Erklärung

der französischen Anklagevertretung

zu dem Beschluß des Gerichtshofes über die

Ablehnung des Antrages auf Ergänzung

der Anklageschrift.

[160] Anklagebehörde

Internationaler Militärgerichtshof

Anhang 13

Französische Delegation


Der Vertreter der Provisorischen Regierung

der Französischen Republik

bei der Anklagebehörde des Internationalen

Militärgerichtshofes

an

die Mitglieder des Internationalen Militärgerichtshofes


Nürnberg, den 20. November 1945


Ich habe die Ehre, Ihnen zu erklären, daß Ihre am 17. November, 15 Uhr, gefällte Entscheidung, die den am 16. durch Justice Jackson, Oberst Pokrowski und Herrn de Menthon gezeichneten Antrag verwirft, nicht die darin enthaltene Erklärung zurückweisen kann, daß »das auf Grund des Statuts gebildete Komitee der Hauptankläger die Anklage gegen Alfried Krupp von Bohlen und Halbach erhebt«, weil ihm nach Artikel 14 b des Statuts diese Entscheidung endgültig obliegt.

Gerade deswegen ist Alfried Krupp von Bohlen und Halbach als Hauptkriegsverbrecher bezeichnet worden.

Ich habe demgemäß die Ehre, Sie über die folgende Erklärung der Hauptankläger von Großbritannien und der Regierung der Französischen Republik zu unterrichten:

»Die Ankläger der Vereinigten Staaten von Amerika, der Provisorischen Regierung der Französischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sind übereingekommen, Alfried Krupp von Bohlen und Halbach als Hauptkriegsverbrecher gemäß Artikel 14 b des Status des Internationalen Militärgerichtshofes zu bezeichnen. Die französische und britische Delegation sind jetzt mit der Prüfung der Fälle anderer führender deutscher Industrieller – ebenso wie gewisser anderer Hauptkriegsverbrecher – unter dem Gesichtspunkt ihrer Verbindung mit Alfried Krupp befaßt; [160] eine entsprechende Anklage soll in einem nachfolgenden Prozeß vorgelegt werden.

Wir werden Sie von dieser neuen Anklage wissen lassen, sobald sie fertiggestellt ist.


Für den Delegierten:

Unterschrift: CHARLES DUBOST


Verteiler:

4 Mitglieder des IMT

1 Generalsekretär des IMT

3 Mitglieder der Anklagebehörde (nachrichtlich)

2 Akten


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 160-162.
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