Ehrenmitglieder

[508] Ehrenmitglieder, einer Gesellschaft etc.; ihre Aufnahme gilt als Zeichen der Hochachtung; sie tragen gewöhnlich keine Kosten und Verbindlichkeiten der anderen Gesellschaftsmitglieder.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 508.
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