Protokoll über die Berichtigung einiger Unstimmigkeiten im Wortlaut des Statuts.

In Anbetracht, daß eine Vereinbarung und ein Statut über die Strafverfolgung der Kriegsverbrecher am 8. August 1945 in London in englischer, französischer und russischer Sprache unterzeichnet wurde;

in Anbetracht sodann, daß zwischen dem Originalwortlaut des Artikel 6, Absatz (c) des Statuts in russischer Sprache einerseits und dem Originalwortlaut in englischer und französischer Sprache andrerseits eine Unstimmigkeit festgestellt wurde, nämlich, daß der Strichpunkt in Artikel 6, Absatz (c) des Statuts zwischen den Worten »war« und »or« steht und so auch im englischen und französischen Text geführt wird, im russischen Text ein Beistrich ist;

in Anbetracht sodann, daß die Berichtigung dieser Unstimmigkeit gewünscht wird,

SIND DAHER die Unterzeichneten, als hiezu entsprechend ausgewiesene Signatare im Namen ihrer Regierungen dahin übereingekommen, daß der Artikel 6, Absatz (c) des Statuts im russischen Text richtig lautet, und daß Sinn und Absicht der Vereinbarung und des Statuts es verlangen, daß der erwähnte Strichpunkt des englischen Textes in einen Beistrich verwandelt werden soll, und daß der französische Text abgeändert werden und folgendermaßen lauten soll:

c) LES CRIMES CONTRE L'HUMANITE: C'est a dire l'assassinat, l'extermination, la réduction en esclavage, la déportation, et tout autre acte inhumain commis contre toutes populations civiles, avant ou pendant la guerre, ou bien les persécutions pour des motifs politiques, raciaux, ou religieux, lorsque ces actes ou persécutions, qu'ils aient constitué ou non une violation du droit interne du pays ou ils ont été perpétrés, ont été commis a la suite de tout crime rentrant dans la compétence du Tribunal, ou en liaison avec ce crime.

URKUND DESSEN haben daher die Unterzeichneten das vorliegende Protokoll unterschrieben.

SO GESCHEHEN zu Berlin am 6. Oktober 1945, in vier Exemplaren, jedes Exemplar mit englischem, französischem und russischem Text, wobei jeder Text die gleiche Beweiskraft haben soll.


Für die Regierung der

Vereinigten Staaten von Amerika

Unterschrift: ROBERT H. JACKSON


Für die Provisorische Regierung der

Französischen Republik

Unterschrift: FRANÇOIS de MENTHON


Für die Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland

Unterschrift: HARTLEY SHAWCROSS


Für die Regierung der Union der

Sozialistischen Sowjet-Republiken

Unterschrift: R. RUDENKO


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 12-13,19-20.
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