Bodmerei

[583] Bodmerei (engl. Bottomry), vom holländ. Bodem, Schiff, ein Darlehen, welches der Eigenthümer, im höchsten Nothfalle der Kapitän eines Schiffes gegen dessen Verpfändung aufnimmt; geht das Schiff verloren, so ist auch das Kapital des Darleihers verloren, erreicht es seine Bestimmung, so kann er Kapital und Zinsen zurückverlangen und dabei ist er nicht an den gesetzlichen Zinsfuß gebunden. Die Verträge müssen schriftlich aufgesetzt werden und heißen B.briefe; sie können an Ordre gestellt und durch Indossement weiter übertragen werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 583.
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