Assecuranz

[294] Assecuranz, d.h. Versicherung, ein Vertrag, durch welchen sich der eine Theil zur Uebernahme einer gewissen Gefahr gegen die Bezahlung einer bestimmten Summe verpflichtet (Assecuranzprämie). Je größer eine Gesellschaft ist, um so mehr ist sie gesichert; die A. sind wegen des Ueberschusses, den die eingezahlten Prämien gegen die verabfolgten Entschädigungen gewähren, ein Gegenstand der Spekulation geworden. Diesen spekulativen Gesellschaften stehen die gegenüber, wo die Betheiligten den Schaden der Einzelnen durch gleichumgelegte Beiträge tilgen, so daß hier die Prämie steigt oder fällt, je nachdem mehr oder weniger Unglück sich ereignet. Die ältesten A. sind die gegen Seeschaden, im 15. Jahrh. in Barcellona entstanden. Jetzt hat man A. für alles Erdenkliche, besonders in Nordamerika. – Assecurant ist die Gesellschaft, welche die Gefahr übernimmt, Assecurat der Versicherte und seine jährliche Prämie Einzahlende; der Assecuranzbrief oder die Police ist der schriftliche Vertrag; assecuriren, versichern.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 294.
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