Gefolge

[34] Gefolge, comitatus, nach Tacitus bei den alten Germanen ein Vertrag, durch den sich einzelne Freie zum Kriegsdienst unter einem gemeinschaftl. hochadeligen Führer verpflichteten. Die kriegerischen Unternehmungen eines Fürsten mit seinem G. bildeten einen Gegensatz zum Heerbann, d.h. zu dem Nationalkriege.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 34.
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