Baupolizei

[439] Baupolizei, die Aufsicht des Staats oder der Gemeinde über Neubau oder Veränderung von Gebäuden, zum Zweck der Verhütung gesundheits- oder feuergefährlicher Einrichtungen, der Beobachtung des Nachbarrechts, des Traufrechts etc., überhaupt der Einhaltung aller durch das Baurecht gegebenen Vorschriften und Gesetze. Ausgeübt wird die B. durch Einsichtnahme der Baurisse von Seite der Obrigkeit, Prüfung durch Sachverständige, Beaufsichtigung des Baues selber.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 439.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: