Emeritus

[550] Emeritus, lat., bei den Römern ein ausgedienter Soldat; Emerite, ein Geistlicher oder Beamter, der wegen hohen Alters in Ruhestand versetzt ist; pro emerito erklären, in Ruhestand versetzen. Emeritenhäuser, Anstalten, in welchen kathol. emerite Geistliche Aufnahme und Pflege erhalten; Emeritengehalte, Gehalte, welche aus dem Emeritenfond an emerite kathol. Geistliche verabreicht werden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 550.
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