Curmeden

[247] Curmeden, Güter leibeigener Bauern, von denen der Herr beim Tode des Inhabers ein frei zu wählendes Stück aus dem Nachlasse an sich nimmt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 247.
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