Hafen

[201] Hafen, ein am Meere, oder einem See od. Strom gelegener Wasserraum zur Aufnahme von Schiffen und Sicherung derselben gegen Stürme. Es gibt Handels- und befestigte Kriegshäfen. Erstere haben außerdem noch den Zweck der Beaufsichtigung und Ueberwachung der Ein- und Ausfuhr und der Zölle. Zur Deckung der Unterhaltungskosten werden H.- oder Lastengelder erhoben (vergl. Freihafen). Die Häfen sind entweder natürliche oder künstlich angelegte, und die größern und bessern mit verschiedenen Etablissements versehen, als Werften, Niederlagen, Schmieden u. andern Werkstätten, die Kriegshäfen mit Arsenalen. Zu einem guten H. gehören guter, d.h. fester aber nicht felsiger Ankergrund u. gehörige Tiefe des Wassers, nebst weiter räumlicher Ausdehnung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 201.
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