Abschwören

[20] Abschwören, sich durch einen Eid von einem angeschuldigten Vergehen reinigen. 2. Die bestimmt ausgesprochene Verwerfung des bisherigen Irrthums, welchen die Kirche von allen Häretikern verlangt, welche in ihre Gemeinschaft aufgenommen werden wollen. 3. So viel als von dem wahren Glauben abfallen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 20.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika