Anspruchswappen

[202] Anspruchswappen ist das Wappen eines Landes, das von einem Fürsten, der das Land nicht besitzt, geführt wird, um seine Ansprüche darauf zu bezeichnen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 202.
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