Grundsteuer

[176] Grundsteuer, die Abgabe vom Grundbesitz, von jeher ein Haupttheil der directen Steuern, bei deren Ansatz in der Regel der mittlere Ertrag einer bestimmten Reihe von Jahren zu Grunde gelegt wird.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 176.
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