23. Patriarch Juda II. und Antoninus.

[450] Über die nicht geringe Machtstellung, welche der jüdische Patriarch mit Bewilligung des Kaisers Alexander Severus einnahm, die sich nur wenig von der königlichen Machtunterschied, gibt Origenes (Epistola ad Africanum c. 14.) einen vollständigen Aufschluß, wie er es selbst bei seiner mehrjährigen Anwesenheit in Judäa erfahren hat: Καὶ τῶν γοῠν Ῥωμαίων βασιλευόντων καὶἸουδαίων τὸν δίδραχμον αὐτοῖς τελοὺντων. ὅσα συγχωροῠντος Καίσαρος, ὁ ἐϑνάρχƞς παῤ αὐτοῖς δύναται ὡς μƞδὲν διαφέρειν βασιλευόντων τοῠ ἔϑνους. ἴσμεν οἱ πεπειραμένοι. Γένεται δὲ καὶ κριτἠρια λελƞϑότως κατὰ τὸν νόμον καὶ δικάζονταί τινας τὴν ἐπὶ τῷ ϑανάτῳ, οὔτε μετὰ τὰ πάντƞ εἰς τοῠτο παῤῥƞσίας οὔτε μετὰ τοῠ λανϑάνειν τὸν βασιλεύοντα. Καὶ τοῠτο ἐν τῇ χὼρᾳ τοῠ ἔϑνους πολὺν διατρίψαντες χρόνον μεμαϑἠκαμεν. Dieser Brief ist, nach den eingehenden kritischen Untersuchungen Redepennings (Origenes 2. B. 1841-46), kurz nach dem Ableben des Kaisers Alexander Sever geschrieben um 240; dieser Kaiser starb Febr. 235. Der Patriarch und Ethnarch dieser Zeit kann aber unmöglich R. Juda I., der Mischnasammler gewesen sein, wie jeder Sachkundige wohl zugeben wird; folglich war es Juda II., welcher eine so hohe Gunst und eine so ansehnliche Stellung von diesem Kaiser erlangt hatte. Man übersehe den Umstand nicht, daß dieser Brief sich des Tempus der Gegenwart bedient und also den Eindruck unmittelbarer Wahrnehmung wiedergibt. Hiermit dürfte die Frage über den Kaiser oder Antoninus, welcher nach talmudischen Nachrichten einem Patriarchen Gunst erwiesen, eigentlich erledigt sein, daß es weder Marc Aurel, noch Caracalla, noch endlich Heliogabal gewesen sein kann, wenn dieser Punkt, der früher so leidenschaftlich verfochten wurde, überhaupt noch für so wichtig angesehen würde. Man denkt jetzt nüchterner darüber; es gilt nicht mehr als eine Ehre für die Juden, wenn einer ihrer Patriarchen ein freundliches Lächeln von einem Imperator erhalten hat. Von mehr historischer Wichtigkeit ist, ob diese kaiserliche Gunst auf die Stellung der Juden Einfluß hatte. Nun, während wir keine Spur von Bezeugung haben, daß einer der drei genannten Kaiser ein günstiges Dekret für sie erlassen – eher noch das Gegenteil – so haben wir nächst Origenes' Zeugnis, auch das von Lampridius (in A. Sever. 22): Judaeis privilegia reservavit. Seine Geneigtheit für die Juden und seine Bekanntschaft mit jüdischen Gesetzen beurkundet Lampridius durch einige Anekdoten. Hatte der Patriarch in dieser Zeit eine beinahe königliche Stellung, worauf es hier mehr ankommt, als auf den wahren Antoninus ben Severus, so ist auch die Nachricht gerechtfertigt, daß Juda II. es war, der von einer Schar Bewaffneter umgeben gewesen (Berachot 16. b. 44. a.): יברד הילע יצוצק ימייקד und ישולאב האישנ הדוהי 'ר רדשמ, daß er bei Audienzen eine Ehreneskorte bekommen (Genesis Rabba c. 78. ןימז דח – ןיאמור ביסנ הוה אל – אתוכלמל קילס הוה דכ וניבר ןיאמור הימע ביסנ – (Lesart bei Nachmani Komm. zu Gen. 33. 15.). – Noch muß hier die interessante Notiz bei Hieronymus (Comm. in Danielem IX. 34.) erledigt werden, daß die Juden den Vers: »und wenn sie straucheln, wird ihnen ein wenig geholfen werden«, auf die kurze Gunst bezogen, deren sie unter Kaisern genossen: Hebraeorum quidam haec de Severo et Antonino principibus intelligunt qui Judaeos plurimum dilexerunt. Man könnte leicht nach dieser [450] Angabe den talmudischen Antoninus in Caracalla wiederfinden, von dem hier die Rede zu sein scheint. Allein wenn man es auch von Caracalla zugeben wollte (obwohl dem entgegensteht, was Spartian berichtet Sept. Severus 16: filio sane concessit, ut triumpharet, cui senatus Judaicum triumphum decreverat), so kann man doch von seinem Vater Sever nicht gerade behaupten, weder daß er die Juden so sehr geliebt habe, noch daß sie unter ihm Erleichterung gefunden hätten, (über das ihm zugeschriebene judenfreundliche Gesetz weiter unten). Geht man aber auf die Quelle zurück, woher der Kirchenvater diese Nachricht geschöpft hat, so er hält sie einen ganz anderen Sinn. Denn Hieronymus konnte von den Juden den Namen des Kaisers nicht anders gehört haben, als ihn die Boraïta nennt, entweder סוריוסא ןב סונינוטנא oder סונינטנא ןב סוריוסא, was sich der Kirchenvater in Severus Antoninus zurecht gelegt zu haben scheint. Es ist also immer nur von einem Antoninus die Rede. Im Morgenlande galt Alexander Severus entweder selbst als Antoninus oder als Sohn des Antoninus, wie Herodian (VI. 3.) diesen Kaiser sprechen läßt – καὶ Ἀντωνίνου τοῠ ἐμοῠ πατρός. Vergl. Frankel, Monatsschrift, Jahrg. 1852, Juli-, August- und September-Heft.

Dr. Frankel, indem er meine Hypothese von der Identität des סונינטנא = Alexander Sever und des יבר = R. Juda II. teilweise zugibt, schlägt ein Ausgleichungsmittel vor, daß nämlich der ältere R. Juda ebenfalls mit einem Kaiser befreundet gewesen, wenn auch nicht mit Marc Aurel, so doch mit dessen Mitkaiser Verus Antoninus, der im Morgenlande residierte und den Juden günstig gewesen sein soll. Abgesehen, daß R. Juda I. während Verus' Regiment 162 bis 168 noch jung und wohl noch nicht Patriarch war, auch während der Zeit Feindseligkeit gegen Juden herrschte, (Note 20), beruht der Hauptbeweis, auf welchen sich diese Annahme stützt, nämlich das Gesetz: Eis, qui judaicam superstitionem sequantur, Divus Verus et Antoninus honores adipisci permise runt (digesta de Decurion. L. 50. T. 2. III. § 3.) auf einer falschen Lesart. Die meisten Ausgaben lesen nämlich anstatt Verus: Severus et Antoninus, so daß dieses Gesetz von Sever und seinem Sohne Antoninus Caracalla herrührte. Aus einer griechischen Inschrift in einer Synagoge, die man jüngsthin entdeckt hat in einem wenig bekannten Orte Kaysoun ließe sich zwar oberflächlich folgern, die Juden hätten damals große Zärtlichkeit für den Kaiser Septimius Severus und sein ganzes Haus, seine Gattin Juliana Domna und seine Söhne Marc Aurel Antoninus (d.h. Caracalla) und Geta empfunden; allein genau besehen, ist es weiter nichts als kommandierter Loyalitätsstil. Die Inschrift lautet im Journal Asiatique Dez. 1864 nach Renan und Seniors Entzifferung, auch in Frankel Monatsschrift 1865, S. 154 u. Beil.:


Ὑπὲρ σωτƞρίας τῶν κ[υρί-

καὶ ων ἡμῶν Αὐτοκρατόρω [ν

Ἰουλίας Καισάρων, Α. Σεπτ. Σεουί[ρου

Δόμνƞς Εὐσεβ. Περτ. Σεβ., καὶ Μ. Αὐρ Ἀ[ντων

Σεβ ίνου [καὶ Α. Σεπτ. Γ] έτα, υἱῶν αὐ[τοῦ

Εὐχῆς Ἰουδαίων.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig 1908, Band 4, S. 450-452.
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450 | 451 | 452
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