Göring

[74] Der Angeklagte GÖRING war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Reichsführer der SA, General der SS, Mitglied und Präsident des Reichstags, Preußischer Innenminister, Präsident der Preußischen Polizei und Chef der Preußischen Geheimen Staatspolizei, Präsident des Preußischen Staatsrates, Treuhänder des Vierjahresplanes, Reichsluftfahrtsminister, Präsident des Ministerrates für die Reichsverteidigung, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Oberhaupt des Hermann GÖRING-Konzerns und designierter Nachfolger Hitlers. Der Angeklagte GÖRING benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine enge Beziehung zum Führer in der Weise: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer und die Befestigung ihrer Kontrolle über Deutschland, angeführt in Anklagepunkt Eins, sowie die militärische und wirtschaftliche Vorbereitung für den Krieg, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der von den Nazi-Verschwörern unternommenen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkten Eins und Zwei: und daß er die in Anklagepunkt Drei der Anklageschrift angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier der Anklageschrift angeführten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen Personen und Eigentum, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 74.
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