Keitel

[83] Der Angeklagte KEITEL war von 1938 bis 1945: Chef des Oberkommandos der deutschen Wehrmacht, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Mitglied des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Feldmarschall. Der Angeklagte KEITEL benutzte die vorangegangenen Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine intimen Beziehungen zum Führer dazu: Daß er die militärischen Vorbereitungen für einen Krieg, wie in Anklagepunkt Eins der Anklageschrift angeführt, förderte. Er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, teil; er übernahm die Verantwortung für die Ausführung des Planes und führte aus den Plan der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkt Vier angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkten Drei und Vier angeführt, insbesondere auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Humanität, die mit der üblen Behandlung von Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung besetzter Gebiete verbunden waren, und nahm an diesen Verbrechen teil.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 83.
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