Edition [1]

[498] Edition, Herausgabe von Urkunden, wozu im Proceß jede besitzende Partei oder auch Dritte, sobald die Urkunden für die Rechtssache erheblich sein können, angehalten werden; dem den Besitz Läugnenden kann der E.seid überbunden werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 498.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: