Erblande

[584] Erblande, die einer Dynastie als [584] Erbe angehörigen Länder; früher hießen E. die dem Haus Oesterreich anheimgefallenen Länder, im Gegensatze zu dem Reiche, als dessen Kaiser die Habsburger gewählt wurden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 584-585.
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584 | 585
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