Bericht über die Untersuchung

des Angeklagten Streicher

[170] 18. November 1945.


MEMORANDUM AN: Brigade General William M. Mitchtell, Generalsekretär.

FÜR DEN


Internationalen Militärgerichtshof

Dem Ersuchen des Gerichtshofes, den Angeklagten Julius Streicher zu untersuchen, haben die unterzeichneten Psychiater am 17. November 1945 entsprochen. Die folgenden Untersuchungen wurden angestellt: Körperliche, neurologische und psychiatrische Untersuchungen.

Zusätzlich wurden die folgenden Dokumente studiert: Alle verfügbaren Verhöre, biographische Angaben, Stichproben seiner Schriften, alle psychologischen Untersuchungen und Beobachtungen des Gefängnis-Psychiaters.

Die folgenden Ergebnisse der Untersuchung und die einstimmigen Schlußfolgerungen werden unterbreitet:


1. Der Angeklagte Julius Streicher ist geistig gesund.

2. Der Angeklagte Julius Streicher ist fähig, vor dem Gerichtshof zu erscheinen und seine Verteidigung zu führen.

3. Da Julius Streicher von den untersuchenden Aerzten einstimmig für geistig gesund befunden wurde, ist er deshalb auch fähig, die Art und Eigenschaft seiner Handlungen während der von der Anklageschrift erfaßten Zeitspanne zu verstehen.


Unterschrift: JEAN DELAY

Professor der Psychiatrie an der Medizinischen Fakultät Paris.


Unterschrift: EUGEN KRASNUSHKIN

Professor an dem Wissenschaftlichen Forschungsinstitut Moskau.


Unterschrift: PAUL L. SCHRÖDER

Oberst der amerikanischen Armee, Neuropsychiatrischer Berater.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 170-171.
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