Errungenschaft

[604] Errungenschaft, eheliche (collaboratio), umfaßt allen Vermögenszuwachs, welcher nicht eingebrachtes Gut, sondern durch eheliche Wirthschaft, Erwerb, Ersparniß an Früchten u. Lohn, u. Zinsen der eingebrachten Güter gewonnen worden ist. Wie dieselbe sich auf Mann und Frau vertheile, hängt von den verschiedenen Systemen des ehelichen Güterrechtes ab.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 604.
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