Raeder

[84] Der Angeklagte RAEDER war von 1928 bis 1945: Oberster Befehlshaber der Deutschen Kriegsmarine, General-Admiral, Großadmiral, Admiralinspekteur der deutschen Kriegsmarine und Mitglied des Geheimen Kabinettsrates. Der Angeklagte RAEDER benutzte die vorgenannten Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu: Daß er die Kriegsvorbereitungen, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er nahm an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen teil, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt. Er führte den Plan aus und übernahm die Verantwortung für die Ausführung des Planes der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege in Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, insbesondere Kriegsverbrechen im Seekrieg, und nahm an diesen Verbrechen teil.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 84.
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