Cargador

[3] Cargador, Cargadeur, Supercargo, heißt derjenige, der eine Schiffsladung im Auftrage und aus Vollmacht der Eigenthümer an ihren Bestimmungsort begleitet u. dort für Rechnung derselben abliefert oder verkauft.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 3.
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