Seyß-Inquart

[82] Der Angeklagte SEYSS-INQUART war von 1932 bis 1945: Mitglied der Nazi-Partei, General der SS, Staatsrat in Österreich, Innenminister und Minister für Sicherheit in Österreich, Bundeskanzler von Österreich, Mitglied des Reichstags, Mitglied des Reichskabinetts, Reichsminister ohne Portefeuille, Chef der Zivilverwaltung in Südpolen, Stellvertretender Generalgouverneur der besetzten polnischen Gebiete und Reichskommissar für die besetzten Niederlande. Der Angeklagte SEYSS-INQUART benutzte seine vorerwähnten Stellungen und seinen persönlichen Einfluß dazu: Daß er die Besitzergreifung, Eingliederung und Kontrolle von Österreich durch die Nazi-Verschwörer, wie in Anklagepunkt Eins angeführt, förderte; er nahm teil an den politischen Plänen und Vorbereitungen der Nazi-Verschwörer für Angriffskriege und Kriege zur Verletzung von internationalen Verträgen, Vereinbarungen und Zusicherungen, wie in Anklagepunkten Eins und Zwei angeführt; er genehmigte und leitete Kriegsverbrechen, wie in Anklagepunkt Drei angeführt, und Verbrechen gegen die Humanität, wie in Anklagepunkt Vier angeführt, einschließlich vieler verschiedenartiger Verbrechen gegen Personen und Eigentum, und nahm an diesen Verbrechen teil.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 82.
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