Handelsverträge

[219] Handelsverträge (Handelstractate), sind Verträge, welche Staaten zur Beförderung des gegenseitigen Handels abschließen; ihre Hauptbedingung ist Gegenseitigkeit.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 219.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika