Delegatio

[311] Delegatio, das Novationsgeschäft (Aenderung eines bestehenden Schuldverhältnisses), wodurch der Delegant den Delegatus als Schuldner anweist, an den Delegatar zu bezahlen, mit allseitiger Zustimmung. In der Regel wird der Delegatar Gläubiger des Deleganten sein, der ihn eben mittelst der D. bezahlt. – D., Uebertragung der Gerichtsbarkeit für einen einzelnen Fall oder für eine besondere Klasse von Geschäften; daher delegirte Gerichtsbarkeit. – D., in dem lombard.-venet. Königreich soviel wie Kreisamt in den andern Kronländern; im Kirchenstaat die Regierungsbehörde für eine Provinz, daher Name der Provinz selbst; der Beamte heißt Delegat.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 311.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: