Capitän

[790] Capitän, frz., Hauptmann. Capitaine de Guides (C. de Gihd), franz. Offizier, der die Marschrouten, Marschrecognoscirungen besorgt u. die Boten, Wegweiser etc. befehligt. C. dʼhabillement, C. dʼarmes (dabilljmang, darm), der Unteroffizier, welcher die Waffen- und Kleiderkammer beaufsichtigt. Generalcapitän, in Spanien der Oberbefehlshaber der Truppen einer Provinz. C., der Befehlshaber eines Schiffes; der eines Linienschiffs hat den Rang eines Obersten, der Fregattencapitän den eines Oberstlieutenants, der Corvettencapitän den eines Majors etc.; der C. eines Kauffahrers hat keinen militär. Rang.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 790.
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