Kaltenbrunner

[76] Der Angeklagte KALTENBRUNNER war in den Jahren 1932 bis 1945: Mitglied, der NSDAP, General der SS, Mitglied des Reichstags, General der Polizei, Staatssekretär für Sicherheit in Österreich und Chef der Polizei, Polizeipräsident von Wien, Nieder- und Oberösterreich, Leiter des Reichssicherheitshauptamtes und Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Der Angeklagte KALTENBRUNNER benutzte die genannten Positionen und seinen persönlichen Einfluß derart: Daß er die Festigung der Kontrolle über Österreich nach dessen gewaltsamer Annexion, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte, und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, besonders die Verbrechen gegen die Humanität wie sie im System der Konzentrationslager zum Ausdruck kamen, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 76.
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