Geldstrafen

[43] Geldstrafen, entweder in gerichtlich bestimmter Summe als Strafe, od. als totale oder theilweise Vermögensconfiscation. Letztere verschwindet mehr und mehr u. erstere paßt nur für geringere Vergehen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 43.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: