Panisbrief

[755] Panisbrief heisst die Urkunde, in welcher der Kaiser oder Landesherr einem Kloster oder Stift befiehlt, eine gewisse Person fortan zu ernähren. Solche Pfründen gab es im Mittelalter in ganz Europa;[755] sie leiteten sich von dem alten Rechte weltlicher Herrschaften auf Unterhalt in geistlichen Stiftern während ihrer Reisen her. In Deutschland verzichtete der Kaiser erst 1790 auf das Recht, Panisbriefe zu erteilen.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 755-756.
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755 | 756
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