Genitiv

[49] Genitiv (vom lat. gignere, erzeugen), heißt in der Grammatik der Beugefall, welcher sein Hauptwort als einen thätigen Gegenstand bezeichnet, d.h. als einen solchen, der einen andern hervorruft, erzeugt, erwirbt, besitzt, umschließt oder trägt. Aus diesen Bedeutungen ergeben sich die verschiedenen G.verhältnisse. Der G. bezeichnet im Allgem. die Richtung woher, gleich dem Ablativ, mit welchem er in der griech., franz. und engl. Sprache auch völlig gleiche Form hat, von dem er sich jedoch unterscheidet, insofern er vorzugsweise als attributiver Casus, der Ablativ dagegen in prädikativen Satzverhältnissen vorkommt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 49.
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