Litae

[1472] LITAE, arum, Gr. Λιταὶ, Bitten, Abbitten, waren Jupiters Töchter, und Schwestern, die das Klagen liebeten, und öfters zurückgewiesen, als erhöret wurden. Orphei Argon. 106. »Sie [1472] hinken, saget Homer Il. I. 498. haben Runzeln im Gesichte und schielen von der Seite mit den Augen. Sie folgen allezeit der Ate oder Beleidigung hinten nach, und suchen, sie wieder gut zu machen. Denn die Ate ist stark und mannhaft, und sehr wohl zu Fuße, läuft auch weit vor ihnen, her und kömmt ihnen zuvor, da sie durch die ganze Welt den Sterblichen, Schaden und Unheil zufüget. Die Abbitten kommen hinter her, das Uebel zu heilen und wieder gut zu machen. Wer die Töchter Jupiters, wenn sie zu ihnen kommen, ehret, und ihnen Gehör verleiht, dem leisten sie große Dienste und erhören ihn wieder. Weigert man sich aber, sie anzuhören, und weist sie mit Härtigkeit zurück, so gehen sie dann zum Jupiter und ersuchen ihn, daß er denjenigen, der sie verachtet, bestrafe, und die Beleidigung ihn verfolge.« Man will, daß hierdurch die Gestalt eines reuigen Menschen abgebildet werde; weil man gemeiniglich erst langsam zur Ueberzeugung komme, daß man Unrecht gethan habe, alsdann darüber die Stirne runzele und verdrüßlich sey, auch sich nicht getraue, demjenigen, den man beleidiget hat, gerade in das Gesicht zu sehen, sondern ihn nur von der Seite ansehe, und bey dem Abbitten selbst die Augen niederschlage, alle Gesichtsfarbe verliere und betrübte Gebärden mache. Heraclid. Allegor. Hom. p. 458. ap. Gale. Die Abbitten werden hinkend vorgestellet, weil man dabey gemeiniglich die Knie zu beugen pflegt, und mit Runzeln, ihre Schwäche anzuzeigen. Mit schielichten Augen aber werden sie deswegen gebildet, weil diejenigen, die Unrecht gethan haben, sich nicht getrauen, die Beleidigten dreust oder freundlich anzusehen, und endlich doch zum Abbitten kommen müssen. Für Jupiters Töchter werden sie ausgegeben, damit man mehr Achtung für sie habe. Phurnut. de nat. Deor. c. 12.

Quelle:
Hederich, Benjamin: Gründliches mythologisches Lexikon. Leipzig 1770., Sp. 1472-1473.
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