Etats généraux

[618] Etats généraux (frz. etah schenroh), Generalstaaten; besonders die allgemeinen Stände in Frankreich, seit Philipp dem Schönen aus Geistlichkeit, Adel und Städtebürgern bestehend, in der Regel nur zur Bewilligung außerordentlich er Steuern und in außerordentlicher Lage zusammengerufen, zum letztenmal 1614; 1789 durch Necker nach Versailles versammelt, verwandelten sie sich bekanntlich in die constituirende Versammlung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 618.
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