Disponibilität

[406] Disponibilität, bei Offizieren der Zustand zwischen Activität u. Abschied; sie erhalten halben Sold, dienen aber nicht, müssen jedoch der Einberufung gewärtig sein.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 406.
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