Confiniren

[189] Confiniren, begränzen, einschließen, Gränzwache halten; jemanden polizeilich einen bestimmten Aufenthaltsort anweisen; Confination diese polizeiliche Eingränzung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 189.
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