Baumgut

[437] Baumgut heißt ein Grundstück, welches mit Obstbäumen besetzt ist und daraus den Hauptertrag abwerfen soll; der übrige Boden wird gewöhnlich zu Gras niedergelegt. Der Boden muß kräftig sein, der Untergrund nicht undurchlassend aber auch nicht Kiesboden, die Lage südl. oder südöstlich, dem Zugwinde nicht ausgesetzt. Bei der Anlage eines B. ist der Boden tief zu pflügen und dann zu behacken und mit altem Dünger zu versorgen; die Bäume dürfen einander ja nicht zu nahe gepflanzt werden. Später behacke man die Bäume öfters auf 3–4 Fuß Entfernung vom Stamm, unterlasse aber das unsinnige Düngen unmittelbar um den Stamm, wo keine Saugwurzeln sind; einem ermatteten Baume kommt man durch einen kräftigen Düngerguß auf 8–10' Entfernung vom Stamme zu Hilfe. Das Ausputzen der Bäume geschehe alle 3 bis 4 Jahre gründlich, jährlich aber das Ausschneiden der falschstehenden und namentlich der wilden Triebe.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 437.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: