatarischen Dörfer überfielen und sich so das Leben weiter erhielten. Dazu haben wir die Tataren bewaffnet, und zur Erkundung, ob diese Dörfer in unserem Sinne zuverlässig waren, dazu hat der SD mitgeholfen.


VORSITZENDER: Das geht zu sehr auf Einzelheiten ein. Ist das nicht schon alles vor der Kommission behandelt worden? Können Sie das nicht etwas abkürzen?


[676] DR. LATERNSER: Jawohl, Herr Präsident, ich bin mit diesem Punkt bei der letzten Frage, und diese Frage war vor der Kommission nicht gestellt worden, soweit ich mich erinnere.


VON MANSTEIN: Ebenso zur Erkundung der Lebensmittellager der Partisanen haben sie mitgewirkt. Wir mußten das tun, weil wir deutsche Kräfte nicht zur Verfügung hatten, sondern nur rumänische Gebirgstruppen, die allein mit diesen Aufgaben befaßt wurden.

DR. LATERNSER: Ist es auch schon mal vorgekommen, daß, wenn sich Teile des SD oder SS oder Einsatzgruppen an einem derartigen Bandenkampf beteiligt haben, sie dann eine Auszeichnung bekommen haben für diese Tätigkeit?


VON MANSTEIN: Das ist durchaus möglich, dann war es aber die Auszeichnung für die Tätigkeit im Kampf und nicht etwa für Judenerschießungen.


DR. LATERNSER: Nun zu einem anderen Punkt: Es wird der Wehrmacht auch die Ausplünderung der besetzten Gebiete vorgeworfen?


VON MANSTEIN: Wir haben in der Armee sehr strenge Bestimmungen gegen Plündern gehabt und sind gegen Plünderer unnachsichtlich eingeschritten. Der einzelne Mann durfte auch nicht requirieren, sondern nur der Truppenteil, und nur das, was der Truppenteil für seinen dienstlichen Bedarf brauchte, zu seiner Verpflegung innerhalb der Rationssätze. Dagegen haben wir im Jahre 1943 mitgewirkt bei der Rückführung von Gütern, die für die Kriegführung für uns wichtig waren. Es ist aber auf meinen ausdrücklichen Befehl beschränkt worden in der Ukraine auf Getreide, auf Ölsaaten, auf einige wenige Mengen Metalle und auf eine geringe Menge von Vieh, das mitgetrieben werden konnte. Bei alledem handelte es sich aber nicht um Plünderung von Privateigentum, sondern um eine staatliche Requisition von staatlichem Eigentum.


DR. LATERNSER: Sind auch Fabriken durch die Wehrmacht abmontiert worden?


VON MANSTEIN: Die Abmontage von Fabriken, wenn sie erfolgt ist, ist erfolgt auf Anordnung des Wirtschaftsstabes Ost, denn die Ausnützung der Industrie in den besetzten Gebieten, auch im Operationsgebiet, unterstand nicht den Armeen, sondern dem Wirtschaftsstab Ost.


DR. LATERNSER: Wie weit hatten die militärischen Führer mit der Arbeiterdeportation zu tun?


VON MANSTEIN: Wir waren nur angewiesen, die Erfassung von Arbeitskräften durch den Reichsbevollmächtigten zu unterstützen. Wir haben uns an sich gegen die Abgabe von Arbeitskräften gewehrt, weil wir sie selber im Interesse der Landwirtschaft der [677] besetzten Gebiete brauchten. In Besprechungen mit Sauckel hat er mir auf meine Vorstellung, daß man durch Zwangsmethoden die Bevölkerung aufsässig machen würde, auch erklärt, daß er selbst gegen Zwangsmethoden sei. Es war mir gemeldet oder berichtet worden über eine angebliche Zwangszusammentreibung im Reichskommissariat Als ich das zur Sprache brachte, hat mir Reichskommissar Koch er klärt, das stimme nicht, er selbst hätte von den Gerüchten auch gehört. Er wäre dem Gerücht nachgegangen, das sei alles erlogen. Dagegen konnte ich natürlich keinen Gegenbeweis führen. Jedenfalls haben wir uns auf die Werbung beschränkt, und im übrigen hat hier auch der Reichsbevollmächtigte die Bestimmung vorgelegt, nach der die Fremdarbeiter in Deutschland entsprechend den deutschen Arbeitern behandelt und verpflegt werden sollten.


DR. LATERNSER: Sie erwähnten hier im Zusammenhang Sauckel und Koch. Waren das zwei getrennte Besprechungen, oder wurden die beiden zusammen abgehalten?


VON MANSTEIN: Nein, das waren meines Erachtens getrennte Besprechungen. Koch war einmal mit Rosenberg bei mir, und bei dieser Gelegenheit habe ich zur Sprache gebracht, daß ich von diesen Zwangsmaßnahmen gehört hätte, und da hat er sie bestritten, da war aber Sauckel nicht dabei.


DR. LATERNSER: Und ein anderes Mal, war damals Sauckel allein bei Ihnen?


VON MANSTEIN: Ja.


VORSITZENDER: Wann fand die Besprechung mit Rosenberg statt?


VON MANSTEIN: Das kann ich nicht mehr genau sagen.


VORSITZENDER: Nicht genau, aber ungefähr können Sie das Datum doch angeben?


VON MANSTEIN: Ja, das ist im Jahre 1943 gewesen. Da war Rosenberg zusammen mit Koch bei mir, und zwar muß es gewesen sein, ich würde denken etwa im September oder Oktober, aber ich kann das Datum beim besten Willen nicht mehr sagen, es kann auch schon früher gewesen sein.


DR. LATERNSER: Herr Feldmarschall! Warum haben Sie als hoher militärischer Führer alle die Verletzungen von Kriegsrecht und Humanität geduldet?


VON MANSTEIN: Ich habe in meinem Bereich, also im militärischen Bereich, derartige Dinge nicht geduldet, und was im Rahmen des weltanschaulichen Kampfes außerhalb unseres Bereiches Vorging, das erfuhren wir ja nicht; das vollzog sich ja abseits unseres Einflusses und unserer Kenntnis, und wir hatten auch weder Macht noch Recht, so etwas zu verhindern, ganz abgesehen davon, [678] daß wir alle die Scheußlichkeiten, die sich enthüllten, auch gar nicht gewußt haben.


DR. LATERNSER: Glaubten Sie, auf Grund der militärischen Gehorsamspflicht alles mitansehen beziehungsweise mitmachen zu müssen?


VON MANSTEIN: Die militärische Gehorsamspflicht ist an sich ganz zweifellos bindend und unteilbar. Ein Recht zum Ungehorsam oder eine Pflicht zum Ungehorsam – möchte ich sagen – gibt es an sich nicht für den Soldaten. Es kann eine moralische Pflicht dazu geben und diese moralische Pflicht wäre gegeben gewesen zum Beispiel in solchen Fällen wie den Judenexekutionen, aber davon erfuhren wir nichts.


DR. LATERNSER: Hätte nicht auch im Falle des Kommissarbefehls eine Weigerung aller Oberbefehlshaber Hitler zum Einlenken veranlaßt?


VON MANSTEIN: Das hätte er sicher nicht getan; im Gegenteil, es wäre vielleicht für ihn und manche andere eine erwünschte Gelegenheit gewesen, uns zu beseitigen. Im übrigen ist eine offene Verweigerung des Gehorsams, um einen Diktator zu zwingen, in einer Diktatur ein völlig unbrauchbares Mittel. Der Diktator kann sich nicht zwingen lassen. Mit dem Moment, wo er einem solchen Zwang auch einmal nachgibt, ist seine Diktatur ja erledigt.


DR. LATERNSER: Bestand nicht die Möglichkeit, ihn durch Gegenvorstellungen von seinen Entschlüssen abzubringen?

VON MANSTEIN: Man kann da zwei Dinge unterscheiden in den grundsätzlichen politischen Entscheidungen; in den Entschlüssen zum Kriege und so weiter da bestand für uns bestimmt keinerlei Möglichkeit. Er gab seine Entscheidung bekannt in den Ansprachen oder durch Befehle – und da war keine Diskussion und keine Einrede möglich.


VORSITZENDER: Der Zeuge hat sich damit bereits beschäftigt.


DR. LATERNSER: Hatten Sie militärischen Einfluß auf Hitler?


VON MANSTEIN: In rein militärischen Führungsfragen hat er in gewisser Hinsicht wohl auf mich gehört. Ich habe allerdings mit ihm in diesen Dingen eine unausgesetzte Reihe von Auseinandersetzungen gehabt. Meine schriftlichen Vorschläge an ihn selbst oder an den Chef des Generalstabs zur Vorlage bei ihm können einen dicken Band füllen. Ich bin in den entscheidenden Punkten der rein Operativen Führung im allgemeinen vielleicht mit meinen Ansichten durchgekommen, in anderen Fällen, sobald sie das reine Führungsgebiet verließen, schnitt er jede Diskussion ab. Ich habe aber dreimal versucht, ihn in persönlichen Unterredungen dazu zu bringen, den militärischen Oberbefehl zu ändern, das heißt auf[679] deutsch den Oberbefehl, wenn auch nicht pro forma, so doch de facto abzugeben. Das hat jedesmal naturgemäß...


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Was haben wir damit zu tun? Mit diesen rein strategischen Sachen? Das Oberkommando ist nicht seiner Strategie wegen angeklagt!


DR. LATERNSER: Wissen Sie, Herr Feldmarschall, ob auch andere militärische Führer Differenzen mit Hitler gehabt haben?


VON MANSTEIN: Die Zahl solcher Differenzen ist zweifellos sehr groß gewesen. Das zeigt sich schon aus folgender Tatsache:

Von 17 Feldmarschällen, die dem Heer angehörten, sind zehn im Kriege nach Hause geschickt worden und drei im Verfolg des 20. Juli ums Leben gekommen. Nur ein einziger Feldmarschall hat den Krieg in seiner Stellung als Feldmarschall des Heeres überdauert.

Von 36 Generalobersten sind allein 18 nach Hause geschickt worden, und fünf sind im Verfolg des 20. Juli ums Leben gekommen oder in Unehren verabschiedet worden. Nur drei Generaloberste haben den Krieg in ihrer Stellung überdauert.


DR. LATERNSER: Von 36?


VON MANSTEIN: Von 36; ich glaube, es gibt keinen Berufsstand, der derartige Opfer seiner Überzeugung verzeichnet hat, denn alle diese Führer waren militärisch hochqualifizierte Offiziere. Sie konnten nicht wegen Unfähigkeit weggeschickt werden, sondern sie wurden weggeschickt, weil Hitler ihnen mißtraute oder weil er ihnen nicht die nötige Härte in der Kampfführung zutraute.


DR. LATERNSER: Hat der Kreis der Männer vom 20. Juli mit Ihnen Fühlung genommen? Der Zeuge Gisevius hat so etwas ausgesagt.


VON MANSTEIN: Das ist mir nicht bewußt geworden. Ich habe einmal einen Brief von Generaloberst Beck bekommen, in dem er sich im Winter 1942 über die strategische Lage auf Grund von Stalingrad ausließ und sagte, daß der Krieg wohl kaum zu einem guten Ende führen würde. Ich habe ihm darauf geantwortet, daß ich seine Darlegung nicht widerlegen könnte, daß aber eine Niederlage noch kein Grund wäre, einen Krieg verloren zu geben; daß ein Krieg nur verloren sei, wenn man ihn selbst verloren gebe. Ich hätte im übrigen so viele Sorgen an meiner Front, daß ich mich auf eine lange Auseinandersetzung nicht einlassen könnte.

Jetzt nachträglich ist mir klargeworden, daß noch verschiedene Fühlungsversuche gemacht worden sind, anscheinend um meine Einstellung zu sondieren. Da war in einem Falle der General von Gersdorff bei mir gewesen und hat, wie er mir nachträglich gesagt hat, Briefe mitgehabt von Goerdeler, glaube ich, und Popitz, die er [680] mir zeigen sollte, wenn er glaube, daß ich für einen Staatsstreich zu haben wäre. Da ich aber immer den Standpunkt vertreten habe, daß eine Beiseiteschiebung oder Beseitigung Hitlers im Kriege zum Chaos führen müsse, hat er mir diese Briefe gar nicht gezeigt. Daß das Fühlungsversuche sein sollten, das ist mir jetzt erst nachträglich klargeworden. Ich habe also niemals an irgend jemand eine Zusage gemacht, mich an solchen Unternehmen zu beteiligen.


DR. LATERNSER: Haben Sie eine Dotation bekommen?


VON MANSTEIN: Nein, ich habe keine bekommen.


DR. LATERNSER: Wann und warum sind Sie Ihrer Stellung enthoben worden?


VON MANSTEIN: Ich bin meiner Stellung enthoben worden Ende März 1944. Der Grund, den Hitler mir angab, war der, daß große Operationen, bei denen er mich brauche, nicht mehr zu führen seien. Es käme nur noch auf stures Festhalten an, und dafür müßte ein neuer Mann an meine Stelle gesetzt werden. Ich habe nie geglaubt, daß das der wahre Grund war. Der wahre Grund lag wohl darin, daß er auch mir mißtraute. Er war letzten Endes der Revolutionär, und ich war der alte preußische Offizier – und dazu kam, wie mir damals bei dieser Gelegenheit der Chef des Generalstabs, General Zeitzler, gesagt hat, eine unausgesetzte Hetze gegen mich von seiten Himmlers unter allen möglichen Behauptungen. Ein Christ wie ich könnte nicht treu sein und ähnliches – und eine Hetze, die wohl auch noch von anderen Elementen ausgegangen ist.


DR. LATERNSER: Nun komme ich zur letzten Frage, Herr Feldmarschall. Was können Sie noch gegen den Vorwurf der Anklagebehörde anführen, die militärische Führerschaft für verbrecherisch zu erklären?


VON MANSTEIN: Ich bin 40 Jahre Soldat gewesen. Ich stamme aus einer Soldatenfamilie und bin in soldatischen Auffassungen groß geworden. Das Beispiel aus meiner allernächsten Verwandtschaft, das mir vor Augen gestanden hat, war der alte Hindenburg. Wir haben als junge Offiziere natürlich den Kriegsruhm als etwas Hohes angesehen. Ich will auch gar nicht bestreiten, daß ich stolz war, als mir in diesem Kriege eine Armee anvertraut wurde, aber wir haben unser Ideal – und das gilt auch für meine Kameraden – nicht im Kriegführen an sich gesehen, sondern in der Erziehung unserer Jugend zu ehrenhaften Menschen und zu anständigen Soldaten. Diese Jugend ist unter unserem Befehl in den Tod gegangen zu Millionen.

Und wenn ich etwas Persönliches sagen darf:

Mein ältester Sohn ist als Leutnant mit 19 Jahren bei der Infanterie gefallen; zwei Schwiegersöhne von mir, die in meinem Hause groß geworden sind, sind als junge Offiziere gefallen. Meine [681] besten Kameraden in diesem Kriege, mein junger Ordonnanzoffizier und mein junger Kraftfahrer, sind gefallen. Fast alle Söhne meiner Geschwister sind gefallen. Daß wir alten Soldaten unsere Jugend, an der unser Herz gehangen hat, für ein Verbrechen in den Krieg geführt haben sollen, das geht über das hinaus, was die weiteste Phantasie den Menschen an Schlechtigkeit zutrauen kann. Es mag ein einzelner, der keine Familie und keine Tradition hat und der von einem fanatischen Glauben an eine höhere Sendung besessen ist, sich über die Schranken des menschlichen Gesetzes erheben. Wir als Soldaten wären dazu, rein menschlich gesehen, nicht in der Lage gewesen. Wir konnten unsere Jugend nicht zu Verbrechen führen.


DR. LATERNSER: Ich habe keine weiteren Fragen mehr, Herr Präsident.


[Das Gericht setzt die Verhandlung für 10 Minuten aus.]


DR. GAWLIK: Herr Zeuge! Sie haben wiederholt vom SD gesprochen. Was verstehen Sie unter SD?

VON MANSTEIN: Unter SD verstehe ich eine Einrichtung im Rahmen der SS, die unter Himmler stand mit speziellen polizeilichen Aufgaben.


DR. GAWLIK: Wenn ich Ihnen nun sage, daß hier unter SD die Ämter III und VI des Reichssicherheitshauptamtes angeklagt sind, frage ich Sie nun: Meinten Sie oder verstanden Sie unter dem SD diese Organisationen?


VON MANSTEIN: Mir ist der Begriff SD nur so bekannt, wie er wohl den meisten Deutschen bekannt war, eben als eine Art Sonderpolizei. Welche Ämter im Reichssicherheitshauptamt dazu gehörten, das weiß ich nicht. Denn die Organisation wie auch die Aufgaben des Reichssicherheitshauptamtes sind mir nicht bekannt.


DR. GAWLIK: Dann wissen Sie auch nicht als ehemaliger Oberbefehlshaber, welche Ämter des Reichssicherheitshauptamtes die polizeilichen Aufgaben erledigten?


VON MANSTEIN: Nein, ich habe keine Ahnung davon. Sie haben mich auch niemals interessiert.


DR. GAWLIK: Können Sie mir also die Frage beantworten mit Ja oder Nein, ob Sie mit dem SD die Ämter III und VI meinten?


VON MANSTEIN: Nein.


DR. GAWLIK: Sie haben dann weiter... Ihr Herr Verteidiger und auch Sie selbst haben dann weiter hier von Einsatzgruppen des SD gesprochen. War diese Bezeichnung richtig, oder wie hießen diese Einsatzgruppen?


[682] VON MANSTEIN: Diese Bezeichnung »Einsatzgruppen« ist mir erst hier klargeworden. Ich wußte vorher, solange ich Oberbefehlshaber war, nur, daß Höhere SS- und Polizeiführer da waren und daß Teile des SD mit der Sonderaufgabe der Überprüfung der Bevölkerung da waren. Sagen wir mal, der Begriff »Einsatzgruppe«, so, wie er sich jetzt darstellt, ist mir erst hier völlig klargeworden.


DR. GAWLIK: Sie werden aber doch als ehemaliger Oberbefehlshaber gewußt haben, wie die richtige Bezeichnung dieser Einsatzgruppen lautete?


VON MANSTEIN: Es ist möglich, daß ich den Namen »Einsatzgruppe« schon gekannt habe, aber – sagen wir mal – ich habe mir nichts besonderes darunter vorgestellt, sondern eben nur einen Teil des SD, der unter Himmler stand und der mit besonderen Aufträgen beauftragt war.


DR. GAWLIK: Wußten Sie nicht, daß diese Einsatzgruppen die Bezeichnung Einsatzgruppe A, B, C und D hatten?


VON MANSTEIN: Nein, von einer Einsatzgruppe A, B oder C habe ich überhaupt nichts vorher gehört, und ob die Einsatzgruppe, die in meinem Bereich arbeitete, D hieß oder nicht, das kann ich heute nicht mehr sagen. Es kann sein, es kann aber auch nicht sein. Ich weiß es nicht mehr.


DR. GAWLIK: Wußten Sie auch nicht, welchen Titel Ohlendorf führte?


VON MANSTEIN: Ohlendorf, ja, ich kann heute nicht sagen, ob er SS-Gruppenführer war oder SS-Oberführer.


DR. GAWLIK: Nein, das meine ich nicht, sondern welchen Titel er als Führer der Einsatzgruppe D führte?


VON MANSTEIN: Nein, das weiß ich auch heute nicht.


DR. GAWLIK: Wußten Sie nicht, daß er den Titel Beauftragter des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD bei der Heeresgruppe D führte?


VON MANSTEIN: Nein, das habe ich nicht gewußt; denn eine Heeresgruppe D gab es ja damals gar nicht meines Erachtens.


DR. GAWLIK: Oder bei den Armeen, daß dies der Titel war?


VON MANSTEIN: Nein, das ist mir nicht bekannt.


DR. GAWLIK: Danke schön.


OBERST TAYLOR: Zeuge! Haben Sie den Stab des OKH im Februar 1938 verlassen?


VON MANSTEIN: Darf ich nochmals um Wiederholung bitten. Ich habe nicht verstanden.


OBERST TAYLOR: Haben Sie den Stab des OKH im Februar 1938 verlassen?


[683] VON MANSTEIN: Ob ich Mitglied war? Ja.


OBERST TAYLOR: Mit welchem Rang haben Sie den Stab des OKH im Jahre 1938 verlassen?


VON MANSTEIN: Ich war Generalmajor.


OBERST TAYLOR: Das ist doch der niedrigste Generalsrang in der deutschen Armee, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Jawohl.


OBERST TAYLOR: Und als Sie den Stab des OKH verließen, wurden Sie Divisionskommandeur, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Jawohl, ja.


OBERST TAYLOR: Und Sie waren Divisionskommandeur zur Zeit der Besetzung des Sudetenlandes, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Ja, meine Dienststellung damals war Divisionskommandeur, aber bei der Besetzung des Sudetenlandes war ich dann vorübergehend Chef des Generalstabs der einen Armee, die von Bayern aus einrückte.


OBERST TAYLOR: Und Sie waren immer noch Divisionskommandeur, als der Rest der Tschechoslowakei besetzt wurde, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Jawohl, ja.


OBERST TAYLOR: Und Sie waren immer noch Divisionskommandeur, als der Angriff auf Polen geplant wurde?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Wo lag Ihre Division?


VON MANSTEIN: Meine Division lag in Niederschlesien. Das Divisionskommando lag in Liegnitz.


OBERST TAYLOR: Sie waren also vom Februar 1938 bis zum Ausbruch des Krieges persönlich nicht sehr nahe mit der Planung des OKH verbunden?


VON MANSTEIN: Nein, ich habe nur noch die Besetzung, die Angliederung von Österreich im OKH miterlebt, weil ich zur Übergabe der Geschäfte an meinen Nachfolger, den General Halder, noch einige Zeit im OKH bleiben mußte.


OBERST TAYLOR: Sie waren also am Kriege gegen die Sowjetunion ganz von Anfang an beteiligt, nicht wahr, vom Juni 1941 an?


VON MANSTEIN: Jawohl.


OBERST TAYLOR: Und Sie übernahmen das Kommando der deutschen 11. Armee nach dem Tode des Generals von Schobert?


VON MANSTEIN: Jawohl.


OBERST TAYLOR: Das war ungefähr Mitte September 1941, nicht wahr?


[684] VON MANSTEIN: Ich glaube, ich habe den Befehl am 21. oder 22. September übernommen.


OBERST TAYLOR: Während des Jahres 1941 und Anfang 1942 kämpfte die 11. Armee, die Sie kommandierten, am äußersten Südzipfel der Front, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Das ist das Gebiet nördlich des Schwarzen Meeres, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Jawohl.


OBERST TAYLOR: Und die 11. Armee hatte Nikolajew eingenommen, einige Wochen bevor Sie den Oberbefehl übernahmen?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Und Ihr Hauptquartier, als Sie den Oberbefehl übernahmen, war Nikolajew?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Nun, stimmt es, daß Ihre soeben gemachte Aussage dahin geht, daß Hitler recht eigenartige Ansichten hatte über die Methoden, mit denen der Krieg an der Ostfront geführt werden sollte?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Hitler dachte, die besetzten russischen Gebiete könnten am besten durch ausgedehnte Terrormaßnahmen unterworfen und befriedet werden, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Das ist mir damals keineswegs klargeworden, das ist mir erst jetzt durch den Prozeß klargeworden.


OBERST TAYLOR: Erhielten Sie keinen Befehl vom OKW, Terrormaßnahmen anzuwenden, um die Ordnung in den besetzten Gebieten aufrechtzuerhalten?


VON MANSTEIN: Einen Befehl vom OKW konnte ich für meine Armee meines Erachtens überhaupt nicht erhalten, und an einen Befehl zur Anwendung terroristischer Methoden kann ich mich auch nicht entsinnen.


OBERST TAYLOR: Ein Befehl des OKW konnte Sie aber im gewöhnlichen Dienstweg über das OKH erreichen, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Wollen Sie sich nun bitte das Dokument anschauen...

Euer Lordschaft! Es ist Dokument 459-PS.


[Zum Zeugen gewandt:]


Sie ersehen aus der Überschrift, daß es vom OKW am 23. Juli 1941 ausgegeben wurde.

[685] VON MANSTEIN: Ja. Das ist aber meines Erachtens eine Entscheidung des OKW, denn der Kopf heißt: »The Chief of the Supreme Command of the Armed Forces.« Das ist das OKW.

OBERST TAYLOR: Das sagte ich ja. Es handelt sich um ein Dokument des OKW.


DR. LATERNSER: Ich bitte um Entschuldigung, aber ich muß unterbrechen. Ich bitte, dem Zeugen ein deutsches Exemplar dieses Befehls vorlegen zu wollen. Wie ich aus der Antwort entnahm, hat er einen englischen Text zitiert.


OBERST TAYLOR: Der Zeuge hat auch eine deutsche Kopie, sagt man mir.


VORSITZENDER: Haben Sie eine deutsche Kopie?


VON MANSTEIN: Jawohl, es ist eine deutsche Kopie darunter.


OBERST TAYLOR: Ich will Ihnen dieses Dokument vorlesen und Ihnen dann eine Frage darüber stellen:

»Nach einem Vortrag des Ob.d.H. hat der Führer am 22. 7. als Ergänzung und Erweiterung der Weisung 33 befohlen...«

Und jetzt, Zeuge, wollen Sie sich bitte Abschnitt 6, den letzten Abschnitt, ansehen.

Haben Sie ihn gefunden?

VON MANSTEIN: Ja.

OBERST TAYLOR:

»Die zur Sicherung der eroberten Ostgebiete zur Verfügung stehenden Truppen reichen bei der Weite dieser Räume nur dann aus, wenn alle Widerstände nicht durch die juristische Bestrafung der Schuldigen geahndet werden, sondern wenn die Besatzungsmacht denjenigen Schrecken verbreitet, der allein geeignet ist, der Bevölkerung jede Lust zur Widersetzlichkeit zu nehmen.

Die entsprechenden Oberbefehlshaber sind mit den zur Verfügung stehenden Truppen verantwortlich zu machen für die Ruhe in ihren Gebieten. Nicht in der Anforderung weiterer Sicherungskräfte, sondern in der Anwendung entsprechender drakonischer Maßnahmen müssen die Oberbefehlshaber die Mittel finden, um ihre Sicherungsräume in Ordnung zu halten.«

Unterzeichnet ist es von dem Angeklagten Keitel.

Haben Sie diesen Befehl niemals erhalten, Zeuge?

VON MANSTEIN: Ich kann mich an diesen Befehl nicht entsinnen. Er ist ja auch lange vor meiner Zeit als Oberbefehlshaber ergangen, und es sind mir naturgemäß nicht sämtliche Befehle, die [686] vor meiner Kommandoführung eingegangen sind, vorgelegt worden. Ich kann mich auf den Befehl nicht entsinnen.

OBERST TAYLOR: Zur Zeit, als dieser Befehl herauskam, waren Sie doch Kommandierender General eines Korps, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Geht nicht aus diesem Befehl klar hervor, daß er nur bei weitester Verbreitung an die Stäbe und Einheiten aller Formationen ausgeführt werden konnte?


VON MANSTEIN: Nein, an sich nicht. Der Befehl enthält ja Weisung für die Südostfront, für die mittlere Ostfront und die Nordostfront, für die Marine und Luftwaffe und für die Sicherung der eroberten Gebiete im Rücken. Ich war damals mit meinem Panzerkorps schon weit vor der Front in diesen Tagen; gerade im Juli war ich westlich des Ilmensees; da war ich mal zeitweise abgeschnitten und eingeschlossen. Daß man mir dann einen Befehl zuschickt, der die ganze Front angeht, das ist ganz ausgeschlossen; also wenn überhaupt, dann hätte ich höchstens einen Auszug, der mein Gebiet angeht, bekommen. Aber hier handelt es sich bei der Ziffer 6 ja letzten Endes um die Sicherung der rückwärtigen Gebiete, und das Panzerkorps, das weit vor der Front der Infanteriearmee war, das hatte mit diesen Sachen ja gar nichts zu tun.


OBERST TAYLOR: Es ist doch ganz klar, daß der Befehl für die ganze Front gilt, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Ja, die Ziffer 6 gilt natürlich für die ganze Front, aber mit diesen Maßnahmen hat ein Panzerkorps, das vor der Front ist und das unausgesetzt im Kampf mit den feindlichen Streitkräften steht, nichts zu tun, und selbst wenn der Befehl an mich abgeschickt worden wäre, so ist noch lange nicht gesagt, daß er mich erreicht hätte, denn ich entsinne mich gerade, im Juli, wo ich da abgeschnitten war, da ist einmal ein großer Teil unseres Trosses vom Generalkommando mit sehr wichtigen Schriftstücken in feindliche Hand gefallen. Also, ich entsinne mich beim besten Willen nicht, daß ich den Befehl bekommen habe. Ich glaube auch nicht, daß er an das Korps gegangen ist.


OBERST TAYLOR: Ein Armeeoberbefehlshaber, der diesen Befehl erhielt, konnte ihn doch nur ausführen, indem er ihn an seine unteren Einheiten verteilte. Das war doch die einzige Möglichkeit, ihn auszuführen.


VON MANSTEIN: Er mußte ihn nicht unbedingt verteilen, denn die Ziffer 6 spricht ja von den eroberten Gebieten, also den rückwärtigen Gebieten; und die Panzergruppe, der ich unterstand, die nur zwei Panzerkorps in der vordersten Front hatte, die brauchte nicht unbedingt den Befehl an die Korps weiterzugeben, denn die [687] Sicherung ihres geringen rückwärtigen Gebietes mußte sie ohnehin selber, ohne die beiden Korps, machen und hat das auch getan.


OBERST TAYLOR: Nehmen wir also an, Sie waren damals abgeschnitten und erhielten diesen Befehl zur Zeit seiner Ausgabe gar nicht, haben nicht einige der Generale anderer Kampfabschnitte – preußischer Soldatentradition gemäß – mit Ihnen diesen Befehl besprochen und angedeutet, sie hätten ihn erhalten?


VON MANSTEIN: Gesprochen hat mit mir über den Befehl keiner. Man kam ja zum Beispiel als Oberbefehlshaber mit den anderen Oberbefehlshabern nur in den allerseltensten Fällen zusammen, und ob sie den Befehl bekommen haben, das kann ich wirklich nicht aussagen.


OBERST TAYLOR: Wir werden jetzt das Dokument als erledigt ansehen.

Hitler betrachtete den Krieg an der Ostfront als einen weltanschaulichen Krieg und einen Rassensieg, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Jawohl, ja.


OBERST TAYLOR: Und er wollte nicht nur die Sowjetarmeen besiegen, sondern auch das politische System der Sowjets vernichten, das stimmt doch?


VON MANSTEIN: Er wünschte zweifellos, das Produktionssystem der Sowjetunion im besetzten Gebiet für unsere Kriegführung nutzbar zu machen.


OBERST TAYLOR: Und er wünschte ein neues politisches System in den von der Armee besetzten Gebieten einzuführen?


VON MANSTEIN: Ich verstehe nicht, was Sie mit »neuem System« meinen. Worauf bezieht sich das?


OBERST TAYLOR: Ein politisches System, ein System der politischen Verwaltung.


VON MANSTEIN: Selbstverständlich; besetzte Gebiete müssen ja irgendwie verwaltet werden.


OBERST TAYLOR: Und er wünschte eine Verwaltung, die äußerst verschieden war von der Sowjetregierung, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Ja, da das nationalsozialistische System in gewisser Hinsicht sich von dem der Sowjetunion unterschied, mußte natürlich auch sein Bestreben, die Verwaltung dementsprechend einzurichten, vorliegen.


OBERST TAYLOR: Um eine neue politische Verwaltung einzurichten und dazu eine Verwaltung, die friedlich arbeitete, so daß das Gebiet ausgebeutet werden konnte, war Hitler doch bestrebt, die Teile der Bevölkerung, jene Elemente der Bevölkerung, zu vernichten, die sich seinen Zielen widersetzten, nicht wahr?


[688] VON MANSTEIN: Das weiß ich nicht, ob das von Anfang an schon im klaren war, und jedenfalls hat er diesen Plan uns militärischen Führern nie bekanntgegeben.


OBERST TAYLOR: Hatte das OKW, um bei der Ausführung dieser Pläne mitzuwirken, nicht verschiedene Befehle an die Kommandierenden Generale herausgegeben, die recht außergewöhnlich waren? Ich denke zum Beispiel an den Kommissarbefehl, den Sie erwähnten.


VON MANSTEIN: Der Kommissarbefehl betraf ja letzten Endes nur die Beseitigung von Elementen, die, sagen wir mal, von der Sowjetseite den Krieg über das Militärische hinaus zum Weltanschaulichen steigern sollten, und den Kampf, sagen wir mal, bis aufs Messer bei ihrer Truppe durchsetzen sollten. Das hat mit der Ausrottung von Teilen der Bevölkerung nichts zu tun, sondern höchstens die Beseitigung einer gewissen Klasse vom Gefolge der feindlichen Wehrmacht, bei denen er Politiker vielleicht und weniger Soldaten sah.


OBERST TAYLOR: Ich verweise auch auf Hitlers wohlbekannten Befehl vom 13. Mai 1941, der die Anwendung von Kriegsgerichtsverfahren in Fällen beschränkte, in denen deutsche Soldaten Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung verübt hatten. War das nicht auch ein Teil dieses selben Planes?


VON MANSTEIN: Sicherlich ist das, wenn der Plan bei ihm bestand, auch ein Teil dieses Planes gewesen. Aber dieser Plan ist ja von uns nicht befolgt worden, denn, wie gesagt, wir haben ja auf Grund dieses Befehls des Oberbefehlshabers des Heeres durch unsere Gerichtsbarkeit die Ausschreitungen im Interesse der Manneszucht streng bestraft. Ich erwähnte schon vorhin das Beispiel von zwei Todesurteilen bei meinem Korps.


OBERST TAYLOR: Zeuge! Waren nicht Sie, Zeuge, und die anderen Kommandierenden Generale an der Ostfront in der Tat mit dieser Ansicht Hitlers und dem Zweck dieser Befehle wohl vertraut?


VON MANSTEIN: Nein, ein weiterer Zweck dieses Befehls war uns nicht bekannt. Der Zweck der Ausrottung? Auf diesen Gedanken sind wir damals auch gar nicht gekommen.


OBERST TAYLOR: Welche Elemente in der russischen Bevölkerung, glaubten die Deutschen, würden den wirtschaftlichen und politischen Zielen im besetzten Gebiet Widerstand leisten?


VON MANSTEIN: Darüber habe ich mir weiter keine Gedanken gemacht, da ich mit den wirtschaftlichen Plänen in den besetzten Gebieten nichts zu tun hatte und auch nicht mit den politischen Plänen, von denen wir ausgeschlossen waren. Ich kann nur sagen, daß wir Soldaten nur den Gedanken hatten, daß wir die Bevölkerung [689] der besetzten Gebiete durch eine vernünftige Behandlung in Ruhe halten müssen, und darüber hinaus gingen unsere Erwägungen überhaupt nicht.


OBERST TAYLOR: Ob Sie sich darüber Gedanken machten oder nicht – wußten Sie nicht, welche Elemente in der Sowjetbevölkerung Hitler und die anderen politischen Führer für am schädlichsten hielten? Ich frage Sie: Wußten Sie das nicht?


VON MANSTEIN: Daß er die politischen Kommissare für schädlich und für unsere Feinde hielt, das ist selbstverständlich;

das hat er auch im Kommissarbefehl zum Ausdruck gebracht. Wie weit er – abgesehen von dem Kommissarbefehl – an die Vernichtung solcher Elemente dachte, das weiß ich nicht, das hat er uns nicht gesagt. Wir haben auch keinen Befehl hierüber bekommen.


OBERST TAYLOR: Glaubte er nicht auch, daß die Juden aus genau den gleichen Gründen ausgerottet werden müßten?


VON MANSTEIN: Das mag sein; aber er hat zum Beispiel mit mir nicht ein einziges Mal über die Judenfrage gesprochen.

OBERST TAYLOR: Und Sie wußten also nichts davon?


VON MANSTEIN: Nein, ich wußte nichts von dem Plan der Ausrottung.


OBERST TAYLOR: Ich möchte noch einige Fragen an Sie stellen über die Einsatzgruppen und Einsatzkommandos: Wollen Sie vor dem Gerichtshof behaupten, daß Sie nicht wußten, daß eine der wichtigsten Aufgaben dieser Einheiten war, die Kommissare und die Juden in Verfolg dieser Politik auszurotten?


VON MANSTEIN: Nein, das wußte ich nicht.


OBERST TAYLOR: War Ihrer Armee eine Einsatzgruppe zugeteilt? Der 11. Armee?


VON MANSTEIN: Ja; diese Einsatzgruppe ist ja, wie Ohlendorf ausgesagt hat, im Bereich meiner Armee tätig gewesen.


OBERST TAYLOR: Ich glaube, Sie sagten vorhin, daß die Einsatzgruppe für Operationszwecke vollständig unter dem Befehl Himmlers stand. Ich glaube auch, Sie sagten, Himmler wäre ein erbitterter Feind der Armee gewesen. Was taten Sie, als Sie hörten, daß Ihrer Armee eine Einsatzgruppe zugeteilt war? Was wurde Ihnen darüber gesagt?


VON MANSTEIN: Mir ist seinerzeit vorgetragen worden – ich weiß nicht einmal, ob der Name »Einsatzgruppe« damals gefallen ist –, daß Organe der SS in den Operationsgebieten die Bevölkerung politisch überprüfen sollten und daß sie die Aufträge hierzu von Himmler bekämen. Dagegen konnte ich nichts tun, denn ich konnte auch nicht annehmen, daß diese Teile der SS verbrecherische Aufgaben hatten.


[690] OBERST TAYLOR: Ist es dem Oberkommandierenden angenehm, in seinem Operationsgebiet eine unabhängige Einheit zu haben, der er keine Befehle geben kann? Ist das üblich? Haben Sie das gern?


VON MANSTEIN: Nein, man hat es natürlich nicht gern, aber es gab ja noch sehr viele andere unabhängige Einheiten. Ich möchte nur betonen, daß die Luftwaffe uns in keiner Weise unterstand. Wenn wir zusammen im Kampf arbeiteten, mußten wir uns mit ihnen verabreden. Irgendwelche Befehle konnten wir ihnen nicht geben. Ähnlich war es mit der OT und den Organisationen des Wirtschaftsstabes Ost, ebenso war es mit der Polizei. Kurz, wir waren ja praktisch auf die militärische Führung beschränkt, und letzten Endes ist für einen Soldaten die Beschränkung auf sein militärisches Gebiet im Grunde genommen das beste, denn von den anderen Dingen versteht er ja nach allgemeinem Urteil ohnehin nichts.


OBERST TAYLOR: Erregte es nicht Ihre Neugierde, als Sie hörten, daß eine unabhängige Einheit unter Himmlers Befehl in Ihrem Gebiet tätig war? Hat es Sie nicht gereizt, ihre Tätigkeit aufzudecken?


VON MANSTEIN: Die Aufgabe der Überprüfung der Bevölkerung auf politische Zuverlässigkeit ist mir ja gemeldet worden. Ich habe schon gesagt, daß ich nur zwei oder drei Tage im Hauptquartier war und dann an die Front gefahren bin, und ich muß sagen, daß mich der militärische Kampf derart in Anspruch genommen hat während des ganzen Winters als Oberkommandierender, so daß für eine Neugierde für Dinge, von denen ich ja gar nichts ahnen konnte, beim besten Willen kein Raum mehr war.


OBERST TAYLOR: Sie sprachen aber doch mit Oberbefehlshabern und anderen Stabsoffizieren von Zeit zu Zeit, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Die anderen Oberbefehlshaber habe ich nur gesehen, wenn irgendeine Besprechung beim OKH mit einigen war. Mit meinen Offizieren habe ich selbstverständlich gesprochen. Aber diese Frage des SD ist da nie zur Sprache gekommen, weil das für uns als eine wichtige Frage gar nicht in Erscheinung getreten ist.


OBERST TAYLOR: Sagten Sie niemals Ihrem Stabschef oder einem anderen Stabsoffizier, er solle Sie sehr sorgfältig über das, was diese unabhängigen Gruppen unter Himmler in Ihrem Gebiet taten, auf dem laufenden halten?


VON MANSTEIN: Nein. Von unabhängigen Gruppen Himmlers kann man wohl nicht sprechen, denn diese Einsatzgruppe ist ja verhältnismäßig klein gewesen und ist nie in Erscheinung getreten. [691] Sie ist in Erscheinung getreten, als sie uns Leute für die Partisanenbekämpfung auf der Krim stellte. Da weiß ich, daß darüber von meinem Stab mit dem SS-Führer verhandelt worden ist.


OBERST TAYLOR: Ich habe noch zwei oder drei Dokumente über diese Angelegenheit, die bereits als Beweisstücke vorliegen. Ich möchte sie Ihnen zeigen und einige Fragen dazu stellen. Das erste ist Affidavit Nummer 12, das bereits als Beweisstück US-557 vorliegt. Der erste Teil dieses Affidavits behandelt Angelegenheiten, über die Sie wahrscheinlich nicht direkt Bescheid wissen. Sicherlich müssen Sie aber über den zweiten Abschnitt Bescheid wissen. Das ist ein Affidavit von Walter Schellenberg. Ich möchte gern die ersten beiden Abschnitte verlesen. Der Gerichtshof wird es im ersten Dokumentenbuch des Generalstabs finden.

»Meiner Erinnerung nach verhandelte Mitte Mai 1941 der Chef des vierten Amtes des Reichssicherheitshauptamtes (SS-Brigadeführer Müller) im Namen des Chefs des Reichssicherheitshauptamtes (SS-Gruppenführer Heydrich) mit dem Generalquartiermeister des Heeres (General Wagner) über Fragen des Einsatzes der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes im Rahmen des Feldheeres beim bevorstehenden Feldzug gegen Rußland. Wagner fand keinen Kontakt mit Müller, und daher bat Heydrich um Abstellung eines anderen Verhandlungspartners. Ich war damals Chef der Abteilung E im vierten Amt des RSHA unter dem Amtschef Müller und wurde auf Grund meiner Protokollerfahrungen von Heydrich zu Wagner entsandt, um die endgültige Vereinbarung zu formulieren. Laut meines Befehls sollte ich darauf achten, daß es in dieser Vereinbarung vorgesehen wurde, daß die verantwortlichen Heeresdienststellen zur völligen Unterstützung aller Tätigkeiten der Einsatzgruppen und Einsatzkommandos der Sipo und des SD fest gebunden wären. Ich habe mit Wagner das Problem dieses gegenseitigen Verhältnisses eingehend besprochen. Gemäß dieser Aussprache habe ich ihm dann einen ausgearbeiteten Vereinbarungsentwurf vorgelegt, der seine volle Billigung fand. Dieser Vereinbarungsentwurf wurde die Grundlage einer Abschlußbesprechung gegen Ende Mai 1941 zwischen Wagner und Heydrich.

Der Inhalt dieser Vereinbarung ist meiner Erinnerung nach ungefähr folgender gewesen. Ihre Grundlage war der zu Eingang der Vereinbarung erwähnte Führerbefehl, daß die Sipo und der SD im Kampfverband des Feldheeres zum Einsatz gelange, mit der Aufgabe, jeden Widerstand in eroberten Frontgebieten beziehungsweise in eroberten rückwärtigen Nachschubgebieten mit allen Mitteln schnellstens [692] und vollkommen zu brechen. Alsdann wurden die einzelnen Räume, in denen die Sipo und der SD eingesetzt werden und tätig sein sollten, festgelegt. Die einzelnen Einsatzgruppen waren dabei verteilt auf die zum Einsatz gelangenden Heeresgruppen und die einzelnen Einsatzkommandos auf die betreffenden zum Einsatz gelangenden Armeen.

Die Einsatzgruppen und Einsatzkommandos sollten im einzelnen tätig werden

1.) in den Frontgebieten: bei völliger Unterstellung unter das Feldheer, taktisch, fachlich und truppendienstlich;

2.) in den rückwärtigen Operationsgebieten: bei Unterstellung unter das Feldheer nur truppendienstlich, aber befehlsmäßig und fachlich unter das RSHA;

3.) in den rückwärtigen Heeresgebieten: Regelung wie unter 2.);

4.) in den Gebieten der zivilen Ostverwaltung: genau wie im Reich.

Die taktisch-fachliche Befehlsgewalt und die Verantwortlichkeit der Frontdienststelle des Feldheeres über die Einsatzkommandos wurden in der Vereinbarung in keiner Weise beschränkt, und daher bedurfte sie keiner weiteren Erläuterung. Die Vereinbarung legte...«


VORSITZENDER: Das ist bereits als Beweismaterial vorgelegt, wir brauchen daher die Einzelheiten nicht.

OBERST TAYLOR: Es ist vorgelegt, aber niemals vorher verlesen worden. Ich habe nur noch einen weiteren Abschnitt, den ich mit Ihrer Erlaubnis verlesen möchte.


VORSITZENDER: Bitte.


OBERST TAYLOR:

»Die Vereinbarung legte fest, daß die truppendienstliche Unterstellung nicht nur die disziplinäre Unterstellung umfaßte, sondern auch die Verpflichtung der rückwärtigen Dienststellen des Feldheeres auf Unterstützung der Einsatzgruppen und Einsatzkommandos in Fragen des Nachschubs (Benzin, Verpflegung usw.) sowie auf Benützung des Nachrichtennetzes.«

Das ist alles, was verlesen zu werden braucht, Herr Vorsitzender.

Zeuge! Stimmt es nicht, daß die Armee diesen Einsatzgruppen und Einsatzkommandos ihre Tätigkeit erst ermöglicht hat? Daß sie diese mit Verpflegung, Transportmitteln und anderen Dingen versorgt hat, damit sie ihren Auftrag ausführen konnten?

VON MANSTEIN: Ja, sicher; das wissen wir ja auf Grund der wirtschaftlichen Zuteilung der SS zu der Armee.

[693] OBERST TAYLOR: Stimmt es nicht auch, daß die Kommandierenden Generale sich davon überzeugen mußten, was diese Einheiten taten, so daß deren Operationen nicht mit den militärischen Operationen in Konflikt gerieten?


VON MANSTEIN: Nein, an sich brauchten sich die Kommandierenden Generale um diese Einsatzgruppen nicht zu kümmern, solange sie nicht vorn im Bereich erschienen und da störten. Ich habe als Kommandierender General, wie ich schon sagte, eine solche Einsatzgruppe bei mir nicht angetroffen.


OBERST TAYLOR: Haben Sie dem Gerichtshof gesagt, daß militärische Operationen nur an der Front gestört werden konnten? Stimmt es nicht auch, daß die rückwärtigen Gebiete wegen der Sicherung der Verbindung und der Befriedung der Bevölkerung ebenso wichtig sind? Haben Sie sich nicht auch um die rückwärtigen Gebiete gekümmert?


VON MANSTEIN: Im rückwärtigen Gebiet kam es für uns ja auf die Sicherung der Nachschubwege, also der Bahnen und Straßen, an. Die machten wir meistens selbst. Eine Störung hätte nur stattfinden können, wenn zum Beispiel Massenexekutionen oder so etwas – wie ich das jetzt nachträglich gehört habe – stattgefunden haben sollten, wenn dadurch Schwierigkeiten und Unruhen in der Bevölkerung aufgetreten wären. Davon würden dann die Befehlshaber des rückwärtigen Armeegebietes gehört und dann sicher auch eingegriffen haben.


OBERST TAYLOR: Herr Vorsitzender! Ich möchte jetzt eine kleine Stelle aus Dokument 447-PS vorlesen; es liegt als Beweisstück US-135 vor.

Zeuge! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit jetzt auf den Abschnitt 2 lenken, Unterabschnitt a), beginnend mit den Worten: »Das mit dem Vorgehen des Heeres...« Sehen Sie das?


VON MANSTEIN: Ja.


OBERST TAYLOR: Ich will zwei Absätze verlesen:

»Das mit dem Vorgehen des Heeres über die Grenzen des Reiches und der Nachbarstaaten gebildete Operationsgebiet des Heeres ist der Tiefe nach soweit als möglich zu beschränken. Der Ob.d.H. hat die Befugnis, in diesem Gebiet die vollziehende Gewalt auszuüben mit der Ermächtigung, sie auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und Armeen zu übertragen.

b) Im Operationsgebiet des Heeres erhält der Reichsführer-SS zur Vorbereitung der politischen Verwaltung Sonderaufgaben im Auftrag des Füh rers, die sich aus dem endgültig auszutragenden Kampf zweier entgegengesetzter politischer Systeme ergeben. Im Rahmen dieser Aufgaben [694] handelt der Reichsführer-SS selbständig und in eigener Verantwortung. Im übrigen wird die dem Ob.d.H. und den von ihm beauftragten Dienststellen übertragene vollziehende Gewalt hierdurch nicht berührt. Der Reichsführer-SS sorgt dafür, daß bei Durchführung seiner Aufgaben die Operationen nicht gestört werden. Näheres regelt das OKH mit dem Reichsführer-SS unmittelbar.«

Ich frage Sie nochmals, Zeuge, war es nicht Ihre Verantwortlichkeit und die Ihres Hauptquartiers, dafür zu sorgen, daß die Operationen dieser Gruppe nicht mit militärischen Operationen in Konflikt gerieten, und hatten Sie sich selbst nicht über deren Tätigkeit auf dem laufenden zu halten?

VON MANSTEIN: Wenn eine Störung der militärischen Operationen in irgendeiner Form eingetreten wäre, so hätten natürlich die militärischen Befehlshaber eingreifen müssen. Aber die Tatsache, daß eine politische Polizei ein besetztes Gebiet überwachte und in diesem Gebiet die politische Zuverlässigkeit prüfte, das ist ja doch kein Grund, daß man annehmen muß, daß dabei Inkorrektheiten vorkommen oder daß sogar Massenerschießungen oder überhaupt Erschießungen in diesem Gebiet stattgefunden haben, sondern die politische Überwachung durch die politische Polizei ist eine Erscheinung, die es in jedem besetzten Gebiet geben wird.

OBERST TAYLOR: Ich denke, Sie sagten schon aus, daß Sie nichts von Massenerschießungen in Ihrem Gebiet wußten. Ist das richtig? Wußten Sie nichts davon?


VON MANSTEIN: Nein, ich wußte nichts davon.


OBERST TAYLOR: Ich möchte Dokument R-102 vorlegen, das als Beweisstück US-470 vorliegt, und ich möchte gerne zwei Absätze auf der letzten Seite der Übersetzung verlesen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ich glaube, diese beiden Absätze sind in Ihrer Kopie angezeichnet. Sie sind auf Seite 17 oder 18. Sie sehen dort, daß es sich um einen Originalbericht über die Tätigkeiten der Einsatzgruppen in der USSR im Monat Oktober handelt. Es wird über die Tätigkeit aller vier Einsatzgruppen berichtet, einschließlich Gruppe B, die Ihrer Armee zugeteilt war. Der auf Seite 16 beginnende Abschnitt bezieht sich auf die Tätigkeit der Einsatzgruppen C und D in der Ukraine. Darunter finden Sie Abschnitt b), der die Überschrift trägt: »Festnahmen und Erschießungen von Kommunisten... Funktionären,« Haben Sie das?

VON MANSTEIN: Ja.

OBERST TAYLOR: Ich zitiere:

»Die Fahndung nach führenden Kommunisten hatte die Festnahme des ehemaligen GPU-Chefs von Cherson, Kaminski, zur Folge. Er hatte in den Jahren 1919/1921 die [695] Liquidierung der zaristischen Offiziere durchgeführt. Gleichfalls wurde der Leiter der Gefängniswerkstätten des NKWD gefaßt.

In Kiew konnte eine Reihe von NKWD-Beamten und politischen Kommissaren unschädlich gemacht werden.«

Der nächste Unterabschnitt: »Juden«. Die ersten beiden Absätze beziehen sich auf Städte außerhalb Ihres Gebietes, soviel ich weiß. Dann kommt ein auf Cherson bezüglicher Abschnitt. Cherson ist ungefähr 40 Meilen von Nikolajew entfernt. Würden Sie sagen, daß 60 Kilometer dem entsprechen?

VON MANSTEIN: Ja, das muß stimmen.

OBERST TAYLOR: Ich zitiere:

»Als Sühnemaßnahme für Sabotageakte wurden in Cherson 410 Juden exekutiert.

Die Lösung der Judenfrage wurde insbesondere im Raum ostwärts des Dnjepr seitens der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD energisch in Angriff genommen. Die von den Kommandos neubesetzten Räume wurden judenfrei ge macht. Dabei wurden 4891 Juden liquidiert. An anderen Orten wurden die Juden gekennzeichnet und registriert. Dadurch war es möglich, den Wehrmachtsdienststellen jüdische Arbeitergruppen in Stärke bis zu 1000 Personen für dringende Arbeiten zur Verfügung zu stellen.«

Behaupten Sie immer noch vor dem Gerichtshof, daß Sie nichts von den Operationen dieser Einsatzgruppen unter Ihrer Armee gewußt hätten?

VON MANSTEIN: Wenn Sie hier zum Beispiel den Fall Cherson meinen, so muß ich sagen, daß ich nie eine Meldung über solche Handlungen bekommen habe, ebensowenig über die Festnahme von diesem GPU-Mann Kaminski. Ich bin ja auch in Nikolajew nur etwa bis zum 24. September gewesen und habe dann meinen Gefechtsstand in der Gegend von Melitopol gehabt, also weit ostwärts. Was die Liquidierung von Juden im Gebiet ostwärts des Dnjepr angeht, so weise ich darauf hin, daß meine Armee damals als Operationsgebiet die Nogaische Steppe hatte, eine Steppe mit ganz wenig Ansiedlungen, und ein Teil dieser Ansiedlungen, ehemals deutsche Dörfer, waren völlig evakuiert und weggeschafft von der Roten Armee. Da konnten also überhaupt nennenswerte Judenliquidierungen gar nicht stattgefunden haben in der Nogaischen Steppe, weil es da kaum Juden gegeben hat. Diese 4000 Juden – um die kann es sich höchstens handeln – um das Gebiet ostwärts des Dnjepr, also da, wo die großen Operationen des Donez-Gebietes anfingen zum Beispiel, das war schon das Operationsgebiet der 1. Panzerarmee, aber nicht mehr mein Gebiet.

[696] OBERST TAYLOR: Hat der Oberbefehlshaber der Ostfront den Truppen besondere Instruktionen gegeben, das Ausrottungsprogramm von Juden und Kommissaren zu unterstützen?


VON MANSTEIN: Nein, das ist ganz ausgeschlossen.


OBERST TAYLOR: Hat General von Reichenau solch einen Befehl herausgegeben?


VON MANSTEIN: Nein, ich kenne von General Reichenau überhaupt nur einen Befehl, der hier vorgebracht worden ist, wo er sich also über den Kampf im Osten ausspricht. Dieser Befehl ist uns auf Weisung von Hitler sozusagen als Beispiel zugeschickt worden. Ich habe persönlich ihn abgelehnt und habe ihn in keiner Weise für meine Befehlsgebung verwertet, und ich weiß auch nicht von einem anderen Befehlshaber, der ihn verwertet hätte.


OBERST TAYLOR: Dieser Befehl von General Reichenau forderte die Truppen auf, die strengsten Maßnahmen gegen die untermenschlichen Juden und alle bolschewistischen Elemente zu treffen, nicht wahr? Haben Sie den Befehl gesehen?


VON MANSTEIN: Nein, also da entsinne ich mich, daß ich einen Befehl von General von Reichenau bekommen habe, aber daß da Judenliquidierungen gefordert worden wären, das entsinne ich mich nicht, und ich halte es für vollkommen ausgeschlossen, daß er das befohlen hat.


OBERST TAYLOR: Was haben Sie selber getan, als Ihnen vorgeschlagen wurde, einen dem Befehl General von Reichenaus ähnlichen Befehl herauszugeben?


VON MANSTEIN: Vorgeschlagen ist mir das nicht worden, sondern wir bekamen ihn zugeschickt als Befehl von Hitler, als Muster. Ich habe da gar nichts getan und hielt derartige Befehle für völlig abwegig, weil ich den Kampf soldatisch führen wollte und nicht anders.


OBERST TAYLOR: Sie haben also gar nichts unternommen?


VON MANSTEIN: Nein, was sollte ich da auch unternehmen?


OBERST TAYLOR: Ich möchte darum bitten, dem Zeugen das Dokument des Generals von Reichenau, das ist US-556, vorlegen zu lassen.

Ich möchte nun bitten, daß dem Zeugen ein neues Dokument – 4064-PS, US-927 – gezeigt wird.

Zeuge! Wollen Sie sich diesen Befehl ansehen und uns sagen, ob dieses Dokument nicht aus Ihrem Hauptquartier stammt und mit Ihrem Faksimile unterzeichnet ist. Es ist vom 20. November 1941 datiert. Es ist bereits im Protokoll.


VON MANSTEIN: Ich muß es erst mal genau lesen. Ich entsinne mich dieses Befehls nicht.


[697] OBERST TAYLOR: Ist das Ihre Unterschrift?


VON MANSTEIN: Es sieht so aus, ich muß den Befehl aber erst lesen, um mich zu erinnern, ob ich den Befehl gegeben habe oder ob ich ihn nicht gegeben habe.


OBERST TAYLOR: Das Dokument trägt oben auf der Seite die Zeichen: »XXX A.K. Ic«. Das ist doch die Nachrichtenabteilung, nicht wahr?


VON MANSTEIN: Ja, das war unser Feindbearbeiter, der die feindlichen Nachrichten behandelte und die Abwehr der feindlichen Spionage hatte. Hat mit Geheimdienst an sich nichts zu tun.


OBERST TAYLOR: Unten ist ein Stempel der 72. Division. »27. November 1941. Tagebuch Nr.: 1 c«; und nach den Angaben links scheint es vom Armee oberkommando 11 im Hauptquartier ausgegeben zu sein, 20. November 1941. Geheim. Ich zitiere:

»Seit dem 22. 6. steht das deutsche Volk in einem Kampf auf Leben und Tod gegen das bolschewistische System.

Dieser Kampf wird nicht in hergebrachter Form gegen die sowjetische Wehrmacht allein nach europäischen Kriegsregeln geführt.

Auch hinter der Front wird weitergekämpft, Partisanen, in Zivil gekleidete Heckenschützen, überfallen einzelne Soldaten und kleinere Trupps und suchen durch Sabotage mit Minen und Höllenmaschinen unseren Nachschub zu stören. Zurückgebliebene Bolschewisten halten durch Terror die vom Bolschewismus befreite Bevölkerung in Unruhe und suchen dadurch die politische und wirtschaftliche Befriedung des Landes zu sabotieren. Ernte und Fabriken werden zerstört und damit besonders die Stadtbevölkerung rücksichtslos dem Hunger ausgeliefert.

Das Judentum bildet den Mittelsmann zwischen dem Feind im Rücken und den noch kämpfenden Resten der Roten Wehrmacht und der Roten Führung. Es hält stärker als in Europa alle Schlüsselpunkte der politischen Führung und Verwaltung, des Handels und des Handwerks besetzt und bildet weiter die Zelle für alle Unruhen und möglichen Erhebungen.

Das jüdisch-bolschewistische System muß ein für allemal ausgerottet werden. Nie wieder darf es in unseren europäischen Lebensraum eingreifen.

Der deutsche Soldat hat daher nicht allein die Aufgabe, die militärischen Machtmittel dieses Systems zu zerschlagen, er tritt auch als Träger einer völkischen Idee und Rächer für alle Grausamkeiten, die ihm und dem deutschen Volk zugefügt wurden, auf.

[698] Der Kampf hinter der Front wird noch nicht ernst genug genommen. Aktive Mitarbeit aller Soldaten muß bei der Entwaffnung der Bevölkerung, der Kontrolle und Festnahme aller sich herumtreibenden Soldaten und Zivilisten und der Entfernung der bolschewistischen Symbole gefordert werden. Jede Sabotage muß sofort und mit schärfsten Maßnahmen gesühnt, alle Anzeichen hierfür gemeldet werden.

Die Ernährungslage der Heimat macht es erforderlich, daß sich die Truppe weitgehendst aus dem Lande ernährt und daß darüber hinaus möglichst große Bestände der Heimat zur Verfügung gestellt werden. Besonders in den feindlichen Städten wird ein großer Teil der Bevölkerung hungern müssen. Trotzdem darf aus mißverstandener Menschlichkeit nichts von dem, was die Heimat unter Entbehrungen abgibt, an Gefangene und Bevölkerung – soweit sie nicht im Dienst der deutschen Wehrmacht stehen – verteilt werden.

Für die Notwendigkeit der harten Sühne am Judentum, dem geistigen Träger des bolschewistischen Terrors, muß der Soldat Verständnis auf bringen. Sie ist auch notwendig, um alle Erhebungen, die meist von Juden angezettelt werden, im Keime zu ersticken.

Aufgabe der Führer aller Grade ist es, den Sinn für den gegenwärtigen Kampf dauernd wach zu halten. Es muß verhindert werden, daß durch Gedankenlosigkeit der bolschewistische Kampf hinter der Front unterstützt wird.

Von den nichtbolschewistischen Ukrainern, Russen und Tataren muß erwartet werden, daß sie sich zu der neuen Ordnung bekennen. Die Teilnahmslosigkeit zahlreicher angeblich sowjetfeindlicher Elemente muß einer klaren Entscheidung zur aktiven Mitarbeit gegen den Bolschewismus weichen. Wo sie nicht besteht, muß sie durch entsprechende Maßnahmen erzwungen werden.

Die freiwillige Mitarbeit am Aufbau des besetzten Landes bedeutet für die Erreichung unserer wirtschaftlichen und politischen Ziele eine absolute Notwendigkeit.

Sie hat eine gerechte Behandlung aller nichtbolschewistischen Teile der Bevölkerung, die zum Teil jahrelang gegen den Bolschewismus heldenhaft gekämpft haben, zur Voraussetzung.

Die Herrschaft in diesem Lande verpflichtet uns zur Leistung, zur Härte gegen sich selbst und zur Zurückstellung der Person. Die Haltung jedes Soldaten wird dauernd beobachtet. Sie macht eine feindliche Propaganda zur Unmöglichkeit oder gibt Ansatzpunkte für sie. Nimmt der Soldat auf dem Lande dem Bauern die letzte Kuh, die Zuchtsau, das [699] letzte Huhn oder das Saatgut, so kann eine Belebung der Wirtschaft nicht erreicht werden.

Bei allen Maßnahmen ist nicht der augenblickliche Erfolg entscheidend. Alle Maßnahmen müssen deshalb auf ihre Dauerwirkung geprüft werden.

Achtung vor den religiösen Gebräuchen, besonders der der mohammedanischen Tataren, muß verlangt werden.

Im Verfolg dieser Gedanken kommt neben anderen durch die spätere Verwaltung durchzuführenden Maßnahmen der propagandistischen Aufklärung der Bevölkerung, der Förderung der persönlichen Initiative, zum Beispiel durch Prämien, der weitgehenden Heranziehung der Bevölkerung zur Partisanenbekämpfung und dem Ausbau der einheimischen Hilfspolizei erhöhte Bedeutung zu.

Zur Erreichung dieses Zieles muß gefordert werden: Aktive Mitarbeit der Soldaten beim Kampf gegen den Feind im Rücken, bei Nacht keine einzelnen Soldaten, alle Fahrzeuge mit ausreichender Bewaffnung, selbstbewußte nicht überhebliche Haltung aller Soldaten, Zurückhaltung gegenüber Gefangenen und dem anderen Geschlecht, kein Verschwenden von Lebensmitteln.

Mit aller Schärfe ist einzuschreiten: gegen Willkür und Eigennutz, gegen Verwilderung und Undisziplin, gegen jede Verletzung der soldatischen Ehre.«

Es geht daraus hervor, daß er bis zu den Regimentern und selbständigen Bataillonen zu verteilen war.

Haben Sie diesen Befehl nicht herausgegeben als Ergebnis des Vorschlags, der Ihnen zusammen mit dem Reichenau-Befehl gemacht wurde? Die Ähnlichkeit zwischen diesen beiden Befehlen ist mindestens auffallend, und das Datum ist ungefähr das gleiche.

VON MANSTEIN: Ich muß sagen, daß dieser Befehl hier meiner Erinnerung völlig entfallen war. Nach der Unterschrift und insbesondere nach dem, was in seinem letzten Teil steht, muß ich annehmen, daß der Befehl echt und daß er von mir gegeben ist. Ob er auf Grund des Reichenau-Befehls gegeben ist oder nicht, das kann ich beim besten Willen nicht mehr sagen. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß, wenn hier steht: »... das System muß ausgerottet werden...«, dann ist das eben die Ausrottung des bolschewistischen Systems, aber nicht die Ausrottung der Menschen. Ich muß weiter darauf hinweisen, daß an keiner Stelle eine Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst steht, eine Zusammenarbeit, die ja auch auf Grund unseres mangelnden Wissens, auf Grund dessen, was der SD machte, gar nicht in Frage kam auf diesem Gebiet, und ich muß darauf hinweisen auf die Forderungen, die ich an meine Soldaten stellte, nämlich, daß sie nicht dem Bauern die letzte Kuh [700] wegnehmen, daß sie die religiösen Gebräuche achten, daß sie das andere Geschlecht achten und daß sie andererseits selbstverständlich gegenüber der Partisanengefahr nicht so sorglos sein sollen, wie das der deutsche Soldat leider immer war. Ich weise darauf hin, daß ausdrücklich jede Willkür und jeder Eigennutz verboten ist, jede Verwilderung und Undisziplin und vor allen Dingen jede Verletzung der soldatischen Ehre.

OBERST TAYLOR: Sie wurden bereits vor der Kommission über General Reichenaus Befehl befragt, nicht wahr? Sie wurden gefragt, ich verlese eine Seite...

Ich suche gerade die Seite, Herr Vorsitzender. Ich habe eine Schreibmaschinenkopie hier ohne Seitenzahl.


[Zum Zeugen gewandt:]


Vor der Kommission wurde Ihnen folgende Frage vorgelegt:

»Sie kennen sicher den Befehl des Generals von Reichenau, in dem er rücksichtsloses Verhalten gegenüber der Zivilbevölkerung forderte? Haben Sie diesen Befehl bekommen, und hatte er irgendwelchen Einfluß auf Ihre Haltung und auf das Benehmen Ihrer Truppe gegenüber der Zivilbevölkerung?«

Und Sie antworteten:

»Dieser Befehl ist uns auf Veranlassung des Führers zur Kenntnis zugegangen; jedoch keiner der anderen Führer war derselben Ansicht wie Reichenau, und er wurde niemals durchgeführt, besonders in meinem Gebiet.«

Sie haben doch den Reichenau-Befehl nicht vergessen, nicht wahr?

VON MANSTEIN: Den Reichenau-Befehl hatte ich, bis er hier unter den Dokumenten auftauchte, völlig vergessen, und ich habe vor allen Dingen diesen Befehl von mir völlig vergessen. Das ist schließlich kein Wunder, denn es liegt eine Reihe von Jahren zurück, und ich habe in diesen Jahren Hunderte, vielleicht Tausende von Befehlen unterschrieben, und ich kann mich unmöglich an jede Einzelheit erinnern.

OBERST TAYLOR: Haben Sie eine Menge derartiger Befehle unterzeichnet? Ist das der Grund, warum Sie Schwierigkeiten haben, sich daran zu erinnern?


VON MANSTEIN: Nein, von einem solchen Befehl habe ich eine größere Anzahl nicht unterzeichnet. Ich habe aber auch vor allem sehr viele Berichte schreiben und lesen müssen, und daß ich diesen Befehl vergessen habe, was ich durchaus zugebe, das ist schließlich kein Wunder. Ich weiß nur eines, daß dieser Befehl jedenfalls im Gegensatz zu dem Reichenau-Befehl ganz scharf die Formen betont, die ich an das anständige Verhalten meiner Soldaten stellte, und das ist ja letzten Endes der springende Punkt.

[701] OBERST TAYLOR: Sie erinnern sich an den Reichenau-Befehl und erinnern sich, daß Ihnen nahegelegt wurde, ihn weiterzuleiten; und das einzige, was Sie vergessen haben, ist, daß Sie das taten?


VON MANSTEIN: Nein, ich habe gesagt, daß ich mich an den Reichenau-Befehl erst hier erinnert habe, wie ich ihn hier bei den Dokumenten, also vor der Kommission und so weiter, zu sehen bekam und daß ich mich an die Tatsache, daß ich diesen Befehl gegeben habe, beim besten Willen nicht erinnert habe. Wenn ich es getan hätte, hätte ich es bestimmt zur Sprache gebracht, denn dieser Befehl entspricht ja in seinem zweiten Teil völlig meiner Auffassung.


OBERST TAYLOR: Sie glauben, daß der zweite Teil von Ihnen geschrieben ist und nicht der erste?


VON MANSTEIN: Geschrieben habe ich den Befehl überhaupt nicht selber. Der Befehl ist mir wahrscheinlich als Entwurf vorgelegt, und ich habe ihn unterschrieben. Wenn in dem ersten Teil von dem Kampf gegen das System und der Ausrottung des Systems die Rede ist und auch von dem Kampf gegen die Juden als Träger der Partisanenbewegung, so hatte das letzten Endes seine sachliche Berechtigung; aber das hat ja alles nichts damit zu tun, daß die Juden ausgerottet werden sollten. Sie sollten ausgeschaltet werden, es sollte das System beseitigt werden, das ist doch der springende Punkt dabei.


OBERST TAYLOR: Ich glaubte, Sie sagten dem Gerichtshof vor einigen Minuten, Sie wußten nicht einmal, daß die Juden der neuen Verwaltung wahrscheinlich feindlich gegenüberstehen würden? Es scheint, daß Sie dies ganz besonders für Ihre Soldaten geschrieben hatten.


VON MANSTEIN: Nein, das habe ich nicht gewußt, und dieser Befehl, daß die Juden ausgerottet werden sollten, dieser Befehl kann mir das auch nicht in Erinnerung rufen, denn es steht ja mit keinem Wort drinnen, daß die Juden ausgerottet werden sollten; es steht drin, das System soll ausgerottet werden.


OBERST TAYLOR: Ich lenke Ihre Aufmerksamkeit auf den Absatz:

»Für die Notwendigkeit der harten Sühne am Judentum, dem geistigen Träger des bolschewistischen Terrors, muß der Soldat Verständnis aufbringen. Sie ist auch notwendig, um alle Erhebungen, die meist vom Juden angezettelt werden, im Keime zu ersticken.«

Ich frage Sie, Zeuge, die Einsatzkommandos konnten doch nicht Juden liquidiert haben, ohne daß die Soldaten etwas davon wußten, nicht wahr? Stimmt das?

[702] VON MANSTEIN: Das ist durchaus möglich, denn, wie Ohlendorf ja geschildert hat, sind diese Judenerschießungen mit »Umsiedlung« getarnt worden. Die Juden sind an abgelegene Stellen gefahren, dort erschossen und begraben worden; also, daß die Kenntnis den Kommandobehörden entzogen war – ganz sicher. Selbstverständlich ist es möglich, daß der eine oder andere Soldat durch Zufall eine solche Exekution gesehen hat, denn es sind ja auch Beweise dafür vorgelegt. Ich entsinne mich auch bei der russischen Anklage der Schilderung eines Zeugen, eines Ingenieurs, der, glaube ich, in der Ukraine in der Gegend von Schitomir oder Rowno einer solchen Erschießung beigewohnt hat und dies in den grauenhaftesten Farben geschildert hat. Dazu kann man nur fragen: Warum hat dieser Mann das nicht den Kommandostellen gemeldet? Und die Antwort darauf ist: Die Angst vor der SS war eben so stark, daß dieser Mann, anstatt die Schweinerei zu melden, sie bei sich behalten hat und jetzt damit rauskommt. Damals – es ist ja nicht in meinem Bereich gewesen, sondern wo anders – wenn dieser Mann zu einer hohen militärischen Kommandostelle gegangen wäre und hätte dieses Ereignis geschildert, dann – ich bin überzeugt – würde der betreffende Befehlshaber eingegriffen haben, und dann hätten wir auch davon erfahren; aber praktisch haben wir eben nichts davon erfahren.

OBERST TAYLOR: Noch eine Frage zu diesem Thema, Herr Vorsitzender.

Zeuge! Stimmt es nicht, daß dieser Befehl sehr sorgfältig entworfen war, so daß die Truppen ihn verstanden und, sagen wir, dem, was die Einsatzkommandos bezüglich der Judenvernichtung ausgeführt haben, sympathisch gegenüberstanden?


VON MANSTEIN: Meinen Sie meinen Befehl?


OBERST TAYLOR: Ja.


VON MANSTEIN: Nein, davon ist gar keine Rede, daß ich jemals meine Truppe, auch nur zwischen den Zeilen, dazu hätte anregen wollen, mit solchen Methoden mitzumachen; davon kann gar keine Rede sein, und wie hätte ich sonst als letztes die soldatische Ehreda besonders hervorheben können.


OBERST TAYLOR: Euer Lordschaft! Die Anklagevertretung hat keine weiteren Fragen an diesen Zeugen.


VORSITZENDER: Wir werden uns vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis

12. August 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 21.
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