Geiseln

[39] Geiseln, Leibbürgen, früher Personen, die mit ihrem Leben oder ihrer Freiheit als Unterpfänder für die gewissenhafte Haltung eines Vertrags gegeben oder genommen wurden.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 39.
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