Papen

[80] Der Angeklagte PAPEN war in den Jahren zwischen 1932 und 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Reichstags, Reichskanzler, Vizekanzler, Spezial-Bevollmächtigter für die Saar, Unterhändler für das Konkordat mit dem Vatikan, Botschafter in Wien und Botschafter in der Türkei. Der Angeklagte PAPEN machte von seinen obengenannten Ämtern, seinem persönlichen Einfluß und seiner engen Verbindung mit dem Führer in solcher Weise Gebrauch: Daß er, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, den Machtantritt der Nazi-Verschwörer förderte und an der Festigung ihrer Macht über Deutschland teilnahm; er förderte, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, die Vorbereitungen für den Krieg und beteiligte sich, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt, an der politischen Planung und Vorbereitung der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und solche Kriege, die eine Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen und Zusicherungen darstellen.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 80.
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